19970619_GVE025

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:34
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-06-19
Erscheinungsdatum 1997-06-19
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 19. Juni 1997 Niederschrift aufgenommen am 19. Juni 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 25. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 12. Juni 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Wolfgang Violand, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Johann Waidacher sowie die Ersatzleute Gerhard Stampfer und Roman Zimmermann. Entschuldigt: Peter Scheider und Josef Tschofen Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Schriftführerin und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Gerhard Stampfer gemäß § 37 GG. durch den Bürgermeiser angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 5. Juni 1997 2. Korrektur der seinerzeitigen Verordnung vom 22. Oktober 1991 über die Erklärung des Daunerweges zur öffentlichen Gemeindestraße 3. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Albert und Anna Berger, Vandans, Rätikonstraße 8, um käufliche Überlassung des Gst.Nr. 2178/3 4. Entscheidung zur Erweiterung der Volksschule Vandans im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuregelung des Sonderpädagogischen Schulzentrums 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über die Geltung des Rettungsgesetzes, des Katastrophenhilfegesetzes, des Klärschlammgesetzes und des LandesPflegegeldgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes 6. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 5. Juni 1997, welche allen Gemeindevertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Den Ausführungen des Vorsitzenden zufolge, habe die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10. Oktober 1991 unter anderem beschlossen, den Daunerweg gemäß § 9 Abs. 1 des Vorarlberger Straßengesetzes zur öffentlichen Gemeindestraße zu erklären. Die daraufhin erlassene Verordnung vom 22. Oktober 1991 habe die Gst.Nr. 1831/2, 1834 und 2246/1 beinhaltet. Bedingt durch eine Neuvermessung der Daunerstraße bestehe diese nunmehr aus den Gst.Nr. 1831/2 und 1877/2. Die seinerzeitige Verordnung der Gemeindevertretung müsse daher entsprechend berichtigt werden. Angesichts der Ausführungen des Bürgermeisters beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin die Erlassung nachstehender Verordnung betreffend die Erklärung der Daunerstraße zur öffentlichen Gemeindestraße Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 1997 unter anderem beschlossen, die Daunerstraße, abzweigend von der „Oberen Venserstraße" bis zur Einmündung in die „Untere Venserstraße" gemäß § 9 Abs. 1 des Vorarlberger Straßengesetzes zur öffentlichen Gemeindestraße zu erklären. Die Daunerstraße beinhaltet die Gst.Nr. 1831/2 und 1877/2. Die Weglänge beträgt rund 480 m. 3. Das von den Eheleuten Albert und Anna Berger eingelangte Ansuchen vom 3. Juni 1997 wird vom Vorsitzenden verlesen. Die Antragsteller ersuchen darin um Verkauf des Gst. Nr. 2178/3 mit 211 m2. Dieses Grundstück, welches sich im Eigentum des öffentlichen Gut befindet, stelle in der Natur, so der Bürgermeister, ausschließlich eine Zufahrtsstraße zum Wohnhaus „Rätikonstraße 8" dar, der heute keinerlei öffentliche Bedeutung mehr zukomme. Aus diesem Grunde sehe er keine zwingenden Gründe die gegen einen Verkauf sprechen würden. Ergänzend dazu informiert der Bürgermeister, daß das Gst.Nr. 2178/3 noch im Jahre 1969 eine Fläche von lediglich 115 m2 aufgewiesen habe. Im Zusammenhang mit einer Umlegung dieser Wegparzelle und der Neubildung der Gst.Nr. 60/2 und 63 habe diese Liegenschaft zusätzliche 96 m2 erhalten, sodaß das Grundstück heute eine Fläche von 211 m2 aufweise. Von der Familie Berger bzw. deren Vorbesitzer sei das antragsgegenständliche Grundstück Nr. 2178/3 mit ursprünglich 115 m2 seit jeher als Geh- bzw. Fahrweg genutzt worden. Bei der Festsetzung des Kaufpreises dürfe seiner Meinung nach also lediglich von der Restfläche, und zwar den vorerwähnten 96 m2, ausgegangen werden. Das gegenständliche Grundstück stelle, wie bereits eingangs erwähnt worden sei, in der Natur eine Weganlage dar. Aus diesem Grunde erachte er einen Kaufpreis von S 750, - pro Quadratmeter mehr als angemessen. Unter Berücksichtigung dieses Quadratmeterpreises errechne sich ein Kaufpreis von S 72.000, --. Namens der F-Fraktion stelle er daher den Antrag, den Eheleuten Albert und Anna Berger das Gst.Nr. 2178/3 mit 211 m2 unter nachstehenden Bedingungen zu verkaufen: a) Der Kaufpreis beträgt S 72.000, - und ist binnen einer Woche nach Vertragsunterfertigung zur Zahlung an die Gemeinde Vandans fällig. b) Sämtliche Vertrags- und Verbücherungskosten sind alleinig von den Käufern zu tragen. -3- Gottfried Schapler schließt sich den Ausführungen des Vorredners weitestgehend an. Seiner Meinung nach entspreche der erwähnte Quadratmeterpreis von S 750, - aber nicht der Realität. Persönlich erachte er den ortsüblichen Bauplatzpreis von durchschnittlich S 2.000, ~/m2 abzüglich von 50% für die Belastung des Geh- und Fahrrechtes als gerechtfertigt. Durch den Kauf des öffentlichen Gutes werde sein Grundstück wesentlich aufgewertet. In der Folge ergeben sich noch eine Vielzahl von Wortmeldungen, die mehr oder weniger ausschließlich den festzusetzenden Kaufpreis zum Inhalt haben. Dem Antrag des Bürgermeisters, den Kaufpreis mit S 72.000, - festzusetzen, wird letztlich mit 17 : 4 Stimmen (Gegenstimmen: Gottfried Schapler, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier und Alois Neher) zugestimmt. 4. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an den Grundsatzbeschluß der Gemeindevertretung vom 21. August 1996 bzw. die stattgefundenen Beratungen in der Sitzung am 20. März 1997. In beiden Beratungen habe man unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß gemeindeseits großes Interesse daran bestehe, auch weiterhin das Heilpädagogische Schulzentrum in der Gemeinde Vandans zu halten. Voraussetzung dafür sei allerdings, daß das von der Gemeinde Vandans unterbreitete Angebot von den übrigen schulbeschickenden Gemeinden und dem Land Vorarlberg auch tatsächlich angenommen werde. Sprecher aller Fraktionen begrüßen diese Überlegungen neuerlich und sprechen sich in aller Deutlichkeit für ein seriöses Angebot der Gemeinde Vandans an die übrigen schulbeschickenden Gemeinden aus. Ebenso unzweifelhaft kommt in allen Debattenbeiträgen darüberhinaus aber zum Ausdruck, daß das zur Überlassung an den Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" beabsichtigte Schulgebäude einen entsprechenden Wert repräsentiere und das Verlangen einer angemessenen Miete durchaus legitim sei. In der rund 90 Minuten dauernden Debatte, in welcher auch zahlreiche Rechenexempel angestellt werden, gelangen die Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich einstimmig zu nachstehenden Entscheidungen: a) Die im Erd-, Ober- und Dachgeschoß gelegenen Räumlichkeiten des Volksschul-Altbaues mit insgesamt rund 1280 m2 Nutzfläche können mietweise dem neuzugründenden Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" überlassen werden. Die Mietdauer darf vorerst einen Zeitraum von maximal 25 Jahren nicht überschreiten. b) Darüberhinaus gestattet die Gemeinde Vandans dem Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" die Mitbenützung der im Volksschul-Neubau gelegenen Räumlichkeiten wie Turnhalle, Gymnastikraum, Schulküche, Eßzimmer und Werkraum. c) Vom Schulverband „Heilpädagogisches Schulzentrum Montafon" ist der Gemeinde Vandans für die im „Altbau" in Anspruch genommenen Räumlichkeiten eine monatliche Netto-Miete von S 45, - pro Quadratmeter Nutzfläche (12 x im Jahr) zu leisten. Der Mietzins wird wertgesichert. d) Die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen in der Größenordnung von rd. 8.9 Mio. Schilling sind nach Abzug der Bedarfszuweisungen bzw. Förderungen vom Schulverband zu tragen. e) Die vom Amt der Vorarlberger Landesregierung gemachten Finanzierungszusagen vom 22. Mai 1997 für die Erweiterung der Volksschule sind in vollem Umfange aufrecht zu erhalten. f) Bei der Benützung der Schulturnhalle bzw. des Gymnastikraumes haben die Schüler -4- der Volksschule Vandans erste Priorität. Soferne später eine Erweiterung der Schulturnhalle erforderlich wird, sind mit der Gemeinde Vandans gesonderte Finanzierungs-Verhandlungen zu führen. 5. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. Die Entscheidung zu lit. a) erfolgt mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Wolfgang Violand). Die übrigen Entscheidungen erfolgen einstimmig. 6. Der Bürgermeister berichtet, daß - die Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans im August 1998 in den Räumlichkeiten der Volksschule bzw. des Heilpädagogischen Schulzentrums die 3. Montafoner Handwerksausstellung abzuhalten beabsichtige. Aus diesem Grunde habe Franz Bitschnau in Vertretung der Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft im Gemeindeamt vorgesprochen und eine Zustimmung zur Inanspruchnahme dieser erwähnten Räumlichkeiten gebeten. Eine Zusage seinerseits sei allerdings nicht erfolgt, weil man große Umbauten während dieser besagten Zeit nicht ausschließen könne. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge einstimmig dafür aus, der Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans eine Verschiebung dieser 3. Handwerksausstellung in das Jahr 1999 nahezulegen. Bedingt durch die erwähnten Umbauarbeiten könne man eine Benützungszusage für den Sommer 1998 beim besten Willen nicht geben. - Die Schüler der 4.a-Klasse an der Volksschule Vandans mit Schreiben vom 26. Mai 1997 die Gemeinde Vandans ersuchen, wie viele andere Gemeinden des Landes, dem Klimabündnis beizutreten. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich nachstehende Wortmeldungen: Josef Maier: In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde vom Bürgermeister informiert, daß die Ausführung der Kanalbauarbeiten durch die Firma Holdermann teilweise nicht auftragsgemäß erfolgt sei. Liegen von der Bauaufsicht schon konkrete Prüfungsergebnisse hiezu vor? Antwort des Bürgermeisters: Von der Firma Holdermann sind dem Vernehmen nach zwischenzeitlich weitere Lieferscheine der Bauleitung vorgelegt worden. Ein endgültiges Prüfungsergebnis der Bauleitung liegt allerdings noch nicht vor. Josef Maier: Darüberhinaus bin ich der Auffassung, daß die Bauaufsicht im Zusammenhang mit den beanstandeten Baumaßnahmen der Firma Holdermann nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden kann. Aus diesem Grunde erachte ich es für überlegenswert, allenfalls rechtliche Schritte gegen die Bauleitung zu prüfen. Manfred Blenke: Die Ausführung der Kanalbauarbeiten im Abschnitt 04 erfolgt vermutlich im Rahmen eines genehmigten Bauzeitplanes. Um Ausfolgung einer Kopie desselben wäre ich äußerst dankbar. Antwort des Bürgermeisters: Die Bauaufsicht ist selbstverständlich im Besitze eines solchen Bauzeitplanes. Eine Kopie desselben werde ich gerne zukommen lassen. Wolfgang Violand: Das Ansinnen der 4.a-Klasse der Volksschule Vandans, nämlich dem Klimabündnis wie viele andere Gemeinden und Städte Österreichs beizutreten, erachte ich für sinnvoll und notwendig. Ich ersuche daher, dem Begehren der Schüler entsprechend nachzukommen. -5Antwort des Bürgermeisters: Meinem Wissen nach hat sich die Gemeindevertretung Vandans bereits vor Jahren einem Tropenholz-Boykott angeschlossen. Wenn dies gewünscht wird, kann ich mir jederzeit auch einen Beitritt zum Klimabündnis vorstellen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: