19901219_GVE008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:36
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1990-12-19
Erscheinungsdatum 1990-12-19
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 19. Dezember 1990 Niederschrift aufgenommen am 19.12.1990 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 8. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 13.12.1990 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Josef Tschofen, GR Gottfried Schapler, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Günter Fritz und Rudolf Domig. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Kurt Greber und GV Rudolf Zudrell Schriftführer: GmdSekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.00 Uhr die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 9 und 10 zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung vom 8.11.1990 2. Beschlußfassungen zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Wasser und Abwasser in der 1. Sitzung vom 19.11.1990 3. Beschlußfassungen zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege in der 4. Sitzung vom 16.11.1990 4. Absichtserklärung zur Errichtung der Wohnanlage "Dauner" an die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H., Dornbirn 5. Beschlußfassung gemäß § 1a des Fremdenverkehrsgesetzes zur Erklärung der Gemeinde Vandans als Fremdenverkehrsgemeinde 6. Antrag der ÖVPFraktion auf Diskussion und Beschlußfassung zur Erarbeitung der Geschichte von Vandans ab 1920 7. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes 8. Berichte und Allfälliges -2- 9. Neuerliche Beratung hinsichtlich der Abgangsfinanzierung bei allfälligen Damen-Weltcuprennen am Golm 10. Ansuchen der Freiwilligen Feuerwehr Vandans um Refundierung der Getränkesteuer vom Feuerwehrfest 1990 Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 8.11.1990, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einhellig genehmigt. GR Gottfried Schapler hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem er bei dieser Sitzung nicht anwesend war. 2. Anhand der Niederschrift und der Planunterlagen erläutert der Vorsitzende die Empfehlungen des Arbeitsausschusses aus der 1. Sitzung vom 19.11. 1990. Nach sachlicher Debatte werden von der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Entscheidungen getroffen: a) Entsprechend der Empfehlung des Planers soll der Bauabschnitt 03 Teilbereiche der Parzellen Unterbündta und Daleu, Glusavina und lnnervens umfassen. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 12 Mio. Schilling, wobei davon 10 Mio. Schilling auf die Erweiterung der Ortskanalisation und 2 Mio. Schilling auf die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage entfallen. Die Realisierung des Abschnittes soll in den Jahren 1992, 1993 und 1994 erfolgen. Entsprechend dem Honorarangebot vom 8.8.1990 werden die Detailprojektierung, die Erarbeitung der Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, die örtliche Bauaufsicht und die Abrechnung sowie die technische und wasserrechtliche Kollaudierung um insgesamt S 1.160.000, — an das Büro Dipl. Ing. Adler, Klaus, vergeben. Die vorgenannte Gebührenrechnung beinhaltet sowohl den OK BA 03 als auch die WV BA 03, nicht aber die Nebenkosten für Lichtpausen, Vermessungskosten und Fahrtspesen. Alle vorgenannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. b) Entgegen dem genehmigten Detailprojekt "WV BA 02" soll die Verbindung zwischen Schieberschacht 52 und 53 nicht ausgeführt werden. Anstelle dieser geplanten Erweiterung soll zur weiteren Erschließung der Parzelle Daleu die Verbindung zwischen der bestehenden Hauptwasserleitung zum Schieberschacht 52 geschaffen werden. Die Ausführung wird durch die Fa. Rinderer, Bludenz, erfolgen, nachdem die ursprüngliche Variante, die Verbindung zwischen den Schieberschächten 52 und 53, bereits im Bauabschnitt 02 mitenthalten war. GV Gerhard Stampfer ist erst um 19.30 Uhr erschienen und nimmt erst an den Beratungen ab Pkt. 2 der Tagesordnung teil. 3. Die Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege aus der 4. Sitzung vom 16.11.1990 werden vom Bürgermeister verlesen und im Detail erläutert. Nach ausführlichen Beratungen ergeben sich sodann nachstehende Entscheidungen: -3- a) Dem Vorhaben, im Bereich der neuen Wohn- und Geschäftsanlage einen weiteren Fußgängerübergang zu schaffen, wird einstimmig entsprochen. b) Zur Empfehlung, die Schulstraße im Bereich zwischen Bahnhof- und Zwischenbachstraße als Einbahnstraße abzuändern, ergeben sich unterschiedliche Anschauungen. GV Elmar Kasper plädiert für eine gänzliche Sperre dieses Teilbereiches der Schulstraße. GV Ernst Stejskal vertritt die Ansicht, daß eine Einbahnregelung durchaus vorstellbar wäre, wenn begleitend dazu verschiedene straßenbauliche Maßnahmen berücksichtigt würden. Vbgm. Franz Egele und GV Ernst Schoder schließen sich den Ausführungen des Vorredners an. Über Antrag von Bgm. Wachter spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Vertagung der Entscheidung und einem Lokalaugenschein an Ort und Stelle aus. c) Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung die Erlassung eines allgemeinen Fahrverbotes für die hintere Dielgasse, Gp. 2204, und zwar vom Wohnhaus Nr. 375 bis zum Wohnhaus Nr. 625. d) Entsprechend der Empfehlung des Arbeitsausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Beibehaltung der derzeitigen Fahrbahnbreite von 5, 20 m. An der dem Gehsteig gegenüberliegenden Straßenseite soll außerdem ein 0.50 m breites Bankett berücksichtigt werden. Die Breite des Gehsteiges soll maximal 1.50 m betragen. GR Gottfried Schapler ersucht in diesem Zusammenhang um Prüfung, den Gehsteig bis zur Einmündung der Gluandistraße weiterzuführen. e) Die vom Bürgermeister vorgeschlagenen Straßenbeleuchtungsstandorte an der Untervenserstraße vom Wohnhaus Nr. 188 bis zum Wohnhaus Nr. 497 werden einstimmig befürwortet. f) Entgegen der Empfehlung des Arbeitsausschusses, in der Untervenserstraße und zwar im Bereich der Glusavina- und der Gluandistraße weitere Straßenrückbauten mittels Baummodulen zu situieren, vertritt GV Elmar Kasper die Ansicht, daß diese Art von Straßenrückbauten nicht zweckmäßig sei. Seiner Meinung nach soll die Straßenbreite generell drastisch reduziert werden und der Gehsteig als niveaugleiche Ebene in die Fahrbahn integriert werden. GV Inge Dobler könnte sich während der schneefreien Zeit die Situierung von transportablen "Hindernissen" vorstellen. Nach mehreren Wortmeldungen über Für und Wider spricht sich die Gemeindevertretung sodann mit 19 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: GV Ing Dobler und GV Elmar Kasper) für die Fortführung der ortseinwärts begonnenen Rückbauten aus. GR Gottfried Schapler plädiert, die kommenden Baummodule in der Einfassung schleifender bzw. länglicher zu gestalten. Inge Dobler und Elmar Kasper begründen ihre Ablehnung mit der Art und Form der Rückbauten. g) Einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung für eine Realisierung der beiden geplanten Gehsteigprojekte uzw. vom Wohnhaus Nr. 129 bis zum Wohnhaus Nr. 135 und vom Wohnhaus Nr. 12 bis zum Wohnhaus Nr. 18 aus, soferne die notwendigen Grundablöseverhandlungen positiv abgeschlossen werden können. Über die Ausführungen im Detail soll der Arbeitsausschuß bzw. die Gemeindevertretung zu gegebener Zeit befinden. -4- h) Der vom Bauwerber Michael Zehentner, Schruns, vorgelegte Entwurf zur Bebauung der Gp. 283/2 wird vom Vorsitzenden erläutert. Nach eingehender Prüfung schließt sich die Gemeindevertretung der Argumentation des Arbeitsausschusses an und bestätigt die ablehnende Beurteilung einstimmig. 4. Das im Auftrag der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (VOGEWOSI) von Arch. Paul Köck, Vandans, erarbeitete Plankonzept wird vom Bürgermeister erläutert. Dieses sieht die Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 4 Mehrwohnhäusern mit 27 Wohnungen, 6 Einfamilienwohnhäuser mit 6 Wohnungen und 6 Garagen sowie 1 Sammelgarage mit 27 PKW-Einstellplätzen, auf den Gpn. 1889/1 und 1891/2 vor. Hiezu müßten von der Gemeinde ca. 60 bis 65 ar Grund an die VOGEWOSI verkauft werden. Angesichts der bestehenden Wohnungsnachfrage beschließt die Gemeindevertretung einstimmig eine Absichtserklärung zum Verkauf der vorstehenden Teilfläche an die VOGEWOSI, soferne diese verbindlich die Zusage zur Errichtung einer Wohnanlage gibt. Über weitere Details, insbesondere den Kaufpreis, die zeitliche Realisierung und die Gestaltung der Anlage soll zu gegebener Zeit beschlossen werden. 5. Gemäß § 1a des Fremdenverkehrsgesetzes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Erklärung der Gemeinde Vandans zur Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des FV-Gesetzes. 6. Der von der ÖVP-Fraktion am 8.11.1990 eingebrachte Antrag wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge wird die Diskussion und Beschlußfassung zur Erarbeitung der Geschichte von Vandans ab 1920 beantragt. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift Manfred Vallaster das Wort und erörtert die Beweggründe für diesen Antrag. Seiner Meinung nach besitze Dr. Josef Zurkirchen, Bartholomäberg, umfassendes Archivmaterial zur Erarbeitung der Geschichte von Vandans ab dem Jahre 1920. Dieses soll unbedingt für eine Buchherausgabe genützt werden. Bgm. Wachter schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Aus diesem Grunde habe er bereits am 7.11.1990 den Heimatforscher Zurkirchen zu einer Aussprache eingeladen. Diese habe zwischenzeitlich auch stattgefunden. Dr. Zurkirchen habe sich dabei bereit erklärt, das vorhandene Archivmaterial in Manuskriptform aufzuarbeiten und der Gemeinde bis spätestens Ende 1991 zur Verfügung zu stellen. Das Honorar betrage S 100.000, — und könne je nach Arbeitsfortschritt bezahlt werden. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung sodann die Auftragsvergabe zur Erarbeitung der Geschichte von Vandans ab dem Jahre 1920 an Dr. Josef Zurkirchen, Bartholomäberg. 7. Das vom Vorarlberger Landtag am 14.11.1990 beschlossene Gesetz über eine Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes wird sowohl vom Vorsitzenden als auch von LAbg. Manfred Vallaster erläutert. GV Ernst Stejskal vertritt die Auffassung, daß das Gesetz viele Mängel aufweise und befürchtet bei der Vollziehung massive Probleme. Mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: GV Ernst Stejskal) beschließt die Gemeindevertretung keine Volksabstimmung zum gegenständlichen Gesetz zu verlangen. -58. Der Vorsitzende berichtet, daß - laut Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 10.12.1990 am 28.8.1990 das Schwimmbad Vandans durch den Amtssachverständigen für Bäderhygiene überprüft worden sei und daß das Schwimmbad in einem hervorragenden Zustand vorgefunden wurde. - die Gemeinde Bartholomäberg bei der Montafonerbahn AG die Verlegung des Bahnhofes Kaltenbrunnen auf Höhe des Polytechnischen Lehrganges Gantschier beantragt habe. Alle Bewohner der Parzellen Fadergall und Rodund seien daher zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen worden. - die Schrankenanlage auf der Böschisstraße zur besseren Schneeräumung während der Wintermonate geöffnet bleibe. Die Bezirkshauptmannschaft habe aber eine verstärkte Kontrolle durch die Exekutive zugesagt. - der Voranschlag für das Jahr 1991 wegen Arbeitsüberlastung in der Gemeindekasse frühestens in der zweiten Jännerhälfte zur Beratung komme. GV Manfred Vallaster ersucht den Bürgermeister um Auskunft, wer für die Randsteinentfernung im Bereich der Wohnhäuser 131, 434 bzw. 433 verantwortlich zeichne und wer allenfalls entstehende Mehrkosten übernehme. Bgm. Wachter stellt dazu fest, daß die Randsteinverlegung mit seinem Einverständnis erfolgt sei. Der Straßenverlauf sei aber in keiner Art und Weise zufriedenstellend ausgefallen, sodaß er die Beseitigung der Randsteine veranlaßt habe. GV Dr. Gernot Hämmerle ersucht um Interpretation des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 12.11.1990 betreffend die Unterbringung von Asylwerbern in der Gemeinde Vandans. Der Bürgermeister stellt dazu fest, daß dem Ansuchen der Landesregierung aufgrund der fehlenden Wohnungskapazität nicht entsprochen werden konnte. Für die ablehnende Haltung sei aber ausschließlich die fehlende Wohnungskapazität maßgebend gewesen. 9. Der Bürgermeister erinnert vorweg an die diesbezügliche Beschlußfassung der Gemeindevertretung am 27.9.1990. Damals habe die Gemeindevertretung eine Mitbeteiligung an der Abgangsfinanzierung beschlossen, wenn a) die Gemeinde Schruns und Tschagguns je einen 20%igen Sockelbetrag vom Abgang zur Finanzierung übernehmen; b) wenn die Verumlagung des letztlich verbleibenden Abganges nach einem kombinierten Schlüssel aus Nächtigungen und Einwohnern erfolgt und c) sich alle Montafoner Gemeinden an der Abgangsfinanzierung anteilmäßig beteiligen. Zwischenzeitlich stelle sich die Situation nunmehr folgendermaßen dar: Die Gemeinden Schruns und Tschagguns sowie die Voralberger Illwerke AG übernehmen je 15% des Abganges als Sockelbeitrag. Darüberhinaus übernehmen die Montafoner Seilbahnen einen solchen in Höhe von 10% und die Gemeinde Vandans gemäß Gemeindevorstandsbeschluß vom 10.12.1990 einen solchen von 5%. -6Trotzdem seien die Gemeinden Stallehr, Lorüns und St.Anton nicht bereit, an den verbleibenden Restkosten mitzuzahlen, sodaß der noch verbleibende Abgang von den Gemeinden Schruns, Tschagguns, St.Gallenkirch, Gaschurn, Bartholomäberg, Silbertal und Vandans finanziert werden müsse. Nach sehr eingehender Beratung und der Abwägung der Vorteile dieser Damen-Weltcuprennen am Golm für den Tourismus in der Talschaft wird über Antrag von Bgm. Wachter beschlossen, den Gemeindevertretungsbeschluß vom 27.9.1990 dahingehend abzuändern, daß a) die Sockelbeiträge der Gemeinden Schruns und Tschagguns mit je 15% akzeptiert werden; b) eine Verumlagung des verbleibenden Abganges lediglich nach dem Einwohnerschlüssel erfolgt und c) die Gemeinden Stallehr, Lorüns und St.Anton sich nicht an der Abgangsfinanzierung beteiligen. Die Beschlußfassung erfolgt mit 19 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: GV Ernst Stejskal und GV Elmar Kasper), wobei diese ohne jegliche Präjudiz für gleichgeartete Veranstaltungen erfolgt. 10. Das von der Freiwilligen Feuerwehr Vandans eingebrachte Ansuchen um Refundierung der anläßlich des Feuerwehrfestes vom 27. bis 29.7.1990 angefallenen Getränkesteuer in Höhe von S 39.582, — wird vom Vorsitzenden verlesen. Dem Ansuchen wird sodann einstimmig entsprochen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, ergreift der Bürgermeister neuerlich das Wort und dankt allen Damen und Herren der Gemeindevertretung für die aktive und konstruktive Mitarbeit während der vergangenen 12 Monate. Gleichzeitig bittet er um bestmöglichste Unterstützung und eine ehrliche Mitarbeit im neuen Jahr. Abschließend wünscht er allen Anwesenden frohe Weihnachten und ein gesundes und glückliches neues Jahr 1991. Die Sitzung wird um 21.30 Uhr geschlossen. F.d.R.d.A Der Vorsitzende