20110721_GVE015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:36
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2011-07-21
Erscheinungsdatum 2011-07-21
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Syntax Error: Expected the optional content group list, but wasn't able to find it, or it isn't an Array GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 21. Juli 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 15. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 14. Juli 2011 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Josef Maier, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Werner Vergut, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer, Rita Zint, sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Renate Neve, Manfred Blenke, Marko Schoder, Helmut-Robert Bitschnau, Gerhard Flatz, Armin Wachter und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, DI Alois Kegele, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Peter Scheider, Martin Tschabrun und Leo Brugger GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet mit etwas Verspätung um 20.10 Uhr die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Juni 2011 2. Stellungnahme zum vorliegenden Fahrzeugkonzept der Ortsfeuerwehr Vandans und Festlegung der weiteren Vorgangsweise 3. Verbauungsprojekt „Vensertobel PE 2011“: Zustimmung zur Übernahme eines 20%igen Interessenbeitrages 4. Verbauungsprojekt „Mustergielbach SM 011“: Zustimmung zur Übernahme eines 12%igen Interessentenbeitrages 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 13. Juli 2011 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Landwirtschaftausschusses vom 13. Juli 2011 7. Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu: Beratungen zum seinerzeitigen Beschluss vom 19. September 1961 der Gemeindevertretung Vandans 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juni 2011 Die Verhandlungsschrift über die 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juni 2011, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Josef Maier, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Markus Pfefferkorn sowie Gerhard Flatz und Armin Wachter nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 16. Juni 2011 nicht anwesend waren. 2. Stellungnahme zum vorliegenden Fahrzeugkonzept der Ortsfeuerwehr Vandans und Festlegung der weiteren Vorgangsweise Vor dem Einstieg in das gegenständliche Thema begrüßt der Bürgermeister die sehr zahlreich anwesenden Mitglieder der Ortsfeuerwehr Vandans und dankt dem Kommandanten und seinem Team für die Erarbeitung des vorliegenden Fahrzeugkonzeptes. Einen besonderen Willkommensgruß richtet er in diesem Zusammenhang auch an den anwesenden Bezirksfeuerwehrinspektor, nämlich Christoph Feuerstein, und dankt diesem für sein Kommen und das damit verbundene Interesse am Geschehen der Ortsfeuerwehr Vandans. In der Folge erinnert der Vorsitzende an ein informelles Gespräch mit dem Ausschuss der Ortsfeuerwehr Vandans am 13. September 2010. In diesem habe man sich unter anderem auf die Erarbeitung jenes Fahrzeugkonzeptes geeinigt, das heute den Damen und Herren der Gemeindevertretung präsentiert werde. Am 19. April 2011, so nochmals der Bürgermeister, habe es bereits eine Präsentation dieses Fahrzeugkonzeptes hier im Sitzungssaal des Gemeindeamtes gegeben. Bei dieser Präsentation seien das Kommando der Ortsfeuerwehr Vandans, die Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie LFI Hubert Vetter und BFI Christoph Feuerstein als Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes anwesend gewesen. Bevor der Vorsitzende das Wort an den Kommandanten der Ortsfeuerwehr Vandans, nämlich Christoph Schapler, gibt, dankt er allen Mitgliedern der Ortsfeuerwehr für deren Bereitschaft, über 365 Tage im Jahr hinweg freiwilligen Dienst an der Allgemeinheit zu leisten. Dies sei alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Das Engagement eines jeden Feuerwehrmannes verdiene Lob und Anerkennung. Es sei daher kein Geschenk sondern eine Verpflichtung der Gemeinde, der Ortsfeuerwehr die zur Ausübung ihres Dienstes notwendigen Fahrzeuge, Geräte und Materialien zur Verfügung zu stellen und zwar in einer zeitgemäßen Qualität. Auch wenn der finanzielle Spielraum der Gemeinde im Augenblick äußerst gering sei, werde man alles daran setzen, der Ortsfeuerwehr jene Mindestausstattung zur Verfügung zu stellen, die im Einsatzfalle benötigt werde. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift Christoph Schapler als Kommandant der Ortsfeuerwehr Vandans das Wort und bedankt sich vorab für die Möglichkeit, dieses Fahrzeugkonzept heute diesem Auditorium präsentieren zu dürfen. Wie vom Bürger2 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 meister bereits richtig ausgeführt worden sei, habe man sich bei der Besprechung am 13. September 2010 darauf verständigt, bis zum Frühjahr 2011 ein solides und seriöses Fahrzeugkonzept auszuarbeiten. In insgesamt 14 Besprechungen und 215 Stunden sei es dem Arbeitskreis „Technik“ letztlich gelungen, ein Fahrzeugkonzept zu erarbeiten, das hoffentlich auf alle offenen Fragen eine Antwort gebe. Dass das vorliegende Fahrzeugkonzept sowohl einen IST - Stand als auch einen SOLL - Stand beinhalte, verstehe sich von selbst. Auch müsse in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass das vorliegende Konzept kein „Wunschpapier“, sondern die Grundlage darstelle für eine fundierte und sachliche Diskussion hinsichtlich des erforderlichen Fahrzeugparks der Ortsfeuerwehr Vandans in den nächsten 20 Jahren. In einer sehr ansprechenden Art und Weise präsentiert Kommandant Christoph Schapler in der Folge das erarbeitete Fahrzeugkonzept und gibt zu verstehen, dass bei der Erstellung des Fahrzeugkonzeptes folgende Faktoren berücksichtigt worden seien: o o o o o o o o o o o o o den Zeitbereich der Betrachtung die Anforderung des Einsatzgebietes die Mindestausrüstung einer Ortsfeuerwehr laut den Richtlinien des LFWV die Anzahl der Bauobjekte im Gemeindegebiet von Vandans den derzeitigen Mannschaftsstand die fahrzeugtechnische Mindestausrüstung die Verfügbarkeit der Aktivmitglieder die vorhandenen Lenkerberechtigungen die Beladung der Einsatzfahrzeuge die Unterstellmöglichkeit der Einsatzfahrzeuge die Einsatztaktik die finanziellen Aufwendungen und zuletzt die Gewährung von Beilhilfen aus dem Landesfeuerwehrfonds. In Summe, so der Kommandant abschließend, sei man innerhalb der Ortsfeuerwehr einstimmig zur Auffassung gelangt, dass die größte Notwendigkeit in der Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung bestehe. Auch wenn man die Kosten dafür mit zirka 427.000, 00 Euro ansetzen müsse, hoffe man, dass es noch im heurigen Jahr zu einer Bestellung dieses Fahrzeuges komme. Leider könne er heute über die Höhe der Fördermittel noch keine verbindlichen Aussagen tätigen, da es zum Einen noch keinen exakten Kaufpreis gebe und zum Anderen auch noch keine Zusage vom Landesfeuerwehrverband. Eine solche Förderzusage des Landesfeuerwehrverbandes werde es aber jedenfalls im nächsten Jahr geben, wenn eine konkrete Bestellung getätigt worden sei. Das ins Auge gefasste Versorgungsfahrzeug, das auch mit einer Bergeausrüstung ausgestattet sein soll, finde beim Atemschutz, bei der technischen Hilfeleistung, bei der Notstromversorgung, bei der Beleuchtung, beim Transport von Gerätschaften aller Art, beim Brandschutz und beim Katastrophenschutz Verwendung. Im Jahre 2015 werde außerdem die Anschaffung eines Löschfahrzeuges mit Allrad (geschätzte Kosten zirka 172.000, 00 Euro) als Ersatz für das Kleinlöschfahrzeug aus dem Jahre 1995 notwendig. Im Jahr 2020 gelte es dann noch Ersatzbeschaffungen zu tätigen und zwar sowohl für das Tanklöschfahrzeug aus dem Jahre 1990 und das Mannschaftstransportfahrzeug aus dem Jahre 2000. Wenn es heute, so der Kommandant abschließend, einen positiven Beschluss zur Anschaffung dieses Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung gebe, bestehe der nächste Schritt in der Festlegung der genauen Fahrzeugtype. Wenn dies geschehen sei, werde der Landesfeuerwehrverband um Ausarbeitung einer Ausschreibung ersucht. Nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes müsse die Ausschreibung öffentlich erfolgen. Weil es in Summe noch vieler Schritte bedürfe und jeder dieser Schritte mit viel zeitlichem Aufwand verbunden sei, seien er und seine Kollegen in der Ortsfeuerwehr Vandans dankbar, wenn es heute zu einem positiven Beschluss zur Anschaffung eines solchen Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung komme. Nur 3 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 wenn es heute diesen Beschluss gebe könne man davon ausgehen, dass das besagte Fahrzeug Ende des nächsten Jahres, eventuell Anfang des übernächsten Jahres zur Auslieferung komme. Vbgm. Michael Zimmermann und Stefan Jochum loben in ihren Wortmeldungen die Qualität des vorliegenden Fahrzeugkonzeptes. Die in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit sei höchst professionell und verdiene höchste Anerkennung. Auch mache es die Dringlichkeit zur Anschaffung eines neuen Fahrzeuges sichtbar und beinhalte außerdem auf alle offenen Fragen eine Antwort. Sowohl Vbgm. Michael Zimmermann als auch Stefan Jochum plädieren in der Folge für das heutige Fassen eines Beschlusses zur Anschaffung eines solchen Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung. Stefan Jochum weist außerdem darauf hin, dass dieses Fahrzeugkonzept auch bei der Planung des neuen Rettungsheimes Berücksichtigung finden müsse. Auch BFI Christoph Feuerstein dankt den Verantwortlichen in der Ortsfeuerwehr Vandans für die Erarbeitung dieses Fahrzeugkonzeptes und lobt die Qualität desselben. Das vorliegende Fahrzeugkonzept sei höchst professionell erarbeitet worden und verdiene höchsten Respekt und Anerkennung. Nach dem sich auch der Bürgermeister nochmals für die mustergültige Erarbeitung dieses Fahrzeugkonzeptes und auch die Präsentation desselben bedankt, sprechen sich alle Anwesenden für die Anschaffung eines neuen Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung aus und stimmen allen weiteren Schritten, wie im vorliegenden Fahrzeugkonzept ausgewiesen, ausdrücklich zu. Im Namen der Ortsfeuerwehr Vandans bedankt sich sodann Kommandant Christoph Schapler bei allen Damen und Herren der Gemeindevertretung für diesen heutigen Beschluss zur Anschaffung des erwähnten Fahrzeuges und auch die ständige Bereitschaft, der Ortsfeuerwehr die erforderlichen Fahrzeuge, Gerätschaften und Materialien zur Verfügung zu stellen. Abschließend ersucht Christoph Schapler um Entsendung eines Vertreters der Gemeinde, wenn es um die Festlegung der Fahrzeugtype bzw. die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes gehe. 3. Verbauungsprojekt „Vensertobel PE 2011“: Zustimmung zur Übernahme eines 20 %igen Interessentenbeitrages Der Vorsitzende informiert, dass es im Sommer 2010 im Vensertobel mehrere kleine Murereignisse (jeweils 10 – 15.000 m³) gegeben habe. Durch diese Murgänge sei das Bachbett im Mittel- und Unterlauf um mehrere Meter angehoben worden. Jetzt bestehe die Gefahr, dass bei einem neuerlichen Murgang der Bach linksufrig in Richtung der Abwasserreinigungsanlage ausbrechen könne. Bei einem größeren Ereignis sei auch ein rechtsufriger Bachausbruch in das besiedelte Gebiet nicht unmöglich. Aus diesem Szenario heraus habe die Gemeinde Vandans, so neuerlich der Bürgermeister, schon Anfang August 2010 einen Antrag bei der Wildbach- und Lawinenverbauung auf Erstellung eines Bauprogrammes gestellt. Im Mai dieses Jahres habe die Sektion Vorarlberg der Wildbach- und Lawinenverbauung die Erstellung eines Bauprogrammes genehmigt. Zwischenzeitlich gebe es für das „Vensertobel“ ein Verbauungsprojekt, das den Bau einer Erschließungsstraße und die Errichtung eines Schutzdammes mit Bachmaterial aus dem Vensertobel beinhalte. Der finanzielle Aufwand dafür sei auf 155.000, 00 Euro geschätzt worden. Die Finanzierung dieser Kosten erfolge zu 50 % durch den Bund und zu je 20 % durch das Land Vorarlberg und die Gemeinde Vandans. Die restlichen 10 % habe der Abwasserverband Montafon als weiterer Interessent zu tragen. Werner Vergut und Rupert Platzer plädieren in ihren Wortmeldungen für eine rasche 4 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 Umsetzung des gegenständlichen Verbauungsprojektes und befürworten die geplanten Maßnahmen. Auch Manfred Blenke spricht sich in seiner Wortmeldung für eine rasche Umsetzung des vorliegenden Verbauungsprojektes aus. Er selber sei jedoch der Auffassung, dass es mit diesen geplanten Maßnahmen noch nicht getan sei. Auch wenn er kein Fachmann auf dem Gebiet der Wildbach- und Lawinenverbauung sei, glaube er, dass die Errichtung einer Geschiebe-Rückhaltesperre am Schluchtausgang eine unbedingte Notwendigkeit darstelle. Bgm. Burkhard Wachter hält in seiner Antwort dagegen, dass es solche Überlegungen bereits im Zusammenhang mit dem Bau des Walgaukraftwerkes gegeben habe. Damals sei von den Vertretern der Wildbach- und Lawinenverbauung eine derartige Überlegung verworfen worden. Es sei nämlich befürchtet worden, dass beim Abgang einer Staublawine sich das Bestehen einer solchen Geschieberückhaltesperre negativ auswirken und eine Lawine erst recht ins verbaute Gebiet vordringen könnte. Statt der Errichtung einer Geschieberückhaltesperre habe man sich damals für eine Umlegung des Bachgerinnes ausgesprochen. Nach der Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden für eine rasche Umsetzung des vorliegenden Verbauungsprojektes aus und befürworten die in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen. Ebenfalls einstimmig genehmigen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung die Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 20 % durch die Gemeinde Vandans sowie die Verpflichtung zur kostenlosen und lastenfreien Beistellung der von den gegenständlichen Baumaßnahmen betroffenen Grundstücke. 4. Verbauungsprojekt „Mustergielbach SM 2011“: Zustimmung zur Übernahme eines 12 %igen Interessentenbeitrages Auch im Mustergielbach, so der Bürgermeister, habe es im vergangenen Sommer mehrere kleinere Murereignisse gegeben. Im Bereich des Ortskernes von Vandans seien einige Bachräumungen vorgenommen worden. Mit diesen Maßnahmen habe man ein Ausbrechen des Mustergielbaches ins Ortsgebiet weitgehend verhindern können. Im Oberlauf habe es einige Begehungen gegeben, bei denen im Bereich des Steinwandtobels (linksufriger Zubringer) Eintiefungen im Bereich der Konsolidierungssperren bei hm 1, 76 festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt habe es aber noch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf gegeben. Bei einer neuerlichen Begehung im Mai 2011 habe man dann festgestellt, dass der rechtsufrige Flügel der Konsolidierungssperre bei hm 1, 76 weiter freigelegt und teilweise unterspült worden sei. Bei einem neuerlichen Murschub oder bei einer weiteren Freilegung bestehe nun die Gefahr, dass die Sperre stark beschädigt oder im Extremfall sogar zerstört werde. Aus diesem Grunde sei von der Gemeinde Vandans am 19. Mai 2011 der Antrag an die Wildbach- und Lawinenverbauung auf Instandsetzung der Verbauung im Mustergielbach gestellt worden. Das nunmehr vorliegende Projekt „Mustergielbach SM 2011“, so der Bürgermeister ergänzend, beinhalte die Sanierung der Sperre bei hm 1, 76 im Steinwandtobel, wobei der rechtsufrige freigelegte Flügel der Konsolidierungssperre mit einem zirka 150 m² großen, doppelwandigen Steinkasten stabilisiert werden soll. Im Vorfeld der Sperre sollen außerdem 2 Querriegel aus Stahlrammpfählen zur Sohlsicherung hergestellt werden. Die Baukosten seien von den Projektsverfassern mit zirka 70.000, 00 Euro errechnet worden. Die Finanzierung dieser Kosten erfolge zu 60 % durch den Bund, und zu 20 % durch das Land Vorarlberg. Von den verbleibenden 20 % habe die Gemeinde Vandans einen Anteil von 12 % zu übernehmen, die Vorarlberger Illwerke AG einen solchen von 8 %. 5 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 Angesichts der vom Vorsitzenden geschilderten Dringlichkeit befürworten alle Anwesenden eine schnelle Umsetzung des gegenständlichen Verbauungsprojektes. Ebenfalls einstimmig genehmigen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung die Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 12 % durch die Gemeinde Vandans sowie die Verpflichtung zur kostenlosen und lastenfreien Beistellung der von den gegenständlichen Baumaßnahmen betroffenen Grundstücke. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 13. Juli 2011 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen, erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 13. Juli 2011 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: a) Edith und Wilfried Schoder, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 73 Antrag vom 28. Juni 2011: Umwidmung einer zirka 1.000 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von Freifläche-Freihaltegebiet (zirka 185 m²) bzw. Baufläche-Wohngebiet (zirka 675 m²) bzw. von Baufläche-WohngebietErwartungsland (zirka 140 m²) in Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1725/1 befindet sich im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller und weist derzeit 3 verschiedene Widmungen auf, nämlich Baufläche-Wohngebiet, Baufläche-Wohngebiet/Erwartungsland und FreiflächeFreihaltegebiet. Jene Flächen, auf denen das Wohnhaus bzw. Wirtschaftsgebäude steht, sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans entweder als Baufläche-Wohngebiet oder als Baufläche-Wohngebiet/ Erwartungsland ausgewiesen. Westseitig vom bestehenden Wirtschaftsgebäude beabsichtigten die Antragsteller nunmehr die Erstellung eines Unterstellplatzes bzw. eines Hühnerstalles. Die davon betroffene Grundfläche ist zum Teil als Baufläche-Wohngebiet, zum Teil als Baufläche-Wohngebiet/Erwartungsland und zum Teil als Freifläche-Freihaltegebiet gewidmet. Die Antragsteller wollen eigenen Angaben zufolge wieder aktiv als Landwirte tätig sein und den seinerzeit bestandenen Landwirtschaftsbetrieb wieder aktivieren. Es wurden, so zu sagen zur Untermauerung dieser Absicht, in den letzten Jahren namhafte Investitionen im Bereich des Wirtschaftsgebäudes bzw. des landwirtschaftlichen Maschinenparks getätigt. Es kann daher mit Recht davon ausgegangen werden, dass die Absicht der Antragsteller auch in die Tat umgesetzt wird und diese wieder als Nebenerwerbslandwirte tätig sein werden. Die Absicht der Antragsteller, diesen ehemaligen Landwirtschaftsbetrieb wieder zu aktivieren, stellt für die Anrainer keine wirkliche Überraschung dar. Zur Absicht der Antragsteller sind von den Nachbarn jedenfalls keine Einwände geäußert worden. Im näheren Umkreis befinden sich noch mehrere landwirtschaftliche Gebäude. Die Erschließung der zur Umwidmung beantragten Teilfläche soll einerseits über die „Obere Venserstraße“, andererseits über den „Agathweg“ erfolgen. Das auf dem Grundstück Nr. 1725/1 bestehende Wohnhaus ist an den Ortskanal angeschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 29. Juni 2010 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von keinem der Nachbarn ist eine Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass 6 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 von diesen kein Einwand gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Sinne des vorliegenden Antrages erhoben wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Aus dem Grundstück Nr. 1725/1, das sich im Eigentum der Antragsteller befindet, soll nun eine zirka 1.000 m² große Teilfläche von BW, (BW) bzw. FF in Baufläche-Mischgebiet für land- und forst-wirtschaftliche Zwecke umgewidmet werden. Sowohl das bestehende Wohngebäude, das bestehende Wirtschaftsgebäude als auch der neu geplante Unterstellplatz bzw. Hühnerstall befinden sich dann auf einer als BML gewidmeten Teilfläche. Nach Süden hin grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche an eine bestehende BW-Fläche an, nach Norden hin an eine bestehende (BW)-Fläche. Mit der Genehmigung des vorliegenden Antrages soll die Voraussetzung für die Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Unterstellplatzes bzw. eines Hühnerstalles geschaffen werden. Die Genehmigung des vorliegenden Antrages wird befürwortet. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. Manfred Schapler hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch Abstimmung teilgenommen. b) Paul Tagwercher, 6773 Vandans, Dorfstraße 43 Antrag vom 28. Juni 2010: Umwidmung einer zirka 2.200 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 34/1 von Freifläche-Freihaltegebiet in FreiflächeSondergebiet (Geräteschopf). Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 34/1 befindet sich im alleinigen Eigentum des Antragstellers und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan zum Teil als Freifläche-Freihaltegebiet, zum Teil als Freifläche-Sondergebiet gewidmet. Auf der zur Umwidmung beantragten Teilfläche steht bereits ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude, ein Geräteschopf sowie mehrere kleine Hütten, die als Abstellräume genützt werden. Der Antragsteller beabsichtigt nun auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 34/1 einen (weiteren) Geräteschopf zu erstellen. Die Erschließung der zur Umwidmung beantragten Teilfläche soll über die bereits bestehenden Weganlagen erfolgen. Der Antragsteller verfügt eigenen Angaben zufolge auf diesen Weganlagen über ein uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht. Das Grundstück Nr. 34/1 ist an den Ortskanal angeschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 01. Juli 2010 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag des Antragstellers auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes kein Einwand erhoben wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Auf der zur Umwidmung beantragten Teilfläche des Grundstückes Nr. 34/1 befinden sich bereits mehrere Gebäude. Ein bereits bestehender Geräteschopf soll nunmehr erweitert werden. Mit der derzeit gegebenen Flächenwidmung (Freifläche-Freihaltebiet) kann dafür keine Baubewilligung erteilt werden. Mit der vom Antragsteller beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes sollen nun die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer baurechtlichen Bewilligung geschaffen 7 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 werden. Wie vom Antragsteller richtig ausgeführt worden ist, grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche west- und nordseitig an bereits gewidmetes „Bauland“ an. Der gegenständliche Antrag kann daher als klassische Anschlusswidmung gesehen werden. Der Antragsteller kann große Waldflächen sein Eigentum nennen und ist praktizierender Forstwirt. Dass er für die Bewirtschaftung seiner großen Waldflächen zahlreiche Geräte benötigt, die irgendwo untergestellt werden müssen, ist nachvollziehbar und schlüssig. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 34/1 eignet sich bestens für die Erstellung von Garagen und anderen Unterstellmöglichkeiten. Die Genehmigung des vorliegenden Antrages wird befürwortet. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. c) Jan Post, 6773 Vandans, Untere Venserstraße 42 Antrag vom 30. Juni 2010: Umwidmung einer 42 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1440/3 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet. Sachverhalt: Auf dem antragsgegenständlichen Grundstück befindet sich das Wohnhaus „Untere Venserstraße 42“, das sich im Eigentum des Antragstellers befindet. Sowohl das Wohnhaus als auch die angebaute Garage befinden sich auf jenem Teil des Grundstückes, das als Baufläche-Wohngebiet gewidmet ist. Der talseits gelegene Teil des Grundstückes Nr. 1440/3 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Freifläche-Freihaltegebiet ausgewiesen. Letztere Widmung dürfte im Zusammenhang mit der dort bestehenden 220 kV-Leitung der Vorarlberger Illwerke AG stehen. Auf dieser beabsichtigt der Antragsteller die Errichtung einer weiteren Garage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 01. Juli 2011 wurden sämtliche Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Sinne des vorliegenden Antrages gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1440/3 befindet sich im Verbotsbereich der 220kV-Leitung Partenen – Bürs. Auch wenn es nach Angaben des Antragstellers eine mündliche Zustimmung der Vorarlberger Illwerke AG zur beantragten Umwidmung bzw. zur Realisierung des gegenständlichen Bauvorhabens gibt, kann eine antragsgemäße Erledigung nicht befürwortet werden. Die Zustimmung der Vorarlberger Illwerke AG beschränkt sich vermutlich ausschließlich auf dieses spezielle Bauvorhaben. Wenn nun die Umwidmung einer Teilfläche in eine „Baufläche“ erfolgt, lässt diese Widmung fast jede Bebauung zu. Wenn sich dann die Vorarlberger Illwerke AG querlegt, könnten daraus Haftungsforderungen an die Gemeinde erwachsen. Dem vorliegenden Antrag kann daher aus ganz grundsätzlichen Überlegungen nicht stattgegeben werden. Damit der Antragsteller sein Bauvorhaben trotzdem realisieren kann, soll diesem vom Gemeindevorstand eine Ausnahmebewilligung gemäß § 22 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes erteilt werden. Der Gemeindevorstand kann nämlich auf Antrag eines Grundeigentümers Ausnahmen vom Flächenwidmungsplan bewilligen, wenn 8 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 a) b) c) d) aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens eine eigene Widmung unzweckmäßig ist, es sich nicht um Betriebsanlagen im Sinne der §§ 14 und 15 oder um Gebäude mit Wohnräumen handelt, sie den im § 2 genannten Raumplanungszielen und einem Landesraumplan beziehungsweise dem räumlichen Entwicklungskonzept nicht entgegen stehen. Dem vorliegenden Antrag soll nicht entsprochen werden. Als Alternative zum gegegenständlichen Antrag soll dem Antragsteller vom Gemeindevorstand eine Ausnahme gemäß § 22 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes bewilligt werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird dem vorliegenden Antrag nicht zugestimmt und eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller begehrt, abgelehnt.. d) Franz Brunold, 6773 Vandans, Feschaweg 5, und Hermine Burtscher, 6773 Vandans, Feschaweg 3 Antrag vom 22. Juni 2010: Umwidmung einer zirka 225 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1891/1 von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet. Sachverhalt: Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1891/1 ist bereits mit einer Fertigteilgarage bebaut. Diese dürfte vor Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes im Jahre 1978 errichtet worden sein. Die Antragsteller beabsichtigen nun auf der besagten Teilfläche des Grundstückes Nr. 1891/1 die Errichtung eines Geräteschopfes. Um dafür eine Baubewilligung erwirken zu können, benötigen die Antragsteller eine Umwidmung dieser besagten Teilfläche in Baufläche-Wohngebiet. Während der größere Teil des Grundstückes Nr. 1891/1 bereits als Baufläche-Wohngebiet/Erwartungsland gewidmet ist, ist der „baugegenständliche“ Teil dieses Grundstückes als FreiflächeFreihaltegebiet gewidmet. An der Ostseite grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche bereits an gewidmetes „Bauland“, südseitig an bereits gewidmetes „Bauerwartungsland“. Die Erschließung dieser zur Umwidmung beantragten Teilfläche erfolgt über die bereits vorhandene Weganlage. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche liegt im Einzugsbereich des bereits bestehenden Ortskanales. Die besagte Teilfläche eignet sich daher bestens für eine Bebauung. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 01. Juli 2011 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von keinem der Nachbarn ist eine Stellungnahme eingegangen. Es kann daher zu Recht davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn kein Einwand gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Sinne des vorliegenden Antrages erhoben wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt worden ist, eignet sich die besagte Teilfläche bestens für eine Bebauung. Eine Umwidmung dieser Teilfläche in Baufläche-Wohngebiet erscheint im raumplanerischer Hinsicht vertretbar, zumal es sich mehr oder weniger um eine klassische Anschlusswidmung handelt und das Grundstück alle Voraussetzungen für eine Umwidmung in „Bauland“ erfüllt. Die Genehmigung des vorliegenden Antrages wird befürwortet. 9 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Landwirtschaftsausschusses vom 13. Juli 2011 In insgesamt 3 Sitzungen, so der Vorsitzende einleitend, seien von den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft, Forst und Jagd im heurigen Frühjahr neue Richtlinien betreffend die Gewährung von landwirtschaftlichen Förderbeiträgen ausgearbeitet worden. Alle Mitglieder des besagten Ausschusses seien mit viel Engagement bei der Sache gewesen und man habe sich nicht gescheut, viel Zeit in diese neuen Richtlinien zu investieren. Es sei ihm daher ein Bedürfnis, allen Mitgliedern dieses Ausschusses, allen voran dem Obmann Florian Küng, für den Einsatz und die Bemühungen in diesem Zusammenhang herzlich zu danken. Einen besonderen Dank wolle er auch an das Mitglied Werner Vergut richten, der sich in diesem Zusammenhang für eine Unterstützung der örtlichen Imker stark gemacht habe und dem es schließlich auch gelungen sei, spezielle Förderungen der Imker in diesen neuen Richtlinien unterzubringen. In der Folge erläutert der Vorsitzende den vom Ausschuss für Landwirtschaft, Forst und Jagd erarbeiteten Entwurf m Detail. Vizebürgermeister Michael Zimmermann zeigt sich in seiner Wortmeldung ob der Berücksichtigung der Vandanser Imker in diesen neuen Förder-Richtlinien sehr erfreut, und weist auf die verhältnismäßig hohen Kosten beim Neuanfang eines Imkers hin. Persönlich sei er davon überzeugt, dass diese künftigen Förderbeiträge der Gemeinde Vandans zu einem Halten des Imkerbestandes bzw. auch zum Finden neuer Imker(Innen) beitragen werde. Werner Vergut schließt sich in seiner Wortmeldung dem Dank des Bürgermeisters an den Vorsitzenden des Ausschusses an. Das Zustandekommen dieser neuen FörderRichtlinien sei in erster Linie dem Einsatz von Florian Küng und seiner seriösen Grundlagenerhebung zu verdanken. Nach einigen wenigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur genehmigen alle Anwesenden die nachstehenden RICHTLINIEN betreffend die Gewährung von landwirtschaftlichen Förderbeiträgen Präambel Förderbeiträge der Gemeinde Vandans gelangen nur auf Grundlage dieser Richtlinien zur Auszahlung und zwar immer nur über schriftlichen Antrag. Die Antragstellung selber hat mittels jenen Anträgen, die bei der Gemeinde Vandans aufliegen, zu erfolgen. Die jeweiligen Förderbeiträge gelangen jährlich in 2 Tranchen zur Auszahlung und zwar die erste Tranche um den 15. Juni, die zweite um den 15. November. I. Art der Förderung An Förderbeiträgen (100 %) werden bei Erfüllung der geforderten Kriterien gewährt: 10 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 a) b) c) d) f) Grundförderung (zirka 35 %) Tierbestand-Erhaltungsprämie (zirka 25 %) Alpungsprämie Imkerförderung Sonderförderung 1.a - Grundförderung Beschreibung: Ziel der Grundförderung ist die Förderung von tierhaltenden Betrieben, die ihr Futter auf heimischem Boden gewinnen. Grundlage für die Gewährung einer Grundförderung bilden einerseits die im Betrieb gehaltenen Großvieheinheiten, andererseits die selber bewirtschaftete Gesamtfläche. Die für eine Ausbezahlung der „Grundförderung“ erforderlichen Angaben werden jährlich dem Mehrfachantrag der „Agrarmarkt Austria“ bzw. der so genannten „Rinderdatenbank“ entnommen. Förderung: Pro vollem Hektar bewirtschafteter Fläche oder pro voller Großvieheinheit (GVE) erhält der Antragsteller einen Förderbeitrag in der Größenordnung von zirka 50, 00 Euro. Als Grundlage für die Errechnung des Förderbeitrages wird immer die kleinere Einheit dieser beiden Parameter herangezogen. 1.b - Tierbestands-Erhaltungsprämie Beschreibung: Die Tierbestands-Erhaltungsprämie erhalten alle Halter von weiblichen Rindern, sofern diese 22 Monate und älter sind. Stichtag für die Zählung ist der 01. Juni. Jedes Rind, das 22 Monate und älter ist, zählt 1 Großvieheinheit (GVE). Schafe und Ziegen, die am Stichtag (01. Juni) 7 Monate und älter sind, werden mit dem Faktor 0, 15 multipliziert. Die Summe daraus ergibt die rechnerischen Großvieheinheiten. Voraussetzung für den Erhalt der Tierbestands-Erhaltungsprämie ist, dass jeder Landwirt die Kosten für eine allfällige „Vatertierhaltung“ selber trägt und auch die Kosten für eine künstliche Besamung selber finanziert. Förderung: Pro GVE erhält der Antragsteller einen Förderbeitrag in der Größenordnung von zirka 40, 00 Euro. Diese Tierbestands-Erhaltungsprämie wird nur für Rinder, Schafe und Ziegen gewährt. 1.c - Alpungsprämie Beschreibung: Bedingt durch die niedrige Besatzzahl einerseits und die hohen Personalkosten andererseits, sind der Fortbestand der Alpen Lün und Lünersee stark gefährdet. Mit der Gewährung einer Alpungsprämie soll ein finanzieller Anreiz geboten werden, vermehrt Vieh auf den Alpen Lün oder Lünersee zu sömmern. Förderungen: 11 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 a) Für jede auf der Alpe Lün gesömmerte milchgebende Kuh erhält der in Vandans wohnhafte Antragsteller (Landwirt) eine direkte Alpungsprämie in Höhe von 100, 00 Euro. b) Für jedes auf der Alpe Lünersee gesömmerte Rind erhält der Antragsteller (Landwirt) eine Alpungsprämie in Höhe von Rinder bis 12 Monate: Rinder von 13 bis 24 Monaten: Rinder von 25 Monaten und älter: 15, 00 Euro 25, 00 Euro 35, 00 Euro 1.d - Imkerförderung Beschreibung: Obwohl es in Vorarlberg noch viele „kleine“ Imker gibt, wird die Zahl der Imker und jener der Bienenvölker immer kleiner. Nebst dem allgemeinen Problem des „Imkerschwundes“ hat die Imkerei zunehmend mit einer Vielzahl an sonstigen Problemen (z.B. Völkerverluste, Bienenkrankheiten, Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, Honigmarkt, Nachwuchs etc.) zu kämpfen. Zur Bewältigung der vielen „strukturellen“ Probleme, insbesondere aber zum Ankauf neuer Bienenvölker bzw. den vielen Seuchen-Bekämpfungsmitteln, sollen alle in der Gemeinde Vandans wohnhaften und im Ort tätigen Imker jährlich eine direkte finanzielle Zuwendung erhalten. Förderung: a) Unterstützung neuer ImkerInnen zum Ankauf von Schwärmen, Kunstschwärmen oder Völkern pauschal 150, 00 Euro Im Gegenzug haben sich „Neuimker“ zu verpflichten, mindestens 2 Jahre zu imkern, andernfalls sie die Hälfte der erhaltenen Förderung an die Gemeinde rückerstatten müssen. b) c) d) e) Anschaffung von Seuchen-Bekämpfungsmitteln Beitrag pro Bienenvolk 5, 00 Euro Anschaffung von Bannwaben Beitrag pro Bannwabe 12, 50 Euro Ankauf von Bienenköniginnen Beitrag zum Kauf einer Reinzuchtkönigin 20, 00 Euro Ankauf von Bienenschwärmen Beitrag zum Kauf eines Kunstschwarmes 40, 00 Euro Die unter lit. b) bis e) angeführten Förderungen werden mit maximal 300, 00 Euro pro Jahr und Imker begrenzt. 1.e - Sonstiges Beschreibung: Die Finanzierung sonstiger Förderungen (Milchprobenprämie, 40 m³ Freiwasser pro GVE, ermäßigte Wasseranschlussgebühren bei Wirtschaftsgebäuden, Rückerstattung der Kommunalsteuer, Gewährung von Spenden, Beiträge zur Seuchenvorsorge, 12 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 Kopienförderung, Einsatz vom Gemeindebauhof etc.) erfolgt aus dem Topf „Sonstiges“. Förderungen: Milchprobenprämie: Die meisten Landwirte im Ort sind Mitglied beim Vorarlberger Braunviehzuchtverband. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, von jeder „Milchkuh“ monatlich eine Milchprobe zur Untersuchung in die Landeskontrollstelle einzusenden. Mit der Entnahme dieser Milchproben und die Weiterleitung derselben an die Landeskontrollstelle sind in der Gemeinde Vandans derzeit 2 Personen betraut. Über das Jahr hinweg müssen derzeit zirka 1.000 Milchproben entnommen und zur Prüfung auf Inhaltsstoffe vorgelegt werden. Die Kosten für die monatlich zu entnehmenden Milchproben werden bis auf Weiteres als weitere (indirekte) Förderung der örtlichen Landwirtschaftsbetriebe von der Gemeinde Vandans übernommen. Freiwasser: Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit stehen dem Bewirtschafter maximal 40 m³ Wasser zum Tränken der Tiere kostenlos zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere mindestens 1 Jahr alt sind und ganzjährig gehalten werden. Wasseranschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird von der Gemeinde Vandans ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 27 v.H. der Geschossfläche von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt 44, 00 Euro. Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) soll sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung ermäßigen. Rückerstattung der Kommunalsteuer: Von den Alpen Lün, Lünersee, Vilifau, Salonien und Fahren-Ziersch wird jährlich eine Kommunalsteuer an die Gemeinde Vandans entrichtet. Den Alpen Lün und Lünersee soll diese jährliche Kommunalsteuer als indirekte Landwirtschaftsförderung refundiert werden. Spenden: Innerhalb des Bezirkes Bludenz finden alljährlich Veranstaltungen des Braunviehzuchtverbandes bzw. der Schaf- und Ziegenzuchtvereine (Ausstellungen, Prämierungen, Jubiläen etc.) statt. Mit finanziellen Zuwendungen soll die Gemeinde Vandans in diesem Zusammenhang die Anschaffung von Ehrenpreisen unterstützen. Seuchenvorsorge: Gemäß § 12 der Verordnung des Landeshauptmannes über die Meldung, Ablieferung, Weiterleitung sowie Übernahme tierischer Nebenprodukte und Materialien, haben die Gemeinden für die Bereitstellung und Erhaltung der notwendigen Einrichtungen im Sinne des § 14 TSG zur Seuchenvorsorge an die diese Einrichtung vorhaltende Stelle (Vorarlberger Wiederverwertungsgesellschaft m.b.H.) einen jährlichen Betrag, der sich aus 7, 1 Cent pro Einwohner und 83 Cent pro in der Gemeinde gehaltener Großvieheinheit zusammensetzt, zu leisten. Für die Berechnung ist die jeweils letzte Verwaltungszählung und amtliche Viehzählung maßgebend. Derzeit leistet die Gemeinde Vandans unter diesem Titel jährliche Beiträge in der Größenordnung von zirka 500, 00 Euro. Kopienförderung: Für die diversen Alpgenossenschaften, den Bienenzuchtverein etc. werden im Gemeindeamt das Jahr über eine Vielzahl an Kopien angefertigt. Als „indirekte“ Förderung der Landwirtschaft wird auf eine Verrechnung dieser Kopien verzichtet. II. Rechtsanspruch Die Gemeindevertretung Vandans beschließt jedes Jahr die Summe jener Mittel (= 100 13 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 %), mit welchen der Topf „Landwirtschaftsförderung“ dotiert wird. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer „Landwirtschaftsförderung“ besteht nicht. Abschließend bringen die Damen und Herren der Gemeindevertretung noch zum Ausdruck, dass diese neuen Förder-Richtlinien mit sofortiger Wirkung in Kraft treten und die Ausbezahlung der diesjährigen Förderbeiträge bereits auf Grundlage dieser neuen Richtlinien erfolgen soll. 7. Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu: Beratungen zum seinerzeitigen Beschluss vom 19. September 1961 der Gemeindevertretung Vandans Mit Schreiben vom 21. Juni 2011, so der Bürgermeister einleitend, sei von den Mandataren Michael Zimmermann, Rupert Platzer und Martin Burtscher die Aufnahme dieses gegenständlichen Tagesordnungspunktes begehrt worden. Dem Wunsche der Antragsteller sei er gerne nachgekommen, zumal es in letzter Zeit immer wieder Diskussionen zur Existenz dieser Güterweggenossenschaft bzw. zum Umstand, dass die Gemeinde Vandans die Erhaltungskosten für diese Weganlage trage, gebe. In der Folge erinnert der Vorsitzende an das Jahr 1961. Innerhalb der Gemeindevertretung seien damals zwei wichtige Entscheidungen angestanden, nämlich der Bau des Schwimmbades und der Bau des Güterweges Ganeu. Weil sich innerhalb der Gemeindevertretung weder für das eine noch das andere Projekt eine Mehrheit gefunden habe, habe man sich in zähen Verhandlungen darauf geeinigt, beide Projekte zu realisieren. Mit dem Beschluss zum Bau des Güterweges Ganeu habe die Gemeindevertretung damals auch beschlossen, die nicht aus Zuschüssen gedeckten Baukosten des Güterweges zu finanzieren und darüber hinaus auch die künftigen Erhaltungskosten alleinig zu tragen. Insbesondere die Entscheidung, dass die Gemeinde Vandans die Erhaltungskosten für diese Weganlage alleinig zu tragen habe, sei in letzter Zeit immer wieder Gesprächsthema und gebe Anlass für Diskussionen. Nach diesem kurzen Rückblick ins Jahr 1961 übergibt der Bürgermeister das Wort an Vbgm. Michael Zimmermann zur Erläuterung beziehungsweise Begründung seines Antrages. Vbgm. Michael Zimmermann bedankt sich vorab für die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung und damit die Möglichkeit, diesen damals gefassten Beschluss der Gemeindevertretung bzw. die Historie der Güterweggenossenschaft Ganeu heute diskutieren zu können. Die Güterweggenossenschaft Ganeu sei derzeit in vieler Munde, wobei eigentlich niemand wisse, warum und zu welchem Zweck diese heute noch bestehend sei. Sodann bringt Vbgm. Michael Zimmermann den von ihm bzw. von Rupert Platzer und Martin Burtscher gestellten Antrag vom 20. Juni 2011 zur Verlesung: „Mit Bescheid vom 07. November 1961 wurde von der Agrarbezirksbehörde Bregenz die Bildung der Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu anerkannt und dazugehörende Satzungen genehmigt. Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. September 1961 unter Punkt 11) der Tagesordnung beschlossen, a) „sämtliche Baukosten des Güterweges Ganeu, soferne diese nicht aus Zuschüssen oder Beitragsleistungen abgedeckt sind, gemeindlichseits zur Zahlung zu übernehmen und b) die Kosten der Erhaltung des Güterweges Ganeu aus Gemeindemitteln zu finanzieren.“ Dieser Beschluss der Gemeindevertretung ist damals vermutlich in der Annahme gefasst worden, dass die Liegenschaften im Einzugsgebiet dieses Maisäßgebietes ausschließlich land- bzw. forstwirtschaftlich genützt werden und das Verkehrsaufkommen auf 14 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 dieser Weganlage dementsprechend gering sein wird. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass im Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 07. November 1961 von einer „landwirtschaftlichen Weganlage“ die Rede ist bzw. den Eigentümern von „landwirtschaftlichen Liegenschaften“, die als Mitglieder dieser Güterweggenossenschaft angehören. In die Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu wurden in den letzten Jahren auch alle Mitglieder der Voralpe „Agrargemeinschaft Schandang“ aufgenommen. Im Maisäßgebiet Ganeu – Schandang befinden sich heute 63 (64) Wohnobjekte, die allesamt über eine Widmung als Ferienhaus verfügen. Das Verkehrsaufkommen hat sich mit der geänderten Nutzung dieser Wohnobjekte um ein Vielfaches erhöht. Angesichts der Tatsache, dass a) in die Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu auch die Mitglieder der Voralpe „Agrargemeinschaft Schandang“ aufgenommen worden sind und sich der Kreis der Berechtigten damit wesentlich erhöht hat, b) außerdem der Kreis der „berechtigten Liegenschaften“ ganz wesentlich ausgeweitet worden ist, und c) die jetzige Nutzung der im besagten Gebiet befindlichen Wohnobjekte, welche alle über eine Ferienhauswidmung verfügen, nicht mehr mit der seinerzeitigen Nutzung vergleichbar ist, erlauben wir Unterzeichneten die Frage zu äußern, ob bzw. in welchem Umfange die Gemeinde Vandans noch an den seinerzeitigen Beschluss, nämlich sämtliche Kosten der Wegerhaltung zu tragen, gebunden ist. Diese Frage ist für uns insbesondere dann von Bedeutung, wenn Fahrerlaubnisscheine auch weiterhin nur an „Berechtigte“, also Mitglieder der Güterweggenossenschaft, ausgegeben werden dürfen und damit alle Gemeindebürger, die nicht Mitglied dieser Güterweggenossenschaft sind, von der legalen Benützung dieser Weganlage ausgeschlossen werden.“ Ergänzend zu diesen Ausführungen gibt Michael Zimmermann in der Folge zu verstehen, dass die Gemeinde in den Jahren 1964 und 1981 die Vermessung des gesamten Güterweges in Auftrag gegeben und in der Folge auch alle Flächen, die in die Weganlage eingebracht worden seien, den jeweiligen Grundbesitzern abgelöst habe. Die Gemeinde trage heute also nicht nur die gesamten Wegerhaltungskosten, sondern sei auch alleinige Eigentümerin des Güterweges. Aus diesen Umständen heraus müsse man sich zwangsläufig fragen, welche Funktion die Güterweggenossenschaft heute überhaupt noch zu erfüllen habe und ob deren Bestehen heute noch eine Berechtigung darstelle. Unabhängig von diesen Fragen sei für ihn jedenfalls die Abklärung der Frage von Bedeutung, ob dieser seinerzeit von der Gemeindevertretung gefasste Beschluss noch uneingeschränkt Gültigkeit besitze. Persönlich könne er sich nicht vorstellen, dass dem noch so sei. Der Vorsitzende gibt in der Folge zu verstehen, dass über den seinerzeit gefassten Beschluss der Gemeindevertretung heute selbstverständlich beraten werden könne. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass dieses Thema sachlich, seriös und ohne Emotionen diskutiert werde. Dass dieses Thema in der Bevölkerung bzw. am Stammtisch derzeit „heiß“ diskutiert werde, sei ihm nicht verborgen geblieben. Der Zeitpunkt, diese Diskussionen jetzt zu führen, sei daher günstig. Faktum sei, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung am 19. September 1961 unter Punkt 11) der Tagesordnung beschlossen habe, die Kosten der Erhaltung des Güterweges Ganeu aus Gemeindemitteln zu finanzieren. Außerdem obliege die Verwaltung dieser Weganlage ausschließlich der Güterweggenossenschaft, wobei deren Rechte und Pflichten in der Satzung genau geregelt sei. Eine Auflösung der Güterweggenossenschaft sei nur möglich, wenn eine solche von ihr selber, und zwar mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden, beschlossen werde. Auch eine Ausweitung der „Berechtigten“ zum Befahren dieser Güterweganlage bedürfe der Zustimmung der Güterweggenossenschaft und vermutlich einer Änderung 15 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 der Satzung. Aus Gründen der Gleichbehandlung habe er außerdem Zweifel, ob eine Ausweitung des Kreises der „Berechtigten“ tatsächlich auf Bürger der Gemeinde Vandans beschränkt werden könne. Den Ausführungen von Rupert Platzer zufolge hat sich in den letzten 50 Jahren vieles geändert. Es müsse daher auch zulässig sein, diesen seinerzeit von der Gemeindevertretung gefassten Beschluss heute zu hinterfragen bzw. dessen uneingeschränkte Gültigkeit anzuzweifeln. Tatsache sei, dass die eben erfolgte Generalsanierung des Güterweges Ganeu in der Bevölkerung heftig diskutiert werde und es in diesem Zusammenhang großen Unmut gebe. Josef Maier gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er im Augenblick zwei Herzen in seiner Brust habe. Nämlich eines als Gemeindevertreter und eines als Obmann der Güterweggenossenschaft Vandans – Ganeu. Zur eben erwähnten Generalsanierung der Weganlage habe man sich entschlossen, weil es von der Vorarlberger Illwerke AG im Zusammenhang mit der Staubeckensanierung Latschau kostenlosen Recyclingasphalt in großer Menge gegeben habe. Recyclingasphalt dieser Qualität sei in der Regel nicht zu bekommen bzw. nur gegen entsprechendes Entgelt. In diesem Wissen habe die Gemeindevertretung im Dezember des vergangenen Jahres dieser Generalsanierung zugestimmt. Vermutlich habe ferner auch der Umstand, dass mit dieser Generalsanierung der Erhaltungsaufwand in den nächsten Jahren stark reduziert werden könne, wesentlich in diese Entscheidung hineingespielt. Seit vielen Jahren seien die Mitglieder der Güterweggenossenschaft bemüht, im Rahmen eines Arbeitseinsatzes einen freiwilligen Beitrag zu leisten, und zwar mit dem Ziel, die laufenden Wegerhaltungskosten zu minimieren. Bei diesem jährlich stattfindenden Arbeitseinsatz, an dem durchschnittlich 25 bis 30 Mitglieder teilnehmen, erledige man eine Fülle kleinerer und größerer Arbeiten. Persönlich, so Josef Maier abschließend, könne er sich nicht vorstellen, diesen Güterweg für den öffentlichen Verkehr freizugeben, weil eine solche Entscheidung in die falsche Richtung gehen würde. Mit einer Freigabe der Weganlage für den öffentlichen Verkehr würde der Erhaltungsaufwand für die Gemeinde um ein vielfaches steigen, weil die Qualität der Weganlage dann eine ganz andere sein müßte. Im Übrigen dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die Weganlage schon jetzt von sehr vielen Mountainbikern bzw. Wanderern benützt werde, die nicht erpicht auf noch mehr Verkehr seien. Wie der Bürgermeister sei auch er an einer Lösung interessiert, die von beiden Seiten vertreten werden könne. Vbgm. Michael Zimmermann und auch Rupert Platzer geben in ihren Wortmeldungen klar und deutlich zu verstehen, dass eine generelle Freigabe der Weganlage für den öffentlichen Verkehr nicht angestrebt werde. Für jeden Bürger von Vandans müsse es in Zukunft aber eine Möglichkeit geben, bei Bedarf die Weganlage legal benützen zu können. Darüber, wie eine solche Lösung konkret ausschauen könne, habe man sich bis dato keine Gedanken gemacht. Die Ausgabe von Berechtigungsscheinen, deren Gültigkeit mit 1 – 2 Tage begrenzt sein könnte, wäre eine Variante. Auch über das Leisten eines Entgeltes könnte verhandelt werden. Wichtig sei, dass jede Bürgerin und jeder Bürger von Vandans das grundsätzliche Recht erhalte, die Weganlage zu befahren. Das Befahren der Weganlage an einen Berechtigungsschein zu knüpfen hätte im Übrigen den Vorteil, dass es auch eine verlässliche Kontrolle geben würde, von wem die Weganlage tatsächlich befahren werde. Manfred Schapler gibt seinerseits zu verstehen, dass es Anfang der 60-iger Jahre nicht einzelne Landwirte, sondern die Gemeinde Vandans gewesen sei, die die Errichtung dieser Weganlage gefordert habe. Weil es hinsichtlich der Finanzierung der Erhaltungskosten einen klaren Beschluss der damaligen Gemeindevertretung gebe, sehe er keine Veranlassung, über eine diesbezügliche Änderung zu diskutieren. Persönlich könne er sich jedenfalls eine teilweise Verumlagung dieser Erhaltungskosten auf die heutigen Mitglieder der Güterweggenossenschaft nicht vorstellen. Dem Vernehmen nach habe die Gründung der Güterweggenossenschaft Ganeu in erster Linie den Zweck erfüllt, an 16 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 möglichst viele Fördergelder zu gelangen. Mit etwas gutem Willen von beiden Seiten müsse es möglich sein, eine „lässige Lösung“, die von beiden Seiten akzeptiert werden könne, zu finden. Für „lässige Lösungen“, so Bürgermeister Burkhard Wachter in seiner Antwort, sei er nicht zu haben. Wenn mit „lässig“ moderat gemeint sei, könne man sich finden. Jede Lösung, die angestrebt werde, müsse korrekt und nachvollziehbar sein und auf einer seriösen Rechtsgrundlage basieren. Bevor man sich jetzt in Details verliere, plädiere er für ein informelles Gespräch mit den offiziellen Vertretern der Güterweggenossenschaft, weil es ohne deren Mittun keine Lösung geben werde. Bevor es zu einer Ausweitung des Kreises der „Berechtigten“ komme, müsse man abklären, a) was jene Mitglieder, deren Objekt unmittelbar an der Straße steht, zu noch mehr Verkehr sagen, b) ob die jetzige Beschaffenheit der Weganlage überhaupt einen Mehrverkehr zulasse, weil es an Ausweichmöglichkeiten und anderem fehle, c) wo man ausreichende Parkflächen für die vielen Fahrzeuge schaffen könne, d) was die vielen anderen Benützer der Weganlage (z.B. Wanderer und Mountainbiker) zu noch mehr Verkehr sagen, und e) die Qualität dieses Naherholungsgebietes und der dahinter liegenden Biotope nicht massiv beeinträchtigt werde, wenn es noch mehr Fahrbewegungen gebe. Werner Vergut gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es jedenfalls an der Zeit sei, von diesem damaligen Beschluss der Gemeindevertretung (was die alleinige Finanzierung der Erhaltungskosten anlange) abzurücken und eine zeitgemäße Lösung zu finden. Er selber wisse von vielen Güterwegen, bei denen es klare Regelungen gebe. Für das Befahren der „Furkla“ stelle die Stadt Bludenz beispielsweise Fahrberechtigungsscheine aus, was tadellos funktioniere. Die jetzige Lösung beim Güterweg Ganeu sei für ihn jedenfalls inakzeptabel. Die Gemeinde Vandans habe die gesamten Erhaltungskosten zu tragen, aber nur einem kleinen „erlauchten“ Kreis sei das Befahren dieser Weganlage gestattet. Außerdem habe die Gemeinde trotz der Tatsache, dass sie Eigentümerin des Grundes sei und auch alle Erhaltungskosten alleinig finanziere, überhaupt kein Mitsprache- und Gestaltungsrecht. Dies könne und dürfe so nicht sein. Stefan Jochum spricht sich für eine finanzielle Beteiligung der Berechtigten an den laufenden Erhaltungskosten aus. Schließlich dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass sich in den letzten 5 Jahrzehnten vieles geändert habe. Beim seinerzeitigen Bau dieses Güterweges habe man ohne Zweifel ausschließlich der Landwirtschaft dienen wollen. Heute zähle die Landwirtschaft nicht mehr zu den Hauptnutzern dieser Weganlage. Es sei daher mehr als gerechtfertigt, bei der Finanzierung der Wegerhaltungskosten eine zeitgemäße Lösung zu finden. Dass jede Lösung der Zustimmung der Güterweggenossenschaft bzw. der Agrarbezirksbehörde bedürfe, stehe für ihn außer Diskussion. Er plädiere daher ganz grundsätzlich dafür, in der Frage „Ausweitung des Kreises der Berechtigten“ auf jeden Fall das Gespräch mit der Agrarbezirksbehörde zu suchen, um jedenfalls dem Vorwurf eines Amtsmissbrauches vorzubeugen. Persönlich könne er sich auch vorstellen, die Weganlage als Ganzes der Güterweggenossenschaft zu schenken, wenn diese in Zukunft bereit sei, die Erhaltungskosten selber zu tragen. Dies könne eine von vielen Lösungsvarianten sein. Wichtig sei, dass es ohne zeitlichen Aufschub konstruktive Gespräche von beiden Seiten und auch den guten Willen gebe, eine vernünftige und zukunftsweisende Lösung zu finden. Thomas Amann schließt sich seinen vielen Vorrednern an. Niemand könne heute verstehen, dass die Gemeinde alleinig für die Finanzierung der Erhaltungskosten zuständig sei, die Weganlage aber nur von einem kleinen Kreis an Berechtigten befahren werden dürfe. Mit jedem Eigentum seien in der Regel nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte verbunden. Wenn er alles richtig interpretiere, habe in diesem Fall die Gemeinde aber nur Pflichten und keine Rechte. Es sei daher legitim, wenn sich die Gemeinde mit 17 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 dem Gedanken trage, diesen seinerzeit gefassten Beschluss zu widerrufen. Persönlich hoffe er auf konstruktive und vernünftige Gesprächspartner auf beiden Seiten, die letztlich bemüht seien, einen gangbaren Weg zu finden. Im Übrigen könne er sich nicht vorstellen, die besagte Weganlage für den öffentlichen Verkehr freizugeben. Die Nachteile einer solchen Lösung würden alle Vorteile übertreffen. Rita Zint plädiert in ihrer Wortmeldung für eine „Vandanser Lösung“. Für die Bevölkerung von Vandans gebe es vor der Haustüre zwei klassische Naherholungsgebiete – nämlich das Gebiet „Ganeu-Schandang“ und das Gebiet Rellstal. Die in der Gemeinde Vandans wohnende Bevölkerung sollte daher die Möglichkeit erhalten, beim Gemeindeamt einen für 1 – 2 Tage gültigen Berechtigungsschein zu lösen um damit den Güterweg Ganeu legal befahren zu können. Marco Schoder appelliert ebenfalls an alle konstruktiven Kräfte, um eine vernünftige Lösung bemüht zu sein. Er selber könne sich schon vorstellen, dass in Zukunft jeder Ferienhausbesitzer im Gebiet Ganeu –Schandang für seinen Berechtigungsschein zum Befahren des Güterweges Ganeu einen finanziellen Obolus oder als Alternative dazu ein paar Stunden Frondienst leiste. In der ganzen Diskussion dürfe seiner Meinung nach nicht vergessen werden, dass von sehr vielen Ferienhausbesitzern eine Zweitwohnsitzabgabe an die Gemeinde geleistet werde und von jenen, die ihr Objekt an ständig wechselnde Gäste vermieten, in nicht unerheblichem Ausmaß eine Gästetaxe bezahlt werde. Martin Burtscher beurteilt die Chancen einer Auflösung der Güterweggenossenschaft als unrealistisch. Seiner Meinung nach sei auch nicht wichtig, ob es diese Güterweggenosschenschaft noch weiter gebe oder nicht. Wichtig sei einzig und alleine, dass die jetzige Praxis geändert werde. Wenn schon die Gemeinde alleinig für die Finanzierung der Erhaltungskosten aufkomme, müsse jeder in der Gemeinde Vandans wohnhaften Person die Möglichkeit eingeräumt werden, die besagte Weganlage legal befahren zu dürfen. Nach einigen weiteren Wortmeldungen ähnlichen Inhaltes plädiert der Bürgermeister für ein gemeinsames Gespräch zwischen beiden Partnern. Persönlich sei er überzeugt davon, dass im gemeinsamen Miteinander eine vernünftige Lösung gefunden werden könne. Seiner Meinung nach sei sinnvoll, wenn dieses Gespräch vom Ausschuss der Güterweggenossenschaft einerseits und den Mitgliedern des Gemeindevorstandes andererseits geführt werde. Alle Anwesenden begrüßen letztlich diesen Vorschlag und beauftragen den Vorsitzenden, möglichst rasch um einen Gesprächstermin bemüht zu sein. 8. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 b) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. der Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  das jahrelange Wirken von Elmar Stüttler im Verein „Tischlein deck dich“ nunmehr 18 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 mit der Verleihung des diesjährigen Dr.-Toni-Russ-Preises gewürdigt werde. Die Verleihung des Preises erfolge am 01. September 2011 im Bregenzer Festspielhaus. Als Vertreter der Gemeinde Vandans werde er an der Verleihungsfeier teilnehmen und die Glückwünsche der Gemeindevertretung überbringen. Persönlich freue es ihn sehr, dass dieser jahrelange Einsatz von Elmar Stüttler nun mit dieser hohen Auszeichnung gewürdigt werde.  im Stand Montafon Ende Juni ein Schreiben der Vorarlberger Landesregierung eingelangt sei. Diesem könne jetzt klar und deutlich entnommen werden, dass den Mitgliedsgemeinden des Standes Montafon bzw. dem Stand Montafon als Mitgesellschafter an der „Montafon Nordic Sportzentrum GmbH“ keine weiteren Verpflichtungen aus dem Betrieb und der Instandhaltung der Sportstätten (Schanzenund Biathlonzentrum) erwachsen.  es in der Kindergruppe „Schnäggahüsli“ für das kommende Betreuungsjahr 25 Anmeldungen (13 Buben und 12 Mädchen) gebe und die Gruppe damit randvoll sei. Leider habe man nicht alle Kinder aufnehmen können. Insgesamt 4 Kinder habe man gezwungenermaßen auf eine Warteliste nehmen müssen.  es ab dem kommenden Herbst die „Venser Spielgruppe“, die von Karin Walch ins Leben gerufen worden sei, nicht mehr geben werde. Karin Walch habe sich aus freien Stücken entschlossen, den Betrieb einzustellen und ab Herbst 2011 einer unselbständigen Tätigkeit nachzugehen.  am 23. Juli 2011 Altbürgermeister Jürgen Ehret aus Heitersheim zum dortigen Ehrenbürger ernannt werde. Im Rahmen dieser Feierlichkeit soll Bürgermeister a. D. Jürgen Ehret auch das Verdienstzeichen der Gemeinde Vandans verliehen werden. Persönlich würde er sich freuen, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen aus der Gemeindevertretung ihn bei seiner Fahrt nach Heitersheim begleiten würden. Wer sich eine Mitfahrt vorstellen könne, solle sich bis Freitag (22. Juli) im Gemeindeamt melden. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Armin Wachter: Meiner Meinung nach sollte die Erlassung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Rellstal/Lünersee mit der Maßgabe, dass künftig nur noch Holzschindeldächer errichtet werden dürfen, noch einmal überdacht werden. Innerhalb weniger Tage hat es zwei Brände in Alpgebieten gegeben, die von solchen Holzschindeldächern ausgegangen sind. Antwort des Bürgermeisters: Der besagte Bebauungsplan ist bereits erlassen und von der Landesregierung auch genehmigt worden. Er ist bereits in Rechtskraft getreten. Diese zwei erwähnten Brände können meiner Meinung nach auch nicht der Anlass dafür sein, diesen Bebauungsplan jetzt nochmals zu ändern. Die Erlassung dieses Bebauungsplanes fußt auf elementaren Überlegungen und Zielen. Diese können nicht aus einem bestimmten Anlass heraus über Bord geworfen werden. Armin Wachter: Dem Vernehmen nach nimmt das Leeren der vielen Müllkübel immer mehr Zeit in Anspruch. Ich würde daher dafür plädieren, die im Peripheriebereich aufgestellten Müllkübel zu entfernen. Wenn keine Müllkübel vorhanden sind, wird der Müll mitgenommen. Diese Erfahrung wurde schon vielfach gemacht. Antwort des Bürgermeisters: Meiner Meinung nach ist genau das Gegenteil der Fall. Dort wo sich im Nahbereich einer Ruhebank etc. keine Müllkübel befinden, wird der Müll einfach auf den Boden gelegt. Schließlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Müllkübel auch als „Sammelbox“ für Hundekot Verwendung finden. Meiner Meinung nach ist besonders wichtig, dass das Netz dieser Müllkübel sehr eng gehalten 19 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011 wird. Armin Wachter: Wurde schon einmal überlegt, beim Bauhof der Gemeinde Vandans eine eigene Tankstelle einzurichten? Jeder größere Landwirt verfügt über eine eigene Tankstelle. Ich bin der Überzeugung, dass sich eine solche auch für die Gemeinde rechnen würde. Antwort des Bürgermeisters: Bis dato sind keine solche Überlegungen angestellt worden. Die bestehende Tankstelle an der L 188 ist ja nur wenige hundert Meter weit entfernt. Im Übrigen ist der Gemeinde auch angeboten worden, die Werkstankstelle der Vorarlberger Illwerke AG zu benützen. Wir haben bislang keine Notwendigkeit gesehen, uns Gedanken über eine eigene Tankstelle zu machen. Ich will diese Anregung aber gerne an das Team im Gemeindebauhof weitergeben. Manfred Blenke: Die Fußgängerbrücke über den Mustergielbach (unter der Schlosswand) ist schon seit längerer Zeit nicht mehr begehbar. Meiner Meinung nach sollte diese dringend saniert werden, weil es ohne diese Brücke auch keine Möglichkeit gibt, zur Ruine Valkastiel zu kommen. Antwort des Bürgermeisters: Die Sperre der Brücke wurde von uns veranlasst, weil die Widerlager der Brücke vom Hochwasser zerstört worden sind. Die Erneuerung dieser Widerlager ist längst fällig. Sobald es das Arbeitsprogramm des Gemeindebauhofes zulässt, werden wir die Erneuerung dieser Widerlager in Angriff nehmen. Thomas Amann: Mich würde interessieren, ob das ehemalige „Atzmüller-Areal“ nun verkauft worden ist. Antwort des Bürgermeisters: Ja. Der diesbezügliche Kaufvertrag ist zwischenzeitlich von allen Vertragsparteien unterfertigt worden. Die grundbücherliche Eintragung des besagten Vertrages ist aber noch ausständig. Armin Wachter: Anfang August wird der Vandanser Aktiv Club wieder sein alljährliches „Stebruchfäscht“ veranstalten. Ist schon festgelegt worden, wo die vielen Besucher, die erwartet werden, ihr Auto parken können? Antwort des Bürgermeisters: Am gestrigen Tag hat es mit dem Vorstand des Vereines ein diesbezügliches Gespräch gegeben. In erster Linie sollen die Fahrzeuge auf den Abstellflächen „zwischen den Dämmen“ geparkt werden, so fern diese benützbar sind. Bei nassem Wetter soll das Parken auf der Valkastielstraße bzw. der Unteren Bündtastraße erlaubt werden. Luzia Klinger: Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Rechnungsabschlusses ist die Frage aufgetaucht, welche Kosten von der Gärtnerei Bitschnau für das Liefern und Setzen der Sommerblumen im Jahr 2010 bzw. für die Pflege derselben in Rechnung gestellt worden ist. Ich habe zwischenzeitlich diese Zahlen ausheben lassen und kann berichten, dass das Liefern und Setzen der Blumen mit einem Betrag von rund 5.700, 00 Euro in Rechnung gestellt worden ist. Für die Pflege der Blumen wurde der Gemeinde ein Betrag in Höhe von rund 4.000, 00 Euro in Rechnung gestellt. Vbgm. Michael Zimmermann: Am Sonntag, dem 17. Juli 2011, fand im Rahmen des „Montafoner Sommers“ das Abschlusskonzert „Die Schöpfung – Oratorium von Joseph Haydn“ in der Pfarrkirche Vandans statt. Es wurde Musik vom Feinsten geboten. Die Pfarrkirche war zum Bersten voll. Es ist mir ein Anliegen, dem musikalischen Leiter des „Montafoner Sommers“, nämlich Mag. Nikolaus Netzer, ein besonderes Kompliment auszusprechen. Sein diesjähriges Programm hat keine Wünsche offen gelassen. Die gesamte Veranstaltungsreihe verdient uneingeschränktes Lob bzw. Anerkennung. Vbgm. Michael Zimmermann: Am Dienstag, dem 12. Juli 2011, feierte Burkhard Wachter sein 40-jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde Vandans. Ich habe mir erlaubt, ihm aus diesem Anlass ein Präsent zu überreichen und ihm zu diesem ganz besonderen Jubiläum zu gratulieren. Ich möchte auch die heutige Sitzung zum Anlass 20 / 21 15. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Juli 2011