20030918_GVE033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:36
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2003-09-18
Erscheinungsdatum 2003-09-18
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 18. September 2003 Niederschrift aufgenommen am 18. September 2003 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 33. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. September 2003 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Peter Scheider, Kurt Bechter, Norbert Sartori, DI Alois Kegele (ab 20.20 Uhr), Wilhelm Pummer, Josef Maier, Gottfried Schapler, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Ernst Stejskal und Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber, Gerhard Stampfer und Klaus Bitschnau. Entschuldigt: Leo Brugger, Rupert Platzer und Harald Tschugmell Schriftführer: GSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 33. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juli 2003. 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: a) Klaus und Irmtraud Piazza, 6773 Vandans, Rätikonstraße 24 b) Paul und Alexandra Seeber, 6700 Bludenz, St. Anna-Straße 8a/4 c) Thomas und Angelika Amann, 6780 Schruns, Batloggstraße 48 3. Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft 4. Entscheidung zum Ansuchen des Standes Montafon/Forstfonds um Gewährung eines Mitfinanzierungsbeitrages für die Jahre 2002 und 2003 zum Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen 5. Genehmigung eines Kostenbeitrages an die Spielgruppe „Ringelwurm" für das Spielgruppenjahr 2003/2004 6. Überprüfung der Gebarung nach § 90 GG: Stellungnahme zum Fragenkatalog der ÖVP-Fraktion vom 23. Jänner 2003 7. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juli 2003 Ing. Manfred Vallaster bringt namens der ÖVP-Fraktion zum Ausdruck, dass der Tagesordnungspunkt 6) „Genehmigung eines Kostenbeitrages an die Spielgruppe Ringelwurm für das Spielgruppenjahr 2003/2004" lange diskutiert worden sei. In der vorliegenden Niederschrift werde jedoch der Anschein erweckt, dass nur die ÖVP-Fraktion sich gegen einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 4.600, - Euro ausgesprochen habe. Tatsache sei aber, dass es auch in der FPÖ-Fraktion solche Meinungen gegeben habe und diese im Protokoll nicht angeführt seien. Insbesondere Stefan Jochum habe sich ganz konkret gegen einen solchen Unterstützungsbeitrag ausgesprochen. Auch Josef Maier meldet sich zu Wort und bestätigt, dass er die Äußerung: „Für mich stellt sich diese Spielgruppe als ein Fass ohne Boden dar." gemacht habe. Allerdings habe man im Protokoll seine zusätzlichen Ausführungen nicht erwähnt. Insbesondere habe er aber darauf hingewiesen, dass sich die Spielgruppe dann als ein Fass ohne Boden darstelle, wenn sich die Gemeinde zur Finanzierung des jährlichen Abganges verpflichte. Obwohl die Gemeinde keinen Einfluss auf die Ein- und Ausgaben der Spielgruppe habe, solle sich diese zur Finanzierung des Abganges verpflichten. So jedenfalls habe der Antrag der Spielgruppe gelautet. Wenn die Gemeinde eine solche Verpflichtung eingehe, könne sich eine solche Entscheidung als Fass ohne Boden entpuppen. Gottfried Schapler gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass in den Richtlinien der Gemeinde über die Verleihung von "Sport-Ehrenzeichen" versehentlich ein falsches Datum angeführt worden sei. Statt „17. Juni 2003" müsse richtigerweise der „17. Juli 2003" zitiert werden. Ausserdem müsse es seiner Meinung nach noch folgende Korrekturen geben: In GOLD Teilnehmer an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften, sofern diese von mindestens sechs Nationen beschickt werden. Teilnehmer an Europameisterschaften, sofern diese von mindestens sechs Nationen beschickt werden und den 1. bis 3. Medaillenrang erhalten. In SILBER an österreichische Staatsmeister und Teilnehmer an Europameisterschaften. Österreichischer Rekord in einer Disziplin der Jugend-, Junioren- oder allgemeinen Klasse, in der auch österreichische Meisterschaften ausgetragen werden. In BRONZE an Vorarlberger Landesmeister sowie Plazierungen auf den Rängen 2 und 3 bei österreichischen Meisterschaften der allgemeinen Klasse. Diese Veranstaltungen müssen von national oder international anerkannten Dachverbänden ausgeschrieben worden sein. Auch bei den Richtlinien der Gemeinde hinsichtlich der „Verdienstehrenzeichen" für Funktionäre in Vereinen, Verbänden und Genossenschaften habe sich ein Fehler eingeschlichen. Seinem Wissen nach müsse der betreffende Absatz wie folgt lauten: Die Überreichung des Verdienstehrenzeichens hat durch den Bürgermeister bzw. ein Mitglied des Gemeindevorstandes zu erfolgen. Die Verleihung bzw. Ehrung soll im feierlichen Rahmen erfolgen. -3- Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ergänzungen wird die Niederschrift über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juli 2003 sodann einstimmig genehmigt. Jürgen Atzmüller, Peter Scheider, Florentin Salzgeber und Gerhard Stampfer nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der gegenständlichen Sitzung am 17. Juli 2003 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: Klaus und Irmtraud Piazza, 6773 Vandans, Rätikonstraße 24 Paul und Alexandra Seeber, 6700 Bludenz, St. Anna-Straße 8a/4 Thomas und Angelika Amann, 6780 Schruns, Batloggstraße 48 In aller Kürze erläutert der Vorsitzende die Ansuchen der Antragsteller und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Debatten beitrage stimmen daraufhin alle Mitglieder der Gemeindevertretung den vorliegenden Ansuchen zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmungen ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungsund Gebührenordnung erfolgen. 3. Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei an die Bezirkshauptmannschaft Vorab verweist der Bürgermeister auf ein Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 9. Juli 2003, das an alle Vorarlberger Gemeinden ergangen sei. Mit diesem Schreiben habe man die Gemeinde des Landes auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, gewisse Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei an die Bezirkshauptmannschaften zu übertragen. So sei zum Beispiel im erwähnten Schreiben zu lesen: "Für den Großteil der mittleren und kleineren Gemeinden des Landes wird die örtliche Baupolizei hinsichtlich bestimmter Bauwerke bereits jetzt schon von den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften wahrgenommen (siehe Verordnung der Landesregierung). Voraussetzung für die Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung ist ein Antrag der Gemeinde. Gemäß § 50 Abs. 1 lit. a Z. 9 des Gemeindegesetzes ist hiefür die Gemeindevertretung zuständig. Nach der oben zitierten Verordnung der Landesregierung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei sind auch Bauwerke des Bundes, des Landes und der Gemeinden von der Übertragung erfasst. Mit der Bildung von sogenannten Immobiliengesellschaften durch die Gebietskörperschaften (GIG) ist die örtliche Baupolizei hinsichtlich der Bauwerke dieser Gesellschaften wieder in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde gefallen. In einer Umfrage hat ein Großteil der Gemeinden den Vorschlag einer Änderung der Übertragungsverordnung, wonach die örtliche Baupolizei für Bauwerke der Immobiliengesellschaften der Gebietskörperschaften wiederum von der Bezirkshauptmannschaft wahrgenommen werden soll, befürwortet. Hinsichtlich der Pflegeheime wurde ebenfalls eine Übertragung der örtlichen Baupolizei als sinnvoll erachtet." Persönlich, so der Bürgermeister weiters, erachte er es für sinnvoll und richtig, diesen Schritt zu tun und die örtliche Baupolizei für Bauwerke der Immobiliengesellschaften der Gebietskörperschaften der Bezirkshauptmannschaft zu übertragen. Dies solle im Übrigen auch für Pflegeheime gelten. Er plädiere deshalb dafür, bei der Vorarlberger Landesregierung einen entsprechenden Antrag einzubringen. -4- Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin alle Mitglieder der Gemeindevertretung dem Antrag des Bürgermeisters, nämlich die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auch hinsichtlich der Bauwerke von Bundes-, Landes- und Gemeinde-Immobiliengesellschaften sowie bei Pflegeheimen der Bezirkshauptmannschaft zur Besorgung zu übertragen, einstimmig zu. 4. Entscheidung zum Ansuchen des Standes Montafon/Forstfonds um Gewährung eines Mitfinanzierungsbeitrages für die Jahre 2002 und 2003 zum Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 22. Juli 2003 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister auszugsweise verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000" alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der diversen Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von € 109.010, -- zur Verfügung zu stellen. Unter Anwendung des aktuellen Volkszählungsergebnisses würde auf die Gemeinde Vandans ein Anteil von € 17.537, 10 entfallen. Ergänzend dazu erinnert der Vorsitzende, dass die Gemeinde Vandans im Jahr 2002 als einzige Gemeinde der Talschaft diesen Beitrag nicht geleistet habe. Damals habe die Gemeindevertretung die Gewährung eines solchen Mitfinanzierungsbeitrages abgelehnt und die Gewährung des Beitrages von nachstehenden Bedingungen abhängig gemacht: a) Vom Stand Montafon sind seine eigenen Einnahmemöglichkeiten, und zwar insbesondere jene bei der Einräumung von Dienstbarkeitsrechten, bestmöglichst auszuschöpfen. b) Die freie Vergabe von Bauprojekten durch den Betriebsleiter hat zu unterbleiben. Außerdem sind alle Forstwegebauten über einer Bausumme von zirka 15.000, -- bis 20.000, - Euro öffentlich auszuschreiben und dürfen erst dann in Angriff genommen werden, wenn ein konkreter Baubeschluss der Forstfondsvertretung vorliegt. In einem kürzlich mit Mag. Johann Vallaster von der Standesverwaltung geführten Gespräch, so der Bürgermeister, habe dieser zum Ausdruck gebracht, dass die beiden vorerwähnten Bedingungen der Gemeinde Vandans zwischenzeitlich erfüllt worden seien und es jetzt eigentlich keinen Grund mehr gebe, diesen Mitfinanzierungsbeitrag nicht zu gewähren. Außerdem, so der Vorsitzende weiters, habe sich seinem Empfinden nach die Zusammenarbeit mit dem Stand Montafon spürbar gebessert. Auch sei unübersehbar, dass auch in der Gemeinde Vandans das eine oder andere Projekt vom Stand Montafon in Angriff genommen werde. KO Franz Egele plädiert in der Folge dafür, den Ansuchen des Standes Montafon vom 22. Juli 2003 bzw. vom 21. Juni 2002 zu entsprechen und die Übernahme der beiden Mitfinanzierungsbeiträge aus den vom Bürgermeister genannten Gründen zu genehmigen. Auch KO Manfred Vallaster plädiert namens der ÖVP-Fraktion dafür, die Gewährung der beiden Mitfinanzierungsbeiträge zu genehmigen. Nachdem sich die Zusammenarbeit verbessert habe und den seinerzeitigen Bedingungen der Gemeinde zwischenzeitlich entsprochen worden sei, gebe es jetzt keinen Grund mehr, den Ansuchen nicht zu entsprechen. Im Übrigen gebe es vom Betriebsleiter des Standes Montafon eine Auflistung mit allen Projekten der letzten Jahre, die in der Gemeinde Vandans realisiert worden seien. Damit sich jeder Gemeindevertreter selber ein Bild über das Engagement des Standes in der Gemeinde Vandans machen könne, ersuche er um Übermittlung einer Kopie an alle Gemeindevertreter. -5Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, wird dem Ansuchen des Standes Montafon entsprochen und die Gewährung der Mitfinanzierungsbeiträge für die Jahre 2002 und 2003 mit insgesamt 35.074, 20 Euro einstimmig genehmigt. Genehmigung eines Kostenbeitrages an die Spielgruppe "Ringelwurm" für das Spielgruppenjahr 2003/2004 Bürgermeister Burkhard Wachter erinnert eingangs seiner Ausführungen an die umfassende Diskussion dieses Themas in der letzten Sitzung am 17. Juli 2003. Damals sei eine Entscheidung mit dem Auftrag an ihn, nämlich noch verschiedene Fragen abzuklären und diverse Auskünfte einzuholen, vertagt worden. Auftragsgemäß habe er in der Zwischenzeit mit Christiane Galehr ein weiteres Gespräch geführt. Sie sei nach wie vor Vorsitzende des Vereines und vertrete die Spielgruppe "Ringelwurm" auch nach außen. Im besagten Gespräch habe sie zum Ausdruck gebracht, dass es für das neue Spielgruppenjahr 17 Anmeldungen gebe. Die Betreuung dieser Kinder erfolge in 2 Gruppen. Beide Gruppen betreue bis auf weiteres Martina Frainer, die schon bisher als Helferin tätig gewesen sei. Außerdem, so der Vorsitzende, habe er mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung Kontakt aufgenommen und diese mit den nachstehenden Fragen konfrontiert: a) Wie wird die Notwendigkeit solcher Spielgruppen ganz allgemein beurteilt? b) Welche konkrete Ausbildung muss die Betreuerin einer Spielgruppe nachweisen können? c) Bestehen grundsätzliche Einwände dagegen, dass die Gemeinde Rechtsträgerin einer solchen Spielgruppe ist? d) Wenn die Betreuerin der Spielgruppe in einem Dienstverhältnis bei der Gemeinde steht: Erhält die Gemeinde auch für diese einen Personalkostenzuschuss, wie dies bei den Kindergartenpädagoginnen der Fall ist? Am heutigen Tag , so der Vorsitzende, sei eine schriftliche Stellungnahme zu den vorstehenden Fragen eingelangt. Diese wird vom Bürgermeister verlesen und damit den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Auch habe er wunschgemäß Kontakt mit verschiedenen Gemeinden aufgenommen und dort eruiert, welche Unterstützungen an bestehende Spielgruppen gewährt werden. Das Ergebnis dieser Befragung habe er in einer Tabelle zusammengefaßt und allen Gemeindevertretern zukommen lassen. Recht leicht könne dieser Tabelle entnommen werden, dass die Unterstützung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sei und vielfach ein direkter Vergleich unzulässig sei. Ebenso leicht lasse sich dieser Tabelle aber auch entnehmen, dass die bisher gewährte Förderung der Gemeinde Vandans mit rund 3.000, - Euro pro Spielgruppenjahr keinen Vergleich zu scheuen habe. Mit dieser Förderung befinde sich die Gemeinde Vandans im Spitzenfeld. In einem mit Karin Walch geführten Gespräch habe diese unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie derzeit nicht in der Lage sei, eine offizielle Spielgruppe der Gemeinde zu betreuen. Ihr Bestreben sei auch weiterhin, ihre Spielgruppe auf privater Ebene weiterzuführen, solange dies vom Amt der Vorarlberger Landesregierung in dieser Form akzeptiert werde. Derzeit, so nochmals der Bürgermeister, betreue man in den beiden Spielgruppen insgesamt 29 Kinder. Eine amtsinterne Erhebung, wie von KO Franz Egele angeregt, habe ergeben, dass in der Gemeinde Vandans 92 Kinder im Alter zwischen 2 und 4 Jahren wohnhaft seien. Rund ein Drittel dieser Kinder besuche also eine der beiden Spielgruppen. In der heutigen Sitzung, so der Vorsitzende abschließend, gehe es nun um die Entscheidung, ob die Gemeinde auch weiterhin bereit sei, einen Kostenbeitrag in Höhe von -6maximal 2.500, - € zu leisten oder nicht. KO Franz Egele gibt in seiner Wortmeldung dann zu verstehen, dass diese vom Bürgermeister dargelegten Fakten in der Fraktionssitzung ausführlich diskutiert worden seien. Nachdem sich die finanzielle „Ausfallhaftung" der Gemeinde nunmehr auf zirka 2.500, - € reduziert habe, sei man in der Fraktion mehrheitlich zur Auffassung gelangt, dass dem Ansuchen entsprochen werden soll. Josef Maier bestätigt in seiner Wortmeldung, dass mit dem Ausfall von Monika Steber eine neue Situation vorliege. In den Lohnkosten gebe es damit eine beachtliche Veränderung. Wie der vom Bürgermeister erarbeiteten Tabelle entnommen werden könne, liege die Gemeinde Vandans mit ihrem Kostenbeitrag nahezu an der Spitze. Es sei also schon gerechtfertigt, die Höhe dieser Zuwendungen zu hinterfragen. DI Alois Kegele erinnert an die bisher gültige Praxis. Der finanzielle Beitrag habe sich bisher in der Größenordnung von Euro 2.180, - (= ATS 30.000, -) bewegt. In der Sitzung am 11. März 2003 habe dann der Gemeindevorstand beschlossen, der Spielgruppe ab Herbst einen Raum im Kindergartengebäude kostenlos zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den finanziellen Beitrag der Gemeinde auf 1.500, - € zu reduzieren. Nach dem Ausscheiden von Monika Steber gebe es nunmehr eine spürbare Reduktion bei den Lohnkosten. Mit dem vom Gemeindevorstand beschlossenen Finanzierungsbeitrag müßte angesichts dieser neuen Situation schon bald das Auslangen gefunden werden können. KO Manfred Vallaster gibt zu verstehen, dass in der Gemeinde Vandans 2 Spielgruppen bestehen. Weil beide Spielgruppen sowohl von der Gemeinde als auch vom Land Vorarlberg Förderungen erhalten, sollten seiner Meinung nach beide Gruppen als Ganzes gesehen werden. Bei dieser gesamthaften Betrachtung wende die Gemeinde Vandans insgesamt 3.700, - € für die beiden Spielgruppen auf. Außerdem gebe es eine kostenlose Raumbeistellung. Bei einer Differenzierung dieser Zuwendung zeige sich allerdings, dass die Spielgruppe „Vens" lediglich eine Direktzuwendung in Höhe von 700, - € erhalte und die Spielgruppe „Ringelwurm" eine solche von 3.000, - €. Außerdem werde dieser noch ein kostenloser Raum beigestellt. Die Spielgruppe Ringelwurm werde damit eindeutig überproportional gefördert. KO Franz Egele appelliert in der Folge an die Anwesenden, die Aufwendungen für die Spielgruppen insgesamt objektiver zu betrachten. In der Spielgruppe „Ringelwurm" gebe es offizielle bzw. versteuerte Lohnkosten für eine voll- und eine teilzeitbeschäftitge Person. Alleine der Lohnaufwand belaufe sich nach den vorliegenden Unterlagen auf 11.687, - €. Wenn nunmehr die Betreuung der Spielgruppe alleinig von Marina Freiner wahrgenommen werde, reduziere sich dieser Betrag um rund 3.000, - €. Seiner Meinung nach sollte die Förderung der beiden Spielgruppen jeweils am Ende eines Spielgruppenjahres erfolgen, wenn es konkrete Abrechnungen über die tatsächlichen Aufwendungen gebe. Aus diesem Grunde habe man in der FPÖ-Fraktion auch die Auffassung vertreten, die Finanzierungsbeiträge an die beiden Spielgruppen von Jahr zu Jahr neu zu beschließen. Vorallem sollte erreicht werden, dass sich die Zuwendungen der Gemeinde an den tatsächlichen bzw. anerkannten Aufwendungen orientieren. DI Alois Kegele weist auf wesentliche Unterschiede in den beiden Spielgruppen hin. Während die Abrechnung der Spielgruppe „Vens" keine Aufwendungen für die Lohnverrechnung aufweise, gebe es in der Abrechnung der Spielgruppe „Ringelwurm" einen solchen in Höhe von 500, - €. Darüber hinaus enthalte die Abrechnung der Spielgruppe „Ringelwurm" noch andere Aufwendungen, für die er kein Verständnis aufbringen könne. In Summe gebe es in der bereits zitierten Abrechnung einige Beträge, die es in der Abrechnung der Spielgruppe „Vens" nicht gebe. Die Spielgruppe „Ringelwurm" sei ein Verein wie viele andere auch. Folglich müsse erwartet werden können, dass die eine oder andere Tätigkeit auch ehrenamtlich, also unentgeltlich, geleistet werde. Dies sei aber absolut nicht der Fall. Es -7stelle sich also schon die Frage, warum die Gemeinde einen derart hohen Beitrag leisten müsse, ohne jegliches Mitspracherecht zu haben. KO Franz Egele hält dieser Auffassung entgegen, dass der Verein „Ringelwurm" ein reiner Zweckverein sei und mit anderen Ortsvereinen in keiner Art und Weise verglichen werden könne. Faktum sei, dass die Gemeinde diese Spielgruppe führen müsse, wenn es diesen Verein einmal nicht mehr gebe. Dass die Aufwendungen in einem solchen Fall dann noch höher seien, liege wohl auf der Hand. Josef Maier verweist in seiner Wortmeldung auf die Entscheidung des Gemeindevorstandes, in der ein Finanzierungsbeitrag von 1.500, - € genehmigt worden sei. Von diesem Beschluss sei die Spielgruppe „Ringelwurm" auch in Kenntnis gesetzt worden. Das Argument, die Spielgruppe habe mit Zuwendungen der Gemeinde in Höhe von rund 4.000, - € gerechnet, könne man folglich nicht gelten lassen. Mit dem nunmehr ins Auge gefaßten Kostenbeitrag in Höhe von 2.500, - € liege die Gemeinde Vandans nach wie vor im Spitzenfeld aller Gemeinden. Seiner Meinung nach schaffe man mit einem solchen Beschluss ein Präjudiz für kommende Jahre. Bei einem solchen Beschluss müsse davon ausgegangen werden, dass auch die Spielgruppe „Vens" im nächsten Jahr eine höhere Zuwendung begehre. Bereits bei den letzten Beratungen in dieser Angelegenheit habe er zur Diskussion gestellt, den Beitrag der Gemeinde an die Anzahl der jeweils betreuten Kinder zu koppeln. Bürgermeister Burkhard Wachter erinnert dann nochmals an den Beschluss des Gemeindevorstandes vom 11. März 2003, bei dem eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 1.500, - Euro beschlossen worden ist. Der Ordnung halber dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass der Gemeindevorstand dem damaligen Beschluss weitaus geringere Lohnkosten zugrunde gelegt habe. Erst nach dieser Sitzung des Gemeindevorstandes habe die Verantwortliche der Spielgruppe „Ringelwurm" informiert, dass sich die Lohnkosten mit der Anpassung an den Mindestlohntarif beachtlich erhöhen werden. Persönlich kann ich mich dem Vorschlag von KO Franz Egele anschließen, die Zuwendungen an die Spielgruppen von Jahr zu Jahr neu zu beschließen. Wenn sich die Zuwendungen der Gemeinde an den tatsächlichen bzw. an den anerkannten Aufwendungen orientieren, kann der Gemeinde niemand eine Ungleichbehandlung vorwerfen. KO Franz Egele erinnert in seiner Wortmeldung nochmals daran, dass in der Diskussion am 17. Juli 2003 ausschließlich von einem Kostenbeitrag der Gemeinde in Höhe von 4.615, - € geredet worden sei. Nach den nun vorliegenden Informationen liegen die nunmehrigen Lohnkosten deutlich unter diesem Betrag, folglich lasse sich auch der Kostenbeitrag der Gemeinde deutlich reduzieren. Er selber plädiere jetzt nochmals dafür, den Kostenbeitrag der Gemeinde für das Spielgruppenjahr 2003/2004 mit einem Betrag von maximal 2.500, - € zu begrenzen. Am Ende dieses Spielgruppenjahres solle der Verein eine aufgegliederte Abrechnung vorlegen, nach der dann der Kostenbeitrag für das kommende Jahr festgelegt werden soll. Ernst Stejskal beurteilt in seiner Wortmeldung eine Kinderintegration in diesem Alter für nicht notwendig. Das Betreuungsangebot in der Spielgruppe umfasse lediglich 6 Stunden pro Woche. Bei dieser geringen Stundenanzahl sei eine Integration ohnehin gar nicht möglich. Wenn jemand den Wunsch habe, sein Kind in eine solche Betreuungseinrichtung zu geben, müsse man auch bereit sein, einen entsprechenden Obolus zu entrichten. Er selber habe jedenfalls kein Verständnis, dass die Gemeinde einen großzügigen Kostenbeitrag gewähre und selber in den roten Zahlen stehe. Im Übrigen dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Eltern bzw. Mütter ohnehin schon namhafte Zuschüsse vom Staat bekommen. Er sehe sich deshalb nicht in der Lage, der Gewährung eines Kostenbeitrages in Höhe von rund 2.500, - € die Zustimmung zu geben. -8- Stefan Jochum stellt außer Diskussion, dass er bisher auch immer eine andere Position vertreten habe. Aus diesem Grunde habe er sich damals im Gemeindevorstand auch dafür stark gemacht, den Kostenbeitrag an die Spielgruppe mit 1.500, - € und einer kostenlosen Raumbeistellung zu begrenzen. Auch er sei ein Anhänger der „Ehrenamtlichkeit" und wehre sich dagegen, dass von der Gemeinde immer nur zu gefordert werde. Wenn der gegenständliche Verein eine solche Kinderbetreuung anbieten will, sei das durchaus zulässig und legitim. Die Finanzierung der daraus resultierenden Aufwendungen müsse allerdings ebenso eine Angelegenheit des Vereines sein, jedenfalls in erster Linie. Nach der heutigen Diskussion könne aber auch er sich dem Vorschlag von KO Franz Egele anschließen. Am Ende des Spielgruppenjahres solle der Gemeinde vom Verein Spielgruppe „Ringelwurm" eine nachvollziehbare Abrechnung vorlegt werden. Die Gemeinde genehmige dann für das darauffolgende Jahr einen Kostenbeitrag, der sich nach den nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen richte. Auf diese Art und Weise gewinne man außerdem nochmals ein Jahr Zeit um zu recherchieren, denn die Aufwände einiger anderer Gemeinden müsse man mit Recht hinterfragen. Abschließend wolle er aber noch zum Ausdruck bringen, dass eine solche Förderung mit 2.500, - € in jeder Hinsicht großzügig sei. Weil die Gemeinde Vandans die Jugendarbeit in den Ortsvereinen schon immer großzügig unterstützt habe, lasse sich auch diese Entscheidung vertreten. Ing. Manfred Vallaster bringt dann abschließend zum Ausdruck, dass das Thema „Spielgruppe" nun ausreichend diskutiert worden sei. Obwohl es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen gebe, könne er sich namens der ÖVPFraktion vorstellen, sich dem Antrag von KO Franz Egele anzuschließen. Dem darauffolgenden Antrag, der Spielgruppe „Ringelwurm" für das Spielgruppenjahr 2003/2004 einen Finanzierungsbeitrag in Höhe des erforderlichen Abganges, maximal jedoch 2.500, - €, zu leisten, wird sodann mit 19 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Wolfgang Fussenegger und Ernst Stejskal) zugestimmt. Die kostenlose Raumbeistellung erfolgt über diesen Finanzierungsbeitrag hinaus. Josef Maier äußert abschließend die Bitte, die Spielgruppe „Ringelwurm" schriftlich von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen und gleichzeitig aufmerksam zu machen, dass dieser Finanzierungsbeitrag für das Spielgruppenjahr 2003/2004 in keiner Weise ein Präjudiz für die kommenden Jahre darstelle. Überprüfung der Gebarung nach § 90 GG: Stellungnahme zum Fragenkatalog der OVP-Fraktion vom 23. Jänner 2003 Vorab bringt der Bürgermeister zum Ausdruck, dass der Prüfungsbericht bereits in der Sitzung am 23. Jänner 2003 von der Gemeindevertretung ausführlich diskutiert worden sei. Ergänzend dazu habe ihm in der besagten Sitzung die ÖVP-Fraktion einen Fragenkatalog mit dem Ersuchen übergeben, diesen bis Ende des Jahres 2003 zu beantworten. Zusammen mit dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold habe er sich bemüht, allen Fragen auf den Grund zu gehen und diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Zur Frage „Abrechnungen für Annuitätenzuschüsse in Höhe von € 137.000, - wurden im Jahr 2000 nicht abgerechnet! Wann?" habe er überhaupt nicht Stellung genommen, weil er eine solche Feststellung im Prüfbericht überhaupt nicht gefunden habe. Im Übrigen habe er sowohl die Stellungnahme an die ÖVP-Fraktion wie auch jene an das Amt der Vorarlberger Landesregierung allen Gemeindevertretern in Kopie zukommen lassen, weil er das aus Gründen der Fairness für richtig erachtet habe. Ing. Manfred Vallaster bekräftigt in seinen Ausführungen, dass die wesentlichsten Fragen vom Bürgermeister beantwortet worden sind. In der Fraktionssitzung zur heutigen Sitzung habe man ein paar Punkte herausgearbeitet, auf die er noch eingehen wolle. Zur Feststellung der Kontrollabteilung, dass Vandans eine unter dem Landesdurchschnitt liegende Finanzkraftquote, aber eine über dem Landesdurchschnitt liegende Verschuldung und eine -9mangelnde Liquidität habe, habe der Bürgermeister die finanzielle Situation richtig dargestellt. Jeder in der Gemeindevertretung wisse, dass die Gemeinde Vandans über nur knappe Finanzmittel verfüge. Aus diesem Grunde habe man sich in letzter Zeit auch aufrichtig bemüht, solide Finanzierungslösungen zu finden, um die noch zu tätigenden Investitionen auch finanzieren zu können. Im konkreten Fall seien vom Bürgermeister aber Projekte, wie z.B. die Sanierung des Gemeindeamtes, die Erneuerung des Schwimmbades bzw. die Sanierung des Heilpädagogischen Schulzentrums angeführt worden, die nichts mit dem Prüfbericht des Landes Vorarlberg zu tun haben. Wenn man diese Projekte noch zusätzlich in die Beurteilung der Finanzsituation hinein nehme, stelle sich diese noch prekärer dar. Zu einigen Punkten werde ohnehin noch Gottfried Schapler Stellung beziehen. Ihn persönlich, so KO Manfred Vallaster weiters, interessiere, wer die Nachzahlungen geleistet habe, die sich aus den falschen Berechnungen der Sozialabgaben beim Bezug des Bürgermeisters ergeben haben. Zur gegenständlichen Frage nimmt Bürgermeister Burkhard Wachter sofort Stellung und berichtet, dass eine Richtigstellung bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse per 1. Jänner 2003 erfolgt sei. Weder die Gemeinde Vandans noch er selber habe eine Nachzahlung leisten müssen. Durch die falsche Berechnung der Sozialabgaben sei insbesondere er selber zu Schaden gekommen, weil sich dieser Umstand auch auf die Pensionsbeiträge auswirke. KO Manfred Vallaster ersucht weiters um Auskunft, wer im Gemeindeamt mit der Erarbeitung eines Organisationsplanes, aus dem die Organisationsstruktur hervorgehe, befaßt sei. Auch zu dieser Frage nimmt der Vorsitzende unverzüglich Stellung und gibt zu verstehen, dass er selber mit diesen Arbeiten befaßt sei. Weil vom Land Vorarlberg eine umfassende Gehaltsreform geplant sei, brauche es ohnehin für jeden Dienstposten konkrete Beschreibungen. Diese betrachte er als Grundlage für den in Arbeit befindlichen Organisationsplan. Abschließend, so KO Manfred Vallaster, wolle er auch noch einige Worte zur Überstundenangelegenheit von Wolfgang Brunold sagen. Seinem Wissen nach sei Wolfgang Brunold seinerzeit als Nachfolger von Wolfgang Violand eingestellt worden. Weil Wolfgang Brunold die Handelsakademie nicht mit der Matura abgeschlossen habe, habe man diesen einstufungsmäßig anders behandeln müssen. Vermutlich aus dieser Not heraus habe man folglich eine Gehaltsregelung, bestehend aus einer Kombination von Grundgehalt und diversen Zulagen, finden müssen. Eine dieser Zulagen sei zum Beispiel die Mehrleistungszulage, deren Bedeutung er und vermutlich viel^ andere aber nicht kennen. Aus diesem Grunde plädiere er auch dafür, die Entlohnung von Wolfgang Brunold neu und für jeden nachvollziehbar zu regeln. Er empfehle daher eine Kontaktaufnahme mit der Kontrollabteilung des Landes und die Einholung eines diesbezüglichen Vorschlages. Seiner Meinung nach sei auch vorstellbar, dass sich der Prüfungsausschuss mit einem Entlohnungsvorschlag auseinander setze. Bei dieser Gelegenheit könnte auch eine Pauschalabgeltung aller Überstunden festgelegt werden. Die derzeitige Entlohnung sei jedenfalls unübersichtlich und für einen Außenstehenden in keiner Art und Weise nachvollziehbar. Außerdem wisse niemand, ob die über die normale Dienstzeit hinaus erbrachten Leistungen unter die Überstunden oder unter die Mehrleistung falle. Eine baldige Änderung müsse sowohl im Interesse der Gemeinde als auch des betroffenen Dienstnehmers liegen. Erfreulich sei hingegen das Wissen, dass sich das Ausmaß der Überstunden in letzter Zeit wesentlich reduziert habe. Dass Wolfgang Brunold eine gewisse Zeit eine Vielzahl von Überstunden habe leisten müssen, um den Voranschlag bzw. den Rechnungsabschluss fristgerecht fertigzustellen, liege auf der Hand. In der Privatwirtschaft sei allerdings üblich, dass jeder Dienstnehmer eine gewisse Anzahl von Überstunden ohne Anspruch auf Abgeltung zu leisten habe. -10Bgm. Burkhard Wachter führt ins Treffen, dass die neue Gehaltsreform einige Verbesserungen beinhalte und sich mit dem neuen Schema die eine oder andere Altlast beseitigen lasse. Die Überstellung jedes Dienstnehmers in das neue Gehaltsschema bringe mit sich, dass jeder einzelne Dienstposten durchleuchtet und mit Punkten bewertet werde. Entsprechend der Punkteanzahl werde der Dienstnehmer dann neu eingestuft. Die Gewährung einer Überstundenpauschale erachte er im Übrigen für eine „Notlösung", weil der Dienstnehmer trotz dieser Pauschalierung Anspruch auf Abgeltung seiner Überstunden habe, wenn das Ausmaß der Überstunden, die der Pauschalierung zugrunde gelegt wurden, überschritten werden. In diesem Zusammenhange, so der Bürgermeister weiters, wolle er nicht unerwähnt lassen, dass eine Mitarbeiterin in der Gemeindekasse bereits seit 28 Wochen krank und damit arbeitsunfähig sei und aus dieser Situation heraus wieder eine Vielzahl von Überstunden anfalle. Zum Pensionsantrag, den die Dienstnehmerin bereits im April dieses Jahres gestellt habe, liege leider noch immer keine Entscheidung vor. Josef Maier macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass die neue Gehaltsreform nur unterstützt und begrüßt werden könne. Wenn das neue Entlohnungsschema transparent und übersichtlich gestaltet werde, trage dies einer langjährigen Forderung endlich Rechnung. Mit dem neuen Gehaltsschema müsse dann möglich sein, den Gemeindekassier in Vandans so einzustufen, wie dies in vergleichbaren Gemeinden auch getan werde. Vor allem lasse sich vermeiden, dass es beim einen oder anderen Dienstposten zu unvertretbaren Auswucherungen komme. Abschließend bringt Josef Maier zum Ausdruck, dass sich der Dienstposten der Tourismusleiterin optimal für ein „Jahresarbeitszeitmodell" eigne. Er selber habe eine solche Anregung schon geäußert, bevor es zur Anstellung der nunmehrigen Dienstnehmerin gekommen sei. Leider sei sein Vorschlag erst bei der Dienstnehmerin Bettina Ganahl umgesetzt worden. Schapler Gottfried informiert den Vorsitzenden, dass die Prüfbemerkung mit der Ordnungszahl 231 die Feststellung enthalte, dass im Haushaltsjahr 2000 kein Annuitätenzuschuss für den BA 03 der Abwasserbeseitigungsanlage abgerechnet worden sei. Der Bürgermeister sichert in seiner Antwort zu, diese Frage in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung ausführlich und umfassend zu beantworten, weil er dies aus dem Stehgreif heraus nicht tun könne. Nach Ansicht von Ernst Stejskal stelle sich die ganze Situation als Fiasko dar. In den vorliegenden Protokollen sei nachlesbar, wie oft er das eine oder andere eingemahnt habe. Oft sei er leider nur ausgelacht worden. Viele seiner Mahnungen, ob bei der Verschuldung, dem Mahnwesen oder den Privilegien einzelner Mitarbeiter, habe man einfach ignoriert. Sehr detailliert nimmt der Vorsitzende dann zu den Ausführungen von Ernst Stejskal Stellung und bestreitet, dass Vorschläge jeglicher Art jemals belacht oder ignoriert worden seien. Der vorliegende Prüfbericht gebe wenig Anlass zur Freude. Auch könne er guten Gewissens eingestehen, dass ihm die eine oder andere Feststellung im Prüfbericht schlaflose Nächte bereitet habe. Auch wenn es nichts zu beschönigen gebe, dürfe die Situation in der Gemeinde Vandans nicht als Fiasko dargestellt werden, wie dies Ernst Stejskal getan habe. Überall, wo gearbeitet werde, mache man Fehler. So auch in der Gemeinde. Wichtig sei aber, dass man aus diesen Fehlern lerne und auch die richtigen Schlüsse daraus ziehe. Mit jedem der Dienstnehmer werde er sich jedenfalls dafür einsetzen, dass jeder einzelne Mißstand beseitigt werde. Im Übrigen liege ein Vorteil des neuen Gehaltsschemas unter anderem darin, dass jeder Dienstnehmer selber sehen könne, wo seine Entlohnung im Vergleich mit anderen Gemeinden bzw. der Privatwirtschaft liege. Dass es diverse Privilegien unter den Dienstnehmern gebe, müsse er mit Vehemenz zurückweisen. Seit jeher stehe er mit Privilegien jeglicher Art auf Kriegsfuß und bekämpfe solche, wo immer es gehe. Das bisherige -11Entlohnungsschema bzw. das bisherige Gehaltssystem habe aber schon einen gewissen „Einfallsreichtum" erforderlich gemacht. Für diesen Umstand dürfe man allerdings weder ihn als Amtsleiter noch jemand aus der Belegschaft verantwortlich machen. Ernst Stejskal bringt dann in einer weiteren Wortmeldung zum Ausdruck, dass er bis zum heutigen Tage nichts aus diesem Prüfbericht an die Öffentlichkeit getragen habe und überall, wo dies notwendig gewesen sei, sich vor die Bediensteten der Gemeinde gestellt habe. Oftmals werde er aus der Bevölkerung mit dem Vorwurf der mangelnden Information konfrontiert. Neben zahlreichen anderen Dingen aus dem kaufmännischen Bereich habe er schon vor einigen Jahren den Vorschlag auf Installation einer Zeiterfassungsanlage geäußert. Er freue sich deshalb, dass diese Anregung endlich in die Tat umgesetzt worden ist. KO Franz Egele geht in seiner Wortmeldung nochmals auf die Finanzsituation der Gemeinde ein. In den letzten Jahren habe man zahlreiche Projekte verwirklicht und große Vorhaben zum Abschluss gebracht. Dass die finanzielle Situation sehr angespannt sei, komme nicht von ungefähr. Jeder, der sich mit der Finanzsituation der Gemeinde etwas intensiver befasse, könne leicht feststellen, dass der überwiegende Anteil aller Darlehensaufnahmen aus den Bauvorhaben „Kanal- und Wasserbau" resultiere. Bei diesen Darlehen handle es sich um äußerst zinsgünstige Fremdmittel. Leider habe man just zu jenem Zeitpunkt, als große Bauvorhaben realisiert worden sind, einen Endfall anderer Steuereinnahmen, wie z.B. die Gewerbesteuer oder die Getränkesteuer, hinnehmen müssen. Wer dies alles in die Beurteilung miteinbezieht, darf sich ob der derzeitigen Finanzsituation nicht verwundert zeigen. Abschließend möchte er nicht verheimlichen, dass er die Richtigkeit der Feststellung der Kontrollabteilung, wonach die Verschuldung der Gemeinde Vandans 93% über dem Landesdurchschnitt liege, stark anzweifle. Josef Maier bringt nochmals zum Ausdruck, dass die Öffentlichkeit auf überzogene Gehälter und unverhältnismäßig hohe Überstundenleistupgen sehr sensibel reagiert und solche Themen in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen sorgen. Wer heute Abend die Nachrichten angesehen habe, habe diesbezüglich wieder einiges zu hören bekommen. Es erscheint ihm deshalb äußerst wichtig, dass für Wolfgang Brunold baldmöglichst eine praktikable und akzeptable Gehaltslösung gefunden wird, in die auch seine Überstundenleistung inkludiert sein muss. Die bisher von Wolfgang Brunold geleisteten Überstunden sprengen jedenfalls jeden Rahmen. Im Augenblick habe allerdings auch er keine Lösung parat, um wirksame Abhilfe zu schaffen. DI Alois Kegele ergreift nochmals das Wort und nimmt kurz zur Wortmeldung von KO Franz Egele Stellung. In der vom Land aufgelisteten Verschuldung sind zwei große Bauvorhaben, nämlich die Sanierung des Gemeindeamtes und die Erneuerung des Schwimmbades noch gar nicht berücksichtigt. Die entsprechende Feststellung der Kontrollabteilung müßte mit heutigem Tage deutlich nach oben revidiert werden. In diesem Zusammenhange muss leider auch erwähnt werden, dass es bis heute nicht gelungen ist, die angepeilten Grundverkäufe auch tatsächlich vorzunehmen. 7. Berichte und Anfälliges Der Bürgermeister berichtet, - dass die Sing- und Tanzgruppe am 6. September 2003 mit einer würdigen Festveranstaltung ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert habe. Die erwähnte Festveranstaltung verdiene wirklich Lob und Anerkennung. Auch wolle er sich bei allen Gemeindevertretern bedanken, die der Festveranstaltung beigewohnt haben. Die vom Verein aus Anlass des Jubiläums herausgegebene Festschrift habe allseits großen Anklang gefunden. -12- dass für das Gst.Nr. 199/2 nun endlich eine Rodungsbewilligung vorliege. In einem nächsten Schritt wolle man die Bauliegenschaft optisch etwas verbessern. Nach Abschluss dieser Arbeiten werde man einen neuerlichen Anlauf zum Verkauf dieses Grundstückes unternehmen. - dass sowohl die Stelle eines Mitarbeiters für die Tourismus-Information als auch die Stelle des Bauamts- und Bauhofleiters ausgeschrieben worden sei. Bis zum heutigen Tage seien 11 Bewerbungen für den Dienstposten in der Tourismus-Information und 2 für die Position des Bauamts- bzw. Bauhofleiters eingegangen. - dass es in der vergangenen Badesaison einen Engpass bei den Liegeplätzen gegeben habe. Aus diesem Grunde habe er bereits mit dem Landeswasserbauamt Kontakt aufgenommen und mit diesen eine Erweiterung der Liegewiese verhandelt. Für den Wunsch der Gemeinde Vandans habe man im Landeswasserbauamt großes Verständnis gezeigt. Man dürfe folglich davon ausgehen, dass das Ansuchen der Gemeinde positiv erledigt werde. - dass die Gemeinde Vandans das Dienstverhältnis mit dem bisherigen Mitarbeiter auf der Abfallsammelstelle Gafadura, nämlich Eckhard Hausser, aufgelöst habe. Die Entscheidung sei insbesondere notwendig geworden, weil im dort tätigen Team keine Harmonie mehr vorhanden gewesen sei. - dass der Verkehrskoordinator der Montafonerbahn, nämlich Ing. Raimund Frick, einen Kurzbericht in der Angelegenheit „Ortsbus Vandans" erstattet habe. Auch im Stand Montafon habe es eine Präsentation seiner Vorstellungen gegeben. Alles in allem stelle sich dieses Konzept recht vielversprechend dar. Wenn es gewünscht werde, lasse er eine Kopie dieses Kurzberichtes allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme zukommen. - dass Gottfried Schapler eine Aufstellung mit allen seit dem Jahre 1947 tätigen Gemeindevertretern erarbeitet habe. Für diese „Fleißaufgabe" wolle er sich persönlich herzlich bedanken. Unter Punkt "Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ing. Manfred Vallaster: Die heurige Badesaison hat von den Besucherfrequenzen her vermutlich alle Erwartungen übertroffen. Gibt es bereits erste Zahlen oder eine provisorische Abrechnung? Dem Vernehmen nach plant die Firma Ammann-Bau aus Nenzing die Errichtung eines Hotelbetriebes in Vandans. Nimmt ein solches Projekt schon konkrete Formen an? Außerdem würde mich interessieren, ob nun tatsächlich mit der Errichtung eines Campingplatzes gerechnet werden kann oder nicht. Wie vom Bürgermeister erwähnt worden ist, soll in der Tourismus-Information eine weitere Bedienstete angestellt werden. Meiner Meinung nach sollte man in dieser Angelegenheit nochmals eine Grundsatzdiskussion führen. Antwort des Bürgermeisters: Der Besucherandrang im neuen Rätikonbad war wirklich grandios und hat alle Erwartungen übertroffen. Leider gibt es bis dato aber weder eine Besucher- noch eine Kioskabrechnung. Wie jedem der hier Anwesenden bekannt sein müßte, hat die Gemeinde Vandans der Firma Ammann-Bau eine Kaufoption für eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 35/3 eingeräumt. Was für ein Bauvorhaben von der Firma Ammann-Bau letztlich tatsächlich realisiert werden wird, steht noch in den Sternen. Dass es gemeindeseits einen Wunsch für ein Hotelprojekt gibt, ist aber ein offenes Geheimnis. Von den Betreibern des Campingplatz-Projektes gibt es eine Zusage, nämlich bis zum Ende dieses Monats eine Realisierbarkeitsstudie vorzulegen. Erst nach dem Vorliegen -13dieser Studie wird man beurteilen können, ob eine solche Investition wirtschaftlich vertretbar ist oder nicht. Die Ausschreibung einer neuen Mitarbeiterin für die Tourismus-Information ist notwendig geworden, weil eine bisherige Mitarbeiterin ihr Arbeitsverhältnis beendet hat. Ich sehe aus diesem Anlass keine Notwendigkeit zum Führen einer neuerlichen Grundsatzdiskussion. Alois Neher: Wie viele andere Personen habe auch ich vom Bezirksgericht Montafon einen Beschluss erhalten. Kann mir jemand in Kürze erklären, was es mit diesem Beschluss auf sich hat? Antwort des Bürgermeisters: Die Agrargemeinschaft Bürs und der Stand Montafon haben im Rellstal einen Grundtausch vorgenommen. Auf jener Tauschfläche, die der Stand Montafon an die Agrargemeinschaft abgetreten hat, haften verschiedene Nutzungsrechte. Weil die Agrargemeinschaft Bürs aber eine lastenfreie Übertragung dieser Tauschfläche gefordert hat, mußte diese vom Stand Montafon lastenfrei gestellt werden. Mit dem gegenständlichen Beschluss werden die Nutzungsberechtigten von dieser Lastenfreistellung in Kenntnis gesetzt. Ernst Stejskal: Der bisherige Bauhofleiter Hans Künzle hat eine wirklich tadellose Arbeit geleistet. Ist es wirklich notwendig, dass der künftige Bauhofleiter einen HTL-Abschluss nachweisen muss? Im vergangenen Sommer war Anton Kofler zeitweise für die Gemeinde tätig. Gibt es dafür ein offizielles Dienstverhältnis? Die Schrankenanlage im Bereich der Böschisstraße ist permanent offen. Was für einen Grund gibt es dafür? Abschließend würde mich interessieren, bis wann mit einem Bezug von Wasser aus der Stollenquelle Lorüns gerechnet werden kann? Antwort des Bürgermeisters: Meinen Vorstellungen zufolge soll der neue Bauhofleiter hinkünftig auch Alleinverantwortlich für das gesamte Bauwesen sein. Das Bauwesen selber setzt immer mehr einschlägige Kenntnisse voraus. Für meine Begriffe ist der Nachweis eines HTLAbschlusses oder einer Baumeisterausbildung eine unbedingte Voraussetzung. Im Sommer war Anton Kofler als Saisonarbeiter bei der Gemeinde Vandans tätig. In dieser Zeit stand Anton Kofler, wie einige andere Ferialpraktikanten auch, in einem offiziellen Dienstverhältnis. Die Schrankenanlage im Bereich der Böschisstraße ist schon seit einigen Monaten defekt. Leider gibt es für die bestehende Anlage keine Ersatzteile mehr. Eine Erneuerung der Schrankenanlage wird daher unumgänglich sein, auch wenn dies im Moment aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Diese Not der Gemeinde hat sich herumgesprochen. Derzeit wird die Straße von „Berechtigten" und „Nichtberechtigten" gleichermaßen befahren. Aus diesem Grunde habe ich bereits mehrere Male beim Gendarmerieposten Schruns auf vermehrte Kontrollen gedrängt. Von der Vorarlberger Illwerke AG weiß ich, dass im kommenden Oktober eine Eröffnung der neuen Anlage stattfinden wird. Parallel mit den derzeit laufenden Abschlussarbeiten wird die Vorarlberger Illwerke AG bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Abänderung der derzeit gültigen Wasserrechtsbewilligung beantragen. Sobald die neue Bewilligung vorliegt, wird der Ortsteil Vens mit Wasser aus der Stollenquelle Lorüns versorgt werden. Stefan Jochum: Schon seit einiger Zeit ist immer wieder zu hören, dass die Schaukelbrücke über die Ill erneuert werden muss. Was ist tatsächlich Sache? Antwort des Bürgermeisters: Die derzeitige Brücke entspricht in keiner Art und Weise mehr den Erfordernissen und muss erneuert werden. DI Herbert Rünzler hat aus diesem Grunde von mir den Auftrag zur Planung und Ausschreibung einer solchen Brücke erhalten. Wenn das Projekt vorliegend ist, können wir beim Wasserbauamt bzw. der Wasserrechtsbehörde die erforderlichen Bewilligungen beantragen. Die Gemeindevertretung wird dann, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen, entscheiden, wann und ob eine neue -14Brücke angeschafft wird. Persönlich rechne ich damit, dass noch im Herbst sowohl die Planung als auch die Ausschreibungsergebnisse auf dem Tisch liegen. DI Alois Kegele: Dem Vernehmen nach gibt es wieder Gespräche über einen Ausbau der B 188 in das Montafon. Ist in einem solchen Projekt auch eine direkte Anbindung des Ortsteiles Vens im Gespräch? Antwort des Bürgermeisters: Den Vorarlberger Nachrichten habe ich entnommen, dass es beim Tunnelprojekt Lorüns Probleme mit dem Bergwasser gibt. Vom Bürgermeister der Gemeinde Lorüns weiß ich, dass diese Meldung den Tatsachen entspricht. Angeblich führt dieses Bergwasser jetzt dazu, dass der Tunnel höher oben zur Ausführung gelangen wird. Der Baubeginn wird sich jedenfalls verzögern. Man muss folglich davon ausgehen, dass sich auch die weiteren Ausbaupläne in das Montafon verschieben werden. Schon seit einiger Zeit gibt es wieder Sondierungsgespräche mit den einzelnen Gemeinden, so auch mit der Gemeinde Vandans. Natürlich gibt es aber noch keine Detailplanungen. Sicher ist aber jedenfalls, dass aus der Sicht der Gemeinde Vandans in diesen Sondierungsgesprächen auch auf einen Direktanschluss des Ortsteiles Vens gedrängt werden muss. Ob überhaupt und wo letztlich dieser Direktanschluss erfolgen wird, ist noch völlig unklar. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 22.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der Roland Angeli Bgm. Burkhard Wachter [AMTSTAFEL angeschl. am: 25. September 2003 abgenommen am 14. Oktober 2003]