19950608_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:40
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1995-06-08
Erscheinungsdatum 1995-06-08
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 8. Juni 1995 Niederschrift aufgenommen am 8. Juni 1995 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 3. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 31. Mai 1995 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Reinhard Rützler, Leo Brugger und Roman Zimmermann. Entschuldigt: Vbgm. Franz Egele, Josef Tschofen und Wolfgang Violand Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 10) zu erweitern wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Mai 1995 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Markus und Heike Bertel, Vandans, Diel 114, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Fremdenverkehrsbeirates vom 6. Juni 1995 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 7. Juni 1995 5. Entscheidung zur Empfehlung der Vorarlberger Landesregierung, die in der Sitzung vom 29. Dezember 1994 beschlossene Umwidmung von Teilflächen der Gst.Nr. 386, 387 und 391/4 (privates Seniorenheim) zu widerrufen 6. Erweiterung der örtlichen Abwasserbeseitigungsanlage - Bauabschnitt 04; Entscheidung zum Gebührenangebot der Firma Dipl. Ing. Peter Adler, Klaus 7. Erweiterung der örtlichen Wasserversorgungsanlage - Bauabschnitt 03; Entscheidung zum Gebührenangebot der Firma Dipl. Ing. Peter Adler, Klaus 8. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Bedienstetengesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes -2- 9. Berichte und Allfälliges 10. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 26. Mai 1995 Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Mai 1995, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Die vom Fremdenverkehrsbeirat in der Sitzung am 6. Juni 1995 erarbeiteten Empfehlungen werden vom Bürgermeister auszugsweise vorgetragen. In diesem Zusammenhange gibt er bekannt, daß mit der Neugestaltung eines Winter- bzw. Sommerprospektes bereits die Firma Santner als Billigstbieter beauftragt worden sei. Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Verkehrsamtsleiter Hubert Stuppnik sodann die beiden vorliegenden Prospektentwürfe im Detail. Ergänzend zu den Ausführungen des Verkehrsamtsleiters regen Dipl. Ing. Alois Kegele und Leo Brugger an, im Sommerprospekt auch eine Kurzbeschreibung der renovierten Barockkirche sowie Hinweise auf Kneippund Kräuterwanderungen zu berücksichtigen. Die Aufnahme der angeregten Kurzbeschreibung wird in der Folge von Verkehrsamtsleiter Hubert Stuppnik als unnotwendig erachtet, zumal diese in der jährlich erscheinenden Gästezeitung entsprechend präsentiert werde. Zu den weiteren Empfehlungen des Fremdenverkehrsbeirates ergibt sich sodann eine Kurz-Diskussion, in deren Folge diesen einstimmig zugstimmt wird. Gottfried Schapler vertritt abschließend die Auffassung, daß die Gemeinde Vandans als Subventionsgeber jedenfalls Einfluß auf die Wahl der Musikdarbieter bei den wöchentlich stattfindenden musikalischen Unterhaltungsabenden nehmen soll. 4. Der Bürgermeister erläutert die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses vom 7. Juni 1995 erarbeiteten Empfehlungen. Diese werden sodann von der Gemeindevertretung kurzerhand einstimmig genehmigt und zum Beschluß erhoben. Gottfried Schapler hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zum Rückwidmungsantrag des Wilfried Schoder betreffend das Gst.Nr. 1893/11 nicht teilgenommen. 5. Das von der Vorarlberger Landesregierung am 6. April 1995 an die Gemeinde Vandans gerichtete Schreiben wird vom Vorsitzenden durch Verlesung den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Unter anderem vertritt die Raumplanungsstelle darin die Auffassung, daß dem beabsichtigten Neubau eines privaten Seniorenheimes an der beabsichtigten Stelle eine ungünstige Standorteignung bescheinigt werden müsse. Darüberhinaus sei das geplante -3- Vorhaben mit den sozialpolitischen Zielsetzungen des Landes Vorarlberg nicht vereinbar. Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der von der Gemeindevertretung am 29. Dezember 1994 beschlossenen Flächenwidmungsplanänderung könne daher nicht in Aussicht gestellt werden. Die Gemeinde Vandans werde deshalb ersucht, von ihrem Beschluß Abstand zu nehmen und eine abschließende schriftliche Stellungnahme zu erstatten. In der recht ergiebigen Diskussion vertreten die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Auffassung, daß die am 29. Dezember 1994 beschlossene Umwidmung nicht revidiert werde. Die der damaligen Entscheidung zugrunde liegenden Überlegungen seien nach wie vor zutreffend, als daß keine Veranlassung bestehe, von diesem damaligen Beschluß Abstand zu nehmen. Auch wenn das eine oder andere Argument der Vorarlberger Landesregierung zutreffe, rechtfertige dies nicht eine Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Einstimmig bestätigt die Gemeindevertretung daher die am 29. Dezember 1994 beschlossene Umwidmung der beantragten Teilfläche im Ausmaß von ca. 790 m2 aus den Gst.Nr. 386, 387 und 391/4 von derzeit Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Sondergebiet. Die Vorarlberger Landesregierung wird darüberhinaus ersucht, dieser gegenständlichen Änderung des Flächenwidmungsplanes die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu erteilen und der Antragstellerin damit die raumplanungsrechtliche Basis für den beabsichtigten Neubau zu schaffen. Gleichzeitig wird das Amt der Vorarlberger Landesregierung gebeten, der Betreiberin des Neubaues unter Berücksichtigung baugestalterischer Korrekturen eine Verwirklichung ihres Bauvorhabens zu ermöglichen. 6. Anhand einer Plankopie erläutert der Vorsitzende den Umfang des kommenden Bauabschnittes 04. Nachdem die Firma Karl Gabriel mit den Bauarbeiten im Bauabschnitt 03 termin- und fristgerecht vorankomme, könne eine vereinbarungsgemäße Fertigstellung erwartet werden. Eine kontinuierliche Weiterführung der Kanalbauarbeiten erfordere daher eine rasche Planung bzw. Ausschreibung des nächsten Kanalbauabschnittes. Aus diesem Grunde habe er bei der Firma Dipl. Ing. Peter Adler, Klaus, ein Gebührenangebot eingeholt. Dieses wird in der Folge vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden damit zur Kenntnis gebracht. Nach kurzer Debatte werden von der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Entscheidungen getroffen: a) Entsprechend der Empfehlung des Planungsbüros soll der Bauabschnitt 04 den gegen Westen an den Bauabschnitt 03 angrenzenden Bereich beinhalten, wobei der Bauabschnitt nach Norden hin mit der sogenannten Scheibenkopfstraße begrenzt werden soll. Der Einzugsbereich des Bauabschnittes 04 umfasst damit ca. 13 ha. Der hiefür in Ansatz bringende Investitionsbedarf beziffert sich auf aktueller Kostenbasis und unter Berücksichtigung der Oberflächenentwässerung in den Abschnitten "Oberbündtastraße" und "Scheibenkopfstraße" ohne Einrechnung der Nebenkosten auf ca. 12 Millionen Schilling. Die Realisierung des gegenständlichen Abschnittes soll in den Jahren 1996/97 erfolgen. b) Entsprechend dem Honorarangebot vom 15. Mai 1995 werden die DetailProjektierung, die Erarbeitung der Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, die örtliche Bauaufsicht und die Abrechnung sowie die technische und wasserrechtliche Kollaudierung um insgesamt S 1.567.137, 60 -4- an das Büro Dipl. Ing. Peter Adler, Klaus, vergeben. Die endgültige Gebührenberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Errichtungskosten und der effektiven Bauzeit. An Nebenkosten kommen zusätzliche Aufwendungen für Lichtpausen und andere Vervielfältigungen zur Verrechnung. Darüberhinaus sind Fahrtspesen auf Grundlage des amtlichen Kilometersatzes zusätzlich abzugelten. Alle vorgenannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. 7. In Anlehnung an die vorangegangene Projektsvorstellung bringt der Bürgermeister zum Ausdruck, daß das vorliegende generelle Kanalisationsprojekt in erheblichem Maße Leitungsführungen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen vorsehe. Dies führe dazu, daß die für Verlegezwecke in Anspruch zu nehmenden Straßen mit relativ hohem Kostenaufwand wieder saniert werden müssen. Bei Berücksichtigung der erforderlichen Kanal-Verlegetiefen und der vorhandenen Straßenbreiten müsse davon ausgegangen werden, daß die Sanierungsarbeiten größtenteils den gesamten Straßenkörper umfassen werden. Unter diesen Voraussetzungen erscheine im selben Zuge eine Anpassung aller übrigen, der Infrastruktur dienenden Versorgungsleitungen als dringend geboten. Dies treffe im besonderen Maße auf das bestehende Wasserversorgungsnetz zu, welches in Anbetracht des baulichen Zustandes und der vermehrt auftretenden Leitungsgebrechen über weite Strecken als sanierungsbedürftig einzustufen sei. Eine umfassende Verbesserung dieser Situation lasse sich nur durch die Erneuerung der maßgeblichen Versorgungsstränge im Zuge der Kanalbaumaßnahmen erzielen. Nach diesen Erläuterungen des Bürgermeisters werden von der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Beschlüsse gefaßt: a) Entsprechend der Empfehlung des Planungsbüros soll im Zusammenhang mit den Kanalbauarbeiten im Bauabschnitt 04 das Wasserversorgungsnetz im notwendigen Maße verbessert bzw. erneuert werden. Die dabei zu berücksichtigenden Stranglängen belaufen sich auf insgesamt ca. 2.000 m, wobei sich die Dimensionen zwischen DN 100 mm und DN 150 mm bewegen werden. Der hiefür in Rechnung zu stellende Investitionsbedarf beziffert sich unter Einbeziehung der teilweise ebenfalls sanierungsbedürftigen Hausanschlußleitungen bei Zugrundelegung aktueller Preise und ohne Berücksichtigung der Nebenkosten auf ca. 5 Millionen Schilling. b) Entsprechend dem Honorarangebot vom 15. Mai 1995 werden die DetailProjektierung, die Erarbeitung der Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, die örtliche Bauaufsicht und die Abrechnung sowie die technische und wasserrechtliche Kollaudierung um insgesamt S 818.088, -- an das Büro Dipl. Ing. Peter Adler, Klaus, vergeben. In diesem Betrag ist bereits ein 15%igen Sondernachlaß auf die Position II (örtliche Bauaufsicht WVA BA 03) berücksichtigt. Die vorgenannte Gebührenrechnung beinhaltet keine Nebenkosten für Lichtpausen, Vermessungskosten und Fahrtspesen. Alle vorgenannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. 8. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. -5- 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - im Bereich Schottazug/Gallisröfi austretende Oberflächenwässer und Schmelzwässer zu einer nicht unbeträchtlichen Hangrutschung geführt haben. Mit Schreiben vom 7. Juni 1995 sei der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung um eine baldmöglichste Überprüfung des besagten Rutschungsgebietes ersucht worden, wobei diesem Lokalaugenschein auch ein geologischer Amtssachverständiger sowie ein Vertreter des Forstfonds bei gezogen werden solle; - am kommenden Donnerstag, Fronleichnam, wiederum die alljährliche Fronleichnamsprozession stattfinde, zu der er alle Mitglieder der Gemeindevertretung herzlich einlade. Unter Punkt "Allfälliges" äußert Dipl. Ing. Alois Kegele seinen Unmut, daß der neuerstellte Gehsteig beim SPAR-Supermarkt regelmäßig von Autos beparkt werde, auch wenn genügend vorgesehene Parkplätze frei seien. In seiner Antwort äußert der Bürgermeister Verständnis für diesen Unmut und gibt zu verstehen, daß in dieser Sache bereits ein entsprechendes Schreiben an die Firma SPAR ergangen sei. Seinen Vorstellungen zufolge solle der Gehsteig in diesem Bereich nochmals gekennzeichnet werden. Darüberhinaus bestehe die Überlegung, auf dem angrenzenden Parkplatz des Gasthof Stern zusätzliche markierte Parkflächen zu schaffen, soferne vom Grundeigentümer Paul Tagwercher eine Zustimmung dafür erteilt werde. Weiters erkundigt sich Dipl. Ing. Alois Kegele über die Beweggründe für den verzögerten Baubeginn beim VOGEWOSI-Projekt "Wohnanlage Dauner". Außerdem bitte er um Auskunft, ob das gegenständliche Bauprojekt von der Vorarlberger Landesregierung tatsächlich als nicht förderungswürdig beurteilt worden sei. Der Bürgermeister bestätigt in seiner Antwort, daß die Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 13. April 1995 mitgeteilt habe, daß trotz der Vormerkung von ca. 20 Wohnungswerbern in Vandans derzeit kein dringender Wohnungsbedarf gegeben sei und das Wohnbauprojekt "Dauner" förderungsmäßig nicht berücksichtigt werden könne. Angesichts dieser Entscheidung habe die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft von einem Baubeginn vorerst Abstand genommen. 10. Die vom Bauausschuß in seiner 1. Sitzung am 26. Mai 1995 getroffenen Empfehlungen werden vom Bürgermeister vorgetragen. Anhand der vom Planungsbüro ausgearbeiteten Planunterlagen informiert der Vorsitzende sodann eingehend und umfassend über die Ausbaupläne der Gemeinde, welche eine Fahrbahnbreite von 4.20 m und eine Gehsteigbreite von 1.30 m beinhalten. Das gegenständliche Projekt sei den betroffenen Anrainern erstmals am 12. Mai 1995 und in weiterer Folge am 19. Mai 1995 vorgestellt worden. Die von der Gemeinde beabsichtigte Ausbaubreite sei anläßlich dieser Projektsvorstellungen insbesondere von den Anrainern Karl und Carmen Schuchter, Josef und Bernadette Raich sowie Franz Raich negativ beurteilt worden. Bei der letzten Besprechung am 19. Mai 1995 sei grundsätzliche Zustimmung auch von den vorerwähnten Anrainern geäußert worden. Dieser grundsätzlichen Zustimmung liege allerdings die Forderung nach einer reduzierten Ausbaubreite von maximal 5.00 m (3.50 m Fahrbahn und 1.50 m Gehsteig) zugrunde. -6- In der rund einstündigen Diskussion einigen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig aus grundsätzlichen Überlegungen auf eine Gesamtausbaubreite von 5, 50 m. Um den Wünschen einzelner Anrainer teilweise Rechnung zu tragen, solle die Fahrbahn von ursprünglich 4.20 m auf 4.00 m reduziert und die Gehsteigbreite von ursprünglich 1.30 m auf 1.50 m erhöht werden. Eine Fahrbahnbreite mit 4.00 m ermögliche das Begegnen zweier Fahrzeuge bei verminderter Geschwindigkeit, ohne daß hiefür der angrenzende Gehsteig in Anspruch genommen werden müsse. Dem Gehsteig komme damit der angemessene Stellenwert zu. Bei einer weiteren Verminderung der Fahrbahnbreite degradiere man den Gehsteig automatisch zum Teil der Fahrbahn. Dies könne beim besten Willen nicht Ziel eines Ausbauprojektes sein. Eine neuerliche Befassung der Gemeindevertretung solle nur dann erfolgen, wenn eine durchgehende Realisierung des Ausbauvorhabens wider Erwarten nicht möglich sein sollte. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: