19550228_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1955-02-28
Erscheinungsdatum 1955-02-28
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Inhalt des Dokuments

-1Niederschrift: über die am Montag den 28.Februar 1955 um 20 Uhr im Sitzungszimmer des Schulhausen in Vandans abgehaltenen öffentl. Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren: 1) Wachter Meinrad Bürgermeister 7) 2) Bitschnau Alfons 1.Gemeinderat 8) 3) Egele Josef 2.Gemeinderat 9) 4) Maier Viktor Gemeindevertr. 5) Maier Bernhard Gemeindevertr. 11) 6) Schoder Josef Gemeindevertr. Gemeindevertr. Schoder Ferdinand Gemeindevertr. Pfeifer Josef Gemeindevertr. Neher Oskar Gemeindevertr. 10) Wachter Ludwig Gemeindevertr. Kasper Ernst Gemeindevertr. 12) Moosbrugger Rudolf Tagesordnung: 1.) Bericht über die Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 1954 2.) Reihung der Ansuchen für Wohnbaukredite 3.) Behandlung von 2 Gewerbeansuchen für Frächterkonzessionen 4.) Ansuchen des Hartmann Heinrich Vandans 94 um die Genehmigung versch. Grundtrennungen 5.) Ansuchen der Marent Philomena Vandans um die pachtweise Überlassung eines Bauplatzes für eine Wohnbaracke 6.) Behandlung einer Bürgschaftsübernahme gem. Standesstatut betr. der Anschaffung von Schienenomnibussen bei der Montafonerbahn. 7.) Allfälliges Zur Tagesordnung: zu 1) Der Bericht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung Zhl.IIIa91/1 vom 15.2.1955 über die Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 1954 wird einstimmig zur Kenntnis genommen. zu 2) Der Vorsitzende Bürgermeister Wachter M. brachte die vom Landeswohnbaufond erlassenen Richtlinien den Anwesenden Gemeindevertretern zur Kenntnis, ferner gab Bgm. Wachter die 9 bisher eingereichten Baudarlehensanträge bekannt, wonach dann in schriftlicher Abstimmung die Reihung erfolgte. Das Reihungsergebnis wurde schriftlich festgehalten. zu 3) Es wurde einstimmig beschlossen auf Grund zweier Anfragen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz unter Zhl.II-696-1955 u.Zhl.II-594/55 betr. der Zustimmung über den Lokalbedarf betr. der Erteilung von Frächterkonzessionen mit dem Standort Vandans HNr.154 u.HNr.9 wurde der Lokalbedarf einstimmig befürwortet. -2zu 4) Es wurde einstimmig beschlossen dem Hartmann Heinrich Vandans 94 folgende Grundtrennungen zu bewilligen: 1.) die Abtrennung eines Trennstückes von 1 m2 aus der der Gemeinde gehörigen Bp.94/1 in E.Z.310 Kat.Gem. Vandans und die Einbeziehung dieses Trennstückes in Bp.94/2 2.) die lastenfreie Abtrennung eines Trennstückes von 2 m2 aus der Bp.94/11 in E.Zl.310 Kat.Gem. Vandans und die Einbeziehung dieses Trennstückes in die Bp.94/10, 3.) die Abtrennung eines Trennstückes von 3 m2 aus Bp.94/13 in der E.Zl.310 Kat.Gem. Vandans und die Einbeziehung in die Bp.94/14, 4.) die Abtrennung eines Trennstückes von 6 m2 aus Bp.94/16 in E.Zl.310 Kat.Gem. Vandans und die Einbeziehung dieses Trennstück. in die Bp.94/15, 5.) die Unterteilung der der Gemeinde Vandans gehörigen Gp.230/1 in E.Zl.310 Kat.Gem. Vandans in diese, in die Gp.230/3 und in die Gp.230/4, 6.) die Abtrennung eines Trennstückes von 3 m2 aus der dem Ignaz Thum gehörigen Gp.171 unproduktiv in E.Zl.119 Kat.Gem. Vandans und die Vereinigung dieses Trennstückes mit der neugebildeten Gp.230/3 im Sinne und Umfange des Lageplanes des Ing. Elmar Geiger in Bludenz vom 2.Jänner 1955, G.Zl.1217 bewilligt. zu 5) Dem Ansuchen der Marent Philomena um einen pachtweisen Bauplatz zur Erstellung einer Wohnbaracke auf Gemeindegrund wurde die Zustimmung mehrheitlich abgelehnt. zu 6) Es wurde beschlossen gegen die Übernahme der Bürgschaft durch den Stand Montafon für den Credit in der Höhe von 2 Millionen Schilling an die Montafonerbahn A.G.in Schruns, seitens der Gemeinde Vandans nichts einzuwenden, vorausgesetzt wenn die fahrplanmässigen Schienenomnibusse auch bei der Haltestelle Vandans stehen bleiben. Ebenso wäre die Haltestelle entsprechend herzurichten bezw. zu erneuern. zu 7) Unter Allfälligem wurde auf Grund der letzten Sitzungsniederschrift v.5.2.1955 unter Punkt 5 festgestellt, dass hierzu zu berichtigen ist, dass eine Vorschreibung der Wasseranschlußgebühren an Maier Alois Vandans 62 nicht zutrifft. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim gef. Gemeindeamte Vandans während der Amtsstunden schriftlich einzubringen wäre. f.d.R.d.A. Schoder gez Bürgermeister: [Unterschrift: „Wachter“]