19920123_GVE020

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:55
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-01-23
Erscheinungsdatum 1992-01-23
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 23. Jänner 1992 Niederschrift aufgenommen am 23. Jänner 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 20. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 16.1.1992 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Fritz Maier, Rudolf Domig und Alois Neher Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Rudolf Zudrell und GV Franz Bitschnau Schriftführer: GemBed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung vom 27.12.1991 2. Antrag von Gemeindearzt Dr. Klaus Rehor um Unterstützung einer Resolution an den Bundesminister für Gesundheit 3. Genehmigung eines befristeten Probeversuches mit Verkehrsbeschränkungen auf der Gemeindestraßenverbindung St.Anton Vandans 4. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages vom 13. Dezember 1991 über a) ein Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes, b) ein Gesetz über eine Änderung des Kriegsopferabgabengesetzes, c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindevergnügungssteuergesetzes und d) ein Gesetz über eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 5. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.12.1991, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird über Antrag von GV Manfred Vallaster wie folgt ergänzt und sodann einstimmig genehmigt. -2Pkt. 1: ....... Raiffeisenbank Montafon aus. Dieses beinhaltet einen Fixzinssatz von 9.0% p.a. bis 31.12.1992. Ab 1.1.1993 verändert sich dieser Zinssatz gemäß Sekundärmarktrendite nach Tab. 5.4. der ÖNB. Die Höhe des Zinssatzes im verbleibenden Zeitraum (9 Jahre) wird nach oben aber limitiert und kann max. 9.5% nicht überschreiten, unabhängig davon, ob die Sekundärmarktrendite diesen Satz übersteigt. Schwankungen nach unten wirken sich zu Gunsten der Kreditnehmerin aus. Das Begehren von GV Peter Schapler, die Niederschrift hinsichtlich seiner ausgewiesenen Gegenstimme als Stimmenthaltung abzuändern, wird vom Bürgermeister abgewiesen. Gemäß § 44 Abs. 2 GG dürfe sich keiner der Anwesenden der Stimme enthalten. Darüberhinaus sei eine Befangenheit gemäß § 28 GG nicht gegeben. 2. Das von Gemeindearzt Dr. Klaus Rehor eingebrachte Ersuchen um Unterstützung einer Resolution wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge beabsichtigt der Bundesminister für Gesundheit eine Novellierung des Apothekengesetzes, die den Verlust praktisch sämtlicher ärztlicher Hausapotheken in Österreich bedeuten würde. Nachdem dies auch für Vandans den Verlust der bestehenden Hausapotheke bedeuten würde, spricht sich der Bürgermeister vehement für die Beibehaltung der bisherigen Praxis und Handhabung aus und ersucht um Unterstützung der nachstehenden Resolution. Auch GV Dr. Gernot Hämmerle spricht sich für eine Unterstützung der Resolution aus, zumal die von Dr. Rehor befürchteten Nachteile durchaus eintreten könnten. Einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung sodann dafür aus, daß am zur Zeit bestehenden System der Arzneimittel Versorgung durch die ärztliche Hausapotheke im ländlichen Raum keine Änderung vorgenommen wird. Diese Forderung der Gemeindevertretung wird mit den nachstehenden Erkenntnissen begründet: a) Das bestehende System funktioniert seit Jahrzehnten zum Wohle der ländlichen Bevölkerung klaglos. b) Entgegen anderslautender Aussagen ist in ländlichen Gebieten die gleichzeitig stattfindende ärztliche und medikamentöse Versorgung rund um die Uhr notwendig und auch gegeben. c) Jede Änderung an diesem funktionierenden System wird sich nachhaltig negativ für die Patienten auswirken. 3. Der Information halber erläutert der Vorsitzende das Ergebnis des am 19.7.1992 stattgefundenen Ortsaugenscheines und der in diesem Zusammenhang getroffenen Empfehlungen. In weiterer Folge bringt er weiters das Schreiben der Gemeinde St.Anton vom 13.1.1992 und jenes der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 20.1.1992 durch Verlesung zur Kenntnis. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion, wobei GV Inge Dobler die Meinung vertritt, daß diesem jetzigen Probeversuch nicht entsprochen werden soll, zumal dies keine befriedigende Lösung im Sinne der Vandanser Vorstellungen darstelle. Ihrer Meinung zufolge müsse unbedingt auf die eine oder andere Variante des seinerzeitigen Gemeindevertretungs- Beschlusses vom 8.5.1991 gedrängt werden. -3- Auch GV Ernst Stejskal schließt sich dieser Auffassung an und gibt zu verstehen, daß eine Lösung im Sinne des vorerwähnten GemeindevertretungsBeschlusses für alle Betroffenen Vorteile mitsich bringen und die Verkehrssituation erheblich verbessern würde. GV Gottfried Schapler bringt die Überlegungen der Montafonerbahn AG zur Kenntnis, im Zusammenhang mit der Realisierung des 3. Sonderinvestitionsprogrammes den einen oder anderen Schienenübergang aufzulassen. Seiner Meinung nach könnte sich durch diese Überlegungen die Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Lösungsvariante auspendeln. Vbgm. Franz Egele erinnert an die Hauptargumente jener Anrainer, die beim Ortsaugenschein am 19.7.1991 für eine gänzliche Sperre beziehungsweise starke Eindämmung des Fahrzeugverkehrs plädierten und zwar: - Durch die Rückbauten in der Untervenserstraße habe das Verkehrsaufkommen auf der gegenständlichen Gemeindestraßenverbindung stark zugenommen. - Das Einbiegen von der gegenständlichen Straße in die B 188 und umgekehrt sei äußerst gefährlich und könne nicht länger akzeptiert werden. - Durch den zunehmenden Fahrzeugverkehr ergebe sich auch eine steigende Lärmbelästigung aus dem Befahren der Holzbrücke. Diese Argumente, so Vbgm. Franz Egele weiter, könne er nicht gelten lassen, wenngleich er versuche, Verständnis für die betroffenen Anrainer aufzubringen. Das Abbiegen der linksseitig wohnhaften Anrainer der B 188 erscheine ihm wohl so gefährlich wie das rechtsseitige Abbiegen Richtung Vandans. Die vorstehenden Ausführungen werden von GV Gerlinde Linder noch dahingehend ergänzt, daß diese Gemeindestraßenverbindung auch von Bewohnern der Gemeinde St.Anton stark befahren werde und das Verkehrsaufkommen also zu einem wesentlichen Teil "hausgemacht" sei. GR Josef Tschofen und GV Ernst Schoder vertreten die Ansicht, daß dem vereinbarten Probeversuch im unbedingt notwendigen Ausmaße zugestimmt werden soll. Allerdings solle sowohl die Gemeinde St.Anton als auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorinformiert werden, daß die Gemeinde Vandans jedenfalls nach Ablauf dieses Probeversuches auf eine Lösung im Sinne des seinerzeitigen Gemeindevertretungs-Beschlusses vom 8.5.1991 dränge. Über Vorschlag von GR Gottfried Schapler wird das Ende des zugesagten Probeversuches mit 31. Juli 1992 fixiert. Einhellig genehmigt die Gemeindevertretung daraufhin den von Bgm. Burkhard Wachter und Vbgm. Franz Egele befürworteten Probeversuch und zwar befristet bis 31. Juli 1992. Gleichzeitig bringt die Gemeindevertretung unmißverständlich zum Ausdruck, daß nach Ablauf dieses Probeversuches auf eine Lösung im Sinne des seinerzeitigen Gemeindevertretungs-Beschlusses gedrängt werde. 4. Nach Erläuterung der wesentlichen Gesetzesänderungen durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu diesen in der Tagesordnung angeführten Gesetzesänderungen keine Volksabstimmungen zu verlangen. -45. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 25. Jänner 1992 in Buch die 4. Schiwettkämpfe für Vorarlberger Gemeindemandatare stattfinden. Nachdem die Nominierung einer Mannschaft mit mindestens 3 Läufer nicht möglich ist, wird aus der Gemeindevertretung Vandans keine Teilnahme erfolgen. - zwischenzeitlich vom Rechtsvertreter der Gemeinde Vandans ein zusammengefaßter Zwischenbericht über den Verfahrensstand im Rechtsstreit zwischen den Eheleuten Platzer und der Gemeinde Vandans vorliege. Dieser beinhalte, daß mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 10.9.1991 das Klagebegehren der Eheleute Platzer hinsichtlich der Beschlußfassung der Gemeinde über die Ausscheidung aus dem Prospekt rechtskräftig abgewiesen worden und daher nicht mehr Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sei. Weiterer Verfahrensgegenstand sei alleine noch das Begehren auf Wiederaufnahme in die Prospektbeilage. - nach einer Information des Regierungsmitgliedes Hans Dieter Grabher aller Voraussicht nach für nach dem 31.12.1991 beim Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds einlangende Ansuchen keine Förderungen nach den Richtlinien 1986 mehr gewährt werden könne. Die Gemeinden mögen dies bei ihren Kalkulationen und Dispositionen berücksichtigen. Unter Punkt "Allfälliges" ergreift der Bürgermeister neuerlich das Wort. Namens der FPÖ-Fraktion appelliert er an die anwesenden ÖVP-Vertreter, Unterstellungen, wie diese im letzten ÖVP-Rundschreiben neuerlich beinhaltet waren, im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit hinkünftig zu unterlassen. An die Adresse von GV Manfred Vallaster richtet er die Bitte, hinsichtlich der Förderung der alten Pfarrkirche die Beschlußfassung der Gemeindevertretung vom 5.9.1991, die übrigens auch von ihm mitgetragen worden sei, und die Förderungszusage der Vorarlberger Landesregierung vom 11.6.1991 nachzulesen. Im übrigen könne die FPÖ-Behauptung, die Förderung der Gemeinde Vandans zur Sanierung der alten Pfarrkirche betrage S 2.350.000, --, auch im Budget für das Jahr 1992 nachvollzogen werden. Die ÖVP-Behauptung, daß es die FPÖ-Mandatare mit der Wahrheit nicht immer genau nehmen, weist der Bürgermeister mit aller Entschiedenheit zurück und ersucht GV Manfred Vallaster, bei solchen Aussagen nicht das Maß von sich selber zu nehmen. GV Manfred Vallaster kontert seinerseits, daß die direkten Zuwendungen der Gemeinde nur 2, 0 Mio. Schilling betragen und daß die über diesen Betrag hinausgehende Förderung eine Subvention des Landes darstelle. Bgm. Wachter widerlegt diese Feststellung von GV Manfred Vallaster mit dem Bemerken, daß diese Förderung rechtens der Gemeinde Vandans in vollem Umfange zustehe. Die Gemeindevertretung Vandans habe aber am 5.9. 1991 beschlossen, auch diese Subvention als weiteren Baukostenzuschuß, der sich somit gemeindeseits auf S 2.350.000, -- erhöht, an den Bauausschuß" Alte Kirche" weiter zu geben. GV Manfred Vallaster gibt letztlich zu verstehen, daß diese Rundschreiben der ÖVP nicht von ihm allein verfaßt worden seien und daher die gesamte Fraktion dafür verantwortlich zeichne. Alleinige Angriffe auf seine Person müsse er daher entschieden zurückweisen. -5GV Ernst Stejskal vertritt seinerseits die Auffassung, daß bei politischen Informationsschreiben jeder Art sowohl der Herausgeber als auch ein für den Inhalt Verantwortlicher angeführt werden müsse. Im übrigen bitte er den Bürgermeister um Auskunft, wie sich diese neue Berechnung der Getränkesteuer darstelle. Bgm. Wachter stellt dazu fest, daß derzeit noch ungenügende Informationen über die hinkünftige Berechnung der Getränkesteuer vorliegen. Er werde aber zu gegebener Zeit gerne diese Informationen an die Gemeindevertretung weitergeben. GV Manfred Vallaster ersucht abschließend den Bürgermeister, das Schreiben des Landesvolksanwaltes hinsichtlich der vorgenommenen Überstundenabgeltung der Gemeindevertretung ehestens zur Kenntnis zu bringen. Bgm. Wachter bestätigt den Eingang einer Stellungnahme des Landesvolksanwaltes. Bevor er den Inhalt dieser Empfehlung der Gemeindevertretung zur Kenntnis bringe, werde er jedoch das seinerzeit beschlußfassende Organ, nämlich den Gemeindevorstand, damit befassen. Selbstverständlich werde er zu gegebener Zeit der Gemeindevertretung entsprechend berichten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.15 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende