19940616_GVE047

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:53
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1994-06-16
Erscheinungsdatum 1994-06-16
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 16. Juni 1994 Niederschrift aufgenommen am 16. Juni 1994 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 47. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. Juni 1994 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann, Friedericke Feurstein und Alois Neher Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GR Josef Tschofen, GV Kurt Greber, GR Gottfried Schapler und GV Dr. Gernot Hämmerle Schriftführerin: GemBed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung vom 21. April 1994 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Michael und Brigitte Zehentner, Schruns, Außerlitzstraße 70, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde für ein Wohnhaus auf Gst.Nr. 284 3. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Markus und Heike Bertel, Vandans, Diel 114, um Kauf der gemeindeeigenen Liegenschaft Nr. 1892/2 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege vom 29. April 1994 5. Genehmigung zur Anschaffung eines Kleinlöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Vandans 6. Diskussion über die Einführung einer generellen 40 km/h-Beschränkung für das gesamte Ortsgebiet (ausgenommen Landesstraße) 7. Stellungnahme zum Antrag des Jagdausschusses der Genossenschaftsjagd Vandans auf Ausweisung eines erweiterten Sperrgebietes im Bereich der Wildfütterung "Böschis" 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes 9. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. April 1994, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des Bauvorhabens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Der Vorsitzende verliest das Ansuchen der Eheleute Markus und Heike Bertel. Diese ersuchen darin um Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 1892/2 mit 702 m2. Von den Kaufinteressenten wird dafür ein Kaufpreis von S 900, -- pro Quadratmeter geboten. Die Erwerber beabsichtigen, darauf ein Eigenheim zu erstellen. Einstimmig genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einen Verkauf dieses Grundstückes an die Eheleute Markus und Heike Berte! zum angebotenen Preis von S 900, -- pro Quadratmeter, wobei die Vertrags- und Verbücherungskosten ebenfalls die Erwerber zu tragen haben. 4. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Arbeitsausschusses, GV Ernst Schoder, die in der 16. Sitzung des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege vom 29. April 1994 erarbeiteten Empfehlungen. Nach Beantwortung einiger ergänzender Fragen befürwortet die Gemeindevertretung einstimmig die vom Arbeitsausschuß ausgesprochenen Empfehlungen zu den Beratungspunkten 4) bis 6) und erhebt diese zum Beschluß. Mangels Zuständigkeit werden die Beratungspunkte 1) bis 3) von der Beschlußfassung ausgenommen. 5. Das schriftlich eingebrachte Ansuchen vom 6. Juni 1994 wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersucht die Freiwillige Feuerwehr Vandans um Anschaffung eines neuen, leistungsfähigen Kleinlöschfahrzeuges. Ergänzend dazu wird die Anschaffung einer zweiten Garnitur Umluftunabhängiger Atemschutzgeräte und einer stärkeren Tragkraftspritze erbeten. Die daraus resultierenden Kosten werden vom Bürgermeister mit rund S 980.000, -- beziffert. In der Folge ergibt sich eine äußerst umfassende Diskussion, bei der Sprecher aller Fraktionen die Notwendigkeit zur Anschaffung des gewünschten Kleinlöschfahrzeuges und einer zweiten Garnitur Atemschutzgeräte anerkennen. Hinsichtlich der Anschaffung einer stärkeren Tragkraftspritze äußern sich stark differenzierte Meinungen. Insbesondere der Vorsitzende plädiert für eine Zurückstellung dieser gewünschten Anschaffung, nachdem die finanziellen Erfordernisse für das Kleinlöschfahrzeug ohnehin bereits wesentlich über den ursprünglichen Berechnungen liegen. In diesem Zusammenhange appellieren GV Manfred Vallaster und GV Ernst Stejskal an die Freiwillige Feuerwehr, die Entscheidung zum Ankauf dieser Ausrüstungsgegenstände durch die Einbringung entsprechender Eigenmittel (z.B. Durchführung einer Haussammlung, Spendenaufruf etc.) zu erleichtern. -3Zusammenfassend anerkennt die Gemeindevertretung letztlich einstimmig die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Kleinlöschfahrzeuges und genehmigt die dafür erforderlichen Mittel in der Größenordnung von rund S 760.000, --. Nachdem mit den verschiedenen Lieferfirmen noch entsprechende Verhandlungen zu führen sind, wird zur endgültigen Auftragsvergabe ein Vergabekomitee, dem neben dem Bürgermeister, dem Feuerwehrkommandant und dem Kommandantstellvertreter je ein Vertreter der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen angehören soll, ermächtigt. Die Entscheidung über die Anschaffung einer zweiten Garnitur Atemschutzgeräte sowie einer stärkeren Tragkraftspritze wird vorerst einstimmig zurückgestellt. Die Entscheidung darüber soll nach Abklärung diverser Finanzierungsfragen bzw. Förderungen gefällt werden. 6. Eingangs seiner Ausführungen weist der Bürgermeister unter anderem darauf hin, daß sich im Gemeindeamt in letzter Zeit zunehmend Beschwerden über zu schnelles Fahren häufen. Gezwungenermaßen stelle sich daher neuerlich die Überlegung einer generellen 40-km/h-Beschränkung für das gesamte Ortsgebiet mit Ausnahme der Landesstraße L 83. Mit dieser Maßnahme habe man zwischenzeitlich in vielen Gemeinden erfreuliche Erfahrungen gemacht. Eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h könne vom Verkehrsteilnehmer nicht als Schikane gewertet werden und stelle damit eine durchaus akzeptable Beschränkung dar. Im übrigen spreche die damit verbundene erhöhte Verkehrssicherheit und das verminderte Lärmaufkommen eindeutig und zweifelsfrei für die beabsichtigte Maßnahme. GV Elmar Kasper begrüßt seinerseits die nunmehrigen Überlegungen und gibt zu verstehen, daß diese bereits vor Jahren ebenso richtig gewesen wären. Jedenfalls unterstütze er das Ansinnen vollinhaltlich, zumal aus vielen Gemeinden des Landes positive Erfahrungswerte zu dieser Maßnahme vorliegen. In zahlreichen weiteren Debattenbeiträgen äußern sich auch Sprecher aller übrigen Fraktionen grundsätzlich positiv zum gegenständlichen Vorhaben. Einstimmig plädieren letztlich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine möglichst unverzügliche Einführung dieser generellen Geschwindigkeitsbeschränkung und bringen übereinstimmend zum Ausdruck, daß auf die Beiziehung eines Verkehrsplaners bzw. Fachbüros verzichtet werden soll. 7. Der Information halber bringt der Vorsitzende das vom Jagdpächter an den Jagdausschuß adressierte Gesuch um Ausweisung eines erweiterten Sperrgebietes im Bereich der Wildfütterung "Böschis" zur Kenntnis. Im Jagdausschuß der Genossenschaftsjagd sei der Antrag, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, zwischenzeitlich beraten und im Sinne des Antragstellers entschieden worden. Eine Eingabe bei der Bezirkshauptmannschaft sei bis dato aber unterblieben, weil man die Stellungnahme bzw. die Äußerung der Gemeindevertretung habe abwarten wollen. Grundsätzlich müsse dem Wunsche des Jagdpächters aber in vollem Umfange Verständnis entgegengebracht werden. Das unbefugte Eindringen jagdfremder Personen in die Rotwildeinstandsgebiete zur Suche von AbwurfStangen nehme immer mehr zu, dies führe insbesondere beim Rotwild zu zunehmender Beunruhigung und damit zu erhöhten Wildschäden. -4Diesem Übel könne nur durch Ausweisung eines erweiterten Sperrgebietes Abhilfe geschaffen werden. Ein solches Sperrgebiet solle nach Möglichkeit auch Teile der Genossenschaftsjagd Lorüns beinhalten. Nach den Vorstellungen des Jagdausschusses solle das beantragte Sperrgebiet südseitig durch den Ladritschbach (Vensertobel), ostseitig durch die Böschisstraße und nordseitig durch die Gemeindegrenze zu Lorüns begrenzt werden und die zeitliche Befristung vom 1. Dezember bis zum 30. April umfassen. Angesichts der geschilderten Notwendigkeit befürworten die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Einbringung des vom Jagdausschuß beschlossenen Antrages bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und bringen ihre Hoffnung auf eine positive Erledigung desselben zum Ausdruck. 8. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - der Rechtsstreit zwischen der Fam. Ernst Platzer und der Gemeinde Vandans nunmehr abgeschlossen sei. Von der Fam. Platzer bzw. deren Rechtsvertreter sei eine "Vereinbarung ewigen Ruhens" eingelangt. In rechtlicher Hinsicht komme diese Vereinbarung einer Klagsrücknahme gleich. Die aufgelaufenen Prozeßkosten seien zur Gänze von den Klägern finanziert worden, als daß damit die Angelegenheit für die Gemeinde Vandans ausgestanden sei. Darüberhinaus sei auch mit keinen Schadenersatzansprüchen mehr zu rechnen. - die nächste Sitzung der Gemeindevertretung in Abänderung des Terminplanes bereits am 7. Juli 1994 stattfinden werde. Schwerpunkt der gegenständlichen Sitzung stelle die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1993 dar. - die ausgesprochene Kündigung des Bestandvertrages betreffend den Restaurationsbetrieb in der Rätikonhalle zwischenzeitlich rechtskräftig geworden sei und der bisherige Pächter Horst Hörer die Rätikonhalle am 9. Juni 1994 an die Gemeinde übergeben habe. In zwischenzeitlich geführten Gesprächen habe der Pächter des Cafes Montafon, Herr Dietmar Marcabruni, mehrmals Interesse an einer Übernahme geäußert. Ein konkreter Vertragsabschluß stehe derzeit aber noch aus. Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GV Manfred Vallaster um eine Verschiebung der heute auf 7. Juli 1994 terminisierten Gemeindevertretungssitzung und zwar auf den 14. Juli. Diesem Wunsche wird vom Bürgermeister entsprochen. Weiters bittet GV Manfred Vallaster um eine Stellungnahme zu den ihm zugetragenen Vorwürfen, die Gemeinde Vandans habe beim sogenannten "Mangahüsli" die Kosten für den Einbau des Täfers und des Wohnzimmerkastens getragen. In seiner Antwort führt der Bürgermeister aus, daß dieser Vorwurf selbstverständlich aus der Luft gegriffen sei. Die Gemeinde habe natürlich keine Verpflichtung zum Einbau dieses Mobilars, auch gebe es hiezu keinen Antrag der Hauseigentümer. Der Beitrag der Gemeinde beschränke sich lediglich auf die seinerzeit genehmigte Beistellung dieses Mobilars. -5- GV Ernst Stejskal ersucht in seiner Wortmeldung um die Anbringung eines negativen Vorrangzeichens bei der Einmündung der St.Antönerstraße in die Untervenserstraße, nachdem die derzeitige Regelung vielfach zu ungewollten Schwierigkeiten führe. Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis und sichert eine unverzügliche Erledigung zu. In seiner weiteren Wortmeldung bemängelt GV Ernst Stejskal das Fehlen zusätzlicher Container bei den Altstoff-SammelZentren für Plastikabfälle. Seiner Meinung nach funktioniere auch die laufende Entsorgung bei den Altpapiercontainern in keiner Art und Weise. Vielfach werde dadurch der Eindruck erweckt, es handle sich hier um Müllsammelzentren. In seiner Antwort bestätigt der Bürgermeister das nicht immer zur Zufriedenheit funktionierende Entsorgungssystem. Zu allem Überdruß komme noch hinzu, daß diese Altstoff-SammelZentren vielfach tatsächlich als Müllstationen mißbraucht werden. Angesichts dieses Verhaltens werde derzeit die Auflassung sämtlicher dezentraler Altstoff-SammelZentren geprüft und die Einrichtung einer Großstation beim Bauhof in Erwägung gezogen. GV Franz Bitschnau bittet um einen kurzen Bericht des Bürgermeisters im Hinblick auf den Stand der Verhandlungen betreffend die Errichtung einer neuen Zubringerbahn auf den Golm. Dem Wunsche entsprechend bringt der Bürgermeister zur Kenntnis, daß seinem Wissen nach von der Gemeinde Tschagguns zwischenzeitlich ebenfalls grünes Licht zur Errichtung dieser neuen Zubringerbahn gegeben worden sei und daß der Aufsichtsrat der Vorarlberger Illwerke AG in seiner Sitzung am 28. Juni 1994 eine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen werde. Von dieser Entscheidung des Aufsichtsrates hänge verständlicherweise die weitere Zukunft der Zubringerbahn ab. Nach den ihm zur Verfügung stehenden Informationen glaube er aber zuversichtlich auf eine positive Entscheidung innert des Aufsichtsrates, als daß ein Baubeginn im Frühjahr 1995 durchaus realistisch sei. Abschließend äußert Vbgm. Franz Egele seine Freude über die in jeder Hinsicht gelungene Zirkus-Woche des Elternvereines bzw. der Volksschule Vandans und ersucht den Bürgermeister, den Dank und die Anerkennung darüber an die Verantwortlichen zu überbringen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: