19971023_GVE028

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:56
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-10-23
Erscheinungsdatum 1997-10-23
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 23. Oktober 1997 Niederschrift aufgenommen am 23. Oktober 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 28. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 16. Oktober 1997 nehmen an der auf heute, 19.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Johann Waidacher sowie die Ersatzleute Rupert Platzer und Friederike Feurstein. Entschuldigt: Wolfgang Violand, Norbert Sartori und Wilhelm Pummer Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet um 19.05 Uhr die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 4. September 1997 2. Entscheidung zum Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von a) Joachim und Karin Valasek, 6771 St.Anton, Silvrettastraße 20 3. Ergänzungswahlen in diverse Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte sowie in Verbände und Genossenschaften aufgrund des Ausscheidens von Franz Egele und Josef Tschofen 4. Entscheidung zum Ansuchen des Sport-Club Montafon Vandans um Refundierung der anläßlich des Sommerfestes angefallenen Getränkesteuer 5. Entscheidung zum Antrag von Josef Küng, Vandans, Fadergallweg 23, auf Befreiung von der Kanal-Anschlußpflicht 6. Genehmigung eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 1997 im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes für die Standeswaldungen 7. Asphaltierung des restlichen Radwanderweges: Auftragsvergabe 8. Genehmigung der Empfehlungen des Bauausschusses vom 1. September 1997 und 7. Oktober 1997 9. Genehmigung der Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 18. September 1997 10. Diskussion zur Einführung der Bioabfallsammlung in Vandans -2- 11. Maastricht-Kriterien: Einrichtung von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit 12. Genehmigung eines Nachtragsvoranschlages für das Jahr 1997 13. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1996 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes 14. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 4. September 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des zur Entscheidung anstehenden Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Was- serleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Das von der Fraktion „Die Freiheitlichen" eingebrachte Schreiben vom 6. Oktober 1997 wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge werden aufgrund des Ausscheidens von Franz Egele und Josef Tschofen in diversen Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie in Verbänden und Genossenschaften Ergänzungswahlen notwendig. Von der Fraktion „Die Freiheitlichen" werden dafür nachstehende Personen in Vorschlag gebracht: Bauausschuß: Mitglied: Peter Künzle Ersatz: Reinhard Rützler Landwirtschaftsausschuß: Ersatz: Rupert Platzer Raumplanungsausschuß: Ersatz: Günter Fritz Kulturausschuß: Ersatz: Reinhard Rützler Wohnungsvergabeausschuß: Abgabenkommission: Grundverkehrs-Ortskommission: Mitglied: Vbgm. Peter Scheider Ersatz: Michael Zimmermann Ersatz: Eveline Breuss Ersatz: Vbgm. Peter Scheider Abwasserverband/Mitgliederversammlung: Mitglied: Stefan Jochum Ersatz: Michael Zimmermann Hauptschule/Verwaltungsausschuß: Ersatz: Stefan Jochum Polytechnischer Lehrgang/Verwaltungsausschuß: Agrargemeinschaft Schandang: Ersatz: Stefan Jochum Mitglied: Bgm. Burkhard Wachter Ersatz: Florentin Salzgeber Einstimmig werden sodann die vorerwähnten Personen in die erwähnten Ausschüsse, Kommissionen etc. bestellt. 4. Mit Schreiben vom 13. Oktober 1997 legt der Sport-Club Montafon Vandans eine Getränkesteuererklärung für das vom 1. bis 3. August 1997 stattgefundene Sommerfest vor und ersucht gleichzeitig um Refundierung der errechneten Getränkesteuer in Höhe von S 42.217, -. In seiner Funktion als Obmann des antragstellenden Vereines ergreift Hans Waidacher daraufhin das Wort und gibt in kurzen Zügen Einblick in die eingangs erwähnte Festveranstaltung. Leider habe, so Hans Waidacher in seinen Ausführungen, das Wetter den -3- Verantwortlichen übel mitgespielt. Der Besucherandrang bei den Abendveranstaltungen am Freitag und am Samstag habe sich deshalb in Grenzen gehalten und sei deutlich unter den Erwartungen geblieben. Wenngleich von allen Funktionären und den zahlreichen Ortsvereinen großartige Arbeit geleistet worden sei, habe der finanzielle Erfolg bei weitem nicht die Erwartungen erfüllt. In der Folge plädiert Bgm. Burkhard Wachter für eine positive Erledigung des gegenständlichen Antrages. Schon in der Vergangenheit habe man ortsansäßigen Vereinen die Getränkesteuer für 1 Veranstaltung pro Jahr refundiert, soferne eine solche auch beantragt worden sei. Das gegenständliche Ansuchen des SCM Vandans basiere folglich auf der bisherigen Praxis und stelle daher kein unlegitimes Verlangen dar. Dieser Auffassung des Vorsitzenden folgend, beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann einstimmig eine Refundierung der anläßlich des Sommerfestes 1997 errechneten Getränkesteuer in Höhe von S 42.217, - an den Veranstalter. 5. Das von Josef Küng, Vandans, Fadergallweg 23, am 17. Juni 1997 eingebrachte Ansuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht der Antragsteller um eine Befreiung des auf Bp. .267 bestehenden Wohnhauses von der Anschlußpflicht an den Ortskanal. In diesem Zusammenhange vertritt Josef Küng darüberhinaus die Auffassung, daß aus wirtschaftlichen Überlegungen auf die Ausführung des Ortskanales im Bereich der Gst.Nr. 723, 724 und 726/1 verzichtet und so auch das auf Gst.Nr. 726/1 befindliche Wohnhaus von der allgemeinen Anschlußpflicht an den Ortskanal ausgenommen werden könnte. Ergänzend dazu bringt der Bürgermeister die vom Landeswasserbauamt Bregenz in dieser Angelegenheit erstattete Stellungnahme vom 6. August 1997 den Anwesenden zur Kenntnis. Aus dieser Stellungnahme gehe eindeutig und unmißverständlich hervor, daß von einem untergeordneten häuslichen Schmutzwasseranfall im Sinne des Vorarlberger Kanalisationsgesetzes nur dann ausgegangen werden könne, wenn im besagten Bauwerk nur die Familie des Landwirtes wohnt. Schon aus dieser Bestimmung heraus könne eine Befreiung des auf Gst.Nr. 726/1 bestehenden Wohnhauses damit nicht in Frage kommen. Angesichts der vom Landeswasserbauamt Bregenz eingelangten Stellungnahme und der bisherigen Praxis sprechen sich die Anwesenden dann einstimmig gegen die Befreiung der beiden im Eigentum von Josef Küng befindlichen Wohnhäuser von der allgemeinen Anschlußpflicht an den Ortskanal aus. 6. Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 29. September 1997 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000" alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von S 1.000.000, - zur Verfügung zu stellen. Unter Anwendung des aktuellen Volkszählungsergebnisses entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Anteil von S 145.667, -. Ergänzend zum vorgenannten Schreiben führt der Bürgermeister aus, daß von allen anderen Forstfondsgemeinden zwischenzeitlich entsprechende Beschlüsse gefaßt worden seien und lediglich der Beschluß der Gemeinde Vandans noch ausständig sei. Er bitte deshalb um eine Zustimmung zur Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages. In Anerkennung der Notwendigkeit stimmen die Damen und Herren der Gemeindevertretung kurzerhand der Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages einstimmig zu. -4- Die Mandatare Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher und Gottfried Schapler nehmen erst ab 19.35 Uhr an der Sitzung teil. 7. In kurzen Zügen informiert der Vorsitzende, daß die Verlegung der Erdgas-Mitteldruckleitung nunmehr auch im Bereich des Radweges abgeschlossen sei. Vom ausführenden Unternehmen sei der Radweg daher wiederum in den Urzustand zu versetzen. Angesichts dieser notwendigen Maßnahmen erachte er den Zeitpunkt für äußerst günstig, die noch nicht asphaltierten Bereiche des Radweges ebenfalls mit einem Asphaltbelag zu versehen. Aus diesem Grunde habe er die Asphaltierung des restlichen Radwanderweges mit ca. 1500 lfm ins Auge gefaßt und insgesamt 3 Angebote hiefür eingeholt. Die Gegenüberstellung dieser Angebote stelle sich nach rechnerischer Prüfung wie folgt dar: Firma Baustelleneinrichtung Asphaltbelag (3300 m2) Wilhelm & Mayer, Götzis Hilti & Jehle, Feldkirch Nägele-Bau, Sulz S 5.987, 70 S 318.120, S 8.500, 00 S 336.600, S 9.000, 00 S 363.000, - Diese Kosten seien allesamt als Nettobeträge zu verstehen. Das Optimieren der Planie bzw. des Unterbaues sei in diesen Kosten ebenfalls nicht enthalten und erfolge in Regie. Nachdem die Vorarlberger Landesregierung eine Bezuschussung dieser Asphaltierungskosten in Höhe von 50 % noch im laufenden Jahr zugesagt habe, plädiere er für eine sofortige Auftragsvergabe an die Billigstbieterin und eine unverzügliche Ausführung dieser noch ausstehenden Asphaltierungsarbeiten am Radweg. Angesichts der vom Amt der Vorarlberger Landesregierung vorliegenden Förderungszusage befürworten auch die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Asphaltierung des restlichen Radweges und sprechen sich auf Grundlage der vorliegenden Angebote für eine Auftragsvergabe an die Billigstbieterin, die Firma Wilhelm & Mayer, aus. 8. Die vom Bauausschuß in den Sitzungen am 1. September bzw. 7. Oktober 1997 geäußerten Empfehlungen werden vom Vorsitzenden vorgetragen. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen werden daraufhin sämtliche vom Bauausschuß geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. Dipl.Ing. Alois Kegele regt in diesem Zusammenhange den Abschluß eines privatrechtlichen Übereinkommens mit der Familie Ernst Ammann an, nachdem sich eine Sickergrube zur Beseitigung der aus dem Umkehrplatz resultierenden Niederschlagswässer auf dem Privatgrund der Familie Ernst Ammann befinde. 9. Anhand der vorliegenden Anträge erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 18. September 1997 erarbeiteten Empfehlungen. In Anlehnung an die geäußerten Empfehlungen des Raumplanungsausschusses werden diese, mit Ausnahme des Antrages von Astrid Lorünser, einstimmig zum Beschluß erhoben. Dem Antrag von Astrid Lorünser auf Umwidmung des Gst.Nr. 12/13 von Frei- fläche/Sondergebiet in Baufläche/Mischgebiet wird mit 17 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Dipl.Ing. Alois Kegele und Hans Waidacher) zugestimmt. Sowohl Dipl.Ing. Alois Kegele als auch Hans Waidacher begründen ihre Ablehnung damit, daß das Bestreben der Gemeinde in der Erhaltung der Minigolf-Anlage liegen müsse. Die gegenständliche Anlage stelle eine wertvolle Bereicherung des touristischen Angebotes dar. Mit der Genehmigung der beantragten BMWidmung leiste man der Auflassung dieses Minigolfplatzes und damit einer anderweitigen Nutzung Vorschub. -5- Karin Ganahl hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 10. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß im Jahre 1988 das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie neue Leitlinien für die Abfallwirtschaft in Österreich veröffentlicht habe. Darin habe man die derzeit gültigen Grundsätze der Abfallvermeidung, der stofflichen und energetischen Abfallverwertung sowie der Inertisierung und Endlagerung des Restmülls festgelegt. Darauf aufbauend sei im Jänner 1992 eine Verordnung erlassen worden, nach der ab 1. Jänner 1995 in ganz Österreich biogene Abfälle getrennt zu erfassen und zu sammeln sind. Diese Verordnung müsse nunmehr auch in ganz Vorarlberg flächendeckend umgesetzt werden. Als Zeitraum für die Einführung bzw. Umstellung habe man den Herbst 1997 gewählt. Ziel der Verantwortlichen sei es, bis Ende 1997 die Bioabfallsammlung flächendeckend für ganz Vorarlberg einzuführen. Der Bevölkerung soll dabei ein praktikables Sammelsystem angeboten werden, wobei das Sammeln in Papiersäcken mit einem Volumen von 8 bzw. 15 Liter erfolgen soll. Für die problemlose Handhabung dieser Papiersäcke stehe ein eigens dafür konstruierter Sackständer zur Verfügung. Dieser ermögliche ein freies Hängen des Papiersackes, sodaß eine möglichst hohe Belüftung desselben gewährleistet sei. Der Sackständer sei verschließbar, um Maden- und Geruchsbildung zu minimieren. Das Sammeln der Biosäcke soll in einem 14-tägigen Rhytmus und zwar alternierend mit dem Restmüll erfolgen. Die Sammlung von Bioabfällen aus dem Gewerbe (z.B. Gastgewerbe) soll über die konventionelle Biotonne oder auch über den Sautrank erfolgen. Die Bürger sollen also nunmehr, so der Wunsch des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft, möglichst rasch motiviert werden, die bisher im Restmüllsack abgeführten Bioabfälle zukünftig entweder selber zu kompostieren oder der getrennten Sammlung zuzuführen. In der recht ergiebigen Diskussion sprechen sich sodann alle Anwesenden gegen die Einführung dieser beabsichtigten Bioabfallsammlung zum derzeitigen Zeitpunkt aus und erachten diese lediglich im städtischen Bereich für zweckmäßig und sinnvoll. Im ländlichen Bereich stelle sich diese Problematik bei weitem nicht in dieser Dimension, verfüge doch eine beachtliche Mehrheit über eine Eigenkompostierung. Diese stelle wohl die umweltfreundlichste Art dar, organische Abfälle zu verwerten. Unter diesem Aspekt müsse die Einführung der Bioabfallsammlung de facto als Konkurrenz zur Eigenkompostierung betrachtet und könne folglich nicht unterstützt werden. Im übrigen bringe die Einführung dieser Bioabfallsammlung zwangsweise neue Belastungen für die Bevölkerung mitsich, für die niemand mehr Verständnis habe. Josef Maier regt abschließend an, bei der neuzuschaffenden Recyclingstation beim Gemeindebauhof auch eine Sammelstation für Bioabfall einzurichten. Damit werde jenem Teil der Bevölkerung, die keine Eigenkompostierung betreiben, die Möglichkeit geboten, biogene Abfälle getrennt vom Restmüll zu entsorgen. 11. Der Bürgermeister führt aus, daß der Vertrag über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, der im Dezember 1991 in Maastricht verabschiedet worden sei, bekanntlich als eines der Ziele die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion habe. Um nun zum Kreis jener Staaten zu gehören, welche die Währungsunion von Anfang an bilden werden, habe Österreich strenge Maastrichtkriterien zu erfüllen. Diese Kriterien würden sich insbesondere auf die Preisstabilität, auf die Währungsstabilität und auf die Haushaltsdisziplin beziehen. Bei der Beurteilung der Haushaltsdisziplin seien auch die Gemeindehaushalte einzubeziehen. Die Haushaltsdisziplin werde bekanntermaßen an zwei Maßstäben gemessen, nämlich am öffentlichen Defizit und an der öffentlichen Verschuldung jeweils unter Bezugnahme auf das Bruttoinlandsprodukt. Im Finanzjahr 1997 habe jede Gemeinde erstmals die geänderten Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung anzuwenden. Diese geänderte Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung -6- enthalte neu den Abschnitt 85 "Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit" (Unterabschnitte 850 bis 859: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Müllbeseitigung, Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden, zusammengefaßte Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, sonstige Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit). Diese Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit seien unter gewissen Voraussetzungen dem öffentlichen Sektor nicht zuzurechnen und daher bei der Ermittlung des öffentlichen Defizites bzw. des öffentlichen Schuldenstandes nicht zu berücksichtigen. Die in den Abschnitten 86 bis 89 verrechneten Beträge und wirtschaftlichen Unternehmungen seien in der Finanzstatistik schon bisher als institutionelle Einheit betrachtet worden, die nicht dem öffentlichen Sektor zuzurechnen sind. Allerdings seien auch für diese Betriebe und wirtschaftlichen Unternehmungen die nachstehend angeführten Kriterien geltend, damit sie dem nicht öffentlichen Sektor zugerechnet werden können. Als Kriterien für das marktbestimmte Agieren solcher Einheiten seien geltend, daß sie a) über eine vollständige Rechnungsführung verfügen, b) weitgehende Entscheidungsfreiheit in der Ausführung ihrer Hauptfunktion besitzen und c) mindestens zur Hälfte kostendeckend geführt werden. Mit Schreiben vom 6. Mai 1997 habe das Amt der Vorarlberger Landesregierung auf diese Maastricht-Kriterien aufmerksam gemacht und die Einrichtung solcher Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit empfohlen. Nachdem die Einrichtung solcher Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit außer einem erhöhten Verwaltungsaufwand keine sichtbaren Vorteile erbringen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Folge einstimmig gegen die Einrichtung solcher Betriebe zum derzeitigen Zeitpunkt aus. Im übrigen müsse sich jede Gemeinde bei der Einrichtung solcher Betriebe bewußt werden, daß bei der Führung des Betriebes Kostendeckung anzustreben sei. Eine solche Kostendeckung erfordere unweigerlich weitere Tariferhöhungen, die man beim besten Willen nicht mehr vertreten könne. Gottfried Schapler gibt abschließend zu verstehen, daß seiner Meinung nach eine Umstellung des Rechnungssystems sinnvoller und zweckmäßiger sei und mehr Sinn ergebe. 12. Anhand des von der Gemeindekassa erarbeiteten Nachtragsvoranschlages für das Jahr 1997 erläutert der Vorsitzende diesen im Detail, wobei dieser lediglich Mehreinnahmen bei der Vst. 2/950 346 in Höhe von S 6.750.000, - (Darlehensaufnahme zum Haushaltsausgleich) enthält. Nachdem dem gegenständlichen Nachtragsvoranschlag in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 2. Oktober 1997 bereits zugestimmt worden sei, bitte er nunmehr auch um eine Zustimmung der Gemeindevertretung. Ohne weitere Wortmeldungen wird daraufhin dem vorliegenden Nachtragsvoranschlag für das Jahr 1997 einstimmig zugestimmt. 13. Vom Bürgermeister wird eingangs festgestellt, daß eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 1996 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zeitgerecht zugegangen ist. Demzufolge wird auf eine detaillierte Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet. Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest sodann Dipl.Ing. Alois Kegele als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 21. Oktober 1997 stattgefundene Überprüfung der Kassagebarung. Den Ausführungen zufolge wurden dabei keinerlei Mängel festgestellt; einige Anregungen und Feststellungen sind im internen Prüfungsbericht, welcher ebenfalls verlesen wird, festgehalten. -7- Im Anschluß daran ergibt sich über diesen internen Prüfungsbericht eine ausgiebige Diskussion, bei der insbesondere der Bürgermeister zu den einzelnen Empfehlungen und Anregungen Stellung nimmt. Sowohl der Obmann des Prüfungsausschusses als auch Bürgermeister Burkhard Wachter sprechen sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch der Mitarbeiterin Anneliese Schoder Dank und Anerkennung für die tadellose Führung der Gemeindekassa aus. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier noch einige wenige Fragen zu den wesentlichsten Voranschlagsabweichungen beantwortet werden, wird in getrennten Abstimmungen dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold einstimmig die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß 1996, wie aus der anhängenden Zusammenfassung ersichtlich, einstimmig genehmigt. 14. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 16. Oktober 1997 das Kanalprojekt BA 05 (Ortsgebiete Innerbach und Rodund) kommissioneil verhandelt worden sei. Das Verhandlungsergebnis könne ohne Übertreibung als äußerst zufrieden beurteilt werden, zumal es keinerlei Beanstandungen und von allen betroffenen Grundeigentümern Zustimmung zum gegenständlichen Projekt gegeben habe. - die Vorarlberger Erdgas GesmbH. sich bereiterklärt habe, im Zuge der Kanalbauarbeiten in den Parzellen Innerbach und Rodund ErdgasVersorgungsleitungen mitzuverlegen. Die Mitverlegung dieser ErdgasVersorgungsleitungen im öffentlichen Gut bzw. in Grundstücken der Gemeinde Vandans setze allerdings noch eine Zustimmung der Gemeindevertretung voraus. Für eine flächendeckende Erdgasversorgung im Gemeindegebiet Vandans werde dann der Abschluß eines GasversorgungsÜbereinkommens erforderlich, über das jedoch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. - Rechtsanwalt Dr. Konzett namens der Firma Karl Gabriel zwischenzeitlich die Klage im Zusammenhang mit der Vergabe der Baumeisterarbeiten (BA 04) unter Anspruchsverzicht zurückgezogen habe. Die bisherigen Anwalts- und Prozeßkosten trage zur Gänze die Firma Karl Gabriel. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Friedericke Feurstein: Wie stellt sich die Gemeinde Vandans dem Drogenproblem? Antwort des Bürgermeisters: Leider wird der Drogenproblematik, obwohl diese zwischenzeitlich auch in Landgemeinden weitverbreitet ist, nach wie vor zu wenig Augenmerk geschenkt. Selbstverständlich unterstützt die Gemeinde Vandans - wie alle übrigen Gemeinden des Bezirkes - die Drogenberatungsstelle „Do it yourself in Bludenz in finanzieller Hinsicht. Ungeachtet dessen erachte ich persönlich frühestmögliche Informationen an Pflichtschulen (Volksschule etc.) hinkünftig für eine unbedingte Notwendigkeit. Friedericke Feurstein: Von der Republik Österreich wird im kommenden Jahr angeblich eine weitere Kinderbetreuungs-Milliarde zur Verfügung gestellt. Welchen Anteil erhält davon die Gemeinde Vandans? Antwort des Bürgermeisters: Die gegenständliche Frage kann aus dem Stehgreif nicht beantwortet werden. Inwieweit Personalkostenzuschüsse, Subventionen zu Sanierungsmaßnahmen, Neubauten oder Zubauten aus diesem Topf finanziert werden, muß abgeklärt werden. -8- Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung 1997 1997 Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1997 1997 1997 Bezeichnung 1997 in 1000 S S in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 708 608.916, 93 VERWALTUNG 5872 5.756.739, 84 366.099, 90 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG 0 80.000, 00 ALLGEMEINE 1 ÖFFENTLICHE UND SICHERHEIT 51 595 431.017, 95 202.919, 93 445, 50 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 2208 2.285.245, 30 WISSENSCHAFT 7952 7.519.319, 39 715.676, 12 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS 42 1.311.413, 31 UND SICHERHEIT 2 UNTERRICHT, 36.200, 00 SPORT UND 3 KUNST, KULTUR 34.484, 73 KULTUS 1110 4 SOZIALE WOHLFAHRT 4 SOZIALE WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG 981 257.605, 00 720.856, 00 UND WOHNBAUFÖRDERUNG 4726 4.550.843, 83 412.100, 00 5 GESUNDHEIT 37 2676 2.651.501, 21 55.836, 00 5 GESUNDHEIT 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 2503 2.732.441, 80 5681 5.623.448, 32 77.297, 45 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 352 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 3468 8 DIENSTLEISTUNGEN DIENSTLEISTUNGEN 27693 28876 6 STRASSEN- UND BAU, VERKEHR 466.994, 25 3.258.297, 47 7 6.950.392, 86 7.378.972, 41 8.018.526, 80 9.210.378, 20 8 9 FINANZWIRTSCHAFT 28339 29.743.550, 51 9 FINANZWIRTSCHAFT 1958 2.414.310, 64 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 62914 43.135.912, 88 8.216.028, 41 62914 41.861.799, 71 11.138.842, 50 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten Erlös von 1 Grundvermögen 164 --- --366.099, 90 59.820, 00 Erwerb von 1 Grundvermögen Erlös von 2 Verwaltungsrealitäten Verwaltungsrealitäten 150 ----- Erwerb und Bau von 2 282.730, 20 Erlös von 3 Betriebsrealitäten 9768 Betriebsrealitäten 15677 ----- Erwerb und Bau von 5.946.152, 41 3 7.071.944, 34 Erlös von 4 Verwaltungsmobilien 5 Verwaltungsmobilien 381 ----- Erwerb von 4 519.933, 31 Erlös von 5 Betriebsmobilien Betriebsmobilien 82 6 Erlös von Wertpapieren 1 Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen 865 512 --512.100, 00 ------2.088, 00 Erwerb von 5 507.791, 83 6 Erwerb v. und Beteiligungen --- Gewährung von 837.056, 00 7 Darlehen 9 Darlehensaufnahme 10661 --1.373.000, 00 9 Schuldentilgung 2606 --2.685.054, 04 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 21301 --8.216.028, 41 19571 --11.138.842, 50 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 41613 43.135.912, 88 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 43343 41.861.799, 71 --Einn. d. Vermögensgebarung 21301 8.216.028, 41 --Ausg. d. Vermögensgebarung 19571 11.138.842, 50 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 62914 51.351.941, 29 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 62914 53.000.642, 21 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 62914 51.351.941, 29 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 62914 53.000.642, 21 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 1.648.700, 92 --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 62914 53.000.642, 21 --Gesamtausgaben 62914 53.000.642, 21 --=========================================================================