20171017_GVE024

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:55
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2017-10-17
Erscheinungsdatum 2017-10-17
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 17. Oktober 2017 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 24. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. Oktober 2017 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann BSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter (ab 20.20 Uhr, Punkt 2.), Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Marko Schoder, DI Thomas Hepberger sowie Paul Schoder als Ersatzmann Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik und Jürgen Atzmüller als Ersatzmänner Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Stefan Jochum, Manuel Zint und Andrea Vallaster-Ganahl Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21. September 2017 2. Informationen des Standesrepräsentanten, Bgm. Herbert Bitschnau zum Thema „Montafoner Talschaftsfonds“ 3. Informationen des Geschäftsführers der Montafon Tourismus GmbH, Manuel Bitschnau, zur „Jahresbilanz“ und zur Arbeit der Montafon Tourismus GmbH 4. Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes „Innerbach – Rodund“: Beschlussfassung 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 11. Oktober 2017 6. Entwurf eines Teilbebauungsplanes für das Gebiet „Banella“, „Ganeu“, „Grubes“, „Haggen“, „Laferdas“, „Muleriensch“, „Schandang“ und „Valehr“: Beschlussfassung 7. Beschlussfassungen zum „Spiel- und Freiraumkonzept Vandans“ 8. Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans: Zustimmung zum Erwerb von Anlagenteilen der Vorarlberger Illwerke AG 9. Gewährung eines Finanzierungsbeitrages an die Vorarlberger Illwerke AG im Zusammenhang mit der Errichtung einer Löschwasserversorgungsanlage im Ortsteil Rodund 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21. September 2017 Bürgermeister Burkhard Wachter stellt vorab fest, dass die Verhandlungsschrift über die 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. September 2017 allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist. Mit Schreiben vom 05. Oktober 2017, so nochmals der Vorsitzende, sei von der Gemeindevertreterin Mag. Beatrice Pfeifer eine Ergänzung der Niederschrift beantragt worden und zwar beim Tagesordnungspunkt 1. „Präsentation des Räumlichen Entwicklungskonzeptes „Innerbach – Rodund“ durch DI Georg Rauch: Eine Fülle von Fragen seien aufgezeigt worden, eine ihrer Meinung nach ganz wesentliche fehle aber, und zwar: Wurde in dem vorliegenden Raumkonzept eine Verkehrsanbindung an die Riederstraße vorgesehen, um die zu erwartende Zunahme an Verkehr durch das Ortszentrum von Vandans abzufangen? Sie bitte daher, die Niederschrift um diese Frage zu ergänzen. Über Antrag des Vorsitzenden wird sodann die Verhandlungsschrift über die 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. September 2017, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, unter Berücksichtigung der nachstehend angeführten Ergänzung einstimmig genehmigt. Punkt 1., Seite 3, 2. Absatz: Wurde in dem vorliegenden Raumkonzept eine Verkehrsanbindung an die Riederstraße vorgesehen, um die zu erwartende Zunahme an Verkehr durch das Ortszentrum von Vandans abzufangen? Vbgm. Michael Zimmermann (GFV), Marko Schoder (GFV), DI (FH) Thomas Hepberger (GFV) und Jürgen Atzmüller (AFL) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Informationen des Standesrepräsentanten, Bgm. Herbert Bitschnau, zum Thema „Montafoner Talschaftsfonds“ Am Beginn seiner Ausführungen begrüßt der Bürgermeister den Standesrepräsentanten, nämlich Bgm. Herbert Bitschnau, sowie den Standessekretär, Mag. Bernhard Maier, und dankt beiden für ihr Kommen. Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende, dass der „Gemeindeverband Stand Montafon“ bereits in der Sitzung am 28. April 2016 von den beiden Herren der „neuen“ Gemeindevertretung vorgestellt worden sei. 2 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 In weiterer Folge erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 20. April 2017. In dieser Sitzung sei der Gemeindevertretung das Projekt „Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad“ vorgestellt worden. Im Rahmen der allgemeinen Diskussion sei dabei auch die beabsichtigte Entnahme von 300.000, 00 Euro aus dem Montafoner Talschaftsfonds zur Sprache gekommen, wobei sich insbesondere zum Thema „Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds“ in der Folge eine recht heftige und umfassende Diskussion ergeben habe. Letztlich habe diese Diskussion im allgemeinen Wunsch nach mehr Information und einer zeitnahen Beratung des Themas „Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds“ gemündet. Heute, so der Vorsitzende abschließend, seien sowohl der Standesrepräsentant als auch der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes Stand Montafon in die Sitzung der Gemeindevertretung Vandans gekommen, um zum Thema „Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds“ Rede und Antwort zu stehen. Bgm. Herbert Bitschnau bedankt sich in der Folge für die Einladung zur heutigen Sitzung. Dass er diese Einladung gerne angenommen habe, verstehe sich fast von selbst, sei ihm doch das Thema „Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds“ persönlich ein großes Anliegen. Nicht nur in der Gemeindevertretung Vandans, sondern auch in vielen anderen Gemeindevertretungen habe es im Zusammenhang mit dem Antrag der Gemeinde St. Gallenkirch, nämlich um Gewährung einer Zuwendung aus diesem Montafoner Talschaftsund Ausgleichsfonds für den Umbau des Schwimmbades „Aquarena“ in ein Ganzjahresbad, hitzige Debatten gegeben. Es sei ihm deshalb heute ein großes Anliegen, gemeinsam mit Mag. Bernhard Maier die Ziele dieses Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds zu erläutern, und zwar von der Entstehung bis zum heutigen Tag. Da der Geschäftsführer des Standes Montafon, nämlich Mag. Bernhard Maier, ein absoluter Kenner dieser Materie sei, wolle er nun diesem das Wort übergeben und diesen ersuchen, Einblick in die Geschichte dieses Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds zu geben. Auch Mag. Bernhard Maier bedankt sich in der Folge für die Einladung zu dieser heutigen Sitzung und gibt zu verstehen, dass er in seinem Rückblick im Jahr 1980 beginnen wolle. Im Jahr 1980 sei von der damaligen Standesvertretung die Einrichtung eines Wirtschaftsund Entwicklungsfonds für das Tal beschlossen worden. Zur Schaffung dieses talschaftsweiten Ausgleichsfonds sei vom Land Vorarlberg im Jahr 1993 eine Summe in Höhe von 3 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt worden. Zeitgleich sei eine massive politische Diskussion entfacht worden. In dieser Diskussion sei es hauptsächlich darum gegangen, ob dieser vom Land gewährte Beitrag als Ersatz für den Wasserzins zu werten sei oder nicht. Mit der Gewährung dieses Landesbeitrages im Jahre 1993 sei eine Stiftung, und zwar ohne Rechtsverbindlichkeit, mit neuen und klaren Statuten eingerichtet worden. Der Fonds selber sei in all den Jahren mit Härteausgleichszahlungen, Startförderbeiträgen und der ÖPNV-Förderung der Landesregierung, von der Vorarlberger Illwerke AG und dem Erlös aus dem Verkauf des ehemaligen Standesgebäudes gespeist worden. Per heutigen Tage seien in diesem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds rund 5 Millionen Euro geparkt. Seit jeher habe es für dieses Geld eine Zweckbindung gegeben und sei dieses ausschließlich für regionale Projekte eingesetzt worden. In der Vergangenheit habe jede Entnahme aus diesem Topf eine Einstimmigkeit unter den Montafoner Bürgermeistern vorausgesetzt. Die jährliche Entnahme aus diesem Fonds liege seit dem Jahr 1993 bei durchschnittlich 55.000, 00 Euro. So seien zum Beispiel zwei zinslose Darlehen im Bereich der Landwirtschaft, ein Beitrag zur Sanierung des Klosters Gauenstein, ein Beitrag für die Montafoner Pferdesporttage, ein Beitrag an die Beschützende Werkstätte Montafon, ein Beitrag an den Schindelholzfonds beim Stand Montafon, ein Beitrag an den Forstfonds zur Waldbewirtschaftung, ein Talschaftsbeitrag zur Sanierung und Adaptierung des Aktivparks, diverse Sportförderungen sowie Beiträge in den Kulturlandschaftsfonds gewährt worden. In den Jahren 2014 und 2015 habe man sich innerhalb des Standes Montafon sehr viele Gedanken gemacht, wie sich der bestehende Talschafts- und Ausgleichsfonds weiterentwickeln könne. In Zusammenarbeit mit dem Land Vorarlberg und externen Experten sei im Jahr 2015 eine neue Satzung beschlossen worden. Eine wesentliche Änderung habe der Fonds mit der Gliederung in einen „Liquiditätsteil“ einerseits und einen „Kapitalstock“ andererseits erhalten. Während aus dem „Liquiditätsteil“ verlorene Zuschüsse oder Darlehen 3 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 gewährt werden, bleibt im „Kapitalstock“ die Einlagesumme von zirka 2, 6 Millionen Euro erhalten. Neu sei außerdem, dass 50 % von diesem „Kapitalstock“ temporär, und zwar auf maximal 9 Monate, an Gemeinden oder Verbände „ausgeliehen“ werden können, wobei das Vermögen im „Kapitalstock“ aber immer bei zirka 2, 6 Millionen Euro liegen müsse. Abschließend bringt Mag. Bernhard Maier nochmals klar und deutlich zum Ausdruck, dass dieser Talschafts- und Ausgleichfonds den 10 Montafoner Gemeinden zu gleichen Teilen gehöre. Das bedeute, dass dieser Fonds im ungeteilten Eigentum aller 10 Montafoner Gemeinden stehe. Nach diesem äußerst interessanten Einblick in die Entstehungsgeschichte dieses Talschafts- und Ausgleichsfonds bedankt sich der Vorsitzende bei Mag. Bernhard Maier und gibt zu verstehen, dass ihn die seinerzeitige Gründung dieses ursprünglichen Wirtschaftsund Entwicklungsfonds auch heute noch mit Stolz erfülle. Schon vor fast 4 Jahrzenten habe die damalige Standesvertretung das Potential eines solchen Fonds erkannt. Viele andere Regionen seien diesem Beispiel zwischenzeitlich gefolgt. Etliche regionale Vorhaben habe man, dank dem Bestehen eines solchen Fonds, realisieren können. Ina Bezlanovits möchte wissen, ob jener Zuschuss, den die Gemeinde St. Gallenkirch zum Umbau ihres Schwimmbades aus diesem Talschafts- und Ausgleichsfonds erhalte, wieder zurückbezahlt werden müsse oder nicht? Außerdem bitte sie um Auskunft, ob mit der Gemeinde St. Gallenkirch zugunsten des Talschafts- und Ausgleichsfonds eine Gewinnbeteiligung vereinbart worden sei, die dann schlagend werde, wenn das Schwimmbad gewinnbringend betrieben werde? Standesrepräsentant Bgm. Herbert Bitschnau gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass dieser Beitrag an die Gemeinde St. Gallenkirch aus dem Talschafts- und Ausgleichsfonds als „verlorener Zuschuss“ gewertet werden müsse. An die Gewährung dieses Zuschusses seien zwar einige Bedingungen und Auflagen geknüpft worden, eine Gewinnbeteiligung sei allerdings nicht vereinbart worden. Vbgm. Michael Zimmermann kann der gemäß der Satzung geforderten „Einstimmigkeit der Bürgermeister“ nicht viel Positives abgewinnen. In jeder Demokratie entscheide letztlich eine absolute Mehrheit. Ihn wundere, dass es eine solche Regelung nicht auch in der Satzung des Talschafts- und Ausgleichsfonds gebe. Mag. Bernhard Maier erinnert an die nunmehr gültige Satzung, die im Jahr 2015 sowohl innert der Montafoner Bürgermeister als auch mit externen Fachleuten sehr umfassend diskutiert und beraten worden sei. Seiner Meinung nach bringe dieser Talschafts- und Ausgleichsfonds viele Vorteile für das Tal und sei für die gesamte Region von großer Bedeutung. Die vereinbarte „Einstimmigkeit der Montafoner Bürgermeister“ habe ohne Zweifel Vor- und Nachteile, wobei sich in der Vergangenheit diese Einstimmigkeit immer bewährt habe. Mag. Christian Egele möchte wissen, ob es politische Intentionen gebe, nämlich diesen Talschafts- und Ausgleichsfonds weiter aufzustocken, zum Beispiel mit dem Wasserzins der Vorarlberger Illwerke AG, der im Augenblick vom Land Vorarlberg vereinnahmt werde? Der Standesrepräsentant gibt in seiner Antwort kurz und bündig zu verstehen, dass solche finanzielle Aufstockungen natürlich gewünscht wären. Im Augenblick seien allerdings Annahmen in diese Richtung nicht wirklich realistisch. Sowohl vom Land Vorarlberg als auch der Vorarlberger Illwerke AG werde es immer schwieriger, irgendwelche Zuwendungen zu bekommen. Dies gelte im Besonderen auch für den Wasserzins der Vorarlberger Illwerke AG, den das Land Vorarlberg derzeit vereinnahme. DI Thomas Hepberger ersucht um Auskunft, ob es im Augenblick noch weitere Anträge von Montafoner Gemeinden um Zuwendungen aus dem Talschafts- und Ausgleichsfonds 4 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 gebe? Dies wird vom Geschäftsführer des Standes Montafon, nämlich Mag. Bernhard Maier, verneint. Abschließend möchte Ing. Alexander Zimmermann BSC gerne wissen, warum vom Montafoner Bergbahnpool keine wiederkehrenden Zahlungen in diesen Talschafts- und Ausgleichsfonds geleistet werden? In seiner Antwort gibt der Standesrepräsentant zu verstehen, dass von allen Bergbahnen im Montafon Dienstbarkeitsentgelte an den Forstfonds geleistet werden, die auf Dienstbarkeitsverträgen basieren. Mit freiwilligen Zahlungen, also über diese Dienstbarkeitsverträge hinaus, habe man früher vielleicht noch rechnen können – heute sei dies aber nicht mehr der Fall. Nach dieser äußerst umfassenden Präsentation und der regen Diskussion bedankt sich der Bürgermeister bei den beiden anwesenden Vertretern des Gemeindeverbandes „Stand Montafon“ für deren Kommen und deren Bereitschaft, sich heute hier in diesem Kreise der Diskussion zu stellen. Sodann werden beide Herren vom Bürgermeister verabschiedet. 3. Informationen des Geschäftsführers der Montafon Tourismus GmbH, Manuel Bitschnau, zur „Jahresbilanz“ und zur Arbeit der Montafon Tourismus GmbH Der Vorsitzende begrüßt den Geschäftsführer der Montafon Tourismus GmbH, nämlich Manuel Bitschnau, und dankt diesem ganz herzlich für sein Kommen. Mit dem neuen Geschäftsführer, so der Bürgermeister, sei auch die neue Montafon Tourismus GmbH mit neuem Leben erfüllt worden. Er freue sich, dass es von Manuel Bitschnau den Wunsch gebe, in allen Gemeindevertretungen der Talschaft persönlich vorzusprechen und Informationen zur „Jahresbilanz“ und zur „Arbeit der neuen Montafon Tourismus GmbH“ geben zu wollen. Um keine Zeit zu verlieren, wolle er gleich das Wort an Manuel Bitschnau übergeben und diesen um seine Ausführungen bitten. Manuel Bitschnau bedankt am Beginn seiner Ausführungen für die Möglichkeit, heute hier in diesem Kreise Informationen zur „Jahresbilanz“ und zur „Arbeit der neuen Montafon Tourismus GmbH“ sowie gleichzeitig auch ein paar persönliche Anmerkungen zur touristischen Situation in der Gemeinde Vandans geben zu können. Anhand einer PowerPoint Präsentation informiert der Geschäftsführer Manuel Bitschnau sodann über die Gesellschaft selber, über die aktuellen touristischen Trends sowie über die Zahlen, Daten und Fakten. Bereits im Jahre 2008, so Manuel Bitschnau, sei der Startschuss für die Umstrukturierung der Montafoner Tourismus GmbH gefallen und zwar unter getreu dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker“. Noch im selben Jahr sei der Verein „Montafon Tourismus“ aufgelöst und die „Montafon Tourismus GmbH“ gegründet worden. In den Jahren 2010 bis 2013 habe es zwischen der Schruns-Tschagguns GmbH und den Gemeinden Bartholomäberg, Silbertal, St. Anton und Vandans Kooperationsvereinbarungen gegeben. Und im Oktober 2013 sei der Vertrag mit dem Bergbahnpool beendet worden. Im Zeitraum 2014 bis Mai 2015 habe es eine Änderung des Gesellschaftervertrages mit neuer Anteilsverteilung, eine Aufnahme des Standes Montafon als 13. Gesellschafter gegeben und auch die Tätigkeitsfelder seien neu definiert worden. Im Jahr 2015 sei die Zusammenarbeit mit den örtlichen Tourismus-Ausschüssen forciert und die Ortprofile für alle Montafoner Gemeinden erarbeitet worden, da der Gast selber das Montafon als eine Einheit sehe bzw. wahrnehme. Im Jahr 2016 sei – und zwar unter Berücksichtigung eines reduzierten Gesamtbudgets - ein neuer Finanzierungsschlüssel erarbeitet worden, wobei es auch bei den Berechnungsparametern eine andere Gewichtung gegeben habe. Auch seien die Standorte für die 3 Hauptbüros definiert worden und zwar in Schruns, in St. Gallenkirch und in Gaschurn. Der anteilmäßige Schlüssel der Gemeinde Vandans liege derzeit 5 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 bei 4, 85 %. Oberstes Ziel der neuen Montafon Tourismus GmbH sei die nachhaltige Förderung des Tourismus im Montafon. Dass dies im Einklang mit der Bevölkerung und der Natur zu geschehen habe, verstehe sich von selbst. Auch der Sicherung der Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung sei dabei größtes Augenmerk zu schenken. Ein großes Anliegen sei darüber hinaus die Weiterentwicklung der Destination „Montafon“ durch die Festlegung neuer Marketingziele und neuer Marketingstrategien sowie die weitere Internationalisierung der Gästestruktur. Die aktuellen Trends, so der Geschäftsführer von der Montafon Tourismus GMBH, würden in immer billigere Südurlaube, steigende Qualitätsansprüche, Digitalisierung, Social Media Netzwerke, kürzere Produktzyklen, Online-Buchungsplattformen, spezielle Gästegruppen, kürze Aufenthaltsdauer, veränderter Mobilität gehen. Weiters sei auch erkennbar, dass der Personalmangel in der Tourismusbranche ein immer größeres Problem sei. In weiterer Folge informiert Manuel Bitschnau über die Bettensituation im Montafon, wobei der Anteil an gewerblichen Betten derzeit bei 31 % und jener der Privatzimmer noch immer bei 69 % liege. Hier gelte es, den Hebel anzusetzen! Es müsse im Bemühen aller liegen, dieses Verhältnis umzukehren. Sodann gibt Manuel Bitschnau noch zu verstehen, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste im Augenblick bei zirka 4 Tagen liege. Im Jahre 1981 sei die durchschnittliche Aufenthaltsdauer noch bei 11, 4 Tagen gelegen. Ein Weggehen vom klassischen „Tagestourismus“ und ein Hingehen zum erwünschten „Aufenthaltstourismus“ müsse im Interesse aller Touristiker im Montafon liegen. Interessant sei in diesem Zusammenhang noch die Information, dass 37 % der Gästenächtigungen im Sommer verzeichnet werden und 63 % im Winter. Jährlich würden über 2 Millionen Gäste im Montafon ihren Urlaub verbringen. Im Hinblick auf die aktuellen Klimaveränderungen sei die Region gut beraten, vom bisherigen Saisonentourismus hin zu einem Ganzjahrestourismus zu gehen. Die Wertschöpfung liege im Montafon bei 13.788, 85 Euro pro Einwohner. Weiters informiert GF Manuel Bitschnau über die internen Abteilungen der Gesellschaft, deren Aufgabenbereich und über die Frequenzen in den Tourismusbüros. Zur touristischen Situation in der Gemeinde Vandans stellt Manuel Bitschnau kurz und bündig außer Zweifel, dass diese schon besser gewesen sei. Obwohl die Gemeinde Vandans über beste infrastrukturelle Voraussetzungen verfüge, verliere die Gemeinde nicht nur an Betten und Nächtigungen, sondern zunehmend auch an touristischer Bedeutung. Persönlich habe er das Gefühl, dass man hier im Ort nicht mit aller Sicherheit wisse, wohin man sich tatsächlich entwickeln soll. Nämlich hin zur klassischen Wohngemeinde oder hin zu einer zeitgemäßen Tourismusgemeinde. Persönlich glaube er, dass man am Liebsten beides wolle, was aber nur sehr schwer möglich sei. Er selber sei davon überzeugt, dass das touristische Potential in der Gemeinde Vandans noch größer als in manch anderer Gemeinde der Talschaft sei. Dass es in Vandans einen hohen Fehlbestand an gewerblichen Betten gebe, sei ein Faktum. Mit der einen oder anderen Hotelansiedlung könnte ohne Zweifel verlorenes Terrain wieder gutgemacht werden. Auch bei der Zusammenarbeit mit dem örtlichen Tourismusausschuss gäbe es seiner Meinung nach Verbesserungspotential. Nach diesem äußerst interessanten Einblick in die Arbeit der neuen Montafon Tourismus GmbH stellt sich Manuel Bitschnau den Fragen der Anwesenden. Kornelia Wachter möchte gerne wissen, ob ein zentrales Tourismusbüro am Taleingang eine Option sein könnte. In seiner Antwort gibt Manuel Bitschnau zu verstehen, dass es vor Jahren derartige Überlegungen gegeben habe. Konkret sei damals ein Hauptbüro beim Bahnhof Vandans zur Disposition gestanden. Heute werde alles wieder anders gesehen. Mit der Einrichtung von 3 Hauptbüros (in Schruns, in St. Gallenkirch und in Gaschurn) habe man eine richtige Entscheidung getroffen. Mit diesen 3 Hauptbüros lasse sich das ganze Tal bedienen. 6 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Mag. Nadine Kasper bemängelt in ihrer Wortmeldung die schlechte Bezahlung der Dienstnehmer in der Tourismusbranche. Angesichts dieser Tatsache dürfe man sich nicht wundern, wenn man im Bereich Tourismus fast keine Mitarbeiter mehr finde. Manuel Bitschnau stellt in der Folge klar, dass sich sowohl bei der Bezahlung der Dienstnehmer als auch bei den sonstigen Rahmenbedingungen sehr vieles gebessert habe. Vor einigen Jahren habe man eine solche Behauptung noch aufstellen können, heute dürfe man das nicht mehr. Es gebe viele gute Beispiele im Tal. Manch großes Hotel investiere viel Geld in zeitgemäße Personalwohnungen, in gesonderte Schulungen für das Personal und das Personal selber. Mit Ganzjahresbetrieben könne man zwischenzeitlich auch viel Stammpersonal halten. Leider gebe es trotz diesen vielen Verbesserungen aber noch immer einen starken Personalmangel in der Tourismusbranche zu verzeichnen, wobei es auch in anderen Branchen einen zunehmenden Mangel an Facharbeitern gebe. Selbst in der Montafon Tourismus GmbH sei es nicht immer leicht, gute Mitarbeiter zu bekommen. Seiner Meinung nach sei heute wichtiger denn je, gutes Personal selber auszubilden, selber zu motivieren und selber zu fördern. Gemeinsam mit der Wirtschafskammer Vorarlberg gebe es dazu einige hervorragende Projekte. Walter Stampfer möchte erfahren, nach welcher Art von Gästequartieren es die meiste Nachfrage gebe. Er selber glaube nämlich nicht, dass eine Lösung der vielen fehlenden Betten gewerblicher Natur in der Schaffung von großen „Gästeburgen“ bestehen könne. Seiner Meinung nach erfahre auch die klassische Ferienwohnung wieder eine Renaissance. Persönlich sei er davon überzeugt, dass es immer mehr Gäste, die nach dem Motto „Klein, aber fein“ Urlaub machen wollen. Manuel Bitschnau stellt in seiner Antwort klar, dass es einen guten Mix an Gästebetten geben müsse. Der Schaffung neuer, und zwar von gewerblichen Betten, müsse oberste Priorität zukommen. Für die tatsächliche Größe eines Hotels gebe es keine eindeutigen Festlegungen. Die Größe eines Hotels bzw. die Wirtschaftlichkeit des Hotels hänge von dessen Qualität, dessen Ausrichtung, des Komforts und dessen Angebot insgesamt ab. Hier gebe es keine strikten Maßstäbe. Nebst Hotelbetten im 4 und 5 Stern-Bereich müsse es aber auch solche im 2 und 3-Stern-Bereich geben, ebenso wie ein gutes Angebot an qualitativ hochwertigen Ferienwohnungen, einem guten Angebot an Ferienchalets und auch das klassische Privatzimmer dürfe im künftigen Angebot nicht fehlen. Kornelia Wachter ersucht in diesem Zusammenhang um Auskunft, ob es im Montafon auch noch einen Bedarf an weiteren Campingplätzen gebe. In seiner Antwort lässt Manuel Bitschnau keinen Zweifel offen, dass im Montafon die Schaffung eines qualitativ hochwertigen Campingplatzes, ähnlich wie jener in Nenzing, noch erstrebenswert wäre. Der Campinggast von heute könne mit jenem vor einigen Jahrzehnten nicht mehr verglichen werden. Das Camping von heute laufe um einiges luxuriöser ab als noch beim Campingboom in den Sechziger Jahren. Der Trend gehe daher zu immer größeren Stellplätzen, mehr Individualität und Privatsphäre. Ein weiterer Trend: Camping als Lebensgefühl, aber mit fester Unterkunft. Glamping – also „glamouröses Caming“ genannt. Quasi Ferienhäuser am Campingplatz. Mag. Johannes Wachter möchte in Erfahrung bringen, ob im Bereich „Marketing“ tatsächlich alle Verantwortlichen im Montafon am selben Strang ziehen. Ihm sei aufgefallen, dass vom Golm in Richtung Gauertal eine Vielzahl von Hinweistafeln in „Mundart“ aufgestellt worden seien. Selbst für ihn als Montafoner seien diese schwer lesbar, außerdem widerspreche diese Art von Beschilderung/Informationen der hiesigen Alpkultur. Manuel Bitschnau kann derzeit nicht sagen, von wem diese Hinweistafeln aufgestellt worden sind. In der Regel bespreche man derartige Maßnahmen mit der Montafon Tourismus GmbH bzw. innerhalb der Bergbahnen. Leider gebe es da und dort immer wieder weniger gute Beispiele, die es noch zu beseitigen gelte. Der Gast lege hier wie dort keinen Wert 7 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 mehr auf irgendein 08/15 Klischee und sei auch gerne bereit, für eine gute Qualität einen entsprechenden Preis zu bezahlen. Mag. Christian Egele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass von Manuel Bitschnau heute der Anteil an Privatzimmern im Montafon mit 69 % beziffert worden sei. In allen Gemeinden der Talschaft, nicht zuletzt in der Gemeinde Vandans, müsse man folglich alles daran setzen, den Anteil an gewerblichen Betten drastisch zu erhöhen. Manuel Bitschnau gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass man in der gesamten Talschaft innert der nächsten 10 Jahre mit einem Wegbrechen von rund 1/3 der Privatzimmer rechnen müsse. Es sei daher wichtig, rechtzeitig zu reagieren und neue Betten, und zwar qualitativ hochwertige, zu schaffen. Der Anteil an gewerblichen Betten müsse in allen Orten der Talschaft deutlich gesteigert werden. Dies gelte insbesondere auch für die Gemeinde Vandans. Der vorliegenden Statistik zufolge gebe es im Montafon rund 24.000 Gästebetten. Persönlich sei er davon überzeugt, dass es tatsächlich nicht mehr wie 12.000 Gästebetten gebe. Armin Wachter bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass der Urlaub im Montafon für den ganz normalen Gast viel zu teuer sei. Aus vielen Schilderungen wisse er, dass es eine stattliche Anzahl an Gästen gebe, die nicht mehr bereit seien, einen derart horrenden Preis für eine Übernachtung beziehungsweise eine Fahrt mit den Bergbahnen zu bezahlen. Manuel Bitschnau versucht darzustellen, in welcher Phase sich das Montafon derzeit befinde, nämlich in einer Zwischenphase. Seinem Empfinden nach gebe es sowohl den Gast, der Wert auf einen angemessenen Preis und auch die Nähe des Urlaubsortes lege. Darüber hinaus gebe es aber genügend Gäste, die bereit seien, für eine 1a-Leistung einen adäquaten Preis zu bezahlen. Genau um diesen Gast gelte es zu buhlen. Im Montafon gebe es eine stattliche Anzahl an Tourismusbetrieben, die im oberen Preissegment liegen. Weil in diesen Betrieben aber auch eine makellose Leistung geboten werde, sei der Gast gerne bereit, dafür einen angemessenen Preis zu bezahlen. Wichtig sei, dass Preis und Leistung im Einklang stehen. Ein Bemühen der Montafon Tourismus GmbH liege deshalb auch in der Aufgabe, noch mehr Betriebe für eine Anhebung des Komforts beziehungsweise eine Steigerung der Qualität zu begeistern. Mag. Nadine Kasper bedauert das allgemeine „Bauernsterben“ und befürchtet auch im Montafon einen Rückgang dieses Berufsstandes. Zwangsläufig müsse man sich deshalb immer mehr die Frage stellen, wer künftig die vielen Wiesen, Almen, Bergmähder etc. bewirtschaften werde? Eine gesunde Anzahl an landwirtschaftlichen Betrieben, so Manuel Bitschnau in seiner Antwort, sei allerorts ein unbedingtes Muss. Einer gepflegten Kulturlandschaft komme eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Für ihn stehe deshalb eine gezielte Förderung/Unterstützung der vielen aktiven Landwirte im Tal außer Diskussion. Dieses Bewusstsein sei leider Gottes noch nicht überall vorhanden. Allerdings müsse es im Gegenzug auch möglich sein, von den Landwirten mehr Kreativität einzufordern. Eine Steigerung der Wertschöpfung müsse hier wie da möglich sein, wenn man nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeite. Überhaupt orte er im Bereich „Landwirtschaft“ noch viel Potential, angefangen beim Urlaub auf dem Bauernhof bis hin zur Vermarktung von tollen Eigenprodukten. Als Paradebeispiel gelte hier die Montafoner Spezialität, der Surekäs. Noch vor wenigen Jahren sei es kaum möglich gewesen, diesen einigermaßen an den Mann zu bringen. Heute sei dieser Surekäs sprichwörtlich in aller Munde und habe längst auch in der Gourmetküche Einzug gehalten. Nach dieser rund zweistündigen Präsentation durch den Geschäftsführer Manuel Bitschnau und der anschließenden Diskussion bedankt sich der Bürgermeister bei diesem für sein Kommen und verabschiedet diesen in den Feierabend. 8 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 4. Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes „Innerbach – Rodund“: Beschlussfassung: Einleitend erinnert Bürgermeister Wachter an die letzte Gemeindevertretungssitzung am 21. September 2017. In dieser Sitzung sei der Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes „Innerbach – Rodund“ durch DI Georg Rauch ausführlich präsentiert worden. Mit Schreiben vom 26. September 2017 seien alle Anrainer eingeladen worden, am 04. und 05. Oktober 2017 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Sitzungssaal in den Entwurf Einsicht zu nehmen und sich zu äußern. Mehr als 80 Personen seien dieser Einladung gefolgt. Gemeinsam mit DI Georg Rauch habe er (der Bürgermeister) im Rahmen dieser Planungsgespräche Sinn und Zweck eines solchen Räumlichen Entwicklungskonzeptes erläutert und eine Fülle von Fragen beantwortet. Heute, so neuerlich der Vorsitzende, gehe es darum, den Entwurf dieses vorliegenden Räumlichen Entwicklungskonzeptes „Innerbach – Rodund“ zu beschließen. Diesem Beschluss folge dann ein öffentliches Auflageverfahren, und zwar über 4 Wochen hinweg. In diesen 4 Wochen habe jeder Bürger die Möglichkeit, sich zum vorliegenden Entwurf zu äußern beziehungsweise Anregungen und Einwände zu deponieren. In weiterer Folge bedankt sich der Vorsitzende bei DI Georg Rauch für sein neuerliches Kommen und übergibt diesem das Wort. DI Georg Rauch gibt einleitend zu verstehen, dass er auf eine ausführliche Präsentation heute verzichten werde, da diese in der letzten Gemeindevertretungssitzung bereits erfolgt sei. In groben Zügen erläutert DI Georg Rauch nochmals den aktuellen Stand des nun vorliegenden Entwurfes. Wie bereits vom Bürgermeister angesprochen worden sei, gehe es heute darum, nämlich diesen Entwurf zu beschließen. Das Raumplanungsgesetz schreibe diese Vorgangsweise zwingend vor. Gemäß § 11 dieses Raumplanungsgesetzes sei der Entwurf dann kundzumachen und über einen Monat hinweg im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Während der Auflagefrist könne jeder Gemeindebürger und Eigentümer von Grundstücken, auf das sich dieses Entwicklungskonzept beziehe, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Eingelangte Änderungsvorschläge seien der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung über das räumliche Entwicklungskonzept zur Kenntnis zu bringen. Weiters seien auch die Nachbargemeinden zu hören sowie auch die Landesregierung zu informieren und vor Beschlussfassung zu hören. Nach der Beantwortung einiger Fragen durch DI Georg Rauch und Bgm. Burkhard Wachter geben beide Herren abschließend zu verstehen, dass das Räumliche Entwicklungskonzept in Zukunft eine Entscheidungshilfe für die Behörde beziehungsweise die Entscheidungsträger in der Gemeinde sein soll. Erstrebenswert sei, so der Bürgermeister abschließend, die Erstellung weiterer „REK´s“ für die übrigen Ortsteile in Vandans. Mit 19 : 5 Stimmen genehmigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Folge den vorliegenden Entwurf des heute präsentierten „Räumlichen Entwicklungskonzeptes für die Ortsteile Innerbach und Rodund“ und billigen die Auflage des genannten Entwurfes in der Zeit vom 18. Oktober 2017 bis zum 17. November 2017. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 11. Oktober 2017 Stellungnahme zum Antrag von Herrn Joachim Schoder, wohnhaft in 6780 Schruns, Auf der Litz 9 – Nr. 03/2017 Antrag vom 14. Juli 2017: 9 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 100 m² aus dem Grundstück Nr. 1265/1 von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Baufläche - Wohngebiet“ bzw. auf Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 159 m² aus dem Grundstück Nr. 1265/1 von „Baufläche Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“ sowie einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 30 m² aus dem Grundstück Nr. 1265/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“. Sachverhalt: Der Antragsteller ist alleiniger Eigentümer des Grundstückes Nr. 1265/1 mit einer Gesamtfläche von 1.542 m². Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1265/1 im Ausmaß von 100 m² von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Baufläche - Wohngebiet“, einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 159 m² von „Baufläche - Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche - Straße“ und einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 30 m² von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche - Straße“. Das Grundstück Nr. 1265/1 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans größtenteils als „Baufläche Wohngebiet“ ausgewiesen. Die restliche Fläche ist im Flächenwidmungsplan als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Das Grundstück Nr. 1265/1 ist mit dem Wohnhaus „Valkastielstraße 27“ sowie 2 Schuppen bebaut. Wie vom Antragsteller in der Begründung bereits angeführt worden ist, steht der bergseitige Holzschopf teilweise auf „Freifläche - Freihaltegebiet“. Mit dem vorliegenden Antrag soll eine weitere Teilfläche des Grundstückes Nr. 1265/1 als „Baufläche – Wohngebiet“ umgewidmet werden, als dass künftig dieser bergseitige Holzschopf zur Gänze auf einer „Baufläche“ steht. An der Nordseite des Grundstückes Nr. 1265/1 verläuft eine Zufahrtsstraße zum Grundstück Nr. 1265/7. Diese Weganlage ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zum Teil als „Baufläche – Wohngebiet“, zum Teil als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller gleichzeitig um eine Ausweisung dieser Weganlage im Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche – Straße“. Konkret soll dazu eine Teilfläche im Ausmaß von zirka 159 m² von „Baufläche – Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“ sowie eine weitere Teilfläche im Ausmaß von zirka 30 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche – Straße“ umgewidmet werden. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 19. Juli 2017 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag von Herrn Joachim Schoder und von Herrn Kurt Schoder eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist (05. August 2017) ist von keinem der Nachbarn eine solche Stellungnahme eingelangt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie vom Antragsteller ausgeführt worden ist, ist das Grundstück Nr. 1265/1 mit einem Wohnhaus und 2 Schuppen bebaut. Einer dieser Schuppen, nämlich der bergseits des Wohnhauses bestehende, steht nicht zur Gänze auf einer „Baufläche“. Der Antragsteller ersucht daher um Umwidmung einer weiteren Teilfläche im Ausmaß von zirka 100 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“, als dass künftig dieser besagte Schuppen zur Gänze auf einer „Baufläche“ steht. Diese zur Umwidmung beantragte Teilfläche schließt unmittelbar an das bereits ausgewiesene „Bauland“ an. Diese Umwidmung ist als „lupenreine“ Anschlusswidmung zu werten, die guten Gewissens genehmigt werden kann. 10 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Mit der gleichzeitigen Ausweisung der nordseitig über das Grundstück Nr. 1265/1 verlaufenden Weganlage als „Verkehrsfläche – Straße“, soll lediglich die Flächenwidmung der tatsächlichen Nutzung angepasst werden. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich angesichts der Fakten für eine Genehmigung dieses Antrages durch die Gemeindevertretung aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragsteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Abweichend vom vorliegenden Antrag spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig – sozusagen über die Empfehlung des Raumplanungsausschusses hinaus – noch dafür aus, gleichzeitig sowohl die restliche FF-Fläche im Bereich des Grundstückes Nr. 1265/1 wie auch jene FF-Fläche im Bereich des Grundstückes Nr. 1265/9 in „Baufläche – Wohngebiet“ umzuwidmen, als dass bei beiden Grundstücken eine „parzellengenaue“ BW-Widmung gegeben sei. Paul Schoder hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Antrag von Herr Kurt Schoder, wohnhaft in 6830 Rankweil, Karolingerstraße 17/8 Nr. 03/2017 Antrag vom 18. Juli 2017: Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1265/7 im Ausmaß von zirka 161 m² von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche - Straße“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1265/7 ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Auch die an der Nordseite verlaufende Weganlage ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Angesichts der Tatsache, dass vom Eigentümer des talseitig angrenzenden Grundstückes Nr. 1265/1 eine Ausweisung dieser bestehenden Weganlage als „Verkehrsfläche – Straße“ beantragt worden ist, ersucht nun auch der Eigentümer des Grundstückes Nr. 1265/7 um eine Ausweisung der bestehenden Weganlage als „Verkehrsfläche – Straße“. Konkret soll eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1265/7 im Ausmaß von zirka 161 m² von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche - Straße“ umgewidmet werden. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 19. Juli 2017 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag von Herrn Joachim Schoder und von Herrn Kurt Schoder eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist (05. August 2017) ist von keinem der Nachbarn eine solche Stellungnahme eingelangt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1265/7 stellt in der Natur eine Zufahrtsstraße dar. Eine Korrektur der Widmung beziehungsweise die richtige Ausweisung dieser Weganlage im Flächenwidmungsplan, nämlich als „Verkehrsfläche – Straße“, kann nur befürwortet werden. 11 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Es wird der Gemeindevertretung daher einstimmig eine Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragsteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Paul Schoder hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Antrag von Herrn Christof Neher, wohnhaft in 6773 Vandans, Valkastielstraße 3, und Herrn Johannes Neher, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 18 - Nr. 04/2017 Antrag vom 31. Juli 2017: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 119 m² aus dem Grundstück Nr. 1278/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Carport)“. Sachverhalt: Wie von den Antragstellern im Antrag richtig ausgeführt worden ist, ist schon vor Jahrzehnten bergseitig des Wohnhauses ein Lagerraum angebaut worden, der seit geraumer Zeit als Carport bzw. Unterstell- und Abstellplatz genutzt wird. Die von diesem Zubau tangierte Grundfläche ist nur zu einem kleinen Teil als „Baufläche – Mischgebiet“ gewidmet. Der überwiegende Teil dieser Grundfläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche – Freihaltegebiet“ gewidmet. Mit dem vorliegenden Antrag erbitten die Antragsteller die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1278/2 im Ausmaß von zirka 119 m² von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Freifläche - Sondergebiet (Carport). Der besagte Carport bzw. dieser Unterstell- und Abstellplatz würde sich dann zur Gänze auf einer passenden „Bauwidmung“ befinden. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist diese zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1278/2 als „Rote Zone“ ausgewiesen. Die Zufahrt zu diesem Carport bzw. die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt, und zwar ausgehend von der „Dorfstraße“, über das Grundstück Nr. 1278/2. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2017 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 19. September 2017 eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen eingelangt und zwar eine vom Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abteilung Wasserwirtschaft) und eine von der Wildbach- und Lawinenverbauung. Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, ist mit Schreiben vom 07. September 2017 zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung genommen worden: „Aus Sicht der Abteilung Wasserwirtschaft wird die beabsichtigte Neuwidmung einer Teilfläche in FS Carport kritisch beurteilt. Es handelt sich um eine rote Gefahrenzone am Mustergielbach. Dazu ist festzuhalten, dass in dieser Zone beidseitig des Gerinnes keine Bauflächenwidmung oder FS-Widmung vorhanden sind. Die Neuwidmung ist daher im Sinne der Vorbildwirkung kritisch zu beurteilen.“ Von der Wildbach- und Lawinenverbauung ist mit E-Mail vom 11. September 2017 folgende Stellungnahme erstattet worden: „Der betreffende Bereich befindet sich in der Roten Gefahrenzone des Mustergielbaches. Die ursprünglich genehmigte Lagerhalle soll nun als 12 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Carport genutzt werden. Zu diesem Zwecke wurden lediglich geringfügige Änderungen am Gebäude vorgenommen. Nach dem Vorarlberger Baugesetz § 4 Absatz 4) a) ist die Änderung eines Bauwerks oder der Verwendung eines Bauwerks, soweit dadurch die bestehende Gefährdung nicht vergrößert wird, zulässig. Es müssen daher die bisher untergestellten Gegenstände (Maschinen, Geräte, usw.) wertmäßig und gefährdungsmäßig (z.B. auch wassergefährdende Stoffe mindestens genauso einzuschätzen sein, wie die geplante Nutzung durch untergestellte KFZ. Sofern die Gemeinde der Ansicht ist, dass im konkreten Fall diesem Paragraphen entsprochen wird, wird seitens der WLV gegen die Umwidmung von FF in eine Freifläche-Sondergebiet Carport kein Einwand erhoben.“ Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der an der Westseite des Wohnhauses „Dorfstraße 18“ bestehende Zubau, der seit geraumer Zeit als Carport beziehungsweise Unterstell- und Abstellplatz genützt wird, ist schon vor Jahrzehnten errichtet worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zubaus gab es keinen bzw. jedenfalls keinen genehmigten Gefahrenzonenplan. Am orographisch linken Ufer des Mustergielbaches sind große Teilflächen als „Rote Zone“ ausgewiesen. In diesen als „Rote Zone“ ausgewiesenen Flächen befinden sich mehrere Gebäude. Bei diesen Gebäuden handelt es sich ausschließlich um solche, die bei der Erlassung des Gefahrenzonenplanes bereits bestehend waren. Auch der im Eigentum der Antragsteller befindliche Carport bzw. Unterstell- und Abstellplatz stellt ein solches Gebäude dar, das bei Erlassung des Gefahrenzonenplanes bereits bestehend war. Dieses ursprünglich als Lagergebäude konzipierte Objekt wird seit geraumer Zeit als Carport bzw. Unterstell- und Abstellplatz genützt. Die ursprünglich dort abgestellten bzw. untergebrachten Maschinen und Geräte decken sich sowohl wert- als gefährdungsmäßig in etwa mit den heute dort abgestellten bzw. untergebrachten Personenkraftwagen. Wie im Sachverhalt bereits richtig festgestellt worden ist, steht ein Teil dieses jetzigen Carports auf einer als „Baufläche – Mischgebiet“ ausgewiesenen Baufläche. Mit der Umwidmung der von den Antragstellern beantragten Teilfläche soll nun auch der restliche Teil dieses Carports auf einer „Baufläche“ zu liegen kommen. Die Ausweisung dieser zuletzt genannten Teilfläche im Ausmaß von zirka 119 m² als „Freifläche – Freihaltegebiet (Carport)“ ist nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses nicht nur vertretbar, sondern auch sinnvoll und zweckmäßig. Das bereits bestehende Gebäude steht in Zukunft auf einer bau- und raumplanungsrechtlich richtig ausgewiesenen „Baufläche“. Florian Küng schließt sich den Bedenken der Abteilung Wasserwirtschaft an und steht dieser beantragten Umwidmung auch kritisch gegenüber. Die Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich schlussendlich aber einstimmig für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages durch die Gemeindevertretung aus. Bürgermeister Burkhard Wachter hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von den Antragstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Bgm. Burkhard Wachter und Johannes Neher haben wegen Befangenheit an der Abstimmung selber teilgenommen. 13 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Stellungnahme zum Antrag von Herrn Franz Wilhelmer, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 27– Nr. 05/2017 Antrag vom 13. September 2017: Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 60/3 und Nr. 56 im Ausmaß von zirka 258 m² von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Freifläche - Sondergebiet (Tiefgarage)“. Sachverhalt: Der Antragsteller betreibt im bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude, das seinerzeit auf den Grundstücken Nr. 62/2, Nr. .749 und Nr. 56 errichtet worden ist, ein Sportgeschäft. Für dieses Sportgeschäft werden dem Vernehmen nach dringend zusätzliche Lagerflächen benötigt. In einer Wohnanlage, die der Antragsteller nun bergseitig des bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäudes errichten will, sollen jetzt diese zusätzlich benötigten Lagerflächen errichtet werden. Den Ausführungen des Antragstellers zufolge ist von größter Wichtigkeit, dass diese neuen Lagerräume direkt an die bereits bestehenden angebaut werden können. Aus diesem Grunde hat dieser das Ersuchen geäußert, nämlich im Bereich der Grundstücke Nr. 60/3 und Nr. 56 eine zirka 258 m² große Teilfläche von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Tiefgarage) umzuwidmen. Mit der Umwidmung dieser Teilfläche wird dem Antragsteller die Errichtung unterirdisch gelegener Lagerräume ermöglicht, die dann direkt an die bereits bestehenden angrenzen würden. Die Zufahrt zur neuen Tiefgarage bzw. zu den neuen Lagerflächen erfolgt über das Grundstück Nr. 62/2, das sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers befindet. Eine Zufahrtsmöglichkeit über das Grundstück Nr. 57/4 (Öffentliches Wassergut) wird vom Antragsteller nicht begehrt. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche befindet sich inmitten des Ortszentrums. Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlage sind gegeben. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 26. September 2017 sind alle Anrainer eingeladen worden, binnen einer Frist (11. Oktober 2017) zum vorliegenden Antrag des Antragstellers auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Innert dieser Frist ist lediglich eine Stellungnahme eingelangt und zwar vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft. Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, ist mit Schreiben vom 27. September 2017 zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung genommen worden: „Aus Sicht der Abteilung Wasserwirtschaft wird die beabsichtigte Umwidmung einer Teilfläche in FS Tiefgarage sehr kritisch beurteilt. Es handelt sich um eine Rote Gefahrenzone entlang des Mustergielbaches. Dazu ist festzuhalten, dass in dieser Zone beidseitig des Gerinnes keine Bauflächenwidmungen oder FS-Widmungen vorhanden sind. Die Neuwidmung ist daher im Sinne der Vorbildwirkung kritisch zu beurteilen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass eine allfällige Zufahrt über das Grundstück Nr. 57/4 (Öffentliches Wassergut Mustergielbach) nicht in Aussicht gestellt werden kann.“ Von der Wildbach- und Lawinenverbauung ist bereits mit E-Mail vom 24. Juli 2017 mitgeteilt worden, dass in Vorgesprächen mit dem Planer Thomas Raggl die Möglichkeit gesehen wurde, hier eine unterirdische Garage zu errichten. „Es muss allerdings sichergestellt sein, dass eine Flutung der Garage nicht möglich ist. Weiters befindet sich die Garage sehr nahe an der Schutzmauer des Mustergielbaches. Hier sind noch die Standfestigkeit und 14 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 der nötige Abstand für den Sanierungsfall zu prüfen. Eine Bauflächenwidmung ist aus unserer Sicht nicht möglich. Es könnte z.B. eine „Sonderfläche Tiefgarage“ gewidmet werden.“ Bereits am 04. August 2017 ist von DI Ulrich Grasmugg, Amtssachverständiger für Raumplanung und Baugestaltung, zum vorliegenden Antrag eine Stellungnahme erstattet worden und zwar: „Meiner Meinung nach sollten sich die unterirdisch geplanten Baumaßnahmen auf die bereits vorhandene BM-Widmung beschränken. Gemäß dem gültigen Baugesetz kann ohne Zustimmung des Nachbarn bis auf 1 Meter an das angrenzende Grundstück herangebaut werden. Eine Baumaßnahme Richtung Mustergielbach, also in die Rote Zone hinein, sollte auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt werden, wobei einer solchen ganz grundsätzlich nur dann zugestimmt werden kann, wenn es von der Wildbachund Lawinenverbauung dazu eine positive Stellungnahme gibt. Eine Umwidmung, wie vom Antragsteller beantragt, sollte nur im alleräußersten Fall vorgenommen werden. Sie würde nämlich eine Notlösung darstellen. Noch besser wäre, wenn in die Rote Zone hinein überhaupt nicht gebaut werden würde.“ Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Sowohl von der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung als auch vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung sind die Umwidmungen der besagten Teilflächen zwar kritisch, aber nicht total ablehnend beurteilt worden. Von der Wildbach- und Lawinenverbauung ist das Vorhaben für machbar beurteilt worden, wenn gewisse Auflagen und Bedingungen eingehalten werden. Auch von den Mitgliedern des Raumplanungsausschusses wird die beantragte Umwidmung nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Antrag für genehmigungsfähig beurteilt, zumal auf der umwidmungsgegenständlichen Teilfläche nur ein unterirdisch gelegener Bauteil zur Realisierung kommen soll. Die Argumente des Antragstellers, nämlich dass die neu zu schaffenden Lagerräume direkt an die bestehenden anschließen müssen, werden für gewichtig beurteilt. Wirtschafts- und geschäftspolitische Überlegungen zwingen den Antragsteller zur Schaffung weiterer Lagerräume. Innert der Roten Gefahrenzonen, die beidseitig des Mustergielbaches ausgewiesen worden sind, ergibt sich durch diese unterirdische Baumaßnahme im Prinzip keine Verschlechterung, wenn vom Antragsteller die von der Wildbach- und Lawinenverbauung geforderten Bedingungen und Auflagen akzeptiert werden. Ergänzend zu den Bedingungen und Auflagen der Wildbach- und Lawinenverbauung soll dem Antragsteller nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses aufgetragen werden, die Decke über dem Untergeschoss in statischer Hinsicht so auszuführen, dass diese auch mit schweren Räumfahrzeugen befahren werden kann. Die rechtseitige Dammkrone des Mustergielbaches sollte nach Errichtung dieses unterirdischen Zubaus wieder ohne Einschränkung befahren werden können. Unter der Voraussetzung, dass diese Auflagen und Bedingungen der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Gemeinde Vandans vom Antragsteller akzeptiert werden, wird der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sowie der Auflagen und Bedingungen sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragsteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Stellungnahme zum Antrag von Frau Bettina Büsch, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Bündtastraße 30 – Nr. 07/2017 15 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Antrag vom 21. September 2017: Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1236/1 im Ausmaß von zirka 294 m² von „Freifläche - Freihaltegebiet“ in „Baufläche - Wohngebiet“. Sachverhalt: Wie von der Antragstellerin in ihrem Antrag ausgeführt worden ist, ist vom Grundstück Nr. 1236/1, GB Vandans, derzeit nur eine Teilfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche“ ausgewiesen. Warum seinerzeit keine „parzellengenaue“ Widmung erfolgte, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Das gesamte Grundstück ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die als „Bauland“ gewidmete Teilfläche des Grundstückes Nr. 1236/1 ist mit dem Wohnhaus „Obere Bündtastraße 30“ bebaut. Die Antragstellerin beabsichtigt nun südseitig einen Carport an das bestehende Wohnhaus anzubauen und an der Ostseite einen neuen Stiegenaufgang zu errichten. Für die Errichtung des Carports ist jedenfalls die Widmung einer weiteren Teilfläche in „Baufläche – Wohngebiet“ erforderlich. Das Grundstück Nr. 1236/1 wird, und zwar ausgehend von der „Oberen Bündtastraße“, über die Grundstücke Nr. 1239/8 und Nr. 1235/1 erschlossen, wofür die Antragstellerin über ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht verfügt. Das Grundstück Nr. 1236/1 ist außerdem sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 22. September 2017 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag von Frau Bettina Büsch bis zum 09. Oktober 2017 eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist ist von keinem der Anrainer eine solche Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die Errichtung eines Carports an der Südseite des bestehenden Wohnhauses „Obere Bündtastraße 30“ setzt die Umwidmung einer weiteren Teilfläche in „Baufläche – Wohngebiet“ voraus, wobei sowohl jene Umwidmung nach Süden als auch nach Westen hin als klassische Anschluss- oder Ergänzungswidmung beurteilt werden kann. Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses gibt es keine Gründe, die gegen eine Umwidmung der von der Antragstellerin begehrten Flächen in eine „Baufläche“ sprechen. Die Ausweisung des gesamten Grundstückes Nr. 1236/1 im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche – Wohngebiet“ macht Sinn und widerspricht keinen raumplanerischen Zielvorstellungen. Angesichts der Gegebenheiten bzw. dieser Beurteilung durch den Raumplanungsausschuss wird der Gemeindevertretung die Genehmigung dieses Antrages empfohlen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von der Antragstellerin beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Stellungnahme zum Antrag von Frau Michaela Scheucher, wohnhaft in 8724 Spielberg, An der Ingering 1, und der ruhenden Verlassenschaft nach Anton Wilhelmer, vertreten durch Dr. Günter Flatz, Kanzlei Tusch.Flatz.Dejaco Rechstanwälte GmbH, Feldkirch – Nr. 08/2017 Antrag vom 26. September 2017: 16 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von zirka 487 m² aus den Grundstücken Nr. 1407/1, Nr. 1411, und Nr. 1417/1 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche - Wohngebiet“. Sachverhalt: Die ruhende Verlassenschaft nach Anton Wilhelmer einerseits und Frau Michaela Scheucher andererseits sind gemeinsame Eigentümer der Grundstücke Nr. 1407/1, Nr. 1411 und Nr. 1417/1, je GB Vandans. Während die Grundstücke Nr. 1407/1 und Nr. 1417/1 im Flächenwidmungsplan der Gemeinde zur Gänze als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen sind, ist vom Grundstück Nr. 1411 eine zirka 620 m² große Teilfläche bereits als „Baufläche – Wohngebiet“ gewidmet. Die Restfläche dieses Grundstückes ist im Flächenwidmungsplan ebenfalls als „Freifläche – Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Die Antragsteller beabsichtigen, aus den Grundstücken Nr. 1413/2, Nr. .654 sowie einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1411 zwei Baugrundstücke (neu: Grundstück Nr. 1413/2 (einschließlich Nr. .654) mit 603 m² und Nr. 1411/2 mit 614 m²) zu bilden. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung von insgesamt 3 Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1417/1, Nr. 1411 und Nr. 1407/1 im Ausmaß von insgesamt 487 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“. Wie anfangs bereits ausgeführt, weist eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 1411 bereits eine BW-Widmung auf. Auch das Grundstück Nr. 1415, das unmittelbar an die Grundstücke Nr. 1411 und Nr. 1407/1 anstößt, weist bereits eine BW-Widmung auf. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen grenzen also direkt an bereits bestehendes „Bauland“ an. Diesem Umstand zufolge kann der vorliegende Antrag ohne Einschränkung als klassische Anschlusswidmung gewertet werden. Die Zufahrt zu den Grundstücken Nr. 1413/2, Nr. 1411/2 und Nr. 1415 erfolgt, ausgehend von der Unteren Venserstraße, über die Grundstücke Nr. 1413/2 und Nr. 1413/1, wofür die Antragsteller ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht besitzen. Sowohl das neu gebildete Grundstück Nr. 1411/1 als auch das Grundstück Nr. 1415 verfügen über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sowie der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. September 2017 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag bis zum 12. Oktober 2017 eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage ist von keinem der Anrainer eine solche Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der vorliegende Antrag kann angesichts der vorliegenden Fakten als klassische „Anschlusswidmung“ gewertet werden – und zwar als Anschlusswidmung, die in raumplanerischer Hinsicht durchaus genehmigungsfähig ist. Bei einer antragsgemäßen Genehmigung ergibt sich nach erfolgter Umwidmung nach Osten hin eine deutliche, markante Widmungsgrenze, die für wichtig und richtig erachtet wird. Mit dieser markanten Widmungsgrenze soll in erster Linie zum Ausdruck gebracht werden, dass weitere Umwidmungen nach Osten hin kurz- und mittelfristig nicht mehr gewollt sind und diese neue Widmungsgrenze auch künftiger „Siedlungsrand“ sein soll. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen verfügen alle über bereits bestehende Anschlussmöglichkeiten an die Wasserversorgungsanlage beziehungsweise den Ortskanal, sodass in diesen Bereichen keine Erweiterungen mehr erforderlich sind und auch keine Investitionen mehr getätigt werden müssen. 17 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 Da es im Augenblick von den Eigentümern der Grundstücke Nr. 1411/1 und Nr. 1415 keine konkreten Absichten für eine Bebauung dieser Liegenschaften gibt, wird der Gemeindevertretung mehrheitlich (1 Gegenstimme: Armin Wachter) empfohlen, diese zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1417/1, Nr. 1411 und Nr. 1407/1 vorerst nicht in „Baufläche – Wohngebiet“, sondern lediglich in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ umzuwidmen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die vom Antragsteller beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes vorerst in „Bauerwartungsfläche – Wohngebiet“ wird mit 23 : 1 genehmigt. Stellungnahme zum Vorhaben aller Wohnobjekte in den Gebieten „Banella“, „Ganeu“, „Grubes“, „Haggen“, „Laferdas“, „Muleriensch“, „Schandang“ und „Valehr“ exakt einmessen zu lassen und die tatsächlich überbauten Flächen, einschließlich der unterirdischen Zubauten und der Vordächer (§ 2 BBV), dann im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche – Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ auszuweisen. In aller Kürze erinnert der Bürgermeister, dass gemäß dem gültigen Teilbebauungsplan für die Gebiete „Banella“, „Ganeu“, „Grubes“, „Haggen“, „Laferdas“, „Muleriensch“, „Schandang“ und „Valehr“ die Neuerrichtung von Gebäuden mit einer „überbauten Fläche“ von 50 m² möglich sei. Seit dem Inkrafttreten dieses Teilbebauungsplanes seien eine stattliche Anzahl an neuen Gebäuden mit einer „überbauten Fläche“ von 50 m² genehmigt worden. In weiterer Folge gibt der Bürgermeister dann zu verstehen, dass gemäß der gültigen Baubemessungsverordnung, LGBl. Nr. 29/2010, alle Bauteile, die das Gelände weniger als 0, 75 m überragen, und untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und dergleichen, nicht in die „überbaute Fläche“ einzurechnen seien. Anders sei dies gemäß den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes. Die Errichtung solcher „untergeordneter Bauteile“ dürfe nur genehmigt werden, wenn diese auf einem als „Baufläche“ gewidmeten Grundstück zu liegen kommen. Im Klartext bedeute das, dass ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 50 m² de facto nur genehmigt werden könne, wenn die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene „Baufläche“ deutlich größer als 50 m² sei, in den meisten Fällen müsse diese Fläche mindestens zirka 85 m² groß sein. In den Gebieten „Banella“, „Ganeu“, „Grubes“, „Haggen“, „Laferdas“, „Muleriensch“, „Schandang“ und „Valehr“ seien bis dato keine „Bauflächen“, die größer als 50 m² seien, ausgewiesen worden. Bei sehr vielen Gebäuden liege das Vordach, der Lichtschacht etc. auf einem nicht als „Baufäche“ gewidmeten Grundstück. Die Behebung dieser Fehler, die im Prinzip seit Bestehen dieses Teilbebauungsplanes immer wieder gemacht worden seien, setze nunmehr eine exakte Einmessung aller 63 bestehenden Wohnobjekte (aufgehendes Mauerwerk, Traufenpflaster, Anbauten) voraus. Auf Basis dieser exakten Einmessungen müsse es dann eine Anpassung des derzeit gültigen Flächenwidmungsplanes geben. Abschließend verweist der Vorsitzende dann noch auf zwei vorliegende Angebote, denen zufolge für diese Einmessungen mit Kosten in der Größenordnung von rund 10.000, 00 Euro gerechnet werden. Alle Anwesenden plädieren in der Folge für eine Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Sinne von exakten Einmessungen aller Wohnobjekte, damit bei allen Bauvorhaben die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt seien. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die ins Auge gefasste Überarbeitung des dortigen Flächenwidmungsplanes auf Grundlage exakt 18 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 eingemessener Wohnobjekte wird begrüßt und für richtig erachtet. Da 2 Angebote vorliegen, soll der Auftrag für die exakte Einmessung aller Wohnobjekte an den Billigstbieter vergeben werden. 6. Entwurf eines Teilbebauungsplanes für das Gebiet „Banella“, „Grubes“, „Haggen“, „Laferdas“, „Muleriensch“, „Schandang“ und „Valehr“: Beschlussfassung Gemäß § 22 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes, so Bürgermeister Burkhard Wachter, könne der Gemeindevorstand auf Antrag des Grundeigentümers mit Bescheid Ausnahmen vom Flächenwidmungsplan bewilligen, wenn a) aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens eine eigene Wirkung unzweckmäßig sei, b) es sich nicht um Betriebsanlagen im Sinne der §§ 14 und 15 oder um Gebäude mit Wohnräumen handle, c) sie den im § 2 genannten Raumplanungszielen nicht entgegenstehe und d) sie einem Landesraumplan oder dem räumlichen Entwicklungskonzept nicht entgegenstehe. Gemäß den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes liege die Bewilligung einer solchen Ausnahme im behördlichen Ermessen und könne erforderlichenfalls befristet und unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Mit Urteil vom 25. September 2007 habe allerdings der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass der Behörde (Gemeindevorstand) für die Ausübung „von Ermessen“ kein Raum bleibe, wenn die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, vom Antragsteller erfüllt werden. Somit bedeute das Wort „kann“ in der genannten Gesetzesstelle ebenso ein „muss“. Weil man verhindern wolle, dass in diesen vorgenannten Maisäßgebieten künftig solche „kleinräumige“ Bauvorhaben wie Pilze aus dem Boden schießen und es im Raumplanungsgesetz auch keine exakte Definition des Begriffes „Kleinräumigkeit“ gebe, habe der Gemeindevorstand in der Sitzung am 17. Juli 2017 für eine Adaptierung der gültigen Verordnung über die Erlassung eines Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Muleriensch“, „Valehr“ und „Schandang“ votiert. Auf sein Ersuchen hin, so neuerlich der Vorsitzende, habe DI Reinhard Falch, der an der Erarbeitung der in Vandans im Augenblick gültigen Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Dichte maßgeblich mitgearbeitet habe, eine neue Verordnung über die Erlassung eines Teilbebauungsplanes für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Muleriensch“, „Valehr“ und „Schandang“ erarbeitet, wobei sich der Punkt 1.3 speziell den „geplanten Nebengebäuden“, der Punkt 1.4 konkret den „geplanten sonstigen Objekten (z.B. Heubargen, Geißschärmen etc.) und der Punkt 1.5 der Erweiterung bestehender Nebengebäude widme. In der Sitzung am 11. Oktober 2017 habe es innerhalb des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung eine rege Diskussion im Hinblick auf die Festlegung der „überbauten Fläche“ bei Nebengebäuden (20 m² oder 25 m²), über die tatsächliche Größe von Heubargen und Geißschärmen (10 m², 12 m² oder 15 m²) bzw. deren exakte Ausführung (z.B. ohne Betonboden, in Rundholz-Blockbauweise, die Eindeckung mit Holzschindeln etc.) und über die eventuelle Möglichkeit der Errichtung von Ställen durch Nichtlandwirte gegeben. Da die Meinungen der Ausschussmitglieder hinsichtlich der künftigen Größe von Nebengebäuden, von Heubargen und Geißschärmen bzw. von neuen Stallgebäuden stark auseinander gegangen seien, sei man im Ausschuss übereingekommen, eine Empfehlung an die Gemeindevertretung zu vertagen und einige konkrete Beispiele (Fotos mit Bemaßungen) einzuholen. Auch solle beim Heimatschutzverein recherchiert werden, ob es dazu 19 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017 konkrete Fallbeispiele gebe. Er bitte also, so der Bürgermeister abschließend, heute zu diesem Punkt der Tagesordnung keinen Beschluss zu fassen und die Entscheidung zu vertagen, bis diese Erkundigungen gemacht worden seien. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge für eine Vertagung der Entscheidung aus. 7. Beschlussfassungen zum „Spiel- und Freiraumkonzept Vandans“ In aller Kürze erinnert der Vorsitzende an den Beschluss der Standesvertretung am 28. Juli 2015, nämlich für die 8 Gemeinden der Außerfratte ein überörtliches Spiel- und Freiraumkonzept in Auftrag zu geben. Im Mittelpunkt dieses Spiel- und Freiraumkonzeptes seien Treffpunkte, Spielorte und Freiräume für alle Generationen gestanden. Anfang April dieses Jahres sei dann allen beteiligten Gemeinden das gemeinsam erarbeitete Spiel- und Freiraumkonzept präsentiert worden, wobei es sowohl von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, Feldkirch, wie auch vom Amt der Vorarlberger Landesregierung äußerst gute Noten für dieses Spiel- und Freiraumkonzept Vorderes Montafon gegeben habe. Nachdem es in der Standessitzung am 04. April 2017 einen positiven Beschluss zum regionalen Teil dieses Spiel- und Freiraumkonzeptes gegeben habe, seien nun die Gemeinden an der Reihe, nämlich ihr Gemeindekonzept zu beschließen. Er bitte daher, so abschließend der Bürgermeister, heute einen klaren und unmissverständlichen Beschluss zum „Vandanser Gemeindekonzept“ zu fassen, wobei dieser auch vom Land Vorarlberg für den landesweiten Abschluss des Projektes benötigt werde. Ohne jegliche Diskussion stimmen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Folge dem vorliegenden Gemeindekonzept zu und genehmigen die schrittweise Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen. 8. Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans: Zustimmung zum Erwerb von Anlagenteilen der Vorarlberger Illwerke AG Am Beginn seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister nochmals kurz an die Diskussion in der Gemeindevertretung am 01. Dezember 2016 und den damaligen (einstimmigen) Beschluss, nämlich mit den Vorarlberger Illwerken AG eine Vereinbarung abzuschließen, die die Versorgung der Illwerke mit Trinkwasser und die Eigentumsverhältnisse der diversen Anlagenteile eindeutig und zweifelsfrei regle. Und weil es in den letzten Wochen und Monaten immer wieder neue Überlegungen gegeben habe, so nochmals der Vorsitzende, sei es bis heute zu keinem Abschluss einer solchen Vereinbarung gekommen. Er plädiere deshalb auch dafür, den Beschluss von damals, jedenfalls was den Inhalt dieser Vereinbarung betreffe, heute aufzuheben und den Abschluss einer neuen Vereinbarung zu beschließen. Sodann erinnert der Bürgermeister nochmals, dass es in Vandans seit Urzeiten de facto 2 Wasserversorgungsanlagen gebe, nämlich jene von der Gemeinde Vandans und jene von der Vorarlberger Illwerke AG. Jene der Vorarlberger Illwerke AG beschränke sich seit jeher im Wesentlichen auf die Versorgung ihrer im Einzugsbereich des Betriebsgebietes Rodund gelegenen Objekte und Anlagen. Aufgrund diverser Abmachungen und Vereinbarungen sei die Vorarlberger Illwerke AG aber auch Eigentümerin einzelner Versorgungsleitungen innerhalb des Versorgungsbereiches der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans. Mit der heutigen Entscheidung, nämlich jene vier Anlagenteile der Vorarlberger Illwerke AG, die sich im Versorgungsbereich der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans befinden, käuflich zu erwerben, wolle man klare Eigentumsverhältnisse schaffen und die gegenseitigen Zuständigkeiten schlüssig und nachvollziehbar regeln. Bei den vier zum Erwerb anstehenden Anlagenteile handle es sich 20 / 24 24. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2017