19550205_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:59
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1955-02-05
Erscheinungsdatum 1955-02-05
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Inhalt des Dokuments

-1Niederschrift: über die am Samstag den 5.Februar 1955 um 20 Uhr im Sitzungszimmer des Schulhauses in Vandans abgehaltenen öffentl. Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren: 1) Wachter Meinrad Bürgermeister 6) 2) Bitschnau Alfons 1.Gemeinderat 7) 3) Egele Josef 2.Gemeinderat 8) 4) Maier Viktor Gemeindevertreter 9) 5) Maier Bernhard Gemeindevertreter Gemdevertr. Schoder Josef Gemeindevertreter Schoder Ferdinand Gemeindevertr. Wachter Ludwig Gemeindevertr. Kasper Ernst Gemeindevertr. 10) Moosbrugger Rudolf Entschuldigt waren: 2 Gemeindevertreter: Pfeifer Josef u.Neher Oskar Tagesordnung: 1.) Ansuchen des Zimmermann Hermann Vandans um käufliche Überlassung der gemeindeeigenen Wohnbaracke Nr.80 2) Angebot der Liegenschaftsbesitzer der Gp.Nr.2015, 2016 u.2023 in der Grdb.EZ.195 Kat.Gem. Vandans zum Verkaufe obiger Liegenschaften im Ausmasse v.80ar 74m2 an die Gemeinde Vandans. 3.) Ansuchen des Dermuth Johann Vandans 136 um Baugrund zur Aufstellung einer Wohnbaracke. 4.) Ansuchen der Theatergruppe Vandans um einen Unterstützungsbeitrag. 5.) Ansuchen des Wolf August Vandans 46/55 um Bewilligung zum Anschluß an die Trinkwasserversorgung Vandans 6.) Beratung und Beschlußfassung über den Gemeindevoranschlag 1955 7.) Allfälliges Zur Tagesordnung: zu 1) Es wurde einstimmig beschlossen unter den nachstehenden Bedingungen die Gemeindewohnbaracke um den angebotenen Preis v. S 15.000.-- an Zimmermann Hermann zu veräussern, wenn Zimmermann die Brunnenbenutzung der nachbarlichen Wasserbezieher solange gestattet, bis diese eigenes Wasser haben und bezgl. des Mieters Herschmann der Gemeinde Vandans keine besonderen Umstände dadurch entstehen die Mietpartei unterzubringen, die Gemeinde übernimmt daher keine Verpflichtung eine Wohnung für Herschmann zu beschaffen. Ferner ist der Zahlungszeitraum auf drei Jahre in monatl. Raten beschränkt. Der hierzu erforderliche Grund müßte noch vorher ausgesteckt werden. -2- zu 2) Die Gemeindevertretung hat einstimmig beschlossen, die Liegenschaften der Gp.Nr.2015, 2016 u.2023 in der Gb.EZ.195 der Kat.Gemeinde Vandans käuflich zu erwerben. zu 3) Das Ansuchen des Dermuth Johann Vandans 136 um Kauf von Baugrund zur Erstellung einer Wohnbaracke wurde abgelehnt. zu 4) Das Unterstützungsansuchen der Theatergruppe Vandans um einen finanziellen Beitrag wurde abgelehnt. Hinsichtlich der Bühnenbeleuchtung ist die Gemeinde jedoch bereit, diese auf eigene Kosten in den vorschriftmässigen Zustand reparieren zu lassen. zu 5) Es wurde beschlossen dem Gesuchsteller Wolf August Vandans HNr.46 den Wasseranschluss für Haus Nr.46 u.Hnr.55 zu bewilligen, Der Gesuchsteller hat gleichzeitig die schriftliche Erklärung abgegeben, nach vollzogenem Anschluß auf seine bisherigen Wasseranteile aus der Quelle Landschisott, dass sind 2/4 Anteil für HNr.46 und 1/4 Anteil auf HNr.55 zu Gunsten der Gemeinde Vandans zu verzichten. Ferner wurde im gleichen Zusammenhange festgestellt, dass die beiden Wassernehmer Preisch Franz und Maier Alois mit ihren Wasseranteilen mit je S 400.--als Anschlußgebühr zu belasten sind. zu 6) Vor Eingang des zur Beratung und Beschlußfassung stehenden Gemeindevoranschlages für das Jahr 1955, brachte der Gemeindekassier Schoder Gebhard die vom Amte der Vorarlberger Landesregierung hinsichtlich der Voranschläge ergangenen Richtlinien zur Kenntnis. Es wurde dann somit in die Beratung des Voranschlages im einzelnen eingegangen, wobei Punkt um Punkt verlesen und erläutert wurde. Die Hebesätze der Steuern und Abgaben wurden wie folgt für das Jahr 1955 festgesetzt:(Hebesätze unverändert gegenüber 1954) Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Lohnsummensteuer Lustbarkeitsabgabe Getränkesteuer 200 v.H. 200 v.H. 250 v.H. 2 v.H. 10 v.H. 10 v.H. Die Getränkesteuer wird nach den Bestimmungen des hierzu ergangenen LGBl.27/54 v.14.Sept.1954 erhoben mit der einen Ausnahme, dass der Frühstückskaffee nicht getränkesteuerpflichtig ist. Die Vergnügungssteuer wird ebenfalls nach den hierzu ergangenen Landesgesetzlichen Bestimmungen gem.LGBl.12/54 v.26.6.1954 erhoben. Die Hundesteuer beträgt für alle über 3 Monate alten Hunde weibl. S 40.-männlich S 30.--und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt S 100.- -3Die Feuerwehrdienstersatzsteuer lt. Feuerschutzordnung beträgt jährlich S 25.--soferne die Wehrfähigkeit, das Lebensalter zwischen 18 und 50 Jahren vorausgesetzt ist und nicht bereits schon einer Werks-oder freiw. Feuerwehr angehört oder bezw.25 Jahre einer solchen angehört hat. Die Kurtaxen wurden mit S 1.--pro Gast u. Nacht festgesetzt, die Fremdenzimmervermieter sind dabei besonders auf die Einhaltung der polizeil. Meldepflicht zu verhalten. Ferner wurde beschlossen die Einhebung der Gemeindeverwaltungsabgaben auf Grund der Verordnung Nr.38 des Amtes der Vorarlberger Landesreg. v.30.Nov.1954 sinngem. anzuwenden und auszugsweise zu verlautbaren. Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften sowie Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung oder Stiftung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, sind von den nach den Tarifposten 14-29, 35-45, 68, 69, 74-78 und 83 des angeschlossenen Tarifes einzuhebenden Verwaltungsabgaben befreit. Ferner wurde einstimmig beschlossen den vorgelegten Dienstpostenplan für das Jahr 1955 zu genehmigen. Feststellungen zum Voranschlag 1955: Summe der erfolgsmäßigen Einnahmen: Summe der erfolgsmäßigen Ausgaben: - S 1, 090.900.-S 906.900.-- S 184.000.- hierzu kommen an vermögenswirksamen Einnahmen: Entnahme aus dem Kapitalvermögen S 22, 000.-Erlös aus dem Verkauf v. Liegensch. S 5, 000.-- 27, 000.-Ausgaben: An den Landeswohnbaufond S 80, 000.-Schuldentilgung S 33, 000.-Ankauf v. Liegenschaften S 40, 000.-Umbauten S 15, 000.-Ankauf v. Inventar versch. soweit die Aufwendungen aktiviert werden. S 43, 000.-211.000.-Gesamteinnahmen: S 1.117.900.-Gesamtausgaben: S 1.117.900.-ergibt Ausgleich des Voranschlages 1955 Ø Der Voranschlag wurde hierauf von der Gemeindevertretung für das Jahr 1955 einstimmig genehmigt und beschlossen. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim gef. Gemeindeamte Vandans schriftlich einzubringen wäre. f.d.R.d.A. Schoder Der Bürgermeister: [Unterschrift: „Wachter“]