20000921_GVE005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:01
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2000-09-21
Erscheinungsdatum 2000-09-21
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 21. September 2000 Niederschrift aufgenommen am 21. September 2000 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 5. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 14. September 2000 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Peter Scheider, Kurt Bechter, Rupert Platzer, Norbert Sartori, DI Alois Kegele, Wilhelm Pummer, Gottfried Schapler, Harald Tschugmell, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Wolfgang Fussenegger, Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber, Franz Fritz und Ing. Thomas Maier. Entschuldigt: Karin Ganahl, Leo Brugger und Josef Maier Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden die anwesenden Ersatzleute Florentin Salzgeber und Ing. Thomas Maier gemäß § 37 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, den Punkt 6. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Juli 2000 2. Genehmigung eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2000 im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes für die Standeswaldungen 3. Zustimmung zur Übernahme eines 6%igen Interessentenbeitrages für Verbauungsmaßnahmen im Auenlatschbach 4. Genehmigung einer neuen Friedhofs- und Gebührenordnung 5. Genehmigung zur Aufnahme von insgesamt 5 Darlehen zur Finanzierung der Friedhofserweiterung, der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen beim Heilpädagogischen Schulzentrum, des Gebarungsabganges, der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage, BA 05 sowie zur Erweiterung der Ortskanalisation, BA 06 6. Entscheidung zum Antrag von Doris Schirmer, Wien, um Kauf einer Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 68/2 7. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Juli 2000, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzungen einstimmig genehmigt. Punkt 1., vierter Absatz: Einstimmig sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann für eine baldmöglichste Umsetzung dieser Projektstudie aus, wobei nebst allen anderen Vorschlägen auch ein Sprungbrett zur Ausführung kommen soll. Außerdem sprechen sich die Anwesenden auch für die Prüfung einer allfälligen Winternutzung (z.B. Sauna- und Wellnessbereich) aus. Ebenso einhellig bringen die Anwesenden letztlich aber zum Ausdruck, dass die Gesamtkosten den Betrag von ATS 20 Millionen nicht überschreiten sollten. Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhange ersucht, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung abzuklären, ob und in welcher Höhe mit Förderungsmitteln - allenfalls auch mit EU-Geldern - gerechnet werden kann. Punkt 4., zweiter Absatz: Ohne Debattenbeiträge werden daraufhin die Empfehlungen zu den Punkten 1. bis 5. der Tagesordnung einstimmig zum Beschluss erhoben. Die Empfehlung zu Punkt 6. der Tagesordnung wird nach einigen Diskussionsbeiträgen mit 6 Gegenstimmen zum Beschluss erhoben. Die Gegenstimmen von Alois Neher, Peter Schapler, Harald Tschugmell, Klaus Bitschnau, Mag. Florian Bachmayr-Heyda und DI Alois Kegele werden insbesondere damit begründet, dass die beabsichtigte Ausführung des Gehsteiges erhebliche Schwierigkeiten erwarten lasse. Aus diesem Grunde plädiere man dafür, anstelle des Leistensteines zwei schräg versetzte Bundsteine zu verwenden, sodass im Bedarfsfall auch noch ein Ausweichen auf den Gehsteig möglich sei. 2. Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 18. Juli 2000 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister auszugsweise verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000" alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der diversen Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von ATS 1.000.000, -- zur Verfügung zu stellen. Unter Anwendung des aktuellen Volkszählungsergebnisses entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Anteil von ATS 145.667, --. Ergänzend zum vorgenannten Schreiben führt der Bürgermeister aus, dass auch von allen anderen Forstfondsgemeinden eine positive Erledigung erfolgen werde. Er bitte deshalb um eine Zustimmung zur Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages. Im Übrigen gelte es auch anzuerkennen, dass die Forstverwaltung in den Rutschgebieten „Schottazug" und „Gallisröfi" bereits mit Sanierungsarbeiten begonnen habe und darüberhinaus auch eine Zusage für die Ausarbeitung eines Schutzwald-Sanierungsprojektes im besagten Gebiet vorliege. In Anerkennung der Notwendigkeit einerseits und der Tatsache, dass der gegenständliche Betrag im Voranschlag für das Jahr 2000 bereits berücksichtigt ist andererseits, stimmen die Anwesenden daraufhin der Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages einstimmig zu. 3. Der Bürgermeister erinnert an die Beschlussfassung in der Sitzung am 30.12.1999. Damals habe die Gemeindevertretung ebenfalls der Übernahme eines 6%igen Interessentenbeitrages für Verbauungsmaßnahmen im Auenlatschbach zugestimmt. Dieses -3- damalige Bauprogramm mit veranschlagten Kosten von ATS 750.000, - habe in erster Linie Räumungsmaßnahmen im Unterlauf des Auenlatschbaches beinhaltet. Das nunmehrige Bauprogramm beinhalte sowohl örtliche Uferschutz- als auch Regulierungs- und Rutschungsmaßnahmen. Der finanzielle Aufwand belaufe sich auf rund 1, 5 Millionen Schilling. Von diesem Betrag übernehme der Bund wiederum einen Anteil von 65% und das Land Vorarlberg einen solchen in Höhe von 20%. Von den restlichen 15% trage die Vorarlberger Illwerke AG einen Anteil von 6% und die Landesstraßenverwaltung einen solchen von 3%. Von der Gemeinde Vandans sei also lediglich ein Interessentenanteil von 6% zu übernehmen. KO Franz Egele gibt in der Folge zu verstehen, dass die besagten Maßnahmen mehr oder weniger alle bereits ausgeführt worden sind. Aus diesem Grunde ersuche er um Zustimmung zur Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Anteiles in Höhe von ATS 90.000, --. Darüberhinaus habe sich die Gemeinde Vandans allerdings zu verpflichten, die für allfällige Maßnahmen erforderlichen Grundstücke lastenfrei zur Verfügung zu stellen und die Instandhaltung und Pflege der fertig gestellten Maßnahmen zu übernehmen. Die Instandhaltung und Pflege der fertig gestellten Maßnahmen könne auch vom Betreuungsdienst der Wildbach- und Lawinenverbauung nach den Bestimmungen des WBFG übernommen werden, wenn dies die Gemeinde wünsche und die Kosten hiefür übernehme. Abschließend spricht der Bürgermeister den Verantwortlichen in der Gebietsbauleitung Bludenz, allen voran DI Wolfgang Schilcher, Dank und Anerkennung für den großartigen Einsatz und das unermüdliche Engagement in den letzten Wochen und Monaten aus. Gerade DI Wolfgang Schilcher erbringe eine beispiellose Leistung und stehe bei Bedarf Tag und Nacht zur Verfügung. Wann immer die Situation es erfordere, stehe dieser mit Rat und Tat zur Seite. Der Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden 6%igen Interessentenbeitrages wird daraufhin einstimmig zugestimmt. Ebenso einstimmig genehmigen die Anwesenden die lastenfreie Beistellung der allenfalls erforderlichen Grundstücke und die Pflege und Instandhaltung der fertig gestellten Maßnahmen durch den Betreuungsdienst der WLV, wobei die Kosten dafür von der Gemeinde Vandans getragen werden. 4. Eingangs seiner Ausführungen macht der Bürgermeister deutlich, dass die Friedhof-Erweiterung zwischenzeitlich abgeschlossen sei, eine Schlussabrechnung aber noch nicht vorliege. In vielen Reaktionen aus der Bevölkerung habe er Lob zur gegenständlichen Ausführung entgegennehmen dürfen. Dieses Lob wolle er mit einem Dank für die einhelligen Beschlüsse an die Gemeindevertretung weitergeben. Nun, so der Bürgermeister weiters, gehe es darum, die aus dem Jahre 1971 resultierende Friedhofsordnung zu überarbeiten, wobei dabei insbesondere auf die Tatsache, dass nunmehr auch Urnennischen zur Verfügung stehen, eingegangen werden müsse. Persönlich stelle er sich vor, diese neue Friedhofsordnung per 1. Jänner 2001 in Kraft zu setzen. Bis dahin müsse es gelingen, die derzeit gültige Friedhofsordnung entsprechend zu adaptieren. Er lade deshalb auch alle Fraktionen zur Mitarbeit und Einbringung von entsprechenden Vorschlägen ein. Weil die Nachfrage nach diesen neuen Urnennischen aber schon jetzt recht beachtlich sei, bitte er um die Festsetzung eines Tarifes und die Festlegung einer Berechtigungszeit. In der Folge ergibt sich eine breite Diskussion, bei der auch eine Fülle von Vorschlägen für die neue Friedhofsordnung geäußert werden. Einstimmig einigen sich die Anwesenden im Verlaufe dieser Diskussion dann darauf, den Tarif für eine Urnennische, in welcher Platz für die Unterbringung von insgesamt 4 Urnen ist, mit ATS 20.000, -- und die Berechtigungszeit mit 15 Jahren festzulegen. In dieser Gebühr, welche innert von -4- 15 Jahren nur einmalig zu leisten sei, müsse auch der finanzielle Aufwand für das Herausnehmen und das Versetzen der neuen Urnenwandplatten samt dem Aufwand für die Gravur derselben enthalten sein. Ebenso einigen sich alle Anwesenden darauf, die Berechtigungszeit von Erdgräbern ab 1. Jänner 2001 ebenfalls mit 15 Jahren festzulegen. 5. Zur Finanzierung der Friedhofserweiterung, der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen beim Heilpädagogischen Schulzentrum, des Gebarungsabganges, der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage, BA 05, und der Ortskanalisation, BA 06, seien, so der Vorsitzende einleitend, im Voranschlag für das Jahr 2000 nachstehende Darlehensaufnahmen vorgesehen: Friedhof ATS 3.500.000, - Allgemeine Sonderschule 6.800.000, - Gebarungsabgang BA 05 ATS ATS ATS 20.000.000, - Erweiterung der WVA, 2.800.000, - "Erweiterung der ABA, BA 06 ATS 5.000.000, Weil dieses Geld für die laufenden Geschäfte nunmehr dringend benötigt werde, ersuche er um die Genehmigung dieser Darlehensaufnahmen. Der Einfachheit halber, nicht zuletzt auch im Interesse einer raschen Erledigung, stelle er zur Diskussion, die Vergabe der einzelnen Darlehen dem Gemeindevorstand zu übertragen. Selbstverständlich werde man alle namhaften Geld- und Kreditinstitute zur Angebotsabgabe einladen. Während die Laufzeit beim Darlehen zur Finanzierung der Umbauarbeiten beim HPZ 30 Jahre und zur Finanzierung des Gebarungsabganges 11 Jahre betragen soll, werde man die restlichen Darlehen in zwei Varianten, nämlich einmal mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einmal mit einer Laufzeit von 15 Jahren, zur Ausschreibung bringen. Gottfried Schapler regt in diesem Zusammenhange an, nicht nur die namhaften Geld- und Kreditinstitute, sondern auch die Versicherungsunternehmen UNIQA und ALLIANZ zur Angebotsabgabe einzuladen. KO Manfred Vallaster befürwortet namens seiner Fraktion sowohl die Aufnahme der vorerwähnten Darlehen als auch die beabsichtigten Ausschreibungen und plädiert ergänzend dafür, allen Geld- und Kreditinstituten vollkommen identische Ausschreibungsunterlagen zukommen zu lassen. Nur so könne ein direkter Vergleich angestellt und eine rechnerisch richtige Überprüfung der eingelangten Angebote vorgenommen werden. KO Franz Egele gibt zu verstehen, dass ohnehin eine solche einheitliche Ausschreibung beabsichtigt gewesen sei. Auch bei den letzten Darlehensaufnahmen habe man immer mit einheitlichen Ausschreibungen gearbeitet. Im Übrigen sei beabsichtigt, alle eingelangten Angebote dem Vorarlberger Gemeindeverband zur Prüfung und Erarbeitung eines Vergabevorschlages vorzulegen. Manfred Vallaster begrüßt diese Vorgangsweise und plädiert dafür, die eingelangten Angebote im Gemeindevorstand nur dann zu öffnen, wenn dieser vollzählig ist. Nachdem alle Anwesenden eine solche Vorgangsweise befürworten, genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Aufnahme der vorerwähnten Darlehen und ermächtigen den Gemeindevorstand zur Vergabe dieser Darlehen. 6. Das von Doris Schirmer, geb. Bitschnau, Wien, am 19. Juli 2000 eingelangte Schreiben wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersucht die Antragstellerin um Verkauf einer Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 68/2 und legt dafür verschiedene Varianten vor. -5- Ergänzend dazu erinnert der Bürgermeister, dass dieses besagte Grundstück, welches südseitig an das bestehende Feuerwehr-Gerätehaus angrenze, im Jahre 1992 von den Gebrüdern Manfred, Elmar und Alfons Bitschnau käuflich erworben worden sei. Namens der FPÖ-Fraktion macht KO Franz Egele daraufhin deutlich, dass dieses Grundstück damals von der Gemeinde käuflich erworben worden sei, um spätere Erweiterungen des Feuerwehr-Gerätehauses möglich zu machen. Auch wenn eine solche Erweiterung des Gerätehauses an diesem Standort nicht mehr in Erwägung gezogen werde, sei ein Grundverkauf zum jetzigen Zeitpunkt unvertretbar und unverantwortlich. Jeder Grundverkauf, auch wenn es sich nur um eine Teilfläche handle, enge die Nutzungsmöglichkeiten gravierend ein und schmälere eine spätere Verwertungsmöglichkeit erheblich. Außerdem dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, dass dieses Grundstück auch als späteres Tauschgrundstück noch von entscheidender Bedeutung sein könne. Aus diesen Gründen spreche er sich gegen einen Grundverkauf zum jetzigen Zeitpunkt aus. KO Manfred Vallaster schließt sich den Ausführungen des Vorredners vollinhaltlich an und bestätigt, dass derzeit ein Verkauf, auch wenn es sich nur um eine Teilfläche handle, nicht vertretbar sei. Damals habe die Gemeinde diesen Grund erworben, um über entsprechende Grundreserven in diesem Bereich zu verfügen. Ohne weitere Debattenbeiträge wird das gegenständliche Ansuchen von Doris Schirmer um Kauf einer Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Gst.Nr. 68/2 sodann einstimmig abgelehnt. 7. Der Bürgermeister berichtet, dass - im Gemeindeamt am 26. Juli dieses Jahres der Brief eines Gemeindebürgers eingelangt sei, in dem dieser seine Anerkennung über die gelungene Gestaltung des neuen Friedhofes zum Ausdruck bringe. - am 18. September 2000 der frühere Stadtpfarrer von Heitersheim, Friedrich Schäfer, verstorben sei. Am morgigen Tage werde der Verstorbene beigesetzt. Selbstverständlich werde er mit einer kleinen Abordnung an der Beisetzung von Pfarrer Friedrich Schäfer, der maßgebend für das Zustandekommen der Gemeindepartnerschaft mit Heitersheim verantwortlich zeichne, teilnehmen. Wenn einer der Anwesenden ebenfalls noch der Beisetzung teilnehmen wolle, sei dies möglich, zumal auch im Kleinbus noch 2-3 Sitzplätze frei seien. - am Donnerstag, dem 28. September 2000, eine Buchpräsentation in der Rätikonhalle mit Dietmar Wanko stattfinde. Gleichzeitig präsentiere Dietmar Wanko auch seine Dia-Show „Die Gesichter dieser Welt". Schon heute lade er alle Anwesenden zu dieser Buchpräsentation herzlich ein. - er bis zum heutigen Tage noch keine Antworten auf seine Fragen, mit welchen Förderungen die Gemeinde Vandans bei der anstehenden Sanierung bzw. Neugestaltung des Schwimmbades rechnen könne, erhalten habe. Weil diese Antworten für die letztendlichen Entscheidungen aber äußerst wichtig seien, werde er in den nächsten Tagen die Erledigung seiner Anfrage schriftlich urgieren. Unabhängig davon habe er aber zwischenzeitlich mit dem Ingenieurbüro „bhm" Kontakt aufgenommen und diese beauftragt, die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen, sodass die Gemeinde baldmöglichst über konkretes Zahlenmaterial verfüge. -6- Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ing. Manfred Vallaster: Die Kanalbauarbeiten im Bereich der Gluandistraße scheinen ins Stocken geraten zu sein. Kann trotzdem noch in diesem Jahr mit einer Fertigstellung des Ortskanales im Bereich Gluandistraße gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Die Arbeiten gehen tatsächlich alles andere als zügig voran. Allerdings muss gesagt werden, dass der Arbeitsaufwand größer als angenommen ist. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass die Kanalbauarbeiten sowohl in der Gluandistraße als auch in der Unteren Venserstraße noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Ing. Manfred Vallaster: Im Gehsteig vor dem Wohn- und Geschäftshaus der Familie Wilhelmer ist Wasser ausgetreten. Resultiert dieses aus einem Leitungsschaden? Antwort des Bürgermeisters: Ja. Zwischenzeitlich ist der Schaden allerdings bereits behoben. Lediglich die Asphaltierung der Grubenfläche ist noch ausständig. Bei erster Gelegenheit soll aber auch diese noch vorgenommen werden. Gottfried Schapler: Jahren Schäden, die aufgewiesen. Meiner statischer Hinsicht Die Brücke über den Mustergielbach hat schon vor zwischenzeitlich zwar saniert worden sind, Meinung nach sollte diese trotzdem wieder einmal in überprüft werden. Antwort des Bürgermeisters: Meinem Wissen nach hat Mitte der 80iger Jahre oder Ende der 80iger Jahre die letzte statische Überprüfung aller Brücken stattgefunden. Aus diesem Grunde spricht nichts dagegen, dass sämtliche Brücken einer neuerlichen Überprüfung unterzogen werden. Wenn dagegen kein Einwand erhoben wird, werde ich eine solche noch im laufenden Herbst veranlassen. Ing. Manfred Vallaster: Anlässlich des Unfalles am 16. September 2000 auf der B 188 mußte der gesamte Fahrzeugverkehr kurzzeitig über die Böschisstraße umgeleitet werden. Erhebliche Behinderungen waren die Folge, zumal auch der Radweg stark frequentiert war und dort keine Ausweichmöglichkeiten bestanden haben. Wurde die Umleitung des Fahrzeugverkehrs mit Zustimmung der Gemeinde Vandans vorgenommen? Antwort des Bürgermeisters: Nein. Von der Gemeinde Vandans wurde keine Zustimmung erteilt, weil keiner der Verantwortlichen kurzfristig greifbar war. Die Gendarmerie verfügt allerdings über eine generelle Zustimmung unsererseits, dass im Bedarfsfalle der Verkehr über die Böschisstraße umgeleitet werden darf, insbesondere wenn dies auf Grund von Katastrophenereignissen oder sonstigen Unfällen notwendig wird. Für solche Sofortentscheidungen ist auch keine Zustimmung mehr einzuholen. Alois Neher: Unmittelbar beim Wohnhaus der Familie Schneider/Kischka, also direkt im Kurvenbereich, wurde von den dortigen Hausbewohnern ein Stein situiert, der teilweise in die Fahrbahn hineinragt. Meiner Meinung nach beeinträchtigt dieser Stein die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grunde plädiere ich dafür, die Hausbewohner zur Entfernung dieses Steines anzuhalten. Rupert Platzer: Der Wortmeldung meines Vorredners will ich mich vollinhaltlich anschließen. Auf meine Aufforderung hin ist der Stein bereits um 0, 30 m zurückgesetzt worden. Trotzdem ragt dieser noch immer in die Fahrbahn hinein und stellt eine massive Gefahrenquelle dar. Antwort des Bürgermeisters: Peter Scheider jun. hat mich vor wenigen Tagen auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Leider war es mir aber noch nicht möglich, die Situation vor Ort zu besichtigen. Ich werde dies aber in den nächsten Tagen tun und dann die entsprechenden Maßnahmen anordnen. Ing. Manfred Vallaster: Der Rechnungsabschluss für das Jahr 1999 ist noch immer nicht vorliegend, obwohl dieser bereits bis zum 30. Juni zu beschließen gewesen wäre. Bis wann kann mit einer Vorlage desselben gerechnet werden? Außerdem bitte ich die Verwaltung anzuweisen, dass hinkünftig allen 22 Kandidaten der ÖVP-Liste die Einladung -7- zur Sitzung der Gemeindevertretung bzw. die dazugehörende Niederschrift zukommt. Antwort des Bürgermeisters: Ich hoffe zuversichtlich, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr 1999 spätestens Anfang bzw. Mitte Oktober zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Außerdem werde ich veranlassen, dass hinkünftig die Einladungen zur Gemeindevertretungssitzung bzw. die Niederschrift dazu allen Kandidaten der ÖVP-Liste zukommt. Franz Egele: Der Schaden an der Wasserversorgungsanlage vor dem Wohn- und Geschäftshaus Wilhelmer sollte meiner Meinung nach zum Anlass genommen werden, die Gestaltung dieser Verkehrsfläche bzw. der dortigen Vorplätze neu zu überdenken. Die jetzige Gestaltung erachte ich persönlich alles andere als optisch vorteilhaft. Antwort des Bürgermeisters: Die Gestaltung des dortigen Straßen- und Vorplatzbereiches lässt sicherlich zu wünschen übrig. Persönlich könnte ich mir eine Neugestaltung dieses Bereiches durchaus vorstellen. Wenn dies gewünscht wird, soll sich der Bauausschuss demnächst mit Überlegungen zur Neugestaltung dieses zentralen Ortsbereiches befassen. Ernst Stejskal: Zwischen der Landesstraße und dem Parkplatz vor dem Gemeindeamt befindet sich eine Baumrabatte, in der auch verschiedene Sträucher gepflanzt worden sind. Insbesondere die Sträucher stellen zwischenzeitlich eine markante Sichtbehinderung dar und sollten deshalb stark zurück geschnitten werden. Auch vom Grundstück von Franz Scherrer ragen einige Sträucher in den Gehsteig hinein und beeinträchtigen die Benützbarkeit desselben. Außerdem möchte ich anmerken, dass die Rodelbahn von Latschau nach Vandans in einem schlechtem Zustand ist. Antwort des Bürgermeisters: Das Zurückschneiden dieser Sträucher zwischen der Landesstraße und dem Parkplatz vor dem Gemeindeamt werde ich unverzüglich veranlassen. Auch Franz Scherrer werde ich zum Zurückschneiden seiner Sträucher auffordern. Dass die Rodelbahn nach den vielen Unwettern dieses Jahres in einem äußerst schlechten Zustand ist, ist mir bekannt. Aus triftigen Gründen wurde die Sanierung der Rodelbahn erst auf den Spätherbst terminisiert. In welchem Ausmaß die Sanierung tatsächlich erfolgen wird, hängt wesentlich vom Mittun der Vorarlberger Illwerke AG und des Standes Montafon ab. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 21.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der [AMTSTAFEL angeschl. am: 27.09.2000 abgenommen am 12.10.2000]