19941020_GVE050

Dateigröße 60.12 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:01
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1994-10-20
Erscheinungsdatum 1994-10-20
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 20. Oktober 1994 Niederschrift aufgenommen am 20. Oktober 1994 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 50. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. Oktober 1994 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Alois Neher, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann und Monika Wehinger. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Kurt Greber, GV Florentin Salzgeber und GV Elmar Kasper Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 50. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung vom 22. September 1994 2. Entscheidung zum Ansuchen des Egon Maier, Vandans, Zwischenbach 601, um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über das Gst.Nr. 139/2 3. Neuerliche Beratung und Entscheidung zum seinerzeitigen Antrag der Anrainer Adolf Weber und Manfred Schuchter auf Asphaltierung des Parkplatzes bei der Cafe-Bar "Mata Hari" 4. Genehmigung zur Anschaffung eines neuen Herdebuchstieres 5. Genehmigung von Wohnungsvergabe-Richtlinien für die Gemeinde Vandans 6. Berichte und Anfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. September 1994, welche allen Gemeindevertretern zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzungen einstimmig genehmigt. Punkt 9): Der erste Bericht des Bürgermeisters ist wie folgt zu ergänzen: Für das frei gewordene Mandat wurde von der ÖVP-Fraktion der bisherige Ersatzmann Alois Neher nominiert. -2- Die Wortmeldung von GV Peter Schapler unter Punkt "Allfälliges" wird wie folgt ergänzt: Außerdem solle die Bevölkerung informiert werden, daß der UTC Vandans ab sofort kein Altpapier mehr sammle und eine Entsorgung nurmehr über die vorhandenen AltstoffContainer bzw. an jedem 1. Samstag des Monats im Bauhof erfolgen könne. 2. Die Gemeinde Vandans ist unter anderem Eigentümerin der Gst.Nr. 139/1 und 139/2. Das Gst.Nr. 139/2 stellt eine Erschließungsstraße dar. Über diese Liegenschaft besitzen bis dato Frau Sigrun Böhler als derzeitige Eigentümerin des Gst.Nr. 141 und Herr Egon Kasper als derzeitiger Eigentümer des Gst.Nr. 140 ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht. Mit Schreiben vom 3. Oktober 1994 ersucht nunmehr Herr Egon Maier, wohnhaft in Vandans, Zwischenbach 601, um Einräumung eines Gehund Fahrrechtes an dieser Zufahrtsstraße, Gst.Nr. 139/2. Das Begehren des Antragstellers wird unter anderem damit begründet, daß er im Jahre 1986 mit dem Vorbesitzer dieser Zufahrtsstraße ein entsprechendes Übereinkommen getroffen habe. Aus diesem Grunde habe er im Jahre 1987 an diese Zufahrtsstraße eine Teilfläche im Ausmaß von 29 m2 abgetreten. Beim Verkauf der Gst.Nr. 139/1 und 139/2 im Jahre 1987 durch Herrn Hubert Maier an die Gemeinde Vandans habe er verabsäumt, mit der Gemeinde Vandans als neue Eigentümerin dieser Liegenschaften ein entsprechendes Übereinkommen abzuschließen. Er ersuche deshalb im nachhinein um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über diese vorgenannte Liegenschaft zugunsten seines Gst.Nr. 134. Anhand einer Vermessungsurkunde erläutert der Bürgermeister in der Folge die Lage der gegenständlichen Zufahrtsstraße sowie die durch diese Zufahrtsstraße erschlossenen Liegenschaften. Nach kurzer Diskussion genehmigen die Anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig folgende Erledigung: a) Dem Antragsteller Egon Mai er bzw. dessen Rechtsnachfolgern wird über das Gst.Nr. 139/2 ein uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht zugunsten des Gst.Nr. 134 eingeräumt. b) Der Vollständigkeit halber wird darüberhinaus Herrn Egon Kasper, wohnhaft in Vandans, Zwischenbach 600, ebenfalls ein Geh- und Fahrrecht über diese Zufahrtsstraße zugunsten seiner Liegenschaft Nr. 144/1 eingeräumt. c) Die Einräumung dieser Dienstbarkeitsrechte erfolgt kostenlos. Allfällige Vertrags- und Verbücherungskosten sind hingegen zur Gänze von den Dienstbarkeitsberechtigten zu tragen. d) Aus der Einräumung dieser Dienstbarkeitsrechte können von den Dienstbarkeitsberechtigten keine Ansprüche auf Asphaltierung der Zufahrtsstraße, Instandhaltung bzw. Schneeräumung etc. abgeleitet werden. Bis zur Erklärung dieser Zufahrtsstraße zur "Öffentlichen Gemeindestraße" gemäß § 9 Abs. 1 des Vorarlberger Straßengesetzes, haben die Benutzer dieser Zufahrtsstraße sämtliche Instandhaltungskosten und zwar im Ausmaß der tatsächlichen Inanspruchnahme zu tragen. -33. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß von den Anrainern des Gastbetriebes "Mata Hari", Adolf Weber und Manfred Schuchter, mehrmals eine Erledigung ihres Antrages vom 23. September 1992 urgiert worden sei. Ergänzend führt der Bürgermeister dazu aus, daß von den beiden Anrainern im seinerzeitigen Antrag eine Asphaltierung der Parkfläche vor dem Gastbetrieb gewünscht worden sei. Am 23. Oktober 1992 habe der Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege den gegenständlichen Antrag beraten und einstimmig eine Asphaltierung dieser Parkfläche mit einem Ausmaß von ca. 190 m2 befürwortet. Darüberhinaus habe der Arbeitsausschuß damals eine Aufteilung der daraus resultierenden Kosten im Ausmaß von 50 : 50 (Mata Hari/Gemeinde Vandans) empfohlen. In der Sitzung am 26. November 1992 habe die Gemeindevertretung unter anderem diese Empfehlung des Arbeitsausschusses beraten. Eine Beschlußfassung hierüber sei aber nicht erfolgt, nachdem im Zuge dieser Diskussion neue Aspekte (z.B. teilweise Umlegung der Straße) eingebracht worden seien. Zwischenzeitlich habe die Republik Österreich unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß einer Grundbeistellung zur Umlegung der sogenannten Golfstraße nicht zugestimmt werde. Damit stelle sich diese Überlegung nicht mehr. In seinen weiteren Ausführungen gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß über den seinerzeitigen Antrag der Anrainer Adolf Weber und Manfred Schuchter nunmehr entschieden werden solle. Das Zu- und Abfahren beim Parkplatz verursache für die Anrainer beträchtliche Lärmbelästigungen. Nachdem sich die gegenständliche Parkfläche im Eigentum der Gemeinde Vandans befinde und auch in einem beträchtlichen Ausmaße von Besuchern der Tennis- bzw. Fußballanlagen frequentiert werde, schließe er sich der seinerzeitigen Empfehlung des Arbeitsausschusses auf Aufteilung der Asphaltierungskosten je zur Hälfte an. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die derzeitige Golfstraße über eine Länge von ca. 37 lfm von den Vorbesitzern des Restaurationsbetriebes finanziert worden sei. In der Folge ergibt sich eine rege Diskussion, bei der unterschiedlichste Überlegungen ins Treffen geführt werden. Im Interesse der betroffenen Anrainer genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig eine Asphaltierung der besagten Parkfläche und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Die Asphaltierungskosten werden je zur Hälfte von der Betreiberin des Gastbetriebes "Mata Hari" und der Gemeinde Vandans getragen. Die Kosten für den Unterbau bzw. die Planie werden hingegen zur Gänze von der Gemeinde Vandans übernommen. b) Die gegenständlichen Parkflächen dürfen ohne Einschränkungen, also auch von Besuchern der Sportanlagen etc., benützt werden. c) Der Kostenbeitrag der Betreiberin des Gastbetriebes "Mata Hari" ist als verlorener Beitrag zu werten. Eine Kompensation dieses Kostenbeitrages mit dem für den übrigen Parkplatz zu leistenden Pachtzins wird ausgeschlossen. 4. In seinen Ausführungen weist der Bürgermeister eingangs darauf hin, daß im Jahre 1991 von der Gemeinde Vandans ein Herdebuchstier um S 32.450, -- angekauft worden sei. Nach dreijährigem Einsatz stehe nunmehr eine Neuanschaffung an. Nach einer Auskunft des Stierhalters Raimund Wachter müsse bei entsprechender Qualität mit einem Kaufpreis von ca. S 70.000, -- gerechnet werden. -4Nach kurzer Diskussion billigen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig die Anschaffung eines neuen Herdebuchstieres und genehmigen hiefür ein Etat in Höhe von S 70.000, -- zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Information halber gibt der Bürgermeister in diesem Zusammenhange bekannt, daß von der Gemeinde Vandans neben den Stier-Anschaffungskosten auch die Kosten für die Stierhaltung bzw. für künstliche Besamungen finanziert werden. Die Jahreskosten für die Stierhaltung bewegen sich in den letzten drei Jahren zwischen S 26.000, -- und S 33.000, --, jene für künstliche Besamungen in der Größenordnung zwischen S 18.000, -- und S 25.000, --. Angesichts dieser recht enormen Kosten befürwortet die Gemeindevertretung einen Appell an die ortsansäßigen Landwirte, die künstlichen Besamungen auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. 5. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß im kommenden Jahr von der Vorarlberger Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft in der Wohnanlage "Vandans-Dorf" insgesamt 11 Wohnungen zur Fertigstellung gelangen. Nachdem der Gemeinde Vandans für diese Wohnungen ein Vorschlagsrecht zustehe, müsse nunmehr entschieden werden, ob eine Vergabe ausschließlich nach sogenannten Vergabe-Richtlinien erfolgen solle. In der ersten Sitzung des sogenannten Wohnungsvergabe-Ausschusses am 10. Juli 1991 habe man gemeinsam einen solchen Vergabe-Richtlinien-Entwurf erarbeitet. Die Verwendung starrer Vergabe-Richtlinien werfe aber eine Vielzahl von Fragen auf. Es stelle sich daher zwangsläufig die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Vergabe-Richtlinien. Persönlich plädiere er im Augenblick für eine Vergabe dieser Wohnungen ohne Richtlinien, wobei folgende Kriterien berücksichtigt werden sollen: a) Als Wohnungswerber werden nur vorgemerkt, wenn diese den Hauptwohnsitz seit mindestens 12 Monaten in der Gemeinde Vandans haben oder früher mindestens 5 Jahre hatten und die persönlichen Voraussetzungen der jeweils geltenden Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von Förderungen für Neubauten erfüllen. b) Abweichend von dieser vorgenannten Forderung sollen Personen, deren Tätigkeit in Vandans von öffentlichem Interesse ist, vorgemerkt werden. In der rund einstündigen Diskussion teilen Sprecher aller Fraktionen die Auffassung des Bürgermeisters, daß vorerst von der Erlassung sogenannter Wohnungsvergabe-Richtlinien Abstand genommen werden soll. Aus der Diskussion ergibt sich weiters, daß ein Wohnungsvergabe-Ausschuß, dem nebst dem Bürgermeister je ein Vertreter der vier der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen angehören sollen, die entsprechenden VergabeVorschläge erarbeiten solle. GR Gottfried Schapler plädiert seinerseits dafür, daß Wohnungswerber nur dann vorgemerkt werden sollen, wenn diese seit mindestens 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Vandans haben. GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal, Vbgm. Franz Egele und GR Josef Tschofen können sich diesem Vorschlag von GR Gottfried Schapler nicht anschließen. Ihren Meinungen zufolge könnte diese Frist auf zwei bis drei Jahre begrenzt werden. GV Ernst Stejskal vertritt darüberhinaus die Ansicht, daß auf diese Bestimmung auch gänzlich verzichtet werden könnte. -5Nach zahlreichen weiteren Debattenbeiträgen einigen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig auf folgende Vorgangsweise: a) Bis auf weiteres soll auf die Erlassung zwingender WohnungsvergabeRichtlinien verzichtet werden. b) Die Erarbeitung von Vergabevorschlägen wird dem seinerzeit gegründeten Wohnungsvergabe-Ausschuß übertragen. c) Für eine Wohnungs-Vergabe sollen nur Personen vorgemerkt werden, die seit mindestens 2 Jahren in Vandans ihren Hauptwohnsitz haben oder früher mindestens 5 Jahre hatten und die persönlichen Voraussetzungen der jeweils geltenden Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von Förderungen für Neubauten erfüllen. d) Darüberhinaus kann eine Wohnungsvergabe an Personen erfolgen, deren Tätigkeit in Vandans von öffentlichem Interesse ist, auch wenn diese die vorgenannten Mindestaufenthaltszeiten in Vandans nicht erfüllen. Abschließend informiert der Vorsitzende über die am 16. November 1994 im Fernsehraum des Tourismusbüros stattfindende Informationsveranstaltung der VOGEWOSI betreffend die Wohnanlage "Vandans-Dorf". 6. Der Bürgermeister berichtet, daß am 25. Oktober 1994 um 11.00 Uhr erstmals eine Angelobung durch das Österreichische Bundesheer in Vandans stattfinde. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung seien dazu herzlich eingeladen. Im Anschluß an die offizielle Feierlichkeit gebe die Gemeinde Vandans für sämtliche Ehrengäste einen offiziellen Empfang im Gasthof Stern. - die Ärztekammer für Vorarlberg gemeinsam mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse mit Schreiben vom 15. September 1994 mitgeteilt habe, daß dem seinerzeitigen Ansuchen der Gemeinde Vandans um Bewilligung einer zusätzlichen Vertragsarzt-Stelle für einen praktischen Arzt nicht entsprochen werden könne. Ungeachtet dessen führe er derzeit mit dem bisherigen Gemeindearzt Dr. Klaus Rehor Verhandlungen betreffend die Verlängerung des bestehenden Gemeindearztvertrages. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen werde er selbstverständlich der Gemeindevertretung nach Vorliegen eines Ergebnisses berichten. Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GV Ernst Stejskal um Auskunft, ob ein Ausbau der seinerzeitigen "Haider-Wohnung" im Dachgeschoß des Heilpädagogischen Schulzentrums nach wie vor zur Diskussion stehe. In seiner Beantwortung führt der Bürgermeister aus, daß im Budget seit vielen Jahren ein solcher Ausbau vorgesehen sei. Aus mehreren Überlegungen habe die Gemeinde Vandans aber von einem solchen Ausbau bisher Abstand genommen. In erster Linie hänge diese Entscheidung mit der schulischen Zukunft des Hei 1 pädagogischen Schul Zentrums zusammen. Bis auf weiteres habe der Gemeindevorstand mit Beschluß vom 8.9.1994 dem Interessenten Ing. Thomas Hepberger eine vorübergehende Benützung dieser Räumlichkeiten genehmigt. -6GV Franz Bitschnau bringt in seiner Wortmeldung seinen Unmut zum Ausdruck, daß in der Gemeindevertretungssitzung am 22. September 1994 in seiner Abwesenheit eine Aussiedlung des Gärtnereibetriebes zur Sprache gekommen sei. Im Jahre 1984 habe er der Gemeinde eine solche Aussiedlung angeboten. Nachdem die Gemeinde Vandans damals keinerlei Interesse gezeigt habe, finde er eine neuerliche Diskussion zu diesem Thema unangebracht. Im übrigen vermisse er bis zum heutigen Tage eine Vorsprache des Bürgermeisters in dieser Angelegenheit. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß er die Entrüstung von GV Franz Bitschnau nicht verstehe. Unter Punkt "Berichte" habe er die Gemeindevertretung über diese Überlegung zur Aussiedlung des Gärtnereibetriebes, selbstverständlich ohne das Verkaufsgeschäft, informiert. Die Gemeindevertretung habe diese Überlegungen einhellig befürwortet. Leider sei er aber bis zum heutigen Tage nicht dazugekommen, dieses Gespräch mit ihm zu führen. Ungeachtet dessen vertrete er die Auffassung, daß es zu seinen Pflichten gehöre, derartige Überlegungen anzustellen. Die Gestaltung eines entsprechenden Ortskernes sei langfristig jedenfalls nur unter Berücksichtigung einer Aussiedlung des Gärtnereibetriebes möglich. Er hoffe aber, daß dem Begehren der Gemeinde Vandans trotzdem Verständnis entgegen gebracht und daß ein allfälliges Angebot jedenfalls geprüft werde. Darüberhinaus äußert GV Franz Bitschnau die Vermutung, daß die Gemeinde im Zusammenhang mit der Schneeräumung beim Zugang zum Friedhof den dort bei der Baumschule bestehenden Zaun beschädigt habe. Er bitte die Gemeinde um eine Behebung des Schadens und erklärt sich bereit, das hiefür erforderliche Material kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Gelegenheit biete er der Gemeinde die Möglichkeit einer Wegverbreiterung im gegenständlichen Bereich an. In seiner Antwort verspricht der Vorsitzende eine Abklärung mit dem Bauhof. Soferne die Beschädigung des Zaunes tatsächlich durch die Gemeinde erfolgt sei, werde die Schadensbehebung selbstverständlich unverzüglich und auf Kosten der Gemeinde durchgeführt. GV Peter Schapler ersucht um Aushändigung einer Auflistung aller fahrberechtigten Personen der Böschisstraße. Dieses Ersuchen wird vom Bürgermeister verneint. Die Aushändigung einer solchen Auflistung widerspreche der gesetzlichen Amtsverschwiegenheit. Im übrigen habe die Gemeinde Vandans alljährlich sowohl der Bezirkshauptmannschaft als auch der Gemeinde Lorüns eine solche Auflistung auszuhändigen, sodaß seiner Meinung nach eine ausreichende Kontrolle damit gewährleistet sei. Abschließend macht GV Ernst Stejskal aufmerksam, daß das Befahren der gedeckten Brücke beträchtliche Lärmbelästigungen verursacht. Seiner Meinung nach wäre ein auswechseln der Holzbohlen durch die beiden Gemeinden St.Anton und Vandans längst fällig. Darüberhinaus regt GV Ernst Stejskal an, beim Landesstraßenbauamt in Feldkirch einen Antrag auf Errichtung einer Abbiegespur beim Bahnhof Vandans - aus Fahrtrichtung Schruns kommend - einzubringen. -7Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der