19961024_GVE017

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:01
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-10-24
Erscheinungsdatum 1996-10-24
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 24. Oktober 1996 Niederschrift aufgenommen am 24. Oktober 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 17. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 17. Oktober 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Stefan Jochum, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wilhelm Pummer sowie die Ersatzleute Leo Brugger, Fritz Maier, Roman Zimmermann, Friedericke Feurstein und Hans Waidacher. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Gerlinde Linder, Norbert Sartori, Gottfried Schapler und Gerhard Flatz Schriftführer: Gem.Kass. Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Punkt 6) von der Tagesordnung abzusetzen und einen weiteren Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. August 1996 2. Entscheidung zum Ansuchen von Stefan und Karin Kasper, Vandans, Unterbündta 451, zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 3. Stellungnahme zum Antrag von Gemeindesekretär Roland Angeli auf Bestellung als Legalisator 4. Entscheidung zum Antrag von Heribert Thoma, Vandans, Innerbach 513, um die Bewilligung zur Verlegung eines Post- bzw. Telefonkabels im Gst.Nr. 2196 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 4. September 1996 6. Erweiterung der örtlichen Abwasserbeseitigungsanlage - BA 05; Entscheidung zum Gebührenangebot der Firma Dipl.Ing. Peter Adler, Klaus 7. Erweiterung der örtlichen Wasserversorgungsanlage BA 04; Entscheidung zum Gebührenangebot der Firma Dipl.Ing. Peter Adler, Klaus 8. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zum 4. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG -2- 9. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1995 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes 10. Berichte und Allfälliges 11. Genehmigung zur Anschaffung eines neuen Herdebuchstieres Vor Eingang in die Tagesordnung ersucht der Bürgermeister um ein kurzes Gedenken an den allzu früh verstorbenen Altbürgermeister Oskar Vonier. Namens der gesamten Gemeinde bringt der Vorsitzende sein Bedauern über das Ableben von Altbürgermeister und Ehrenringträger Oskar Vonier zum Ausdruck. Oskar Vonier habe vom 15. Juli 1955 bis zum 31. Jänner 1994, also nahezu 39 Jahre, der Gemeinde Vandans gedient, davon 15 Jahre als Bürgermeister. Mit Tatkraft und Umsicht sei es ihm gelungen, während dieser Zeit eine moderne und fortschrittliche Gemeinde zu formen. Vandans sei heute eine aktive und dynamische Gemeinde. Diese äußerst erfreuliche Entwicklung sei maßgeblich sein Verdienst. Das Ableben von Oskar Vonier hinterlasse sowohl Trauer als auch eine nicht zu schließende Lücke. Oskar Vonier sei über all die Jahre als verantwortungsbewußter Kommunalpolitiker mit viel Frohsinn, mit Fairness und Menschlichkeit tätig gewesen. Er bitte daher, dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken zu bewahren. In einer Gedenkminute widmen die Anwesenden dem Verstorbenen ein stilles Gedenken. Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei allen Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Teilnahme an der Beisetzung. Einen besonderen Dank entbietet er Gottfried Schapler für die würdige Gestaltung des Rosenkranzes und die feierliche Mitgestaltung des Gottesdienstes. Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. August 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des zur Entscheidung anstehenden Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. In seiner Einführung erinnert der Bürgermeister, daß Altbürgermeister Oskar Vonier bis zu seinem Ableben am 23. September 1996 als Legalisator in Vandans tätig gewesen sei. Mit dem Ableben von Oskar Vonier habe die Gemeinde Vandans keinen Legalisator mehr. Aus diesem Grunde habe er den Gemeindesekretär Roland Angeli ermuntert, beim Landesgericht Feldkirch einen Antrag auf Bestellung zum Legalisator einzubringen. Diesem Ansinnen sei Gemeindesekretär Roland Angeli zwischenzeitlich nachgekommen. Das Präsidium des Landesgerichtes Feldkirch ersuche nunmehr die Gemeindevertretung um eine entsprechende Unterstützung des eingebrachten Antrages. In der darauffolgenden Diskussion befürworten die Anwesenden einstimmig die Bestellung von Gemeindesekretär Roland Angeli zum neuen Legalisator. Roland Angeli verfüge, so die einhellige Meinung der Anwesenden, über einen ausgezeichneten Leumund und sei angesichts seiner Tätigkeit im Gemeindeamt für diese Funktion geradezu prädestiniert. Seine Bestellung zum Legalisator für das Gemeindegebiet Vandans könne daher in jeder Hinsicht nur unterstützt werden. Ebenso einhellig vertritt die Gemeindevertretung jedoch die Auffassung, daß diese Bestellung zum Legalisator mit seiner aktiven Dienstzeit bei der Gemeinde Vandans begrenzt werden soll. -3- 4. Durch Verlesung bringt der Vorsitzende den Anwesenden das Ansuchen des Heribert Thomma vom 10. September 1996 zur Kenntnis. Der Antragsteller erbittet darin die Einräumung eines Leitungsrechtes zur Verlegung eines neuen Telefonkabels in der öffentlichen Wegparzelle, Gst.Nr. 2196. Einstimmig genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung nach kurzer Beratung die Einräumung des beantragten Leitungsrechtes und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Mit der Gemeinde Vandans als Verwalterin des öffentlichen Gutes ist ein entsprechendes Vertragswerk abzuschließen. Die daraus resultierenden Kosten hat zur Gänze der Berechtigte zu tragen. b) Die Verlegung der vorgenannten Telefonleitung hat in einer Tiefe von mindestens 0, 80 m und zwar am Rande der Wegparzelle zu erfolgen. c) Sollte, aus welchen Gründen immer, eine spätere Umlegung dieser Telefonleitung erforderlich werden, hat die Kosten hiefür der Berechtigte bzw. seine Rechtsnachfolger zu tragen. d) Allfällige Beschädigungen dieser Leitung, auch wenn diese aus einer Benützung dieser öffentlichen Wegparzelle resultieren, sind vom Antragsteller auf seine Kosten zu beheben. e) Die öffentliche Wegparzelle ist unverzüglich nach der Verlegung der Telefonleitung dem Urzustand entsprechend instandzusetzen. 5. Anhand der eingebrachten Anträge erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 4. September 1996 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail ergeben sich dann folgende Erledigungen: a) Franz Egele, Vandans: Der Antragsteller ersucht in seinem Antrag vom 14. August 1996 um eine Umwidmung der beiden Gst.Nr. 36 und 44 von Baufläche/Kerngebiet bzw. Baufläche/ Wohngebiet in Baufläche/Mischgebiet. Entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig die beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes. Vbgm. Franz Egele hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. b) Alois Fitsch, Vandans: Mit Antrag vom 1. Juli 1996 beantragt Alois Fitsch die Umwidmung von ca. 1100 m2 aus den Gst.Nr. 1943, 1944 und 1945/1 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. Dem gegenständlichen Antrag wird angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses ebenfalls einstimmig zugestimmt. Darüberhinaus beschließen die Mitglieder der Gemeindevertretung die Umwidmung der westseitig angrenzenden Restfläche aus dem Gst.Nr. 1945/1 sowie eine Teilfläche aus dem Gst.Nr. 1945/2 inklusive den beiden Bpn. .556 und .557 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. Gleichzeitig beschließen die Damen und Herren der Gemeindevertretung entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Raumplanungsausschusses - die im Bereich des Gst.Nr. 1905/1 bestehende Bau-Erwartungsfläche auf die neue Widmungsgrenze zurückzunehmen. -4- c) Anton Wachter, Vandans: Mit Schreiben vom 1. Juli 1996 ersucht der Antragsteller um eine Umwidmung von ca. 1900 m2 aus dem Gst.Nr. 331 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. Aufgrund der Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird dem gegenständlichen Antrag einstimmig zugestimmt. d) Rebekka Lorünser, Vandans: Die Antragstellerin beantragt mit Schreiben vom 1. Juli 1996 die Umwidmung des Gst.Nr. 332 mit 1319 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. In Anlehnung an die Stellungnahme des Raumplanungsausschusses wird dem gegenständlichen Antrag ebenfalls einstimmig entsprochen. e) Werner Maier, Vandans: Mit Antrag vom 18. Juni 1996 ersucht der Antragsteller um Umwidmung von weiteren 18 m2 aus dem Gst.Nr. 230/2 von Baufläche/Wohngebiet in Baufläche/Mischgebiet. Dem gegenständlichen Antrag wird entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig entsprochen. f) Johann Maier, Vandans: Der Antragsteller ersucht mit Schreiben vom 2. August 1996 um Umwidmung von ca. 1700 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. Im Sinne der Empfehlung des Raumplanungsausschusses genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung vorerst - abweichend vom Antrag lediglich die Umwidmung eines Baugrundstückes mit ca. 700 bis 800 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. 6. In aller Kürze informiert der Bürgermeister, daß die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des Bauabschnittes 03 der örtlichen Abwasserbeseitigungsanlage mittlerweile weitgehend abgeschlossen sind. Das den Folgeabschnitt betreffende Detailprojekt BA 04 sei bereits bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereicht worden. Die Realisierung dieses Bauabschnittes erfordere angesichts des geringen Umfanges eine Zeitdauer von lediglich 1 Jahr. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Weiterführung der Kanalbautätigkeiten ergebe sich daher die Notwendigkeit zur baldigen Inangriffnahme der weitergehenden Projektsbearbeitung. Gemäß der Empfehlung des Bauausschusses solle abweichend vom seinerzeit genehmigten Bauzeit- und Investitionsplan der Bauabschnitt „Innerbach" und „Rodund" in Angriff genommen werden. In einer Grobschätzung habe das Ingenieurbüro Adler den Investitionsbedarf für diesen neuen Bauabschnitt 05 unter Berücksichtigung der Oberflächenentwässerung in der Seilbahn- und Innerbachstraße mit ca. S 15.000.000, - errechnet. Auf Basis dieses Investitionsbedarfes habe nunmehr das Ingenieurbüro Adler ein Gebührenangebot (datiert 13.8.1996) vorgelegt, welches sowohl die Planungsgebühr als auch die örtliche Bauaufsicht beinhalte. In Anlehnung an die bisherige Praxis habe man zu diesem Gebührenangebot der Firma Peter Adler keine weiteren Vergleichsangebote eingeholt. Angesichts der recht beachtlichen Gebührensumme erachte er jedoch die Einholung weiterer Vergleichsangebote für zwingend erforderlich. -5- In der darauffolgenden Diskussion schließen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig der Auffassung des Bürgermeisters an und befürworten die Einholung weiterer 4 bis 5 Vergleichsangebote, wobei nach Möglichkeit auch Ingenieurbüros im benachbarten Tirol zur Offertabgabe eingeladen werden. Eine Entscheidung zur Vergabe dieser angebotenen Ingenieurleistungen soll daher erst nach Vorliegen der erwähnten Vergleichsangebote erfolgen. Dem Antrag des Vorsitzenden auf Vertagung der Entscheidung wird daraufhin einstimmig entsprochen. 7. In Anlehnung an die Ausführungen beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt 6) gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß zusammen mit den Kanalbauarbeiten in den Ortsteilen „Innerbach" und „Rodund" auch eine Erneuerung der dortigen Wasserversorgungsanlage in Angriff genommen werden soll, nachdem diese einerseits einen beachtlichen Verbesserungsbedarf aufweise und andererseits im Zuge der Kanalbauarbeiten bereichsweise ohnehin umzulegen bzw. zu erneuern wäre. Der daraus resultierende Investitionsbedarf werde vom Ingenieurbüro Adler mit S 6, 0 Millionen beziffert. Auf diesem Investitionsbedarf aufbauend habe das Ingenieurbüro Adler am 13. August 1996 ein Gebührenangebot vorgelegt, welches ebenfalls die Planungsgebühr und die örtliche Bauaufsicht beinhalte. Dieses Gebührenangebot sehe einen Sondernachlaß im Ausmaß von 15 % auf die Position II (örtliche Bauaufsicht WVA BA 03) vor, soferne sich eine gemeinsame Vergabe der Projektsbearbeitung von Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage ergebe. Analog der Empfehlung gemäß Punkt 6) der Tagesordnung sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung ebenfalls für eine Vertagung der Entscheidung aus und beauftragen den Bürgermeister zur Einholung von ca. 4 bis 5 Vergleichsangeboten. Die Entscheidung erfolgt einstimmig. 8. Das vom Stand Montafon an die Gemeinden des Tales ergangene Ansuchen um Unterstützung und Genehmigung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes der Montafonerbahn AG wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. In kurzen Zügen gibt der Bürgermeister in weiterer Folge einen Rückblick auf die bisherigen Investitionsprogramme der Montafonerbahn AG und zwar wie folgt: 1. Sonderinvestitionsprogramm (1981 bis 1985) Gesamtkostenrahmen S 24.000.000, Dem gegenständlichen Sonderinvestitionsprogramm wurde Gemeindevertretung vom 14. September 1982 zugestimmt. Gemeinde Vandans entfallende Anteil beläuft sich nach Bedarfszuweisungen vom Land Vorarlberg in Höhe von 50 mit Beschluß der Der auf die Abzug der % auf S 279.284, 25. 2. Sonderinvestitionsprogramm (1986 bis 1990) Gesamtkostenrahmen S 55.000.000, Dem gegenständlichen Sonderinvestitionsprogramm wurde mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 4. Dezember 1986 zugestimmt. Der auf die Gemeinde Vandans entfallende Anteil beläuft sich nach Abzug der Bedarfszuweisungen vom Land Vorarlberg in Höhe von 50 % auf S 640.056, 62. Mit diesen beiden Sonderinvestitionsprogrammen konnten nachstehende Vorhaben realisiert werden: - Bau einer neuen Werkstätte und Remise mit S 4 Mio. Streckenbegradigung in Lorüns mit S 17 Mio. Anschaffung und Verbesserung von Fahrzeugen mit S 3 Mio. Neuanschaffung von einer Triebwagengarnitur mit S 55 Mio. -6- 3. Sonderinvestitionsprogramm (1991 bis 1995) Gesamtkostenrahmen S 132.000.000, -- Dem gegenständlichen Sonderinvestitionsprogramm wurde mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 27. September 1990 zugestimmt. Der auf die Gemeinde Vandans entfallende Anteil beläuft sich nach Abzug der Bedarfszuweisungen vom Land Vorarlberg in Höhe von 50 % auf S 1.535.562, 50. Mit diesem 3. Sonderinvestitionsprogramm konnten folgende Vorhaben realisiert werden: - Anschaffung einer Triebwagengarnitur NPZ mit S 57 Mio. Streckenverbesserungen und Sicherungsanlagen mit S 22 Mio. Erhaltungsaufwendungen mit S 18 Mio. Bahnhofanlagen mit S 35 Mio. Das nunmehr zur Genehmigung anstehende 4. Sonderinvestitionsprogramm, welches Kosten von S 146 Mio. beinhalte, umfasse die Jahre 1996 bis 2000. Die Aufbringung der finanziellen Mittel erfolge wiederum zu 50 % durch den Bund, zu insgesamt 38, 34 % durch das Land Vorarlberg, zu 7, 95 % durch die Montafoner Gemeinden und zu 3, 71 % durch die Vorarlberger Illwerke AG. Demnach sei von den Montafoner Gemeinden ein Betrag von S 11.606.265, - aufzubringen. Dieser Betrag stelle eine Nettosumme dar und beinhalte die Bedarfszuweisungen des Landes an die Gemeinden in Höhe von S 14.170.035, - nicht mehr. Auf die Gemeinde Vandans entfalle nach dem Bevölkerungsschlüssel ein Brutto-Gemeindeanteil von insgesamt S 3.642.698, - oder ein Netto-Anteil von S 1.639.213, -. Bezogen auf den Fünfjahreszeitraum ergebe dies einen Netto-Gemeindeanteil von S 327.842, 60 pro Jahr. In der Folge ergibt sich eine angeregte Diskussion über die Notwendigkeit dieses 4. Sonderinvestitionsprogrammes bzw. den Maßnahmen der bisherigen Sonderinvestitionsprogramme. Nachdem vom Bürgermeister eine Fülle von Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet werden können und Dir. Gottfried Schapler von der Montafonerbahn AG derzeit urlaubsbedingt außer Landes weilt, sprechen sich die Anwesenden letztlich für eine Vertagung der Entscheidung aus. Dem Vertagungsantrag des Bürgermeisters wird einstimmig zugestimmt. Um 22.00 Uhr hat Vbgm. Franz Egele wegen anderweitiger Verpflichtung die Sitzung verlassen. 9. Vom Bürgermeister wird eingangs festgestellt, daß eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 1995 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zeitgerecht zugegangen ist. Demzufolge wird auf eine detaillierte Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet. Anhand einer Zusammenstellung führt der Bürgermeister den Anwesenden die Entwicklung der Steuereinnahmen von 1985 bis 1995 vor Augen und verdeutlicht in diesem Zusammenhange die dramatische Verschlechterung der finanziellen Situation insgesamt. Für das laufende Budgetjahr befürchte er weitere Einnahmenrückgänge, sodaß der finanzielle Spielraum mit nahezu Null beziffert werden müsse. Mit der gebotenen Konsequenz gelte es daher die nächsten Jahre die Ausgaben auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken und als oberstes Ziel eine Konsolidierung des Finanzhaushaltes zu verfolgen. Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest sodann Dipl.Ing. Alois Kegele als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 22. Oktober 1996 stattgefundene Überprüfung der Kassagebarung. Den Ausführungen zufolge wurden dabei keinerlei Mängel festgestellt; einige Anregungen und Feststellungen sind im internen Prüfungsbericht, welcher ebenfalls verlesen wird, festgehalten. -7- Im Anschluß daran ergibt sich über diesen internen Prüfungsbericht eine ausgiebige Diskussion, bei der insbesondere der Bürgermeister zu den einzelnen Empfehlungen und Anregungen Stellung nimmt. Sowohl der Obmann des Prüfungsausschusses als auch Bürgermeister Burkhard Wachter sprechen sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch der Mitarbeiterin Anneliese Schoder Dank und Anerkennung für die tadellose Führung der Gemeindekassa aus. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier noch einige wenige Fragen zu den wesentlichsten Voranschlagsabweichungen beantwortet werden, wird in getrennten Abstimmungen dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold einstimmig die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß 1995, wie aus der anhängenden Zusammenfassung ersichtlich, einstimmig genehmigt. 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 23. Oktober 1996 der diesjährige „Seniorenausflug" in das Appenzeller Land stattgefunden habe. Mit 125 Teilnehmern habe es beim gegenständlichen Seniorenausflug eine Rekordbeteiligung gegeben. Namens aller Teilnehmer danke er der Gemeindevertretung für die Genehmigung und Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel. - am 27. Oktober 1996 um 14.00 Uhr die Eröffnung des Naturerlebnispfades in Tschagguns/Latschau stattfinde. Namens der Initiatoren lade er alle Damen und Herren der Gemeindevertretung zu dieser Eröffnungsfeier ein. Unter Punkt „Allfälliges" ersucht Friedericke Feurstein um einen Kurzbericht zu den Neubauabsichten der Darinka Schmidt. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß die Betreiberin des privaten Seniorenheimes zwischenzeitlich von einem Neubau abgekommen sei und eine Erweiterung bzw. Sanierung des derzeitigen Bestandes in Erwägung ziehe. In einer weiteren Anfrage bittet Friedericke Feurstein um Auskunft, inwieweit die Gemeinde Einfluß auf die tatsächliche Verwendung von Sozialhilfemitteln nehmen könne. Leider sei, so die Antwort des Bürgermeisters, eine Einflußnahme der Gemeinde auf die Verwendung solcher Mittel nahezu unmöglich. Große Hoffnung setze er allerdings in die anstehende Novellierung des Sozialhilfegesetzes. Abschließend ersucht Friedericke Feurstein den Vorsitzenden um Auskunft, ob hinsichtlich der Schlägerungen auf dem Gst.Nr. 199/1 des Martin Kofler eine forstrechtliche Bewilligung vorliege. In seiner Antwort führt der Bürgermeister aus, daß seinem Wissen nach eine forstrechtliche Bewilligung für die vorgenommenen Schlägerungen nicht vorliege. Persönlich glaube er, daß eine solche auch nicht erforderlich sei, wenn vom zuständigen Wald-Aufsichtsorgan eine Auszeichnung der hiebsreifen Bäume vorgenommen worden sei. Josef Maier informiert die Anwesenden, daß der Aufsichtsrat der Vorarlberger Illwerke AG dem vom Vorstand ausgearbeiteten und vorgeschlagenen Joint-Venture mit der Firma Erne grundsätzlich zugestimmt habe und in diesem Zusammenhange eine Betriebsansiedlung im Montafon beabsichtigt sei. Wolfgang Violand bringt in seiner Wortmeldung seine Genugtuung über die zwischenzeitlich erfolgte Sanierung der sogenannten „Winterlinde" in der Parzelle Unterbündta zum Ausdruck. Nachdem diese aber einen starken Moosbewuchs aufweise, erachte er eine Beseitigung desselben für ebenso erforderlich. Der Bürgermeister verspricht eine diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem Sanierungsunternehmen. -8Florentin Salzgeber ersucht den Bürgermeister um Auskunft über den Stand der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hanggleitung Außergolm/Tschöppa. In seiner Antwort informiert der Bürgermeister über ein zwischenzeitlich stattgefundenes Gespräch mit den Vertretern der Voralpe Tschöppa und die Notwendigkeit einer weiteren Begehung mit allen Betroffenen noch vor Winterbeginn. 11. Einleitend informiert der Bürgermeister, daß mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 20. Oktober 1994 die Anschaffung eines neuen Herdebuchstieres genehmigt worden sei. Die von Raimund Wachter getätigte Anschaffung habe dann einen Aufwand von S 47.300, - erfordert. Nach nur 1 1/2-jährigem Einsatz stehe nunmehr wiederum eine Neuanschaffung an, nachdem dieser Herdebuchstier seine Erwartungen leider nicht erfüllt habe und zwischenzeitlich der Schlachtung zugeführt worden sei. Die Anschaffung eines neuen Herdebuchstieres sei daher unumgänglich. Nach einer Auskunft des Stierhalters Raimund Wachter müsse bei einer entsprechenden Stierqualität mit einem Kaufpreis von ca. S 60.000, - bis S 70.000, - gerechnet werden. Nach kurzer Diskussion billigen die Mitglieder der Gemeindevertretung den Kauf eines neuen Herdebuchstieres und genehmigen hiefür ein Etat in Höhe von S 70.000, - inklusive Mehrwertsteuer. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: