20201222_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:07
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2020-12-22
Erscheinungsdatum 2020-12-22
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GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 22. Dezember 2020 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 3. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. Dezember 2020 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Peter Scheider jun., Ing. Alexander Zimmermann MSc, Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Wilfried Bleiner, Mag. Alexander Doblinger, Ferdinand Marent sowie Renate Neve als Ersatzfrau; Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Manuel Zint, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold und Frank Hepperger als Ersatzmann; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Mag. Johannes Wachter (GFV) und Ralf Engelmann (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gelobt Frau Renate Neve vor dem Bürgermeister, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Pünktlich um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier Wolfgang Brunold, Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon, sowie die drei Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 02. Dezember 2020 2. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2021 3. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2021 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 4. Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage OK BA 08 und der Wasserversorgungsanlage WVA BA 08 im Bereich „Scheibenkopf und Obere Bündta“ - Auftragsvergabe 5. Kenntnisnahme die in der Sitzung am 03. Dezember 2020 getroffenen Entscheidung des Ausschusses für Soziales 6. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2020 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 02. Dezember 2020 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 02. Dezember 2020 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen mit den außerordentlichen Kostenstellen des Voranschlags für das Jahr 2021 auseinander. Von Bgm. Florian Küng und von Gemeindekassier Wolfgang Brunold sind die für das Jahr 2021 vorgesehenen Schwerpunkte erläutert worden. Es wird ersucht, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Bgm. Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass am 02. Dezember 2020 eine digitale Sitzung des Finanzausschusses stattgefunden habe. In dieser Sitzung sei der Voranschlag 2021 beraten worden, wobei es sich beim Voranschlag 2021 um ein reines Konsolidierungsbudget - mit ein paar wenigen Schwerpunkten - handle. Er wolle nun aber nicht zu den einzelnen Positionen Stellung nehmen, da es unter Punkt 3. der heutigen Tagesordnung die Genehmigung des Voranschlages 2021 sowie die Schwerpunkte im Detail zu beraten gebe. 2. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2021 Beschlussvorlage: Wie dem angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan (Seite 167 des Voranschlages 2021) für das Jahr 2021 entnommen werden kann, sieht dieser im Jahr 2021 die Beschäftigung von insgesamt 30 Frauen und 12 Männern vor. Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 10, 80 und 16, 51 27, 31 Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. 2 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 Angestellte 29 Frauen Angestellte in handwerklicher Verwendung 1 Frau Summe 30 Frauen 10 Männer 2 Männer 12 Männer Gegenüber dem Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2020 sieht der nunmehr vorliegende Beschäftigungsrahmenplan eine Steigerung in Höhe von 0, 33 VA vor. Es wird ersucht, dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 zuzustimmen. Beschluss: Dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 wird einstimmig zugestimmt. 3. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2021 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes Beschlussvorlage: Gemäß § 73 Abs. 5 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann. Der vom Bürgermeister und dem Team in der Gemeindekasse ausgearbeitete Entwurf ist in der Sitzung am 11. Dezember 2020 dem Gemeindevorstand zur Stellungnahme vorgelegt worden. Vom Gemeindevorstand ist der Voranschlagsentwurf einstimmig zur Kenntnis genommen worden, ohne zu den einzelnen Haushaltsstellen konkret eine Entscheidung zu treffen. Wie dem angeschlossenen Voranschlagsentwurf 2021 entnommen werden kann, sieht dieser ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) in Höhe von - ein Nettofinanzierungssaldo (Finanzierungshaushalt) in Höhe von 1.618.200, 00 Euro, - 6.100, 00 Euro, ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) nach Haushaltsrücklagen in Höhe von - 1.618.200, 00 Euro, Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Finanzierungshaushalt) in Höhe von 0, 00 Euro vor. Die Finanzkraft errechnet sich mit 4.052.900, 00 Euro. Es wird ersucht, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2021 zu genehmigen. Beschluss: Bürgermeister Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass er zur heutigen Sitzung Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon eingeladen habe, damit den neuen Mitgliedern der Gemeindevertretung der Aufbau und Inhalt des Voranschlages gemäß der VRV 2015 im Detail erläutert werde. Für sein Kommen bedanke er sich recht herzlich. 3 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 Der Voranschlag sei mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Gemeindevertretern digital zugestellt worden. Über Wunsch des Vorsitzenden erläutert sodann Mag. Edgar Palm recht ausführlich und umfassend den Voranschlag gemäß der Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015). Mit der Verpflichtung, nämlich den Voranschlag ab dem Jahr 2020 auf Basis dieser neuen VRV 2015 zu erstellen, gebe es eine Vielzahl von Neuerungen und der Umfang des Voranschlages weite sich bedeutend aus. Wenn das Rechnungswesen bis zum Jahr 2019 im Wesentlichen auf einer „doppelten Buchhaltung“ basiert habe, fuße dieser jetzt de facto auf einer „dreifachen Buchhaltung“, da die neue VRV 2015 einen „Ergebnishaushalt“, einen „Finanzierungshaushalt“ und einen „Vermögenshaushalt“ zu enthalten habe. Im Voranschlag selber werde der Ergebnis- sowie der Finanzierungshaushalt ausgewiesen. Seit 01.01.2020 gebe es zudem auch die gesetzliche Verpflichtung die Abschreibungen und die Rückstellungen auszuweisen. In den letzten Monaten habe Gemeindekassier Wolfgang Brunold uns sein Team in der Gemeindekasse viel Arbeit auf sich genommen, um die Bewertungen/Abschreibungen einzuarbeiten. In dem vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2021 seien im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 7.021.600, 00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 8.639.800, 00 Euro vorgesehen. Das habe zur Folge, dass im kommenden Jahr 2021 für den laufenden Haushalt rd. 711.000, 00 Euro fehle, daher sei im vorliegenden Voranschlag bereits eine Darlehensaufnahme in selbiger Höhe budgetiert worden. Das Jahr 2021 stelle die Gemeinde Vandans sowie viele andere Gemeinden vor große Herausforderungen. Rund 60 % der österreichischen Gemeinden seien im kommenden Jahr nicht mehr imstande, ihre laufenden Ausgaben durch laufende Einnahmen zu bedecken. Laut einer Prognose werde es erst im Jahr 2022 eine Entspannung geben bzw. sei die Finanzlage auf dem Niveau der Jahre 2018/19. Markus Pfefferkorn möchte erfahren, ob sich die vorgesehene Darlehensaufnahme noch erhöhen könnte, sollten die budgetierten Einnahmen „coronabedingt“ nicht den Erwartungen entsprechen. Mag. Edgar Palm beantwortet diese Frage mit einem klaren Ja und gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass sich dieses Minus entsprechend verändere, wenn mehr Investitionen getätigt bzw. weniger Einnahmen erzielt werden. Bgm. Florian Küng gibt zu verstehen, dass am gestrigen Tage ein Schreiben vom Gemeindeverband eingelangt sei. In diesem werde mitgeteilt, dass der Bund den österreichischen Gemeinden weitere 1, 5 Mrd. Euro zur Verfügung stelle. Eine Milliarde Euro davon als Vorauszahlung, die ab dem Jahr 2023 mit den Ertragsanteilen wieder gegenverrechnet werden soll. Weiters gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass es auch einen Gesprächsbedarf mit Land und Bund gebe, und zwar was den derzeitigen Aufteilungsschlüssel des Finanzausgleiches, betreffe. In der Folge erläutert der Bürgermeister die Schwerpunkte des Voranschlages 2021 und legt die Überlegungen für die einzelnen Budgetansätze dar. Mehrmals verweist er darauf, dass in dem vorliegenden Voranschlag, Ansätze aufgenommen worden sind, damit die Gemeinde im kommenden Jahr einen Handlungsspielraum habe. Jede im Budget 2021 vorgesehene Ausgabe, müsse im kommenden Jahr - mehr denn je - gut überlegt werden. Schwerpunkte im Voranschlag für das Jahr 2021: 1-0310-7280 Räumlicher Entwicklungsplan 27.000, 00 1/0630-7290 Städtepartnerschaften – 30 Jahre Partnerschaft mit der Stadt Heitersheim 15.000, 00 1/1630-0100 Ortsfeuerwehr: Neu- und Erweiterungsbau Gerätehaus 4 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 220.000, 00 2/2400-3000 1/2400-0100 1/2400-0100 1/2620-6130 2/2620-8610 1/2690-7572 1/3900-7770 1/4290-7680 1/5200-7290 1/5290-7290 1/5290-7290 1/6120-6110 1/6120-7290 1/6170-0200 Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2020) Förderung f. Kindergarten Kindergarten Vandans – Neubau/Erweiterung Schnäggahüsle – Umsiedlung ins „Alte Tourismus-Info“(Übergangslösung)/Adaptierungskosten Sport Club Montafon Vandans /Oberer Fußballplatz, öffentlich – Flutlichtanlage Umstellung auf LED 60 % Sportförderung vom Land Vorarlberg Schützengilde Montafon – KB für Luftgewehrstand in der Gafadura Pfarre Vandans – KB Kirchturmsanierung Alte Kirche und KB Sanierung Hauptstiege Pfarrkirche Kinderpsychologische Betreuung (f. M. Mader wird dzt. Mit Stand Montafon abgeklärt bezüglich „montafonweite“ Lösung) Stand Montafon – Naturpark Rätikon e5 Gemeinde – Laufende Maßnahmen des Teams e5 Klimaleitbild der Gemeinde Vandans Gemeindestraßen (Lfd. und ausgeweitete Instandhaltung/Euro 55.000, 00 plus Euro 45.000, 00 Gemeindestraßen – Variantenstudie Anbindung Ortsteil Vens an die L188 Bauhof – Anschaffung eines Schlegelmulchers 1/7770-7290 Wildbachverbauungen (Rellsbach Unterlauf, Auenlatschbach, Mustergielbach u. Gafanttobel) Stand Montafon – MBS 9. MIP / 1. Rate 2021 VLR – 60 % Besondere Bedarfszuweisungen MBS 9. MIP Schindelfonds (Rellstal) Weihnachtsbeleuchtung Dorfstraße-Bahnhofstraße-Rätikonstraße /Gvorst.-Beschluss Einrichtungen zur Förderung des Fremdenverkehrs – Wanderkarte Vandans Montafon Tourismus – Themenweg „Alpenmosaik“ (Vandans Baukultur) Alpengasthof Rellstal – Instandhaltung 1/8140-0400 Anschaffung einer neuen Schneefräse (Anbau Lindner Unitrac) 1/8150-6190 Spielplatz Kindergarten - Etappenweise Sanierung 1/8160-0500 Straßenbeleuchtung - Ergänzung Meßweg Straßenbeleuchtung - Mastsicherungskästen und lfd. Instandhaltung Grundbesitz - Abbruch Wohnhaus Zögernitz Grundbesitz - Verkauf von Grundbesitz Oberbündta und Scheibenkopf ImmoEst - Grundverkäufe in der Oberbündta und am Scheibenkopf Stand Montafon - Maßnahmen Bewirtschaftung Standeswald (Finanzierungsbeitrag ca. 16, 36 %) Waldbesitz - Stand Montafon (Forstfondsumlage) Sanierung Forststraße "Schattseite" Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2020) - Förderung für die Wasserversorgungsanlage Wasserversorgungsanlage – Erweiterung BA 08 „Bereiche Obere Bündta und Scheibenkopf“ WVA Vandans – Wasserleitungs/Wartungsbuch WVA Vandans – Mögliche Stichleitungen Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2020) - Förderung f. die Abwasserbeseitigungsanlage 1/6330-7290 1/6500-7720 2/6500-8610 1/7190-7750 1/7700-0500 1/7770-4130 1/7770-7209 1/8160-6190 1/8400-7290 2/8400-0010 1/8400-7100 1/8420-7520 1/8420-7520 1/8420-7520 2/8500-3000 1/8500-0040 1/8500-0040 1/8500-0040 2/8510-3000 5 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 -201.800, 00 300.000, 00 180.000, 00 40.000, 00 -24.000, 00 25.000, 00 55.000, 00 5.000, 00 6.000, 00 7.000, 00 7.500, 00 100.000, 00 20.000, 00 6.000, 00 300.000, 00 19.600, 00 -11.800, 00 5.000, 00 20.000, 00 1.000, 00 13.000, 00 10.000, 00 25.000, 00 10.000, 00 10.000, 00 17.000, 00 10.000, 00 -860.000, 00 155.000, 00 31.000, 00 24.000, 00 10.000, 00 -30.000, 00 30.000, 00 30.000, 00 10.000, 00 -46.500, 00 1/8510-0040 1/8510-0040 1/8510-0040 1/8520-6130 1/8530-6140 2/8531-8110 1/8531-3460 Abwasserbeseitigungsanlage - Erweiterung BA 08 "Bereiche Obere Bündta und Scheibenkopf" ABA Vandans – Kanalkataster ABA Vandans - Mögliche Stichleitungen bzw. Kanalumlegungen Altstoffsammelzentrum Gafadura - Lfd. Instandhaltung Wohn- und Geschäftsgebäude (Wohnhaus Kilga Otto - Dachsanierung) Seniorenheim Schmidt Vandans – Mieteinnahmen Seniorenheim Schmidt Vandans - Sondertilgung Darlehen bei der Sparkasse Bludenz 63.000, 00 30.000, 00 12.000, 00 10.000, 00 16.000, 00 -54.000, 00 54.000, 00 Markus Pfefferkorn bringt in der neuerlichen Wortmeldung seinen Unmut zum Ausdruck. Er habe sich in der Sitzung des Finanzausschusses am 02. Dezember 2020 einen Rohentwurf des Voranschlages 2021 erwartet. Eine Finanzausschuss-Sitzung abzuhalten, ohne entsprechende Unterlagen, sei für ihn nicht verständlich. Seiner Meinung nach hätte bereits im September eine Sitzung des Finanzausschusses anberaumt werden müssen. In weiterer Folge hätten diese Budgetansätze in den Fraktionen besprochen und mit diesem ausgearbeiteten Entwurf neuerlich im Finanzausschuss beraten werden können. Die richtige Vorgehensweise, wären zwei bis drei Sitzungen des Finanzausschusses, um das Budget eingehend zu beraten und erst in einem weiteren Schritt wäre der Voranschlag der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen gewesen. In diesem besonderen Jahr hätte das Budget auch erst im Jänner 2021 beschlossen werden können. In der Sitzung des Finanzausschusses seien nur einige Zahlen genannt worden. In der Sitzung des Gemeinvorstandes in dem der Voranschlags-Entwurf zur Kenntnis genommen worden sei, seien die Ansätze ohne vorherige Rücksprache bereits festgestanden, dazu fehle ihm jegliche Grundlagenerhebung. Mag. Nadine Kasper schließt sich ihrem Vorredner an. Die Sitzung des Finanzausschusses am 02. Dezember 2020 sei ohne Vorbereitung und Unterlagen abgehalten worden. Gerade für ein Krisenbudget sollte viel Zeit investiert werden, um die Budgetansätze im Detail zu beraten. Es gebe einige Ansätze in dem vorliegenden Voranschlag, die es zu hinterfragen gebe, wie beispielsweise Weihnachtsbeleuchtung, Instandhaltung Straßen, Umsiedelung Kinderbetreuung, etc. Diese Vorgehensweise sei absolut verantwortungslos. Manuel Zint gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass ein reines Konsolidierungsbudget einen anderen Charakter habe. Er sehe diesen Voranschlag als „PlatzhalterBudget“. Dies sei gerade in diesen schwierigen Zeiten, das falsche Signal nach außen. Viele enthaltenen Positionen seien unklar und diese dargelegten Schwerpunkte seien sehr fragwürdig. Seiner Meinung nach, wäre die Genehmigung von Nachtragsvoranschlägen die richtige und saubere Vorgehensweise, als Ansätze aufzunehmen, ohne konkrete Kostenschätzung. Vbgm. Ina Bezlanovits bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass der vorliegende Voranschlag gemeinsam mit dem Bürgermeister und dem Gemeindekassier besprochen und beraten worden sei. Diese Zahlen würden zum einen auf Erfahrungswerten basieren und zum anderen gebe es einige Maßnahmen, Instandhaltungen und Anschaffungen im kommenden Jahr, die im Budget 2021 berücksichtigt worden sind und zwar auf Grundlage von Angeboten und Kostenschätzungen. Im kommenden Frühjahr werde die Kommunal Audit die Finanzlage der Gemeinde Vandans genau analysieren und in der Folge werde es sicherlich auch einen Maßnahmenkatalog geben. Den Voranschlag für das Jahr 2021 nicht zu beschließen bzw. keine Ansätze anzunehmen, wäre ihrer Meinung nach die falsche Vorgansweise. Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass seit Jahren nur eine Finanzausschuss-Sitzung im Jahr stattfinde. Dieser Zustand habe er immer wieder bemängelt. Viele Investitionen seien in der Vergangenheit ohne Beratung im Finanzausschuss umge- 6 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 setzt worden. Es müsse unbedingt nach langfristigen Lösungen (mittelfristige Finanzplanung) gesucht werden. Gerade in dieser Ausnahmesituation müsse jede Ausgabe, wie zum Beispiel die Vereinsförderung gut überlegt sein. In vielen Gemeinden seien diese Förderungen gekürzt worden. Bgm. Florian Küng gibt zu verstehen, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gebe, nämlich den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann. Des Weiteren erinnert er an die Gemeindevertretungswahl im vergangenen September sowie an die konstituierende Sitzung im Oktober der neu gewählten Gemeindevertretung. Im vergangenen Jahr habe es einen Bürgermeisterwechsel gegeben, er selber sei erst seit Mai im Amt, die Gemeindevertretung sei neu gewählt worden, seit März werde unser tägliches Leben zudem noch von einer Pandemie begleitet. Er habe sich viele Gedanken über das Budget 2021 gemacht. Über die einzelnen Schwerpunkte/Ansätze werde im kommenden Frühjahr in den zuständigen Ausschüssen eingehend beraten. Trotz der Ausnahmesituation müsse die Gemeinde Vandans im Jahr 2021 ihre Aufgaben erfüllen. Stillstand sei der falsche Weg. Zudem sei der Schuldenstand in den letzten Jahren reduziert worden. Es könne alles hinterfragt werden, angefangen von der Kürzung der Vereinsförderung, der Landwirtschaftsförderung bis hin zur Schließung des Rätikonbades. Er sei jedoch der Meinung, dass gerade in Krisenzeiten die Gemeinde ein verlässlicher Partner sein soll. Auch die Qualität von Kindergarten, Schule und vieles mehr sollte nicht vernachlässigt werden. Wie er heute bereits des Öfteren angesprochen habe, werde es zu Beginn des neuen Jahres eine weitere Sitzung des Finanzausschusses geben, um unter anderem über jede Einsparungsmöglichkeit zu diskutieren. Mag. Christian Egele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass jedes Budget auf der Grundlage der zu erwartenden Einnahmen bzw. Ausgaben basiere. Gemeindeintern seien entsprechende Angebote eingeholt worden und auf Grundlage dieser, seien diese Ansätze in den Voranschlag aufgenommen worden. Ansätze nicht zu berücksichtigen mit dem Wissen, dass diese benötigt werden, wäre seiner Meinung nach, eine unseriöse Vorgehensweise. Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters, nämlich den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2021 zu genehmigen, wird letztlich mit 16 : 8 Stimmen entsprochen. Die Finanzkraft für das Jahr 2021 wird in Höhe von 4.052.900, 00 Euro festgesetzt. Einstimmig stimmen die Anwesenden der Finanzkraft für das Jahr 2021 zu. 4. Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage OK BA 08 und der Wasserversorgungsanlage WVA BA 08 im Bereich „Scheibenkopf und Obere Bündta“ - Auftragsvergabe Beschlussvorlage: In der Sitzung am 23. Oktober 2019 hat sich die Gemeindevertretung Vandans unter anderem für den Verkauf der Grundstücke Nr. 1249/11 und Nr. 2016 ausgesprochen und den Bürgermeister beauftragt Teilungsentwürfe erarbeiten zu lassen. Zwischenzeitlich habe der Ausschuss für Soziales demensprechende Vergabekriterien ausgearbeitet und in der kommenden Ausgabe der amtlichen Mitteilungen wird die Bevölkerung darüber informiert. Voraussetzung für den Verkauf ist die Erschließung der Bauplätze mit einer Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage. Diesbezüglich hat das Ingenieurbüro Breuß + Mähr, Koblach, ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet, die Kosten ermittelt und Angebote eingeholt. Nach sachlicher und rechneri- 7 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 scher Prüfung durch das Büro Breuß + Mahr wurden Kosten für die Planung, Förderungsabwicklung, Einreichung, Bauaufsicht und Projektabschluss in Höhe von 26.623, - Euro netto ermittelt. Gemäß den vorliegenden Vergabeempfehlungen des Ingenieurbüros Breuß + Mähr, Koblach, vom 11. November 2020 sind die reinen Baukosten für die Erweiterung der Ortskanalisation und der Wasserversorgung 66.570, - Euro netto. Somit ist mit Errichtungskosten in Höhe von 93.193, - Euro netto zu rechnen. Zu erwartende Förderungen Ortskanalisation: - Land 20 % der Errichtungskosten - Bund 13 % der Errichtungskosten - KIP 50 % der Errichtungskosten Zu erwartende Förderungen Wasserversorgung: - Land 20 % der Errichtungskosten - Bund 19 % der Errichtungskosten - Förderung Strukturfonds - KIP 50 % der Errichtungskosten Es wird ersucht, die Auftragsvergabe gemäß der vorliegenden Vergabeempfehlungen zu beschließen. Beschluss: Anhand eines Lageplanes erläutert der Vorsitzende die geplanten Erweiterungen der Abwasserbeseitigungsanlage und der Wasserversorgungsanlage in den gegenständlichen Bereichen. Nach ein paar Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren einstimmig für eine Auftragsvergabe gemäß den vorliegenden Vergabeempfehlungen des Ingenieurbüros Breuß + Mähr, Koblach vom 11. November 2020, und zwar mittels Handzeichen, aus. 5. Kenntnisnahme die in der Sitzung am 03. Dezember 2020 getroffenen Entscheidung des Ausschusses für Soziales Beschlussvorlage: In der Sitzung am 03. Dezember 2020 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Soziales eingehend mit den Kriterien für die Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke auseinander. Die Vergabe erfolgt anhand nachfolgender Kriterien durch Beschluss des Sozialausschusses der Gemeinde Vandans: I. Anwendungsbereich Die Richtlinien gelten für den Verkauf von Baugrundstücken im Eigentum der Gemeinde Vandans. II. Erwerbsberechtigte Personen 8 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 Erwerbsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung a) b) c) d) e) f) volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) sind; die Österreichische(r) StaatsbürgerIn besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichzustellen sind; über kein Haus- bzw. Wohnungseigentum oder über kein vertragliches oder verbüchertes Wohnrecht in Österreich oder im Ausland verfügen, dies gilt auch für den eingetragenen PartnerIn oder LebenspartnerIn. Ausgenommen sind Käufer die den Nachweis erbringen, dass der zukünftige Wohnraumbedarf damit nicht gedeckt werden kann; über kein unbebautes Bauland in Österreich oder im Ausland verfügen, dies gilt auch für den/die LebenspartnerIn sowie die Eltern beiderseits; über ein Haushaltseinkommen bzw. kein Vermögen (Gewinn, Erbe oder Scheidungsanteil) verfügen, das die nach den Vorarlberger Neubauförderungsrichtlinien 2020/2021 festgelegten Einkommensgrenze nicht überschreitet bzw. die Förderwürdigkeit gegeben ist. Die Ermittlung des Haushaltseinkommen hat unter sinngemäßer Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Wohnbauförderung zu erfolgen. eine gesicherte Finanzierung für den Baulanderwerb sowie für die Errichtung eines Wohnhauses innerhalb von 5 Jahren nach Erwerbsdatum gewährleisten können; III. Berücksichtigungswürdige Bauvorhaben a) Der Grunderwerb erfolgt zum Zweck der Errichtung eines Wohnobjektes für den Wohn-bedarf des Erwerbers und seiner Familie und ist für Wohnzwecke zu verwenden. b) Je Antragsteller/Antragstellerin bzw. Ehepaar (Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) und Verwandtschaft zu weiteren Antragstellern/Antragstellerinen im Verwandtschaftsverhältnis 1. bis 2. Grades (Großeltern, Eltern, eigene Nachkommen, Nach-kommen der eigenen Nachkommen) ist der Erwerb nur eines Baugrundstückes möglich. IV. Wiederverkauf und Vorkaufsrecht, weitere Verpflichtung Gemäß den Vergabekriterien hat der Käufer/haben die Käufer dem Verkäufer/der Verkäuferin ein Wiederverkaufsrecht und der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für den Fall einzuräumen, dass bestimmte Bedingungen der Vergabekriterien nicht erfüllt werden oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Grundstück zu spekulativen Zwecken erworben wurde bzw. der Käufer/die Käufer die Vergabekriterien nicht erfüllen werden. 1. Einräumung eines Wiederkaufrechts gem. § 1068 ABGB: Gemäß den Vergabekriterien tritt der Wiederkaufsfall ein und ist der Verkäufer/die Ver-käuferin zum Wiederverkauf auf die Dauer von 7 Jahren ab Erwerbsdatum berechtigt, wenn auf dem kaufgegenständlichen Grundstück nicht innerhalb von 5 Jahren ab Erwerb ein Wohnobjekt entsprechend der baupolizeilichen Bewilligung und den geltenden baurechtlichen Bestimmung fertiggestellt wird und das Wohnobjekt vom Käufer/von den Käufern bzw. seiner/ihrer Familie ab Fertigstellung nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird und/oder der Käufer/die Käuferin ab Erwerb eines gemeindeeigenen Baugrundstückes innerhalb von 5 Jahren ein Eigentum an einem weiteren Grundstück und/oder Immobilie erwirbt. 9 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 Zur Absicherung dieser Verpflichtung räumt der Käufer/räumen die Käufer für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen oder eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen der Verkäuferin das Wiederkaufsrecht gem. § 1068 ABGB mit den nachstehend angeführten Regelungen zum Kaufpreis bzw. der Feststellung des Wertes ein. a) Wurde das Grundstück bei Eintritt des Wiederkaufsfalles einer Bebauung noch nicht zugeführt, gilt der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zuzüglich der Indexsteigerung gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichen Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Indexzahl für das Jahr der Unterfertigung des Kaufvertrages im Verhältnis zu jener durchschnittlichen Indexzahl des VPI 2010, welcher für jenes Jahr veröffentlicht wird, welches der Ausübung des Vorkaufs-rechtes vorausgeht. Zur Anrechnung gelangt die Hälfte der Wertänderung. b) Sollte das Grundstück bereits einer Bebauung zugeführt worden sein, so ist für den Fall, dass sich die Käufer und die Verkäuferin über die Höhe des Werts des Grundstückes und des bereits errichteten Gebäudes bzw. der bereits ausgeführten Baumaßnahmen nicht einigen können, der für das Wiederkaufsrecht maßgebliche Wert von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Bauwesen, für beide Parteien bindend festzusetzen. Der Wert des Grundstückes ist dabei höchstens mit dem in Pkt. 1 angeführten Betrag abzüglich eines angemessenen Abschlages für die Bebauung anzusetzen. Über die Person des gerichtlich beeideten Sachverständigen haben sich die Parteien zu einigen; im Nichteinigungsfall ist vom Präsidenten des LG Vorarlberg über Ersuchen auch nur einer Partei ein gerichtlich beeideter Sachverständiger namhaft zu machen. Die mit der Ausübung und der grundbücherlichen Durchführung des Wiederkaufsrechtes verbunden Kosten trägt der Käufer/tragen die Käufer. Die Kosten des Sachverständigengutachtens gemäß Pkt. b) trägt die Gemeinde Vandans. 2. Einräumung eines Vorkaufrechtes gem. § 1075 ABGB: Das Vorkaufsrecht tritt auf Grundlage der Vergabekriterien für den Fall ein, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Verkauf zu spekulativen Zwecken erfolgt und/oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der/die dritte/n Käufer die Voraus-setzungen der Vergabekriterien nicht erfüllen werden, sohin insbesondere das Wohnobjekt nicht als Hauptwohnsitz nutzen werden. Als besonderer Vorkaufspreis gilt der in Pkt. IV 1. festgelegte Wiederkaufspreis, höchstens jedoch der im Kaufvertrag mit den dritten Käufern vereinbarte Kaufpreis. Die Einlösungsfrist des § 1075 ABGB wird mit 90 Tagen vereinbart. Die Frist beginnt für den Fall, dass das Grundstück noch nicht bebaut wurde, am Tag des Zugangs der Verständigung über den Eintritt des Vorkaufsrechts bei der Gemeinde Vandans und für den Fall, dass das Grundstück bereits der Bebauung zugeführt worden sein sollte, mit dem Tag der Einigung der Parteien über den Zeitwert bzw. am Tag der Zustellung des Sachverständigengutachtens an die Gemeinde Vandans zu laufen. Der Vorkaufsfall tritt nicht ein, wenn das Kaufobjekt zur Gänze oder in Teilen unentgeltlich oder entgeltlich an den Ehegatten, Verwandte 1. Grades in absteigender Linie unter wirksamer Überbindung des Wiederkaufs- und des Vorkaufsrechts übertragen wird. 10 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 Die Gemeinde Vandans wird von diesem Vorkaufsrecht dann keinen Gebrauch machen, wenn der dritte Käufer die Voraussetzungen der Vergaberichtlinien erfüllt und der Kauf-preis den für den Vorkaufsfall geltenden Preis gemäß Pkt. 1 a) bzw. b) nicht übersteigt. Sollte dieser dritte Käufer die Vergaberichtlinien nicht erfüllen, so ermächtigt der/die Käufer/in die Gemeinde Vandans, die Rechte aus dem Vorkaufsrecht soweit gesetzlich möglich auf eine oder mehrere von der Gemeinde Vandans namhaft zu machende natürlich Person/en zu übertragen bzw. dieser/n das Recht einzuräumen, das Vorkaufsrecht auszuüben. Diese Person/en muss/müssen die für diese gemeindeeigenen Baugrundstücke geltenden Vergaberichtlinien erfüllen. Die Einlösung durch diese dritte Person hat spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung der Gemeinde Vandans gegenüber dem/der Käufer/in, dass er/sie das Vorkaufsrecht nicht selbst ausüben will, zu erfolgen. Das Vorkaufsrecht gilt auf die Dauer von 20 Jahren ab Erwerbsdatum. V. Vergabekriterien Die Auswahl innerhalb der erwerbsberechtigten Antragsteller erfolgt anhand der sich aus der nachfolgenden Punktetabelle ergebenden Gesamtpunkteanzahl. Bei Punkte-gleichheit entscheidet der Gemeindevorstand. Familiäre Situation Alleinstehend und/oder Partnerschaften über 40 Jahre Jungfamilien (1) und Jungehepaare (2) Behinderung oder Pflegebedürftigkeit des Bewerbers, der Bewerberin oder eines Haushaltsangehörigen 5 Punkte 15 Punkte Pflegestufe 1 – 3; Grad der Behinderung bis 50% → 3 Punkte je Person Pflegestufe 4 und höher; Grad der Behinderung ab 50 %--> 5 Punkte je Person; maximum 10 Punkte maximum 20 Punkte Kinder Jedes zusätzliche haushaltsangehörige 5 Punkte Kind, für welches zum Zeitpunkt der Vergabe Familienbeihilfe bezogen wird und jedes zum Zeitpunkt der Antragstellung ungeborene Kind (mind. 12 Schwangerschaftswoche). maximum 10 Punkte Bezug zur Gemeinde 24-monatiger ununterbrochener Haupt5 Punkte wohnsitz in Vandans der Bewerberin/des Bewerbers Darüberhinausgehend pro Jahr Haupt1 Punkt pro Jahr wohnsitz der Bewerberin/des Bewerbers in Vandans maximum 5 Punkte Vorfahren in gerader Linie der Bewerberin 5 Punkte oder des Bewerbers mit mindestens 10jährigem Hauptwohnsitz in Vandans maximum 15 Punkte Ehrenamtliches Engagement in Vandans 11 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 Aktive ehrenamtliche Tätigkeit in örtlichen Vereinen (Funktionärstätigkeit) oder gemeinnützigen Institutionen (z.B. Feuerwehr) mind. 2 Jahre je Ehrenamt 3 Punkte; bei einem über 10-jährigen ehrenamtlichen Engagement - weitere 2 Punkte; maximum 6 Punkte (1) (2) Jungfamilien sind Familien und Einzelpersonen jeweils unter 40 Jahren mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden versorgungsberechtigten Kind; Jungehepaare sind Ehepaare jeweils unter 35 Jahren; Diese Bestimmungen gelten auch für eingetragene Partnerschaften sowie Lebensgemeinschaften mit min. 3 Jahre gemeinsamen Haushalt; VI. Sonstige Bestimmungen a) b) c) d) Der Kaufwerber hat gegenüber der Gemeinde Vandans keinen Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Grundstückes. Die Gemeindevertretung behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen in Abweichung von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden oder die Vergaberichtlinien zu ändern. Über die Vergabe und Zuweisung der Grundstücke entscheidet der Gemeindevorstand. Sollte eine Bestimmung der Vergabekriterien aus irgendeinem Grund nichtig oder ungültig sein, ändert dies nichts an der Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung. Es wird ersucht, die Entscheidung vom Ausschuss für Soziales zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Nach Erläuterung der wesentlichen Inhalte durch die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, nämlich Anita Kesselbacher, nehmen die Anwesenden ohne weitere Wortmeldungen die ausgearbeiteten Vergabekriterien bzw. die Entscheidung des Ausschusses für Soziales einstimmig - und zwar mittels Handzeichen - zur Kenntnis. 6. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes Beschlussvorlage: Der Beschluss wurde vom Landtag am 18. November 2020 für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu diesem Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Nach einer Erläuterung durch Frau Mag. Nadine Kasper sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diesen nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 12 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2020 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Mit E-Mail vom 03. Dezember 2020 ersucht Frau Mag. Nadine Kasper um eine Korrektur ihrer auf Seite 22 angeführten Wortmeldung: Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass sich durch diese Pandemie die Finanzlage die finanzielle Lage – nicht nur durch diese Pandemie - in den Gemeinden verschlechtert habe. Seit vielen Jahren würde der Prüfungsausschuss auf die extreme finanzielle Situation der Gemeinde Vandans aufmerksam machen. Heute stehe die Gemeinde Vandans finanziell mit dem Rücken zur Wand. ……………. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2020 unter Berücksichtigung der oben angeführten Korrektur zu genehmigen. Beschluss: Die Verhandlungsschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2020 welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann unter Berücksichtigung der Korrektur und zwar mittels Handzeichen genehmigt. Mag. Alexander Doblinger und Renate Neve haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 8. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass ➢ er zur letzten Sitzung in diesem Jahr jeder Gemeindevertreterinnen und jedem Gemeindevertreter die druckfrische Montafoner Schriftenreihe Band Nr. 31 von Michael Kasper und Sophie Röder „Das Rellstal – Historisches Arbeiten, Leben und Wirtschaften“ als kleines Weihnachtspräsent überreichen möchte. ➢ von der Mitarbeiterin Sigrun Lassnig traditionell für die gesamte Gemeindevertretung einen Teller mit hausgemachten Weihnachtskekse bereitgestellt wurden. Er möchte sich im Namen der Gemeindevertretung für diese Geste recht herzlich bei ihr bedanken. 13 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 ➢ vor wenigen Tagen ein Schreiben der Vorarlberger Landesregierung im Gemeindeamt eingelangt sei. In diesem Schreiben informiere die Landesregierung neuerlich über das Frauennetzwerk Vorarlberg. Das Frauennetzwerk Vorarlberg biete Zugang zu wichtigen Informationen, organisiere Weiterbildungen und ermögliche den Austausch untereinander. In vielen Vorarlberger Städten, Gemeinden und Regionen gebe es Frauensprecherinnen, die die Anliegen der Frauen vertreten. Er wolle dieses Schreiben an die Vbgm. Ina Bezlanovits übergeben, mit der Bitte, sich diesem Thema anzunehmen. ➢ am 12. Dezember 2020 die Organisation Humanity Memorial Group Oberland eine Mahnwache in der Bludenzer Innenstadt durchgeführt habe und dabei sei auf die katastrophalen menschenunwürdigen Zustände in den Flüchtlingslagern hingewiesen worden. Mit aller Kraft versuche diese Organisation nach geeigneten Unterkünften, um geflüchtete Kinder, Jugendliche oder junge Familien unmittelbar aus diesen Lagern rauszunehmen. Angesichts der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im laufenden Jahr bedankt sich sodann der Bürgermeister bei allen Anwesenden für deren Einsatz und deren Mitarbeit zum Wohle der Allgemeinheit und wünscht allen frohe und gesegnete Weihnachten sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr 2021. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Markus Pfefferkorn: Am 07. Jänner 2021 findet die alljährliche Blutspende-Aktion in der Rätikonhalle statt. Trotz Lockdown ist es möglich, diese Blutspende-Aktion in der Zeit von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr durchzuführen, allerdings ohne Ausschank. Mag. Nadine Kasper: Unsere Fraktion wird nach der heutigen Sitzung zwei Anfragen an den Bürgermeister übergeben und zwar „Zu welchen Zweck wurden die Aufschüttungen im Oberlauf des Rellsbaches, welche den Durchflussquerschnitt verengen, durchgeführt?“ und „Liegen eine Roadmap für das Vandanser Straßennetz vor?“ Walter Stampfer: In der November-Sitzung der Gemeindevertretung habe ich die Frage gestellt, weshalb die Sanierungsarbeiten auf der Rellstalstraße nicht durchgeführt worden sind. Gibt es darauf bereits eine Antwort? Antwort des Bürgermeisters: Leider konnte diese Angelegenheit noch nicht geklärt werden. Im neuen Jahr wird den Gewährleistungsansprüchen nachgegangen. Walter Stampfer: Wäre es möglich den Heizraum der Volksschule/Rätikonhalle zu besichtigen? Mich würde die Technik interessieren. Antwort des Bürgermeisters: Sobald der Lockdown vorbei ist, können wir gerne eine Besichtigung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, nämlich Peter Scheider organisieren. Walter Stampfer: Sämtliche Dammwege werden mit einem Schlegelmulcher frei gemacht. Die Bäume werden dabei sehr in Mitleidenschaft gezogen. Ob diese Praxis gut für die Bäume ist, ist zu bezweifeln. Antwort des Bürgermeisters: Sämtliche Fußwege innerhalb der Gemeinde sowie entlang der Fußwege müssen immer wieder ausgeholzt werden, teilweise wird diese Aufgabe von den Mitarbeitern des Bauhofes mittels Trimmer erledigt und an einigen Stellen und Böschungen wird ein Schlegelmulcher eingesetzt. 14 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020 Daniel Ritter: Ich möchte den Organisatoren der Aktion „Ganz Vorarlberg testet“ vom 04.06. Dezember 2020 in der Rätikonhalle ein großes Lob aussprechen. Ich persönlich habe an dieser Aktion teilgenommen. Von der Anmeldung bis hin zur Testung hat alles hervorragend geklappt. Antwort des Bürgermeisters: Danke. Ich bin derselben Meinung. Diese Aktion wurde vom Land sowie vom Roten Kreuz unter Mithilfe der Gemeinde bestens organisiert. Der nächste Termin für eine großflächige Testaktion steht bereits fest. Vom 15. bis 17. Jänner 2021 wird es eine weitere Testaktion in der Rätikonhalle geben. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Florian Küng, Bgm. 15 / 15 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2020