20201119_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:09
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2020-11-19
Erscheinungsdatum 2020-11-19
Unterausschüsse
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Verbände/Konkurrenzen
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 19. November 2020 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 2. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. November 2020 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Alexander Zimmermann MSc, Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Wilfried Bleiner, Ferdinand Marent sowie Helmut-Robert Bitschnau als Ersatzmann; Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Manuel Zint, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold und Frank Hepperger als Ersatzmann; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Mag. Alexander Doblinger (GFV) und Ralf Engelmann (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Vor Beginn der öffentlichen Sitzung geloben die Ersatzleute Helmut-Robert Bitschnau und Frank Hepperger vor dem Bürgermeister, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Pünktlich um 18.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin und den Gemeindekassier Wolfgang Brunold und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Festsetzung der Zahl der Ausschussmitglieder 2. Bestellung der diversen Ausschüsse 3. Bestellung der diversen Kommissionen und Beiräte 4. Prüfung des Prüfungsausschusses am 31. August 2020: Stellungnahme zum Prüfbericht 5. Entscheidung zum Antrag von Roman Tagwercher (sowie des zwischenzeitlich verstorbenen Paul Tagwercher), wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler, um Entlassung der Trennfläche „1“ des Grundstückes Nr. 34/1, GB Vandans, aus dem bestehenden Gülleverbot 6. Löschung aus dem Gutbestandsblatt bzw. Aufhebung des Verwendungsgebrauches und Widmung „Straße und Wege“ der Grundstücke Nr. 2236/2 und Nr. 2236/3, je GB Vandans 7. Entscheidung zum Antrag von Herrn Markus Grabherr, Nenzing, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans, und Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages 8. Entscheidung zum Antrag von Frau Claudia Heel, Vandans, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 32/1, GB Vandans, und Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages 9. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Otto und Silvia Marent, Vandans, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166, je GB Vandans, und um Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages 10. Genehmigung von Vergabekriterien für den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke „Scheibenkopf“ und „Obere Bündta“ 11. Antrag gemäß § 41 Abs. 2 GG der Fraktion „An frischa- Loft – Parteiunabhängige Liste Vandans“ vom 20. Oktober 2020 12. Entscheidung zu den Anträgen gemäߧ 41 Abs. 2 Gemeindegesetz der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 02. Oktober 2020 13. Genehmigung eines Nachtrags-Voranschlages für das Jahr 2020 14. Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 800.000, 00 Euro 15. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2021 16. Nominierung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für den erweiterten Vorstand der „Offenen Jugendarbeit Montafon“ JAM 17. Entscheidung zum Antrag der Pfarre vom 06. November 2020 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2020 18. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen - Sammelgesetz 19. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 1. Sitzung der Gemeindevertretung vom 08. Oktober 2020 und des Protokolls des Umlaufbeschlusses Nr. 1 vom 27. Oktober 2020 20. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Festsetzung der Zahl der Ausschussmitglieder Beschlussvorlage: Die Anzahl der Mitglieder wird im § 51 Abs. 4 des Gemeindegesetz geregelt: 2 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 In Gemeinden, in denen die Zahl der Gemeindevertreter neun oder zwölf beträgt, müssen einem Ausschuss mindestens drei, in allen übrigen Gemeinden mindestens fünf Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Ausschusses sind aus der Mitte der Gemeindevertreter oder deren Ersatzleute nach dem Verhältniswahlrecht unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 56 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 zu wählen. Für Ausschussmitglieder sind in gleicher Weise eine erforderliche Anzahl Ersatzmitglieder zu wählen. Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder, die noch kein Gelöbnis abgelegt haben, sind unverzüglich nach ihrer Wahl vom Bürgermeister anzugeloben. Der Wortlaut des Gelöbnisses bestimmt sich nach § 37 Abs. 1. Da die Gemeindevertretung aus 24 Personen besteht, muss der Ausschuss aus mindestens 5 Personen bestehen. Aus den letzten Jahren gemachten Erfahrungen wird die Besetzung von 7 Personen vorgeschlagen. Es wird ersucht, die Zahl der Ausschussmitglieder festzusetzen. Beschluss: Dem darauffolgenden Antrag des Bürgermeisters, die Zahl der Ausschussmitglieder mit 7 festzusetzen (im Verhältnis: 4 Mitglieder der Liste „Gemeinsam für Vandans (GFV)“, 2 Mitglieder der Liste „An frischa Loft (AFL)“ und 1 Mitglied der Liste „Offene Liste Vandans (OLV)“, wird sodann mittels Handzeichen einstimmig zugestimmt. 2. Bestellung der diversen Ausschüsse Beschlussvorlage: In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die Gemeindevertretung gemäß § 51 nach Bedarf auf Dauer oder fallweise Ausschüsse bestellen und zwar a) b) c) zur Vorbereitung und Antragstellung für die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung; zur Überwachung von Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung; zur Verwaltung von Anstalten und wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinde; Am Beginn einer jeden neuen Funktionsperiode, kann die Gemeindevertretung festlegen, welche Ausschüsse für die nächsten 4, 5 Jahre eingerichtet werden sollen. In der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ hat man sich dafür ausgesprochen, bis auf Weiteres nachstehende Ausschüsse einzurichten: ➢ Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) ➢ Finanzen ➢ Kinder, Jugend und Bildung ➢ Land- und Forstwirtschaft (incl. Jagd und Umwelt) ➢ Vereine und Freizeit ➢ Prüfungsausschuss gem. § 52 GG ➢ Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) ➢ Sozialausschuss 3 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 Die Mitglieder des Ausschusses sind aus der Mitte der Gemeindevertreter oder deren Ersatzleute nach dem Verhältniswahlrecht unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 56 Abs. 1 zweiter Satz und 2 zu wählen. Für Ausschussmitglieder sind in gleicher Weise eine erforderliche Anzahl Ersatzmitglieder zu wählen. Es wird ersucht, die Ausschüsse entsprechend zu besetzen. Neben den Ausschüssen gibt es noch folgende Arbeitsgruppen die außerhalb von der Gemeindevertretung zu besetzen sind: ➢ Arbeitsgruppe Tourismus (inkl. Wirtschaft und Handel) ➢ e5 Team ➢ Sicherheitsteam ➢ Veranstaltungsteam Kultur Beschluss: Es folgt sodann die personelle Besetzung der einzelnen Ausschüsse. Von den einzelnen Fraktionen (Liste „Gemeinsam für Vandans“ = GFV, Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Vandans“ = AFL und Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“ = OLV) werden nachstehende Personen in Vorschlag gebracht: Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) (7) Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Peter Scheider jun. (GFV) Mathias Rinderer (GFV) weitere Mitglieder: Alexander Zimmermann MSc (GFV), Arno Saxenhammer (GFV), Serdar Calik (AFL), Christoph Brunold (AFL), Helmut Tisch (OLV) Ersatzleute: Stefan Köberle (GFV), Paul Schoder (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Daniel Ritter (GFV), Patrik Schapler (AFL), Christoph Netzer (AFL), Paola Caser (OLV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. Finanzen (7) Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Bgm. Florian Küng (GFV) Vbgm. Ina Bezlanovits (GFV) weitere Mitglieder: Peter Scheider jun. (GFV), Lukas Sturm (GFV), Markus Pfefferkorn (AFL), Ralf Engelmann (AFL), Mag. Nadine Kasper (OLV) Ersatzleute: Paul Schoder (GFV), Mag. Christian Egele (GFV), Helmut Robert Bitschnau (GFV), Heinz Scheider (GFV), Armin Wachter (AFL), Stephan Neugebauer (AFL), René Fleisch-Klinger (OLV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. 4 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 Freizeit und Vereine (7) Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Peter Scheider jun. (GFV) Ing. Stefan Steininger MSc (GFV) weitere Mitglieder: Stefan Köberle (GFV), Heinz Scheider (GFV), Marco Wehinger (AFL), Lea-Sophie Knobelspies (AFL), René Fleisch-Klinger (OLV) Ersatzleute: Lukas Sturm (GFV), Arno Saxenhammer (GFV), Mag. Christian Egele (GFV), Wilfried Bleiner (GFV), Karl Heinz Meditz (AFL), Thomas Frei (AFL), Ralf Stocker (OLV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. Kinder, Jugend und Bildung (7) Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Vbgm. Ina Bezlanovits (GFV) Mag. Johannes Wachter (GFV) weitere Mitglieder: Mag. Christian Egele (GFV), Manuela Konzett MA (GFV), Ralf Engelmann (AFL), Petra Melmer (AFL), Nadine Mangeng (OLV) Ersatzleute: Anita Kesselbacher (GFV), Lukas Sturm (GFV), Winfried Brüser (GFV), Wilfried Bleiner (GFV), Markus Pfefferkorn (AFL), Nicole Pfefferkorn (AFL), Manuela Klinger (OLV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. Land- und Forstwirtschaft (incl. Jagd und Umwelt) (7) Vorsitzende(r) Stellvertreter(in): Bgm. Florian Küng (GFV) Daniel Ritter (GFV) weitere Mitglieder: Daniel Ladner (GFV), Wilfried Bleiner (GFV), Armin Wachter (AFL), Günther Fitsch (AFL), Suanne Vonier (OLV) Ersatzleute: Manfred Schapler (GFV), Rita Zint (GFV), Stefan Köberle (GFV), Renate Neve (GFV), Frank Hepperger (AFL), August Montibeller (AFL), Hubert Thoma (OLV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. Prüfungsausschuss gem. § 52 GG (7) Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Mag. Nadine Kasper (OLV) Armin Wachter (AFL) weitere Mitglieder: Stephan Neugebauer (AFL), Ing. Stefan Steininger MSc (GFV), Lukas Sturm (GFV), Manuela Konzett (GFV), Helmut Robert Bitschnau (GFV) 5 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 Ersatzleute: Nadine Mangeng (OLV), Manuel Zint (AFL), Walter Stampfer (AFL), Anita Kesselbacher (GFV), Paul Schoder (GFV), Mathias Rinderer (GFV), Stefan Köberle (GFV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) (7) Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Bgm. Florian Küng (GFV) Mag. Johannes Wachter (GFV) weitere Mitglieder: Ing. Manfred Schapler (GFV), Ing. Stefan Steininger MSc (GFV), Markus Pfefferkorn (AFL), Johannes Neher (AFL), René Fleisch-Klinger (OLV) Ersatzleute: Alexander Zimmermann MSc (GFV), Arno Saxenhammer (GFV), Mathias Rinderer (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Armin Wachter (AFL), Stephan Neugebauer (AFL), Nadine Mangeng (OLV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. Sozialausschuss (7) Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Anita Kesselbacher (GFV) Mag. Johannes Wachter (GFV) weitere Mitglieder: Renate Neve (GFV), Wilfried Bleiner (GFV), Ralf Engelmann (AFL), Thomas Slovik (AFL), Monika Tisch (OLV) Ersatzleute: Helmut Robert Bitschnau (GFV), Stefan Köberle (GFV), Heinz Scheider (GFV), Winfried Brüser (GFV), Kornelia Wachter (AFL), Günther Fitsch (AFL), Manuela Klinger (OLV) Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgt einstimmig. Bgm. Florian Küng informiert weiters über die Besetzung der Arbeitsgruppen und Teams, die je nach Bedarf mit weiteren Personen und externen Fachleuten besetzt werden können: Arbeitsgruppe Tourismus (inkl. Wirtschaft und Handel) (max. 10 Personen): Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Mag. Christian Egele (GFV) Ferdinand Marent (GFV) weitere Mitglieder: Vbgm. Ina Bezlanovits (GFV), Manfred Ammann (GFV), Walter Stampfer (AFL), Stefan Gantner (AFL), Mag. Nadine Kasper (OLV) e5 Team (max. 10 Personen): Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Ing. Stefan Steininger MSc (GFV) Mathias Rinderer (GFV) 6 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 weitere Mitglieder: Winfried Brüser (GFV), Daniel Ritter (GFV), Manuel Zint (AFL), Markus Bargehr (AFL), Ing. Hubert Thomma (OLV) Sicherheitsteam (max. 10 Personen): Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Bgm. Florian Küng (GFV) Alexander Doblinger (GFV) weitere Mitglieder: Walter Bitschnau (GFV), Peter Scheider jun. (GFV), Marco Wehinger (AFL), Karl Heinz Meditz (AFL), Helmut Tisch (OLV) Veranstaltungsteam Kultur (max. 10 Personen): Vorsitzende(r): Stellvertreter(in): Heinz Scheider (GFV) Manfred Ammann (GFV) weitere Mitglieder: Renate Neve (GFV), Rita Zint (GFV), Marco Wehinger (AFL), Angelika Müller (AFL), Monika Tisch (OLV) Markus Pfefferkorn möchte vom Vorsitzenden in Erfahrung bringen, ob - je nach Thema – die Möglichkeit bestehe, in einer dieser Arbeitsgruppen kurzfristig mitzuarbeiten. Der Vorsitzende gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass dies jederzeit möglich sei und er für eine konstruktive Mitarbeit plädiere. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wird die vorgeschlagene Besetzung der Arbeitsgruppen und Teams einstimmig zur Kenntnis genommen. 3. Bestellung der diversen Kommissionen und Beiräte Beschlussvorlage: Gestaltungsbeirat: Die Gemeinde kann einen Gestaltungsbeirat einrichten. Ziel des Gestaltungsbeirat ist es das Ortsbild architektonisch qualitätsvoll zu gestalten und die Umsetzung gemeindebaulicher Konzepte zu fördern. Der bisherige Gestaltungsbeirat hat aus drei Mitgliedern bestanden. Zwei Mitglieder werden durch externe Experten die ein Studium an einer Universität, einer Hochschule oder einer anderen Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau abgeschlossen haben, die besondere Kenntnisse auf den Gebieten der Architektur und des Städtebaues vermitteln, und weiters über besondere Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen. In der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ hat man sich dafür ausgesprochen, nachstehende Personen für den Gestaltungsbeirat zu nominieren: Mitglieder: DI Reinhard Falch Mag. Wolfgang Neururer Peter Scheider jun. Ersatz: Mathias Rinderer 7 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 Es wird ersucht, den Gestaltungsbeirat zu bestellen. Beschluss: Nach der einleitenden Erläuterung über die Besetzung des Gestaltungsbeirates durch Bgm. Florian Küng stellt Armin Wachter den Antrag, diesen Gestaltungsbeirat nicht mehr zu installieren. Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass das Ziel, nämlich das Ortsbild architektonisch qualitätsvoll zu gestalten, durch diesen Gestaltungsbeirat nicht erreicht worden sei. Die jährlich anfallenden Kosten durch die externen Experten könnten seiner Meinung nach eingespart werden. Im gesamten Ortsgebiet von Vandans gebe es keine Einheit, angefangen von den verschiedenen Fassadenfarben, bis hin zum Baustil selber. Diese Beurteilung könne auch die Bauverwaltung Montafon übernehmen. Mag. Johannes Wachter spricht sich klar für die neuerliche Bestellung dieses Gestaltungsbeirates aus. Die Arbeit dieses Gestaltungsbeirates sei seiner Meinung essenziell für den Ortsbildschutz, für die Ortsbildgestaltung und auch für die Mitarbeiter der Bauverwaltung. Viele Vorarlberger Gemeinden wären froh und dankbar, wenn sie auf einen solchen Beirat zurückgreifen könnten. Von den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates, so Mag. Johannes Wachter, sei bisher eine tolle und qualitätsvolle Arbeit geleistet worden. Peter Scheider bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er in den vergangenen fünf Jahren diesem Gestaltungsbeirat angehört habe. Die beiden Architekten DI Reinhard Falch und Mag. Wolfgang Neururer seien absolute Experten auf diesem Gebiet. Ihr Ziel sei es neben ihrer fachlichen Beurteilung auch den Bauwerbern gute Vorschläge bzw. Ideen zu unterbreiten. Dies hätten die beiden Beiräte in der Vergangenheit des Öfteren schon unter Beweis gestellt. Er könne deshalb nur für die Beibehaltung dieses Gestaltungsbeirates und zwar mit diesen beiden erwähnten externen Fachleuten plädieren, da diese in der Vergangenheit hervorragende Arbeit geleistet haben. Er selber wolle abschließend erwähnen, dass er diese Tätigkeit immer ehrenamtlich ausgeübt habe und diese auch weiterhin ohne Entschädigung ausüben werde. Walter Stampfer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er bei der Errichtung seines Wohnhauses negative Erfahrungen mit dem damaligen Gestaltungsberat gemacht habe. Auch er vertritt die Meinung, dass sich die Gemeinde die Kosten für den Gestaltungsbeirat sparen könnte. Markus Pfefferkorn stellt die Frage, ob diese Kompetenz nicht der Bauverwaltung Montafon übertragen werden könnte. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass in der Marktgemeinde Schruns sowie in weiteren Montafoner Gemeinden ebenfalls Gestaltungsbeiräte mit den Architekten Falch und Neururer eingerichtet worden sind bzw. diese nach wie vor bestünden. Die Beibehaltung des Gestaltungsbeirates sehe er als wichtiges Instrument, da die Bauverwaltung lediglich für die Abwicklung der Bauanträge zuständig sei und nicht über die fachliche Kompetenz auf dem Gebiet der Architekten verfüge. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates würden dann um ihre Fachmeinung gefragt, wenn es sich um „fragwürdige“ oder „außergewöhnliche“ Bauprojekte handle. Bei den sogenannten „08/15 Bauprojekten“ würde die Bauverwaltung Montafon keine Stellungnahme des Gestaltungsbeirates einholen. Er sehe diesen Gestaltungsbeirat als gewichtige Stütze für die Bauverwaltung. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden letztendlich mit 17 : 7 Stimmen für die Bestellung des Gestaltungsbeirates aus und zwar gemäß der Beschlussvorlage nominierten Personen. Der Antrag von Armin Wachter wird somit mit 17 : 7 abgelehnt. 8 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 Grundverkehrs-Ortskommission: Nach § 12 Grundverkehrsgesetz hat jede Gemeinde eine Grundverkehrs-Ortskommission einzurichten. Die Grundverkehrs-Ortskommission besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und drei Beisitzern. Diese sind vom Bürgermeister auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf die jeweilige Funktionsdauer der Gemeindevertretung zu bestellen und auf ihre Amtspflichten anzugeloben. Zwei Mitglieder der Grundverkehrs-Ortskommission müssen dem bäuerlichen Berufsstand angehören. Für jeden Beisitzer ist ein Vertreter zu bestellen, für den die gleichen Bestimmungen gelten, wie für den Beisitzer, den er zu vertreten hat. Dies bedeutet, dass ein ordentliches Mitglied nur durch seinen unmittelbaren Vertreter ersetzt werden kann, nicht durch einen Vertreter eines andren Mitgliedes. In der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ hat man sich dafür ausgesprochen, nachstehende Personen für die Grundverkehrs-Ortskommission zu nominieren. Vorsitzenden: Stellvertreterin: Bgm. Florian Küng Vbgm. Ina Bezlanovits Beisitzer: Ewald Wachter Oskar Neher Mag. Johannes Wachter Vertreter: Armin Wachter Vertreter: Klaus Dreier Vertreter: Peter Scheider jun. Es wird ersucht die Grundverkehrs-Ortskommission zu bestellen. Beschluss: Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Bestellung der oben angeführten Mitglieder in die Grundverkehrs-Ortskommission aus. 4. Prüfung des Prüfungsausschusses am 31. August 2020: Stellungnahme zum Prüfbericht Beschlussvorlage: Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 31. August 2020 gemäß § 52 Gemeindegesetz eine Prüfung des Rechnungsabschluss 2019 vorgenommen. Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden des PA, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, am 10. September 2020 persönlich an die Gemeindebedienstete Eveline Breuß zur Weiterleitung an den Bürgermeister übergeben. Zu den einzelnen Prüfbemerkungen wird in dem angeschlossenen Schreiben im Detail Stellung genommen. Beschluss: Am 31. August 2020, so der Bürgermeister, habe eine Prüfung der Gemeindekasse durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses (PA) der Gemeinde Vandans stattgefunden. Der hierüber verfasste Prüfbericht sei von der Vorsitzenden des PA, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, am 10. September 2020 abgegeben worden. Nachdem er über das Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er sich mit dem Ergebnis beziehungsweise 9 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 den einzelnen Prüfbemerkungen im Detail auseinandergesetzt und eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme vom 22. Oktober 2020, so neuerlich der Vorsitzende, habe er allen Damen und Herren der Gemeindevertretung mit der Einladung zu dieser heutigen Sitzung der Gemeindevertretung, also am 12. November 2020, zukommen lassen. Er sehe daher keine Notwendigkeit mehr, den Inhalt dieser schriftlichen Stellungnahmen zu verlesen und stelle sowohl den Prüfbericht als auch seine Stellungnahme zur Diskussion. Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die detaillierten Arbeitsberichte des Bauhofes nicht wie gefordert, an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses zugestellt worden seien. Auf Ersuchen des Bürgermeisters hin, gibt Gemeindekassier Wolfgang Brunold zu verstehen, dass die Übermittlung der erwähnten Stundenaufzeichnungen mit der Vorsitzenden, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper besprochen worden sei. Dabei sei vereinbart worden, diese nur an sie zu übermitteln. Die Übermittlung sei bereits – wie besprochen – erfolgt. Nachdem es zum Bericht des Prüfungsausschusses bzw. zur Stellungnahme des Bürgermeisters keine Fragen beziehungsweise keine weiteren Wortmeldungen gibt, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 5. Entscheidung zum Antrag von Roman Tagwercher (sowie des zwischenzeitlich verstorbenen Pau Tagwercher), wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler, um Entlassung der Trennfläche „1“ des Grundstückes Nr. 34/1, GB Vandans, aus dem bestehenden Gülleverbot Beschlussvorlage: Im Jahre 1969 ist von der Gemeinde Vandans das „Pumpwerk Zwischenbach“ auf dem neu gebildeten Grundstück Nr. 32/4 errichtet worden. Das Pumpwerk selber ist von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Bescheid vom 15.10.1964 bzw. 30.06.1967 wasserrechtlich genehmigt worden. Mit Bescheid vom 06.03.1969 hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zusätzlich ein „Jaucheverbot“ im unmittelbaren Bereich des Pumpwerkes, und zwar 30 m östlich und 50 m südlich, festgelegt. Im Jahre 1979 hat die Gemeinde das baugegenständliche Grundstück Nr. 32/4 von Herrn Paul Tagwercher und zwar aus der Einlagezahl Nr. 678, GB Vandans, erworben. Obwohl dieses „Jaucheverbot“ nur für das Grundstück Nr. 32/4 bzw. das bergwärts angrenzende Grundstück Nr. 32/2 Gültigkeit hat, haftet dieses im Grundbuch auf allen Grundstücken der Einlagezahl 678 im Eigentum des zwischenzeitlich verstorbenen Paul Tagwercher. Aus dieser Einlagezahl hat Herr Roman Tagwercher, Sohn des Paul Tagwercher, eine Teilfläche im Ausmaß von 851 m², noch vor dem Ableben von Paul Tagwercher, erhalten. Da es sich um eine Teilfläche aus der Einlagezahl 678 handelt, haftet auf dieser ebenfalls dieses „Gülleverbot“. Herr Roman Tagwercher, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Edgar Düngler, ersucht nun um eine Entlassung dieser Teilfläche aus diesem „Gülleverbot“. Anmerkung: Ein gleich lautendes Ansuchen wurde bereits am 20. Juli 2017 (Claudia Heel) von der Gemeindevertretung genehmigt. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Roman Tagwercher eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: 10 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 Bgm. Florian Küng erläutert im Detail den gegenständlichen Antrag. Nach Beantwortung einiger allgemeinen Fragen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung geschlossen dafür aus, die Teilfläche „1“ aus dem Grundstück Nr. 34/1, EZ 678, GB Vandans, im Ausmaß von 851 m² aus diesem Dienstbarkeitsrecht des „Gülleverbotes“ zu entlassen. 6. Löschung aus dem Gutbestandsblatt bzw. Aufhebung des Verwendungsgebrauches und Widmung „Straße und „Wege“ der Grundstücke Nr. 2236/2 und Nr. 2236/3, je GB Vandans Beschlussvorlage: In der Sitzung am 10. September 2020 hat sich die Gemeindevertretung mit 21 : 1 Stimmen für einen Verkauf der Grundstücke Nr. 2236/2 im Ausmaß von 48 m² und Nr. 2236/3 im Ausmaß von 12 m² zum Preis von 300, 00 Euro/m² an die Alpenländische Heimstätte ausgesprochen. Bei diesen Grundstücken handelt es sich um zwei Restflächen, die aufgrund der Neuvermessung nach dem Ausbau der Rellstalstraße entstanden sind. Im Grundbuch und zwar im Gutbestandsblatt sind diese kaufgegenständlichen erwähnten Liegenschaften als „Straße und Wege“ eingetragen. Es wird ersucht, für die Grundstücke Nr. 2236/2 und Nr. 2236/3, je GB Vandans, den Verwendungsgebrauch und Widmung „Straße und Wege“ aufzuheben bzw. zu entwidmen und der Umwandlung in das Privateigentum zuzustimmen. Beschluss: Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über die Sachlage und legt anhand eines Lageplanes die örtliche Situation dar. Ohne weitere Wortmeldungen bzw. Fragen wird der Löschung aus dem Gutbestandblatt bzw. die Aufhebung des Verwendungsgebrauches und Widmung „Straße und Wege“ der Grundstücke Nr. 2236/2 und Nr. 2236/3, je GB Vandans, einstimmig zugestimmt. 7. Entscheidung zum Antrag vom 06. Juli 2020 von Herrn Markus Grabherr, Nenzing, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans, und Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages Beschlussvorlage: In der Sitzung am 10. September 2020 hat sich die Gemeindevertretung mit 17 : 5 Stimmen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.003 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans, von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 16 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Es ist keine Stellungnahme zum gegenständlichen Antrag eingelangt. Es wird nun ersucht, 11 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 a) die in Sitzung am 10. September 2020 unter Punkt 4. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: Antrag vom 06. Juli 2020 von Herrn Markus Grabherr, Nenzing: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.003 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans, von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 16 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 von „Verkehrsfläche–Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534 stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Markus Grabherr. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1531 eine Gesamtfläche von 911 m² und das Grundstück Nr. 1534 eine Gesamtfläche von 1.219 m² auf und liegt in der Parzelle „Außervens“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die beiden Grundstücke als „Freifläche–Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaften grenzen direkt an die öffentliche „Untere Venserstraße“ an und können von dieser aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 im Ausmaß von zirka 1.003 m² von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche– Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 16 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans von „Verkehrsfläche–Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes von „VS“ in „BW“ stellt eine Bereinigung desselben dar. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Es ist keine Stellungnahme zum gegenständlichen Antrag eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Antragsteller die Errichtung eines Eigenheimes auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen sind verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügen über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Weiters grenzen diese gegenständlichen Teilflächen westseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Zu diesem Ansuchen entsteht eine recht kontroverse und ausführliche Diskussion. Zum einen wurde über das Ausmaß der gegenständlichen Umwidmungsfläche (1.000 m² für die Errichtung eines Einfamilienwohnhaues), sowie die grundsätzliche Frage betreffend die Festlegung des Siedlungsrandes und zum anderen wurde über „Verdichtung nach Innen (ins Zentrum)“ ausführlich besprochen. Letztendlich sprechen sich die Anwesenden mit 5 : 2 Stimmen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung desselben. Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie 12 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden müssen. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 18 : 6 Stimmen für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.003 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans, von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 16 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 von „Verkehrsfläche–Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“. b) Abschluss eines Raumplanungsvertrages: In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die drei nachfolgenden Raumplanungsverträge (Verwendungsvereinbarungen) an die Landesregierung, Abt. Raumplanung zur Prüfung übermittelt worden seien. Leider sei erst heute Nachmittag eine Stellungnahme im Gemeindeamt per Email eingelangt und zwar mit einigen Ergänzungen & Korrekturen. Er erlaube sich deshalb die gewünschten Änderungen seitens der Aufsichtsbehörde in die vorliegenden Anträge einzuarbeiten. Die Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich mit 18 : 6 Stimmen für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Herrn Markus Grabherr aus und zwar unter Berücksichtigung der Änderungen/Ergänzungen durch die Aufsichtsbehörde (VLR). Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt. 8. Entscheidung zum Antrag vom 19. Juni 2020 von Frau Claudia Heel, Vandans, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 32/1, GB Vandans, und Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages Beschlussvorlage: In der Sitzung am 10. September 2020 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 447 m² aus dem Grundstück Nr. 32/1, GB Vandans, von „Freifläche–Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche-Kerngebiet“ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Es ist keine Stellungnahme zum gegenständlichen Antrag eingelangt. Es wird nun ersucht, a) die in Sitzung am 10. September 2020 unter Punkt 4. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: Antrag vom 19. Juni 2020 von Frau Claudia Heel: Umwidmung einer zirka 447 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 32/1 von „Freifläche-Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche–Kerngebiet“. Sachverhalt: 13 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 Das Grundstück Nr. 32/1, GB Vandans, steht im alleinigen Eigentum von Frau Claudia Heel. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 32/1 eine Gesamtfläche von 1.318 m² auf und befindet sich im Dorfzentrum. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 32/1 als „Baufläche-Kerngebiet und die restliche Teilfläche als „Freifläche–Sondergebiet (Geräteschuppen)“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück Nr. 32/1 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 32/1 und zwar im Nahbereich ihres Einfamilienhauses, eine Garage zu errichten. Die Liegenschaft wird von der „Dorfstraße“ erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung der restlichen Fläche des Grundstückes Nr. 32/1 im Ausmaß von zirka 449 m² von „Freifläche–Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche–Kerngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Es ist keine Stellungnahme zum gegenständlichen Antrag eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant die Antragstellerin nordöstlich ihres Wohnhauses eine Garage zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung einer Garage setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Weiters grenzt diese gegenständliche Teilfläche west- und nordseitig an bereits bestehendes „Bauland (BK)“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Mit der Antragstellerin soll ebenfalls eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer zirka 447 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 32/1 von „Freifläche-Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche–Kerngebiet“. b) Abschluss eines Raumplanungsvertrages: Zudem sprechen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Frau Claudia Heel aus und zwar unter Berücksichtigung der Änderungen/Ergänzungen durch die Aufsichtsbehörde (VLR). Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt. 14 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 9. Entscheidung zum Antrag vom 23. Juni 2020 der Eheleute Otto und Silvia Marent, Vandans, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 350/3 Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166, je GB Vandans, und um Genehmigung zum Abschluss eines Raumplanungsvertrages Beschlussvorlage: In der Sitzung am 10. September 2020 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 350/3 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 1.226 m² bzw. die Umwidmung von ca. 28 m² von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“, die Umwidmung aus dem Grundstück Nr. 360/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 313 m², die Umwidmung des Grundstückes Nr. .140 im Ausmaß von 99 m² von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. .166 im Ausmaß von ca. 29 m² von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Es ist keine Stellungnahme zum gegenständlichen Antrag eingelangt. Es wird nun ersucht, a) die in Sitzung am 10. September 2020 unter Punkt 4. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: Antrag vom 23. Juni 2020 von Otto und Silvia Marent, Vandans: Umwidmung einer zirka 1.696 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166, je GB Vandans, stehen im gemeinsamen Eigentum von Otto und Silvia Marent. Laut Grundstücksdatenbank weisen diese gegenständlichen Grundstücke eine Gesamtfläche von 3.487 m² auf und liegen in der Parzelle „Innerbach“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind diese Grundstücke überwiegend als „Freifläche–Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaften grenzen direkt an den öffentlichen „Vanossaweg“ an und können von diesem aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 350/3 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 1.226 m² bzw. die Umwidmung von ca. 28 m² von „VerkehrsflächeStraße“ in „Baufläche-Wohngebiet“, die Umwidmung aus dem Grundstück Nr. 360/1 von 15 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 313 m², die Umwidmung des Grundstückes Nr. .140 im Ausmaß von 99 m² von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. .166 im Ausmaß von ca. 29 m² von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Es ist keine Stellungnahme zum gegenständlichen Antrag eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge planen die beiden Söhne der Antragsteller jeweils die Errichtung von Eigenheimen auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 350/3 und Nr. 360/1. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen sind verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügen über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Das bestehende Wohnhaus der Antragsteller „Vanossaweg 7“ auf Grundstück Nr. .140, ist im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan derzeit als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes soll diese gegenständliche Fläche in Bauland umgewidmet werden. Die gegenständlichen Teilflächen grenzen nordseitig an bereits bestehendes „Bauland“ bzw. „Bauerwartungsland“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Mit den Antragstellern soll für die Grundstücke Nr. 350/3 und Nr. 360/1 eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 350/3 und Nr. 360/1 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden müssen. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 350/3 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 1.226 m² bzw. die Umwidmung von ca. 28 m² von „VerkehrsflächeStraße“ in „Baufläche-Wohngebiet“, die Umwidmung aus dem Grundstück Nr. 360/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 313 m², die Umwidmung des Grundstückes Nr. .140 im Ausmaß von 99 m² von „FreiflächeFreihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. .166 im Ausmaß von ca. 29 m² von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche– Wohngebiet“. b) Abschluss eines Raumplanungsvertrages: Zudem sprechen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit den Eheleuten Otto und Silvia Marent aus und zwar unter Berücksichtigung der Änderungen/Ergänzungen durch die Aufsichtsbehörde (VLR). Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt. 16 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 10. Genehmigung von Vergabekriterien für den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke „Scheibenkopf“ und Obere Bündta“ Beschlussvorlage: Die Gemeindevertretung hat sich am 23. Oktober 2019 mehrheitlich für einen Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke Nr. 1249/11 und Nr. 2016, je GB Vandans, ausgesprochen und auf nachstehende Vorgangsweise geeinigt: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Grundstücke Nr. 1249/11 und Nr. 2016 Teilungsentwürfe erarbeiten zu lassen. Die jeweiligen Erschließungsstraßen sollen als eigene Grundstücke ausgewiesen werden. 2. Nach Vorliegen dieser Teilungsentwürfe sollen diese Grundstücke in den Amtlichen Mitteilungen sowie auf der Homepage der Gemeinde Vandans, und zwar zeitlich befristet, zum Verkauf angeboten werden. 3. Der Verkaufspreis wird mit € 300, 00/m² festgelegt, wobei sich die Gemeinde in jedem Fall einen Verkauf vorbehält. 4. In einem weiteren Gremium (Raumplanungsausschuss und/oder Finanzausschuss) sollen dann alle eingelangten Kaufangebote gesichtet und geprüft und der Gemeindevertretung ein Verkaufsvorschlag unterbreitet werden. Die gegenständlichen Grundstücke sind zwischenzeitlich geteilt worden. In der kommenden Ausgabe der Amtlichen Mitteilung sowie auf der Homepage werden diese Grundstücke öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Abgabe eines Ansuchens um Zuteilung eines Baugrundstückes wurde mit 31. Dezember 2020 befristet. Von der Verwaltung wurde ein Entwurf für Vergabekriterien ausgearbeitet (siehe Beilage). Es wird ersucht über diesen Entwurf zu beraten und in weiterer Folge einen Beschluss zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung erinnert Bgm. Florian Küng an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019. Damals habe sich die Gemeindevertretung mehrheitlich für einen Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke Nr. 1249/1 und Nr. 2016, je GB Vandans, ausgesprochen. Von der Verwaltung sei zwischenzeitlich ein Entwurf für Vergabekriterien ausgearbeitet worden. Dieser Entwurf sei ebenfalls mit der Einladung zur heutigen Sitzung an die Mitglieder der Gemeindevertretung ergangen. Abweichend von der ausgesendeten Version, habe er innert seiner Fraktion noch einige Änderungen vorgenommen. Heute gehe es also darum, über diesen Entwurf zu beraten, diesen zu ergänzen bzw. in weiterer Folge diesen zu beschließen. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass in diesem vorliegenden Entwurf der Vergabekriterien einige Punkte überdacht bzw. ergänzt werden sollten. Sie habe diesen Entwurf mit einem Juristen kurz beraten. Ihrer Meinung seien in diesem Entwurf Punkte angeführt, die in dieser Form nicht genehmigungsfähig seien. Mag. Johannes Wachter bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass es in der heutigen Sitzung darum gehe, gemeinsam diesen von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf zu diskutieren, zu ergänzen sowie neue Formulierungen und Gedanken einzuarbeiten. Manuel Zint zeigt sich verwundert über diese Vorgehensweise. Gerade in der jetzigen Situation (COVID 19 Pandemie) sollten lange Diskussionen innert der Gemeindevertretung bzw. längere Menschenansammlungen vermieden werden und daher verstehe er nicht, 17 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 weshalb diese Vergabekriterien nicht in einer kleineren Arbeitsgruppe ausgearbeitet worden seien. Markus Pfefferkorn äußert Bedenken, was den Grundstückspreis anlange. Vor gut einem Jahr habe die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, die gegenständlichen Grundstücke zum Preis von 300, 00 Euro zu verkaufen. Zwischenzeitlich seien die Grundstückspreise gestiegen. In seiner Fraktion sei über diesen Verkaufspreis eingehend diskutiert worden. Er stelle daher den Antrag, die gegenständlichen Grundstücke von einem Ortsschätzer bewerten zu lassen und erst wenn dieses Schätzgutachten vorliegend sei, solle über diese Vergabekriterien beraten werden. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass der derzeitige Grundstückspreis zwischen 207, 00 Euro und 468, 00 Euro in der Gemeinde Vandans liege. Die gegenständlichen Grundstücke würden sich in der Randlage befinden. Seiner Meinung würde dieses geforderte Schätzgutachten den Grundstückpreis nicht entscheidend verändern. Nach einigen weiteren Wortmeldungen erfolgt die Abstimmung des Antrages von Markus Pfefferkorn - man möge die gegenständlichen Grundstücke von einem Ortsschätzer bewerten lassen. Der Antrag von Markus Pfefferkorn wird mit 18 : 6 Stimmen abgelehnt. In weiterer Folge sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, heute keine Vergabekriterien zu genehmigen. Einhellig plädieren die Anwesenden, diese Vergabekriterien im Sozialausschuss zu beraten. Da die Zeit drängt und es auch zweckmäßiger erscheint, wird den Mitgliedern des Sozialausschusses die Genehmigung dieser Vergabekriterien für den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke „Scheibenkopf“ und „Bündta“ übertragen (§ 51 Abs. 3 GG). Nach Vorliegen der genehmigten Vergabekriterien durch den Sozialausschuss, sollen diese an die Interessenten ausgegeben bzw. auf der Homepage der Gemeinde Vandans veröffentlicht werden. 11. Antrag gemäß § 41 Abs. 2 GG der Fraktion „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Vandans“ vom 20. Oktober 2020 Beschlussvorlage: § 41 Tagesordnung Abs. 2: Der Bürgermeister ist verpflichtet, einen in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung aufzunehmen, wenn dies von mindestens zwei Gemeindevertretern spätestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Sonntage oder Feiertage sind in die Frist nicht einzurechnen. Am 20. Oktober 2020 ist ein Antrag von den Gemeindevertretern Markus Pfefferkorn und Ralf Engelmann (Fraktion „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste – Vandans) mit folgendem Inhalt eingelangt: Die Gemeindevertretung möge gemäß § 46 Abs. 1 Vorarlberger Gemeindegesetz beschließen, dass alle zukünftigen Gemeindevertretungssitzungen ab sofort zum Zwecke der Transparenz und zur besseren inhaltlichen Nachvollziehbarkeit mittels eines Tonaufnahmegerätes aufgezeichnet werden. Es ist über den eingereichten Antrag eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: 18 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 In seiner Einleitung informiert der Bürgermeister, dass die Verhandlungsschrift im § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetz geregelt werde. In den Amtlichen Erläuterungen zu diesem Paragraphen stehe weiters, dass der wesentliche Verlauf in der Verhandlungsschrift wiedergegeben werden soll. Bgm. Florian Küng möchte von Markus Pfefferkorn in Erfahrung bringen, welche Hintergründe diesem Antrag zugrunde liegen. Dieser Antrag werde damit begründet, dass zum Zwecke der Transparenz und zur besseren inhaltlichen Nachvollziehbarkeit die zukünftigen Gemeindevertretungssitzungen mittels Tonbandaufnahmegerät aufgezeichnet werden sollen. Die Tonbandaufzeichnungen dürfen jedenfalls nicht der Grund sein, dass hinkünftig jede Wortmeldung protokolliert werde oder sei dieser Antrag diesbezüglich gestellt worden, dass es eine Erleichterung für die Schriftführerin sein soll. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass es sowohl eine Erleichterung für die Schriftführerin sein sollte, aber auch zur inhaltlichen Nachvollziehbarkeit. Auf Ersuchen des Bürgermeisters hin, gibt die Schriftführerin Eveline Breuß zu verstehen, dass bis Ende 2017 die Sitzungen der Gemeindevertretung - zu ihren handschriftlichen Aufzeichnungen - mit einem Tonbandgerät aufgenommen worden seien. In all den Jahre sei es vielleicht 3 – 4 Mal vorgekommen, dass das Tonband abgehört werden musste, da es Unklarheiten gegeben habe. Die neuerliche Einführung eines Tonbandgerätes sei grundsätzlich vorstellbar, jedoch sei dies keine Erleichterung für die Erstellung der Verhandlungsschrift. Walter Stampfer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass diese Tonbandaufnahme als Beweissicherung dienen soll. Er könne diesem Antrag deshalb nur zustimmen. Mag. Johannes Wachter gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass er grundsätzlich kein Problem habe, wenn die Sitzungen der Gemeindevertretung hinkünftig wieder mit einem Tonband aufgenommen werden. Wie bereits vom Bürgermeister angesprochen, soll es allerdings nicht dafür dienlich sein, dass jede Wortmeldung protokolliert werde müsse. Wenn man sich jedoch dafür entscheide, soll - der heutigen Zeit entsprechend - ein Tonaufnahmegerät angeschafft werden. Bgm. Florian Küng gibt zu verstehen, dass dieser Antrag heute abgelehnt werde, da er inhaltlich nicht richtig gestellt worden sei. Er könne sich jedoch vorstellen, hinkünftig die Sitzungen der Gemeindevertretung mit einem Tonaufnahmegerät aufzuzeichnen und zwar auf freiwilliger Basis, sozusagen als Testphase. Markus Pfefferkorn gibt darauf hin zu verstehen, dass er den gestellten Antrag vom 20. Oktober 2020 zurückziehe. Dem Vorschlag des Bürgermeisters, nämlich die Gemeindevertretungssitzungen bis auf Weiteres mit einem Tonaufnahmegerät freiwillig aufzuzeichnen, könne er befürworten. 12. Entscheidung zu den Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 22. Oktober 2020 Beschlussvorlage: Am 22. Oktober sind fünf Anträge von den Gemeindevertretern Mag. Nadine Kasper und Markus Pfefferkorn (Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“) mit folgendem Inhalt eingelangt. • Eine Schulturnhalle für wirklich alle Kinder und Jugendlichen. Die Gemeindevertretung möge beschließen - folgende Turngeräte anzuschaffen…. 19 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020 • Ein öffentlicher Bücherschrank für Vandans. Die Gemeindevertretung möge beschließen – Die Gemeinde stellt einen Platz für die Telefonzelle im Dorfzentrum zur Verfügung. • Bundesförderung für Investitionsprojekte im Kilmaschutz und Bildungsbereich abholen – Spielplatz. Die Gemeindevertretung möge beschließen – 1. Basierend auf dem bereits erarbeiteten Konzept sollen nach Vorliegen der Angebote …. ein oder mehrere Module umgesetzt werden 2. Bei Umsetzung eines Moduls oder mehrerer Module bis 31.12.2021 soll …… das Investitionsprojekt gemäß den Richtlinien eingereicht werden. • Bundesförderung für Investitionsprojekte im Kilmaschutz und Bildungsbereich abholen – Beschattung Schnäggahüsle, Kindergarten und Volksschule. Die Gemeindevertretung möge beschließen – auf Grundlage des Bundesgesetzes zur Unterstützung von kommunalen Investitionsprojekte gemäß den Richtlinien für die Zweckzuschüsse einzureichen…… • Bundesförderung für Investitionsprojekte im Kilmaschutz und Bildungsbereich abholen – Kirchturm. Die Gemeindevertretung möge beschließen – auf Grundlage des Bundesgesetzes zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 das Investitionsprojekt „Sanierung Friedhofskirche“ gemäß den Richtlinien für die Zweckzuschüsse einzureichen. Die vollständigen fünf Anträge werden der Einladung beigeschlossen. Es ist zu den eingereichten Anträgen eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag „Eine Schulturnhalle für wirklich alle Kinder und Jugendlichen“: In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass dieser gestellte Antrag das Schulzentrum Montafon betreffe. Da es sich dabei um den Schulerhalterverband handle, seien diese Wünsche von der Direktion des Schulzentrums, in diesem Gremium zu beschließen. Er werde diesen Antrag im Ausschuss des Schulerhalterverbandes zur Sprache bringen bzw. diese Wünsche im Budget 2021 berücksichtigen. Dieser Vorgehensweise wird einstimmig zugestimmt. Antrag „Ein öffentlicher Bücherschrank für Vandans“: Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass es innert der Gemeindeverwaltung die Überlegung gebe, eine weitere öffentliche Bücherzelle im Zentrum (eventuell im Foyer des Gemeindeamtes) aufzustellen. Er schlage deshalb vor, den Bau- und/oder den Sozialausschuss mit dieser Thematik zu betrauen, wie hinkünftig diese öffentlichen Bücherzellen organisiert bzw. wer dafür verantwortlich sein soll. Diesem Vorschlag des Bürgermeisters wird einstimmig zugestimmt. Antrag „Bundesförderung für Investitionsprojekte im Kilmaschutz und Bildungsbereich abholen – Spielplatz“ Zu diesem Antrag informiert der Bürgermeister, dass die Gemeinde Vandans max. rund 278.000, 00 Euro Zweckzuschüsse für kommunale Investitionsprogramme (KIP) aus dem Fördertopf KIG 2020 anteilsmäßig ausschöpfen könne. Unterstützt werden sollen unter anderem Investitionen in Kindergärten, Schulen, Betreuungseinrichtungen für Senioren oder 20 / 29 2. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. November 2020