19920630_GVE025

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:09
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-06-30
Erscheinungsdatum 1992-06-30
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 30.6.1992 Niederschrift aufgenommen am 30. Juni 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 25. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 23.6.1992 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Karin Ganahl, Günter Fritz und Leonhard Ammann. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GR Josef Tschofen, GV Kurt Greber und GV Rudolf Zudrell Schriftführer: GemKas. Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung : 1. Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung vom 27.5.1992 2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1991 gemäß § 78 GG 3. Ansuchen von a) Hans Peter Kallenbach, St.Anton HNr. 15 um Bewilligung zum Anschluß an die öffentliche Ortswasserversorgung der Gemeinde 4. Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche im Jahre 1991 5. Schaffung eines behindertengerechten Zuganges westseitig des Gemeindeamtes bei gleichzeitiger Fertigstellung des direkten Verbindungsweges zwischen dem Gemeindeamt-Vorplatz und der Pfarrkirche 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages über a) ein Gesetz über eine Änderung des Parkabgabegesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung vom 27.5.1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. -22. Vom Bürgermeister wird eingangs festgestellt, daß eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 1991 allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist. Demzufolge wird auch auf eine detaillierte Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet. Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest GV Manfred Vallaster als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 25.6.1992 stattgefundene Überprüfung der Kassagebarung. Es wurden dabei keinerlei Mängel festgestellt; einige Anregungen und Feststellungen sind im internen Prüfungsbericht, welcher ebenfalls verlesen wird, festgehalten. In weiterer Folge ergibt sich über diesen internen Prüfungsbericht eine sachliche Diskussion, bei der der Bürgermeister zu den einzelnen Empfehlungen und Anregungen Stellung nimmt. Sowohl der Obmann des Prüfungsausschusses als auch Bgm. Burkhard Wachter sprechen sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold Dank und Anerkennung für die tadellose Führung der Gemeindekassa und die fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses 1991 aus. Einen besonderen Dank spricht der Bürgermeister bei dieser Gelegenheit auch der als Zuhörerin anwesenden Mitarbeiterin Anneliese Schoder für ihre ausgezeichnete Mitarbeit in der Gemeindekassa aus. Frau Anneliese Schoder habe sich innert kürzester Zeit als vorbildliche Mitarbeiterin erwiesen und habe somit auch wesentlichen Anteil an der in jeder Hinsicht zufriedenstellenden Führung der Gemeindekassa. In weiterer Folge werden vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier noch einige wenige Fragen zu den wesentlichen Voranschlags-Abweichungen beantwortet. In getrennten Abstimmungen werden sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold einstimmig die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß 1991 in der vorgelegten Abfassung mit 16 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP-Fraktion) genehmigt. GV Manfred Vallaster begründet die Ablehnung seiner Fraktion mit dem Bemerken, daß die seinerzeit bei der Genehmigung des Voranschlages geäußerten Bedingungen und Auflagen nicht oder nur teilweise eingehalten worden seien. Im übrigen beinhalte der Rechnungsabschluß wiederum einige nicht akzeptable Abweichungen gegenüber dem Voranschlag. GV Ernst Stejskal begründet seine Zustimmung zum Rechnungsabschluß 1991 mit dem feststellbaren Bemühen, den Empfehlungen des Prüfungsausschusses baldmöglichst zu entsprechen. Wenngleich der Rechnungsabschluß auch Ausgaben (z.B. Verkabelungen der Montafonerbahn AG und Damen-WeltcupRennen) beinhalte, die er beschlußmäßig nicht mitgetragen habe, könne er seine Zustimmung zum Rechnungsabschluß geben. 3. Das in der Tagesordnung angeführte Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung wird vom Bürgermeister erläutert. Unter den Bedingungen der Wasser!eitungs- und Gebührenordnung wird dem Antrag nach kurzer Beratung einstimmig entsprochen. 4. Das von der Pfarre eingebrachte Ansuchen vom 29.5.1992 wird durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Die Stromkosten belaufen sich diesem zufolge für das Jahr 1991 auf S 44.317, 54. -3- In weiterer Folge weist der Bürgermeister darauf hin, daß die Gemeinde die letzten Jahre jeweils einen 50 %igen Beitrag zu diesen Stromkosten geleistet habe. Diesen Zuschuß beantrage er auch zu den Stromkosten des Jahres 1991. Diesem Antrag wird sodann einstimmig zugestimmt. 5. Anhand eines Planentwurfes erläutert der Bürgermeister das Vorhaben, westseitig des Gemeindeamtes einen behindertengerechten Zugang zu schaffen und gleichzeitig auch den direkten Verbindungsweg vom Vorplatz des Gemeindeamtes zur Pfarrkirche fertigzustellen. Die vom Gemeindebauhof erstellte Kostenschätzung weise hiefür einen Aufwand von rd. S 200.000, -(excl. MWSt.) aus. Das Fehlen dieses behindertengerechten Zuganges stelle schon viele Jahre ein Manko dar und solle nunmehr raschest behoben werden. Bei dieser Gelegenheit solle, so jedenfalls seine Meinung, die zwischen den beiden Zugängen gelegene Kiesfläche kostengünstig durch eine Grünfläche ersetzt werden, nachdem eine großflächige Lösung aus finanziellen Gründen die nächsten 5-10 Jahre jedenfalls nicht möglich werde. Vbgm. Franz Egele unterstützt in seiner Wortmeldung den Vorschlag des Bürgermeisters und gibt zu verstehen, daß diese Maßnahmen in keinem Widerspruch zum seinerzeit empfohlenen Gesamtkonzept stehen. Nachdem der derzeit vorhandene Brunnen unverändert bleibe, könne das Vorhaben mit gutem Gewissen als geringfügige Maßnahme klassifiziert werden. Nachdem das Budget für das laufende Jahr für die Schaffung dieser beiden Zugänge keine Mittel beinhalte, solle dies in einem Nachtragsvoranschlag erfolgen. GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal und GV Elmar Kasper sprechen sich in ihren Wortmeldungen für die Schaffung dieser beiden Zugänge aus, auch wenn die dafür notwendige Bedeckung im Budget fehle. Die Begrünung der dazwischen liegenden Kiesfläche erscheine aber im ersten Moment wenig sinnvoll. Soferne dieses Vorhaben tatsächlich realisiert werden soll, solle der Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege eine Vorprüfung vornehmen. Diesem Ansinnen hält der Bürgermeister entgegen, daß mit einem solchen Vorgehen nur eine unnötige Verzögerung erwirkt werde. Die angestrebte Begrünung stelle in jeder Hinsicht eine Lappalie dar und erfordere keine Vorprüfung des Arbeitsausschusses. In der darauffolgenden Abstimmung sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die Schaffung der beiden zur Diskussion stehenden Zugänge aus. Die Ausführung dieser solle in Anlehnung an die bereits verwendeten Materialien (Granitleisten- oder bundsteine bzw. pflaster) erfolgen. Die sofortige Begrünung der dazwischenliegenden Kiesfläche wird mit 15 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: Franz Bitschnau, Peter Schapler, Manfred Vallaster, Dr. Gernot Hämmerle, Ernst Stejskal und Elmar Kasper) beschlossen. 6. Nach Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu diesen beabsichtigten Gesetzesänderungen keine Volksabstimmung zu verlangen. -4- 7. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 6. Juli 1992 von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Vorprüfung im Schulgebäude stattfinden werde. Bei dieser Vorprüfung werde in erster Linie die schulische Tauglichkeit der zum Ausbau beabsichtigten Räumlichkeiten im Dachgeschoß der alten Volksschule geprüft. - am 10. Juni 1992 mit zahlreichen Vertretern der Ortsvereine eine gemeinsame Besprechung stattgefunden habe. Dabei habe man in erster Linie die weitere Bewirtung der Rätikonhalle diskutiert, nachdem bis dato kein neuer Pächter gefunden worden sei. Mit Ausnahme einiger weniger Vereine habe man sich dabei auf eine vereinsinterne Bewirtung einigen können. Eine für alle Betroffenen zufriedenstellende Lösung sei aber noch ausständig. - am heutigen Tage die Bauverhandlung zum Umbau des ehemaligen Konsumgebäudes stattgefunden habe. Angesichts der vom Antragsteller vorgelegten mangel- und fehlerhaften Planunterlagen sei das Bauverfahren jedoch ohne Entscheidung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. - am Samstag, den 27. Juni 1992, über Initiative des Arbeitsausschusses für Kultur und Veranstaltungen auf der Schulwiese ein Rock- und Popkonzert für Kinder und Jugendliche stattgefunden habe. Die Veranstaltung habe trotz herrlichem Badewetter eine erfreuliche Akzeptanz erfahren. Er danke daher der Vorsitzenden des Arbeitsausschusses Gerlinde Linder für die Bemühungen um das Zustandekommen dieser Jugendveranstaltung und bitte sie, diesen Dank auch an die weiteren Mitglieder des Arbeitsausschusses weiterzuleiten. - die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Juli 1992 stattfinden werde. Bei dieser Sitzung seien jedoch einige Entscheidungen zu treffen, die eine vorherige Beratung und Besichtigung an Ort und Stelle erfordern. Er plädiere daher für eine vorherige gemeinsame Begehung. Nach einem Abklären anfälliger Terminkollisionen einigen sich die Damen und Herren auf eine Begehung am Samstag, den 11. Juli 1992. Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GV Ernst Stejskal um Neuregelung des Vorranges bei der Kreuzung Untervenserstraße/St.Antönerstraße. Seiner Meinung nach solle die St.Antönerstraße mit einem negativen Vorrangzeichen abgewertet werden. Außerdem müsse immer mehr festgestellt werden, daß Wanderwege trotz "Reitverbot" in vermehrtem Ausmaße von Reitern frequentiert werden. Dies führe zu nicht unerheblichen Belästigungen der Fußgänger bzw. übrigen Benutzer. Er plädiere daher für eine Feststellung der Personalien und strafrechtliche Verfolgung der betreffenden Reiter. Letztlich habe er auch die Erkenntnis gewinnen müssen, daß trotz neuer Verordnung nach wie vor ausländische Personenkraftwagen, vorwiegend aus der Bundesrepublik, im Rellstal anzutreffen seien. Nachdem sich dieser Umstand mit der neuen Verordnung nicht in Einklang bringen lasse, bitte er den Vorsitzenden um entsprechende Veranlassungen. Bgm. Burkhard Wachter ergreift daraufhin das Wort und versichert eine baldmöglichste Regelung des Vorranges bei der Kreuzung Untervenserstraße/St .Antönerstraße. Das Problem mit den Reitern auf Wanderwegen sei ihm ebenfalls bekannt. Der Ordnung halber müsse aber erwähnt werden, daß es sich zum überwiegenden Teil um auswärts wohnhafte Reiter handle. Das Problem selber könne sicherlich nur dann befriedigend in den Griff bekommen werden, wenn man den Reitsportbegeistern auch entsprechende Alternativen anbieten könne. -5- Die Erkenntnis, daß trotz Fahrverbot und neuer Verordnung immer wieder ausländische Personenkraftwagen im Rellstal angetroffen werden, habe leider auch er gewinnen müssen. Anläßlich einer vorgenommenen Überprüfung habe er feststellen müssen, daß diese von ihm getroffenen Fahrzeughalter im Alpengasthof Rellstal Quartier haben. Er werde die Betreiber des Alpengasthofes daher unverzüglich von diesem Mißstand in Kenntnis setzen und die strikte Einhaltung der neuen Verordnung fordern. Bei dieser Gelegenheit informiert der Bürgermeister über die Neuregelung der Fahrpraxis beim Wanderbus Rellstal. Aufgrund zahlreicher Beschwerden in den vergangenen Jahren habe er das Mietwagenunternehmen Elmar Kasper bis auf weiteres vom Fahrverkehr ausgeschlossen. GV Manfred Vallaster vertritt dazu die Auffassung, daß dem Mietwagenunternehmen Kasper eine nochmalige Chance eingeräumt werden solle. Außerdem könne die Fahrerlaubnis auf Gäste des Sporthotels beschränkt werden. Diesem Ansinnen hält der Bürgermeister entgegen, daß er auch bei Fahrten mit Hausgästen Belästigungen anderer Straßenbenützer nicht ausschließen könne. Das Mietwagenunternehmen Kasper sei mehrfach auf die zahlreichen Beschwerden angesprochen worden - leider mit wenig Erfolg. Aus diesem Grunde habe er sich letztlich auch für diese restriktive Maßnahme entschieden. GV Manfred Vallaster bemängelt die Information in der Gästezeitung, dernach ein Befahren der Rellstalstraße mit Fahrrädern gestattet sei. Außerdem könne er die Vorgangsweise bei der Bestellung des Gemeindebediensteten Franz Marent nicht akzeptieren. In der Vergangenheit habe man jede Personalentscheidung im entsprechenden Arbeitsausschuß vorberaten. Bei der gegenständlichen Bestellung habe man aber den Personalausschuß nicht neuerlich kontaktiert und die Entscheidung im Gemeindevorstand getroffen. Der bei der Bestellung ins Treffen geführte soziale Aspekt werde seinerseits ebenfalls in Frage gestellt. Er ersuche daher in Zukunft um Beibehaltung der bisherigen Praxis mit den entsprechenden Vorberatungen im Arbeitsausschuß. Der Bürgermeister ergreift nun neuerlich das Wort und informiert, daß das Verkehrsamt bereits auf diese fehlerhafte Darstellung angesprochen und die erforderliche Korrektur bereits durchgeführt worden sei. Ein Befahren der Rellstalstraße mit Fahrrädern sei also nicht statthaft und werde von der Vorarlberger Illwerke AG als Straßenerhalterin auch nicht geduldet. Die vom Gemeindevorstand einstimmig getroffene Bestellung von Franz Marent wird vom Bürgermeister verteidigt. Alle eingelangten Bewerbungen seien eingehend und objektiv geprüft worden. Von jenen Bewerbern, die die geforderten Voraussetzungen allesamt erfüllten, habe lediglich der Bewerber Franz Marent über keine Arbeitsstelle verfügt. Nachdem die fachliche Qualifikation außer Zweifel stehe, habe letztlich dieser soziale Aspekt Ausschlag für die vorgenommene Bestellung gegeben. Im übrigen beabsichtige er eine Neuordnung der verschiedenen Arbeitsausschüsse. Vielfach komme es zu Doppelgleisigkeiten und unnotwendigen Mehrbelastungen. Eine Straffung der Zuständigkeitsbereiche sei seiner Meinung nach da und dort unbedingt notwendig. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.50 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. [-6-] Der Vorsitzende: [Beilage] Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag 1991 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1991 1991 1991 1991 1991 S S in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 406 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT SICHERHEIT 26 367 14.316, 00 438.642, 09 108.395, 00 UND 2 UNTERRICHT, 9706 2.056.060, 13 20.000, 00 7.832.017, 82 1.804.824, 00 3 KUNST, KULTUR 267 2665 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG 1009 UND WOHNBAUFÖRDERUNG 5 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 461.783, 37 70.354, 00 4.778.251, 08 58.000, 00 4078 1 ÖFFENTLICHE 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 3178 SPORT UND WISSENSCHAFT 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS KULTUS 0 2434 28.606, 91 3.372.948, 91 4 SOZIALE 4087 389.033, 00 3.009.359, 07 115 1.036.609, 55 2.562.064, 94 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 1989 VERKEHR 4472 312.400, 00 5 6 STRASSEN- UND 2.607.369, 54 3.684.488, 88 21.464, 16 BAU, 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 229 2616 8 DIENSTLEISTUNGEN 23404 8 DIENSTLEISTUNGEN 241.045, 33 2.907.532, 23 22.319, 83 21790 7 2.179.480, 14 16.984.032, 76 8.849.012, 17 11.965.234, 47 9 FINANZWIRTSCHAFT 25897 30.230.186, 48 9 FINANZWIRTSCHAFT 4538 5.055.843, 41 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 56520 39.244.490, 45 17.074.386, 76 56753 42.490.160, 63 14.292.637, 55 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten 1 Erlös von Grundvermögen Grundvermögen 6000 130 Erlös von 2 Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien 1250 3 Erlös von Betriebsrealitäten Betriebsrealitäten 4006 7300 ----- 4 Erlös von 359 --376.959, 09 Verwaltungsimmobilien Verwaltungsimmobilien 5 Erlös von Betriebsmobilien Betriebsmobilien ----- 15 710 523 Erwerb und Bau von 4 16.666, 76 Erwerb und Bau von 3.923.032, 76 3 6.035.539, 25 --- --1 1 Erwerb von --- 6 Erlös von Wertpapieren Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen Darlehen --- Erwerb von --6.000.000.00 130.175, 82 --- Erwerb von 5 12.000, 00 354, 00 6 Erwerb v. und Beteiligungen ----- Gewährung von 90.000, 00 595.400, 00 7 9 Darlehensaufnahme 12250 --7.061.000, 00 8 Schuldentilgung 6893 --7.125.506, 72 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einnahmen d. Vermögensg. 22967 --17.074.386, 76 Ausg. d. Vermögensgeb 16470 --14.292.637, 55 Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 33553 39.244.490, 45 --d. Erfolgsgebarung 40283 42.490.160, 63 --- Zusammenstellung Ausg. Einn. d. Vermögensgebarung 22967 17.074.386, 76 --Ausg. d. Vermögensgebarung 16470 14.292.637, 55 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 56520 56.318.877, 21 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 56753 56.782.798, 18 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 56520 56.318.877, 21 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 56753 56.782.798, 18 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 233 463.920, 97 --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 56753 56.782.798, 18 --Gesamtausgaben 56753 56.782.798, 18 --=========================================================================