20110317_GVE011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:08
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2011-03-17
Erscheinungsdatum 2011-03-17
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 17. März 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 11. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. März 2011 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Stefan Jochum, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Wolfgang Fussenegger, Martin Burtscher, Manfred Blenke, Marko Schoder, Johann Bleiner, Gerhard Flatz und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer und Martin Tschabrun GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 7. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Februar 2011 2. Änderung der Kanalordnung vom 22. Januar 2010 3. Änderung der Wassergebührenverordnung vom 22. Januar 2010 4. Verleihung des Verdienstzeichens (§ 9 GG) an Bürgermeister Jürgen Ehret aus Heitersheim 5. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Wilfried und Edith Schoder, Vandans, Obere Venserstraße 73, vom 28. Juni 2010 auf Änderung des Flächenwidmungsplanes 6. Berichte und Allfälliges 7. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über die Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft - Sammelnovelle Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2011 Die Verhandlungsschrift über die 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2011, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Josef Maier, DI Alois Kegele, Thomas Amann und Werner Vergut sowie die Ersatzleute Wolfgang Fussenegger und Gerhard Flatz nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 17. Februar 2011 nicht anwesend waren. 2. Änderung der Kanalordnung vom 22. Januar 2010 Am 21. Januar 2010, so einleitend der Bürgermeister, habe die Gemeindevertretung eine neue Kanalordnung, gültig für das gesamte Gemeindegebiet von Vandans, beschlossen. Die Neuerlassung einer Kanalordnung habe sich aus dem Umstand ergeben, dass die bisher gültige weder zeitgemäß noch aktuell gewesen sei. Leider sei auch schon diese im vergangenen Jahr beschlossene Kanalordnung ergänzungs- und „reparaturbedürftig“ und zwar in einigen Bereichen. Besonderen Handlungsbedarf gebe es bei den bisherigen § 3 und § 18. Letztere Notwendigkeit ergebe sich insbesondere aus einer Anregung der Kontrollabteilung des Landes, nämlich die Kanalbenützungsgebühren hinkünftig nicht mehr halbjährlich, sondern vierteljährlich vorzuschreiben. In der Folge erläutert der Vorsitzende den vom Gemeindeamt erarbeiteten Entwurf einer neuen Kanalordnung im Detail und verweist auf die vielen Ergänzungen bzw. Anpassungen gegenüber der am 21. Januar 2010 beschlossenen Verordnung. Nach der Beantwortung einzelner Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden für das Erlassen einer neuen Kanalordnung – wie im Anhang ersichtlich – aus. 3. Änderung der Wassergebührenordnung vom 22. Januar 2010 Auch bei der Änderung der Wassergebührenordnung, so der Bürgermeister einleitend, gehe es in erster Linie darum, den Abrechnungszeitraum von halb- auf vierteljährlich zu korrigieren. Nebst einigen allgemeinen Ergänzungen gehe es aber im Besonderen auch darum, eine „Bauwasserpauschale“ neu in die Wassergebührenordnung aufzunehmen. Einer diesbezüglichen Verordnung der Marktgemeinde Schruns habe er entnehmen können, dass es dort eine solche „Bauwasserpauschale“ bereits gebe. In der Gemeinde Vandans habe man bis dato das Bauwasser kostenlos zur Verfügung gestellt. Angesichts der finanziellen Situation, in der sich die Gemeinde befinde, sehe er nicht ein, warum dieses Bauwasser kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll, zumal auch immer wieder die missbräuchliche Verwendung von solchem „Bauwasser“ festgestellt werden müsse. Abweichend von der Regelung in der Marktgemeinde Schruns, die einmalig 10 % der Wasseranschlussgebühr als „Bauwasserpauschale“ einhebe, stelle er sich einen Betrag in Höhe von 5 % der Wasseranschlussgebühr als „Bauwasserpauschale“ vor. Auch über diesen Betrag könne man selbstverständlich noch diskutieren. Eine „Bauwasserpauschale“ in Höhe von 5 % sei seiner Meinung nach aber jedem Bauwerber zumutbar. Werner Vergut gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass speziell junge „Häusle2/8 11. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. März 2011 bauer“ besonders unterstützt und gefördert werden sollen. Die Kosten zur Errichtung eines Eigenheimes seien ohnehin schon enorm hoch. Wenn jetzt auch noch eine Bauwasserpauschale zur Verrechnung komme, werde das Bauvorhaben noch teurer. Die Wasseranschlussgebühr, die in der Gemeinde Vandans zur Verrechnung komme, sei im Vergleich mit anderen Gemeinden ohnehin schon recht beachtlich. Er plädiere daher dafür, eine solche „Bauwasserpauschale“ mit maximal 1 % der tatsächlichen Wasseranschlussgebühr in Rechnung zu stellen. Im Übrigen dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass es ob der Gebührenerhöhungen im heurigen Jahr ohnehin schon Unmut in der Bevölkerung gebe. Bürgermeister Burkhard Wachter gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Gemeinde Vandans über eine Wasserversorgung verfüge, die ihresgleichen suche. In den vergangenen 25 Jahren habe man enorme Summen in den Ausbau der Wasserversorgungsanlage investiert. Die heutige Wasserversorgungsanlage entspreche dem letzten Stand der Technik. Auch dürfe nicht vergessen werden, dass es eine Empfehlung des Landes gebe, bei Wasser und Abwasser kostendeckende Beiträge einzuheben. Von solch kostendeckenden Gebühren sei die Gemeinde Vandans noch meilenweit entfernt. Genaue Aussagen dazu könne man aber erst treffen, wenn das Ergebnis der diesbezüglichen Gebührenkalkulation vorliege. Die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans mache jedenfalls das Einheben von Gebühren und Abgaben notwendig, wo immer dies möglich sei, der Spielraum sei dabei sehr eng. Dem Plädoyer von Werner Vergut, nämlich die „Bauwasserpauschale“ mit maximal 1 % festzusetzen, könne er aus mehreren Gründen nicht folgen. Wenn letztlich der administrative Aufwand über dem Ertrag liege, könne sich die Gemeinde die Vorschreibung einer „Bauwasserpauschale“ sparen. Thomas Amann schließt sich den Aussagen des Vorsitzenden an. Seiner Meinung nach gebe es kein Geld zu verschenken. Wie Werner Vergut spreche auch er sich für eine größtmögliche Förderung bzw. Unterstützung von jungen Bauwerbern aus. Bei einem normalen Hausbau müsse man von Baukosten in der Größenordnung von 250.000 bis 300.000 Euro ausgehen. Die Wasseranschlussgebühr der Gemeinde liege bei einem Haus in üblicher Größe bei zirka 4.000, 00 Euro. Das entspreche 1, 5 % der Baukostensumme. Die neu zu entrichtende „Bauwasserpauschale“ würde demnach bei rund 200, 00 Euro oder 0, 08 % der Baukostensumme liege. Er sei der festen Überzeugung, dass dieser Betrag beim einzelnen Bauwerber nicht mehr ins Gewicht falle. Für die Gemeinde komme aber angesichts der vielen Bauvorhaben doch ein respektabler Betrag zusammen. Mit der Einhebung einer „Bauwasserpauschale“ werde außerdem auch signalisiert, dass Wasser ein kostbares Gut darstelle, mit dem sparsamst umgegangen werden müsse. Das Sprichwort „Was nichts kostet, ist nichts wert!“ komme nicht von ungefähr. Marko Schoder gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er zwar die Verrechnung des „Bauwassers“ befürworte, nicht aber in Form einer Pauschale. Ein solches Vorgehen empfinde er für ungerecht. Bei der Errichtung eines Fertigteilhauses, wie dies immer öfter der Fall sei, werde verhältnismäßig wenig Wasser benötigt. Bei der herkömmlichen Errichtung ein vielfaches Mehr. Er plädiere deshalb für die vorübergehende Montage einer Zähleinrichtung, damit auch das „Bauwasser“ nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt werden könne. In seiner Antwort gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass eine solche Überlegung vom Grundsatz her schon richtig sei. Allerdings erhöhe sich damit der Aufwand für die Gemeinde ganz beachtlich. Dann müsse nicht nur der Wasserzähler, der im Übrigen sehr beschädigungsanfällig sei, montiert, sondern auch noch eine Zählermiete in Rechnung gestellt werden. Außerdem lasse sich schwer vermeiden, dass Wasser schon vor dem Wasserzähler entnommen werde. Die Verrechnung einer Pauschale habe entscheidende Vorteile, auch wenn die eine oder andere Ungerechtigkeit damit verbunden sei. Seiner Meinung nach gebe es eine Fülle von guten Gründen, die für die Verrech3/8 11. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. März 2011 nung einer Pauschale sprechen. DI Alois Kegele und auch Josef Maier befürworten in ihren Wortmeldungen die Einführung einer „Bauwasserpauschale“ in der Höhe von 5 Prozent der tatsächlichen Wasseranschlussgebühr, wie dies vom Bürgermeister empfohlen worden ist. Nachdem alle Details der neuen Wassergebührenverordnung vom Bürgermeister eingehend erläutert und sämtliche Fragen beantwortet worden sind, sprechen sich die Anwesenden mit 23 : 1 (Gegenstimme: Werner Vergut) für das Erlassen der im Anhang ersichtlichen Verordnung aus und erheben den vorliegenden Entwurf zum Beschluss. 4. Verleihung des Verdienstzeichens (§ 9 GG) an Bürgermeister Jürgen Ehret aus Heitersheim Bürgermeister Burkhard Wachter erläutert anhand des Vorarlberger Gemeindegesetzes die Möglichkeit einer Gemeinde, Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht oder das Ansehen der Gemeinde besonders gefördert haben, das Verdienstzeichen der Gemeinde zu verleihen. Nachdem es diese Möglichkeit gebe, plädiere er für die Verleihung eines solchen Verdienstzeichens an Bürgermeister Jürgen Ehret aus der Malteserstadt Heitersheim. Jürgen Ehret, so der Vorsitzende, sei seit dem Jahre 1979 Bürgermeister in der Partnerstadt Heitersheim. Am 06. Februar 2011 habe die Stadt Heitersheim mit Martin Löffler einen neuen Bürgermeister gewählt, der am 1. April 2011 seinen Dienst antrete. In den 32 Amtsjahren habe sich Bürgermeister Jürgen Ehret nicht nur große Verdienste um die Stadt Heitersheim, sondern auch um die Gemeinde Vandans erworben. Letzteres insbesondere im Zusammenhang mit der Gemeindepartnerschaft, die im Jahre 1991 offiziell beschlossen worden sei. Diese Gemeindepartnerschaft fuße maßgeblich auf seiner Initiative. Und Jürgen Ehret sei nicht nur Initiator dieser kommunalen Ehe gewesen, sondern habe diese in all den Jahren auch mit Leben erfüllt und immer wieder auf´s Neue gepflegt. In den ganzen Jahren sei ihm diese „Pflege“ ein persönliches Anliegen gewesen, sein Einsatz in diesem Zusammenhang sei wirklich unermüdlich und beispielhaft gewesen. Fast jeder Ortsverein von Vandans habe dies bei seinen Besuchen in der Partnerschaft zu spüren bekommen. Jürgen Ehret habe die Gemeinde Vandans mit all seinen Bürgern und Bürgerinnen ins Herz geschlossen, kommunalpolitische und zwischenmenschliche Beziehungen gehegt und gepflegt und sich auf vielfältige Art und Weise bemüht, dieser Partnerschaft Sinn und Zweck zu geben. Im Rahmen dieser Gemeindepartnerschaft, so Bürgermeister Burkhard Wachter abschließend, habe sich Jürgen Ehret sehr große Verdienste um die Gemeinde Vandans erworben. Er erfülle daher die vom Gemeindegesetz geforderten Voraussetzungen für die Verleihung eines Verdienstzeichens in jeder Hinsicht. Er plädiere daher dafür, den Einsatz von Bürgermeister Jürgen Ehret aus der Partnerstadt Heitersheim mit der Verleihung des Verdienstzeichens zu würdigen. DI Alois Kegele und auch Leo Brugger bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, dass dieses Ansinnen von Burkhard Wachter nur unterstützt werden könne. Bürgermeister Jürgen Ehret verdiene eine solch öffentliche Würdigung in jeder Hinsicht. Sein Einsatz und sein Bemühen im Rahmen dieser Gemeindepartnerschaft sei in all den Jahren wirklich beeindruckend und alles andere als selbstverständlich gewesen. Jürgen Ehret könne sich bestens in die Galerie der bisherigen Verdienstzeichenträger einreihen. Alle Anwesenden schließen sich diesen Wortmeldungen und dem Plädoyer des Bürgermeisters an und genehmigen einstimmig die Verleihung des Verdienstzeichen an Jürgen Ehret aus Heitersheim. 4/8 11. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. März 2011 5. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Wilfried und Edith Schoder, Vandans, Obere Venserstraße 73, vom 28. Juni 2010 auf Änderung des Flächenwidmungsplanes Bürgermeister Burkhard Wachter stellt vorab fest, dass sich der Mit-Antragsteller Wilfried Schoder unter den Zuhörern befindet. Gemäß den Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes müsse er daher die Anwesenden fragen, ob sich einzelne Mitglieder der Gemeindevertretung durch diesen Umstand in ihrer freien Meinungsäußerung eingeengt fühlen beziehungsweise jemand gegen die Anwesenheit des Mit-Antragstellers einen Einwand habe. Wenn dem so sei, müsse Wilfried Schoder als Mit-Antragsteller auf die Dauer der diesbezüglichen Beratungen den Sitzungssaal verlassen. Persönlich spreche er sich für ein Verbleiben des Mit-Antragstellers im Sitzungssaal aus. Dann habe dieser die Möglichkeit, alle Wortmeldungen und Anträge in diesem Zusammenhang aus erster Hand zu hören. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge für ein Verbleiben von Wilfried Schoder im Sitzungssaal aus. Kurz und bündig informiert der Vorsitzende in der Folge, dass von den Eheleuten Wilfried und Edith Schoder am 28. Juni 2010 ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eingelangt sei. Mit dem gegenständlichen Antrag habe man die Umwidmung des Grundstückes Nr. 1770/2 von BW in FL, die Umwidmung einer zirka 1.385 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von BW in FL, die Umwidmung einer zirka 920 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1723 und Nr. 1725/1 von (BW) in FL und die Umwidmung einer 1.166 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von FF in (BW) erbeten. In der Sitzung am 07. Juli 2010 sei der gegenständliche Antrag im Raumplanungsausschuss beraten worden. Eine Empfehlung zum besagten Antrag sei von den Mitgliedern des Raumplanungsausschusses aber nicht geäußert worden. Vielmehr habe man sich für das Einholen eines Sachverständigengutachtens sowie ein informelles Gespräch mit den Antragsstellern ausgesprochen. In der Sitzung am 08. Juli 2010 habe sich auch die Gemeindevertretung für das Einholen einer Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung ausgesprochen und eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag bis zum Vorliegen der besagten Stellungnahme vertagt. Am 04. Februar 2011 habe es mit dem Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, einen Ortsaugenschein und ein informelles Gespräch mit den Antragstellern gegeben. In Anwesenheit der beiden Antragsteller habe DI Ulrich Grasmugg bei diesem Ortsaugenschein bzw. dem anschließenden Gespräch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass diesem Antrag, wie von den Eheleuten Wilfried und Edith Schoder eingebracht, unter keinen Umständen entsprochen werden könne. Die Umwidmung der im Bereich der Grundstücke Nr. 1770/2 und Nr. 1725/1 gelegenen BW-Fläche in Freifläche/Landwirtschaftsgebiet sei in raumplanungsrechtlicher Hinsicht nicht vertretbar. Nördlich würde im Falle einer Genehmigung eine (BW)-Fläche, westlich eine FF-Fläche und südlich eine BW-Fläche angrenzen. Die neue FL-Fläche würde eine klassische Inselwidmung darstellen, für die es absolut keine Rechtfertigung gebe. Nachdem der ins Auge gefasste Zubau bereits bestehe und dafür noch keine Baubewilligung vorliege, müsse eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Eine akzeptable Lösung, so DI Ulrich Grasmugg, könne seiner Meinung nach in erster Linie darin bestehen, eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 mit einer Fläche von zirka 1.100 m² als BML zu widmen. Als Alternative dazu sei unter Umständen vorstellbar, aus dem Grundstück Nr. 1725/1 eine Teilfläche mit zirka 150 m² von FF in FL umzuwidmen. Aus seiner Sicht gebe es aber eine klare Präferenz für die Variante I. Der Vorsitzende plädiert in der Folge dafür, dem gegenständlichen Antrag der Eheleute Schoder aus den vom Amtssachverständigen genannten Gründen nicht zu entsprechen und diesen abzuweisen. 5/8 11. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. März 2011 Florian Küng beurteilt in seiner Wortmeldung die vom Amtssachverständigen als Variante I geäußerte Empfehlung sehr kritisch. Mit der Widmung einer zirka 1.100 m² großen Teilfläche als BML öffne man den Antragstellern sozusagen Tür und Tor. Diese Widmung lasse eine Vielzahl von Nutzungen zu und zwar nicht nur solche landwirtschaftlicher Natur. Mit einer Widmung im Sinne der Variante II, also der Umwidmung einer zirka 150 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 in FL, enge sich der Nutzungs-Spielraum der Antragsteller deutlich ein. Er empfehle daher eine Ablehnung des vorliegenden Antrages und die Genehmigung des als Variante II geäußerten Vorschlages. Auch Werner Vergut empfiehlt, ähnlich seinem Vorredner, die Genehmigung des vom Sachverständigen als Variante II geäußerten Vorschlages. Bürgermeister Burkhard Wachter hält diesen beiden Empfehlungen entgegen, dass unter Raumplanung nicht eine kleinräumige „Anlass-Widmung“ verstanden werden dürfe. Unter Raumplanung verstehe man in erster Linie die großräumige, flächenhafte Widmung von Flächen mit einer Gesamtbetrachtung des Umfeldes. Die Widmung von 150 m² großen Teilflächen inmitten anderer Widmungen widerspreche allen raumplanerischen Zielvorstellungen. Dieser Auffassung des Vorsitzenden schließt sich auch Stefan Jochum an. Eine Genehmigung der vom Amtssachverständigen als Variante II geäußerten Vorstellung komme für ihn nicht in Frage. Aus guten Gründen könne er nur der Genehmigung des als Variante I geäußerten Vorschlages zustimmen. Zu den von Florian Küng und Werner Vergut geäußerten Bedenken wolle er anmerken, dass in einem Genehmigungsverfahren die Flächenwidmung ein Aspekt sei. In jedem Genehmigungsverfahren müsse die Behörde aber auch andere Aspekte prüfen, wie zum Beispiel Interessen des Nachbarschutzes, Schutz vor gefährlichen Immissionen etc.. Die Nutzungsmöglichkeiten einer BML-Widmung dürfe man nicht überbewerten. Für ihn komme daher nur eine Genehmigung der Variante I in Frage. Leo Brugger gibt letztlich zu verstehen, dass eine Umwidmung, wie vom Amtssachverständigen als Variante I empfohlen, den Antragstellern viele Möglichkeiten eröffne. Er selber betrachte eine solche Umwidmung als großes Entgegenkommen der Gemeinde den Antragstellern gegenüber. Angesichts der vom Bürgermeister ins Treffen geführten Argumente, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann für eine Ablehnung des Antrages von den Eheleuten Wilfried und Edith Schoder eingebrachten Antrages vom 28. Juni 2010 auf Änderung des Flächenwidmungsplanes aus. Ebenso einstimmig sprechen sich auf Antrag von Josef Maier alle Anwesenden für eine Genehmigung des vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung als Variante I geäußerten Vorschlages aus, sollte von den Antragstellern in absehbarer Zeit ein mit dieser Variante identischer Umwidmungsantrag einlangen. Die neuerliche Vorlage eines solchen Antrages der Gemeindevertretung wäre in diesem Fall nicht mehr erforderlich. 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  die nächste Sitzung der Gemeindevertretung nicht am 21. April (Gründonnerstag), sondern am Mittwoch, dem 20. April 2011, stattfinde. 6/8 11. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. März 2011  Dir. Bertram Luger von der Montafonerbahn AG in der Sitzung am 19. Mai 2011 der Gemeindevertretung Rede und Antwort stehen werde. In dieser Sitzung sollen voraussichtlich auch die Richtlinien betreffend die neue Landwirtschaftsförderung beschlossen werden.  der Funkenzunft Montafon Vandans großes Lob ausgesprochen werden müsse. Diese habe in den vergangenen Tagen und Wochen ein tolles Programm absolviert und großartige Leistungen vollbracht. Er denke dabei insbesondere an die „Fasnatparty“ in der Rätikonhalle, die Fahrt mit der „Burg“ nach Heitersheim, den Fackelbaukurs, den Funkenbau, die Herausgabe vom „Rellser-Loft“ sowie das einzigartige Feuerwerk im Anschluss an das Abbrennen des Funkens. Allen Mitgliedern der Funkenzunft, allen voran dem Obmann Markus Pfefferkorn, gebühre Dank und Anerkennung für diesen Einsatz und dieses Engagement zum Wohle der Dorfgemeinschaft.  sich bezüglich des Umbaues der Bahnhofskreuzung nun doch noch eine Lösung abzeichne. Von der OMV gebe es mehr oder weniger eine konkrete Zusage zur Mitfinanzierung des Kreuzungsumbaues. Ein entsprechender Vertrag soll dem Vernehmen nach in den nächsten Tagen zur Unterfertigung gelangen. Sobald dieser Vertrag unter Dach und Fach sei, könne mit dem Abbruch des dortigen Gebäudes begonnen werden. Wenn die Ausschreibung der vielen Arbeiten unverzüglich in Angriff genommen werden könne, könne mit einem Baubeginn nach der Sommersaison 2011 gerechnet werden.  die Bewirtung aller im Jahre 2011 stattfindenden „Gmes-Märkte“, ausgenommen jenem, am 17. September 2011, durch das Team vom Restaurant Zwickmühle erfolgen werde. In dankenswerter Weise habe sich Walter Egele mit seinem Team bereit erklärt, fünf der sechs „Gmes-Märkte“ mit einem tollen Angebot kulinarisch zu umrahmen.  es in den 4 Wochen vom 08. August bis 02. September 2011 im Kindergarten Vandans wieder eine Sommerbetreuung geben werde. Abweichend von der bisherigen Praxis gebe es im heurigen Jahre keine Mindestteilnehmerzahl. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Werner Vergut: Im heurigen Frühjahr soll bekanntlich der Güterweg Ganeu umfassend saniert werden. Bis wann kann mit einem Baubeginn gerechnet werden? Antwort des Bürgermeister: Mit den notwendigen Vorarbeiten soll bereits Anfang April begonnen werden. Für diese Vorarbeiten zeichnet die Gemeinde verantwortlich. Mit dem Aufbringen des Recyclingasphaltes soll dann Anfang Mai begonnen werden. In dieser Zeit werden über einen Zeitraum von zirka 3 Wochen ganztägige Sperren des Güterweges notwendig werden. Die Bevölkerung wird zeitgerecht über diese Sperren informiert werden. Luzia Klinger: Immer wieder werde ich aus der Bevölkerung auf den Fahrplan des Ortsbusses angesprochen. Dem Vernehmen nach werden Haltestellen angefahren, ohne dass dort jemand zusteigt. Auf der anderen Seite werden angeblich Haltestellen mit hohen Frequenzen nicht angefahren. Können Haltestellen x-beliebig in den Fahrplan aufgenommen bzw. aus dem Fahrplan gestrichen werden? Antwort des Bürgermeisters: Änderungen des Fahrplanes sind generell immer nur bis April möglich, im Dezember jeden Jahres wird er dann fixiert. Die Montafonerbahn AG, die den Ortsbus Vandans fährt, hat in Aussicht gestellt, alle Fahrzeuge mit automatischen „Fahrgastzählern“ auszustatten. In einigen Bussen fehlen diese derzeit noch. Wenn alle Busse mit solchen Fahrgast-Zählern ausgestattet sind, kann auf 7/8 11. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. März 2011 einfache Art und Weise festgestellt werden, wo es Fahrgastfrequenzen gibt und wo nicht. Wenn diese Ergebnisse auf dem Tisch liegen, spricht nichts dagegen, alle Haltestellen des Ortsbusses auf ihre Notwendigkeit zu über-prüfen. Allen Wünschen nach Einrichtung einer Haltestelle, soviel kann schon heute gesagt werden, wird man aber auch in Zukunft nicht Rechnung tragen können. Werner Vergut: Die Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich Untere/Obere Bündtastraße bzw. Valkastielstraße ist sehr mangelhaft. Zum Teil versperren im privaten Bereich gepflanzte Hecken die freie Sicht. Meiner Meinung nach wäre wichtig, die betreffenden Grundbesitzer auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Vielleicht gelingt es in einem vernünftigen Gespräch, diese zu einem Zurückschneiden der Hecke zu bewegen. Antwort des Bürgermeisters: Wenn ich die dortige Situation richtig im Kopf habe, handelt es sich bei der besagten Hecke um jene der Fam. Hermann und Heidi Schoder. Ich werde mit der Fam. Schoder auf jeden Fall das Gespräch suchen. Vielleicht gelingt es mir, diese für ein Zurückschneiden ihrer Hecke zu gewinnen. Wenn dies auf freiwillige Art nicht möglich ist, wird man notgedrungen die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen müssen. 7. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über die Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft – Sammelnovelle Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. des Gesetzesinhaltes durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu dem oben angeführten Beschluss des Vorarlberger Landestages keine Volksabstimmung zu verlangen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.40 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 8/8 11. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. März 2011