20121018_GVE026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:11
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2012-10-18
Erscheinungsdatum 2012-10-18
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 18. Oktober 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 26. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. Oktober 2012 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint sowie die Ersatzleute Wolfgang Fussenegger, Renate Neve, Manfred Blenke, Marco Schoder und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Luzia Klinger, Josef Maier, Ulrike Bitschnau, Thomas Maier, Stefan Jochum, Rupert Platzer und Leo Brugger GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, den Punkt 3. „Überarbeitung der Ferienhaus-Richtlinien vom 03. Dezember 2009“ von der Tagesordnung abzusetzen sowie um einen Punkt zu erweitern, wird geschlossen zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 20. September 2012 2. Kleinkinderbetreuung Schnäggahüsle: Festsetzung eines monatlichen Betreuungsbeitrages pro Nachmittag 3. Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) 4. Entscheidung zum Ansuchen vom 21. Mai 2012 von Walter Wachter, Vandans, Obere Venserstraße 49, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 26. September 2012 6. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Bürgermeisters-Pensionsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 c) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes d) ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung e) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof f) ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes 7. Berichte und Allfälliges 8. Weitere Entscheidungen zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 11. September 2012 Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Die Verhandlungsschrift über die 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2012, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Korrektur von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Punkt 7. - Seite 17 (Wortmeldung Mag. Christian Egele): Mag. Christian Egele befürwortet in seiner Wortmeldung den beabsichtigten Grunderwerb von der Pfarre Vandans voll und ganz. Dass es innerhalb der Pfarre Vandans zu einer schnellen Entscheidung in dieser Angelegenheit kommt, glaube er allerdings nicht. Zum Einen gebe es im Land noch keinen offiziellen Bischof, der ja letztlich „Chef“ der Diözese sei, zum Anderen gebe es auch in der Pfarre Vandans noch keinen „handlungsfähigen“ Pfarrkirchenrat, der für solche Entscheidungen verantwortlich zeichne. Die Gemeindevertreter/innen Wilfried Dönz, Mag. Klaus Neyer, Ernst Stejskal, Rita Zint, Wolfgang Fussenegger und Renate Neve nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 20. September 2012 nicht anwesend waren. 2. Kleinkinderbetreuung Schnäggahüsle: Festsetzung eines monatlichen Betreuungsbeitrages pro Nachmittag Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende, dass mit Beginn des neuen Kindergartenjahres in der Kinderbetreuungseinrichtung „Schnäggahüsle“ erstmals eine Nachmittagsbetreuung angeboten werde. Da die Gemeindevertretung im vergangenen Dezember die Gebühren ausschließlich für die Vormittags-Betreuung beschlossen habe, gehe es heute darum, den monatlichen Betreuungsbeitrag pro Nachmittag zu ergänzen bzw. festzusetzen. Als Empfehlung erlaube er sich, dafür einen (anteiligen) Betrag von 14, 00 Euro pro Monat (für 1 Nachmittag pro Woche) zur Diskussion zu stellen. Ohne jegliche Diskussion sprechen sich alle Anwesenden sodann für die Festsetzung eines monatlichen Betreuungsbeitrages pro Nachmittag im Monat von Euro 14, 00 aus. 3. Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) In der Sitzung am 18. Dezember 2008, so der Bürgermeister einleitend, habe die Ge2 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 meindevertretung Vandans unter anderem „Beurteilungsgrundsätze für den Gestaltungsbeirat der Gemeinde Vandans im Hinblick auf die Bestimmungen des § 17 des Vorarlberger Baugesetzes“ für die Verwendung von Sonnenkollektoren beschlossen. Seit diesem Tag seien alle Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung für die Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage nach diesen Richtlinien beurteilt worden. Da die Aufstellung von thermischen Solarkollektoren und die Errichtung von Photovoltaikanlagen, so der Vorsitzende nochmals, in der ganzen Talschaft regelrecht boome, habe man sich innerhalb der Standesvertretung für die Erlassung talschaftseinheitlicher Richtlinien ausgesprochen und zwar aufbauend auf den seinerzeit von der Gemeinde Vandans beschlossenen Richtlinien. Die Problematik sei nämlich in allen Gemeinden der Talschaft die gleiche – auf das Orts- bzw. Landschaftsbild werde bei der Erstellung solcher Anlagen viel zu wenig Rücksicht genommen. Auf Ersuchen der Standesvertretung seien von DI Andreas Pfeifer vom Bauamt der Marktgemeinde Schruns und DI Reinhard Falch, Mitglied des örtlichen Gestaltungsbeirates, neue Richtlinien erarbeitet worden, die nun in allen Montafoner Gemeinden zur Anwendung kommen sollen. Heute gehe es also darum, diese „Montafoner Richtlinien“ zu beraten und gegebenenfalls zum Beschluss zu erheben. In den Gemeinden Schruns, Tschagguns, St. Gallenkirch, Silbertal und St. Anton seien diese „Montafoner Richtlinien“ bereits beschlossen worden. Ernst Stejskal begrüßt in seiner Wortmeldung die Erlassung einheitlicher Beurteilungsund Genehmigungsrichtlinien für das gesamte Tal. Als Mitglied eines Gestaltungsbeirates sei man froh und dankbar, wenn es für die Beurteilung solcher Anlagen klare Richtlinien gebe. Wenn diese dann noch im gesamten Tal einheitlich zur Anwendung kommen, sei dies mehr als erfreulich. Die vorliegenden Richtlinien habe er eingehend geprüft und dabei feststellen können, dass die seinerzeit von der Gemeinde Vandans erarbeiteten Richtlinien fast 1 : 1 übernommen worden seien. Aus seiner Sicht könne er jedenfalls nur dafür plädieren, diesen neuen „ Montafoner Richtlinien“ zuzustimmen bzw. diese zum Beschluss zu erheben. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese neuen „Montafoner Richtlinien“ per 01. Jänner 2013 zum Beschluss zu erheben und gleichzeitig die in der Gemeinde Vandans bisher gültigen Richtlinien per 31. Dezember 2012 außer Kraft zu setzen. Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei den Anwesenden für diesen einstimmigen Beschluss und gibt zu verstehen, dass er froh und glücklich über diese Entscheidung sei. Wenn es nunmehr im gesamten Tal einheitliche „Richtlinien“ gebe was die Beurteilung von thermischen Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen betreffe, könne dies nur von Vorteil sein und müsse eigentlich als „Meilenstein“ gewertet werden. 4. Entscheidung zum Ansuchen vom 21. Mai 2012 von Walter Wachter, Vandans, Obere Venserstraße 49, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes Kurz und prägnant legt der Vorsitzende dar, dass Walter Wachter am 21. Mai 2012 einen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eingebracht habe. Konkret sei im besagten Antrag die Umwidmung einer zirka 55 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1928/2 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet (überdachtes Holzlager) beantragt worden. Das gegenständliche Ansuchen sei von der Gemeindevertretung – und zwar auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses – in der Sitzung am 12. Juli 2012 abgelehnt worden. Basierend auf der Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 30. Mai 2012, so der Bürgermeister weiters, habe die Gemeindevertretung in der Sitzung am 12. Juli 2012 aber auch die Absicht erkennen lassen, aus den Grundstücken Nr. 1928/2, Nr. 1929, Nr. 1924/1, Nr. 1924/4 und Nr. .565 eine zirka 1.200 m² große Teilfläche von „Freifläche 3 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 Freihaltegebiet“ in „Baufläche Mischgebiet, in dem auch landwirtschaftliche Objekte errichtet werden dürfen“ umzuwidmen. Mit Schreiben vom 05. September 2012 sei Walter Wachter aus diesem Grunde ersucht worden, zur vorerwähnten Absicht der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 25. September 2012 habe Walter Wachter dann mitgeteilt, dass er mit der Umwidmung einer zirka 1.200 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1928/2, Nr. 1929, Nr. 1924/1, Nr. 1924/2 und Nr. .565 nicht einverstanden sei. Seine Ablehnung sei wie folgt begründet worden: „Bei den besagten Gebäuden handelt es sich um ein Stallgebäude (erbaut 1957) und einen Schopf (erbaut 1985), welche nach wie vor landwirtschaftlich genutzt werden. Für eine Umwidmung der mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Fläche gibt es absolut keine Begründung. Die meisten Stallgebäude in Vandans, die nicht im geschlossenen Wohngebiet stehen, stehen nicht auf einer „Baufläche“, sondern auf „Freifläche Freihaltegebiet“. Dabei ist es nicht einmal relevant, ob diese Stallgebäude noch landwirtschaftlich genutzt werden. Dies ist also die gängige Widmung für bestehende landwirtschaftliche Gebäude. Sämtliche auf den angeführten Grundstücken bestehenden Gebäude befinden sich im Urzustand und wurden keineswegs baulich verändert. Auf dem Grundstück Nr. 1928/2 befindet sich eine mobile Hoftankstelle (Tank in Wanne komplett freistehend). Diese wurde im geringfügigen Ausmaß von zirka 21 m² überdacht. Es handelt sich um ein Dach, das an die bestehende Hofeinfahrt angebaut wurde, mit nordseitiger Bretterverschalung, das sonst offen ist. Um diese bereits seit zirka 20 Jahren bestehende mobile Hoftankstelle auch weiterhin überdacht lassen zu können, suche ich im beigefügten Antrag nachträglich um eine Ausnahmegenehmigung auf Grund der Kleinräumigkeit nach § 22 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes an. Abschließend sei noch erwähnt, dass mit der von Ihnen angeführten Umwidmung von Amts wegen das von mir ursprünglich zur Umwidmung beantragte geplante Holzlager trotzdem nicht realisiert werden kann, da dieses aus Platzgründen nur weiter nördlich errichtet werden kann. Deshalb bitte ich Sie diese Umwidmung von Amts wegen nicht durchzuführen, da es, wie angeführt, keinen Grund und keine Notwendigkeit für diese Umwidmung gibt. Die derzeitige Widmung „Freifläche Freihaltegebiet“ entspricht außerdem der üblichen Widmung, auf welcher landwirtschaftliche Gebäude in diesem Ortsbereich stehen. Es gelte nun, so der Vorsitzende abschließend, zu entscheiden, ob die Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Raumplanungsausschuss empfohlen, beschlossen werden soll oder nicht. Der Vollständigkeit halber müsse er an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Raumplanungsausschuss empfohlen habe, in diese Umwidmung auch Teilflächen der Grundstücke Nr. 1925 und Nr. 1928/1 einzubeziehen, weil es auch dort bestehende Objekte gebe. Diese letztgenannten Grundstücke seien im Eigentum von Franz Wachter. Dieser sei allerdings – was die Umwidmung der letztgenannten Teilflächen betreffe – noch nicht angehört bzw. zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Florian Küng spricht sich in seiner Wortmeldung für eine Vertagung dieser Entscheidung aus. Bevor zur besagten Empfehlung des Raumplanungsausschusses eine Entscheidung getroffen werde, soll mit den betroffenen Grundeigentümern Walter Wachter und Franz Wachter ein klärendes Gespräch geführt werden. Insbesondere soll vorher eruiert werden, ob es auf den Grundstücken von Franz Wachter irgend welche Bauvorhaben gebe, die in den letzten Jahren ohne Baubewilligung erstellt worden seien. DI Alois Kegele kann sich den Argumenten von Walter Wachter, wie sie in der Stellungnahme vom 25. September 2012 dargelegt worden sind, anschließen. Seiner Meinung nach gebe es tatsächlich keine zwingende Notwendigkeit, diese besagten Flächen umzuwidmen. Bei dieser Entscheidung dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass Walter Wachter keine Nachkommen habe und selber noch als Landwirt tätig sei. Dass für jedes bestehende Objekt auch eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen müsse, verstehe sich von selbst. Manfred Schapler gibt eingangs zu verstehen, dass er zu diesem Punkt eigentlich be4 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 fangen sei, weil es sich beim Antragssteller um seinen Onkel handle. Allerdings wolle er noch ein paar Fakten darlegen, die seiner Meinung nach von Bedeutung seien. So sei sein Onkel noch immer aktiver Landwirt, wenn auch nur nebenberuflich. Und das Holzlager, das Walter Wachter ursprünglich an der Grenze zum Grundstück Nr. 1928/1 hin habe errichten wollen, könne direkt an das Stallgebäude nicht angebaut werden, weil es dafür keinen Platz gebe. Was die allfällige Umwidmung von Grundstücken, die im Eigentum seines anderen Onkels, nämlich Franz Wachter stehe, wolle er nur sagen, dass er dafür ebenfalls keine Veranlassung sehe. Soweit er dies beurteilen könne, seien alle auf den Liegenschaften seines Onkels stehenden Gebäude „Altbestand“, die seinerzeit vollkommen legal errichtet worden seien. Thomas Amann schließt sich den Argumenten von DI Alois Kegele vollinhaltlich an. Wenn es keine zwingenden Gründe für eine Umwidmung gebe, solle es von Amts wegen keine „Zwangsbeglückungen“ geben. Seiner Meinung nach habe Walter Wachter schon genug Unannehmlichkeiten. Hätte er seinerzeit keine Baubewilligung für dieses neue Holzlager beantragt, würde es diese Diskussion heute nicht geben. Wenn schon beabsichtigt sei, dieses landwirtschaftliche Objekt auf eine „Baufläche“ zu stellen, müsse dies auch bei allen anderen Eigentümern eines Stallgebäudes geschehen. MMag. Eva-Maria Hochhauser gibt zu verstehen, dass Änderungen des Flächenwidmungsplanes dann vorgenommen werden sollen, wenn es dafür eine Notwendigkeit gebe. Wenn jemand für ein Bauvorhaben eine Baubewilligung wünsche, müsse die baugegenständliche Fläche eine entsprechende Widmung aufweisen. Wenn eine solche Widmung fehle, müsse der betreffende Bauantrag abgewiesen werden. Wenn sie die Ausführungen des Bürgermeisters richtig interpretiere, gebe es auf den umwidmungsgegenständlichen Flächen, Bauvorhaben, die illegal erstellt worden seien. Für sie sei deshalb klar, dass es nur 2 Erledigungsvarianten gebe. Entweder erteile man für diese illegal errichteten Bauvorhaben nachträglich eine Baubewilligung, dann müsse es zwangsläufig auch eine entsprechende Widmung, also eine Änderung des Flächenwidmungsplanes geben. Oder die Baubehörde erlasse entsprechende Abbruchbescheide und stelle so den rechtmäßigen Zustand her. Dem Vorschlag von Florian Küng, nämlich diese Entscheidung heute zu vertagen, um mit den Gebrüder Wachter nochmals ein Gespräch zu führen, könne sie sich anschließen. Wilfried Dönz befürwortet ebenfalls eine Vertagung dieser Entscheidung. Es gebe noch eine Fülle von offenen Fragen. Im Zusammenhang mit einer Bestandsaufnahme soll geklärt werden, ob es auf den Liegenschaften von Walter Wachter bzw. Franz Wachter Bauvorhaben gebe, die über keine Baubewilligung verfügen. Wenn das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme vorliege, soll unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes eine Entscheidung zur seinerzeitigen Empfehlung des Raumplanungsausschusses getroffen werden. Vbgm. Michael Zimmermann macht in seiner Wortmeldung unmissverständlich klar, dass sich die Ziele der örtlichen Raumplanung nicht an Einzelinteressen, sondern an allgemein und öffentlichen Interessen zu orientieren habe. Dies gelte für alle. Bei der besagten Empfehlung des Raumplanungsausschusses habe man sich ausschließlich von raumplanerischen Grundsätzen und Maßstäben leiten lassen. Diese Klarstellung sei für ihn, was die Empfehlung des Raumplanungsausschusses betreffe, von Bedeutung. Im Übrigen könne er sich dem Plädoyer von Wilfried Dönz anschließen. Eine Entscheidung innerhalb der Gemeindevertretung zur Empfehlung des Raumplanungsausschusses soll dann getroffen werden, wenn das Ergebnis dieser „Bestandsaufnahme“ vorliege. Über Antrag von Florian Küng und Wilfried Dönz sprechen sich alle Anwesenden in der Folge für eine Vertagung der Entscheidung aus. Wegen Befangenheit hat Manfred Schapler an der Abstimmung nicht teilgenommen. 5 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 26. September 2012 Als Vorsitzender des Ausschusses bringt der Bürgermeister die in der Sitzung am 26. September 2012 erarbeiteten Empfehlungen zur Verlesung und zwar: 1. Vandanser Gmesmarkt Zukünftig soll der Vandanser Gmesmarkt immer am Freitagabend stattfinden, und zwar jeden 2. Freitag im Monat von Mai – September von 17.00 – 22.00 Uhr. Er soll als „Vandanser Genussmarkt“ beworben werden, daher brauchen wir noch dringend ca. 10 qualitativ hochwertige „Ständler“. Manuel Bitschnau wird der Gemeinde Vandans die Adressen der in Schruns teilnehmenden „Ständler“ zukommen lassen. Der Markt soll immer vor dem Gemeindeamt stattfinden, die Dorfstraße sollte gesperrt werden, eine Umleitung ist über den Franz-Bitschnau-Weg möglich. An den Abenden, an denen ein Markt stattfindet, sollen kein Heimatabend und auch kein Platzkonzert mehr stattfinden. Der Markt sollte aber dennoch musikalisch umrahmt werden (so wie jetzt die SamstagVormittag-Märkte). Evt. soll auch ein Angebot für Kinder gestaltet werden (Hüpfburg, Kinderschminken, Kasperltheater, etc.). 2. Weihnachtsbeleuchtung Manuel Bitschnau erklärt kurz die Vorgehensweise in Schruns. Dort wurde allen im Zentrum befindlichen Häusern (egal ob privat oder gewerblich) das Angebot einer einheitlichen Weichnachtsbeleuchtung um € 7, 00.-/Laufmeter für die Giebelbeleuchtung gemacht. Die restlichen Kosten wurden von der WIGE übernommen. Die Straßenbeleuchtung mit „Sternen“ wurde ebenfalls durch die WIGE finanziert, der Bauhof bringt diese jährlich an den Straßenlaternen an. Die Anschaffung wurde über mehrere Jahre getätigt. Außerdem wird den Bewohnern des Zentrums jährlich eine Zeitspanne nahe gelegt, in der die Weihnachtsbeleuchtung im Einsatz sein soll (vom 1. Adventfreitag bis Maria Lichtmess). Die Gemeinde Silbertal hat sich heuer ebenfalls dazu entschlossen, eine einheitliche Weihnachtsbeleuchtung zu realisieren. In Vandans ist es sicher sinnvoll, eine solche Beleuchtung in mehreren Etappen, und zwar von der Golmerbahn Vandans bis zum Zentralsporthotel Kasper und vom Bahnhof Vandans bis zur Rätikonhalle Vandans, umzusetzen. Der Bauhof der Gemeinde Vandans wird sich die Beleuchtungen von Schruns und Silbertal anschauen. Für Weihnachten 2012 wird eine solche Anschaffung aus budgetären und zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein. 3. DMC Montafon Manuel Bitschnau berichtet, dass bis dato noch keine Einigungen in Sachen DMC Montafon erfolgt sind. Eine weitere außerordentliche Generalversammlung soll hoffentlich die Fixierung diverser Punkte mit sich bringen. Als sicher erachten er und auch Bgm. Burkhard Wachter, dass die Umsetzung der DMC Montafon per 01.01.2013 nicht mehr möglich sein wird. 4. Allfälliges Ulrike Bitschnau erkundigt sich, ob demnächst ein Hotellerie-Stammtisch in Vandans angedacht ist. Manuel Bitschnau erklärt, dass er dies eigentlich schon länger vorgehabt habe, bis dato aber nicht dazu gekommen sei. Da es noch keine verbindliche Entscheidung hinsichtlich der DMC gibt, ist auch seine Zukunft als Geschäftsführer ungewiss. Er erachte deshalb einen momentanen Stammtisch eher für nicht sinnvoll. Manuel Bitschnau fragt nach, ob sich die Gemeindevertretung Gedanken über den Standort des neuen Tourismusbüros gemacht hat. Bgm. Burkhard Wachter gibt zu verstehen, dass die Gemeinde eher zum Standort an der Seilbahn tendiert bzw. gebe es 6 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 auch Überlegungen, den jetzigen Standort beizubehalten. Der Standort am Bahnhof Vandans scheine für die Gemeinde Vandans momentan eher unwahrscheinlich. Manuel Bitschnau weist darauf hin, dass sich hier die Gemeinde Vandans überlegen muss, ob sie die Synergien der Seilbahn nutzen wolle oder evt. ein Hauptbüro am Taleingang realisiert haben will. Da es zukünftig nur 2 Hauptbüros geben soll, weist er auch darauf hin, dass die Öffnungszeiten der anderen Büros vermutlich stark reduziert werden. Zu den einzelnen Empfehlungen ergibt sich in der Folge eine rege Diskussion. Rita Zint bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass sie die Empfehlung, nämlich alle „Genussmärkte“ am Freitag-Abend abzuhalten, nur befürworten könne. Persönlich sei sie davon überzeugt, dass die Marktveranstaltung am Freitag-Abend mehr „Gemütlichkeit“ mit sich bringe. Der Freitag-Abend biete sich für diesen Markt zweifelsfrei besser an als der Samstag-Vormittag. Markus Pfefferkorn ersucht um Auskunft, wer die Bewirtung dieser Genussmärkte übernehmen werde. Vor geraumer Zeit sei nämlich die Überlegung geäußert worden, die Ortsvereine abwechslungsweise mit der Bewirtung eines Marktes zu betrauen. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass es diese Überlegungen nach wie vor gebe. Im Zusammenhang mit den neuen Förder-Richtlinien sollen die Ortsvereine auch von dieser Überlegung der Gemeinde in Kenntnis gesetzt werden. Thomas Amann begrüßt die diversen Empfehlungen zu den nächstjährigen „Genussmärkten“. Ganz wichtig erscheine ihm das fixe Abhalten aller Märkte, also auch bei Schlechtwetter. Seiner Meinung nach sei wichtig, dass Kontinuität in diese Veranstaltungen komme. Für alle Besucher, also sowohl Einheimische wie auch Gäste, sei wichtig zu wissen, dass der Markt auf jeden Fall stattfinde. Werner Vergut gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es wichtig sei, neuen Schwung in diese Märkte zu bringen. Die Organisation dieser Märkte sei aber mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Seiner Meinung nach brauche es ein gutes Organisationsteam, das sich diesen Veranstaltungen von Jahresanfang an annehme. Er plädiere daher für die Installierung eines solchen Organisationsteams, das sich aus Vertretern des Tourismus, der Gemeindevertretung und der Gemeindeverwaltung zusammen setzen soll. Einstimmig genehmigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann die Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 26. September 2012 und erheben diese zum Beschluss. 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) b) c) d) e) f) ein Gesetz über eine Änderung des Bürgermeister-Pensionsgesetzes ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. der Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 7 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es am 05. Oktober 2012 ein weiteres Gespräch mit Frau Eveline Kofler, Vertretern der Landesplanungsstelle, einem Vertreter der OMV und Bgm. Martin Vallaster aus Bartholomäberg im Hinblick auf den beabsichtigten Umbau der „Bahnhofkreuzung“ gegeben habe. Im besagten Gespräch sei von den Vertretern der Landesplanungsstelle unmissverständlich deponiert worden, dass es im kommenden Frühjahr den lang ersehnten Umbau der „Bahnhofkreuzung“ geben werde. Wenn es von Frau Kofler keinen Mitfinanzierungsbeitrag gebe, werde ein abgeändertes Projekt zur Ausführung gelangen – und zwar ohne Linksabbiegespuren zum jetzigen Tankstellenareal.  es am 18. Oktober 2012 im Stand Montafon ein weiteres Gespräch betreffend den „ärztlichen Bereitschaftsdienst an Werktagen“ gegeben habe. Nebst Landesrat Dr. Bernhard und den Montafoner Bürgermeistern habe auch eine Vertreterin der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, ein Vertreter vom Österr. Roten Kreuz, ein Vertreter der RFL sowie Mag. Posch von der REHA - Klinik Schruns am besagten Gespräch teilgenommen. Als Ergebnis dieses Gespräches könne zusammengefasst werden, dass es nochmals ein Gespräch mit allen Montafoner Gemeindeärzten geben soll. Wenn es mit diesen keine Lösung gebe, soll das Angebot der REHA – Klinik Schruns angenommen und mit diesen eine Lösung umgesetzt werden.  es am 07. September 2012 eine erste Finanzklausur der Gemeindevertretung gegeben habe. Weil an diesem Nachmittag nicht alles besprochen werden konnte, plane er einen weiteren Nachmittag und zwar Anfang November. Heute wolle er nur wissen, ob sich dafür ein Freitag-Nachmittag oder ein Samstag-Nachmittag besser eigne. Alle Anwesenden plädieren in der Folge dafür, die Finanz-Klausur an einem FreitagNachmittag fortzusetzen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: DI Alois Kegele: Am Samstag, dem 27. Oktober 2012, findet in der Rätikonhalle eine Charity - Veranstaltung zugunsten des Vereines „Tischlein deck dich“ statt. Der Eintritt beträgt 12, 00 Euro. Schon heute möchte ich alle Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung zum Besuch dieser Veranstaltung einladen. Außerdem wäre ich froh, würden sich noch 2 – 3 freiwillige Helfer melden, die mir beim Auf- und Abstuhlen in der Rätikonhalle helfen würden. Vbgm. Michael Zimmermann: Am 08. Oktober 2012 hat eine weitere Vorstandssitzung des JAM (Jugend-Arbeit-Montafon) stattgefunden. Unter anderem ist dort berichtet worden, dass die jetzige Obfrau, nämlich Frau Waltraud Valentin, ihr Amt niederlegen wird, weil sie ihren Wohnsitz ins „Vorarlberger Unterland“ verlegen wird. Außerdem sind die Anwesenden von der Vereinsleitung informiert worden, dass es noch einzelne Gemeinden gibt, die ihren Jahresbeitrag noch nicht bezahlt haben. Die Gemeinde Vandans ist nicht bei diesen Gemeinden. Außerdem suche der Verein neue Räumlichkeiten für den Jugendtreff, weil die jetzigen zusammen mit dem „JosefsheimAreal“ verkauft werden sollen. Wilfried Dönz: Im letzten oder vorletzten Jahr hat die Baubehörde rechtzeitig einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, nämlich die individuelle Weihnachtsbeleuchtung so dezent wie möglich zu halten. Persönlich habe ich mich über diesen Appell sehr gefreut. Aus diesem Grunde möchte ich bitten, einen solchen auch heuer wieder in den „Amt8 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 lichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes zu verlautbaren. Aus vielen Reaktionen weiß ich, dass eine überwiegende Mehrheit in der Bevölkerung diesen Appell für wichtig und richtig gehalten und die Weihnachtsbeleuchtung entsprechend dezent gehalten hat. Meiner Meinung nach ganz nach dem Motto: „Weniger kann auch mehr sein!“ 8. Weitere Entscheidungen zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 11. September 2012 Kurz und bündig informiert der Vorsitzende, dass es von Wolfgang Schapler, wohnhaft in Bludenz, Beim Kreuz 30, und von Ernst Moosbrugger jun., wohnhaft in Vandans, Haldaweg 6, Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes gebe. Beide Anträge seien bereits in der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung, nämlich am 20. September 2012, ausführlich beraten worden. Zu beiden Anträgen seien damals aber keine Entscheidungen getroffen worden. Vielmehr habe man sich damals dafür ausgesprochen, mit den beiden Antragstellern, im Falle des Antrages von Wolfgang Schapler auch mit den unmittelbaren Anrainern, informelle Gespräche zu führen. Da dies in der Zwischenzeit geschehen sei, könne man heute beide Anträge einer Entscheidung zuführen. a) Entscheidung zum Antrag von Wolfgang Schapler, Bludenz, Beim Kreuz 30 – Nr. 09/2012 Auftragsgemäß, so der Vorsitzende einleitend, habe er sowohl mit den Anrainern Peter Scheider jun. und Wilfried Schoder als auch mit dem Antragsteller selber in den letzten Tagen und Wochen umfassende Gespräche geführt und diese über die diesbezügliche Empfehlung des Raumplanungsausschusses bzw. der Gemeindevertretung informiert. Während von Peter Scheider jun. und dem Antragsteller selber absolut kein Interesse an einem anderen Grenzverlauf bzw. einem allfälligen Grundtausch zur „Bessergestaltung von Bauland“ gezeigt worden sei, habe Wilfried Schoder eine Zustimmung signalisiert, wenn die Genehmigung des von Wolfgang Schapler eingebrachten Antrages auf Änderung des Flächenwidmungsplanes von einer solchen Änderung des Grenzverlaufes abhängig gemacht werde. Einen ausdrücklichen Wunsch auf Änderung des Grenzverlaufes habe es aber auch von diesem nicht gegeben. In der darauf folgenden Diskussion wird immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass eine Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1720 angesichts der äußerst ungünstigen Form nicht vertretbar sei. Über Antrag des Bürgermeisters sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich dafür aus, aus dem genannten Grundstück eine Fläche im Ausmaß von zirka 370 m² (gesamtes Grundstück ohne dem „Hals“) von „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. b) Entscheidung zum Antrag von Ernst Moosbrugger jun., Vandans, Haldaweg 6 – Nr. 11/2012 Am 16. Oktober 2012, so der Bürgermeister, habe er mit dem Antragsteller ein äußerst ausführliches Gespräch geführt. In diesem habe er den Antragsteller mit der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung vom 27. August 2012, die Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 11. September 2012 und die Stellungnahme der Gemeindevertretung vom 20. September 2012 konfrontiert und ihn um eine Äußerung ersucht. Ernst Moosbrugger habe ihm in der Folge zu verstehen gegeben, dass er auf jeden Fall eine Umwidmung des gesamten Grundstückes Nr. 1489/7 mit 2.461 m² von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ wünsche. Am bestehenden Wohnhaus, so Ernst Moosbrugger, werde es in absehbarer Zeit keine Maßnahmen geben, weil die Familie das so wünsche. Weil aber der am 9 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012 Wohnhaus angebaute Stall in einem äußerst desolaten Zustand, um nicht zu sagen in einem „baufälligen“ Zustand, sei, trage er sich mit dem Gedanken, diesen in absehbarer Zeit abzutragen. An Stelle dieses Stallgebäudes soll dann ein Mehrzweckgebäude zur Errichtung kommen. Im Erdgeschoss dieses Mehrzweckgebäudes sollen Garagen errichtet werden, in den Obergeschossen Lagerräume und Wohnungen. Um dieses Bauvorhaben realisieren zu können, müsse das gesamte Grundstück Nr. 1489/7 eine Bauflächen-Widmung aufweisen. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von Ernst Moosbrugger jun. beantragt, aus. Ohne dass es eine konkrete Planung gebe, was die Errichtung dieses Mehrzweckgebäudes betreffe, könne und wolle man keine Entscheidung treffen, zumal die beantragte Widmung einen äußerst sensiblen Randbereich des Siedlungsraumes betreffe. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 10 / 10 26. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. Oktober 2012