19681220_GVE038

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:13
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1968-12-20
Erscheinungsdatum 1968-12-20
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am Freitag, den 20. Dezember 1968 stattgefundene 38. öffentliche Gemeindevertretungssitzung im Gemeindehaus Vandans. TAGESORDNUNG: 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der 36. öffentl. Sitzungsniederschrift 3) Berichte 4) Genehmigung der Beschlüsse und der Niederschrift von der Sitzung des Seilbahnausschusses am 5.12.60 5) Genehmigung der Beschlüsse und der Niederschrift von der Gemeindevorstandssitzung am 13.12.68 6) Beschlußfassung zum Gemeindevoranschlag 1969 gem. § 69 Abs. 4 GG A - Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und der Gebühren B - Feststellung des Voranschlages 1969 7) Übernahme von Fahrtspesen für 2 auswärtige Lehrkräfte 8) Stellungnahme zum Offert über Schneeräumung 9) Stellungnahme zum Lokalbedarf über die Erweiterung der Gast- und Schankgewerbekonzession von Kasper Ilse, Vannossa in eine BAR 10) Stellungnahme zum Lokalbedarf einer Gast- und Schankgewerbekonzession für Bachmann Franz, Vandans 59 11) Erhöhung des Stammkapitals bei der Siedlungsgesellschaft 12) Beschlußfassung zur Übertragung baupolizeilicher Angelegenheiten an die Bezirkshauptmannschaft 13) Bewilligung der abgeänderten Taxordnung für 1968/69 14) Stellungnahme zu nicht dringlichen Gesetzesbeschlüssen des Landtages über a) Abänderung des Skischulengesetzes b) Wahl- und Stimmberechtigtenkartei c) Abänderung des Land- und Forstarbeitergesetzes 15) Spendenansuchen "Montafoner Damenrennen" am 15./16.1.69 16) Ansuchen um Wasseranschluß für Schapler Monika 199 17) Beschluß zum Verkauf von Weiderechtsanteilen an der Alpe Golm 18) Ansuchen um Bauabstandsnachsicht von a) Platzer Ernst, Innerbach b) Wachter Anton, Vens 19) Beschlußfassung zur Wegoffenhaltung im Bereich der Schiabfahrt 20) Anschaffung eines Waschkessels für HNr. 10 21) Spendenansuchen der Harmoniemusik Gantschier. Anwesend waren der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte u. 14 Gemeindevertreter Ersatzmann für Gall Johann war Schoder Ernst Entschuldigt war: Schuchter Emil. Vorsitzender war Bgm. Alfons Bitschnau. Zur Tagesordnung: 1) Der Vorsitzende eröffnete um 20 Uhr die Sitzung und stellte die Beschlußfähigkeit fest. 2) Die den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangene Niederschrift der 37. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. 3) BERICHTE: a) daß am morgigen Samstag die Einweihung der Doppelsesselbahn stattfinden wird b) über die Änderung d. Gewerbeordnung ab.1.1.1969 c) das Stattfinden d. österr. Exekutiemeisterschaft im Gemeindegebiet am 25.1.1969 d) d. Dankschreiben v. Kirchenmusikreferat Montafon f. Linzfahrt e) die stattgefundene Ehrung der alten Leute am 15. 12.1968. -2- 4) Die Gemeindevertretung billigt einstimmig die Niederschrift und die tieferstehenden Beschlüsse des Seilbahnausschusses vom 5.12.68 über: a) die durchgeführte Schlußüberprüfung der Bahn b) die vorgelegte BaukoStehzusammenstellung mit einer 10, 4%igen Kostensteigerung auf 5.163.000, - S c) die offizielle Inbetriebnahme am 20.12.68 d) die Festlegung einer schlichten Einweihung u. deren Gestaltung e) die geplanten Werbemaßnahmen f) die leihweise Anschaffung eines Pistengerätes g) die Auflage einer Kindersaisonskarte h) die Notwendigkeit und Inangriffnahme der Bauarbeiten zur Rodelbahn seitens der Liftgesellschaft. 5) Ebenso stimmt die Gemeindevertretung einhellig der Niederschrift und den tieferstehenden Beschlüssen des Gemeindevorstandes zu: a) Beratungen zum Gemeindevoranschlag b) Zuschuß von 20.000, - S an die Harmoniemusik zur Anschaffung eines Zeltes c) Zaunlastenfreistellung gegenüber dem Gemeindeweg Nuderseher d) Unterstützung vom Roten Kreuz mit S 1.500, - und dem Blindenbund mit S 300, e) Pflichtbeitrag an Wohnbauförderung mit 87.000, -S für 1969 f) Revision der Grundbewertung für nicht landw. Grundstücke. Der Voranschlagsentwurf wurde im Gemeindevorstand erarbeitet und der Gemeindevertretung schriftlich und mündlich erläutert. Die Einsichtsfrist für die Gemeindevertreter ist gewahrt. Der Voranschlagsentwurf wurde sodann einstimmig angenommen und A) folgende Steuern und Hebesätze für 1969 beschlossen: a) Grundsteuer A für Land- u. Forstw. Betriebe ........... 300 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke ................ 200 v.H. c) Gewerbesteuer (150 : 150) ............................. 150 v.H. d) Lohnsummensteuer ...................................... 2 v.H. e) Getränkesteuer ohne Frühstückskaffee .................. 10 v.H. f) Vergnügungssteuer (Veranstaltungen u. Musik-Boxes ...... 10 v.H. Die örtlichen Vereitle haben jährlich einmal eine Veranstaltung frei und keine Gemeindeverwaltungsabgabe und Vergnügungssteuer zu entrichten. Desgleichen wird den örtlichen Betrieben in der Sommersaison bei Beantragung einer Dauertanzlizenz keine Vergnügungssteuer verrechnet. g) Verwaltungsabgaben bei öffentl. Tanzveranstaltungen Vereine übrige bis 24 Uhr 20, —- 50, -bis 2 Uhr 50, -— 100, —darüber hinaus 100, -- 150, -Für alle öffentlichen Tanzveranstaltungen mit Eintritt sind in jedem Falle 150, -- S Bundesstempelmarken und für jede Stunde nach 24 Uhr S 18, — Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten. h) Die Höhe der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen wurden mit S 500, - je Kubikmeter umbauter Raum festgelegt. i) Die Gästetaxe wird mit S 1, 50 im Rahmen der Taxeordnung festgesetzt. k) Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt wird mit S 8, - belastet; das ergibt bei rund 3000 gewerblichen Beitragspunkten ca. S 24.000, -. Weiters wird pro Nacht und Bett S 0, 70 als Fremdenverkehrsbeitrag den Vermietern angelastet. Die Punktebewertung für die einzelnen Betriebe wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Einschätzungsbeirat vernommen. l) Mull wird nur aus genormten (Ochsner) Kübel entleert. Fehlende Kübel sind auf eigene Kosten anzuschaffen. Jeder Haushalt und Betrieb wird mit mindestens nachstehender Mullabfuhrgebühr veranlagt: Haushalt mit einer Person für 25 Liter-Kübel........ S 40, Haushalt mit zwei Pers. u. mehr 35 Liter-Kübel ....... S 60, Gewerbebetriebe mindestens 55 Liter-Kübel ....... S 100, - -3- Dem Mehrbedarf von Mullentleerungsgut ist durch Anschaffung zusätzlicher, oder größerer Kübel zu entsprechen. Für saisonbedingten Mehrbedarf ist die Abgabe von bedruckten Mullsäcken gegen Bezahlung von S 5»- je Stück beim Gemeindeamt Vandans vorgesehen. m) Die Hundesteuer ist für alle über 3 Monate alten weiblichen Hunde mit S 60.- und mit 50.- S für männliche Tiere festgelegt worden. Jeder weitere Hund im gleichen Haushalt ist mit 100.- S zu verrechnen. n) Für alle über 17 Jahre bis einschließlich zum 70. Lebensjahr (1899) im Gemeindegebiet wohnhaften Personen beträgt die Wassergebühr 50.- S Jahrespauschale soferne das Wasser entweder aus der Gemeindewasserversorgung bezogen wird oder der Wasserverbrauch von den Illwerken über die Gemeinde verrechnet wird. Der Gewerbewassertarif von S 100.- bis 600.- für gewerbliche Unternehmungen wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Wasseranschlußgebühr beträgt Schilling 4.000.b) Das Sprunggeld wurde mit S 70.- für die in Vandans zuständigen Tiere angenommen; Stellküche von auswärts und auswärtige Tiere bezahlen S 100.-. Diese Tarife gelten auch für den Rayonstier. B) Somit wurde gem. § 69 GG der Voranschlag 1969 in den einzelnen Gruppen wie folgt festgesetzt: Einnahmen Ausgaben Gruppe 0 Allgemeine Verwaltung 38.300 467.300 1 Öffentliche Ordnung 6.000 2 Schulwesen 206.400 1.013.400 3 Kulturwesen 43.000 4 Fürsorge u. Jugendhilfe 62.400 217.000 5 Gesundheitswesen 4.500 141.200 6 Bauwesen, Straßen Vermessung 100.000 766.500 7 Öffentliche Einrichtungen Beleuchtung, Mull, Friedhof Stierhaltung, Fremdenverkehr 116.900 1.141.600 8 Wasserversorgung 71.000 97.000 9 Finanz- und Vermögemsverwaltung 4.153.900 840.900 _________________________ 4.753.400 4.734.400 Darlehensaufnahme 500.000 Schuldentilgung 562.000 Hingabe an den Wohnbaufond 69 87.000 Rückzahlung gegebener Darlehen 5.000 Kassabestände aus dem 1968 125.000 _________________________ 5.383.400 5.383.400 ========================= 7) Für 2 auswärtige Lehrkräfte wurden die Fahrtspesen für das lfd. Jahr übernommen. 8) Vom vorliegenden Angebot der Fa. Stüttler über die Schneeräumung soll nach Bedarf Gebrauch gemacht werden. 9) Nach längerer Wechselrede wurde in schriftlicher Abstimmung mit 9 JA-, 5 NEIN- und 3 LEER-Stimmen eine befürwortende Stellungnahme zum Lokalbedarf einer Barkonzession (Diskothek) ausgesprochen. Ebenso wurde in schriftlicher Abstimmung unter Abwesenheit vom Konzessionswerber Gemeindevertreter Bachmann Franz eine einstimmige befürwortende Stellungnahme zum Lokalbedarf einer Gast- und Schankgewebekonzession in der Betriebsform eines Verkaufsbuffets abgegeben. 11) Für eine Erhöhung des Stammkapitals bei der VOGEWOSI war einstimmig keine Veranlassung gegeben. 12) Es wurde beschlossen baupolizeiliche Angelegenheiten nach § 85 LBO generell im Sinne § 16 Abs. 3 GG an die Bezirkshauptmannschaft zu übertragen. -4- 13.) Die Gemeindevertretung billig einstimmig die Taxordnung mit sofortiger Wirksamkeit. 14.) Zu den nicht dringlichen Landtagsbeschlüssen wurde keine Volksabstimmung verlangt. 15.) Für das "Montafoner Damen FIS a I Rennen wurde eine Spende von 500.- S bewilligt. 16.) Das gegenständliche Wasseranschlußgesuch Schapler wurde vertagt. 17.) Die GV beschließt die 2/6k Anteile der Gemeinde und 3/64 Anteile vom Armenfond um 400.- S zu verkaufen. 18.) Den Ansuchen um Bauabstandsnachsichten von a) Platzer Ernst von 3, 00 auf 0, 0 m für eine Doppelgarage b) Wachter Anton von 5, 00 auf 4, 0 m für sein Wohnhaus wurde einstimmig entsprochen. 19.) Wenn die Gemeinde Tschagguns gegen die Beanspruchung des Gebietes Landschisott als Schigebiet keine Einwendung erhebt, verpflichtet sich die Gemeinde Vandans die beanspruchte Breite der Straßenüberquerung von der Skiabfahrt, diese stets fahrbereit offen zu halten. 20.) Für das Gemeindehaus Nr. 10 soll ein neuer Kippwaschkessel angeschafft werden. 21.) Über neuerliches Ansuchen ist dem Harmoniemusikverein GANTSCHIER mehrheitlich eine einmalige Spende von 1.000.- S gebilligt worden. - Schluß der Sitzung um 1, 00 Uhr Für die Richtigkeit der Ausfertigung: [Unterschrift: "Vonier"] gez. Bürgermeister BITSCHNAU [Unterschrift: "Bitschnau"] [Anhang] -1- Beschlußmäsiger Aufbau der SEILBAHNGESELLSCHAFT __________________________ [?] 10.66 14. GemeindevertretungsSitzung Punkt 9: Die Gemeindevertretung beschließt im Hinblick auf eine mögliche Errichtung eines Sesselliftes nach Latschau durch die Montafonerbahn die Projektierungskosten hiezu zu übernehmen; in den Arbeitsausschuß wurden die Herren des Gemeindevorstandes KR u. GV Josef Nagler und GV Franz Bachmann bestellt. [?] 10.66 15. Forstfond-Standesausschußsitzung Punkt 6: b) bei der geplanten Sessellifterstellung von Vandans nach Latschau durch die Forstfondwaldung die notwendige Trasse auszuholzen zu dürfen, die zum Betrieb der Seilbahn notwendigen Stützen zu errichten und die Grundstücke zu überspannen. Trassenholz siehe a). [?] 10.66 7. Standesausschußsitzung Punkt 2 + 5: 2b Es wird einstimmig beschlossen, für eine Sesselliftanlage in Vandans, eine Bürgschaft in Höhe von 1, 5 Mill. Schilling zu übernehmen. 5) Bürgermeister Alfons Bitschnau in Vandans, der als Vertreter des Standes Montafon dem Aufsichtsrat der Montafonerbahn AG. angehört, wird ermächtigt im Aufsichtsrat für den Bau eines Sesselliftes von Vandans nach Latschau durch die Montafonerbahn AG. einzutreten. [?] 10.66 1. Arbeitsausschußsitzung für Seilbahn und Schiabfahrt: 1) Bürgermeister Bitschnau berichtete über die erfolgte Beschlußfassung innerhalb vom Stand Montafon, Forstfond, wonach der Gemeinde Vandans in rechtlicher Hinsicht gestattet wird: a) eine Schiabfahrt von Latschau nach Vandans anzulegen und zu betreiben. b) beim geplanten Sessellift von Vandans nach Latschau die notwendige Schlägerung durchzuführen, sowie die erforderlichen Stützen auf Standesgrund zu errichten und denselben zu überspannen. c) daß der Stand Montafon der zehn Gemeinden die Bürgschaft für 1 1/2 Mill. Schilling für eine Sesselliftanlage in Vandans unter einem mit den Bürgschaftsübernahmen von 2 Mill. Schilling für Gaschurn und ebenso für 2 Mill. S. zugunsten Bartholomäberg übernommen hat. d) daß Bürgermeister Bitschnau als Vertreter des Standes Montafon im Aufsichtsrat der Montafonerbahn AG. ermächtigt wird, für den Bau und Betrieb des Sesselliftes Vandans-Latschau durch die Montafonerbahn AG einzutreten. 3) GV Nagler berichtete in technischen Belangen über die durchgeführten Vorarbeiten zur Festlegung der Sessellifttrasse. Hiebei kam zum Ausdruck, daß dieselbe nach dem noch nicht ganz ermittelten Längenschnitt eine ideale Trassenführung ergeben werde. 4) Im Hinblick auf die zu Pkt. 2 und 3 berichteten Vorarbeiten und deren Ergebnisse wird einhellig beschlossen, der Gemeindevertretung die raschmöglichste Betreibung des Sesselliftes unter der Voraussetzung vorzuschlagen, als die Montafonerbahn AG. die von der Gemeinde Vandans anzustrebende Liftkonzession auszuwerten gewillt ist. -2- In diesem Zusammenhange wird GV Nagler ersucht, die weiteren Vermessungen mit seinen Hilfskräften vorzunehmen, welche mit einem Stundensatz von je S 25, — durch ihn abzugelten und monatlich bei der Gemeindekasse abzurechnen sind. Schließlich wird die Ansicht vertreten, daß die Gemeinde Vandans nebst den Kosten für die Schiabfahrt auch die Vorfinanzierung des Sesselliftes bis zur Kostenübernahme durch die Montafonerbahn übernehmen sollte. Diese Vorfinanzierung bezieht sich jedoch hur auf alifällige Projekts- und- Schlägerungskosten. [?] 11.66 15. Gemeindevertretungssitzung Punkt 5: Unter der Voraussetzung, daß die Montafonerbahn AG. oder eine von ihr zu bildende Gesellschaft den Sessellift Vandans-Golmerbahn auf ihre Kosten erstellt und betreibt, wird seitens der Gemeinde Vandans für diese Anlage eine Bürgschaft in Höhe von Schilling 2 Mill. übernommen. Ebenso wird beschlossen eine leicht zu fahrende Schiabfahrt von Latschau zu errichten und hiefür einen Betrag von ca. 300.000, — Schilling zu bewilligen. Auch wird beschlossen, die von der Gemeinde zu lösende Konzession der Montafonerbahn oder dessen Gesellschaftsform gegen einen noch zu errichtenden Gesellschaftsvertrag zur Verfügung zu stellen. [?] 12.66 2. Arbeitsausschußsitzung für Seilbahn und Schiabfahrt: Berichte des Bürgermeisters: 1a) die erfolgte Begehung der Sessellifttrasse mit Hofrat Dipl. Ing. Fink, wonach entsprechend dem mündlich abgegebenen Gutachten des Vorgenannten die Trassierung mit geringfügiger Abweichung der anzustrebenden kommissioneilen Verhandlung entsprechen wird. b) Bezüglich der Grundkaufsverhandlungen mit Mark in Dornbirn konnte berichtet werden, daß für die Gesamtflächen von S 100.000, -- angeboten wurde, und der Erwerb der fraglichen Grundstücke voraussichtlich getätigt werden kann. Desgleichen wurde ein Kaufsangebot an die Wildbachverbauung betr. Grunderwerb der Gp. 443/1 um S 2, — je m Fläche für einen Parkplatz eingebracht und es wurde die Abtretung des Grundstückes vom Vertreter des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft in Aussicht gestellt. c) GV Nagler berichtete über die Bearbeitung des Längenschnittes für den Sessellift, welcher auf. Grund des Abänderungsvorschlages von HR Fink eine noch bessere Trassierung, wie ursprünglich angenommen, ermöglichte. Der Abstand vom Objekt des Küng Nr. 45 würde ca. 19 Meter betragen und diesen direkt mit Ausnahme der Überspannung und den vorgesehenen Masten nicht beeinträchtigen, sodaß an den befürchteten Kosten für Versetzung von seinen Objekten nichts zu erwarten ist. Ebenso sei der Stall von Wächter Josef Nr. 41 mit ungefähr 11 Meter Entfernung vermutlich nicht/im Verbotsbereich der Leitung, da hiefür eventuell eine Abstandsnachsicht erreicht werden könnte. 5) Der Vorstand der Montafonerbahn Herr Dir. Juen Guntram wurde noch während der Sitzung zu einer Aussprache betreffend einer Mitbeteiligung seitens der Gemeinde Vandans herberufen; Es wurde der Wunsch geäußert, daß der gemeindliche Finanzaufwand für die Schiabfahrt als Gesellschaftskapital zur Sesselbahn sollte eingebracht werden können, damit zum Zeitpunkt einer Gewinnausschüttung die Gemeinde Vandans auch an Erträgnissen teilhaben könnte und nicht nur dazu verurteilt -3- wird, die Kosten der Schaffung und Erhaltung der Schiabfahrt einseitig zu übernehmen. Dir. Juen erklärte hiezu, daß im derzeitigen Stadium der Verhandlung kaum eine Realisierung des Wunsches zu erreichen sei, weil die Bürgschaften vom Stand Montafon vorläufig nur zugunsten der MO-Bahn übernommen wurde und die steuertechnische Überlegungen zur Bildung einer Tochtergesellschaft noch nicht abgeschlossen sind. Er stellte jedoch in Aussicht, daß sich die MO-Bahn an der Pistenpräparierung im Verhältnis 50 : 50 werde beteiligen und man alle diese Wünsche in einem späteren Vertrag vereinbaren könne. [?] 12.66 16. Gemeindevertretungssitzung Punkt 5: 5b Nach eingehenden Berichten über die verschiedenen Begehungen an der Skiabfahrt sind die getätigten Vorverhandlungen zum Grunderwerb für Skiabfahrt und Lift, das Ergebnis des vermessungstechnischen Längenschnittes sowie die Auftragserteilung für die Erd- und Holzarbeiten an der Skiabfahrt in Regie gutgeheißen worden. Die für das Lfd. Jahr erforderliche Finanzierung der Skiabfahrt von S ca. 150.000, — soll aus dem Gebarungsüberschuß des Haushaltsjahres 1966 erfolgen. Im drzt. Stand der Verhandlungen ist eine Fixierung des Gesellschaftsvertrages mit der Montafonerbahn noch nicht möglich gewesen. [?] 12.66 Aufsichtsratssitzung der Montafonerbahn Punkt 5 Seite 6 + 7 : Vorstand und Aufsichtsrat Bgm. Alfons Bitschnau stellen nachstehenden Antrag: Es wird grundsätzlich der Beschluß gefaßt, das Projekt eines Einsesselliftes von Vandans zur Golmerbahn durch die Montafonerbahn, Aktiengesellschaft, zu verwirklichen, wenn a) die noch genau auszuarbeitenden Rentabilitätsberechnungen und Projektsunterlagen den Nachweis der Wirtschaftlichkeit ergeben, b) die Verhandlungen mit den Grundbesitzern und die sonstigen Vorverhandlungen zu tragbaren Abschlüssen führen. Hiezu bekommt der Vorstand den Auftrag, stichhaltige und bestellreife Projektunterlagen einzuholen beziehungsweise auszuarbeiten, worin auch die jetzige und voraussichtlich künftige wirtschaftliche Auswirkung dieses Nebenbetriebes auf die Montafonerbahn Aktiengesellschaft ausführlich dargestellt sein muß. Gleichzeitig wird der Vorstand beauftragt, im Zusammenhang mit der Gemeinde Vandans mit den Grundbesitzern Vorverträge abzuschließen. Alle diese Unterlagen sind dem Aufsichtsrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. [?] 3.67 9. Sitzung des Standesausschusses Bericht b): Anschließend teilt der Vorsitzende mit, daß das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 31.1.1967, den in der Sitzung vom 27. Oktober 1966 unter Tagesordnungspunkt 2) gefaßten Beschluß, betreffend die Bürgschaftsübernahme für in den Gemeinden: Gaschurn, Vandans und Bertholomäberg zu erstellende Liftanlage, auf Grund der von verschiedenen Gemeinden bezogenen Stellungnahme, nur für die von der Liftanlagen G.m.b.H. in Gaschurn beantragten Bürgschaft in Höhe von 2 Mill. Schilling die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt hat. [?] 5.67 3. Arbeitsausschußsitzung für Seilbahn und Schiabfahrt: Berichte von Direktor G. Juen: a) über die technischen Varianten und die derzeitige Situation -4- von den in Frage stehenden Ausführungsmöglichkeiten einer Liftanlage. Im Vordergrund der Bestrebungen steht trotz der Senkung der Baukosten von rund 3, 9 Mill. Schilling auf 3, 5 Mill. Schilling eine solide und neuzeitliche Anlage für eine Beförderungskapazität von 4-00 Personen pro Stunde in beiden Richtungen zu erstellen, welche eine Leistungsauswertung auf 600 Personen von vornherein vorsieht. Es werden daher zu diesem Zweck, in den nächsten Tagen noch weitere Offerte erwartet, die diese Annahme der angestrebten Baukostenreduzierung rechtfertigen werden. b) Es wurde berichtet, daß für die vom Stand Montafon beschlußmäßig vorgesehene Bürgschaftsübernahme von S 1.500.000, — wegen mangelhafter Urgenzbeschlüsse durch einige Gemeinden vorläufig die aufsichtsbehördliche Genehmigung nicht erteilt wurde, wodurch auch die aufsichtsbehördliche Voraussetzung zur Gültigkeit der bezüglichen Genehmigung für die Bürgschaftsübernahme, seitens der1 Gemeinde Vandans noch nicht erfüllt ist. Nach Fühlungnahme mit einigen Vertretern von Gemeinden, die bisher die Bürgschaft vom Stand Montafon noch nicht aufrecht zugestimmt haben, wurde festgestellt, daß eine positive Entscheidung jedenfalls dann zu erwarten wäre, wenn die entsprechende Projektsunterlagen mit dem Finanzierungsplan vorgelegt und die Gemeinde Vandans außer der Kapitalbürgschaft für S 2.000.000, — auch noch die Haftung für allfällige Abgänge aus der Jahresbetriebsrechnung des Liftbetriebes übernehmen würde. c) Zur Erreichung der ebenfalls notwendigen eisenbahnrechtlichen Voraussetzungen betreffend die Herstellung einer Liftanlage wurde die Errichtung einer eigenen Gesellschaft empfohlen, da auch für die Montafonerbahn eine separate Gebarung vorzuziehen ist. Hiebei könnte die Liftgesellschaft auf der Basis der Einbringung von ca. S 80.000, — durch die Montafonerbahn Aktiengesellschaft und S 20.000, — durch die Gemeinde gegründet werden. Der Anteil der Montafonerbahn an der Gesellschaft sollte aus steuertechnischen Gründen (Organschaftsverhältnis IG. - Ges.m.b.H.) mindestens 75% betragen. Über Verlangen der Montafonerbahn werden die von der Gemeinde Vandans zur Gesellschaftsgründung gezeichneten Geschäftsanteile von Schilling 20.000, — an die Montafonerbahn gegen Bezahlung des Nennwertes übertragen. Es ist vorgesehen, daß die Montafonerbahn AG im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages gegenüber der Liftgesellschaft die Betriebsleitung, Verwaltung und Buchhaltung übernimmt. Zur Erleichterung der Gesellschaftsgründung könnte u.U. ein Darlehen von S 1.000.000, -- mit nur 5% Verzinsung von der Gemeinde erwogen werden, um dadurch dem Mangel an Eigenmitteln bei der neuen Gesellschaft zu begegnen. Diese vorerwähnte Darlehenshingabe konnte jedoch dann entfallen, wenn sich die Gemeinde Vandans verpflichten würde, den eventuell entstehenden jährlichen Fehlbetrag zur Bestreitung der notwendigen Betriebsausgaben zur Zahlung zu übernehmen. Für den Fall eines solchen Betriebsabganges könnte vor Eintritt der Zahlung aus einer diesbezüglichen Haftungsverpflichtung bei einer entsprechenden Abmachung die kostenlose Verwaltung und technische Leitung durch die Montafonerbahn von der Gemeinde beansprucht werden. Diese zuletzt genannte Haftung für Betriebsausgaben würde erst dann eintreten, wenn die Liftgesellschaft 1. keinen Überschuß erzielt 2. die Abschreibungen für Abnutzung des Anlagevermögens nicht verdient 3. jede Anrechnung von Kosten für die Besorgung der Betriebsleitung, Verwaltung und Buchhaltung durch die Montafonerbahn entfällt und 4. vorher die bereits beschlossene Haftung für von der Liftgesellschaft aufzunehmende Darlehen wirksam würde. [?] 3.67 18. Gemeindevertretungssitzung Punkt 7: Grundsätzlich wird dem Sesselliftprojekt die Zustimmung gegeben. Um die Verhandlungen für die Geldbeschaffung zu forcieren erklärt die Gemeindevertretung die vorgesehenen Haftungen im Sinne des zu Pkt. 3 vom Arbeitsausschuß vorschlägig gefaßten Beschlusses zu übernehmen. Desgleichen soll die örtliche am Fremdenverkehr interessierte Privatwirtschaft in geeigneter Form zur finanziellen Mitwirkung und Ermöglichung angesprochen werden. [?].67 20. GemeindeVertretungssitzung vom 27.4.67 Pkt. 6: In Anlehnung des Beschlusses vom 21.3« wurde neuerlich beschlossen soferne das vorgesehene Arrangement mit der Montafonerbahn zustande kommt und die Bürgschaftsübernahmen rechtswirksam werden, das Sesselliftprojekt raschmöglichst der Verwirklichung zuzuführen. Gegen eine Gegenstimme wurde beschlossen einen Doppelsessellift anzustrengen und die erforderlichen Mehrkosten durch finanzielle Unterstützung von privaten Interessenten zu decken. [?] 6.67 4. Arbeitsausschußsitzung für Seilbahn und Schiabfahrt: 1) Der mit ca. S 400.000, — seinerzeit angenommene für den lt. Gemeindevertretungsbeschluß gedeckten Mehraufwand eines Doppelsesselliftes sollten die Ortsinteressenten aufbringen. Zu diesem Zwecke wurde die Anlehnung an das Punktesystem für die Fremdenverkehrsabgabe eine Liste über die zumutbare Mitbeteiligung erarbeitet, auf welcher Basis die einzelnen Unternehmer und Betriebe um ihre finanzielle Unterstützung angesprochen werden sollen. Die mit dieser Mission betrauten Herren P Gemeindevertreter Nagler und Bachmann konnten jedoch bis zum Sitzungstermin noch, keine endgültige Ergebnisse in dieser Angelegenheit bekanntgeben. 2) Berichte von: a) Ing. Zwirchmaier über technische Vorentscheidungen: Beim zuständigen Ministerium erfolgte Absprache an Hand eines Vorprojektes, welches im Ergebnis eine wohlwollende Aufnahme gefunden hat. Die seit 12.3.1967 bekannt gewordenen neuen Richtlinien über Seilbahnausführung decken im grundsätzlichen sowohl die technischen Einrichtungen, als auch die dem Längenschnitt zugrundeliegende Stützenanzahl, soferne durch noch vorzunehmende Erdbewegungen die vorgeschriebenen Höhenabstände erreicht werden. Nach Aussage des Vortragenden haben die seit langem eingeholten Informationen zu einer wohlgesinnten Haltung gegenüber dem bezügl. Projekt geführt. d) Dir. Juen berichtete über die seit langem geführten Ablösverhandlungen für den Sessellift, wonach die grundsätzliche Zustimmung zur Grundbeanspruchung von allen, einschließlich Wachter Josef Vandans Nr. 40 erwirkt wurde, obwohl Letzterer -6- mit seinen Ansprüchen weit über jenen der übrigen Liegenschaftsbesitzer liegt. In diesem Zusammenhange wurde beschlossen, von einer Enteignung wegen Zeitverzögerung abzusehen und nach neuerlichen, allenfalls ergebnislosen Verhandlungen voll zu entsprechen. [?]. 6.67 21. Gemeindevertretungssitzung Punkt 6: Den Vorentscheidungen des Arbeitsausschusses für die Sesselbahn Latschau vom 5.6.67 wurde die Zustimmung erteilt. [?] .7.67 5. Arbeitsausschußsitzung für Seilbahn und Schiabfahrt mit VW: 1) Berichte über: a) die Projektierung eines Doppelsesselliftes mit den neu herausgekommenen Richtlinien in Übereinstimmung gebracht worden sei. Der Kostenaufwand würde sich allerdings wegen der vorgeschriebenen Verstärkung vom Seilquerschnitt von 26 auf 29 mm und anderer Mehraufwendungen auf ungefähr 4, 8 Mill. Schilling stellen. b) die Aufsichtsratssitzung der Montafonerbahn am 30.6.67 mit positivem Ergebnis in dieser Angelegenheit absolviert wurde Der bezügliche, einstimmige Beschluß der Funktionäre fußt auf dem vorschlagsmäßigen Übereinkommen zwischen Gemeinde und Montafonerbahn wie dieses in der Gemeindevertretungssitzung vom 21.3.67 erarbeitet wurde, wo selbst nebst den Bürgschaftsübernahmen auch die Bestimmungen über allfällige Ausfallshaftungen seitens der Gemeinde Vandans fest gelegt sind. Letztere sollten auch in die Richtlinien des Betriebsführungsvertrages für die Liftgesellschaft aufgenommen werden. 2) Unter der Voraussetzung, daß die Finanzierung der Liftanlage gesichert werden kann und die kommissioneile Verhandlung ohne nennenswerte zusätzliche Vorschreibungen mit Verteuerung zu erreichen sein wird, stimmt der Arbeitsausschuß der Auftrags- erteilung an die Firma Steurer in Dören mit dem Vorbehalte zu, , daß durch eventuellen Wegfall dieser Annahmen der Gemeinde keine Rechtsansprüche von der auftragnehmenden Firma gestellt werden können. 3) Im Sinne der Berichterstattung zu Pkt. 2/c wurde einstimmig be schlossen die ZimmerVermieter mittels Rundschreiben um die Flüssigmachung von S 300, — pro Bett anzusprechen. Diese Mitfinanzierung gegenüber der Gemeinde wäre in Form eines 3 1/2% verzinslichen Darlehens vorgesehen. Nach dem 15.7.67 soll unverzüglich eine Sitzung einberufen und über das Ergebnis berichtet werden. Notfalls persönl. Vorsprache erforderlich. [?] 7.67 23. Gemeindevertretungssitzung Punkt 6: Die Berichterstattung und die erarbeiteten Vorschläge des Arbeitsausschusses für Sessellift vom 6.7*1967 wurden zur Kenntnis genommen und hierüber nachstehende einstimmige Beschlüsse gefaßt uzw.: a) Erhöhung des Kostenvoranschlages von 3, 5 Mill S auf 4, 8 Mill. Schilling auf Grund von Vorschreibung für erhöhte Sicherheit und bessere Ausführung. b) die erfolgte Zustimmung des Aufsichtsrates der Montafonerbahn zum Bau und dem Betrieb des Sesselliftes auf der Basis der vorgesehenen Ausfallhaftung durch die Gemeinde Vandans. c) einem Bericht über das Ergebnis der Mitbeteiligung von den gewerblichen Interessenten zur Finanzierung der Liftanlage. d) das der Fa. Steuerer in Doren auf Auftragserteilung zur Ausführung der technischen Anlage ohne Rechtsanspruch in Aussicht gestellt wurde. -7- e) die örtlichen Zimmervermieter auf Grund von Finanzierungsschwierigkeiten dringend um die Darlehensgabe von S 300, — pro Bett mit einer gemeindlichen Verzinsung von 3 1/2 % anzusprechen. Die bezügliche Niederschrift wurde einstimmig genehmigt. Gleichzeitig wurde eine Sitzung auf den 24.7.67 um 20.30 Uhr im Gemeindeamt Vandans vereinbart. [?] .8.67 24. Gemeindevertretungssitzung Punkt 12a: Zur Finanzierung des Doppelsesselliftes Latschau wird statt der szt. Bürgschaftsübernahme von 2 Mill. Schilling durch die Gemeinde Vandans ein Darlehen von 2, 3 Mill. Schilling von der Landesfeuerversicherungsanstalt zur Weitergabe an die Liftgesellschaft aufgenommen. Für 1 Mill. Schilling Darlehen von der Hypothekenbank für die Liftgesellschaft soll von den Standesgemeinden die Bürgschaft übernommen werden. [?].9.67 25. Gemeindevertretungssitzung Punkt 9: In der Finanzierungsangelegenheit zur standesgemeinschaftlichen Bürgschaftsübernahme beim Sessellift Vandans-Latschau wurde eine vertrauliche Niederschrift abgefaßt. a) Die Gemeindevertretung von Vandans beschließt neuerdings und einstimmig, gegenüber der Gemeinde St.Gallenkirch für die von ihr beanspruchte Mitbeteiligung bei der Bürgschaftsübernahme der zehn Standesgemeinden über 1.5 Mill. Schilling für den Sessellift Vandans - Latschau im Falle des eigenen Erfordernisses für eine solche Anlage im Rahmen einer standesgemeinschaftlichen Sicherstellungsmaßnahme ebenfalls mitzuwirken, bzw. zuzustimmen. b) Der Beschluß der Gemeindevertretung Vandans bezüglich der Bürgschaftsmitbeteiligung durch die Gemeinde Stallehr ist in vertraulicher Niederschrift festgehalten. c) Für den Fall, als aus irgend einem Grunde die Bürgschaftsübernahme für 1, 3 Mill. Schilling zum Doppelsessellift Vandans-Latschau wegen standesgemeinschaftlicher, oder aufsichtsbehördlicher Schwierigkeiten nicht, öder nicht zeitgerecht erreicht werden känn^ so wird beschlossen, für das bezügliche Bankdarlehen die Bürgschaft von Seiten der Gemeinde Vandans für die festgesetzte Laufzeit zu übernehmen. [?] .10.67 26. Gemeindevertretungssitzung Punkt 9: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig sich am Stammkapital von insgesamt S 100.000, —- bei der zu gründenden Doppelsesselliftbahn Vandans Ges.m.b.H. mit einer Stammeinlage von S 20.000, — zu beteiligen. [?] .11.67 28. Gemeindevertretungssitzung Punkt 15: Zur Gründung der Seilbahn Ges.m.b.H. Vandans werden folgende Beschlüsse gefaßt: Zur Erreichung der Konzession für die Seilbahn Ges.m.b.H. Vandans wurde von der Eisenbahnaufsichtsbehörde ein zusammenfassender Nachweis von Bürgschafts- und Haftungsübernahmen gefordert. -8Mit Schreiben vom 30.11.1967 wird über die Gewährung eines Überbrückungsdarlehens bis zum Erhalt des angestrebten ERP-Kredites und Übernahme der Ausfallhaftung für die Doppelsesselbahn Vandans-Latschau durch die Gemeinde Vandans entsprochen und demselben die Zustimmung erteilt. [?] 12.67 1. Generalversammlung der Seilbahn Ges.m.b.H.: 1) Sichtung des Gesellschaftsvertrages 2) Wahl der Geschäftsführer Bgm. Bitschnau u. Dir. Juen 3) Wahl des Aufsichtsrates LA. Bgm. Ignaz Battlogg, KR u. GV Nagler Josef, Fabrikant Otto Borger, Reg.Rat O. Schobel, Dipl. Ing. Hans Neyer, Oskar Vonier Gem. Sekr., Bgm. Peter Wachter. [?] 12.67 1. Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft: 1) Wahl von LA Bgm. Ignaz Battlogg als Vorsitzender 2) Wahl von KR u. GV Nagler Josef als Vorsitzstellvertreter, . [?] 12.67 Arbeitsbesprechung der Vorstände mit Bauleiter Ing. Walser, Vorarbeiter Zudrell und den Aufsichtsräten Nagler und Gem. Sekr. Vonier Oskar zur Erstellung eines Zeitplanes. [?] 8.68 35 Gemeindevertretungssitzung Punkt 12: Die Gemeindevertretung begrüßt, daß der Stand Montafon grundsätzlich die Zusage zur Errichtung einer Rodelbahn von Latschau gegeben hat. Infolge der angespannten finanziellen Lage sieht sich die Gemeinde heuer außerstande durch Eigenfinanzierung das Projekt sogleich zu verwirklichen. Soferne eine Schlägerungsbewilligung von der Forstbehörde erwirkt werden kann, begrüßt die Gemeindevertretung die Betreibung der Anlage. 9.68 1. Arbeitsausschußsitzung für Seilbahn und Schiabfahrt: 1) Bericht über den Abschluß der Arbeiten zum Baukörper masch. Teil und elektr. Teil. 2) Besprechung evtl. Zusatzvereinbarungen mit der Gemeinde. 3) Feststellung der Liquidität der Gesellschaft bis Betriebsbeginn. 4) Feststellung, daß für das erste Betriebsjahr keine zusätzlichen Mittel für Seilbahn im Rahmen des Kostenvoranschlages erforderlich sind. 5) Vorschlag an die GV zur Vervollständigung der Skipiste und Zulegung eines Pistengerätes. 6) Beauftragung von Dir. Juen zur Prüfung techn. finanziellen und vertraglichen Varianten für eine Rodelbahn.