20191127_GVE042

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:12
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2019-11-27
Erscheinungsdatum 2019-11-27
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 27. November 2019 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 42. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 20. November 2019 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, Marko Schoder, Dipl. Arch. Thomas Hepberger sowie Ferdinand Marent und Wilhelm Pummer als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie August Montibeller und Christoph Brunold als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Gerhard Flatz (GFV), Stefan Jochum (GFV), Manuel Zint (AFL), Andrea Vallaster-Ganahl (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschriften (incl. vertrauliche) über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 2. Erlassung einer neuen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung 3. Entscheidung zum Antrag der Pfarre vom 08. November 2019 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2019 4. Widerruf des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) 5. Verordnung der Gemeindevertretung über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) 6. Entscheidung zum Antrag des Günther Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 1941/2, GB Vandans 7. Entscheidung zum Antrag des Alfred Maier, 6773 Vandans, Dorfstraße 20/2, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 907/2 und Nr. 907/3, je GB Vandans 8. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 244/2, Nr. 244/4 und Nr. .120, je GB Vandans 9. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 245/2, GB Vandans 10. Entscheidung zum Antrag des Österreichischen Alpenvereines, Sektion Vorarlberg, per Adresse: 6700 Bludenz, Untersteinstraße 6, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 2167/6 und Nr. .932, GB Vandans 11. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2020 12. Entscheidung zum Antrag von Stefan Schuchter, wohnhaft in 6900 Bregenz, Am Stein 35, um Erteilung einer Bewilligung, nämlich die TOP´s 9 + 10 im neuen Mehrwohnungsgebäude auf den Grundstücken Nr. 427 und Nr. .188 als „Ferienwohnung“ nutzen zu dürfen 13. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschriften (incl. vertrauliche) über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Oktober 2019 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist mindestens eine Woche vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen zu den beiden Verhandlungsschriften vom 23. Oktober 2019 eingelangt. Beschluss: 2 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Die Verhandlungsschriften (incl. vertrauliche) über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Oktober 2019, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen sind, werden sodann mittels Handzeichen, genehmigt. Mag. Christian Egele, Ferdinand Marent, Wilhelm Pummer und Klaus Dreier haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Erlassung einer neuen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung Beschlussvorlage: Auf Grundlage des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 17. April 2008 ist am 18. April 2008 eine Verordnung „über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung“ erlassen worden. Diese seinerzeit erlassene Verordnung hat bis zum heutigen Tage Gültigkeit. In der Sitzung am 03. April 2018 hat die Gemeindevertretung für die Ortsteile Innerbach + Rodund ein „Räumliches Entwicklungskonzept“ beschlossen. Dieses soll in erster Linie zum Anlass für eine Überarbeitung dieser vor mehr als 10 Jahren erlassenen Verordnung genommen werden. Im Auftrag der Gemeinde Vandans hat DI Reinhard Falch die seinerzeit erarbeitete Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung überarbeitet. Die von den Mitgliedern des Raumplanungsausschusses in der Sitzung am 08. Oktober 2019 erarbeiteten Empfehlungen wurden nur teilweise in den neuen Entwurf erarbeitet. Es wird nun ersucht, auf Grundlage des vorliegenden Planes vom 06. November 2019 und dem Erläuterungsbericht vom November 2019 eine neue Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung für die Gemeinde Vandans zu erlassen. Beschluss: Bürgermeister Burkhard Wachter heißt DI Reinhard Falch herzlich Willkommen und dankt diesem für sein Kommen. DI Reinhard Falch, so der Vorsitzende, habe im Auftrag der Gemeinde die aus dem Jahre 2008 stammende Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung überarbeitet. Als Anlass für die Überarbeitung habe man insbesondere das Räumliche Entwicklungskonzept gesehen, das von der Gemeindevertretung im letzten Jahr beschlossen worden sei. In der Sitzung am 08. Oktober 2019 habe sich der Ausschuss für Raumplanung und Verkehrsentwicklung mit dem neuen Verordnungs-Entwurf auseinander gesetzt und einige Ergänzungen bzw. Änderungen angeregt. Alle diese angeregten Ergänzungen/Änderungen seien von DI Reinhard Falch geprüft worden. Größtenteils seien diese dann auch in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden. Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift sodann DI Reinhard Falch das Wort und erinnert, dass die bestehende Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung vor über 11 Jahren (11.04.2008) von der Gemeindevertretung Vandans beschlossen worden sei. In all diesen Jahren habe sich vieles geändert, es gebe eine Vielzahl neuer Erkenntnisse und neuer Betrachtungen. Außerdem habe die Gemeindevertretung vor etwas mehr als einem Jahr ein erstes Räumliches Entwicklungskonzept, nämlich für die Ortsteile Innerbach, Fadergall und Rodund, beschlossen. Mit der Genehmigung dieses Räumlichen Entwicklungskonzeptes habe man sich auch darauf verständigt, die bestehende Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung generell zu überarbeiten. Der vorliegende Verordnungsentwurf, so DI Reinhard Falch, enthalte nun einige Konkretisierungen und Änderungen. 3 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Anhand einer PowerPoint-Präsentation informiert DI Reinhard Falch sodann über die neuen Inhalte dieser Verordnung, deren Zielsetzungen, die gesetzlichen Bestimmungen und konkrete Festlegungen, die die einzelnen Bereiche, nämlich die Zentrallage, die Kernlage und die Randlage betreffen. In weiterer Folge erläutert DI Reinhard Falch den dieser neuen Verordnung zugrunde liegenden Erläuterungsbericht im Detail und stellt diesen zur Diskussion. Es folgt daraufhin eine recht umfangreiche Diskussion, wobei sich die Anwesenden letztlich mehr oder weniger geschlossen den von DI Reinhard Falch formulierten und geäußerten Empfehlungen/Anregungen anschließen können. Armin Wachter äußert die Überlegung, auch in der sogenannten „Kernlage“ eine Mindestgeschosszahl festzusetzen. Die Rückmeldungen dazu sind recht kontrovers. Nach der rund einstündigen Präsentation des neuen Verordnungsentwurfes und der detaillierten Beratung der einzelnen Festlegungen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für a) b) c) 3. die sofortige Erlassung einer neuen „Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung“, wie im Anhang (Beilage 1 + 2) zu dieser Verhandlungsschrift ersichtlich, aus. die Aufhebung der bisher gültigen Verordnung vom 18. April 2008 über das Maß der baulichen Nutzung, und zwar mit Wirksamkeit vom 28. November 2019, aus. eine sachliche und fachliche Prüfung der von Armin Wachter geäußerten Überlegung, nämlich auch in der sogenannten „Kernlage“ eine Mindestgeschosszahl festzusetzen, aus. Anhand einiger Fallbeispiele soll DI Reinhard Falch diese Überlegung prüfen und der Gemeindevertretung eine fachliche Stellungnahme erstatten. Entscheidung zum Antrag der Pfarre vom 08. November 2019 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2019 Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 08. November 2019, eingelangt am 13. November 2019, teilt das römisch katholische Pfarramt Vandans mit, dass im Zeitraum 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 (= 365 Tage) in der Pfarrkirche Vandans insgesamt 30.493 kWh Strom verbraucht worden sind. Die Kosten dafür belaufen sich laut Rechnung vom 18. Oktober 2019 auf 4.341, 58 Euro. Die Gemeinde Vandans wird um Gewährung eines Stromkostenbeitrages ersucht. Seit „Urzeiten“ leistet die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrag zu den Stromkosten in der der Pfarrkirche und zwar in der Größenordnung von 50 %. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des römisch katholischen Pfarramtes Vandans eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages, das sind 2.170, 79 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 4 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 4. Widerruf des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) Beschlussvorlage: In der Sitzung am 23. Mai 2019 hat die Gemeindevertretung unter Punkt 7. der Tagesordnung die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) beschlossen. Die Abteilung „Raumplanung“ im Amt der Vorarlberger Landesregierung hat nach einer Prüfung dieser Verordnung im Sinne einer talschaftsweiten Regelung die Empfehlung geäußert, die Maisäßgebiete „Rells I“ und „Rells II“ nicht als solche auszuweisen und darüber hinaus die Abgrenzungen der Maisäßgebiete „Banella“, „Ganeu“, „Grubes“, „Haggen“, „Mansaura“, „Mazutt“, „Muleriensch“, „Oberer Schandang“, „Unterer Schandang“ und „Valehr“ zu überarbeiten. Auch soll das Verzeichnis mit den Objekten um die Kategorie „sonstige Objekte“ ergänzt werden. Gemeinsam mit Herrn Harald Schwärzler (Stand Montafon) sind in der Folge sämtliche Maisäßgebiets-Abgrenzungen überarbeitet und das Verzeichnis mit den Objekten um die Kategorie „sonstige Objekte“ ergänzt worden. Damit die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) neu beschlossen werden kann wird ersucht, den diesbezüglichen Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019 zu widerrufen. Beschluss: Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende an den diesbezüglichen Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019. Da diese damals beschlossene Maisäßgebietsverordnung der Genehmigung durch die Vorarlberger Landesregierung bedürfe, habe man diese mit Schreiben vom 07. Juni 2019 dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vorgelegt. In der Folge habe die Raumplanungsabteilung des Landes die Gemeinde Vandans aufmerksam gemacht, dass ➢ im Erläuterungsbericht ein Hinweis, nämlich dass die besagten Maisäßgebiete im Räumlichen Entwicklungsplan als solche ausgewiesen werden, fehle, ➢ im Erläuterungsbericht der Hinweis, nämlich dass die Gemeindevertretung die Nutzung eines Wohnteils eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes auf Antrag eines Eigentümers per Bescheid bewilligen könne, fehle, ➢ die aus dem Jahre 2018 stammenden Luftbilder, und nicht jene aus dem Jahre 2015, verwendet werden sollen, ➢ die landwirtschaftlichen Förderflächen nicht den AMA-Aufzeichnungen aus dem Jahre 2013, sondern jenen aus dem Jahre 2018 entnommen werden sollen, ➢ die Maisäße „Rellstal I“ und „Rellstal II“ nicht in die gegenständliche Maisäßgebietsverordnung aufgenommen werden sollen, ➢ die in den ausgewiesenen Maisäßgebieten bestehenden sonstigen Objekte (Ställe etc.) ebenfalls erfasst und in den Erläuterungsbericht aufgenommen werden sollen, ➢ im Erläuterungsbericht die weiteren Grundlagen beziehungsweise Hilfsmittel (z.B. AGWR, Ferienwohnungs-Verzeichnis, Räumlicher Entwicklungsplan etc.) angeführt werden sollen, und aus all diesen Ergänzungen/Änderungen empfohlen werde, den damaligen Beschluss der Gemeindevertretung aufzuheben beziehungsweise zu widerrufen. 5 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Einstimmig genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung die Aufhebung beziehungsweise den Widerruf des seinerzeitigen Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23. Mai 2019. 5. Verordnung der Gemeindevertretung über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) Beschlussvorlage: Seit der Änderung im Raumplanungsgesetz im Mai 2015 kann die Gemeindevertretung gemäß § 16 (Ferienwohnungen) (4) lit d) die Nutzung des Wohnteils eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes auf Antrag eines Eigentümers per Bescheid bewilligen, wenn das Gebäude in einem mit Verordnung der Gemeindevertretung ausgewiesenen Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebiet liegt, die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der dem Antragsteller gehörenden landwirtschaftlichen Flächen in diesem Gebiet gesichert ist und die Wirtschaftsgebäude erhalten werden. In den Gemeinden Gaschurn und Schruns sind zwischenzeitlich die Maisäßgebietsausweisungen abgeschlossen. Nach Meinung von Dr. Leo Walser, Bezirkshauptmann a.D., sollten auch in den anderen Gemeinden möglichst alle im Kulturlandschaftsinventar Montafon (KLIM) erfassten Maisäßgebiete mit Verordnung nach § 16 Abs. 4 lit d) als „erhaltenswerte Kulturlandschaften“ ausgewiesen und damit in mehrfacher Hinsicht aufgewertet und gesichert werden. Eine talschaftsweite Maisäßgebietsausweisung nach dem Raumplanungsgesetz würde im Hinblick auf die Zulässigkeit oder Bewilligungsmöglichkeit von Nutzungen für Ferienwohnzwecke zu mehr Rechtssicherheit führen und hätte gemeindeübergreifend eine raumplanungs- und baurechtliche Vergleichbarkeit zur Folge. Es wird empfohlen, die dieser Beschlussvorlage angeschlossene Verordnung (neu) zu erlassen. Beschluss: Anhand des vorliegenden überarbeiteten Erläuterungsberichtes sowie der einzelnen Lagepläne informiert der Bürgermeister nochmals über die Hintergründe beziehungsweise über die Beweggründe, die für die Erlassung einer solchen Verordnung sprechen. Nachdem vom Vorsitzende einige Fragen grundsätzlicher Natur beantwortet worden sind, sprechen sich alle Anwesenden, und zwar mittels Handzeichen, für die Erlassung nachstehender Verordnung aus: VERORDNUNG der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) (Beilage 3) Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 27. November 2019 wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. d des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 04/2019, verordnet: Die in den Anlagen 6 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Banella“ - Anlage 1 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Ganeu“ - Anlage 2 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Grubes“ – Anlage 3 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Haggen“ – Anlage 4 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Mansaura“ – Anlage 5 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Mazutt“ – Anlage 6 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Muleriensch“ – Anlage 7 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Oberer Schandang“ – Anlage 8 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Unterer Schandang“ – Anlage 9 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000, „Maisäßgebiet Valehr“ – Anlage 10 Plan vom 14.11.2019, M 1 : 3.000 „Maisäßgebiet – Übersicht“ – Anlage 11 farblich markierten Gebiete (rot umhüllende Linien) werden als Maisäßgebiete ausgewiesen. Der „Erläuterungsbericht zur Verordnung der Gemeindevertretung (Beilage 4) der Gemeinde Vandans über die Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung)“ bildet einen integrierenden Bestandsteil dieser Verordnung und wird dieser Niederschrift angehängt. 6. Entscheidung zum Antrag des Günther Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 1941/2, GB Vandans Beschlussvorlage: In der Sitzung am 23. Oktober 2019 hat sich die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² aus dem Grundstück Nr. 1941/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Pferdestall)“ im Entwurf beschlossen. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 23. Oktober 2019 unter Punkt 3. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: Der Vorsitzende erinnert an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019. In dieser Sitzung habe sich die Gemeindevertretung mit 19 : 5 Stimmen für die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² von Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Pferdestall)“ im Entwurf ausgesprochen. Dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes sei allerdings nur unter der Voraussetzung zugestimmt worden, dass in einem künftigen Pferdestall maximal 2 Pferde eingestellt bzw. gehalten werden dürfen. 7 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Die Veröffentlichung dieses Entwurfs auf der Homepage der Gemeinde Vandans sowie auf der Anschlagstafel sei nicht erforderlich gewesen, da der Eigentümer sowie die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke vor der Beschlussfassung (Entwurf) nachweislich über die beabsichtigte Änderung verständigt worden seien und diesen eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Weiters informiert der Vorsitzende, dass die Gemeindevertretung gemäß § 38a Abs. 2 lit. a RPG unbefristete Neuwidmungen als Baufläche oder als Sondergebiet nur zustimmen könne, sofern ein Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) abgeschlossen werde oder die Baufläche für sich genommen aufgrund ihrer Größe, Form und Lage zu einer geordneten nicht für eine Bebauung geeignet sei. In dieser Verwendungsvereinbarung verpflichte sich der Grundeigentümer gegenüber der Gemeinde das Baugrundstück bzw. die Sonderfläche innerhalb einer bestimmten Frist (max. 7 Jahre) widmungsgemäß zu bebauen. Für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages sei ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Nach ein paar Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen die Damen und Herren der Gemeindevertretung 7. a) mit 21 : 3 Stimmen für die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Pferdestall)“ aus. b) dem Abschluss des vorliegenden Raumplanungsvertrages mit Herrn Günther Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, wird, und zwar ebenfalls mit 21 : 3 Stimmen, zugestimmt. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre, ab dem Tag der rechtswirksamen Umwidmung, festgesetzt. Entscheidung zum Antrag des Alfred Maier, 6773 Vandans, Dorfstraße 20/2, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 907/2 und Nr. 907/3, je GB Vandans Beschlussvorlage: In der Sitzung am 23. Oktober 2019 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 52 m² aus den Grundstücken Nr. 907/3 und Nr. 907/2, je GB Vandans, von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (50, 5 m²) bzw. „Wald“ (1, 5 m²) in „Freifläche – Sondergebiet (Holz- und Geräteschuppen)“ im Entwurf beschlossen. Es wird nun ersucht, a) die in Sitzung am 23. Oktober 2019 unter Punkt 4. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: a) Einleitend informiert der Bürgermeister, dass der Entwurf über diese Änderung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Oktober 2019 unter Punkt 4. einstimmig beschlossen worden sei. Gem. § 21 Raumplanungsgesetz sei der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung seit 28. Oktober 2019 auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag auf der Amtsstafel veröffentlicht worden. Bis zum heutigen Tag ist keine Stellungnahme eingelangt. Die Kundmachungsfrist ende morgen, dem 28. November 2019. 8 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer 52 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 907/3 und Nr. 907/2, je GB Vandans, von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (50, 5 m²) bzw. „Wald“ (1, 5 m²) in „Freifläche – Sondergebiet (Holz- und Geräteschuppen)“. b) Dem Abschluss des vorliegenden Raumplanungsvertrages mit Herrn Alfred Maier, 6773 Vandans, Dorfstraße 22/2, wird einstimmig zugestimmt. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre, ab dem Tag der rechtswirksamen Umwidmung, festgesetzt. 8. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 244/2, Nr. 244/4, Nr. .120, je GB Vandans Beschlussvorlage: In der Sitzung am 23. Oktober 2019 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 91 m² aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage)“ sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .120 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia)“ im Entwurf beschlossen. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 23. Oktober 2019 unter Punkt 5. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: a) Einleitend informiert der Bürgermeister, dass der Entwurf über diese Änderung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Oktober 2019 unter Punkt 5. einstimmig beschlossen worden sei. Gem. § 21 Raumplanungsgesetz sei der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung seit 28. Oktober 2019 auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag auf der Amtsstafel veröffentlicht worden. Die Kundmachungsfrist ende morgen, dem 28. November 2019. Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer 91 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage)“ sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .102 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia)“. b) Dem Abschluss des vorliegenden Raumplanungsvertrages mit Herrn Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, wird einstimmig zugestimmt. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre, ab dem Tag der rechtswirksamen Umwidmung, festgesetzt. 9 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 9. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 245/2, GB Vandans Beschlussvorlage: In der Sitzung am 23. Oktober 2019 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“ im Entwurf beschlossen. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 23. Oktober 2019 unter Punkt 6. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: a) Einleitend informiert der Bürgermeister, dass der Entwurf über diese Änderung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Oktober 2019 unter Punkt 6. einstimmig beschlossen worden sei. Gem. § 21 Raumplanungsgesetz sei der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung seit 28. Oktober 2019 auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag auf der Amtsstafel veröffentlicht worden. Die Kundmachungsfrist ende morgen, dem 28. November 2019. Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer 94 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 245/2, GB Vandans, von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“. b) Dem Abschluss des vorliegenden Raumplanungsvertrages mit Herrn Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, wird einstimmig zugestimmt. 10. Entscheidung zum Antrag des Österreichischen Alpenvereines, Sektion Vorarlberg, per Adresse: 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 2167/6 und Nr. .932, GB Vandans Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 16. Juli 2019 hat der Österreichische Alpenverein, Sektion Vorarlberg, per Adresse: 6700 Bludenz, Untersteinstraße 5, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung einer 1.499 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 2167/6 und Nr. .932 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schutzhütte)“ ersucht. In der Sitzung am 25. Juli 2019 hat sich die Gemeindevertretung unter Punkt 4. der Tagesordnung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung der vor angeführten Teilfläche im Ausmaß von 1.499 m² von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schutzhütte)“ im Entwurf genehmigt. 10 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 18. November 2019 festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und 4 iVm § 21a Abs 1 RPG, LGBl. Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Mit Schreiben vom 06. November 2019 plädiert die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dafür, die nördlich des Grundstückes Nr. .932 gelegene Teilfläche im Ausmaß von zirka 230 m², welche bisher relativ unberührt war, nicht in diese Umwidmung miteinzubeziehen und aus der beschlossenen Umwidmungsfläche herauszulösen. Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes hat die Gemeindevertretung einen Umwidmungsbeschluss als „Entwurf“ erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Umwelterheblichkeitsprüfung zu fassen. Es wird daher ersucht, um vorliegenden Antrag des Österreichischen Alpenvereines, Sektion Vorarlberg, auf Änderung des Flächenwidmungsplanes nochmals einen Beschluss zu fassen beziehungsweise eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Nachdem Bürgermeister Burkhard Wachter das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung samt der vom Amtssachverständigen Aaron Lechner empfohlenen Reduzierung der Umwidmungsfläche dargelegt hat, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 1.499 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 2167/6 und Nr. .932 von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Schutzhütte)“. Abschließend informiert der Vorsitzende, dass gemäß § 21 Raumplanungsgesetz der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung mindestens 4 Wochen auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag an der Amtstafel zu veröffentlichen sei. 11. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2020 Beschlussvorlage: Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2020 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2020 in Kraft treten können. Vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier ist ein Vorschlag (siehe Beilage) erarbeitet worden, der gegenüber den derzeit gültigen Tarifen einige Änderungen enthält. Diese Änderungen betreffen nachstehende Abgaben und Gebühren: 2019 Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse B, pro m² € Zweitwohnsitzabgabe: Höchstbetrag je Ferienwohnung € 1.434, 34 € 1.463, 58 Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum – Altholz pro kg € € 11 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 13, 04 2020 0, 06 € 13, 31 0, 09 Wasserbezugsgebühr pro m³ € 1, 75 € 1, 78 Wasseranschlussbeitrag – Beitragssatz € 52, 73 € 53, 57 Kanalbenützungsgebühr pro m² € 2, 65 € 2, 69 Kanalerschließungsbeitrag – Beitragssatz € 52, 73 € 53, 57 Kanalanschlussbeitrag – Beitragssatz € 52, 73 € 53, 57 Sommer- und Ferienbetreuung (tageweise) Modul I € 6, 00 Sommer-u. Ferienbetreuung (tageweise) Modul II Nachmittag € 4, 00 Sommer- und Ferienbetreuung pro Essen € 4, 00 Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2020 gemäß der vorliegenden Empfehlung festzusetzen. Beschluss: Bgm. Burkhard Wachter gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass es bei den Abgaben und Gebühren für das kommende Jahr noch eine kleine Ergänzung gegeben habe. Nach Rücksprache mit dem Umweltverband sei von diesem nämlich empfohlen worden, die Gebühr für die Entsorgung von Altholz auf dem Altstoffsammelzentrum Gafadura anzuheben. Dieser Empfehlung sei man zwischenzeitlich nachgekommen. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, genehmigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die oben angeführten Tarifänderungen sowie die übrigen Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2020 gemäß der dieser Niederschrift angeschlossenen Abgaben- und Gebührenverordnung (Beilage 5) und billigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen. 12. Entscheidung zum Antrag Stefan Schuchter, wohnhaft in 6900 Bregenz, Am Stein 35, um Erteilung einer Bewilligung, nämlich die TOP´s 9 + 10 im neuen Mehrwohnungsgebäude auf den Grundstücken Nr. 427 und Nr. .188 als „Ferienwohnung“ nutzen zu dürfen Beschlussvorlage: Mit Antrag vom 19. Februar 2018 ersucht Herr Stefan Schuchter um die Bewilligung, die Wohnungen TOP 9 und TOP 10 mit einer Nutzfläche von zusammen 111, 87 m² als „Ferienwohnung“ nutzen zu dürfen. Hinweis: Im vergangenen Jahr hat die Gemeindevertretung für die Ortsteile Innerbach, Fadergall und Rodund ein Räumliches Entwicklungskonzept beschlossen. Zur „Lenkung der Zweitwohnsitzentwicklung“ enthält dieses folgende Festlegungen: „Als Ergänzung zu einem angestrebten Bettenwachstum mit einer Qualitätsverbesserung im Ortsteil Innerbach wird in diesen Tourismuszonen für Beherbergung der Ferienwohnungsanteil für nicht gewerbliche Nutzung auf max. 15 % der Bruttogeschossfläche begrenzt. Dieser Anteil der nicht gewerblichen Ferienwohnnutzung gilt auch für Neubauten und Umbauten überwiegend gewerblicher Nutzung in der Zone mit bevorzugter Wohnbebauung – siehe B1.2 – sowie in der Zone für Wohn- und touristische Nutzung – siehe B1.3.“ 12 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des Stefan Schuchter eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Bürgermeister Burkhard Wachter informiert, dass nach den Bestimmungen des § 16 (Ferienwohnungen) des Raumplanungsgesetzes in Kern-, Wohn- und Mischgebieten (Grundwidmung) mit Widmung besondere Flächen festgelegt werden können, auf denen bei Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplanes (28) auch oder nur Ferienwohnungen errichtet werden dürfen. Weil es einen solchen Bebauungsplan für den Ortsteil „Innerbach“ derzeit noch nicht gibt, sprechen sich alle Anwesenden gegen die Erteilung der vom Antragsteller erbetenen Ferienwohnungs-Nutzungsbewilligung aus. Da das im vergangenen Jahr beschlossene Räumliche Entwicklungskonzept die Errichtung von Ferienwohnungen (maximal 15 % der Bruttogeschossfläche) zum Inhalt hat, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Erarbeitung eines eigenen Bebauungsplanes für die Ortsteile „Innerbach, Fadergall und Rodund“ aus. 13. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass ➢ die Machbarkeitsstudie „Bahnausbau Montafon“ zwischenzeitlich fertiggestellt worden sei und es nunmehr auch konkretere Informationen zur Variantenstudie, der Trassenführung und dem Betriebskonzept selber vorliegen. Mit Schreiben vom 26. November 2019 lade der Stand Montafon alle Gemeindevertreterinnen und –vertreter der Montafoner Gemeinden zu einem Informationsabend am 04. Dezember 2019, 19.30 Uhr, in den Gemeindesaal St. Gallenkirch ein. Schon heute bitte er, sich diesen Termin vorzumerken und an der Veranstaltung teilzunehmen. ➢ man den Wanderbus Rellstal nach der Sommersaison 2019 letztlich mit einem Plus habe abrechnen können. ➢ der „Lünersee“ am Samstag, dem 26. Oktober 2019, im Rahmen der ORF-Sendung „9 Plätze – 9 Schätze“ zum schönsten Platz Österreichs gewählt worden sei. Die Freude ob dieser Auszeichnung bzw. diesem Sieg sei natürlich riesengroß. Mit den Verantwortlichen der GSL-Tourismus GmbH, der Alpgenossenschaft Lün – Lünersee und auch anderen Partnern wolle man schon bald an einen Tisch sitzen und dieses Prädikat mit all seinen Chancen und Risken beraten. ➢ die Gemeinde Vandans beim e5-Event am 24. Oktober 2019 in der Fachhochschule Dornbirn erstmals zertifiziert und auf Anhieb mit 2 „e“ ausgezeichnet worden sei. Seit wenigen Tagen liege nun auch der aktuelle „Audit Bericht“ in schriftlicher und digitaler Form vor. Wer Interesse an diesem habe, möge dies der Verwaltung des Gemeindeamtes mitteilen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: 13 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Markus Pfefferkorn: Im Dezember gibt es eine Fülle an Terminen. Kann heute schon gesagt werden, wann die nächste Sitzung der Gemeindevertretung stattfinden wird? Antwort des Bürgermeisters: Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird es voraussichtlich am 19. Dezember 2019 geben. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden wir es nicht schaffen, den Voranschlag für das Jahr 2020 so zeitgerecht fertigzustellen, dass dieser noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. Florian Küng: Im Frühjahr wurde die Machbarkeitsstudie „Neubau eines Sicherheitszentrums für die Ortsfeuerwehr und die Bergrettung präsentiert. Wenn das gegenständliche Projekt in den nächsten Jahren tatsächlich realisiert werden soll, sollte meiner Meinung nach bereits im Voranschlag für das Jahr 2020 eine Rücklage von mindestens 50.000, 00 Euro berücksichtigt werden. Markus Pfefferkorn: Gibt es zum Budget 2020 noch eine separate Sitzung des Finanzausschusses? Antwort des Bürgermeisters: Im Augenblick ist die Verwaltung und die Gemeindekasse damit beschäftigt, alle „Rohdaten“ zu erfassen. Wenn diese in einem ersten Voranschlagsentwurf eingearbeitet sind, soll es jedenfalls eine beratende Sitzung mit dem Finanzausschuss geben. Stefan Steininger: Für mich gibt es einige Fragen zu den Tarifen „Benützungsgebühr Rätikonhalle“. Wer hat diese Tarife genehmigt? Meiner Meinung nach sollte diese in einigen Passagen noch erweitert beziehungsweise ergänzt werden. Vor allem sollte noch ein Tarif gefunden werden, bei dem zwischen Veranstaltungen mit Eintrittsgeld und Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld unterschieden wird. Antwort des Bürgermeisters: Die Tarifordnung wurde im Entwurf von der Verwaltung erarbeitet und dann vom Gemeindevorstand genehmigt. Die vom Gemeindevorstand beschlossene Tarifordnung basiert auf mehreren Mustern anderer Gemeinden. Bereits bei der Genehmigung der gegenständlichen Tarifordnung haben sich die Mitglieder der Gemeindevorstandes auf eine Änderung beziehungsweise Anpassung derselben verständigt, sollte deren Anwendung in der Praxis einen entsprechenden Handlungsbedarf ergeben. Dass es da und dort noch Bedarf gebe, diese Tarifordnung zu adaptieren, habe sich bereits gezeigt. Bereits in der kommenden Sitzung des Gemeindevorstandes ist geplant, diese Tarifordnung zu modifizieren. Ungeachtet dessen müsse die Gemeinde aber schon auf entsprechende Einnahmen bedacht sein, da die neuen Schulturnhallen aus steuerlichen Gründen als „Betrieb gewerblicher Art“ geführt werden. Auch rechtfertige die moderne/funktionale Ausstattung der neuen Schulturnhallen meiner Meinung nach schon eine generelle Anhebung der bisher gültigen Benützungsgebühren. Armin Wachter: Mein Leserbrief zum Thema „Lünersee – schönster Platz Österreichs im Jahr 2019“ soll nicht falsch verstanden werden. Die Vorarlberger Illwerke AG hat seit Jahren keine nennenswerten Beträge in die Errichtung zusätzlicher Sanitäranlagen beziehungsweise Müllstationen investiert. Wenn im kommenden Jahr die Besucheranzahlen am Lünersee steigen werden, müssen alle Beteiligten in die Pflicht genommen werden, damit es gute Lösungen gibt. Antwort des Bürgermeisters: Dass der Lünersee im heurigen Jahr zum schönsten Platz Österreichs gewählt worden ist, sollte uns alle mit Freude und Stolz erfüllen. Jetzt ist meiner Meinung nach wichtig, mit diesem Sieg richtig umzugehen beziehungsweise daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Persönlich kann ich mir gut vorstellen, dass dieser Erfolg für die Alpen Lün und Lünersee, die Vorarlberger Illwerke AG, als Betreiberin der Lünerseebahn und der Douglasshütte, sowie der Tourismusgemeinden Brand und Vandans von Vorteil und eine richtige Chance sein kann, nämlich nachhaltigen Nutzen daraus zu ziehen. 14 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Allerdings halte ich wenig davon, wenn die Beteiligten über öffentliche Medien miteinander kommunizieren. Walter Stampfer: Ich bin mehr oder weniger genau der selben Meinung. Dieser Sieg des Lünersees kann tatsächlich für alle Beteiligten eine große Chance darstellen, wobei dem zeitlichen Faktor aber größtes Augenmerk geschenkt werden muss. In wenigen Monaten wird schon wieder in die neue Sommersaison gestartet. Bis dahin sollten alle wichtigen Entscheidungen getroffen beziehungsweise umgesetzt sein. Vbgm. Michael Zimmermann: Am kommenden Samstag, dem 30. November 2019, gastiert der Intermezzo-Chor aus unserer Partnerstadt Heitersheim mit dem Konzert „Wenn nicht jetzt – VANDANS?“ in der Rätikonhalle. Schon heute darf ich Euch alle zu diesem einmaligen Konzertabend herzlich einladen. Beginn ist um 20.15 Uhr. Und am 08. Dezember 2019 gibt es den alljährlichen Adventmarkt. Wie in den vergangenen Jahren, gibt es an diesem Tag auch wieder eine Weihnachtslesung und zwar in der „galleria ad fontanas“. Für die diesjährige Lesung konnten Renate Neve und Heinz Pfanner gewonnen werden. Auch dazu lade ich Euch alle schon heute ganz herzlich ein. August Montibeller: Üblicherweise werden alle Ruhebänke im Herbst demontiert und im Gemeindebauhof eingelagert. Weil ich diesen Wunsch immer wieder zu Ohren bekomme möchte ich anregen, einige Ruhebänke auch während den Wintermonaten stehen zu lassen. Es gibt viele Leute, die diese Sitzgelegenheiten vermissen. Antwort des Bürgermeisters: Für solche und ähnliche Anregungen sind wir sehr dankbar. Ich werde beim Team unseres Gemeindebauhofes veranlassen, dass einige solcher Ruhebänke über die Wintermonate hinweg stehen bleiben. Armin Wachter: Beim Bauvorhaben am Ende der Scheibenkopfstraße ist zur Gemeindestraße her eine Mauer errichtet worden, ohne dass ein Bauabstand zur öffentlichen Straße hi, eingehalten worden ist. Mich würde interessieren, ob der Gemeindevorstand diesem Bauvorhaben zugestimmt hat, beziehungsweise ob die Ausführung dieser Mauer plan- und beschreibungsgemäß erfolgt ist? Antwort des Bürgermeisters: Im Zusammenhang mit dem besagten Bauvorhaben ist vom Gemeindevorstand eine Bauabstandsnachsicht genehmigt worden. Ob diese das Wohnobjekt oder die Gartenmauer zum Inhalt hatte, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Ich werde veranlassen, dass der gegenständliche Sachverhalt geprüft wird. Armin Wachter: Welche Wildbach Projekte sind im nächsten Jahr geplant? Antwort des Bürgermeisters: Per heutigem Tage weiß ich nur, dass die Errichtung der Geschieberückhaltesperre im Gebiet „Valehr/Schandang“ geplant ist und das Verbauungsprojek „Unterlauf Rellsbach“ fortgesetzt werden soll. Die Realisierung des Verbauungsprojektes „Gafaduratobel“ ist, wenn meine Informationen stimmen, noch im heurigen Jahr geplant. Ferdinand Marent: Gibt es heuer eine Weihnachtsbeleuchtung im Zentrum? Antwort des Bürgermeisters: In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hat Peter Scheider, Vorsitzender des Bau-Ausschusses, berichtet, dass auf den bestehenden Beleuchtungsmaßen entlang der Landesstraße L 83 aus statischen Gründen keine Weihnachtsbeleuchtung montiert werden darf. „In zirka 1 – 2 Jahren sollen, so die Auskunft des Landesstraßenbauamtes, neue Lichtmasten gesetzt werden. Auf diesen könne dann eine Weihnachtsbeleuchtung montiert werden, wenn dies von der Gemeinde gewünscht werde. Das Projekt „Erneuerung beziehungsweise Gestaltung einer einheitlichen Weihnachtsbeleuchtung im Ortszentrum“ lässt sich im Augenblick leider nicht realisieren. 15 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019 Kornelia Wachter: Im Bereich der Kreuzung Untere Venserstraße/Obere Venserstraße gibt es über die Sommermonate hinweg einen Abfallkübel. Über den Winter hinweg wird dieser entfernt. Ich würde dafür plädieren, dass es diesen Abfallkübel auch über die Wintermonate hinweg gibt, weil viele Hundebesitzer den Kot ihrer Hunde dort entsorgen wollen. Antwort des Bürgermeisters: Für solche und ähnliche Anregungen sind wir sehr dankbar. Ich werde beim Team unseres Gemeindebauhofes veranlassen, dass dieser Abfallkübel dort wieder montiert und über die Wintermonate hinweg stehen bleibt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.35 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 16 / 16 42. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. November 2019