19920924_GVE027

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:12
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-09-24
Erscheinungsdatum 1992-09-24
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 24. September 1992 Niederschrift aufgenommen am 24. September 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 27. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 15.9.1992 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann, Traugott Mostböck und Alois Neher. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Gerhard Bitschnau und GV Dr. Gernot Hämmerle Nicht anwesend: GV Franz Bitschnau und GV Elmar Kasper Schriftführer: Gem.Bed. Heinz Scheider Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 14. zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung vom 23.7.1992 2. Ansuchen von Brigitte Stemer, Vandans, Rodund 504, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1874/6 3. Antrag des Tourismusverbandes Montafon auf Anhebung des Fremdenverkehrs-Förderungsbeitrages für das Jahr 1993 von derzeit auf S 2, 00 pro Nächtigung S 1, 80 4. Entscheidung zum Grundkaufangebot von Frau Bibiane Gorbach, Vandans, Dorf 602, betreffend die Gpn. 1093, 1094 und 1101 mit zusammen 6844 m2 5. Entscheidung zum Grundkaufangebot von Frau Ottilie Bitschnau, Vandans, Dorf 3, betreffend die Gp. 68/2 mit 1059 m2 6. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zum Antrag der FPÖFraktion auf Gewährung zusätzlicher Förderung bei der Installation von Solaranlagen -2- 7. Entscheidung zum Antrag von Josef Vonbrül, Vandans, Dorf 43, auf Einräumung eines TV-Kabel leitungsrechtes 8. Genehmigung zur Übernahme eines 15%igen Interessentenbeitrages bei weiteren Maßnahmen im Rahmen des normalen und erweiterten Betreuungsdienstes 9. Genehmigung einer Honorarabgeltung an Mag. Paul Köck für Vorausplanungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnanlage durch die VOGEWOSI 10. Entscheidung zum Vorhaben, den Gehsteig vom Wohnhaus Nr. 12 (Bargehr) bis zum Objekt Nr. 359 (Gasthof Stern) auszubauen 11. Diskussion und gegebenenfalls Beschlußfassung zur weiteren Vorgangsweise hinsichtlich der von der Gemeinde St.Anton vorgenommenen Verkehrsbeschränkungen auf der Gemeindestraßenverbindung Vandans St.Anton 12. Genehmigung zur Verpflichtung des Landestheaters für die Spielsaison 1992/93 13. Berichte und Allfälliges 14. Genehmigung eines neuen Abfuhrsystems bei Sperrgut Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.7.1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Das in der Tagesordnung angeführte Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde wird vom Bürgermeister erläutert. Unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung wird dem Antrag nach kurzer Beratung einstimmig entsprochen. 3. Das vom Montafon-Tourismus am 21. Juli 1992 eingebrachte Ansuchen um Anhebung des Fremdenverkehrs-Förderungsbeitrages wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht das Montafon-Tourismus um Genehmigung einer Wertangleichung des Fremdenverkehrs-Förderungsbeiträges von derzeit S 1.80 auf S 2.00 pro Nächtigung, nachdem in den Jahren 1990, 1991 und 1992 keine Anpassung vorgenommen worden ist. In Anerkennung der Notwendigkeit genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die beantragte Erhöhung des Förderungsbeitrages auf S 2.00 pro Nächtigung und zwar mit Wirksamkeit vom 1.1.1993. Diese Genehmigung der Gemeinde Vandans erhält jedoch nur dann Rechtswirksamkeit, wenn alle anderen Montafoner Gemeinden dieser beantragten Erhöhung ebenfalls die Zustimmung erteilen. 4. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß Frau Bibiane Gorbach der Gemeinde Vandans den Kauf der Grundparzelle 1093, Wald, mit 7.41 ar, der Grundparzelle 1094, Wiese, mit 68.44 ar und der Grundparzelle 1101, Wald, mit 26.11 ar angeboten habe. -3- Daraufhin habe er einen unabhängigen Fachmann mit der Schätzung dieser zum Kauf angebotenen Liegenschaften beauftragt. Zwischenzeitlich liege das Ergebnis dieser Schätzung vor und weise einen Schätzpreis von S 108.000, -- aus. Ergänzend führt der Bürgermeister aus, daß die genannten Liegenschaften teilweise im Einzugsbereich des sogenannten Pleisch-Tobels sich befinden. Bei einer anfälligen Verbauung dieses Gerinnes käme diesen Grundstücken eine nicht unbeträchtliche Bedeutung zu. Im übrigen befinde sich auch ein Teilbereich des Schießstandes auf den gegenständlichen Liegenschaften. Aus diesem Grunde sei der Schützengilde Montafon auch ein Vorkaufsrecht an den Liegenschaften eingeräumt. Diese seien aber zu einem Verzicht dieses Vorkaufsrechtes zugunsten der Gemeinde Vandans bereit. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung nach kurzer Beratung den Ankauf der vorgenannten Liegenschaften zum Kaufpreis von S 108.000, --. Die ob dieser Liegenschaften haftenden Dienstbarkeiten und Belastungen werden von der Gemeinde Vandans als Käuferin übernommen. Die Vertrags- und Verbücherungskosten inklusive aller Steuern und Abgaben werden zur Gänze von der Gemeinde getragen. 5. Der Bürgermeister informiert, daß Frau Ottilie Bitschnau, wohnhaft in Vandans, Dorf 3, am 14. September 1992 der Gemeinde Vandans die Grundparzelle 68/2, Wiese, mit 1059 ar, zum Kauf angeboten habe. Die kaufgegenständliche Grundparzelle befinde sich südseitig des Feuerwehr-Gerätehauses und grenze an drei Seiten an Liegenschaften der Gemeinde Vandans an. Seiner Meinung nach stelle das gegenständliche Angebot eine einmalige Chance dar, die Grundreserven der Gemeinde in diesem zentralen Bereich auszubauen. Der Kaufpreis mit S 1.750, -- pro Quadratmeter stelle darüberhinaus ein annehmbares Angebot dar. Dieser Meinung schließt sich sodann auch einstimmig die Gemeindevertretung an und genehmigt den Ankauf der Grundparzelle 68/2 mit 10.59 ar um S 1.853.250, --. Die Vertrags- und Verbücherungskosten inklusive der anfallenden Steuern und Abgaben werden darüberhinaus zur Gänze von der Gemeinde getragen. Die Finanzierung des im Budget nicht vorgesehenen Grundankaufes soll vorerst über ein Bankdarlehen erfolgen. Die endgültige Finanzierung soll den Vorstellungen des Bürgermeisters zufolge letztlich durch ein bis zwei anderweitige Grundverkäufe, welche aber noch zu beschließen wären, erfolgen. 6. Der von der FPÖ-Fraktion am 4. September 1992 eingebrachte Antrag wird vom Bürgermeister durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Diesem zufolge soll die Errichtung von Solaranlagen auch in Vandans über den Landesbeitrag hinaus durch die Gemeinde gefördert werden. Diesem Antrag der FPÖ-Fraktion schließen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig an und genehmigen, rückwirkend per 1.1. 1992, eine Gemeindeförderung in Höhe von 25% der jeweils bewilligten Landesförderung. Als förderungswürdig sind daher nur jene Anlagen zu betrachten, deren Errichtung auch vom Land Vorarlberg ausdrücklich gefördert worden ist. -4Der Gemeindezuschuß ist unter Beibringung der Förderungszusage des Landes beim Gemeindeamt zu beantragen. 7. Der Bürgermeister berichtet, daß Herr Josef Vonbrül als nunmehriger Eigentümer des ehemaligen KONSUM-Gebäudes, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Walter Loacker, die Einräumung eines Kabelleitungsrechtes, ausgehend von der Gp. 65/1 über die Gp. 2177, erbeten habe. Das Kabelleitungsrecht beinhalte lediglich einen Anschluß an die GroßGemeinschafts-Kabel-TV-Antennenanlage der Montafonerbahn AG, wobei der Anschluß selber im TV-Verteiler auf der Gp. 65/1 vorgesehen sei. Nach kurzer Beratung wird dem Ansuchen unter nachstehenden Bedingungen einstimmig entsprochen: a) Vor Beginn der Bauarbeiten ist festzustellen, in wie weit bereits vorhandene Leitungsrohre mitverwendet werden können. b) Soferne die Mitverwendung eines bereits vorhandenen Leitungsrohres nicht möglich ist, haben die Grabarbeiten unter Aufsicht und nach Anweisung des Gemeindebauhofes zu erfolgen. c) Nach Abschluß der Bauarbeiten ist das durch die Grabarbeiten betroffene Gelände inklusive des Gehsteiges und der Bahnhofstraße in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. d) Mit den Bauarbeiten darf erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Bürgermeisters begonnen werden. 8. Einem Vorschlag des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, folgend, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Übernahme eines 15%igen Interessentenbeitrages für den normalen und erweiterten (bis S 300.000, -) Betreuungsdienst im Mustrigilbach. 9. Sehr umfassend informiert der Bürgermeister über den bisherigen Werdegang in der Bauangelegenheit "VOGEWOSI". Nachdem der Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege in seiner Sitzung vom 8.11.1991 und die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 5.12.1991 das von Mag. Paul Köck vorgelegte Vorprojekt und Massenmodel beraten und einstimmig auch befürwortet habe, sei vom Planer die Planung vervollständigt worden. Am 20.2. 1992 sei die Baueingabe an die Gemeinde erfolgt. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens habe dann sowohl der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung der Landesregierung, Dipl. Ing. Gert Dünser, als auch der für das Gemeindegebiet Vandans zuständige Gutachter, Dipl. Ing. Bernd Angerer, das vorliegende Projekt äußerst negativ beurteilt und die Ablehnung der Baubewilligung empfohlen. Dieser Umstand sei dem Planer dann auch unverzüglich mitgeteilt worden. Mag. Paul Köck habe daraufhin der Gemeinde mitgeteilt, daß er für diese Vorgangsweise kein Verständnis finde, zumal die Gemeindevertretung eindeutig und ohne Einschränkungen das Vorprojekt befürwortet habe. Außerdem habe er aus dieser Planung resultierende Fremdleistungen in Höhe von S 300.000, -- zu finanzieren. Nachdem ihm selber keine Schuld an der Ablehnung dieser Planung durch die Sachverständigen zukomme, ersuche er um Finanzierung der bis dato aufgelaufenen Fremdleistungen. In diesem Falle verzichte er selber auf eine Honorarabgeltung. -5- In der Folge entwickelt sich eine rege Diskussion über Für und Wider der beantragten Abgeltung der nachgewiesenen Fremdleistungen. Mehrere Sprecher der FPÖ-Fraktion vertreten die Auffassung, daß der Gemeindevertretung zwar keine rechtliche, wohl aber eine moralische Verpflichtung zur teilweisen Übernahme dieser zwischenzeitlich aufgelaufenen Kosten zukomme, nachdem die Gemeindevertretung den vorgelegten Planungsentwurf einstimmig befürwortet habe. Den Planer Paul Köck treffe in diesem Falle keine Schuld, habe dieser doch ausschließlich den Vorstellungen der Gemeinde Folge geleistet. Sowohl GV Manfred Vallaster, GR Gottfried Schapler als auch GV Ernst Stejskal lehnen ihrerseits eine Mitfinanzierung dieser Planungskosten aus grundsätzlichen Überlegungen kategorisch ab. Das Risiko einer solchen Planung liege jedenfalls ausschließlich beim Planer bzw. allenfalls beim Bauherrn. Die Gemeinde als Baubehörde habe keine Veranlassung, hier irgendwelche Honorarleistungen zu übernehmen. Bgm. Burkhard Wachter informiert seinerseits über das Ergebnis zwischenzeitlich geführter Verhandlungen mit der VOGEWOSI. Diese habe sich angesichts der besonderen Situation bereit erklärt, einen Anteil in Höhe von 50%, das sind S 150.000, -- zuzüglich MWSt. zu Lasten der Grundkosten für die bisherige Planung zu vergüten. Auf die Gemeinde Vandans entfalle daher die restliche Vergütung in Höhe von S 150.000, -excl. MWSt. Nachdem der Gemeinde Vandans aus der vorzeitigen Anweisung des Grundkaufpreises nachgewiesenermaßen ein Zinsertrag von S 132.000, -erwachsen sei, stelle die Abgeltung dieser Fremdleistungen eine zumindest diskutable Forderung dar. Im übrigen betrachte er diese Honorarabgeltung jedenfalls als Vorauszahlung für den Fall, daß Teile dieser Planung beim künftigen Projekt Verwendung finden. GV Manfred Vallaster bringt seinerseits zum Ausdruck, daß er keine persönlichen Aversionen gegen den Planer Paul Köck habe. Für die Finanzierung dieser vom Büro Köck in Auftrag gegebenen Fremdleistungen könne er aber beim besten Willen kein Verständnis aufbringen. In der darauffolgenden Abstimmung spricht sich die Gemeindevertretung mit 13:5 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP- und SPÖ-Fraktion) aus der moralischen Verpflichtung heraus für die Übernahme eines Kostenbeitrages in Höhe von S 150.000, -- excl. MWSt. für die vorgenommenen Planungsarbeiten aus. Für den Fall, daß Teile dieser Planung bei der kommenden Projektierung Verwendung finden, erwarte sich die Gemeinde eine aliquote Refundierung dieses Kostenbeitrages. 10. Nachdem Herr Richard Tagwercher, Vandans, Dorf 9, als Eigentümer der Grundparzelle 33, die Zustimmung zur Errichtung eines Gehsteiges erteilt hat, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig den Ausbau desselben und akzeptiert die vom Grundeigentümer in der Vereinbarung vom 27.8.1992 geäußerten Bedingungen. Diese bestehen in erster Linie aus der Wiedererrichtung einer Gartenmauer und der Ablöse der vorhandenen TujenHecke. Im Bereich der vorhandenen Gartenmauer wird der Gehsteig an der engsten Stelle eine Breite von lediglich 1.00 m aufweisen. In den übrigen Bereichen soll der Gehsteigausbau in einer Breite von 1.40 m erfolgen. -6- Nachdem auch vom Eigentümer der Gp. 34, Herr Paul Tagwercher, Vandans, Dorf 399, eine Zustimmungserklärung zur Errichtung eines 1.40 m breiten Gehsteiges vorliegt, genehmigt die Gemeindevertretung auch den Ausbau dieses Teilbereiches und billigt die mit dem Grundeigentümer am 17. September 1992 getroffene Vereinbarung einstimmig. 11. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Gemeindestraßenverbindung Vandans - St.Anton (über die gedeckte Holzbrücke) beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Einbringung eines Antrages gemäß § 5 des Vorarlberger Straßengesetzes bei der Landesregierung, demnach diese zwischengemeindliche Verkehrsverbindung zur Landesstraße erklärt werden soll. In der Begründung für diesen Antrag hält die Gemeindevertretung fest, daß die Bedeutung dieser Verkehrsverbindung in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sei. Mit der zunehmenden Bebauung des Ortsteiles Vens und der teilweisen Sperre der sogenannten Böschisstraße, sei das Verkehrsaufkommen drastisch angewachsen. Der Ortsteil Vens werde derzeit von insgesamt 1.325 Personen bewohnt. Für nahezu 2/3 dieser Bewohner stelle diese sogenannte St.Antoner-Straße der einzige Hauptverkehrsweg zur Bundesstraße 188 dar. Es sei also durchaus vertretbar, angesichts dieser gestiegenen Bedeutung einen Antrag auf Erklärung zur Landesstraße einzubringen, zumal eine Erklärung zur Landesstraße für beide betroffenen Gemeinden mit erheblichen Vorteilen verbunden wäre. 12. Nach kurzer Beratung genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig den am 24. September 1992 mit dem Theater für Vorarlberg abgeschlossenen Gastspielvertrag für die Spielsaison 1992/93. Das Theater für Vorarlberg verpflichtet sich diesem zufolge zu insgesamt 6 Aufführungen in der Rätikonhalle Vandans. Als Honorar hat die Gemeinde Vandans pro Vorstellung eine Pauschale in Höhe von S 12.000, -- zu leisten. Die Einnahmen aus dem Kartenverkauf verbleiben zur Gänze der Gemeinde. Die Beistellung der Rätikonhalle erfolgt kostenlos. 13. Der Bürgermeister berichtet, daß - GV Rudolf Zudrell mit Schreiben vom 28. Juni 1992 sein Mandat als Gemeindevertreter aus beruflichen Gründen zurücklege und an dessen Stelle der bisherige Ersatzmann Norbert Sartori nachrückte. - vom Finanzreferenten des Bauausschusses "Alte Kirche" ein Verwendungsnachweis über die bisher erhaltenen Subventionen zur Information vorgelegt worden sei. Dieser weise per 27.7.1992 Einnahmen in Höhe von S 6.613.695, 82 und Ausgaben in Höhe von S 5.498.708, 28 aus. - von den Montafoner Alpmeistern beim Stand Montafon ein Ansuchen um Einhebung eines sogenannten Alpschillings eingebracht worden sei. Er selber habe sich aus verschiedenen Gründen gegen eine antragsgemäße Erledigung ausgesprochen und für eine gemeindeinterne Regelung der Alpförderung plädiert. -7- den am 29. Juni 1992 im Hochbehälter Zwischenbach entnommenen Wasserproben eine einwandfreie Trinkwasserqualität von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Landes attestiert worden ist. - der Oberste Agrarsenat beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in der Sitzung vom 1.7.1992 die Berufung des Standes Montafon-Forstfonds gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz behandelt habe und zur Erkenntnis gelangt sei, daß die Liegenschaften des Standes Montafon-Forstfonds keine agrargemeinschaftlichen Liegenschaften im Sinne des Flurverfassungsgesetzes darstellen. - am 18. September 1992 eine erste Stellungnahme von der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg hinsichtlich der von der Gemeinde Vandans eingebrachten Berufung gegen den Gewerbesteuermeß- und Zerlegungsbescheid betreffend die Vorarlberger Illwerke AG eingelangt sei und der zuständige Bearbeiter, Hofrat Dr. Monschein, der Berufungsbegründung der Gemeinde Vandans in mehreren Punkten beipflichte. - die Firma Karl Jäger, Schruns, das Kaufangebot betreffend das Areal der ehemaligen Baufirma Atzmüller zurückgezogen hat und daß die seinerzeitige Vandanser Bietergemeinschaft in Verhandlungen mit dem Masseverwalter Dr. Johann Meier getreten sei. - die Fa. Benkieser-Wassertechnik, Braunau sich bereit erklärt habe, der Gemeinde Vandans einen Sanierungsvorschlag betreffend das Freibad Vandans zu erarbeiten und zu diesem Zwecke innert der nächsten Tage eine Vorerhebung an Ort und Stelle durchführe. - am 20. September 1992 mit großem Erfolg das 7. Vandanser Kinderfest über die Bühne gegangen sei. Den Veranstaltern, der Aktionsgruppe "Vandanser Kinderfest" danke er auf diesem Wege für das Zustandekommen dieses Kinderfestes und das lobenswerte Engagement in dieser Angelegenheit. Unter Punkt "Allfälliges" erkundigt sich GV Inge Dobler über den Stand des Bewilligungsverfahrens für die neue Bauschuttdeponie. Bgm. Burkhard Wachter berichtet dazu, daß vom Planungsbüro Dipl. Ing. Herbert Rünzler, Bludenz, derzeit eine statische Überprüfung des rechtsufrigen MustrigilSchutzdammes vorgenommen werde. Nach dem Vorliegen dieses Ergebnisses habe die Gemeinde die Planunterlagen zu ergänzen und der Behörde nachzureichen. Mit einer Bewilligung könne daher frühestens im kommenden Winter gerechnet werden. Kleinere Mengen könne man aber bis auf weiteres auf der bisherigen Deponie ablagern. GV Ernst Stejskal informiert über einen vermutlichen Defekt bei der Schrankenanlage im Böschis, nachdem diese am vergangenen Sonntag in geöffnetem Zustand angetroffen worden sei. Desweiteren bemängelt er die teilweise am Illfluß vorhandene Kombination Fußweg/Radweg. Dieser Umstand führe immer wieder zu Problemen. Seiner Meinung nach müsse langfristig eine strikte Trennung Fußgänger / Radfahrer angestrebt werden. 14. Der Bürgermeister berichtet, daß die Sperrgutabfuhr in den letzten Jahren immer mehr dazu mißbraucht worden sei, unliebsame Abfälle aller Art bequem und kostenlos bzw. eben auf Kosten der Gemeinde loszuwerden. Besonders der Anteil an Hausmüll, darunter auch jede Menge Altstoffe (vor -8allem Papier und Metalle) sowie versteckte Problemabfälle (Farben, Lacke, Batterien und Leuchtstoffröhren) sei sehr hoch gewesen. Nachdem diese Art der Entsorgung beim besten Willen nicht länger toleriert werden könne, habe er sich bei der Firma Branner in Klaus nach dem in anderen Gemeinden bereits praktizierten System der Sperrgut-Abfuhr erkundigt. Dieses in anderen Gemeinden bereits mit Erfolg angewandte System funktioniere wie folgt: "Der sperrige Abfall kann nun an jedem Müllabfuhrtag neben dem Restmüllsack deponiert werden. Achtung: möglichst erst am Abfuhrtag hinausstellen, da sonst die Sperrgutwertmarken entwendet werden könnten. Das Sperrgut muß gut sichtbar und ausreichend mit Sperrgutwertmarken versehen sein. Eine Wertmarke gilt für maximal 0, 5 m3 oder ein Gewicht von maximal 35 kg. 35 kg sind von einer durchschnittlich kräftigen Person noch alleine hochhebbar. Bei größeren Gegenständen müssen entsprechend mehr Wertmarken angebracht werden. Lose und einzelne Sperrgutstücke wie zum Beispiel Schi sind zu bündeln und mit entsprechend Wertmarken zu versehen. Die Sperrmüllwertmarken kosten S 50, -- und sind im Gemeindeamt erhältlich." Nachdem dieses neue System zahlreiche Vorteile mit sich bringt, genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig dessen Einführung mit sofortiger Wirkung. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.40 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A Der Vorsitzende: