20100624_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:15
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2010-06-24
Erscheinungsdatum 2010-06-24
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 24. Juni 2010 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 3. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 17. Juni 2010 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wächter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, DI Alois Kegele, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Maier, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Manfred Blenke, Ingeborg Dobler, Helmut-Robert Bitschnau, Daniel Ladner und Gerhard Flatz. Entschuldigt: Schriftführerin: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Werner Vergut und Stefan Jochum. GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, den Gemeindekassier Wolfgang Brunold, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden Mag. Christian Egele, Ingeborg Dobler, Helmut-Robert Bitschnau, Daniel Ladner und Gerhard Flatz gemäß § 37 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Punkt 4. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 06. Mai 2010 2. Entscheidung zur Petition von Helmut-Robert Bitschnau, Vandans, Obere Venserstraße 87 3. Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen: Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2010 4. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2009 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG sowie Entlastung des Geschäftsführer 5. Neuerliche Entscheidung zum Antrag der Brüder Johannes und Christof Neher, Vandans, Valkastielstraße 3, um pachtweise Überlassung von Flächen zur Schaffung eines Geschäftszuganges bzw. von Parkplätzen 6. Genehmigung eines Grundverkaufes an die Interessenten Karl Peter, Christian Peter, Lukas Bleiner und Heinrich Barcatta 1/ 1 1 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc 7. Genehmigung des 78 des Gemeindegesetzes Rechnungsabschlusses für das Jahr 2009 gemäß § 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Sitzung der Gemeindevertretung vom 06. Mai 2010 über die 2. öffentliche Die Verhandlungsschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06. Mai 2010, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter Mag. Christian Egele, DI Alois Kegele, Rita Zint, Ingeborg Dobler, Helmut-Robert Bitschnau, Daniel Ladner und Gerhard Flatz nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 06. Mai 2010 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zur Petition von Helmut-Robert Bitschnau, Vandans, Obere Venserstraße 87 Der Vorsitzende berichtet, dass am 12. Mai 2010 im Gemeindeamt eine Petition von Helmut-Robert Bitschnau mit nachstehendem Inhalt eingelangt sei: „Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Bürgermeister wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die §§ 3. und 5. des Statuts des Standes Montafon im Sinne des Entwurfes (siehe Anlage) abgeändert werden." In der Folge erläutert der Bürgermeister die „Anlage", in welcher Helmut-Robert Bitschnau seine „Änderungswünsche" formuliert hat. Nachdem der Antragsteller Helmut-Robert Bitschnau persönlich als Ersatzmitglied der Gemeindevertretung anwesend ist, räumt er diesem Gelegenheit ein, die Beweggründe bzw. Motivation für diese Petition selber darzulegen. Helmut-Robert Bitschnau gibt in seinen Ausführungen zu verstehen, dass ihm eine ausgeprägte „Konkordanzdemokratie" sehr am Herzen liege. (Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Demzufolge spielt die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System.) In der benachbarten Schweiz komme diese bereits mit großem Erfolg zum Einsatz. Weil er dieser „Konkordanzdemokratie" sehr viel abgewinnen könne, wolle er dieser auch ausdrücklich das Wort reden. Er hoffe und wünsche sich, dass diese vermehrt auch bei uns - und zwar wo immer dies möglich sei - zur Anwendung komme. Ein Beispiel dafür sehe er in den derzeit gültigen Statuten des Standes Montafon. Er plädiere dafür, die §§ 3. und 5. wie folgt abzuändern: § 3. Der Ausschuss des Standes Montafon setzt sich aus den jeweiligen Bürgermeistern der 10 Gemeinden des Montafon zusammen. § 5. Der Repräsentant des Standes Montafon wird auf 1 Jahr gewählt; die Wiederwahl für das Folgejahr ist ausgeschlossen. 2/11 3 Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc Das passive Wahlrecht steht allen Bürgermeistern der 10 Gemeinden im Montafon zu. Das aktive Wahlrecht haben alle Gemeindevertreter der Gemeinden im Montafon. Die Wahl hat persönlich und geheim für alle Wahlberechtigten an einem Ort mit einer Wahlurne zu erfolgen. Die erste Wahl nach den Gemeindevertretungswahlen erfolgt am 4. Sonntag von 08.00 bis 12.00 Uhr, nachdem der letzte Bürgermeister gewählt wurde (direkte Wahl - gegebenenfalls Stichwahl). Die weiteren jährlichen Wahlen finden zur selben Uhrzeit jeweils am 2. Sonntag des gleichen Monats der letzten Gemeindevertretungswahl statt. Jener Bürgermeister mit den meisten Stimmen gilt unmittelbar nach gültiger Auszählung der Stimmen als gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei einem Stimmenunterschied von weniger als 12 Stimmen (der ersten Kandidaten mit den meisten Stimmen) erfolgt eine nochmalige Stimmenauszählung. Falls die nochmalige Auszählung zum selben Ergebnis führt, ist die Wahl gültig. Ansonsten erfolgt eine weitere Stimmenauszählung. Es folgte dann eine rechte „muntere" und ausgeprägte Diskussion. Bürgermeister Burkhard Wächter stellte in seiner Wortmeldung klar, dass er sich dem Ansinnen des Antragstellers aus einigen ganz grundsätzlichen Überlegungen nicht anschließen könne. Zum Einen müsse unterschieden werden, dass es einen „politischen" Stand Montafon, ähnlich einem Gemeindeverband, und einen „Forstfonds" gebe. Während dem „Gemeindeverband" alle 10 Gemeinden des Tales angehören, seien dem Forstfonds nur 8 Gemeinden (alle Montafoner Gemeinden außer Lorüns und Stallehr) angehörig. Die Forstfondsvertretung setze sich folglich aus 8 Vertretern, also je 1 pro Forstfondsgemeinde, zusammen. In der Regel seien dies die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinden. Die Forstfondsvertretung sei in erster Linie für den „Forstbetrieb Stand Montafon" zuständig. Was vom „Forstbetrieb" nicht erwirtschaftet werden könne, müsse von den 8 Forstfondsgemeinden aufgebracht werden. Es liege daher auf der Hand, dass alle Entscheidungen in diesem Zusammenhang auch nur von den 8 Vertretern der jeweiligen Gemeinden getroffen werden können. Weil der „Standesrepräsentant" den „Gemeindeverband" Stand Montafon nach Außen vertrete und dieser Funktion große Bedeutung zukomme, könne er sich einen jährlichen Wechsel auf gar keinen Fall vorstellen. Wie kaum in einem anderen Amt sei hier Kontinuität gefragt. Der Standesrepräsentant müsse nicht nur mit den inneren Strukturen des Standes Montafon vertraut sein, sondern auch über ausgezeichnete Kontakte zur Bezirkshauptmannschaft, dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, den politischen Repräsentanten des Landes, maßgeblichen Dienststellen (z.B. der Agrarbezirksbehörde, der Wildbach- und Lawinenverbauung etc.) sowie bedeutenden Wirtschaftsunternehmen (z.B. der Vorarlberger lllwerke AG etc) verfügen. Alle diese Attribute könne nur jemand auf sich vereinen, der „lange im Amt" sei. Dazu komme noch, dass eine jährliche Wahl des Standesrepräsentanten durch die Montafoner Gemeindevertreter mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Es tue ihm leid, aber beiden von Helmut-Robert Bitschnau formulierten Ansinnen könne er nicht viel abgewinnen. Das bedeute aber nicht, dass auch er der „Konkordanzdemokratie", wie sie in der Schweiz sehr häufig zum Einsatz komme, nicht einiges abgewinnen könne. Josef Maier schließt sich den Aussagen des Vorsitzenden vollinhaltlich an. Wenn Instrumente der direkten Demokratie (Volksbefragungen, Volksabstimmungen etc.) immer häufiger zum Einsatz kommen, könne er das nur befürworten. Der vorliegenden Petition könne er sich allerdings nicht anschließen, wenn gleich er eine punktuelle Überarbeitung der derzeit gültigen Standesstatuten für unbedingt notwendig erachten würde. Dies gelte aber in erster Linie beim „finanziellen Handlungsspielraum" der Standesvertreter. Hier - so seine Meinung - sei eine klare Regelung schon längst überfällig. Auswüchse, wie zum Beispiel die seinerzeitige Zustimmung zum Bau der „Silvretta-Arena" könnten mit einer solchen Beschränkung verhindert werden. Helmut-Robert Bitschnau schließt sich in diesem Punkt den Ausführungen von Josef 3/11 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc Maier an. Ab einer gewissen Höhe sollten alle Entscheidungen finanzieller Natur von den jeweiligen Gemeindevertretungen getroffen werden. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass sich manches talschaftsweite Projekt nur realisieren lasse, weil man Für und Wider in der Standesvertretung so lange diskutiere, bis es dafür eine deutliche Mehrheit gebe. Wenn es dafür die Zustimmung von insgesamt 150 Gemeindevertreterinnen brauche, befürchte er, dass sich kaum noch ein talschaftsweites Projekt realisieren lasse. Mit 22 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Mag. Klaus Neyer und Helmut-Robert Bitschnau) sprechen sich die Anwesenden sodann gegen die von Helmut-Robert Bitschnau am 12. Mai 2010 eingebrachte Petition aus. 3. Maßnahmekonzept für die Standeswaldungen: Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2010 Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 08. Juni 2010 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000" alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der diversen Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von insgesamt 109.010, 00 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Schutzwaldbewirtschaftung, so nochmals der Vorsitzende, werde im Übrigen auch von der Vorarlberger lllwerke AG und im Wege des Skipools auch von den Montafoner Bergbahnen massiv unterstützt. Die Aufteilung des Betrages erfolge unter Anwendung des Volkszählungsergebnisses. Diesem zufolge entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Betrag von 17.741, 70 Euro. Bgm. Burkhard Wächter verweist in der Folge auf die gut funktionierende Zusammenarbeit mit dem Stand Montafon und plädiert dafür, dem vorliegenden Ansuchen, und zwar wie in den vergangenen Jahren, wieder zu entsprechen. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden für eine Annahme des vorliegenden Antrages aus und genehmigen die Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages durch die Gemeinde Vandans für das Jahr 2010 in Höhe von 17.741, 70 Euro. 4. Genehmigung der Jahresabschlüsse 2009 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und Co.KG sowie Entlastung des Geschäftsführers Vorab erinnert der Vorsitzende, dass die Jahresabschlüsse der beiden Gesellschaften seit wenigen Jahren nicht mehr dem Prüfungsausschuss der Gemeinde zur Einsichtnahme bzw. Prüfung vorgelegt werden. Schließlich erstelle diese eine renommierte Kanzlei, nämlich der Steuerberatungskanzlei Allgäuer & Sturm in Feldkirch. Auch im heurigen Jahr habe der Beirat deshalb keine Veranlassung gesehen, diese Jahresabschlüsse darüber hinaus noch dem Prüfungsausschuss zur Stellungnahme vorzulegen. Der Bürgermeister begrüßt sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold und ersucht diesen um eine detaillierte Erläuterung der beiden Jahresabschlüsse. Auf dieses Ersuchen hin bringt Gemeindekassier Wolfgang Brunold den Anwesenden die wesentlichsten Inhalte der beiden Bilanzen sowie der beiden Gewinn- und Verlustrechnungen zur Kenntnis. Die Gewinn- und Verlustrechnung, so der Gemeindekassier abschließend, weise bei der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH einen Bilanzgewinn von 6.607, 72 Euro und bei der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG einen Bilanzverlust von 33.908, 26 Euro aus. 4/11 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc Josef Maier plädiert in seiner Wortmeldung für eine Darlehensaufnahme und mit diesen Mitteln eine Abdeckung des stark überzogenen Kontokorrentkontos. Das Kontokorrentkonto solle nur für kurzfristige Finanzierungen zur Verfügung stehen. Langfristige Finanzierungen sollen aus finanziellen Überlegungen jedenfalls mittels Darlehensaufnahmen erfolgen. Wolfgang Brunold weist darauf hin, dass es diesbezüglich bereits Gespräche mit der Hausbank, nämlich der Raiffeisenbank Montafon, gegeben habe. Der Ordnung halber wolle er jedoch darauf hinweisen, dass nicht die Gemeinde Immobilien Gesellschaft, sondern die Gemeinde Vandans ein solches Darlehen aufnehmen müsse. Diese finanziellen Mittel habe dann die Gemeinde zur Abdeckung des überzogenen Kontokorrentkontos als Kommandisten-Einlage einzubringen. Nachdem es keine weiteren Fragen mehr gibt, werden auf Antrag des Beirats-Vorsitzenden, Vbgm. Michael Zimmermann, die vorliegenden Jahresabschlüsse 2009 der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH und der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG einstimmig genehmigt. Wegen Befangenheit hat Bürgermeister Burkhard Wächter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Dem darauf folgenden Antrag von Vbgm. Michael Zimmermann, dem Geschäftsführer der beiden Gesellschaften, nämlich Bürgermeister Burkhard Wächter, für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen, wird ebenfalls einstimmig zugestimmt 5. Neuerliche Entscheidung zum Antrag der Brüder Johannes und Christof Neher, Vandans, Valkastielstrafte 3, um pachtweise Überlassung von Flächen zur Schaffung eines Geschäftszupanges bzw. von Parkplätzen Der Information halber weist der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen darauf hin, dass es in dieser Causa bereits 2 Beschlüsse der Gemeindevertretung gebe. Am 20. Oktober 2005 habe die Gemeindevertretung dem Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2214/1 an die Antragsteller zugestimmt. In der Sitzung am 21. Januar 2010 habe die Gemeindevertretung dann beschlossen, den Antragstellern eine zirka 65 m2 große Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2214/1 zu verpachten. Mit Schreiben vom 19. Mai 2010, so nochmals der Bürgermeister, werde nun von den Antragstellern darauf hingewiesen, dass für das Schaffen einer Parkfläche beim neuen Geschäftslokal „Balance" lediglich eine Fläche im Ausmaß von zirka 7 m2 aus dem Grundstück Nr. 2214/1 der Gemeinde Vandans benötigt werde. Man ersuche daher, dem künftigen Pachtvertrag lediglich diese Fläche zugrunde zu legen. Bgm. Burkhard Wächter gibt abschließend zu verstehen, dass für das Schaffen der besagten Parkfläche tatsächlich nur eine Fläche mit zirka 7 m2 benötigt werden. Die Zufahrt zu dieser Parkfläche erfolge aber auch über Grund und Boden, der im Eigentum der Gemeinde stehe. Auch der neu geschaffene Zugang zum vorerwähnten Geschäftslokal verlaufe über das im Eigentum der Gemeinde Vandans stehende Grundstück Nr. 2214/1. In Summe werde also eine Fläche im Ausmaß von zirka 24 m2 für die Schaffung einer Parkfläche, für die Zufahrt zu dieser Parkfläche und das Schaffen eines Zuganges zum neuen Geschäftslokal von der Gemeinde in Anspruch genommen. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister sodann den Vorsitz an seinen Stellvertreter und verlässt auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert in der Folge dafür, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 21. Januar 2010 lediglich zu adaptieren. Damals habe die Gemeindevertretung beschlossen, den Antragstellern aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 2214/1 eine Fläche mit zirka 65 m2 zur Schaffung einer Grün- sowie Parkfläche, des 5/11 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc Zuganges zum neuen Geschäftslokal und für die Zufahrt zur neuen Parkfläche zu verpachten. Weil es von den Antragstellern kein Pachtinteresse an der besagten Grünfläche gebe, könne sich die Pachtfläche von 65 m2 auf 24 m2 reduzieren. Basierend auf dem vorliegenden Schätzgutachten von Ing. Markus Burtscher, soll den Antragstellern die besagte Fläche im Ausmaß von 24 m2 zum Preis von 22, 00 Euro/Monat (mit Wertsicherung) verpachtet werden. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden in der Folge für die Verpachtung einer 24 m2 großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 2214/1 an die Antragsteller zur Schaffung einer Parkfläche, zur Schaffung einer Zufahrt zu dieser Parkfläche und zur Schaffung eines Zuganges zum neuen Geschäftslokal aus. Die Zustimmung erfolgt unter nachstehenden Bedingungen: a) Der Pachtvertrag soll, beginnend mit 01. Juli 2010, auf eine Dauer von 10 Jahren abgeschlossen werden. b) Wenn das Ausmaß der pachtgegenständlichen Teilfläche von den Antragstellern angezweifelt wird, hat auf deren Kosten eine genaue Vermessung zu erfolgen. c) Der monatliche Pachtzins wird mit 22, 00 Euro, so fern die pachtgegenständliche Fläche nicht über 24 m2 liegt, festgelegt. Hinsichtlich dieses Pachtzinses wird Wertsicherung vereinbart. d) Der Pachtvertrag kann von jedem Vertragspartner zum Ende eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Von der Gemeinde soll die ersten 5 Jahre auf eine Kündigung verzichtet werden. e) Alle Kosten im Zusammenhang mit diesem Pachtvertrag (Vertragserrichtung, Vergebührung beim Finanzamt etc.) haben die Antragsteller zu tragen. f) Für den Fall, dass die Antragsteller diese heutige Entscheidung der Gemeindevertretung nicht akzeptieren, sind die besagten Flächen auf Kosten der Gemeinde unverzüglich zu rekultivieren. Abschließend plädieren alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür, mit dem Anrainer Elmar Kasper ebenfalls einen solchen Pachtvertrag abzuschließen. Vor dem Kosmetikstudio „Butterfly" nehme Elmar Kasper ebenfalls eine Teilfläche des gemeindeigenen Grundstückes Nr. 2214/1 für das Schaffen einer Parkfläche in Anspruch. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll mit diesem daher ein gleich lautender Pachtvertrag abgeschlossen werden. Nach dem Bürgermeister Burkhard Wächter wieder im Sitzungssaal ist, übergibt Vbgm. Michael Zimmermann den Vorsitz wieder an diesen. 6. Genehmigung eines Grundverkaufes an die Interessenten Karl Peter, Christian Peter, Lukas Bleiner und Heinrich Barcatta In der Sitzung am 18. September 2008, so der Bürgermeister einleitend, habe sich die Gemeindevertretung bereits einmal geschlossen für den Verkauf des Grundstückes Nr. 2216/2, GB Vandans, an die beiden (damaligen) Interessenten Johann Bleiner und Karl Peter ausgesprochen. Für die 4.733 m2 große Fläche, die bereits als Baufläche/Betriebsgebiet I gewidmet ist, sei der Kaufpreis damals mit 67, 00 Euro pro Quadratmeter, für die restliche Fläche mit 785 m2, die als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmet sei, sei der Kaufpreis mit 6, 70 Euro pro Quadratmeter festgesetzt worden. Außerdem habe die Gemeindevertretung damals beschlossen, dass dieser Beschluss zum Verkauf des Grund- 6/11 3, Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc Stückes Nr. 2216/2 an die beiden Interessenten Johann Bleiner und Karl Peter seine Gültigkeit verliere, wenn nicht binnen einer Frist von 6 Monaten von allen Vertragspartnern ein verbücherungsfähiger Kaufvertrag unterschrieben wird. Weil dies bis heute nicht geschehen sei, müsse die Gemeindevertretung nun einen neuerlichen Beschluss fassen. Am 04. Mai 2010, so neuerlich der Bürgermeister, habe es mit den neuen Kaufinteressen, nämlich Karl Peter, Christian Peter, Heinrich Barcatta, Lukas Bleiner und Michael Mischkulnig, ein Gespräch gegeben. In diesem Gespräch sei unter anderem zum Ausdruck gekommen, dass das neu geschaffene Grundstück Nr. 2216/2 mit einer Gesamtfläche von 5.518 m2 nun in insgesamt 4 Teilflächen geteilt werden soll. Als Kaufinteressenten gebe es für die Teilfläche A) mit 785 mz Karl Peter, für die Teilfläche B) mit 811 m2 Christian Peter, für die Teilfläche C) mit insgesamt 2.228 m2 Lukas Bleiner und Heinrich Barcatta sowie für die Teilfläche D) mit 1.694 m2 Karl Peter. Nach einigen wenigen Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden für einen Verkauf des Grundstückes Nr. 2216/2 mit 5.518 m2 an die Interessenten Karl Peter, Christian Peter, Lukas Bleiner und Heinrich Barcatta aus. In welchem Verhältnis die Kaufliegenschaft unter den Kaufinteressenten aufgeteilt werde, soll diesen überlassen werden. Für jene Fläche, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Freifläche/Freihaltegebiet ausgewiesen ist, haben die Käufer einen Kaufpreis von 7, 04 Euro pro Quadratmeter zu bezahlen. Für jene Fläche, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/Betriebsgebiet I ausgewiesen ist, haben die Käufer einen Kaufpreis von 70, 39 Euro pro Quadratmeter zu bezahlen. Die Bezahlung des Kaufpreises an die Gemeinde Vandans hat binnen 14 Tagen nach Unterfertigung des Kaufvertrages durch alle Vertragsparteien zu erfolgen. Sämtliche Kosten, Gebühren und Abgaben in diesem Zusammenhang wie die Kosten für die neuerliche Vermessung (zur Aufteilung im Innenverhältnis), die Vertragskosten, die Grunderwerbssteuer, die Grundbuchs-Eintragungsgebühr etc. haben zur Gänze die Käufer, und zwar anteilig im Verhältnis zur erworbenen Fläche, zu tragen. Dieser gegenständliche Beschluss verliert seine Gültigkeit, wenn nicht binnen einer Frist von 6 Monaten von allen Vertragsparteien ein verbücherungsfähiger Vertrag unterschrieben worden ist. Abschließend wird von allen Anwesenden zum Ausdruck gebracht, dass der Käufer jener Fläche, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Freifläche/Freihaltegebiet ausgewiesen ist, eine Aufzahlung in Höhe von 63, 35 Euro pro Quadratmeter an die Gemeinde Vandans zu leisten hat, sollte die besagte Fläche innerhalb einer 10Jahresfrist, gerechnet ab dem Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages, von Freifläche/Freihaltegebiet in eine Baufläche (z.B. Baufläche/Wohngebiet, Baufläche/Mischgebiet, Baufläche/Betriebsgebiet, Freifläche/Sondergebiet etc. umgewidmet werden. Sollte die besagte Fläche ohne eine Änderung des Flächenwidmungsplanes bebaut werden können (z.B. mit einem landwirtschaftlichen oder einem sonstigen Objekt) ist nur für die tatsächlich überbaute Fläche diese Aufzahlung zu leisten. Hinsichtlich dieser Aufzahlung wird Wertbeständigkeit vereinbart. Ausgangsbasis für die Berechnung der Indexsteigerung ist die für den Monat Juni 2010 veröffentlichte Indexzahl. 7. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2009 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes Der Bürgermeister bedankt sich vorab bei den Mitarbeitern der Gemeindekasse für die fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2009 mit einem Volumen von Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 8.940.397, 86 Euro. Der gegenständliche Rechnungsabschluss, so der Vorsitzende dann weiters, sei am 16. 7/11 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc Juni 2010 vom Prüfungsausschuss einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Den hierüber verfassten „internen Prüfbericht" habe er am 21. Juni 2010 erhalten. Gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes habe er zu den einzelnen Bemerkungen in diesem „internen Prüfbericht" schriftlich Stellung genommen, die er jedem Mitglied der Gemeindevertretung zukommen lassen habe. In diesem Zusammenhang wolle er es nicht verabsäumen, sich sowohl beim Vorsitzenden, nämlich DI Alois Kegele, als auch bei allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses für deren Bemühungen und die umfangreiche Prüfung der Gemeindekassa am bereits erwähnten Tage aufrichtig zu bedanken. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift sodann DI Alois Kegele das Wort. Als Vorsitzender des Prüfungsausschusses gibt dieser dann zu verstehen, dass es bei der Prüfung selber keine wesentlichen Mängel bzw. Beanstandungen gegeben habe. Bedauerlich sei, dass es einige gravierende Kostenüberschreitungen gegeben habe und bei der einen und anderen Ausgabe der Beschluss des dafür zuständigen Gremiums fehle. Im internen Prüfbericht werde dies und anderes zum Ausdruck gebracht. In Summe könne die Arbeit in der Gemeindekassa aber gelobt werden. Sowohl von Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch von den beiden Mitarbeiterinnen Eveline Breuß und Andrea Hartmann werde eine tadellose Arbeit geleistet. Sodann erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold die wesentlichsten Abweichungen vom Voranschlag. Gemeinsam nehmen er und der Vorsitzende in der Folge zu den einzelnen Fragen der Anwesenden Stellung. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, beantragt DI Alois Kegele als Vorsitzender des Prüfungsausschusses die Entlastung des Gemeindekassiers und der Verwaltung. Diesem Antrag wird sodann einstimmig zugestimmt. In weiterer Folge bringt Bgm. Burkhard Wächter dann den Rechnungsabschluss für das Jahr 2009 zur Abstimmung. Mit dem nochmaligen Dank an die Gemeindekassa bzw. den dort tätigen Mitarbeitern wird dieser dann einstimmig genehmigt. 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. des Gesetzesinhaltes durch den Vorsitzenden, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass > in der vergangenen Woche, nämlich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, sowohl im Kindergarten als auch in der Volksschule eingebrochen worden sei. Der Sachschaden sei recht beachtlich gewesen und belaufe sich in Summe auf zirka 7.100, 00 Euro. Hinsichtlich den Tätern gebe es noch keine Hinweise. > er am 19. Mai 2010 vom Amt der Landesregierung ein Schreiben zur Kenntnisnahme erhalten habe, das im Original an die ÖMV Refining und Marketing GmbH, Wien, ergangen sei. Diesem lasse sich entnehmen, dass es im kommenden Jahr endlich den lang ersehnten Umbau der „Bahnhofkreuzung" geben werde. Der ÖMV sei im besagten Schreiben aufgefordert worden, bis zum 31. Juli 2010 eine verbindliche Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg (betreffend die Mitfinanzierung dieses Kreuzungsumbaues) abzuschließen, andernfalls die besagte Kreuzung ohne Rücksichtnahme auf die dortige Tankstellenausfahrt umgebaut werde. 8/11 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc > er bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einen Antrag auf Ausführung eines Zebrastreifens zwischen dem Bahnhof und der Bushaltestelle beim Outlet-Center eingebracht habe. Leider habe man ihm von der Bezirkshauptmannschaft zwischenzeitlich mitgeteilt, dass im Augenblick keine Möglichkeit gesehen werde, diesen Zebrastreifen zu realisieren. Man müsse folglich davon ausgehen, dass dieser erst im kommenden Jahr, und zwar mit dem erwähnten Kreuzungsumbau, realisiert werde. Wilfried Dönz gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass er mit dem verkehrstechnischen Sachverständigen, Herr Ing. Wolf, zufällig ein Gespräch habe führen können. Dieser habe ihm bestätigt, dass es im Augenblick tatsächlich keine Möglichkeit gebe, den besagten Zebrastreifen auszuführen. Die Ausführung dieses Zebrastreifens sei erst nach dem erfolgten Umbau dieser Kreuzung vertretbar. > Dr. Werner Bartl mit Schreiben vom 14. Juni 2010 seine Bewerbung als Gemeindearzt zurückgezogen habe. Die Gemeinde müsse sich angesichts dieser Situation nun um einen anderen Gemeindearzt umsehen. Die Eröffnung und Inbetriebnahme einer Ordination durch Dr. Werner Bartl am 05. Juli 2010 bleibe davon jedoch unberührt. > dass er von Frau Sophia Marte, wohnhaft in der Dorfstraße 31, ein Schreiben erhalten habe. Wie diesem entnommen werde könne, sei am 02. Juni 2010 von Mitarbeitern des Bauhofes - dem Vernehmen nach auf Anweisung des Bauamtsleiters Jürgen Atzmüller - ein Blumenstock aus ihrem Garten entfernt worden, ohne vorher mit ihr das Gespräch zu führen oder ihre Zustimmung einzuholen. Sie sei schockiert ob dieser in jeder Hinsicht verwerflichen Vorgehensweise. Sie richte diese Zeilen an die Gemeindvertretung mit der Bitte, eine solche Vorgangsweise ebenfalls abzulehnen. Sie plädiere weder für eine Bestrafung der Ausführenden, noch werde sie rechtliche Schritte gegen die Gemeinde unternehmen. Mit dem gegenständlichen Schreiben wolle sie lediglich aufzeigen, dass niemand das Recht habe, aus einem privaten Garten eine Pflanze, egal ob ungiftig oder vermeintlich giftig, zu entfernen, ohne vorher mit dem Besitzer gesprochen zu haben. > am Freitag, dem 18. Juni 2010, der 1. Abend-Gmesmarkt, umrahmt von musikalischen Darbietungen der Harmoniemusik Vandans, stattgefunden habe. Leider habe man mit diesem witterungsbedingt in die Rätikonhalle ausweichen müssen. Zahlreichen Reaktionen aus der Bevölkerung habe er entnehmen können, dass das Marktgeschehen bei den vielen Besuchern sehr gut angekommen sei. Einen ganz besonderen Anklang habe an diesem Abend die Bewirtung der Halle gefunden, für die das Team vom Cafe Greber verantwortlich gezeichnet habe. > er am 18. Juni 2010, im Anschluss an die Feuerwehrprobe, alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vandans zu einem Gespräch eingeladen habe. In erster Linie sei es dabei um die Wahl eines neuen Feuerwehrkommandanten gegangen. Die Diskussion sei äußerst sachlich und konstruktiv gewesen. Am Freitag, dem 02. Juli 2010, treffe man sich nochmals im Feuerwehr-Gerätehaus zur Durchführung einer „Vorwahl". > die Sanierungs- und Belagsarbeiten auf der L188 voraussichtlich am 03. Juli 2010 abgeschlossen werden können. Zuvor gebe es noch einige totale Sperren während den Nachtstunden. Die Umleitung des Verkehrs erfolge dann über die L 94, L 96 und L 95. Über Vandans werde es in diesem Zusammenhang keine Umleitungen mehr geben. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Inge Dobler: Im Bereich des Wohnhauses von Josef Vallaster sind beidseitig der St. 9/11 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc Antonerstraße Begrenzungspfosten angebracht worden, die meiner Meinung nach für alle Straßenbenützer eine Gefahr darstellen. Kann von der Gemeinde Vandans nicht die Beseitigung dieser Begrenzungspfosten angeordnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Das Beseitigen dieser Begrenzungspfosten liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde St. Anton bzw. des dortigen Bürgermeisters. An den dortigen Bürgermeister ist bereits vor Wochen ein entsprechendes Ersuchen ergangen. Leider sind noch keine Veranlassungen getroffen worden. Tragisch - denn für 2-RadFahrer stellen diese Begrenzungspfosten eine wirklich erhebliche Gefahr dar. Rupert Platzer: Derzeit werden dem Venser Tobel große Mengen an Material entnommen. Als Bewohner im Nahbereich möchte ich mich für diese Materialentnahmen bedanken, zumal sich mit jeder Fuhre, die entnommen wird, unsere Sicherheit erhöht. Kann erfahren werden, wo dieses Material Verwendung findet? Antwort des Bürgermeisters: Auf Initiative der Gemeinde Vandans wird derzeit vom Stand Montafon die Forststraße „Geißegg", oberhalb von Ganeu, wieder saniert. Das dem Venser Tobel entnommene Material wird zur Gänze dort eingebaut. Leo Brugger: Das Durchflussvermögen bei der Auenlatschbachbrücke ist meiner Meinung nach viel zu klein. Wenn das Gerinne tiefer gelegt würde, könnte man dieses erhöhen. Ist vorstellbar, bei der Wildbach- und Lawinenverbauung einen entsprechenden Antrag einzubringen? Antwort des Bürgermeisters: Dem Vernehmen nach sollen die Vorbereitungen für eine weitere Verbauung des Auenlatschbaches, und zwar von der Parzelle „Muleriensch" aufwärts, bereits am Laufen sein. Ob es in diesem Zusammenhang auch irgend welche Maßnahmen am Unterlauf gibt, kann ich nicht sagen. Es spricht meiner Meinung nach nichts aber dagegen, eine solche Anregung bei den Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung zu deponieren. Persönlich glaube ich nicht, dass das Problem des zu geringen Durchflussvermögens mit einer Tieferlegung des Gerinnes gelöst werden kann. Den Widerlagern dieser Brücke fehlt vermutlich eine tiefere Fundierung. Wilfried Dönz: Der ehemalige „Messweg" zwischen der Rätikonstraße und der Zwischenbachstraße macht einen etwas desolaten Eindruck. Da dieser stark frequentiert wird, sollte der Weg einmal ausgemäht und mit einem „Flickschotter" geschüttet werden. Lässt sich das gelegentlich machen? Antwort des Bürgermeisters: Der gegenständliche Fußweg wird - wie bereits richtig ausgeführt worden ist - sehr stark frequentiert. Nicht alle Anrainer haben mit dieser Tatsache ihre Freude. Es wird daher sinnvoll sein, die beabsichtigte Sanierung mit den Anrainern zu besprechen, damit es nicht irgend welche Komplikationen gibt. Der Weg selber hat ja keine eigene Grundparzelle und befindet sich daher nicht im Eigentum der Gemeinde. Ich finde die Anregung zur Sanierung der Weganlage aber wichtig und richtig und werde mich deshalb sofort um ein Gespräch mit den Anrainern bemühen. Wilfried Dönz: Der Spielplatz nördlich vom ehemaligen Gasthaus „Gemsle" ist wirklich eine tolle Einrichtung. Er wird dementsprechend gut angenommen. Vor wenigen Tagen musste ich feststellen, dass irgend welches Vieh dort weidet und die Zugänge zum Spielplatz abgesperrt sind. Auch starke Verunreinigungen der Spielwiese bzw. der Spielgeräte waren feststellbar. Ist nicht die Gemeinde Vandans Pächterin dieser Spielwiese bzw. des Grund und Bodens, auf dem sich dieser Spielplatz befindet? Antwort des Bürgermeisters: Der besagte Spielplatz wurde auf einem Grundstück errichtet, das sich im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans befindet. Wenn ich mich richtig erinnere, ist im Jahre 2003 mit der Agrargemeinschaft Vandans ein diesbezüglicher Pachtvertrag abgeschlossen worden. Obwohl die Gemeinde Vandans Pächterin dieser Fläche ist und dafür auch einen angemessenen Pachtzins an die Agrargemeinschaft leistet, wird die Fläche zusätzlich einem Landwirt aus dem Ort zur Bewirtschaftung überlassen. Dass diese Doppelnutzung immer wieder zu Reklamationen und Beschwerden Anlass gibt, liegt auf der Hand. Es wird daher sinnvoll sein, die Agrargemeinschaft auf die Probleme, die sich aus dieser Doppelnutzung ergeben, aufmerksam 10/11 3. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010.doc zu machen und das strikte Einhalten der Pachtvereinbarungen einfordern. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.30 Uhr die Sitzung.