20081218_GVE041

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:17
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2008-12-18
Erscheinungsdatum 2008-12-18
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GEMEINDEAMT VANDANS 18. Dezember 2008 Niederschrift aufgenommen am 18. Dezember 2008 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 41. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. Dezember 2008 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer (ab 18.30 Uhr), Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Florian Küng, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Klaus Bitschnau und Stefan Jochum, die Ersatzleute Leo Brugger (ab 18.20 Uhr) und Anton Kovar sowie Gemeindekassier Wolfgang Brunold als Auskunftsperson. Entschuldigt: Rupert Platzer und Gerhard Flatz Nicht erschienen: Helmut Moosbrugger Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 18.00 Uhr die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 2008 Genehmigung einer Verordnung über die Erlassung einer Bausperre 3. Genehmigung einer Verordnung betreffend die zwingende Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine in der Sitzung am 25. November 2008 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses in der Sitzung am 28. November 2008 6. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2009 7. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2009 8. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2009 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 2008 Die Niederschrift über die 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 2008, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von allen Anwesenden in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Ulrike Bitschnau, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Norbert Sartori und Peter Schapler sowie Anton Kovar nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 20. November 2008 nicht anwesend waren. 2. Genehmigung einer Verordnung über die Erlassung einer Bausperre Der Bürgermeister informiert, dass die vom Bahnhof herauf führende Landesstraße L 83 die Hauptzufahrt in die Gemeinde Vandans darstelle. Der künftigen Bebauung der noch weitgehend unbebauten Flächen links- und rechtsseitig der „Bahnhofstraße“ sowie der Gestaltung des dortigen Straßenraumes komme daher im Hinblick auf das Erscheinungsbild des Ortseinfahrtsbereiches bzw. das Orts- und Landschaftsbild von Vandans insgesamt eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Er plädiere daher dafür, für diesen gegenständlichen Bereich gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes einen Bebauungsplan zu erlassen. Mit einer solchen Überlegung habe sich auch schon der Gestaltungsbeirat der Gemeinde Vandans auseinander gesetzt. Als Vertreter des Gestaltungsbeirates begrüße er nun Prof. Mag. Wolfgang Neururer und ersuche diesen, die diesbezüglichen Überlegungen des Gestaltungsbeirates darzulegen. Mag. Wolfgang Neururer bedankt sich für die Möglichkeit, die konkreten Überlegungen des Gestaltungsbeirates darlegen zu dürfen und bestätigt die vom Bürgermeister bereits getätigten Aussagen. Diesem Siedlungsrandbereich entlang der Bahnhofstraße und der Gestaltung des Straßenraumes komme tatsächlich eine ganz besondere Bedeutung zu. Das Erscheinungsbild des Ortseinfahrtsbereiches und die entlang der „Bahnhofstraße“ bestehende Bebauung seien sozusagen die ersten Eindrücke, die ein Besucher von der Gemeinde Vandans gewinnen könne. Diesen komme also entsprechende Bedeutung, nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild von Vandans insgesamt, zu. Der Gestaltungsbeirat erachte es daher für notwendig, für den Ortseinfahrtsbereich entlang der Bahnhofstraße gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes einen Bebauungsplan zu erlassen. Der gegenständliche Bereich sei im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans trotz seiner Lage am Siedlungsrand – vermutlich auf Grund seiner Nähe zum Ortszentrum und seiner Lage an der Hauptzufahrt – als Baufläche/ Kerngebiet gewidmet. In der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung sei der Bereich als „Zentrallage“ mit einer minimalen Baunutzungszahl von 50 und einer maximalen Baunutzungszahl von 90 sowie einer minimalen Geschosszahl für Hauptgebäude mit Aufenthaltsräumen von 3 Geschossen und einer maximalen von höchstens 4 Geschossen ausgewiesen. Angesichts der Lage am Siedlungsrand komme gerade der Anordnung und der Gliederung von Gebäuden sowie einer eventuellen Höhenstaffelung zum Ortsrand hin, eine ganz wesentliche Bedeutung im Hinblick auf das Ortsbild zu. Derzeit sei der Siedlungsrand noch weitgehend unbebaut. Daher bestehe noch die Möglichkeit, durch einen Bebauungsplan – und zwar unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – die Art der Bebauung und die räumliche Verteilung bzw. Höhenentwicklung der Gebäude sowie die Gestaltung des Straßenraumes im Hinblick auf die Entwicklung eines ansprechenden Orts- und Landschaftsbildes zu beeinflussen. Soweit dies zur Erreichung dieser Zielsetzung erforderlich sei, so neuerlich Mag. Wolfgang Neururer, sei durch den Bebauungsplan insbesondere festzulegen: -2- a) Die Art der baulichen Nutzung Gerade durch die zentrumsnahe Lage soll neben der Wohnnutzung eine Nutzung für Geschäfte, Hotelbetriebe, Büros und soziale Einrichtungen ermöglicht werden. Ferienwohnungen, die nur zeitweilig genützt werden oder produzierende Gewerbebetriebe sollen aber beispielsweise ausgeschlossen werden. b) Das Maß der baulichen Nutzung Angesichts der Siedlungsrandlage soll unter Berücksichtigung der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung die zulässige maximale Geschosszahl in Form einer gezielten Höhenstaffelung mit Festlegung der Höhe der Bauwerke geregelt werden. c) Die Art der Bebauung d) Baugrenzen und Baulinien insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Straßenraumes e) Die äußere Gestaltung der Bauwerke (z.B. Gliederung, Dachform, Firstrichtung bei Satteldächern, farbliche Gestaltung etc.) f) Flächen für Gemeinschaftsanlagen g) Bestimmungen über Einfriedungen, insbesondere zur Straße hin h) Bestimmungen über das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (wie beispielsweise die Anordnung einer Allee zur Gestaltung der Ortseinfahrt). Die Verordnung einer Bausperre sei im Hinblick auf die Erlassung des Bebauungsplanes erforderlich, damit nicht während der Erstellung des beschlussfähigen Bebauungsplanes durch Bauvorhaben im gegenständlichen Bereich die Zielsetzungen für die Erlassung des Bebauungsplanes beeinträchtigt bzw. zunichte gemacht werden. Wenn jedoch durch ein geplantes Bauvorhaben der Zweck der Bausperre im Hinblick auf die Zielsetzungen für die Erlassung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt werde, sei auch trotz der Bausperre eine Baubewilligung für ein solches Bauvorhaben gemäß § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz zulässig. Angesichts der von Prof. Mag. Wolfgang Neururer geäußerten Argumente bzw. seinem Plädoyer, sprechen sich sodann alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für das Erlassen der nachstehenden Verordnung aus: Verordnung der Gemeindevertretung Vandans über die Erlassung einer Bausperre Gemäß § 37 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., wird auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 18. Dezember 2008 verordnet: §1 1. Für die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans nördlich und südlich der Bahnhofstraße befindlichen und als Baufläche/Kerngebiet gewidmeten Grundstücke Nr. 35/3, Nr. 36, Nr. 45/2, Nr. .871, Nr. 45/1, Nr. .10, Nr. .8 und Nr. 51/1, GB 90109 Vandans, wird bis zur Erlassung eines Bebauungsplanes, längstens aber auf die Dauer von zwei Jahren, eine Bausperre erlassen. 2. Es ist beabsichtigt, für den gegenständlichen Bereich einen Bebauungsplan zu erlassen, da dieses Gebiet bebaut werden soll, und ein solcher Bebauungsplan aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildes notwendig ist. In diesem Bebauungsplan soll insbesondere die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Art der Bebauung, Baugrenzen und Baulinien, die äußere Gestaltung der Bauwerke, die Flächen für Gemeinschaftsanlagen, Bestimmungen über Einfriedun-3- gen, insbesondere zur Straße hin, sowie Bestimmungen über das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgelegt werden. 3. Die Bausperre hat nach § 37 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes die Wirkung, dass unter anderem Baubewilligungen nach dem Baugesetz und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 des Raumplanungsgesetzes nur zulässig sind, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. §2 Der vergrößerte Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Vandans im Maßstab 1 : 2000 bildet einen Bestandteil dieser Verordnung und kann während der Amtsstunden im Gemeindeamt Vandans (Zimmer Nr. 1) eingesehen werden. 3. Genehmigung einer Verordnung betreffend die zwingende Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung Mag. Wolfgang Neururer erläutert vorab die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 des Vorarlberger Baugesetzes. Nach diesem kann die Gemeindevertretung bestimmen, dass im gesamten Gemeindegebiet - ausgenommen in den Fällen des § 3 Abs. 6 Baugesetz – vor jedem Bauantrag für ein Bauvorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a und c Baugesetz ein Antrag auf eine Baugrundlagenbestimmung gestellt werden muss. Eine solche Verpflichtung halte er persönlich und auch der Gestaltungsbeirat insgesamt für sinnvoll. Gerade im Hinblick auf eine frühzeitige Abstimmung geplanter Bauvorhaben auf die Zielsetzungen für die Siedlungsentwicklung und das Orts- und Landschaftsbild sei dies besonders wertvoll. Im Zuge der Baugrundlagenbestimmung seien – und zwar ergänzend zu den Festlegungen in der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung – wesentliche Festlegungen im Hinblick auf a) die Gestaltung des Straßenraumes und das Erfordernis an Stellplätzen, b) die Berücksichtigung orts- und landschaftsprägender naturräumlicher und baulicher Elemente wie Geländekanten, markante und siedlungsgliedernde Gehölzbestände sowie ortsbildprägende Einzelgebäude und Ensembles, c) die Vermeidung von großen Geländeveränderungen im Hinblick auf die Erhaltung des bestehenden Geländeverlaufes und vor allem auf d) die Berücksichtigung der Grundsätze für die Einfügung des Gebäudes in das Orts- und Landschaftsbild gemäß den Beurteilungsgrundsätzen für den Gestaltungsbeirat im Hinblick auf die Bestimmungen des § 17 des Vorarlberger Baugesetzes zu treffen. Dies alles seien Aspekte, die man bei einer Planung schon von Anfang an berücksichtigen müsse. Nur mit der zwingenden Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung werde gewährleistet, dass sowohl der Bauherr als auch der planende Architekt frühzeitig von diesen Kenntnis erlangen. In vielen Vorarlberger Gemeinden gebe es deshalb bereits eine derartige Verpflichtung. Überzeugt von der Richtigkeit und der Notwendigkeit der zwingenden Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung, sprechen sich alle Anwesenden sodann für das Erlassen der nachstehenden Verordnung aus: Verordnung der Gemeinde Vandans betreffend die Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung -4- Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 18. Dezember 2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001 idgF, im Hinblick auf eine frühzeitige Abstimmung geplanter Bauvorhaben auf die Zielsetzungen für die Siedlungsentwicklung und das Orts- und Landschaftsbild verordnet: §1 In der Gemeinde Vandans muss – ausgenommen in den Fällen des § 3 Abs. 6 Baugesetz – vor jedem Bauantrag für ein Bauvorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a und c Baugesetz ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gestellt werden. §2 Der Antrag auf Baugrundlagenbestimmung hat die Art des beabsichtigten Bauvorhabens und die beabsichtigte Verwendung des Gebäudes anzugeben. Dem Antrag sind anzuschließen: a) der Nachweis des Eigentums oder Baurechtes am Baugrundstück oder, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer oder bauberechtigt ist, der Zustimmung des Eigentümers bzw. Bauberechtigten; b) ein Plan über die Lage und die Höhenverhältnisse des Baugrundstückes in zweifacher Ausfertigung. Die Behörde hat spätestens drei Monate nach Einlangen des vollständigen Antrages zu entscheiden. §3 Die Behörde hat die beantragten Angaben nur soweit zu bestimmen, als es unter Bedachtnahme auf die Interessen der örtlichen Raumplanung, der Gesundheit, des Verkehrs, des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes sowie des haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden erforderlich ist. In weiterer Folge gibt Mag. Wolfgang Neururer dann zu verstehen, dass eine Beurteilung von Bauvorhaben durch den Gestaltungsbeirat nur auf gewissen Beurteilungsgrundsätzen basieren könne. Der Gestaltungsbeirat habe sich in den letzten Monaten intensiv mit solchen Beurteilungsgrundsätzen auseinander gesetzt und versucht, diese in einer kompakten und verständlichen Art und Weise zusammen zu fassen. Weil diese für die künftige Arbeit des Gestaltungsbeirates von großer Bedeutung seien, wolle er diese in aller Kürze darlegen und erläutern. Beurteilungsgrundsätze für den Gestaltungsbeirat der Gemeinde Vandans im Hinblick auf die Bestimmungen des § 17 des Vorarlberger Baugesetzes und die Baugrundlagenbestimmung Präambel Gemäß § 17 des Vorarlberger Baugesetzes müssen Bauwerke und sonstige Anlagen so angeordnet und hinsichtlich Größe, Form, Farbe und Baustoffen so gestaltet sein, dass sie sich in die Umgebung, in der sie optisch in Erscheinung treten, einfügen oder auf andere Art der Umgebung gerecht werden. Dabei ist auf eine erhaltenswerte Charakteristik des Orts- und Landschaftsteiles, dem das Bauwerk oder die sonstige Anlage zuzuordnen ist, sowie auf erhaltenswerte Sichtbeziehungen mit anderen Orts- und -5- Landschaftsteilen besonders Rücksicht zu nehmen. Die Charakteristik eines Ortsteiles ist jedenfalls dann erhaltenswert, wenn der Ortsteil durch kulturhistorisch oder architektonisch wertvolle Bauwerke geprägt ist. §1 Für Bauvorhaben, die in ihrer architektonischen Formensprache nicht augenscheinlich dem umliegenden Baubestand entsprechen, gelten im Hinblick darauf, ob sie sich in die Umgebung, in der sie optisch in Erscheinung treten, einfügen oder auf eine andere Art der Umgebung gerecht werden, folgende Grundsätze: (1) Der Proportion des Baukörpers kommt bei der Beurteilung der Einfügung in den Umgebungsbestand eine besondere Bedeutung zu. (2) Die absolute horizontale Ausdehnung eines Baukörpers ist in Abhängigkeit von seiner Strukturierung zu sehen. Daher wird auf die Festlegung einer maximalen Geschossfläche pro Gebäude verzichtet. (3) Die Farbgebung sowohl im Fassaden- als auch Dachbereich hat einen wesentlichen Einfluss im Hinblick auf ein einheitliches Siedlungsbild und damit auf das Orts- und Landschaftsbild. (4) Die architektonische Formensprache ist gegenüber den genannten Kriterien von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung. Es gibt daher grundsätzlich keine Ausschließungsgründe für bestimmte Baukörpertypologien und Dachformen. Die gewählte Typologie und Dachform sollen allerdings in ihrer Grundausrichtung aufeinander reagieren und zudem Rücksicht auf das räumliche Umfeld nehmen. §2 Für die Verwendung von Sonnenkollektoren sowohl beim Neubau als auch bei der wärmetechnischen Sanierung von Gebäuden gelten im Hinblick auf deren Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild folgende ergänzende Gestaltungsrichtlinien: (1) Für die Verwendung von Solarenergie ist ein bewusster Gestaltungswille Voraussetzung für eine Einbindung der Kollektoren in die Gebäudegestaltung und damit deren Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild. (2) Keinesfalls vereinbar mit der Zielsetzung einer bestmöglichen Einfügung in das Ortsund Landschaftsbild sind: a) frei auf einem flachen bzw. flach geneigten Dach oder quer bzw. schräg zur Richtung der Dachneigung aufgestellte Kollektoren, b) frei an der Fassade oder an Balkonbrüstungen angebrachte Kollektoren, c) flächengleich in das Dach bzw. in die Fassade eingebundene Kollektoren, wenn die Abstimmung im Sinne eines gesamthaften gestalterischen Erscheinungsbildes nicht gegeben ist, d) sowie flächenhaft im freien Gelände aufgestellte Sonnenkollektoren ohne Geländeanpassung und/oder bepflanzungsmäßige Einbindung. (3) Als gestaltungsmäßig vertretbare Lösungen im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild sind anzusehen: a) In das Dach integrierte Sonnenkollektoren, vorausgesetzt, dass die Ausrichtung und Neigung des Daches entsprechen sowie eine farbliche Abstimmung mit dem -6- Dach gegeben ist, b) körperhaft in die Dachgestaltung eingebundene Kollektoren mit farblicher und materialmäßiger Abstimmung (diese Form kommt vor allem bei Flachdächern und flach geneigten Dächern zum Tragen), c) in die Fassade und Terrassenbrüstungen als Fassaden gestaltende Elemente integrierte Sonnenkollektoren, wobei dem Ordnungsprinzip und der Optimierung im Zusammenhang mit anderen Fassadenelementen sowie einer materialmäßigen und farblichen Abstimmung besondere Bedeutung zukommt, d) sowie in das Gelände integrierte Sonnenkollektoren, vorausgesetzt, dass das Gelände der erforderlichen Sonnenausrichtung angepasst ist oder werden kann und eine entsprechende bepflanzungsmäßige Einbindung erfolgt. (4) Bei der wärmetechnischen Sanierung bestehender verdichteter Wohnanlagen sowie bei neuen Wohnanlagen ist geschlossener oder verdichteter Bauweise ist bei der Anbringung von Sonnenkollektoren auf eine gestalterische Abstimmung der Gebäude untereinander sowie auf die Vermeidung allfälliger Beeinträchtigungen für den jeweiligen Nachbarn zu achten. (5) Bei all diesen möglichen Formen der Verwendung von Sonnenkollektoren ist eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild im Einzelfall durch den Gestaltungsbeirat erforderlich. Nach zahlreichen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, werden die vom Gestaltungsbeirat der Gemeinde Vandans erarbeiteten Grundsätze für die Beurteilung von Bauvorhaben im Hinblick auf die Bestimmungen des § 17 des Vorarlberger Baugesetzes und die Baugrundlagenbestimmung sowie die ergänzenden Gestaltungsrichtlinien im Hinblick auf die Anbringung von Sonnenkollektoren von allen Anwesenden zustimmend zur Kenntnis genommen bzw. ausdrücklich befürwortet. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine in der Sitzung am 25. November 2008 Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Ausschusses, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, das Wort. Sehr ausführlich erläutert er die in der Sitzung am 25. November 2008 erarbeiteten Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine und führt jene Argumente, die zu diesen Empfehlungen geführt haben, ins Treffen. Ohne Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge werden sodann alle Empfehlungen des Ausschusses einstimmig zum Beschluss erhoben. Anton Kovar gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass aus seiner Sicht eine Sanierung des Fußballplatzes dringend notwendig sei. Er appelliere daher schon heute an alle Damen und Herren der Gemeindevertretung, einen diesbezüglichen Antrag des SCM Vandans entsprechend zu unterstützen. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses in der Sitzung am 28. November 2008 Sehr ausführlich erläutert Gemeinderat Ernst Stejskal die in der Sitzung am 28. November 2008 erarbeiteten Empfehlungen. Während die unter Punkt 2. und 3. geäußerten Empfehlungen schon nach kurzer Diskussion einstimmig zum Beschluss erhoben werden, sprechen sich alle Anwesenden für eine Vertagung der Entscheidung zu Punkt 1. der Tagesordnung aus. Vielen in der Gemeindevertretung sei es bisher nicht möglich gewe-7- sen, in die Projektsunterlagen „Sanierung der Volksschule und der Rätikonhalle“ Einsicht zu nehmen bzw. sich mit den Vorschlägen von Architekt Paul Köck im Detail auseinander zu setzen. GR Ernst Stejskal ersucht deshalb, allen Damen und Herren der Gemeindevertretung so schnell wie möglich eine Plankopie zukommen zu lassen. Beschlüsse jeglicher Art sollen erst dann gefasst werden, wenn sich jede Mandatarin bzw. jeder Mandatar der Gemeindevertretung eingehend und intensiv mit dem Projekt befassen habe können. 6. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2009 Das Inkrafttreten der neuen Abgaben, Steuern und Gebühren, per 01. Januar 2009 setze, so der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen, eine zeitgerechte Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraus. Zusammen mit dem Gemeindekassier habe er deshalb rechtzeitig einen Vorschlag erarbeitet, den es heute zu beschließen gelte. Auch wenn die finanzielle Situationen der Gemeinde nach wie vor äußerst angespannt sei, enthalte dieser Vorschlag keine besonderen Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Überhaupt gebe es nur eine einzige Erhöhung, nämlich beim Kanalbeitragssatz. Dieser werde fast jährlich erhöht und zwar entsprechend den Lebenshaltungskosten. Das bedeute, dass dieser für das Jahr 2008 von 38, 40 Euro auf 39, 70 Euro angehoben werden müsste. Neu in den gegenständlichen Vorschlag müsse der Tarif für die Entsorgung von Bioabfällen sowie ein ermäßigter Tarif bei der Kleinkinderbetreuung, wenn es sich um ein weiteres Kind aus dem selben Haushalt handle, aufgenommen werden. Nach einigen wenigen Wortmeldungen sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Festsetzung der dieser Niederschrift angehängten Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2009 aus und genehmigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen. 7. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2009 Gemeinsam mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold erläutert der Vorsitzende den wiederum zu beschließenden „Beschäftigungsrahmenplan“ für das Jahr 2009. Dieser gliedert sich in 10, 60 Dienstposten in der Kategorie „Angestellte“, in 7, 31 Dienstposten in der Kategorie „Angestellte in handwerklicher Verwendung“ und 6, 88 Dienstposten der Kategorie „Angestellte GAG 2005“. Dem dieser Niederschrift angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan wird daraufhin von den Anwesenden einstimmig zugestimmt. 8. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2009 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes Vorab bedankt sich der Bürgermeister beim Gemeindekassier und seinen Mitarbeiterinnen für die fristgerechte Vorlage des Voranschlages für das Jahr 2009. Wie bereits in den vergangenen Jahren, beschränke sich auch der vorliegende Entwurf mehr oder weniger auf unbedingt notwendige Pflichtausgaben. Nebst den obligaten Sparmaßnahmen sei dieser im heurigen Jahr insbesondere von 3 Investitionsschwerpunkten, nämlich a) der Sanierung der Volksschule bzw. der Rätikonhalle, b) der Sanierung von Gemeindestraßen bzw. dem Bau neuer Brücken sowie c) der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage, -8- gekennzeichnet. Der Entwurf selber, so wiederum der Vorsitzende, sei bereits vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 09. Dezember 2008 ausführlich diskutiert und beraten worden. Eine Empfehlung des Gemeindevorstandes zum vorliegenden Entwurf gebe es allerdings nicht, weil dieser gemäß dem Gemeindegesetz nur zur Kenntnis gebracht werden müsse. Unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzungen und zwar      1/010-7520 – Standesumlage: 139.000, 00 Euro 1/429-7570 – Beiträge an Einrichtungen der freien Wohlfahrt: 5.800, 00 Euro 1/690-7202 – Beiträge für den ÖPNV: 37.700, 00 Euro 2/840-0010 – Erlös aus dem Verkauf von Grundbesitz: 922.000, 00 Euro 2/850-8100 – Leistungserlöse: 5.000, 00 Euro ergebe sich sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen ein ausgeglichenes Aufkommen in Höhe von 7.584.300, 00 Euro. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier die zahlreichen Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet worden sind, wird dem Voranschlag für das Jahr 2009 in der vorliegenden Fassung einstimmig zugestimmt. Eine Zusammenstellung des Voranschlages für das Jahr 2009 wird ebenfalls dieser Niederschrift angehängt. Die Finanzkraft für das Jahr 2009 wird sodann mit 2.941.900, 00 Euro festgestellt. Diese Feststellung erfolgt einstimmig. 9. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  ab 02. Januar 2009 im Gemeindeamt Abfallsäcke zur Entsorgung von Bioabfällen erworben werden können. Der Kaufpreis für einen 8-Liter-Sack betrage 1, 00 Euro, jener für einen 15-Liter-Sack 1, 50 Euro.  es am 17. Dezember 2008 im Gemeindeamt St. Anton i. M. eine gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretungen von St. Anton i. M. und Vandans gegeben habe. Dabei sei es ausschließlich um die Neuerrichtung einer Brücke über die Ill als Teil der Gemeindestraßenverbindung St. Anton i. M. – Vandans gegangen. Wie sich die Gemeindevertretung von St. Anton i. M. letztlich entschieden habe, könne er nicht mit letzter Sicherheit sagen. Dem Vernehmen nach habe es aber einen Beschluss gegeben, wonach dem Bau einer neuen Brücke zugestimmt werde.  er in den letzten Tagen viele positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung im Hinblick auf die Einführung des Ortsbusses per 14. Dezember 2008 erhalten habe. Die Familie Gebhard und Friederike Feurstein habe ihre Freude über die Einführung des Ortsbusses gar schriftlich zum Ausdruck gebracht und diese mit einem süßen „Danke“ bekräftigt.  die weihnachtliche Tischdekoration und die gebackenen Köstlichkeiten allesamt von Sigrun Lassnig, dem guten Geist des Gemeindeamtes, stammen. Ihr gebühre dafür ein ganz besonderer Dank. Abschließend bedankt er sich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung für die tolle Zusammenarbeit, die Unterstützung das ganze Jahr über, und wünscht allen frohe und besinnliche Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009. -9- Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Anton Kovar: Dass ab dem 14. Dezember 2008 in Vandans taktmäßig ein Ortsbus verkehrt, ist äußerst erfreulich. Was den Fahrplan anlangt, gibt es aber auch Kritik aus der Bevölkerung. Kann den Wünschen den Bevölkerung – was den Fahrplan betrifft - jetzt noch Rechnung getragen werden? Antwort des Bürgermeisters: Einen Fahrplan zu konstruieren, der allen Wünschen zu 100 % gerecht wird, wird nie gelingen. Wir alle müssen jetzt erst einmal unsere Erfahrungen machen. Dies gilt auch für den Fahrplan. Nach dem Ende der Wintersaison können kleinere Korrekturen vorgenommen werden. Größe Änderungen, auch im Hinblick auf den Fahrplan, sind erst vor dem Erscheinen des neuen Fahrplanes im Herbst 2009 möglich. Luzia Klinger und DI Alois Kegele: Mit der Einladung zur heutigen Sitzung haben wir wieder einen Terminplan mit allen im Jahre 2009 geplanten Sitzungen erhalten. Abweichend von der bisherigen Praxis haben wir feststellen müssen, dass die Sitzung des Gemeindevorstandes, die Informationssitzung und die Sitzung der Gemeindevertretung immer in ein und der selben Woche stattfinden. An der bisherigen Regelung haben wir mehr Gefallen gefunden. Was ist überhaupt der Grund dafür, dass von der bisherigen Praxis abgewichen worden ist? Antwort des Bürgermeisters: Schon in den vergangenen Jahren hat es immer wieder den Wunsch gegeben, den Sitzungsplan so zu ändern, wie dies jetzt geschehen ist. Das ganze ist ein Entgegenkommen an jene, die diesen Wunsch schon mehrmals geäußert haben. Sollte sich diese „Neuregelung“ überhaupt nicht bewähren, kann diese jederzeit wieder geändert werden. Dass die Informationssitzung und die Sitzung der Gemeindevertretung in ein und der selben Woche stattfinden, hat meiner Meinung nach schon einige entscheidende Vorteile. DI Alois Kegle: Die Entscheidung des Gemeindevorstandes, nämlich den Verein „Tischlein deck dich“ großzügig zu unterstützen, hat sowohl beim Verein als auch in großen Teilen der Bevölkerung positiven Anklang gefunden. Sogar in der Tagespresse ist davon zu lesen gewesen. Im Namen des Vereines möchte ich mich dafür nochmals herzlich bedanken. Antwort des Bürgermeisters: Von Elmar Stüttler und dem Verein insgesamt wird eine großartige Arbeit geleistet, die Dank und Anerkennung verdient. Mit der Initiative des Vereines kann viel Not gelindert werden. Günter Fritz: Immer wieder höre ich Kritik aus der Bevölkerung, dass es ab 02. Januar 2009 die „Gelben Säcke“ nur mehr in einer sehr eingeschränkten Anzahl gibt. Viele Bürgerinnen und Bürger befürchten, dass das festgesetzte Kontingent zu gering bemessen sei und mit diesem kein Auslangen gefunden werden könne. Antwort des Bürgermeisters: Das Kontingent an Gelben Säcken ist nicht von der Gemeinde, sondern vom Gemeindeverband für Abfallwirtschaft festgesetzt worden. Wenn jemand nachweisbar Bedarf an zusätzlichen Gelben Säcken hat, wird er diese auch weiterhin, und zwar kostenlos, bekommen. Im Übrigen muss man wissen, dass das Kontingent insbesondere ob der vielen missbräuchlichen Verwendung festgesetzt worden ist. DI Alois Kegele: Diese heutige Sitzung, der letzten in diesem Jahr, möchte ich stellvertretend für alle Anwesenden zum Anlass nehmen, dem Bürgermeister für die angenehme Zusammenarbeit, für die positive Informationspolitik und dem sehr kollegialen Umgang mit allen Mitgliedern der Gemeindevertretung aufrichtig zu danken. Im Namen aller möchte - 10 - ich ihm ebenfalls frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches neues Jahr 2009 wünschen. Ernst Stejskal: Den Ausführungen meines Vorredners möchte ich mich voll und ganz anschließen. Von Bürgermeister Burkhard Wachter wird eine wirklich konstruktive, angenehme und freundschaftliche Zusammenarbeit gepflegt. In diesem Klima lässt sich gut arbeiten und für die Gemeinde Vandans vieles bewegen. Weil dies keine Selbstverständlichkeit ist, möchte ich mich dafür ausdrücklich bedanken. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. - 11 -