19970424_GVE023

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:16
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-04-24
Erscheinungsdatum 1997-04-24
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 24. April 1997 Niederschrift aufgenommen am 24. April 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 23. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 17. April 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Hans Waidacher sowie die Ersatzleute Rupert Platzer, Roman Zimmermann und Leo Brugger. Entschuldigt: Stefan Jochum, Wolfgang Violand und Eveline Breuss Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 10. und 11. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. März 1997 2. an a) b) Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um Bewilligung zum Anschluß die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: Trend Wohnbau, 6710 Nenzing, Ramschwagstraße 19 Romed und Ilse Ammann, 6773 Vandans, Innerbach 54 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 9. April 1997 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 10. April 1997 5. Vergabe der Sommerblumen 1997 6. Entscheidung zu den erfolgten Ausschreibungen betreffend das Freibad Vandans 7. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über die Aufhebung des Reklamesteuergesetzes 8. Entscheidung zum Antrag von Hermann Bitschnau auf Löschung der Dienstbarkeit des Fahrweges hinsichtlich der Gst.Nr. 1644 und 1645 9. Berichte und Allfälliges -2- 10. Ankauf diverser gebrauchter Gegenstände für das Schwimmbad 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes: Umwidmung von ca. 4500 m2 aus dem Gst.Nr. 2216 „III" von Gewässer in Baufläche/ Betriebsgebiet (Kategorie I) sowie Ersichtlichmachung der über die Grundstücke Nr. 1516/4, 1514, 1520/2, 1520/1 und 1520/3 verlaufenden Zufahrtsstraße als Verkehrsfläche Erledigung der Tagesordnung: Vor Eingang in die Tagesordnung bringt der Bürgermeister das Schreiben von Gerhard Flatz vom 7. April 1997 zur Verlesung, mit welchem Gerhard Flatz seinen Mandatsverzicht gemäß § 39 Gemeindegesetz zum Ausdruck bringt. Den weiteren Ausführungen des Vorsitzenden zufolge, habe der nächstgereihte Ersatzmann der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und Parteifreie, Hans Waidacher, anläßlich einer persönlichen Vorsprache am 16. April 1997 zum Ausdruck gebracht, daß er auf das freigewordene Mandat von Gerhard Flatz nachrücken werde. Diesen Sachverhalt habe er dann mit Schreiben vom 17. April 1997 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mitgeteilt. Im Anschluß daran übergibt der Bürgermeister den von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Schreiben vom 18. April 1997 überlassenen Wahlschein an Hans Waidacher und heißt diesen im Kreise der Gemeindevertretung herzlich willkommen. 1. Die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. März 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung der zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift Peter Scheider das Wort und erläutert die Empfehlungen des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 9. April 1997 im Detail: Während die Empfehlungen des Ausschusses zu den Punkten 2. und 3. einstimmig angenommen werden, ergibt sich zur beabsichtigten Teilablehnung des Ansuchens der Harmoniemusik (Punkt 1) eine angeregte Diskussion. Bgm. Burkhard Wachter plädiert eingangs seiner Ausführungen für ein Überdenken dieser diesbezüglichen Empfehlung des Ausschusses. Nachdem der Voranschlag 1997 bereits eine entsprechende Zuweisung an die Harmoniemusik beinhalte, sehe er keinen Anlaß für die empfohlene Teilablehnung. Durch die Tatsache, daß die Harmoniemusik ihre Aufwendungen bisher nur alle 3-4 Jahre zur Bezuschussung vorgelegt habe, sei der Gemeinde kein finanzieller Nachteil erwachsen. In diesem Intervall seien in der Vergangenheit mehr oder weniger alle Ansuchen der Harmoniemusik eingelangt - die gegenständliche Praxis müsse daher fast als Tradition bezeichnet werden. Auch wenn die Empfehlung des Ausschusses, dernach solche Ansuchen der Ortsvereine grundsätzlich frühestmöglichst, spätestens aber am Ende eine Vereinsjahres einzubringen sind, durchaus seine Berechtigung habe, ersuche er angesichts der bisherigen Praxis eindringlich um Nachsicht. -3- Als Obmann des gegenständlichen Ausschusses begründet Peter Scheider daraufhin nochmals die Beweggründe für diese Empfehlung. Die Empfehlung des Ausschusses basiere ausschließlich auf der Tatsache, daß man allen Ortsvereinen schon vor Jahren sowohl mündlich als auch schriftlich ans Herz gelegt habe, solche und ähnliche Ansuchen immer unverzüglich, spätestens aber am Ende des betreffenden Kalenderjahres, einzubringen. Gottfried Schapler bringt in seiner Wortmeldung teilweise Verständnis für die Empfehlung des Ausschusses zum Ausdruck. Wenn im Voranschlag eine entsprechende Bedeckung fehle, müsse man solche Ansuchen ablehnen oder zurückstellen. Nachdem im gegenständlichen Falle aber eine budgetäre Berücksichtigung erfolgt sei, könne er sich allerdings auch eine von der Empfehlung des Ausschusses abweichende Erledigung vorstellen. Die im Jahre 1993 getätigten Aufwendungen habe man vermutlich bereits einmal bezuschußt, sodaß das Ansuchen der Harmoniemusik entsprechend berichtigt werden müsse. Der Vorsitzende bestätigt in seiner Wortmeldung eine Bezuschussung von Aufwendungen der Harmoniemusik im Jahre 1993. Diese seien aber laut einer Auskunft des früheren Obmannes nicht ident mit den nunmehr nachgewiesenen Aufwendungen. Es gebe daher keinen triftigen Grund, diese restlichen aus dem Jahre 1993 resultierenden Aufwendungen nicht anzuerkennen. Hans Waidacher spricht sich grundsätzlich für eine größtmöglichste Förderung aller Ortsvereine aus. Trotzdem müsse man von allen Ortsvereinen die Einhaltung solcher Antragstermine oder -fristen erwarten können. Eine kleine Bestrafung jener Vereine, die diese Termine nicht einhalten, sei durchaus zulässig. Josef Tschofen weist seinerseits auf die Förderung von Musikvereinen in anderen Gemeinden hin. Im Vergleich dazu gebe sich die Harmoniemusik Vandans ohnehin bescheiden. Dem Tourismus und allen öffentlichen Belangen stehe die Vandanser Harmoniemusik äußerst positiv gegenüber. Eine Ausnahme im gegenständlichen Fall sei seiner Meinung nach daher mehr als vertretbar, zumal im Voranschlag 1997, wie bereits erwähnt, eine entsprechende Zuwendung enthalten sei. Vbgm. Franz Egele macht deutlich, daß mit der Aufnahme dieser Zuwendung an die Harmoniemusik im Voranschlag auch eine Vorentscheidung zugunsten der Antragsteller gefallen sei. Nachdem die Vorgangsweise der bisherigen Handhabung entsprochen habe, sehe er auch keinen Anlaß für eine Kürzung des Förderungsbeitrages. Josef Maier schließt sich der Wortmeldung des Vorredners vollinhaltlich an. Die Grundsatzdiskussion in dieser Angelegenheit habe man bereits bei der Erstellung des Voranschlages geführt. Zum heutigen Zeitpunkt erachte er diese als überflüssig. Seiner Auffassung nach solle lediglich geprüft werden, ob hinsichtlich der aus dem Jahre 1993 resultierenden Aufwendungen nicht doch eine Doppelförderung vorliege. Dem folgenden Antrag des Bürgermeisters, die von der Harmoniemusik in den Jahren 1993 bis 1996 nachgewiesenen Aufwendungen in Höhe von S 190.645, 19 mit einem 50%igen Kostenbeitrag zu unterstützen, wird daraufhin mit 16 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: Peter Scheider, Michael Zimmermann, Günter Fritz, Wilhelm Pummer und Hans Waidacher) stattgegeben. 4. Anhand der vorliegenden Anträge erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 10. April 1997 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail ergeben sich dann folgende Erledigungen: -4- a) Theresia Schoder bzw. Elisabeth Neher: Das Grundstück Nr. 1279/2 von Elisabeth Neher und die Grundstücke Nr. 1280 bzw. .461 und .462 von Theresia Schoder sollen in Ergänzung zum Beschluß der Gemeindevertretung vom 20. Februar 1997 (Rückwidmung der Gst.Nr. 1289/1 und 1279/1) von (BW) in FL rückgewidmet werden. Entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig die von amtswegen beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes. b) Erna Auderer: Ebenso sollen die Grundstücke Nr. 110/6 und .916 von Erna Auderer im Sinne einer gebietsweisen Widmung (Umwidmung der Gst.Nr. 100, 101, 102 und 103 sowie der Bpn. .32 und .873 von Johann Maier von FL in BW) von FL in BW umgewidmet werden. Dem gegenständlichen Antrag - ebenfalls von amtswegen - wird angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses ebenfalls einstimmig zugestimmt. c) Gisela und Norbert Thum: Mit Schreiben vom 28. Jänner 1997 ersuchen die Antragsteller um Umwidmung von ca. 1550 m2 aus den Gst.Nr. 213/3, 213/5 sowie Bp. .786 von FL in BW. Aufgrund der Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird dem gegenständlichen Antrag einstimmig zugestimmt. Gottfried Schapler regt in diesem Zusammenhange an zu prüfen, eine Teilfläche der nordseitig angrenzenden Liegenschaft Nr. 209/3 in diese Umwidmung einzubeziehen. d) Gaualangaweg: Der nunmehrige „Gaualangaweg" soll der Ordnung halber im Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesen werden. Dem gegenständlichen Antrag wird entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig entsprochen. e) Siegfried Bitschnau, Hans Bleiner und Erich Wachter: Die gemeinsamen Antragsteller ersuchen mit Schreiben vom 8. April 1997 um Umwidmung der beiden Restflächen aus den Grundstücken Nr. 1520/1 (= ca. 800 m2) und 1520/3 (= ca. 1000 m2) von Forstfläche bzw. FF in BB (Kategorie I). In Anlehnung an die Stellungnahme des Raumplanungsausschusses wird dem gegenständlichen Antrag ebenfalls einstimmig entsprochen. Siegfried Bitschnau hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Im Anschluß an diese Entscheidungen ergibt sich eine breite Diskussion zur Empfehlung des Raumplanungsausschusses, bei der Neunummerierung der Wohnhäuser bzw. sonstiger Gebäude mit öffentlicher Bedeutung Schilder in eloxiertem Aluminium mit Gravur zu verwenden. Sprecher aller Fraktionen äußern Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Ausführung, auch wenn die beabsichtigte Art durchaus als ansprechend beurteilt werden müsse. Ein wesentliches Kriterium müsse allerdings die gute Lesbarkeit und zwar sowohl der Hausnummern- als auch Straßenbezeichnungstafeln darstellen. Die gute Lesbarkeit müsse bei der vorgesehenen Ausführung bezweifelt werden. Dies gelte auch für die Straßenbezeichnungstafeln. -5- Einhellig sprechen sich alle Anwesenden letztlich für die Einholung weiterer Vorschläge aus und bevollmächtigen den Gemeindevorstand, zusammen mit dem Raumplanungsausschuß nach Vorliegen dieser zusätzlichen Muster namens der Gemeindevertretung eine Entscheidung zu treffen. Unabhängig davon genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung eine sofortige Bestellung sämtlicher benötigter Aluminiumsteher für die Straßenbezeichnungstafeln bei der Firma Hydro Aluminium Nenzing und zwar auf Basis des dortigen Angebotes vom 15. April 1997. 5. Einleitend informiert der Bürgermeister über das Bemühen, zur anstehenden Vergabe mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Leider seien letztlich nur zwei Angebote fristgerecht eingelangt. Diese werden in der Folge vom Vorsitzenden erläutert und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Das Angebot der Firma Ammann, Hohenems, weist eine Netto-Summe von S 40.798, -, jenes der Firma Bitschnau, Vandans, eine solche von S 39.325, aus. Nach kurzer Diskussion sprechen sich die Anwesenden daraufhin für eine Annahme des von der Firma Bitschnau, Vandans, vorliegenden Angebotes aus und genehmigen die darin enthaltenen Anschaffungen. Abschließend macht der Bürgermeister aufmerksam, daß im gegenständlichen Leistungsumfang das Liefern der zahlreichen „Geranienkübel" nicht inkludiert sei. 6. In kurzen Zügen erinnert der Bürgermeister, daß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20. März 1997 die öffentliche Ausschreibung eines Badewartes für die kommende Badesaison und die Vermietung des Kiosk beschlossen habe. Diese Ausschreibung sei in der Folge in den „Vorarlberger Nachrichten", im „Anzeiger", in den amtlichen „Mitteilungen des Gemeindeamtes" und an der Amtstafel erfolgt. Auf diese Ausschreibung hin seien insgesamt 10 Bewerbungen eingelangt und zwar 3 Bewerbungen für die Tätigkeit des Badewartes, 4 Bewerbungen betreffend den Kiosk und 3 Bewerbungen für das gesamte Freibad, also Badewart und Kiosk. Vom langjährigen Betreiber des Freibades, Albert Peter, sei leider kein Angebot eingelangt. Aus mehrfachen Überlegungen plädiere er persönlich für eine gemeinsame Vergabe von Badewart und Kiosk an eine(n) der 3 diesbezüglichen Bewerber(innen). Auch Gottfried Schapler spricht sich für eine Gesamtvergabe des Freibades aus. Eine solche Vergabe habe unübersehbare Vorteile und müsse deshalb befürwortet werden. Den Ausführungen der Vorredner schließt sich auch Hans Waidacher an. Seiner Meinung nach sei die vom Bürgermeister angestrebte Einnahmenerhöhung von bisher ca. S 35.000, - auf nunmehr ca. S 100.000, -überzogen. Vom Bürgermeister und den übrigen Verantwortlichen sei demnach verabsäumt worden, die jährlichen Einnahmen kontinuierlich anzuheben. In seiner Antwort weist der Bürgermeister diese Vermutung und andere Spekulationen in diesem Zusammenhange entschieden zurück. Noch vor 5 Jahren habe sich neben Albert Peter kein einziger Bewerber für das Freibad Vandans eingestellt. Die Gemeinde habe damals also keine andere Wahl gehabt, als dieses eine Angebot anzunehmen. In den letzten Jahren habe man gewaltige Investitionen im Freibad getätigt. Trotz diesen Investitionen habe man aber keine höheren Einnahmen erzielen können, weil sich die Gemeinde selbstverständlich an den abgeschlossenen Vertrag gehalten habe. Nachdem dieser Vertrag mit 15. September 1996 nunmehr aber ausgelaufen sei, fühle er sich verpflichtet, für die Gemeinde höhere Einnahmen zu fordern. Gerlinde Linder macht in ihrer Wortmeldung deutlich, daß das Bestreben des Bürgermeisters, nämlich aus dem Freibad höhere Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen, durchaus legitim und richtig sei. Aus den vorliegenden Angeboten lasse sich im übrigen die Richtigkeit dieser Überlegungen unzweifelhaft erkennen. -6- Josef Maier spricht sich für eine emotionslose und nüchterne Betrachtung dieser Angelegenheit aus. Nachdem der bisherige Vertrag ausgelaufen sei, gehe die Neuausschreibung des Freibades in Ordnung. Aufgrund der vom Gemeindeamt getätigten Ausschreibung habe sich jedermann bewerben können. Vbgm. Franz Egele bekräftigt in seiner Wortmeldung die gewählte Vorgangsweise. Auch wenn Albert Peter das Freibad Vandans ohne Zweifel mustergültig geführt und betreut habe, dürfe man sich einer Neuausschreibung im Interesse der Gemeinde nicht verschließen. Es sei nicht nur legitim sondern eine Verpflichtung der Gemeindeverantwortlichen, auch aus diesem Titel hinkünftig höhere Einnahmen zu erzielen. Bgm. Burkhard Wachter plädiert sodann nochmals für eine Gesamtvergabe des Freibades und bringt die eingelangten Angebote den Anwesenden detailliert zur Kenntnis. Seiner Meinung nach werde das Angebot von Erna Violand den Vorstellungen der Gemeinde am ehesten gerecht, wenngleich auch das Angebot von Norbert Tagwercher durchaus diskutable Überlegungen beinhalte. Josef Maier schließt sich den Überlegungen des Bürgermeisters an. Seiner Meinung nach sei das vorliegende Angebot von Erna Violand in jeder Hinsicht überlegt und durchaus annehmbar. Wenn dieses Angebot angenommen werde, müsse im Vertrag allerdings berücksichtigt werden, daß die Einnahmen sich entsprechend erhöhen, wenn der Eintrittskartenerlös 20% über dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre liege. Josef Tschofen ergänzt, daß ein solcher Vertrag auch eine umgekehrte Ausfallsklausel enthalten müsse. Eine solche komme dann zu tragen, wenn das Freibad aus Verschulden der Betreiberin oder des Betreibers außer Betrieb genommen werden müsse. Vbgm. Franz Egele beurteilt die Wahrscheinlichkeit, das Bad wegen eines technischen Gebrechens ganz oder teilweise außer Betrieb nehmen zu müssen, als äußerst gering, auch wenn das Bad bereits stolze 35 Jahre alt sei. Gottfried Schapler begrüßt die von Josef Maier geäußerte Anregung. Diese sollte seiner Meinung nach dahingehend ergänzt werden, daß die Ausfallhaftung bei längerer Sperre des Bades auf S 1.000, -- pro Tag und maximal S 60.000, - für die Saison begrenzt werde. Unter Berücksichtigung der von Josef Maier und Gottfried Schapler angeregten Ergänzungen, sprechen sich die Anwesenden sodann einstimmig für eine Annahme des Angebotes von Erna Violand aus und stimmen einer Vermietung des Freibades für vorerst 1 Badesaison an die vorerwähnte Bewerberin zu. 7. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 8. Das von Hermann Bitschnau eingelangte Ansuchen vom 17. April 1997 wird vom Vorsitzenden verlesen. Der Antragsteller ersucht darin um Löschung der zugunsten der Gemeinde Vandans auf den beiden Grundstücken Nr. 1644 und 1645 eingetragenen Dienstbarkeit des Fahrweges. Das Ansuchen wird insbesondere damit begründet, daß die gegenständliche Dienstbarkeit seit Jahrzehnten nicht mehr ausgeübt werde und die gegenständlichen Grundstücke nunmehr teilweise bebaut werden sollen. Nachdem der betreffende Ortsteil zwischenzeitlich über eine öffentliche Gemeindestraße erschlossen wird und somit keine Notwendigkeit mehr zur Ausübung dieses Dienstbarkeitsrechtes besteht, stimmen die Anwesenden einer antragsgemäßen Erledigung einstimmig zu. -7- Gottfried Schapler regt in diesem Zusammenhange an, auch andere angrenzende Liegenschaften hinsichtlich solcher oder ähnlicher Dienstbarkeitsrechte zugunsten der Gemeinde zu prüfen. Soferne auch anderswo auf diese nicht mehr praktizierten Rechte verzichtet werden könne, solle im Grundbuch eine Löschung derselben beantragt werden. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - gemäß dem Schreiben vom 21. April 1997 von Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz mit dem Vertreter der Firma Karl Gabriel, RA Dr. Konzett, sogenanntes einfaches Ruhen des Verfahrens vereinbart worden sei. Dies bedeute im Ergebnis, daß die Gegenseite an der Fortsetzung des Verfahrens nicht interessiert sei. Selbstverständlich habe RA Dr. Flatz die Gegenseite aufgefordert, die gesamten Kosten seines Einschreitens zu bezahlen, andernfalls er das Verfahren fortsetzen werde. - am 15. April 1997 im Rahmen der Standessitzung auch die ehemalige „Landwirtschaftliche Haushaltungsschule Gauenstein" besichtigt worden sei. Der Bauzustand insgesamt und das dortige Raumangebot im speziellen, habe alle Beteiligten positiv überrascht. Angesichts dessen habe der Standesausschuß den Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns um Prüfung ersucht, inwieweit eine Unterbringung des Heilpädagogischen Schulzentrums in diesen Räumlichkeiten möglich wäre. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich nachstehende Wortmeldungen: Dipl. Ing. Alois Kegele: Am Mittwoch, dem 16. April 1997, hat eine angemeldete Kassaprüfung durch den Prüfungsausschuß stattgefunden. Erfreulicherweise konnten keine gravierenden Mängel festgestellt werden. Einen schriftlichen Prüfungsbericht werde ich in den nächsten Tagen dem Bürgermeister zur Stellungnahme zukommen lassen. Dipl. Ing. Alois Kegele: Über Initiative des Kulturausschusses findet am Dienstag, dem 29. April 1997, um 20.00 Uhr, in den Fernsehräumen des Tourismusbüros ein Vortrag mit Facharzt Dr. Norbert Walter zum Thema „Haut - Sonne - Krebs" statt. Alle Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung sind dazu ebenfalls herzlich eingeladen. 10. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge haben sich bei der Übergabe des Freibades am 8. April 1997 noch einige Gegenstände im Freibad Vandans befunden, die vom bisherigen Pächter Albert Peter privat angeschafft worden sind. Nachdem diese für den Betrieb des Freibades allesamt dringend benötigt werden empfiehlt er, diese dem Eigentümer abzulösen. Eine Zustimmung zum Verkauf an die Gemeinde liege vom Eigentümer selbstverständlich vor. Auch habe er persönlich alle Gegenstände auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft. Angesichts der vom Bürgermeister geschilderten Notwendigkeit, stimmen die Anwesenden einstimmig dem Ankauf nachstehender gebrauchter Gegenstände zu und genehmigen die daraus resultierenden Aufwendungen in Höhe von S 26.010, -: 1 1 2 1 1 1 1 3 1 Wandkonstruktion, 1 Kasten und 1 Garderobe im Bademeisterzimmer Markise (300 x 200 cm) Jalousien Wandkasten Regal (für die Musikanlage) Schreibtafel (Kiosk) Uhr (groß) Abfallwagen Tischtennisplatte mit Zubehör -8- 2 Seifenspender 2 Handtuchspender 4 WC-Auflagenspender 1 Staub- und Wassersauger 40 Aschenbecher für Liegewiese 8 Sonnenschirmständer Diverses Kleinmaterial (Lampe, Wasser- und Stromleitungen etc.) 11. Der am 23. April 1997 eingelangte Antrag wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht das Landeswasserbauamt Bregenz um Umwidmung von ca. 4500 m2 aus dem Grundstück Nr. 2216 „III" von derzeit „Gewässer" in „Baufläche/Betriebsgebiet (Kat. I)". Gleichzeitig wird beantragt, die über die Grundstücke Nr. 1516/4, 1514, 1520/2, 1520/1 und 1520/3 verlaufende Zufahrtsstraße im Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche" ersichtlich zu machen. In Anlehnung an die unter Punkt 4. der Tagesordnung bereits beschlossene Umwidmung der restlichen Grundstücke Nr. 1520/1 und 1520/3, genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig auch die beantragte Umwidmung von ca. 4500 m2 aus dem Grundstück Nr. 2216 „III" im Sinne des Antrages. Ebenso wird der Ersichtlichmachung der über die Grundstücke Nr. 1516/4, 1514, 1520/2, 1520/1 und 1520/3 verlaufenden Zufahrtsstraße im Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche" einhellig zugestimmt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.25 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: