20140123_GVE038

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:15
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2014-01-23
Erscheinungsdatum 2014-01-23
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 23. Jänner 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 38. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 16. Jänner 2014 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Leo Brugger sowie Manfred Blenke und Paul Schoder als Ersatzleute. Entschuldigt: Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Rita Zint Nicht erschienen: Martin Burtscher Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Punkt 4. „Neuerliche Entscheidung zu den Anträgen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes von Ernst Moosbrugger sen. und Ernst Moosbrugger jun.“ von der Tagesordnung abzusetzen und einen neuen Beratungsgegenstand als Punkt 9. „Neubau eines Pflegeheimes in Bartholomäberg: Festlegung der weiteren Vorgangsweise“ auf die Tagesordnung zu setzen, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2013 2. Präsentation des neuen Wohnbauprojektes der VOGEWOSI bzw. der Firma RHOMBERG Bau GmbH auf dem Grundstück Nr. 35/3 3. Entscheidung zu der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 07. Jänner 2014 betreffend die Anstellung einer weiteren Mitarbeiterin im Kindergarten 4. Änderung oder Aufhebung der Verordnung vom 24. März 1999 über eine Änderung der Garagenverordnung 5. Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, auf Erhöhung der Betragsgrenzen betreffend den Betreuungsdienst 6. Verbauung des Gluandigrabens: Genehmigung zum Ankauf einer weiteren Fläche von Walter Wachter 7. Änderung der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen) gemäß § 16 Gemeindegesetz 8. Berichte und Allfälliges 9. Neubau eines Pflegeheimes in Bartholomäberg: Festlegung der weiteren Vorgangsweise Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013 Die Verhandlungsschrift über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter nachstehenden Ergänzungen einstimmig genehmigt. Seite 4, 5. Absatz: Den Ausführungen von Ulrike Bitschnau zufolge, sollte ein Pflegebzw. Seniorenheim gut erreichbar sein. Deshalb plädiere sie persönlich für die Errichtung dieses weiteren Heimes irgendwo auf dem Talboden. Wenn es allerdings Verträge aus früheren Zeiten gebe, die eine Errichtung zwingend oben in Bartholomäberg vorsehen, müsse man diese Verträge selbstverständlich einhalten. Ganz generell spreche sie sich für eine gütliche Einigung mit den anderen Montafoner Gemeinden aus, was die Frage des Standortes betreffe. Seite 4, 6. Absatz: Ernst Stejskal erinnert, dass bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 19. September 2013 der Vorschlag der Gemeinde Bartholomäberg abgelehnt worden sei. Er wolle jedenfalls nicht, dass dieser Neubau auf einem Grundstück errichtet werde, das lediglich auf einem Baurecht fuße. Er plädiere daher für den Kauf eines Grundstückes, wie dies bereits mit den anderen Gemeinden vorher schon besprochen worden sei. Den Vorschlag der Gemeinde Bartholomäberg, nämlich ein der Pfarre gehörendes Grundstück für diesen Zweck zu lukrieren, halte er für völlig sinnlos. Ganz grundsätzlich spiele für ihn ein Platz am Bartholomäberg keine so wichtige Rolle. Ein Platz im Tal mit etwas mehr Infrastruktur wäre sicher die bessere Variante. Auch MMag. Eva-Maria Hochhauser gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass diese Niederschrift sehr knapp verfasst worden sei. Beim Durchlesen habe man fast den Eindruck gewinnen müssen, dass es zu den einzelnen Tagesordnungspunkten überhaupt keine Diskussion gegeben habe. Dies sei aber nicht der Fall gewesen, denn es habe doch „zig“ Wortmeldungen zu den einzelnen Punkten gegeben. In seiner Antwort macht Bgm. Burkhard Wachter deutlich, dass das richtige Verfassen der Verhandlungsschrift nicht immer leicht sei. Oft wiederhole sich eine Wortmeldung vom Inhalt her. Dann bleibe eine solche in der Regel in der Verhandlungsschrift unerwähnt, weil dies zu einer Aufblähung der Verhandlungsschrift führen würde. Immer wieder müsse er Kritik hören, weil die Protokolle mit 12 und mehr Seiten viel zu umfassend seien und diese niemand mehr lese. Immer wieder gelte es abzuwägen, welche Wortmeldungen, speziell wenn diese sehr kurz seien, im Protokoll anzuführen und welche nicht. Die Gemeindevertreter/innen Josef Maier, Manfred Schapler, Thomas Maier, Werner Vergut, Martin Tschabrun und Leo Brugger nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 19. Dezember 2013 nicht anwesend waren. 2. Präsentation des neuen Wohnbauprojektes der VOGEWOSI bzw. der Firma RHOMBERG Bau GmbH auf dem Grundstück Nr. 35/3 2 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 In ganz kurzen Zügen erinnert der Vorsitzende einleitend an den Wunsch der Gemeindevertretung, auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 35/3 ein Wohnbauprojekt zu errichten. Mit der VOGEWOSI bzw. der Firma RHOMBERG Bau GmbH sei es gelungen, zwei äußerst potente Interessenten für dieses Projekt zu finden. Besonders glücklich müsse dabei der Umstand gewertet werden, dass einer der Partner klassische Mietwohnungen und der andere klassische Eigentumswohnungen (nicht Ferienwohnungen) realisieren wolle. Das Gesamtprojekt beinhalte 5 selbständige Baukörper, wobei in einer ersten Etappe lediglich 2 Objekte samt einer Tiefgarage zur Ausführung kommen sollen. Alle Details zum Projekt werde nun aber der Planer selber, nämlich Dipl. Arch. (FH) Christian Vonier, darlegen, den er bei dieser Gelegenheit recht herzlich in diesem Kreise begrüßen wolle. Einen ebenso herzlichen Willkommensgruß wolle er gleichzeitig auch der Vertreterin der Firma Rhomberg Bau GmbH, nämlich Frau DI Simone Schick, sowie dem Vertreter der VOGEWOSI, nämlich Prok. Bmst. Alexander Pixner, widmen, bevor er das Wort dem Vertreter des Architekturbüros LANG VONIER ARCHITEKTEN ZT GmbH, Göfis, erteile und diesen um eine kurze Projektsvorstellung ersuche. Christian Vonier bedankt sich in der Folge für die Möglichkeit, heute in diesem Kreise dieses seiner Meinung nach äußerst interessante Projekt vorstellen zu dürfen. Anhand einer PowerPoint Präsentation erläutert Christian Vonier sodann den bisherigen Werdegang und bringt Informationen zum derzeitigen „IST-Stand“ und dem künftigen „SOLLStand“. Chronologisch zusammengefasst führt Dipl. Arch. Christian Vonier aus, dass es am 13. September 2013 das erste Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Vandans, der Rhomberg Bau GmbH sowie der VOGEWOSI gegeben habe. In diesem Gespräch habe man sich gemeinsam auf die Grundlagen (Hochspannung, Erschließung, Bebauungsplan) geeinigt. Auch die Möglichkeit, einzelne Räume bzw. Geschosse einer gewerblichen Nutzung zu überlassen, sei in diesem Zusammenhang geprüft worden. Auch die maximale Größe des Gesamtprojektes sowie die Mindestanzahl an Wohnungen sei dabei zur Sprache gekommen. Besonders freue ihn der Umstand, dass letztlich das Architekturbüro LANG VONIER den Auftrag erhalten habe, ein städtebauliches GesamtbebauungsProjekt für das Grundstück Nr. 35/3 zu erarbeiten. In weiterer Folge habe es dann eine Vorbesprechung mit DI Reinhard Falch, einem Mitglied des örtlichen Gestaltungsbeirates, gegeben. Von DI Reinhard Falch sei dabei in Anlehnung an den bestehenden Bebauungsplan klar und deutlich zum Ausdruck gekommen, dass der gegenständliche Baubereich am Ortseingang von Vandans liege und er sich wünsche, dass auf diesen Umstand Rücksicht genommen werde. Seiner Meinung nach sei dieser Bereich äußerst sensibel zu bewerten. Seiner Vorstellung zufolge sollte es gelingen, mit dem vorliegenden Projekt eine „Torsituation“ am Ortseingang zu schaffen, die mit einer Baumallee noch unterstrichen werden könnte. Ein weiterer Wunsch von DI Reinhard Falch habe darin bestanden, dieses Wohnbauprojekt ohne die Errichtung von Carports auszuführen. Auch der Wunsch auf eine hohe „Durchlässigkeit“ bzw. auf viele „Durchblicke“ der einzelnen Baukörper – und zwar zum und vom Dorfzentrum aus – sei von diesem geäußert worden. Nachdem versucht worden sei, all diese Überlegungen in einen ersten Entwurf einzuarbeiten, habe es im Dezember des vergangenen Jahres dann wieder Gespräche mit den Bauherren und der Gemeinde gegeben. Nun liege ein erster „vorstellungsreifer“ Entwurf auf dem Tisch, der die Errichtung von insgesamt 5 Baukörpern auf einer zirka 6.600 m² großen Teilfläche des Grundstückes Nr. 35/3 vorsehe. In einem ersten Schritt, so Christian Vonier abschließend, sei nun die Errichtung von zwei Baukörpern beabsichtigt, wobei einer im Auftrag der VOGEWOSI mit zirka 20 Mietwohnungen und einer im Auftrag der Firma Rhomberg Bau GmbH mit zirka 18 Eigentumswohnungen zur Ausführung gelangen soll. Leo Brugger begrüßt in seiner Wortmeldung die Realisierung dieses Projektes und freut sich über diese Kombination von Miet- und Eigentumswohnungen. Ganz besonders freue ihn auch die Anwesenheit der Vertreter von der Firma Rhomberg Bau GmbH sowie der VOGEWOSI zu dieser heutigen Präsentation. Gerade in der heutigen Zeit sei extrem wichtig, auch im ländlichen Bereich sozialen und leistbaren Wohnraum zu schaffen. Wenn es möglich sei, wolle er vom Vertreter der VOGEWOSI noch wissen, in welcher 3 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 Größenordnung sich die Mietpreise bei den Mietwohnungen der VOGEWOSI bewegen werden. In seiner direkten Antwort gibt Prokurist Alexander Pixner von der VOGEWOSI dann zu verstehen, dass die VOGEWOSI einer von vielen gemeinnützigen Bauträgern sei. Wie alle gemeinnützigen Bauträger sei auch die VOGEWOSI sehr bemüht, tatsächlich leistbaren Wohnraum zu schaffen. Allerdings sei dies bis zum Ende des vergangenen Jahres eher schwierig gewesen. Mit Wirksamkeit vom Jänner 2014 habe das Land Vorarlberg aber neue Wohnbauförderrichtlinien erlassen. Mit diesen werde es leichter gelingen, wieder leistbaren Wohnraum zu schaffen. Im Moment könne man davon ausgehen, dass der Mietpreis zwischen 8, 70 bis 8, 90 Euro (brutto) pro Quadratmeter liegen werde. Bgm. Burkhard Wachter erinnert bei dieser Gelegenheit, dass überhaupt alle Wohnungen der VOGEWOSI barrierefrei gebaut werden und sämtliche Objekte über einen Personenlift verfügen. Persönlich hoffe er, dass schon mit dem Bau der ersten Etappe mehr oder weniger alle Interessenten für eine Mietwohnung zufrieden gestellt werden können. Mit dem Bau der restlichen Anlagenteile werde man beginnen, wenn es dafür wieder konkreten Bedarf bzw. eine entsprechende Nachfrage gebe und die Entwicklung insgesamt die Realisierung des übrigen Baukörper rechtfertige. Leider sei es bis zum heutigen Tage nicht gelungen, einen oder mehrere Interessenten für eine gewerbliche Nutzung einzelner Räume bzw. Bauteile zu finden. Um so wichtiger sei daher die Überlegung, in den erst später zur Realisierung kommenden Bauteile entsprechende Räumlichkeiten für diesen Zweck vorzusehen. Dipl. Arch. (FH) Christian Vonier weist über Ersuchen des Bürgermeisters darauf hin, dass der voraussichtliche Baubeginn für den ersten Bauabschnitt im heurigen Herbst liegen werde. Mit der Fertigstellung dieses ersten Bauabschnittes könne bei realistischer Betrachtung im Frühjahr des Jahres 2016 gerechnet werden. Stefan Jochum begrüßt die Realisierung dieses Bauprojektes am Ortseingang von Vandans ebenfalls. Die Entwürfe, die heute hier präsentiert worden seien, seien wirklich beeindruckend. Weil es heute noch keine Details gegeben habe hoffe er zuversichtlich, dass aus ganz grundsätzlichen Überlegungen bei der Gestaltung der Fassade mit viel Gespür und Feinfühligkeit agiert werde. Christian Vonier bestätigt, dass er heute noch keine konkreten Informationen geben könne was die Gestaltung der Fassade, die Dachform und vieles andere betreffe. Konkrete Überlegungen dazu werde es erst in den nächsten Monaten geben. MMag. Eva-Maria Hochhauser ersucht um eine kurze Erläuterung, wie sich die Parkplatzsituation insgesamt darstelle. Christian Vonier bedauert, dass er auch zu dieser Frage beim derzeitigen Stand der Planungen noch keine konkrete Antwort geben könne. Außerdem müsse ja auch noch abgewartet werden, von welcher Anzahl an Mindest- bzw. Höchststellplätzen ausgegangen werden müsse. Werner Vergut erinnert an eine Überlegung früherer Jahre, nämlich von der Bahnhofstraße aus eine direkte Erschließungsstraße zum Schwimmbad der Gemeinde Vandans, so zu sagen als Umfahrungsstraße, zu schaffen. Wenn es solche Überlegungen noch immer gebe, sei es jetzt an der Zeit, diese wieder aufzugreifen und in dieses Projekt miteinfließen zu lassen. Wenn es je einmal eine Entlastung des Ortskernes geben soll, könne dies nur mit der Realisierung einer solchen Umfahrungsstraße gelingen. Josef Maier plädiert in seiner Wortmeldung dafür, die Errichtung einer allfälligen „Umfahrungsstraße“ jetzt nicht direkt mit diesem vorliegenden Bauprojekt zu verknüpfen. Wenn er sich die örtliche Situation richtig vorstelle, müsste eine solche „Umfahrungsstraße“ 4 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 ohnehin weiter unten, also mehr zur Ill hin, geplant werden. Dem heute präsentierten Projekt könne man leichten Herzens zustimmen. Es zeichne sich nämlich durch Charme und Qualität aus. Wie vom Bürgermeister bereits erwähnt worden sei, hoffe auch er darauf, dass es irgend wann noch einmal gelinge, den einen oder anderen gewerblichen Interessenten zu finden, dem man im nächsten Bauabschnitt noch entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen könne. Ganz besonders erfreulich werte er die Tatsache, dass es von beiden Projektbetreibern keine Anfrage betreffend die Nutzung der einen oder anderen Wohnung als Ferienwohnung gegeben habe. Vbgm. Michael Zimmermann gibt seinerseits zu bedenken, dass die Größenordnung des zweiten Bauabschnittes mit weiteren rund 35 Wohnungen für die Gemeinde schon beachtliche Auswirkungen, auch in sozialer Hinsicht, habe. Auch die Planung von sozialem Wohnbau habe mit Bedacht und besonderer Rücksichtnahme auf das Dorfleben zu erfolgen. Er plädiere daher dafür, diese zweite Bauetappe mit Bedacht anzugehen. Stefan Jochum schließt sich den diesbezüglichen Anregungen seines Vorredners an. In vielen Orten des Landes habe sich gezeigt, wohin eine Massierung bzw. eine falsche Planung von sozialem Wohnraum führen könne. Nachdem sich keine Wortmeldungen mehr ergeben und alle wesentlichen Fragen vom Planer beantwortet werden konnten, bedankt sich der Bürgermeister für die ausführliche Präsentation des Projektes und verabschiedet den Planer, die Vertreter der Firmen Rhomberg Bau GmbH und VOGEWOSI sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer zu diesem Tagesordnungspunkt. 3. Entscheidung zur Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales vom 07. Jänner 2014 betreffend die Anstellung einer weiteren Mitarbeiterin im Kindergarten Am 07. Jänner 2014, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, habe eine Sitzung des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales stattgefunden, die mehr oder weniger ausschließlich der Gruppensituation im Kindergarten, der vorhandenen Integrationsgruppe sowie dem neuen Nachmittags-Kindergarten gewidmet gewesen sei. Für die sehr konstruktiven Beratungen wolle er allen Teilnehmern, ganz besonders der Vorsitzenden MMag. Eva-Maria Hochhauser danken. Diese wolle er nun auch bitten, das Ergebnis dieser besagten Sitzung zu präsentieren. Ausführlich informiert die Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales, nämlich MMag. Eva-Maria Hochhauser, in der Folge über die derzeitige Gruppensituation im Kindergarten, die Arbeit in der dortigen Integrationsgruppe und die Erfahrungen mit dem neuen Nachmittags-Kindergarten. Im Detail erläutert diese dann auch die Empfehlungen des Ausschusses vom 07. Jänner 2014. Bgm. Burkhard Wachter bedankt sich in der Folge bei der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Kindergarten und Soziales, nämlich MMag. Eva-Maria Hochhauser, für diesen umfassenden Bericht. Er gibt sodann zu verstehen, dass nun schnellstmöglich eine weitere Kindergartenpädagogin eingestellt werden müsse. Persönlich plädiere er in diesem Zusammenhang dafür, das Dienstverhältnis dieser neuen Beschäftigten mit Ende des laufenden Kindergartengartenjahres, also den 04. Juli 2014, zu befristen. Spätestens im heurigen Sommer, wenn die Zahlen aus der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2014/2015 vorliegen, soll eine Entscheidung über die weitere Anstellung dieser zusätzlichen Dienstnehmerin getroffen werden. Leo Brugger ersucht um Auskunft, ob die Anstellung einer weiteren Kindergarten-Pädagogin auf den Umstand zurück geführt werden müsse, dass es derzeit einige fremdsprachige Kinder im Kindergarten Vandans gebe. 5 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 Bgm. Burkhard Wachter gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass es im Kindergarten natürlich einige Kinder mit nicht deutscher Muttersprache gebe. Dies sei aber nicht der Grund für die Anstellung einer weiteren Mitarbeiterin. Die jetzige Anzahl an Beschäftigten entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben. Und dies alleine sei der Grund für die Anstellung einer weiteren Mitarbeiterin. Vom jetzigen Team im Kindergarten werde schlicht und einfach eine Leistung verlangt, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens liege. Die jetzige Personalsituation im Kindergarten lasse diesen keine Frei- oder Spielräume mehr. Die Leistung jeder einzelnen Dienstnehmerin liege am äußersten Limit. Thomas Amann plädiert in der Folge dafür, die gesetzlichen Vorgaben von Land und Bund in jedem Fall einzuhalten und zwar in allen Bereichen, also auch bei der personellen Besetzung. Den Ausführungen von Stefan Jochum zufolge sollte die Einteilung der einzelnen Gruppen hinterfragt werden, insbesondere was die jetzige Gruppe 3 betreffe. Manfred Blenke will diese ganze Diskussion nicht verstehen, nämlich wegen einigen verhaltensauffälligen Kindern noch mehr Personal im Kindergarten anzustellen. Noch vor nicht all zu langer Zeit habe es im Kindergarten weit größere Gruppen mit deutlich weniger Betreuungspersonal gegeben. Und diese Betreuung habe auch funktioniert. In seiner Antwort gibt der Vorsitzende dann zu verstehen, dass sich die Zeit und die Gesellschaft verändert habe. Man könne die Situation von heute nicht mit jener vor einigen Jahrzehnten vergleichen. Während es früher im Kindergarten mehr oder weniger eine bloße Betreuung der Kinder gegeben habe, erwarte man sich heute eine gezielte Bildungsarbeit und vieles andere mehr. Im Kindergarten von heute gebe es im Vergleich zu früher ganz andere Zielvorstellungen. Was den heutigen Beschäftigten abverlangt werde, könne nicht mit der Situation vor Jahrzehnten verglichen werden. Was gerade im Kindergarten unserer Gemeinde geleistet werde, verdiene uneingeschränktes Lob. Dass dabei die eine oder andere Dienstnehmerin oftmals an ihre Grenze stoße, dürfe nicht negiert werden. Es folgen dann noch einige Fragen grundsätzlicher Natur. Über Antrag des Bürgermeisters sprechen sich sodann alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung für die unverzügliche Anstellung einer weiteren Kindergarten-Pädagogin aus, wobei deren Beschäftigungsausmaß mit 21, 5 Wochenstunden begrenzt werden soll. Außerdem soll deren Dienstverhältnis zeitlich befristet werden und zwar auf die Zeit vom 01. März 2014 bis zum 04. Juli 2014. 4. Änderung oder Aufhebung der Verordnung vom 24. März 1999 über eine Änderung der Garagenverordnung Vorab erinnert der Vorsitzende daran, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung am 18. Juni 1998, und zwar abweichend von den Bestimmungen der Garagenverordnung, LGBl. Nr. 31/1976 und Nr. 37/1995, die Mindestanzahl der Abstell- und Einstellplätze bei Mehrfamilienhäusern gemäß § 34 RPG, LGBl.Nr. 39/1996, im gesamten Gemeindegebiet von Vandans wie folgt festgelegt habe: „Bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohnungen) ist je Wohnung mindestens 1 Abstell- und 1 Einstellplatz für Personenkraftwagen zu schaffen.“ Diese Verordnung sei am 01. April 1999 in Kraft getreten. Mit der Verordnung der Landesregierung über Stellplätze für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, LGBl. Nr. 24/2013, sei unter anderem im § 6, Absatz 3, festgelegt worden, dass bestehende Bebauungspläne und Verordnungen nach § 34 des Raumplanungsgesetzes erforderlichenfalls bis spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung anzupassen sind. Der Gemeindevertretung von Vandans bleibe also bis zum 07. Juni 2014 Zeit, die seinerzeit beschlossene Verordnung der neuen Gesetzeslage anzupassen 6 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 oder diese gänzlich aufzuheben. Im Übrigen, so nochmals der Bürgermeister, sehe die neue Stellplatzverordnung bei Mehrfamilienhäusern (das sind Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen) mindestens 0, 8 und maximal 1, 3 Stellplätze je Wohnung vor, wobei in der neuen Verordnung keine Unterscheidung zwischen Abstell- und Einstellplätzen mehr getroffen werde. Die Gemeindevertretung von Vandans habe heute also zu entscheiden, ob die damalige Verordnung ersatzlos aufgehoben oder diese an das neue Gesetz angepasst werden soll. Josef Maier gibt in seiner Wortmeldung klar zu verstehen, dass er für das Gemeindegebiet von Vandans eine neue Verordnung erlassen würde, wobei er für eine maximale Festlegung der Stellplätze bei Mehrfamilienwohnhäusern mit 1, 3 je Wohnung plädieren würde. Thomas Maier schließt sich in den Ausführungen voll und ganz seinem Vorredner an. Wenn das neue Gesetz eine Anpassung der seinerzeit erlassenen Verordnung verlange, soll diesem gesetzlichen Auftrag nachgekommen werden. Eine ersatzlose Aufhebung der seinerzeit erlassenen Verordnung könne er nicht befürworten. Wie Josef Maier bereits ausgeführt habe, erachte auch er eine Ausschöpfung der maximalen Höchstzahl an Stellplätzen für besonders wichtig. Dies insbesondere bei Mehrwohnungshäusern, also bei Wohngebäuden mit 3 oder mehr Wohnungen. In der Folge sprechen sich alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung für die Erlassung einer neuen Verordnung auf Grundlage der nunmehr gültigen Stellplatzverordnung aus und zwar wie folgt: Im gesamten Gemeindegebiet von Vandans sind bei Mehrfamilienhäusern (3 Wohnungen und mehr) je Wohnung mindestens 1, 3 Stellplätze zu schaffen. 5. Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, auf Erhöhung der Betragsgrenzen betreffend den Betreuungsdienst Bgm. Burkhard Wachter bringt das von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, am 08. Jänner 2014 eingelangte Schreiben zur Verlesung. Diesem zufolge wird um eine Erhöhung der Beitragsgrenzen ersucht und zwar mit folgender Begründung: „Der Betreuungsdienst wird in Vorarlberg von der zuständigen Gebietsbauleitung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung für einzelne Einzugsgebiete oder Risikogebiete für jeweils ein Kalenderjahr erstellt. Der Betreuungsdienst umfasst folgende Maßnahmen, wenn diese den betroffenen AnrainerInnen, GrundbesitzernInnen oder Interessenten nicht mehr zumutbar sind: 1.1. Instandhaltung der Einzugs- und Risikogebiete: Diese Instandhaltung enthält die Erhebung, Planung und Durchführung von Kleinmaßnahmen, wie lokale Ufer- und Sohlsicherungen, lokale Schutzmaßnahmen gegen Erosion und Lawinen, Beseitigung von Abflusshindernissen, Gewässerpflege mit Pflege des Uferbewuchses, Räumung des Bachbettes von Wildholz und Geschiebe, Räumung von Lawinenholz in bachnahen Bereichen. 1.2. Instandhaltung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung: Diese Instandhaltung umfasst die Erhaltung des Bestandes und der Funktion von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung einschließlich der Pflege von forstlichen und ingenieurbiologischen Maßnahmen. Die Instandhaltung von Sicherheitseinrichtungen, Brückentragwerken, Transportanlagen sowie die in der Genehmigung- oder Kollaudierungsniederschrift ausdrücklich festgehaltenen Maßnahmen sind jedenfalls davon ausgenommen. 7 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 1.3. Der Genehmigungsantrag für den Betreuungsdienste: - das Betreuungsgebiet - das zu finanzierende Gesamterfordernis - die Aufteilung der Kosten auf die Beitragsleistenden 2.0 Ersuchen um Zustimmung bzw. Erhöhung der Betragsgrenzen: Seit den späten 70er Jahren besteht die Möglichkeit, die oben angeführten Maßnahmen (1.1 und 1.2) unkompliziert über den Betreuungsdienst auszuführen, wobei die Finanzierung zu je einem Drittel durch Bund, Land Vorarlberg und den Interessenten erfolgt. Der maximale Betrag war mit 300.000, 00 ATS laut den Technischen Richtlinien der WLV begrenzt und Bund und Land haben bis zu diesem Betrag eine generelle Förderungszusage geleistet. Seiten der Wildbachund Lawinenverbauung wurde nunmehr beim Land Vorarlberg angefragt, ob eine Valorisierung des Ende der 70er Jahre festgelegten Betrages auf 48.000, 00 Euro möglich ist. Das Land Vorarlberg hat erfreulicherweise dieser Wertanpassung der Betragsgrenze zugestimmt, daran aber folgende Bedingungen geknüpft: 1) 2) 3) Auch die jeweilige Gemeinde stimmt generell der Erhöhung des Maximalbetrages auf 48.000, 00 Euro zu Die Gemeinde beantragt jeweils jeden einzelnen Betreuungsdienst mit Formular I Betreuungsdienst. Wenn nach Pkt. 1) ein genereller Beschluss vorliegt, kann dieses Formular I vom Bürgermeister kurzfristig unterfertigt werden. Jede Betreuungsmaßnahme ist der bei Land zuständigen Abteilung Wasserwirtschaft mit Übersichtslageplan und Lageplan, sowie Beschreibung und Gemeindeansuchen auf Formular I zur Kenntnis zu bringen. Im Sinne der Vereinfachung und Beschleunigung unserer Arbeit, vor allem auch in Gefahrensituationen, ersuchen wir daher die Gemeinde, einen entsprechenden Beschluss in den zuständigen Gremien zu fassen, der etwa lauten sollte: Die Gemeindevertretung von Vandans stimmt grundsätzlich einem finanziellen Rahmen von 48.000, 00 Euro für jede Maßnahme des Betreuungsdienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung zu. Dieser Betrag wird gemäß WBFG zu je einem Drittel von Bund und Land Vorarlberg gefördert. Alle Maßnahmen des Betreuungsdienstes der WLV sind aber von einem Vertreter der Gemeinde mittels Formular I zu beantragen und die Arbeiten sind nach Abschluss von der Gemeinde abzunehmen und zu bestätigen.“ In weiterer Folge gibt der Bürgermeister dann zu verstehen, dass er dieser neuen bzw. aktualisierten Betragsgrenze nur zustimmen könne. Mit der bisher gültigen Betragsgrenze von rund 21.800, 00 Euro (300.000, 00 ATS) lasse sich nicht mehr viel in Angriff nehmen. Eine Valorisierung dieses Betrages sei eigentlich schon lange überfällig. Werner Vergut schließt sich dieser Betrachtung des Vorsitzenden an und befürwortet eine Aktualisierung der Betragsgrenze ebenfalls. Gerade in heiklen Situationen müsse die Wildbach- und Lawinenverbauung in der Lage sein, rasch und unkompliziert Maßnahmen setzen bzw. in Angriff nehmen zu können. Eine Zustimmung zur Erhöhung der bisherigen Betragsgrenze erleichtere die ohnehin sehr schwierige Arbeit der Wildbach- und Lawinenverbauung sehr. Ohne weitere Diskussion sprechen sich sodann alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung grundsätzlich einem finanziellen Rahmen von 48.000, 00 Euro für jede Maßnahme des Betreuungsdienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung aus. 8 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 6. Verbauung des Gluandigrabens: Genehmigung zum Ankauf einer weiteren Fläche von Walter Wachter In der Sitzung am 20. Juni 2013, so der Bürgermeister einleitend, habe die Gemeindevertretung bereits dem Ankauf der von den Baumaßnahmen direkt betroffenen Grundflächen im Bereich des Verbauungsprojektes „Gluandigraben“ zugestimmt und zwar auf Basis des vorliegenden Schätzgutachtens. Am 08. Juli 2013 habe Herr Walter Wachter, der unter anderem Eigentümer der Grundstücke Nr. 1743 und Nr. 1748 sei, im Gemeindeamt vorgesprochen und das Ersuchen geäußert, ihm weitere Teilflächen aus den vorgenannten Grundstücken abzulösen. Diese Teilflächen seien ebenfalls von den Baumaßnahmen betroffen. Man müsse diese also auch als Teil des Verbauungsprojektes betrachten. Anhand einer Plankopie erläutert der Vorsitzende sodann die Lage dieser Teilflächen sowie die Bedeutung derselben für das Verbauungsprojekt. Konkret handelt es sich um die Trennfläche „1“ aus dem Grundstück Nr. 1743 mit einem Ausmaß von 185 m² sowie die Trennfläche „2“ aus dem Grundstück Nr. 1754 mit einem Ausmaß von 622 m². Der Bürgermeister plädiert für einen Ankauf dieser 2 Teilflächen auf Basis des bereits vorliegenden Schätzgutachtens, weil dann alle vom Bauprojekt betroffenen Grundflächen im Eigentum der Gemeinde stehen würden. Abschließend gibt er dann noch zu verstehen, dass die Gemeinde neben dem Kaufpreis auch die Vertrags-, Vermessungsund Verbücherungskosten zu tragen habe. Auch die Erhaltung der Weganlage sei in Zukunft Angelegenheit der Gemeinde, wobei den Eigentümern der Grundstücke Nr. 1926/2 und Nr. 1925/2 ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der vorgenannten Grundstücke eingeräumt worden sei. Den Eigentümern der Grundstücke Nr. 1935, Nr. 1970, Nr. 1971, Nr. 1754 und Nr. 1743 (Walter Wachter), Nr. 1926/1 und Nr. 1927 (Franz Wachter) sowie dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 1753 (Ferdinand Schapler) habe die Gemeinde lediglich ein landwirtschaftliches Zufahrtsrecht einzuräumen. Die Qualität dieser Weganlage habe sich ab jener Stelle, wo die Erschließungsstraße zu den Grundstücken Nr. 1926/2 und Nr. 1925/2 abzweige, ausschließlich an diesem Kriterium zu orientieren. Persönlich plädiere er dafür, an diesem Punkt eine Schrankenanlage anzubringen, um ein unberechtigtes Befahren dieser Weganlage zu verhindern. Werner Vergut votiert in seiner Wortmeldung für den Ankauf dieser vom Bürgermeister beschriebenen Teilflächen. Eine Abschrankung der Weganlage nach der Abzweigung der Erschließungsstraße zu den Grundstücken Nr. 1926/2 und Nr. 1925/2 würde er ebenfalls begrüßen. Stefan Jochum hegt, was den Ankauf dieser Teilflächen betrifft, gewisse Bedenken. Sobald die Gemeinde Vandans Eigentümerin dieser Weganlage sei, sei diese auch alleinig für die Instandhaltung der Weganlage zuständig und trage damit auch das gesamte Haftungsrisiko. Bürgermeister Burkhard Wachter gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Gemeinde in jedem Falle alleinig für die Erhaltung dieser Weganlage zuständig sei, weil dies von Anfang an eine Forderung des Vorbesitzers (Verkäufers) gewesen sei. Im Wesentlichen müsse die Weganlage, jedenfalls der größere Teil davon, lediglich der Erschließung des Rückhaltebeckens und den damit im Zusammenhang stehenden Bauwerken sowie einigen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken dienen. Wie bereits erwähnt, müsse sich die Qualität dieser Weganlage mehr oder weniger ausschließlich an diesem Kriterium orientieren. Mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Ernst Stejskal) sprechen sich die Anwesenden sodann für einen Ankauf dieser 2 besagten Teilflächen auf Basis des vorliegenden Schätzgutachtens aus und stimmen der Einräumung eines landwirtschaftlichen Geh- und Fahrrechtes zugunsten der Eigentümer der Grundstücke Nr. 1935, Nr. 1970, Nr. 1971, Nr. 1754, Nr. 1743 (alle Walter Wachter), Nr. 1926/1, Nr. 1927 (beide Franz Wachter) und Nr. 9 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 1753 (Ferdinand Schapler) ausdrücklich zu. Manfred Schapler nimmt wegen Befangenheit weder an den Beratungen noch an der Abstimmung teil. 7. Änderung der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen) Das Grundstück Nr. 1926/2, das bis vor kurzer Zeit im Eigentum von Herrn Franz Wachter gestanden sei, werde über das Grundstück Nr. 2268, das sich im Eigentum der Gemeinde befinde, erschlossen. Auch das Grundstück Nr. 1925/2, das sich hinter dem Grundstück Nr. 1926/2 befinde und im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ebenfalls als „Baufläche“ ausgewiesen sei, werde über das Grundstück Nr. 2268 und in weiterer Folge über das Grundstück Nr. 1926/2 erschlossen. Um dem auf dem Grundstück Nr. 1926/2 zur Errichtung kommenden Objekt eine Hausnummer zuweisen zu können, ersuche er um eine Benennung dieser Erschließungsstraße. Mit der Einladung zur heutigen Sitzung habe er allen Damen und Herren der Gemeindevertretung eine Liste mit einigen Namens-Vorschlägen zukommen lassen. Im Prinzip gehe es heute ausschließlich darum, der über das Grundstück Nr. 2268 sowie der über das Grundstück Nr. 1926/2 führenden Zufahrtsstraße einen Namen zu geben. Josef Maier gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er eine Namensgebung, die auf einem Flurnamen basiere, bevorzugen würde. Manfred Schapler schließt sich seinem Vorredner an und äußert den Vorschlag, die besagte Weganlage als „Gwatschweg“ zu benennen. Die Parzelle „Gwatsch“ befinde sich oberhalb der baugegenständlichen Liegenschaften. Es gebe also auch einen räumlichen Bezug zum Gebiet „Gwatsch“. Alle Anwesenden begrüßen diesen Vorschlag und sprechen sich in der Folge geschlossen dafür aus, diese Weganlage als „Gwatschweg“ zu benennen. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es im Zusammenhang mit dem Antrag auf Änderung der Verordnung über die Bildung des Schulerhalterverbandes „Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“ am 14. Jänner 2014 eine weitere Besprechung mit den Bürgermeistern Martin Vallaster, Ewald Tschanhenz und Martin Netzer gegeben habe. In diesem Gespräch habe er neuerlich den Standpunkt der Gemeindevertretung vom 19. September 2013 dargelegt und dabei auch unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass dieser Standpunkt weiterhin vertreten werde. Aus mehreren Gründen, insbesondere aber aus solchen der Gleichbehandlung, erscheine es zwingend, dass sich die beiden Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn bei der vorhandenen Immobilie einkaufen.  am 21. Jänner 2014 eine weitere Sitzung des Ausschusses für Tourismus im Beisein des neuen Geschäftsführers der Montafon Tourismus GmbH, nämlich Manuel Bitschnau, stattgefunden habe. Manuel Bitschnau habe dabei über die Arbeit der letzten Monate informiert und Einblick in die äußerst „zäh“ verlaufenden Verhandlungen, was die Neubildung der Montafon Tourismus GmbH betreffe, gegeben. Außerdem seien die Erwartungen an die Gemeinde Vandans zur Sprache gekommen und überlegt worden, welches spezifische Profil der Gemeinde Vandans zugeordnet werden könnte. Abschließend seien dann noch die im heurigen Jahr geplanten „Großprojekte (Events)“ vorgestellt worden. 10 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014  am gestrigen Tage die „Wasserinteressentschaft Ganeu – Hinter da Berg“ beschlossen habe, das Angebot der Gemeinde Vandans betreffend die Errichtung einer „Löschwasserversorgungsanlage“ auf den Grundstücken Nr. 946, Nr. 947 bzw. Nr. 948, die sich alle im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans befinden, angenommen und dem Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt habe. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: MMag. Eva-Maria Hochhauser informiert, dass das Projekt „Write Edit Produce Speak – Creating Intercultural Webs“ mit Ende Oktober 2013 zu einem ersten Abschluss gebracht worden sei und man daraus wichtige Erkenntnisse für weitere Projekte an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis gewinnen habe können. Die im Zuge des Projektes gewonnenen Einblicke würden der Universität bei der Ausarbeitung zukünftiger Initiativen in diesem Bereich von großem Nutzen sein. Die abschließende Evaluierung helfe außerdem dabei, sowohl jene Punkte, die besser als erwartet funktionierten, als auch jene, welche noch verbesserungsfähig seien, zu identifizieren. Insbesondere die Vernetzungsleistung, die das Projekt in der Montafoner Jugendarbeit geleistet habe, müsse an dieser Stelle hervorgehoben werden. Sie biete bereits jetzt Perspektiven für die Zukunft. Im Namen aller am Projekt beteiligten Personen und insbesondere im Namen der Bewohner des Hauses Noah wolle sie sich für die Unterstützung von Seiten der Gemeinde Vandans bedanken. Sowohl für die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen als auch für die Arbeit des Forschungsschwerpunkts „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ der Universität Innsbruck wären ohne die Umsetzung des Projekts wichtige Einsichten im Dunklen geblieben. Daher nochmals herzlichen Dank für die Unterstützung und das stete offene Ohr für das Anliegen! Werner Vergut äußert seinen Unmut was die Fahrplanumstellung der Montafonerbahn AG im vergangenen Dezember betreffe. In Summe sei diese eine einzige Katastrophe. Die Situation beim Zug um 06.39 sei total chaotisch, die wenigen Wagons seien jedesmal überfüllt. Außerdem gebe es die Durchbindung nach Dornbirn, die diesen Zug so attraktiv gemacht habe, nicht mehr. Insgesamt betrachtet sei diese Situation unerträglich. Er plädiere daher dafür, dieses Dilemma öffentlich zu machen. Außerdem erwarte er sich vom Stand Montafon als Mehrheitsaktionär, dass auch dieser mehr Druck gegenüber dem Vorarlberger Verkehrsverbund erzeuge, wenn es um die Beseitigung dieser und ähnlicher Missstände gehe. Antwort des Bürgermeisters: Dass die Situation beim Zug mit der Ankunft um 06.39 in Vandans äußerst unbefriedigt ist, weil dieser schon bei der Haltestelle Vandans überfüllt ist, habe ich vernommen. Auch die nunmehr fehlende Durchbindung dieses Zuges wird oftmals bemängelt. Bei der Montafonerbahn AG scheinen in diesem Zusammenhang schon eine Vielzahl an Beschwerden eingelangt sein. Warum diese Änderungen des Fahrplanes tatsächlich vorgenommen worden sind, weiß ich nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Änderungen so ohne weiteres wieder zurückgenommen werden können. Ich werde mich aber diesbezüglich informieren und Kontakt sowohl mit der Montafonerbahn AG als auch mit dem Vorarlberger Verkehrsverbund aufnehmen. Manfred Blenke erinnert sich in diesem Zusammenhang an eine Situation, die er persönlich am vergangenen Sonntag, und zwar um zirka 10.10 vormittags, beobachtet habe. Um ungefähr 10.10 Uhr sei ein Zug in Vandans angekommen. Diesem seien 2 Frauen und einige Kinder entstiegen. Sofort nach dem Aussteigen seien diese Personen auf den „wartenden“ Ortsbus zugegangen, um mit diesem die Fahrt fortzusetzen. Plötzlich und ohne jeden erkennbaren Grund sei dieser Ortsbus dann abgefahren, ohne diese Personen, die sich bereits auf dem Weg zum Bus befunden haben, mitzunehmen. Persön11 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 lich würde ihn interessieren, was den Fahrer dieses Busses bewogen haben könnte, nämlich ohne diese Personen abzufahren. Antwort des Bürgermeisters: Zu eruieren, wer an diesem Sonntag diesen Bus gefahren ist, dürfte kein Problem sein. Ich gehe davon aus, dass der Fahrer dieses Busses diese Passagiere nicht gesehen hat und deshalb ohne diese abgefahren ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Abfahren „fahrplanbedingt“ erfolgte. Ich werde mich aber bemühen, eine Antwort auf diese Fragen zu bekommen. Manfred Blenke äußert in der Folge seine Hoffnung, dass es auf den Alpen im Gemeindegebiet von Vandans im heurigen Sommer keine TBC-Fälle gibt. Auch wenn es nur bei einem einzigen Tier eine TBC-Infektion geben würde, wäre dies für alle Alpen und die vielen Landwirte eine unvorstellbare Katastrophe. Antwort des Bürgermeisters: Dass der Nachweis einer solchen TBC-Infektion eine Katastrophe für die Alpen und die vielen Landwirte wäre, steht außer Diskussion. Ganz grundsätzlich muss meiner Meinung nach davon ausgegangen werden, dass es eine solche Ansteckung überall geben kann und keine Alpe und kein Stall davor gefeit ist. Mit Sicherheit kann ich aber sagen, dass es in der Wildregion 3.3 (Lorüns, Vandans, Tschagguns) keine überhöhten Wildbestände gibt und jedes Jahr alles unternommen wird, die Abschussvorgaben der Behörde zu erfüllen. Luzia Klinger ersucht um Auskunft, ob es in Vandans künftig wieder eine Tankstelle gibt oder nicht. Antwort des Bürgermeisters: In der Gemeinde Vandans hat es auch in der Vergangenheit keine Tankstelle gegeben. Jene, die im Bereich „Außerböden“ bestanden hat, gehört zum Gemeindegebiet von Bartholomäberg. Ob es dort bereits konkrete Pläne für die Neuerrichtung gibt, ist mir im Moment nicht bekannt. Dem Vernehmen nach, soll es dort im Zusammenhang mit einem anderen Projekt, wieder eine Tankstelle geben, allerdings nur als „Selbstbedienung“. Markus Pfefferkorn informiert, dass früher bei der Schranke am Scheibenkopf auch das Verkehrszeichen „Allgemeines Fahrverbot“ angebracht gewesen sei. Dieses Verkehrszeichen fehle jetzt. Er bitte daher, dieses wieder aufzustellen. Bei dieser Gelegenheit bitte er auch zu prüfen, ob es dafür eine entsprechende Verordnung gebe. Antwort des Bürgermeisters: Das dortige Verkehrszeichen ist nicht über Auftrag von mir entfernt worden. Vermutlich hat sich jemand daran gestört. Ich werde sofort veranlassen, dass ein solches wieder zur Aufstellung kommt. Das Prüfen, ob es dafür auch eine entsprechende Verordnung gibt, ist kein Problem. Ich werde das veranlassen. Florian Küng ersucht um Auskunft, wann die Thematik „Landwirtschaftsförderung“ in der Gemeindevertretung zur Beratung kommen wird. Antwort des Bürgermeisters: Vermutlich wird das in der nächsten Sitzung, die es am 20. Februar 2014 geben wird, der Fall sein. Florian Küng erinnert, dass es auch bei der „Forststraße Valkastiel“ ein „Allgemeines Fahrverbot“ gibt, wobei auf einer Zusatztafel darauf verwiesen werde, wer alles von diesem Allgemeinen Fahrverbot ausgenommen sei. Er selber wisse allerdings nicht, ob es für dieses Fahrverbot auch die dazugehörende Verordnung gebe. Er bitte zu prüfen, ob seinerzeit auch eine entsprechende Verordnung erlassen worden sei. Antwort des Bürgermeisters: Diesem Wunsch kann sofort nachgegangen werden. Sollte eine Verordnung zum besagten Fahrverbot fehlen, wird eine solche unverzüglich erlassen. 9. Neubau eines Pflegeheimes in Bartholomäberg: Festlegung der weiteren Vorgangsweise Ganz kurz erinnert der Bürgermeister an die diesbezüglichen Beratungen in der Sitzung 12 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2013 und die damals beschlossene weitere Vorgangsweise in dieser Causa. Ergänzend dazu bringt der Vorsitzende einen Bericht in den „Vorarlberger Nachrichten“ vom 15. Jänner 2014 zur Verlesung. Diesem zufolge werde das neue Pflegeheim in Bartholomäberg auch ohne Zustimmung der Gemeinde Vandans zur Errichtung gelangen. Weil von der Richtigkeit dieser Meldung ausgegangen werden müsse, gelte es nun die weitere Vorgangsweise festzulegen. Seiner Meinung nach gebe es für die Gemeinde Vandans diesbezüglich mehrere Optionen und zwar: a) Die Gemeinde Vandans akzeptiert die Errichtung dieses neuen Pflegeheimes auf einem Grundstück, für das den 6 Außermontafoner Gemeinden lediglich ein Baurecht eingeräumt worden ist, und beteiligt sich vorschlagsgemäß am jährlichen Baurechtszins. b) Die Gemeinde Vandans nimmt die Errichtung eines neues Pflegeheimes auf Basis eines Baurechtsvertrages zur Kenntnis. An der Finanzierung des jährlich zu entrichtenden Baurechtszins an die Pfarre Bartholomäberg wird sich die Gemeinde Vandans jedoch nicht beteiligen. c) Die Gemeinde Vandans nimmt die Entscheidung der anderen 5 Außermontafoner Gemeinden nicht hin und besteht weiterhin auf eine Einhaltung der am 11. Jänner 2001 abgeschlossenen Vereinbarung. Das weitere Bestehen auf dieser seinerzeit abgeschlossenen Vereinbarung wird durch eine Klage auf Einhaltung des seinerzeit abgeschlossenen Vertrages untermauert. d) Die Gemeinde Vandans strebt den Neubau eines Pflegeheimes in der Gemeinde Vandans an und erklärt sich bereit, dem künftigen Betreiber ein passendes Grundstück zur Verfügung zu stellen. In weiterer Folge äußert Bürgermeister Burkhard Wachter dann nochmals sein Erstaunen was die Vorgangsweise der Gemeinde Bartholomäberg in dieser Sache betreffe sowie die bereits geäußerte Zustimmung der übrigen 5 betroffenen Gemeinden. Über das Faktum, dass im Jahr 2001 eine klare und unmissverständliche Vereinbarung zwischen allen Gemeinden abgeschlossen worden sei, setze man sich schlicht und einfach hinweg. Auch sei allem Anschein nach ohne Bedeutung, ob es vom Land Vorarlberg einen 25 %igen Kostenbeitrag zu den Grunderwerbskosten der Gemeinden gebe oder nicht. Dieser Umstand überrasche ihn noch mehr. Ohne noch mehr „Öl ins Feuer“ gießen zu wollen, plädiere er persönlich für die Einbringung einer Klage auf Vertragszuhaltung. Mit dem Austauschen netter Worte lasse sich beim jetzigen Stand der Verhandlungen keine andere Lösung mehr finden. Er trete daher dafür ein, das Heft des Handelns selber in die Hand zu nehmen, auch wenn die Gefahr einer Eskalation recht groß sei. Das Beziehen einer klaren Position durch die Gemeinde Vandans erscheine ihm aber im Augenblick aber von größter Wichtigkeit. DI Alois Kegele erinnert in seiner Wortmeldung nochmals, dass bei einer Lösung auf Baurechtsbasis vom Land Vorarlberg mit keinen Bedarfszuweisungen gerechnet werden könne. Die bisherige Hartnäckigkeit des Vandanser Bürgermeisters und der Gemeinde Vandans selber habe bereits zu deutlich besseren Konditionen, was den Baurechtszins anbelange, geführt, was auch zum Vorteil aller anderen Gemeinden sei. Im Übrigen schließe man Verträge ab, um diese dann auch einzuhalten. Er sehe daher absolut keine Veranlassung, von der bisher klaren Linie der Gemeinde Vandans in dieser Frage abzuweichen. Josef Maier spricht sich in seiner Wortmeldung gegen die Überlegung aus, in der Gemeinde Vandans die Neuerrichtung eines eigenen Alten- und Pflegeheimes anzustreben. Vermutlich gebe es dafür auch keine Zustimmung des Landes. Stefan Jochum begrüßt die Überlegung des Bürgermeisters, nämlich die anderen 13 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 Gemeinden auf Vertragseinhaltung zu klagen bzw. vorab die Einbringung einer solchen Klage in rechtlicher Hinsicht prüfen zu lassen. Wenn es klare Vereinbarungen im Hinblick auf die Errichtung weiterer Pflegeheime im Außermontafon gebe, könne man auch eine Einhaltung dieser Vereinbarungen verlangen. Wenn die Einbringung einer Klage die einzig wirksame Waffe sei, müsse man eben zu dieser greifen. Persönlich könne er überhaupt nicht verstehen, warum die Errichtung dieses neuen Alten- und Pflegeheimes ausgerechnet auf diesem einen Grundstück, das im Eigentum der Pfarre Bartholomäberg stehe, erfolgen müsse. Ohne Zweifel gebe es in Bartholomäberg selber bzw. allenfalls im Ortsteil Gantschier Grundstücke, die sich für einen solchen Neubau ebenfalls eignen würden und auch käuflich erworben werden könnten. Mag. Christian Egele plädiert dafür, über die landesweiten Medien mehr Druck im Hinblick auf eine Lösung im Sinne der damals getroffenen Vereinbarung zu erzeugen. Florian Küng begrüßt die Hartnäckigkeit des Bürgermeisters in dieser Frage. Das bloße Einräumen eines Baurechtes durch die Pfarre Bartholomäberg könne von der Gemeinde Vandans einfach nicht akzeptiert werden. Über 60 Jahre hinweg einen Baurechtszins für ein Grundstück zu bezahlen, auf dem ein Alten- und Pflegeheim für die Außermontafoner Gemeinden errichtet werde, halte er für eine äußerst schlechte Grundlage, zumal das Grundstück nach Ablauf dieser 60 Jahre noch immer nicht im Eigentum der 6 betroffenen Gemeinden stehe. MMag. Eva-Maria Hochhauser begrüßt die restriktive Haltung von Bgm. Burkhard Wachter, nämlich von Anfang an auf eine Einhaltung des seinerzeit abgeschlossenen Vertrages zu pochen. Dieser Faktor sei für sie von enormer Bedeutung. Es falle ihr leicht, in dieser Frage voll und ganz hinter dem Bürgermeister zu stehen. Ebenso wichtig erscheine ihr allerdings die Notwendigkeit, dass dies auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung so sehen. Thomas Amann begrüßt die klare Position der Gemeinde Vandans in dieser Frage von Anfang an. Weil es nie Wankelmütigkeiten gegeben habe, müsse sich die Gemeinde Vandans in dieser Frage auch nichts vorwerfen lassen. Dass die Gemeinde Vandans auf eine Einhaltung des seinerzeit abgeschlossenen Vertrages bestehe, müsse jeder, der rechne, verstehen. Auf Antrag des Bürgermeisters sprechen sich sodann alle Anwesenden dafür aus, die Einbringung einer Klage auf „Vertragszuhaltung“ rechtlich prüfen zu lassen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 14 / 14 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014