19860911_GVE009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:21
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1986-09-11
Erscheinungsdatum 1986-09-11
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Inhalt des Dokuments

11.9.1986 GEMEINDEAMT VANDANS N i e d e r s c h r i f t über die am 11. September 1986 um 16.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes stattgefundene 9. Sitzung des Gemeindevor standes Vandans. TAGESORDNUNG: 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2.) Genehmigung der Niederschrift vo n der 8. Sitzung des Ge meindevorstandes vom 18.8.1986 3.) Stellungnahme zum Vorhaben der Bezirkshauptmannschaft Blu denz auf Änderung der Vor rangsregelung bei der "S ennerei kreuzung" 4.) Genehmigung einer Grundtrennung gem. den §§ 34 und 35 Raumplanungsgesetz : a) Bildung der Gp. 1268 mit 920 m 2 für Irina Schwandl, Van dans, Daleu 707, wobei die Trennfläche "1" mit 660 m 2 von der Gp. 1274/1 in die Gp. 1269 einbezogen und die Trennfläche "2" mit 888 m 2 von der Gp. 1268 in die Gp. 1274/1 ein bezogen wird. 5.) Genehmigung einer Ausnahme von den im Baugesetz geforderten Abständen und Abstandsflächen: a) Petra und Johannes Ganahl, Schruns, Gantschierstr. 92, für die Erstellung eines Einfamilienwohnhauses auf Gp. 1874/9, wobei die max. Abstandsflächenüberschneidung ge genüber der Gp. 1874/5 1, 88 m beträgt. 6.) Genehmigung eines Mietvertrages mit dem Tennisclub Vandans 7.) Erarbeitung eines Kaufang ebotes an die Pfarre Vandans be treffend das Wohnhaus Nr. 104 der Frühmeßpfründe 8.) Erarbeitu ng eines Kaufangebotes an Frau Hildegard Bargehr, Vandans, Innervens 479, betreffend eine Teilfläche oder das gesamte Anwesen Dorf Nr. 7 9.) Ansuchen der ARGE Tennisclub und "Vandans grünt" um einen Kostenzuschuß zu den Aufwendungen anläßlich der Verans taltung am autofreien Sonntag 10.) Stellungnahme zur beabsichtigten Gewerbeberechtigung -Erweiterung der Christine Rettenhaber betreffend den Verkauf und die Ausschank von alkoholfreien Getränken und Flaschen bier beim Kiosk 11.) Spendeansuchen der Vora rlberger Volkshilfe 12.) Genehmigung von Aus - und Umbauarbeiten an der Telefonanlage im Gemeindeamt 13.) Berichte und Allfälliges 14.) Bestellung von 20000 1 Heizöl leicht und ca. 4000 1 Heizöl extraleicht Seite -2- 15.) Genehmigung zur Anschaffung von 8 Stk. Normalfenstern und 2 Stk. Kleinfenstern für das gemeindeeigene Wohnhaus Nr. 10 Anwesend sind: Bgm. Burkhard Wächter als Vorsitzender und alle vier Gemeinderäte Zur TAGESORDNUNG: 1.) Bgm. Burkhard Wächter e röffnet um 16.00 Uhr die 9. Sitzung des Gemeindevorstandes Vandans, begrüßt die vollzählig erschienenen Mitglieder und stellt somit die Beschlußfähig keit f est. Vor Behandlung der weiteren Tagesordnung ersucht er die An wesenden um Erhebung der Lokalver hältnisse zu den Tagesord nungspunkten 3.), 8.) und 15.). Aus diesem Grunde begeben sich alle Gemeindevorstandsmitglieder an Ort und Stelle und erörtern anhand der Gegebenheiten die einzelnen Tagesord nungspunkte. Um 16.45 Uhr begeben sich die Mitgliede r neuerlich in das Sitzungszimmer des Gemeindeamtes um die weitere Tagesord nung zu erledigen. 2.) Die Niederschrift der 8. Gemeindevorstandssitzung wird in haltlich genehmigt. GR Hermann Bitschnau stellt zu Pkt. 3.) letzte Zeile, den Antrag, die Anmerkung "Anrainer" zu streichen. Diesem An sinnen wird einstimmig entsprochen. 3.) Wie eingangs angeführt, besichtigten die Mitglieder des Ge meindevorstandes an Ort und Stelle die P roblematik der so genannten "Sennerei - oder Konsumkreuzung". Aus verschiedenen Überlegungen wird sodann die Meinung ver treten, daß eine Bevorrangung der Landesstraße L 83 nicht zweckmäßig ist. Vielmehr erscheint es den Mitgliedern des Gemeindevorstandes notwendig, durch entsprechende Gefahren zeichen verstärkt auf diesen Kreuzungsbereich aufmerksam zu machen. Zusätzlich wird die Überlegung angestellt, die bei der Konsumkreuzung bergwärts führende BahnhofStraße vor Einmündung in die "Konsum - oder Sennereikreuzung" mit einer STOP -Verordnung zu regeln und damit zusätzliche Sicherheit in diesen Kreuzungsbereich zu bringen. Die Anbringung einer gelbblinkenden Warnampel erscheint ebenfalls nicht zweckmäßig. Das Ansinnen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz um A ufwertung der L 83 wird daher einstimmig negativ beurteilt. 4.) Anhand der vorliegenden Planurkunden und der Eintragung im Flächenwidmungsplan bzw. des diesbezüglichen Änderungsbe schlusses der Landesregierung wird das Ansuchen um Genehmi gung der Grund trennung erläutert. Nach Wahrung der öffentlichen Interessen wird die in der Tagesordnung angeführte Grundtrennung einstimmig genehmigt. 5.) Trotz der Tatsache, daß die Eigentümer der Gpn. 1874/5 eine schriftliche Zustimmung zur Verringerung der Abstand sflächen erteilt haben, wird das Ansuchen um Genehmigung vertagt. Der Gemeindevorstand vertritt die Ansicht, daß die Grund eigentümer der Gp. 1874/5 auf die tatsächlichen Umstände aufmerksam gemacht werden sollen, zumal die geringe Bauplatzgröße eine künftige Bebauung nahezu unmöglich machen dürfte. 6.) Der vom Vorsitzenden vorgelegte Mietvertrag zwischen der Gemeinde Vandans und dem Tennisclub Vandans wird in der vor gelegten Form vollinhaltlich genehmigt. Eine vollständige Abfassung wird die ser Niederschrift angeschlossen. 7.) Auf Grund der Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 19.6.1986 hat die Gemeinde Vandans mit Schreiben vom 8.7.1986 das käufliche Interesse für das Frühmeßhaus Nr. 104 bei der Pfarre deponiert. Demzufolge fand am 23.7 .1986 mit dem Pfarrkirchenrat eine gemeinsame Aussprache statt. Die PreisVorstellungen der Pfarre Seite -3- belaufen sich auf ca. 350.000, -- S, jene der Gemein de bei 100 bis 150.000, -- S. Ein Konsens konnte bei dieser Verhandlungsrunde nicht gefunden werden. Grund dieser Tatsache, spricht sich der Gemeindevorstand für eine neuerliche Verhandlungsrunde aus und bevollmächtigt den Vorsitzenden, der Pfarre ein Kaufangebot bis maximal 250.000, -- S zu unterbreiten. Gleichzeitig sollen aber GrundVerhandlungen mit Her rn Hubert Maier als Besitzer der Gp. 139 aufgenommen werden, sodaß bis zu einem neuerlichen Verhandlungstermin mit der Pfarre definitive Aussagen vorliegen. 8.) Einleitend erörtert der Vorsitzende die bisherigen Verhand lungen bzw. Gespräche mit Frau B argehr in der gegenständ lichen Angelegenheit uzw. Frau Hildegard Bargehr hat gegenüber dem Bürgermeister er kennen lassen, daß eine Veräußerung des Anwesens Nr. 7 denkbar wäre, wobei vorerst aber nur der Verkauf einer Teilfläche seitens der Verkäuferin angestrebt wird. In der letzten gemeinsamen Aussprache mit dem Vorsitzenden hat Frau Bargehr gebeten, die Gemeinde möge, falls nach wie vor Interesse am Erwerb einer Teilfläche besteht, ein schriftliches Kaufangebot unterbreiten. Nach sehr eingehenden Beratungen und Augenscheinnahmen in der Natur gelangt der Gemeindevorstand zur Ansicht, daß für die Gemeinde Vandans vorerst nur ein Erwerb des gesamten Anwesens, incl. Wohnhaus Nr. 7 und Stall, in Frage kommt. Bei der Errechnung der Kaufpreissumme ist der Gemeindevor stand davon ausgegangen, daß ca. 1.75 ha des gesamten An wesens als Landwirtschaftsgebiet bewertet werden müssen, die Liegenschaften teilweise mit Hochspannun gsleitungen der Vorarlberger I llwerke AG überspannt und b elastet sind und Wohnhaus und Stall nur Nebenwerte darstellen, zumal die Wohnungen im Hause Nr. 7 außerdem noch unvermietet sind und die Mieter mitübernommen werden müßten. Nach Berücksichtigung all dieser Überlegungen spricht sich der Gemeindevorstand f ür eine Kaufpreisanbotsumme von 7.0 Mill. Schilling aus. Diese Kaufpreissumme würde durch die Gemeinde bei Unterfer tigung des Kaufvertrages bzw. bei grundbücherlicher Durch führung des Rechtsgeschäftes bar ausbezahlt. Die anfallenden Vertrags - und Verbü cherungskosten incl. der Grunderwerbssteuer und allenfalls zusätzlich anfallende Nebenkosten würden außerdem zur Gänze von der Gemeinde übernommen. Es wird abschließend ausdrücklich festgehalten, daß dieses Kaufangebot vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertre tung erstellt wird. 9.) Das Ansuchen der ARGE Tennisclub und Arbeitsgemeinschaft "Vandans grünt" vom 1.8.1986 um Gewährung eines Zuschusses wird vom Vorsitzenden verlesen. Nach gründlichen Überle gungen wird eine Bezuschussung aus Präjudi zgründen mit 4 : 1 Stimmen (GR Hermann Bitschnau) abgelehnt. GR Hermann Bitschnau könnte sich nach Prüfung der gesamten Abrechnungsunterlagen einen Kostenzuschuß durch die Gemeinde vorstellen. 10.) Frau Christine Rettenhaber ist Inhaberin eines Gewer bescheines, lautend auf "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Süßwaren und vorverpacktem Speiseeis in der Betriebsform eines Kioskes". Mit Antrag vom 11.8.1986 ersucht die Antragstellerin, die bestehende Gewerbeberechtigung dahingehend zu erweitern, daß eine Ausschank von alkoholfreien Getränken und Flaschenbier ermöglicht wird. Nach eingehender Befassung gelangt der Gemeindevorstand zur Ansicht, das Vorhaben der Berechtigungswerberin auf Ver kauf von alkoholfreien Getränken und Flaschenbier ohne Vorbehalte zu befürworten, gegen eine Ausschank dieser Getränke bestehen allerdings Bede nken, weshalb diese nicht befür wortet werden kann. Seite -4- 11.) Das Ansuchen der Vorarlberger Volkshilfe wird vom Bürger meister verlesen. Nachdem jedoch für das Gemeindegebiet Vandans freiwillige Sammler gefunden und die Durchführung einer Haussammlung gewährleistet ist, hat sich der Gemeindevorstand gegen eine finanzielle Unterstützung ausgesprochen, zumal ortsansäßigen Familien, welche unverschuldet in Not geraten sind, direkt zu helfen versucht werden soll. 12.) Eine Erweiterung der bestehenden Haustelefonanlage mit einem neuen Sprechgerät beim Bürgermeist er sowie verschie dene andere Ergänzungen um insgesamt 14.500, -- S zuzügl. MWSt. werden auf Grund des vorliegenden Angebotes vom 16.9.1986 genehmigt. 13.) Anfragen an den Vorsitzenden über: a) Abschrankung der Rellstalstraße mittels automatischer Schranke; b) Erhöhung des Kahlwildabschusses um 30 Stück; c) Reklamationen zum Betrieb des Wanderbusses Reilstal (Fahrer: Elmar Kasper) können zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet werden. 14.) Nach Preiseinholungen bei den Firmen Scheyer, Bürs, ÖHAG, Bludenz, Siess, Bludenz und Oberland -Brennstoffe, Ludesch, werden sowohl die Lieferung von 20.000 1 Heizöl leicht, Marke Schwechat 2000 R (3.38 S) wie auch die Lieferung von ca. 4.000 1 Heizöl extraleicht (4.09 S) an die Firma Ober land-Brennstoffe zu vergeben. 15.) Nach Öffnung der beiden eingegangenen Offerte, wird die Lieferung der insgesamt 10 Stück Fenstern für das Wohnhaus Nr. 10 an den Billigstbieter, die Fa. Hermann Lorünser, Vandans, zum Anbotspreis von 47.952, -- S incl. MWSt. vergeben . Wegen Befangenheit haben GR Hermann Lorünser und GR Her mann Bitschnau an der Vergabe nicht teilgenommen. - Mit Ausnahme der Pkte. 9.) und 15.) erfolgen alle Be schlüsse einstimmig - - Ende der Sitzung um 19.00 Uhr - M i e t v e r t r a g abgeschlossen zwischen der Gemeinde Vandans, vertreten durch Bgm. Burkhard Wächter, als Vermieter einerseits und dem Tennisclub Vandans, vertreten durch den Obmann Walter Hochhauser, als Mieter andererseits . I. Die Gemeinde Vandans vermietet und der Tennisclub Vandans mietet die im angeschlossenen Lageplan, der einen Bestandteil dieses Vertrages bildet, dargestellte Tennisanlage, bestehend aus drei Tennisplätzen, auf den Gpn. 450/1 und 450/4, Kat.Gem. Vandans, unter nachstehenden Bedingungen: II. Das Mietverhältnis beginnt am 1. April 1986 und wird auf unbe stimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner sind nach Ab lauf einer Spielsaison berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende zu kün digen. Der Zins beträgt jährlich 30.000, -- S (in Worten: Schilling dreißigtausend) und wird wertgesichert nach dem Verbraucherin dex 1976. Ausgehend von der Indexzahl im Monat Mai 1986 hat die Angleichung des Zinses an die Wertsicherung jeweils anläßlich der folgenden Fälligkeiten und Zugrundelegung der inzwischen eingetretenen Indexänderung zu erfolgen. Der Mieter hat die sich auf Grun d dieser WertSicherung ergebenden jeweilige Er höhung des Zinses von sich aus wahrzunehmen. Der Zins ist im nachhinein und zwar bis längstens 1. Dezember eines jeden Jahres an die Amtskasse der Gemeinde Vandans zu überweisen. Die Erhaltungs - und Betriebsk osten der Tennisanlage werden zur Gänze vom Tennisclub getragen. Betriebs - und Erhaltungskosten in diesem Sinne sind u.a. Entlohnung des Platzwartes, Strom, Wasser, Sand, Geräte, Bälle, Haftpflichtversicherungen, Rei nigungskosten, Blumen, Zaunerhal tung, Müllabfuhr, Windtücher, Spielnetze ohne Pfosten, Spielpläne, Beschilderung, Steuern und Abgaben etc. III. Platz Nr. 3 steht ausschließlich Vandanser Urlaubsgästen und Nicht-Clubmitgliedern zur Verfü gung. Reservierungen durch Clubmitglieder sind nicht zulässig. Soferne Platz Nr. 3 für Mannschaftstraining, Vereinsmeister schaft oder Turniere benötigt wird, kann dieser mit Zustim mung und Genehmigung des Bürgermeisters oder dessen Stellver treters ebenfalls mitbenutzt und bespielt werden; ein vereins externer Spielbetrieb ist in diesem Falle nicht möglich. Soweit bekannt, sind diese Reservierungen bereits am Beginn der Spielsaison, spätestens jedoc h eine Woche vor Spieltermin beka nntzugeben . Soferne Platz Nr. 3 nicht durch Gäste reserviert ist, können freie Spieltermine auch von Clubmitgliedern konsumiert werden. IV. Verbesserungen und Umbauten an der Spielanlage dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde Vandans vorgenommen werden. V. Am Beginn einer jeden Spielsaison ist der Gemeinde Vandans der Platzwart namhaft zu machen. VI. Der Tennisclub Vandans haftet für alle Schäden, die durch den Tennisbetrieb an der Tennisanlage bzw. in deren unmittelbarer Umgebung, jedoch zur Tennisanlage zählenden Liegenschaften, eintreten könnten und wird den Vermieter aus allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Tennisbetrieb an die Ge meinde Vandans gestellt werden, schad- und klaglos halten. VII. Die Gemeinde als Besitzerin der Anlage behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Vertragspunkte Vorschreibungen, Instandsetzungen oder Reparaturen auf Kosten des Mieters durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. VIII. Beide Vertragspartner verzichten auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes an zufechten. Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen jeder Vertragsteil eine erhält. Sämtliche mit der Errichtung des Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Mieter. IX . Schlußendlich ist vom Mieter dafür Sorge zu tragen, daß die Anlage jederzeit einen gepflegte n und guten Eindruck auf Einhei mische und Gäste ausstrahlt, zu keinerlei Bean standungen Anlaß gibt und eine entsprechende Werbung für den Ort und das ganze Tal ist. Vandans, am Für die Gemeinde Vandans (Wächter, Bgm.) Gem. Beschluß des Gemeinde vorstandes vom 11. 9.1986 Für den Tennsiclub Vandans