19960821_GVE016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:20
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-08-21
Erscheinungsdatum 1996-08-21
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 21. August 1996 Niederschrift aufgenommen am 21. August 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 16. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. August 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Peter Scheider, Josef Tschofen, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Leo Brugger, Jürgen Atzmüller, Rupert Platzer, Roman Zimmermann und Hubert Schreiber. Entschuldigt: Vbgm. Franz Egele, Siegfried Bitschnau, Stefan Jochum, Wolfgang Violand und Wilhelm Pummer Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Einen besonderen Gruß entbietet er dem anwesenden Vertreter des Ingenieurbüros Adler, Herrn Ing. Elmar Lang, welcher als Auskunftsperson zu den Punkten 2. und 3. anwesend ist. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Juli 1996 2. Erweiterung der Ortskanalisation BA 04 sowie Errichtung der Wasserversorgungsanlage BA 03 - Vergabe der Baumeisterleistungen 3. Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 03 - Vergabe der Lieferung von duktilen Gußrohren und Formstücken sowie von Schiebern und Armaturen 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 16. Juli 1996 5. Genehmigung eines Räumungsvergleiches mit dem UTC Vandans 6. Entscheidung zum Ansuchen von Frau Frieda Tschabrun um Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 12/5 7. Grundsatzbeschluß zur weiteren Zukunft des Sonderpädagogischen Schulzentrums in Vandans 8. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des landwirtschaftlichen Schulgesetzes; d) ein Gesetz über eine Änderung des Tierschutzgesetzes; -2- 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Juli 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. In kurzen Zügen erinnert der Vorsitzende an die beabsichtigte Erweiterung der Ortskanalisation (BA 04) sowie in diesem Zusammenhange an die Errichtung der Wasserversorgungsanlage (BA 03). Auftragsgemäß habe das Ingenieurbüro Adler im Frühjahr des laufenden Jahres eine öffentliche Ausschreibung dieser Leistungen vorgenommen. Mit Datum vom 1. August 1996 habe das Ingenieurbüro Adler nunmehr einen Prüfbericht sowie eine Vergabeempfehlung erarbeitet. Über Ersuchen des Vorsitzenden bringt der anwesende Mitarbeiter des Ingenieurbüros Adler, Ing. Elmar Lang, den gegenständlichen Prüfbericht und die Vergabeempfehlung den Anwesenden detailliert zur Kenntnis. Sehr umfangreich informiert dieser in diesem Zusammenhange, daß das Angebot der Firma Holdermann den unter Pkt. 1.3.1 der ÖNORM A 2050 formulierten Forderungen nach angemessenen, der Marktlage entsprechenden Preisen nicht gerecht werde und aus dem Wettbewerb auszuscheiden war. Gottfried Schapler und Gerlinde Linder bringen in ihren Wortmeldungen ihr Bedauern über das Ausscheiden des Billigstbieters zum Ausdruck. Das Angebot des Billigstbieters liege ca. 1, 4 Millionen Schilling unter jenem des Zweitgereihten. Nachdem dieses Ausscheiden des Billigstbieters ausschließlich mit formellen Mängeln des Angebotes begründet werde, habe die Gemeindevertretung eine nicht alltägliche Entscheidung zu treffen. Die Entscheidung sei umso schwerer, als der Firma Holdermann als Billigstbieter keine fachlichen Mängel bei bisherigen Bauvorhaben angelastet werden könne. In seiner Antwort bringt Ing. Elmar Lang den Wortmeldungen der Vorredner weitestgehend Verständnis entgegen. Trotzdem müsse das gegenständliche Angebot der Firma Holdermann aus formellen Gründen ausgeschieden werden. Dies stelle ohne Zweifel eine besondere Härte sowohl für die Gemeinde Vandans als Auftraggeberin als auch für die Firma Holdermann dar. Josef Tschofen beurteilt das Ausscheiden der Firma Holdermann aus mehreren Überlegungen als äußerst bedenklich, zumal im freien Wettbewerb eine Preisdifferenz von 19 bis 22% zum Nächstgereihten immer wieder vorkomme und keine Besonderheit darstelle. Nachdem die Firma Holdermann einen äußerst seriösen Ruf besitze und die Ausführung der bisherigen Kanalbauarbeiten zu keinen nennenswerten Beanstandungen Anlaß gegeben habe, erscheine ihm dieses Ausscheiden aus formellen Gründen eine für die Gemeinde nicht akzeptable Entscheidung. Auch Josef Maier gibt zu verstehen, daß dieser Preisunterschied von ca. 20% nicht alleinig maßgebend sein dürfe. Angesichts der von der Firma Holdermann vorgenommenen Kalkulation müsse eine fachgemäße und korrekte Ausführung der Kanalbauarbeiten allerdings bezweifelt werden. Aus diesem Grunde schließe er sich der gegenständlichen Vergabeempfehlung mit dem Ausscheiden der Firma Holdermann als Billigstbieter an. Bgm. Burkhard Wachter stellt aus seiner Sicht fest, daß sowohl eine Auftragsvergabe entgegen der Vergabeempfehlung als auch das Ausscheiden der Firma Holdermann keine leichte Entscheidung für die Gemeinde darstelle. Zur Vermeidung eines Rechtsstreites plädiere er für eine Prüfung der gegenständlichen Vergabeempfehlung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung. -3- Gottfried Schapler ersucht den anwesenden Mitarbeiter des Ingenieurbüros Adler um Auskunft, ob im Falle eines Ausscheidens der Firma Holdermann nicht eine Neuausschreibung der gesamten Baumeisterleistungen notwendig werde. Unmißverständlich gibt Ing. Elmar Lang in seiner Antwort zu verstehen, daß in einem solchen Falle das Angebot der zweitgereihten Firma angenommen werden könne. Dipl. Ing. Alois Kegele schließt sich in seiner Wortmeldung der Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Adler weitestgehend an. Das Angebot der Firma Holdermann beinhalte in zahlreichen Positionen keine der Marktlage entsprechenden Preise. Aus dieser Tatsache könne man allfällige Probleme für die Auftraggeberin nicht ausschließen. Florentin Salzgeber erachtet die Absicht, das Angebot der Firma Holdermann aus formellen Gründen auszuscheiden, für nicht akzeptabel. Dies insbesondere darum, weil der Firma Holdermann seinem Wissen nach bislang keine qualitativ bedenkliche Arbeit angelastet werden könne. Abschließend macht Ing. Elmar Lang deutlich, daß der Gemeindevertretung seiner Meinung nach in dieser Entscheidung kein Spielraum offen stehe. Nachdem das gegenständliche Projekt zu einem beachtlichen Teil mit öffentlicher Unterstützung gefördert werde, gelte es die Förderungsbedingungen in vollem Umfange einzuhalten und damit ausschließlich öffentliche Interessen zu vertreten. Sodann bringt der Bürgermeister den Antrag, die Entscheidung vorerst zu vertagen und eine solche erst nach Prüfung der Unterlagen durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung zu treffen, zur Abstimmung. Dem gegenständlichen Antrag wird in der Folge einstimmig zugestimmt. 3. Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Ing. Elmar Lang vom Planungsbüro Adler die beabsichtigte Erweiterung der Wasserversorgungsanlage (BA 03) im Zusammenhang mit den vorerwähnten Kanalbauarbeiten. Anhand des Prüfberichtes bzw. der Vergabeempfehlung vom 1. August 1996 verdeutlicht dieser sodann, daß das Angebot des Billigstbieters, der Firma J. & R. Schertier aus Lauterach, auszuscheiden gewesen sei. Die Firma J. & R. Schertier habe eine auf die angebotenen Liefertätigkeiten abgestimmte Befugnis nicht erbringen können, sodaß das Offert gemäß den Bestimmungen nach Pkt. 4.5.1 der ÖNORM A 2050 nicht entsprochen habe. Folglich stelle sich die endgültige Reihung der verbleibenden Angebote wie folgt dar: A. Rädler GesmbH. & Co., Wolfurt ATS 1.054.877, ALPE GesmbH. & Co. KG., Telfs (Alternativangebot) ATS 1.083.822, J. Schmidts Erben GesmbH. & Co. KG., Bludenz ATS 1.193.531, ALPE GesmbH. & Co. KG., Telfs (Stammoffert) ATS 1.413.322, Die erwähnten Beträge stellen Nettosummen ohne Mehrwertsteuer dar. Angesichts des vorliegenden Prüfberichtes und der Vergabeempfehlung stellt der Vorsitzende in weiterer Folge den Antrag, den Auftrag zur Lieferung der erforderlichen duktilen Gußrohre und Formstücke sowie der Schieber und Armaturen unter den gegebenen Voraussetzungen an die Firma Rädler zum Angebotspreis von ATS 1.054.877, - zu vergeben. Dem gegenständlichen Antrag wird von den Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt. 4. In Vertretung des Vorsitzenden des Bauausschusses erläutert der Bürgermeister die am 16. Juli 1996 getroffenen Empfehlungen. -4- Ergänzend zur Empfehlung des Arbeitsausschusses sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einhellig dafür aus, die Bedingungen für eine Übernahme der Zufahrtsstraße, Gst.Nr. 1274/4, in das öffentliche Gut wie folgt zu erweitern: a) Die Übernahme des Gst.Nr. 1274/4 in das öffentliche Gut erfolgt ohne jegliche Entschädigung (Grundablöse); b) Analog der Empfehlung gemäß lit. b) ist auch die Einmündung in die sogenannte Bündtastraße mit einer Einfahrtstrompete zu versehen. Unter Berücksichtigung dieser vorgenannten Ergänzungen werden sodann sämtliche vom Bauausschuß geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. 5. Der Vorsitzende erwähnt eingangs, daß die Gemeinde Vandans im Jahre 1990 mit dem Union-Tennisclub Vandans einen Mietvertrag abgeschlossen habe, welcher alle 5 Tennisplätze sowie die Ballspielwand beinhalte. Dieser Vertrag sei am 7. Dezember 1995 abgelaufen. Es gelte also nunmehr, diesen im Jahre 1990 abgeschlossenen Vertrag zu verlängern und in diesem Zusammenhange einen neuen Räumungsvergleich vor dem Bezirksgericht Montafon abzuschließen. Dieser Räumungsvergleich beinhalte den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000. Ohne weitere Debattenbeiträge genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung daraufhin eine Vertragsverlängerung bis zum 31. Dezember 2000 und zu diesem Zwecke den Abschluß eines Räumungsvergleiches zwischen dem Union-Tennisclub Vandans einerseits und der Gemeinde Vandans andererseits. 6. Das von Frau Frieda Tschabrun am 30. Juli 1996 an die Gemeindevertretung gerichtete Ersuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Die Antragstellerin ersucht darin um einen Verkauf des gemeindeeigenen Gst.Nr. 12/5. Das Begehren wird insbesondere damit begründet, daß eine Erweiterung des bestehenden Hotels beabsichtigt sei und sich aus verschiedenen Überlegungen in erster Linie eine Erweiterung bzw. ein Zubau in nördlicher Richtung, also zum Gst.Nr. 12/5 hin, anbiete. Dieses Grundstück diene derzeit lediglich als Zufahrt zum Wohnhaus der Familie Albrecher, zum ehemaligen Wohnhaus der Familie Stemer sowie zum Hotel Brunella. In der darauffolgenden Diskussion bringen die Mitglieder der Gemeindevertretung zum Ausdruck, daß dem gegenständlichen Begehren grundsätzlich nur dann entsprochen werden kann, wenn das zugunsten des Grundstückes Nr. 12/14 (Familie Albrecher) bestehende Dienstbarkeitsrecht des Gehens und Fahrens nicht geschmälert werde. Nachdem zwischenzeitlich auch von der Familie Albrecher ein entsprechendes Kaufinteresse an einer Teilfläche dieses Gst.Nr. 12/5 geäußert worden sei, solle nach Möglichkeit eine Lösung gefunden werden, die für beide Antragsteller akzeptabel sei. Um den beiden anwesenden Kaufinteressenten die Möglichkeit zur Äußerung zu geben, wird die Sitzung um 21.35 Uhr unterbrochen. Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 21.40 Uhr beschließt die Gemeindevertretung sodann einstimmig nachstehende Erledigung: a) Das Gst.Nr. 12/5 wird mit Ausnahme jener Teilfläche, die unmittelbar an das Gst.Nr. 12/14 der Familie Franz Albrecher angrenzt, an Frau Frieda Tschabrun käuflich veräußert. Jene Fläche, die unmittelbar an das Gst.Nr. 12/14 der Familie Albrecher angrenzt, wird käuflich diesen überlassen. b) Die Erwerber der gegenständlichen Teilflächen haben sich zugunsten ihrer jeweiligen Liegenschaften gegenseitig ein uneingeschränktes Gehund Fahrrecht über diese kaufsgegenständlichen Grundstücke einzuräumen. -5c) Der Kaufpreis beträgt S 590, - pro Quadratmeter. Nachdem die kaufsgegenständliche Teilfläche mit gegenseitigen Dienstbarkeitsrechten belastet wird, gewährt die Gemeinde einen 50%igen Preisnachlaß. Das bedeutet, daß letztlich S 295, - pro Quadratmeter zu entrichten sind. Der Kaufpreis ist innert 14 Tagen nach Verbücherung der Rechtsgeschäfte zur Zahlung an die Gemeinde fällig. d) Im Bereich der Gst.Nr. 8/3 und 12/15 ist die derzeit bestehende Zufahrtsstraße zum Grundstück der Familie Franz Albrecher vor Beginn der Bauarbeiten entsprechend umzulegen und unverzüglich nach Abschluß der Bauarbeiten in einer Breite von mindestens 4, 00 m zu asphaltieren. Die Kosten hiefür hat ausschließlich die Familie Frieda Tschabrun zu tragen. e) Die Instandhaltung dieser neuen Zufahrtstraße obliegt im Bereich der Gst.Nr. 8/3 und 12/15 der Familie Tschabrun - im Bereich des Gst.Nr. 12/14 der Familie Albrecher. f) Die Kosten der Schneeräumung haben die Nutzungsberechtigten anteilmäßig zu tragen. g) Sowohl beim Erweiterungsbau als auch beim Altbestand der Familie Frieda Tschabrun sind nordseitig entsprechende Außenleuchten anzubringen, sodaß jederzeit eine ausreichende Beleuchtung der Weganlage gewährleistet ist. h) Eine neuerliche Umlegung dieser Zufahrtsstraße im Bereich der Gst.Nr. 8/3 und 12/15 ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Familie Franz Albrecher möglich. i) Sämtliche vorstehenden Bedingungen und Auflagen haben auch für die jeweiligen Erben und Rechtsnachfolger Gültigkeit. j) Alle anfallenden Steuern und Abgaben aus diesem gegenständlichen Rechtsgeschäft sowie die Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten haben die Käufer anteilmäßig zu tragen. 7. Sehr eingehend erinnert der Bürgermeister einleitend daran, daß sich derzeit der vom Sonderpädagogischen Schulzentrum benötigte Schulraum teilweise im Dachgeschoß des Altbaues befinde. Diese Unterbringung im Dachgeschoß sei aber alles andere als befriedigend und sei von Anfang an als Übergangslösung gedacht gewesen. Aus diesem Grunde habe die Behörde auch die Baubewilligung und die schulrechtliche Verwendungsbewilligung befristet und zwar mit dem Ende des Schuljahres 1996/97. Nachdem nun einerseits eine Verlängerung dieser Bewilligungen nicht mehr erwartet werden könne und andererseits von der Gemeinde Vandans zusätzlicher Schulraum für die Volksschule und den Kindergarten benötigt werde, könne dieser vom Sonderpädagogischen Schulzentrum benötigte Schulraum ab Beginn des Schuljahres 1997/98 in diesem Objekt nicht mehr im erforderlichen Ausmaße zur Verfügung gestellt werden. Es gelte daher, möglichst rasch eine tragbare und vorallem dauerhafte Lösung für das Sonderpädagogische Schulzentrum Montafon zu finden. Aus diesen Gründen habe die Gemeinde Vandans bereits am 21. März und am 9. Juli 1996 Verhandlungen mit den schulbeschickenden Gemeinden einerseits und der Landesschulbehörde andererseits geführt. In diesen Gesprächen habe die Landesschulbehörde immer wieder für das rasche Finden einer für alle Teile befriedigenden Lösung plädiert. Trotz allen Integrationsbemühungen werde man im Montafon auch hinkünftig ein Sonderpädagogisches Schulzentrum für durchschnittlich 50 bis 60 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf benötigen. Der bisherige Standort Vandans habe jedenfalls verschiedene Vorteile und biete sich, so die übereinstimmende Meinung der Landesschulbehörde, folglich auch für eine künftige Dauerlösung an. Eine Aufsplittung der vom Sonderpädagogischen Schulzentrum benötigten Schulräume auf mehrere Gemeinden stelle daher eine denkbar schlechte Lösung dar und könne keinesfalls unterstützt werden. -6- Aus mehreren Gründen, nicht zuletzt auch aus einer moralischen Verpflichtung heraus, plädiere er, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, für das Finden einer befriedigenden Lösung in Vandans. Die vorhandene Infrastruktur (Rätikonhalle, Gymnastikraum, Schulküche etc.) spreche eindeutig und zweifelsfrei für eine solche Lösung in Vandans. Eine unbedingte Voraussetzung für eine solche Lösung in Vandans stelle jedoch die Unterstützung und Mitfinanzierung der anderen schulbeschickenden Gemeinden dar. Um möglichst rasch eine für alle Teile befriedigende Lösung zu finden, gelte es daher, einen Grundsatzbeschluß zu fassen, wobei ein solcher noch kein endgültiges Ja zu einem neuerlichen Standort Vandans bedeuten dürfe. Ein solcher Grundsatzbeschluß ermögliche aber konkrete Planungen, Kostenermittlungen und das erarbeiten von Finanzierungsvorschlägen. Auf Basis dieser Prüfungsergebnisse müsse dann in weiterer Folge mit dem Land Vorarlberg und den schulbeschickenden Gemeinden des Montafons konkret verhandelt werden. Gottfried Schapler schließt sich in seiner Wortmeldung den Ausführungen des Vorredners weitestgehend an. Auch er erachte es als eine Verpflichtung der Gemeinde Vandans, hier im Ort für eine neue und definitive Lösung zu suchen. Schließlich müsse man auch das Wohl der Vandanser Kinder berücksichtigen und darüberhinaus auch das Faktum, daß der Gemeinde Vandans auch bei jeder anderen externen Lösung Kosten erwachsen würden. Seiner Meinung nach müsse ein überlegtes Konzept erarbeitet werden, das sowohl den Wünschen des Sonderpädagogischen Schulzentrums, der Volksschule und auch des Kindergartens gerecht werde. Auch Josef Tschofen spricht sich dafür aus, heute einen solchen Grundsatzbeschluß zu fassen. Eine Lösung hier in Vandans habe beachtliche Vorteile für alle Betroffenen und könne ohne gravierenden Zeitverlust in Angriff genommen werden. Ohne weitere Debattenbeiträge schließen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung den Ausführungen der Vorredner an und beschließen einstimmig, Lösungsvarianten für die weitere Unterbringung des Sonderpädagogischen Schulzentrums hier in Vandans erarbeiten zu lassen. 8. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - am Donnerstag, den 29. August 1996, um 9.00 Uhr im Gemeindeamt die Bewertung der eingelangten Entwürfe zum „Umbau des Gemeindeamtes" stattfinde. Über Wunsch der beiden Jurymitglieder Mag. Fink und Dipl. Ing. Walser solle die Jury mit 6 Mitgliedern aus der Gemeindevertretung erweitert werden. Diesen 6 Mitgliedern komme lediglich eine beratende Funktion zu. Entsprechend der Mandatsverteilung in der Gemeindevertretung stelle er sich vor, 3 Mitglieder der FPÖ-Fraktion, 2 Mitglieder der ÖVPFraktion und 1 Mitglied der SPÖ-Fraktion in diese Bewertungskommission zu entsenden. Er bitte daher die Fraktionsobmänner um baldige Bekanntgabe der hiefür in Frage kommenden Mandatare. - sich in letzter Zeit die Beschwerden über das Glockenschlagen während der Nachtstunden derart gehäuft haben, daß er eine neuerliche Aussprache mit den Vertretern der Pfarre Vandans für notwendig erachte. Neben zahlreichen Reklamationen von Gästen komme es in vermehrtem Ausmaße zu direkten Beschwerden von Zimmervermietern, die immer mehr das vorzeitige Abreisen von Gästen beklagen. Aus diesem Grunde beabsichtige er daher zur nächsten Sitzung des Gemeindevorstandes auch die Vertreter des Pfarrkirchenrates einzuladen und diese Problematik neuerlich zu beraten. -7- Unter Punkt „Allfälliges" informiert Peter Scheider als Vorsitzender des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses, daß am kommenden Wochenende in Vandans das größte Tennis-Turnier Vorarlbergs stattfinde. Er lade alle Mitglieder der Gemeindevertretung zum Besuch dieser in Vorarlberg einzigartigen Tennisveranstaltung ein. Darüberhinaus gibt er bekannt, daß der SCM Vandans am 31. August und am 1. September 1996 das diesjährige Ortsvereineturnier veranstalte. Persönlich plädiere er dafür, auch in diesem Jahr wieder eine Mannschaft aus der Gemeindevertretung zu nennen. Er bitte daher alle Fußballbegeisterten Herren der Gemeindevertretung um Beteiligung. Gottfried Schapler erkundigt sich nach dem aktuellen Stand betreffend das ehemalige Konsumgebäude. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß der Käufer Wilhelm Schapmann eine Wiedereröffnung des Lokales vor der kommenden Wintersaison beabsichtige. Seinem Wissen nach befinde sich der Käufer derzeit aber noch auf der Suche nach einem Pächter dieses neuen Lokales. Florentin Salzgeber bedankt sich in seiner Wortmeldung für die nunmehr fertiggestellte Mountainbike-Verbindung zwischen Schandang und Matschwitz. Diese äußerst ansprechende Mountainbike-Strecke stelle seiner Meinung nach eine wesentliche Bereicherung des örtlichen Angebotes dar. Josef Tschofen erinnert seinerseits an das am 19. August 1996 in der Friedhofskirche stattgefundene Konzert des Madrigalchores Sofia. Das gegenständliche Konzert dürfe ohne Zweifel als kultureller Höhepunkt bezeichnet werden und habe bei den recht zahlreich anwesenden Besuchern großen Anklang gefunden. Den Verantwortlichen für das Zustandekommen dieses großartigen Konzertes spreche er Dank und Anerkennung aus. Gerlinde Linder bedauert in diesem Zusammenhange ihre zu Unrecht erfolgte Namensnennung als Vertreterin des Kulturausschusses bei der Begrüßung am Beginn dieses gegenständlichen Konzertes. Abschließend bemängelt Dipl. Ing. Alois Kegele die nach wie vor ausstehende Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1995. Nachdem dieser gemäß dem Gemeindegesetz im 1. Halbjahr des Folgejahres zu beschließen sei, müsse er namens des Prüfungsausschusses eine unakzeptable Säumigkeit feststellen. Er bitte daher um schnellstmögliche Vorlage dieses noch fehlenden Rechnungsabschlusses für das Jahr 1995. Der Bürgermeister versichert in seiner Antwort, um eine baldmöglichste Vorlage desselben bemüht zu sein. Eine unerwartete Revision am Beginn des Monats durch die Gebarungskontrolle der Vorarlberger Landesregierung habe die Erstellung des Rechnungsabschlusses zusätzlich verzögert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.25 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: