20130919_GVE034

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:20
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2013-09-19
Erscheinungsdatum 2013-09-19
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 19. September 2013 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 34. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. September 2013 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn und Martin Tschabrun sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Renate Neve, Manfred Blenke, Marko Schoder und Johann Bleiner. Entschuldigt: Schriftführerin: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Ulrike Bischnau, Rupert Platzer, Rita Zint und Leo Brugger GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Juli 2013 2. Vorstellung der EYOF (Europäische Olympische Jugendspiele in Vorarlberg und Liechtenstein vom 24. bis 31. Jänner 2015) durch Herrn Peter Both 3. Neuerliche Entscheidung zum seinerzeitigen Ansuchen von Dr. Werner Bartl um Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 172/3 4. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Adolf und Christine Locherer, wohnhaft in CH8903 Birmendorf, Sternenstraße 36B, um Verkauf einer zirka 550 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 199/2 5. Stellungnahme zum Antrag von Brigitte Schoder, Ines Gutekunst, Günter Schoder, Isolde Vith, Gottfried Schoder und Ilona Gutekunst, alle vertreten durch die Advokaten Pfeifer Keckeis Fiel Scheidbach OG, Feldkirch, um Änderung des Bebauungsplanes vom 21. Jänner 2010 6. Gewährung eines Baukostenzuschusses an die Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen zur Errichtung eines Alpstalles 7. Neubau eines Pflegeheimes in Bartholomäberg: Zustimmung zur Mitfinanzierung des jährlichen Baurechtzinses 8. Stellungnahme zum Antrag des Schulerhalterverbandes „Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“ auf Änderung der Verordnung betreffend die „Bildung eines Schulerhalterverbandes“ 9. Zustimmung zur Bildung der „Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg“ und Beitritt der Gemeinde Vandans als Mitglied 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013 Die Verhandlungsschrift über die 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02. Juli 2013, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung einiger Schreibfehler einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Josef Maier, DI Alois Kegele, Manfred Schapler, Werner Vergut, Peter Scheider, Renate Neve, Marko Schoder und Johann Bleiner nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 02. Juli 2013 nicht anwesend waren. 2. Vorstellung des EYOF (Europäische Olympische Jugendspiele in Vorarlberg und Liechtenstein vom 24. bis 31. Jänner 2015) durch Herrn Peter Both Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende am Beginn seiner Ausführungen, dass in zirka 500 Tagen der Startschuss zum ersten Bewerb der Europäischen Olympischen JugendWinterspiele 2015 in Vorarlberg und Liechtenstein falle. Auch wenn sich die Veranstaltung über 2 Länder erstrecke, gebe es zum Montafon einen besonders großen Bezug. So sei man bemüht, alle 1.500 Athleten und Betreuer ausschließlich im Montafon unterzubringen. Auch die Bewerbe Schisprung, Snowboard, Ski Alpin (Team), nordische Kombination und Eishockey sollen einzig und alleine im Montafon zur Austragung gelangen. Angesichts dieses großen Bezuges zur Talschaft sei es dem Organisationskomitee verständlicherweise ein besonderes Anliegen, die politisch Verantwortlichen im Montafon, die ja auch als wesentliche Imageträger bezeichnet werden dürfen, frühzeitig über alles Wesentliche im Zusammenhang mit dieser Topveranstaltung zu informieren. Dem diesbezüglichen Wunsch des Organisationskomitees, nämlich in einer der kommenden Sitzungen der Gemeindevertretung die EYOF entsprechend vorstellen zu dürfen, sei er deshalb gerne nachgekommen. Er begrüße daher den Vertreter des Organisationskomitees, nämlich Peter Both, ganz herzlich hier im Kreise der Gemeindevertretung und erteile diesem gerne das Wort, um die Anwesenden, sozusagen aus erster Hand, über alles Wesentliche im Zusammenhang mit dieser EYOF zu informieren. Peter Both bedankt sich in der Folge für die Möglichkeit, heute diese Großveranstaltung mit allen wesentlichen Details vorstellen zu dürfen. Mittels einer Power-Point-Präsentation informiert er sodann die Anwesenden über das tatsächliche Ausmaß dieser Veranstaltung, die einzelnen Austragungsorte, die verschiedenen Sportdisziplinen, die beabsichtigte Unterbringung der Aktiven, der Betreuer sowie der Besucher und gibt letztlich auch noch Einblick in die Logistik bzw. die Überlegungen, wie die Besucher der diversen Veranstaltungen mittels öffentlichem Personennahverkehr zu den Austragungsstätten bzw. von diesen wieder zurück gebracht werden sollen. 2 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Nach der Beantwortung einiger allgemeiner Fragen bedankt sich der Vorsitzende nochmals bei Peter Both für sein Kommen und verabschiedet diesen in der Folge. 3. Neuerliche Entscheidung zum seinerzeitigen Ansuchen von Dr. Werner Bartl um Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 172/3 Am Beginn seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 07. Februar 2013. In dieser habe die Gemeindevertretung unter Punkt 3. der Tagesordnung einstimmig beschlossen, dem Antragsteller Dr. Werner Bartl auf dessen Ersuchen eine zirka 60 m² große Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 172/3 zu verkaufen und zwar unter nachstehenden Bedingungen: 1. Der Gemeinde Vandans ist im Bereich des Vorplatzes auf dem Grundstück Nr. 209/2 ein uneingeschränktes, unbefristetes und unentgeltliches Dienstbarkeitsrecht als „Umkehrplatz“ einzuräumen. Die Größe dieses Umkehrplatzes ist jedenfalls so zu wählen, dass das Umkehren eines Schneeräumfahrzeuges, eines Einsatzfahrzeuges der Ortsfeuerwehr, eines Entsorgungsfahrzeuges der Müllabfuhr etc. jederzeit möglich ist. 2. Alle aus diesem Rechtsgeschäft resultierenden Kosten (z.B. Vermessungskosten, Vertrags- und Verbücherungskosten, öffentliche Abgaben etc.) hat zur Gänze der Käufer zu tragen. 3. Angesichts des einzuräumenden Dienstbarkeitsrechtes zugunsten der Gemeinde Vandans bzw. dem Öffentlichen Gut, wird der Kaufpreis mit 10, 00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Sowohl den Beschluss der Gemeindevertretung als auch die geäußerten Bedingungen, so dann nochmals der Vorsitzende, habe man dem Antragsteller mit Schreiben vom 11. Februar 2013 mitgeteilt. Um die weitere Vorgangsweise festlegen zu können, habe man den Antragsteller außerdem um eine gelegentliche Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt ersucht. Eine solche habe es aber nie gegeben. Anfang Juli 2013 habe er dann feststellen müssen, dass mit dem Bau eines Carports begonnen worden sei, ohne dass es dafür eine Baubewilligung gegeben habe und auch der Kaufvertrag mit der Gemeinde betreffend die besagte Teilfläche noch nicht unterfertigt worden sei. Mit Bescheid vom 11. Juli 2013 sei deshalb eine Einstellung der Bauarbeiten verfügt worden. Am 24. Juli 2013 sei dann vom Antragsteller sowohl eine Vermessungsurkunde zur Erteilung einer Grundtrennungsbewilligung als auch ein Kaufvertrag zur Unterfertigung vorgelegt worden. Bei einer inhaltlichen Prüfung des Kaufvertrages bzw. der Vermessungsurkunde habe er dann feststellen müssen, dass die kaufgegenständliche Fläche nicht 60 m² sondern 84 m² groß sei und auch der neue Grenzverlauf nicht mit dem übereinstimme, was die Gemeindvertretung beschlossen habe. Heute, so der Vorsitzende abschließend, gehe es ausschließlich darum, entweder die Zustimmung zum Verkauf einer 84 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 172/3 an den Antragsteller zu geben oder diesen anzuweisen, sowohl die vorgelegte Vermessungsurkunde als auch den vorgelegten Kaufvertrag abändern zu lassen und zwar auf jene Fläche, die seinerzeit vom Antragsteller beantragt und von der Gemeindevertretung letztlich auch beschlossen worden ist. Werner Vergut bringt in seiner Wortmeldung die Befürchtung zum Ausdruck, dass mit dem Verkauf einer größeren Grundfläche das Umkehren von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Winterdienstes, der Müllabfuhr etc. erschwert werden könnte, speziell im Winter. Er plädiere daher dafür, am seinerzeitigen Beschluss vom 07. Februar 2013 festzuhalten, zumal es absolut keine nachvollziehbare Notwendigkeit für diese größere 3 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Kauffläche gebe. Thomas Amann macht deutlich, dass er sich auch den Verkauf dieser größeren Teilfläche (84 m²) an Dr. Werner Bartl vorstellen könne, auch wenn die Vorgehensweise von Dr. Werner Bartl etwas eigenartig gewesen sei. Seiner Meinung nach müsse einzig und alleine sichergestellt sein, dass alle Einsatzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge im öffentlichen Dienst auch bei entsprechender Schneelage ohne Probleme im Bereich des Grundstückes Nr. 209/2 umkehren können. Stefan Jochum und Vbgm. Michael Zimmermann schließen sich der Wortmeldung von Werner Vergut an. Dr. Werner Bartl habe am 07. Jänner 2013 an die Gemeinde ein Ansuchen gestellt. Diesem habe die Gemeindevertretung in der Sitzung am 19. Februar 2013 vollinhaltlich entsprochen. Die Befürchtung, dass es beim Verkauf einer größeren Teilfläche gewisse Probleme beim Umkehren von Fahrzeugen des öffentlichen Dienstes geben könne, sei heute bereits einmal geäußert worden. Weil es auch keinen triftigen Grund gebe, jetzt plötzlich eine größere Teilfläche an Dr. Werner Bartl zu verkaufen, plädiere man ebenfalls dafür, am seinerzeitigen Beschluss festzuhalten. Einstimmig vertreten die anwesenden Damen und Herren die Auffassung, dass am Beschluss vom 17. Februar 2013 festgehalten werden soll und nur jene zirka 60 m² große Teilfläche an Dr. Werner Bartl verkauft werden soll, wie sie damals beschlossen worden ist. Auch die seinerzeit beschlossenen Verkaufsbedingungen sollen aufrecht bleiben. Florian Küng hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 4. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Adolf und Christine Locherer, wohnhaft in CH – 8903 Birmendorf, Sternenstraße 36B, um Verkauf einer zirka 550 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 199/2 Das von den Eheleuten Adolf und Christine Locherer eingelangte Ansuchen vom 30. August 2013 wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersuchen die Antragsteller um Verkauf einer zirka 550 m² großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 199/2 zum Preis von 175, 00 Euro pro Quadratmeter. Eigenen Angaben zufolge beabsichtigen die Antragsteller auf dieser Teilfläche des Grundstückes Nr. 199/2 die Errichtung eines Eigenheimes und die Verbringung ihres Lebensabends in der Gemeinde Vandans. Das Grundstück Nr. 199/2, so der Bürgermeister ergänzend, habe eine Gesamtfläche von 1.385 m². In der Sitzung am 20. April 2011 habe die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss gefasst, zur Konsolidierung der Finanzen einige Grundstücke zu verkaufen. Dieser Beschluss beinhalte auch das Grundstück Nr. 199/2. Er könne sich deshalb gut vorstellen, nun eine Teilfläche dieses Grundstückes an die Eheleute Locherer zu verkaufen, zumal diese bereit seien, den ausgewiesenen Schätzpreis zu bezahlen. Josef Maier gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er zum heutigen Zeitpunkt dagegen sei, dieses Grundstück an eine private Person zu verkaufen. Seiner Meinung nach sollte versucht werden, irgend einen Bauträger zu finden, der das Grundstück mit einigen „leistbaren“ Wohnungen bebaue und bereit sei, diese dann an junge Gemeindebürger zu verkaufen. Die Möglichkeit, dieses Grundstück lediglich mit 1 – 2 Einfamilienhäuser zu bebauen soll dann in Erwägung gezogen werden, wenn sich kein Bauträger finden lässt, der bereit sei, diese vorgenannten Bedingungen der Gemeinde zu erfüllen. Stefan Jochum kann sich vorstellen, das Grundstück „scheibchenweise“ zu verkaufen 4 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 und lediglich mit 1 – 2 Einfamilienwohnhäuser zu bebauen. Versuche, das Grundstück an einen Bauträger zu verkaufen, habe es schon mehrere gegeben. Bislang aber immer ohne Erfolg. Da die Gemeinde den Verkauf dieses Grundstückes schon vor 2 Jahren beschlossen habe, könne er sich heute den Verkauf einer Teilfläche – so zu sagen als ersten Schritt – gut vorstellen. Bürgermeister Burkhard Wachter macht in seiner Wortmeldung dann deutlich, dass es nicht einfach werden wird, einen Bauträger zu finden, der bereit sei, all diese Bedingungen (Errichtung mehrerer „leistbarer“ Wohnungen und Verkauf dieser Wohnungen an junge Gemeindebürger) zu akzeptieren. In erster Linie errichte jeder Bauträger ein solches Projekt ausschließlich aus der Überlegung, damit Geld zu verdienen. Wenn es aber erklärter Wunsch der Gemeindevertretung sei, werde er sich gerne nochmals auf die Suche nach einem solchen Bauträger machen. Persönlich könne er sich aus den von Stefan Jochum genannten Gründen aber gut vorstellen, dem Ansuchen der Eheleute Locherer zu entsprechen und eine Teilfläche des genannten Grundstückes an diese zu verkaufen. Mag. Christian Egele plädiert dafür, das besagte Grundstück zum bestmöglichsten Preis zu verwerten. Vermutlich lasse sich beim Verkauf des Grundstückes an einen Bauträger ein besserer Preis erzielen als beim Verkauf an private Personen. DI Alois Kegele erinnert, dass die Firma Rhomberg Bau, Bregenz, zusammen mit der VOGEWOSI ein Wohn- und Geschäftsobjekt an der Bahnhofstraße realisieren wolle. Dem Vernehmen nach könne man dort aber nicht alle Interessenten mit einer Wohnung bedienen. Es sei deshalb gut vorstellbar, dass die Firma Rhomberg Bau noch weitere Grundstücke in Vandans erwerben wolle, so zum Beispiel das Grundstück Nr. 199/2, um zusätzliche Wohnungen in Vandans errichten zu können. Eine Kontaktaufnahme mit der Firma Rhomberg Bau könne er deshalb nur befürworten. Florian Küng kann sich den Ausführungen seiner direkten Vorredner nicht anschließen. Der Überlegung, nämlich dieses besagte Grundstück nur an einen Bauträger zu verkaufen, stehe er sehr skeptisch gegenüber. Ganz generell finde er es für nicht sinnvoll, auf dem besagten Grundstück der Gemeinde eine größere Wohnanlage zu errichten. Schließlich befinde sich das gegenständliche Grundstück nicht mehr in zentraler, sondern in einer Randlage. Die Bebauung in diesem Bereich beschränke sich auf Ein- und Zweifamilienwohnhäuser. Seiner Meinung nach sollte auf diesen Umstand entsprechend Rücksicht genommen werden. Größere Wohnanlagen müsse man in zentrumsnahen Lagen realisieren, nicht in Randlagen. Peter Scheider sowie Thomas Amann sprechen sich ebenfalls dafür aus, das Grundstück unter entsprechenden Auflagen tunlichst an einen Bauträger zu verkaufen. Wenn es tatsächlich gelingen würde, „leistbaren“ Wohnraum für junge Familien unserer Gemeinde zu schaffen, schlage man zwei Fliegen auf einen Streich. Ergänzend gibt Peter Scheider dann noch zu verstehen, dass er sich auf dem besagten Grundstück ein Wohnobjekt mit maximal 6 Wohnungen vorstellen könne. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert dafür, sich keiner Optionen zu verschließen. Persönlich könne er sich gut vorstellen, dass auf dem besagten Grundstück lediglich 3 – 4 Einfamilienhäuser, nämlich in einer verdichteten Bauweise, errichtet werden. Seiner Meinung nach wäre das Grundstück auch mit einer solchen Bebauung optimal genützt. Martin Burtscher spricht sich dafür aus, eine Teilfläche dieses Grundstückes an die Eheleute Locherer, wie von diesen beantragt, zu verkaufen. Für die andere Hälfte des Grundstückes soll dann noch ein Kaufinteressent gesucht werden. Seiner Meinung nach sei das Restgrundstück immer noch groß genug, um dort noch ein Doppelwohnhaus zu errichten. 5 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Renate Neve befürwortet in ihrer Wortmeldung die Überlegung, das Grundstück mit Einfamilienwohnhäusern in verdichteter Bauweise zu bebauen. Im ganzen Land gebe es diesbezüglich schon viele positive Beispiele. Wenn es dann noch gelingen würde, diese Einfamilienwohnhäuser an Interessenten aus dem Ort zu verkaufen, gäbe es doppelten Nutzen. Abschließend macht der Vorsitzende nochmals deutlich, dass das Finden eines Bauträgers, der bereit sei, alle Bedingungen der Gemeinde zu akzeptieren, kein leichtes Unterfangen darstelle. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass es gerade von Jungfamilien einen Trend zu klassischen Mietwohnungen gebe, weil die Errichtung von Eigenheimen im Augenblick kein erstrebenswertes Ziel sei. Wie bereits erwähnt worden sei, könne er sich heute den Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 199/2 an die Eheleute Locherer gut vorstellen. Wenn aber von der Mehrheit der heute Anwesenden die Auffassung vertreten werde, dass nochmals nach einem Bauträger gesucht werden soll, komme er einem solchen Ansinnen gerne nach. In einem solchen Fall müsse man das Ansuchen der Eheleute heute zurückstellen. Alle Anwesenden sprechen sich sodann dafür aus, zum Ansuchen der Eheleute Locherer heute keine Entscheidung zu treffen und beauftragen in der Folge den Bürgermeister mit der Suche eines Bauträgers. Dieser müsse letztlich bereit sein, das besagte Grundstück mit einer Mehrwohnungsanlage zu bebauen und die Wohnungen dann zu einem „leistbaren“ Preis an ortsansässige Interessenten zu verkaufen. 5. Stellungnahme zum Antrag von Brigitte Schoder, Ines Gutekunst, Günter Schoder, Isolde Vith, Gottfried Schoder und Ilona Gutekunst, alle vertreten durch die Advokaten Pfeifer Keckeis Fiel Scheidbach OG, Feldkirch, um Änderung des Bebauungsplanes vom 21. Jänner 2010 Der von der Advokaten Pfeifer Keckeis Fiel Scheidbach OG namens der Grundeigentümer Brigitte Schoder, Isolde Vith, Ines Gutekunst, Gottfried Schoder, Günter Schoder und Ilona Gutekunst eingebrachte Antrag vom 06. August 2013, mit welchem eine Änderung der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 31 RPG beantragt worden ist, wird vom Bürgermeister verlesen. Anhand des Bebauungsplanes erläutert der Vorsitzende in der Folge das Begehren der Antragsteller und bringt die bei der Ziviltechniker Ges.m.b.H. PROALP CONSULT beantragte Stellungnahme den Anwesenden zur Kenntnis. In der darauf folgenden Generaldiskussion plädieren insbesondere Stefan Jochum und Josef Maier dafür, dem vorliegenden Antrag nicht stattzugeben. Der von DI Reinhard Falch, der damals mit der Ausarbeitung des gegenständlichen Bebauungsplanes beauftragt worden sei, verfassten Stellungnahme und auch dem Schlussresümee könne man sich nur anschließen. Es gebe eine Fülle guter Gründe, sich gegen den vorliegenden Antrag auszusprechen. Die bessere Verwertbarkeit von Grundstücken stelle jedenfalls kein raumplanerisches Argument dar. Die Lage der antragsgegenständlichen Grundstücke sei mitten im Ortszentrum von Vandans, in der so genannten Kernlage. Gerade bei Bauvorhaben in der Kernlage sei eine entsprechende Verdichtung bzw. entsprechende Höhe der Baukörper sinnvoll und zweckmäßig. Alle Anwesenden schließen sich in der Folge den Argumenten von DI Reinhard Falch in der Stellungnahme vom 12. September 2013 an und sprechen sich gegen eine Änderung des Bebauungsplanes, wie von den Antragstellern begehrt, aus. 6. Gewährung eines Baukostenzuschusses an die Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen zur Errichtung eines Alpstalles 6 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 16. September 1999. Damals habe die Gemeindevertretung unter Punkt 6. der Tagesordnung beschlossen, die von der Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen im Zusammenhang mit der Realisierung des Verbauungsprojektes „Hangstabilisierungsmaßnahmen im Bereich der Voralpe Tschöppen“ geäußerten Forderungen an die Gemeinde zu akzeptieren. Daraus resultierend habe sich die Gemeinde damals verpflichtet, die Kosten für einen Stallneubau (für die Unterbringung von zirka 30 Stück Jungvieh) samt Heulage zu übernehmen. Darüber hinaus habe die Gemeinde akzeptiert, künftig (bei entsprechendem Schneewetter) die Kosten für die Anschaffung und die Kosten für den Antransport von Heu auf die Voralpe Tschöppen zu tragen. Nunmehr, nach mehr als 14 Jahren, gebe es von den Verantwortlichen der Voralpe Tschöppen konkrete Überlegungen, einen solchen Stall zu errichten. Von der Gemeinde wolle man jetzt wissen, mit welchem Kostenbeitrag seitens der Gemeinde gerechnet werden könne bzw. ob deren damalige Zusage, nämlich die Kosten für einen solchen Stallneubau zur Gänze zu übernehmen, nach wie vor Gültigkeit habe. Es folgen sodann eine Fülle von Wortmeldungen, mehr oder weniger alle grundsätzlicher Natur. Einhellig wird von allen Anwesenden letztlich die Auffassung vertreten, dass man sich nach wie vor an den Beschluss von damals gebunden fühle und dieser folglich noch immer Gültigkeit habe. Bevor man aber eine konkreten Summe nennen werde, erwarte man sich von den Verantwortlichen der Voralpe Tschöppen die Vorlage eines genehmigten Bauplanes sowie einen konkreten Kostenvoranschlag. Erst wenn diese Unterlagen vorliegend seien, könne man prüfen, ob das zur Realisierung anstehende Projekt auch tatsächlich dem entspreche, was seinerzeit als Grundlage (Unterbringung von zirka 30 Stück Jungvieh) beschlossen worden sei. Und erst nach dieser grundsätzlichen Prüfung könne sich die Gemeindevertretung zur Frage nach der Höhe des tatsächlichen Kostenbeitrages äußern. Ebenso einstimmig sprechen sich alle Anwesenden dafür aus, dass die Gemeinde mit dem Bau eines neuen Stalles von der Verpflichtung, nämlich bei entsprechendem Schneewetter Heu anzukaufen und dieses auf die Voralpe Tschöppen zu transportieren, entbunden werden müsse. 7. Neubau eines Pflegeheimes in Bartholomäberg: Zustimmung zur Mitfinanzierung des jährlichen Baurechtszinses Mit Kaufvertrag vom 11. Jänner 2001, so der Vorsitzende einleitend, habe die Marktgemeinde Schruns insgesamt 680/1000 – Anteile am Grundstück Nr. 876/2, GB Schruns, mit einer Fläche von 5.000 m² zum Preis von 7.500.000, 00 Schilling an die Gemeinden Bartholomäberg, Silbertal, St. Anton, Tschagguns und Vandans verkauft. Das Land Vorarlberg habe zu diesem Kaufpreis Bedarfszuwendungen in Höhe von 25 % gewährt. Gleichzeitig seien alle vorgenannten Gemeinden in den zwischen der Marktgemeinde Schruns und der St. Anna Sozialzentren gGmbH abgeschlossenen Baurechtsvertrag vom 29. März 2000 eingetreten. Am 15. Mai 2001 habe es dann noch eine Zusatzvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Schruns und den Gemeinden Bartholomäberg, Silbertal, St. Anton, Tschagguns und Vandans zum vorgenannten Kaufvertrag gegeben und zwar mit folgendem Inhalt: „Sollten die Vertragsparteien zukünftig einvernehmlich die Meinung vertreten, dass der Bedarf nach der Errichtung eines weiteren Sozialzentrums besteht, welches vorwiegend den Bürgern der beteiligten Gemeinden zur Verfügung stehen soll, verpflichten sich die Vertragsparteien auch zukünftig gemeinsam vorzugehen und gemeinsam, wiederum dem Bevölkerungsschlüssel der einzelnen Vertragsparteien entsprechend, erforderliches Grundeigentum zu erwerben.“ 7 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Der Information halber weist der Bürgermeister in weiterer Folge darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt die Gemeinde Bartholomäberg noch Eigentümerin und Betreiberin des „Altenheimes Bartholomäberg“ gewesen sei und auch das Pflegeheim St. Gallenkirch noch im Eigentum der beiden Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn gestanden und auch von diesen betrieben worden sei. Zwischenzeitlich werde sowohl das Altenheim in Bartholomäberg wie auch das Pflegeheim in St. Gallenkirch von der St. Anna Sozialzentren gGmbH geführt. Angesichts der am 15. Mai 2001 abgeschlossenen Zusatzvereinbarung, so der Bürgermeister weiters, sei er bis vor wenigen Wochen davon ausgegangen, dass jedes Sozialzentrum, das noch zur Errichtung gelangen soll, auf die selben Rechtsgrundlagen gestellt werde, so auch das neue Sozialzentrum in Bartholomäberg. Und weil man die letzten Jahre – auch in dieser Frage - nachweisbar immer von einer „Montafoner Lösung“ gesprochen habe, sei er – jedenfalls gedanklich – immer der Auffassung gewesen, dass auch das Pflegeheim in St. Gallenkirch im Zusammenhang mit einer Erweiterung oder einem Umbau auf diese Rechtsgrundlage gestellt werde. Mit Schreiben vom 26. Juli 2013, so abschließend der Vorsitzende, informiere die Gemeinde Bartholomäberg nunmehr die übrigen Außermontafoner Gemeinden,  dass die St. Anna Sozialzentren gGmbH auf der besagten Liegenschaft die Errichtung von 32 Pflegebetten sowie von 5 – 10 Altenwohnungen beabsichtige und  dass die Pfarre Bartholomäberg das für die Neuerrichtung eines Sozialzentrums in Frage kommende Grundstück (ca. 2.500 m² aus dem Grundstück Nr. 793/1, GB Bartholomäberg) nicht an die Außermontafoner Gemeinden verkaufen wolle, sondern diesen lediglich ein Baurecht auf 50 Jahre (plus einer Option auf weitere 10 Jahre) einräumen wolle. Der in Betracht kommende Baurechtszins liege bei 3, 25 % vom Bodenwert, der mit 175, 00 Euro pro Quadratmeter zur Berechnung gelange. Auf die Gemeinde Vandans würde dieser Berechnung zufolge ein jährlicher Baurechtszins in Höhe von 3.017, 22 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Anpassung nach dem Vorarlberger Verbraucherpreisindex) entfallen. Diesen grundsätzlichen Informationen des Bürgermeisters folgt sodann eine äußerst umfassende Diskussion mit einer Vielzahl an Wortmeldungen, die in Summe immer wieder in einem Plädoyer für eine „Montafoner Lösung“ münden. In diesem Zusammenhang wird vom Bürgermeister auch noch eine Passage aus der zwischen der Gemeinde Vandans und der St. Anna-Hilfe für ältere Menschen gGmbH am 17. September 2009 abgeschlossenen Vereinbarung zitiert und zwar mit folgendem Inhalt: „Die Betriebsführung durch die St. Anna-Hilfe erfolgt auf der Grundlage der „Montafoner Lösung“. Dies ist eine Vereinbarung aller Bürgermeister des Standes Montafon, zunächst zwei neue Pflegeheime in Bartholomäberg und in St. Gallenkirch zu errichten, was innerhalb von zirka 5 Jahren abgeschlossen sein soll, und dann die Nutzung der gegenständlichen Immobilie als Pflegeheim aufzugeben.“ Geschlossen bringen letztlich alle Anwesenden ihr Missfallen ob dieser Vorgangsweise zum Ausdruck und machen klar, dass es kein Abrücken von dieser am 15. Mai 2001 bevereinbarten Vorgangsweise geben dürfe. Eine „Montafoner Lösung“, wie sie auch von Vertretern des Landes Vorarlberg mehrmals gefordert worden ist, müsse auf ein und den selben Grundlagen fußen. Damit es eine solche einheitliche Grundlage geben könne, müsse den Gemeinden der Außerfratte die Möglichkeit geboten werden, das besagte Grundstück von der Pfarre Bartholomäberg käuflich erwerben zu können. Im Übrigen, so der abschließende Tenor aller anwesenden GemeindevertreterInnen, erwarte man sich auch ein gleiches Vorgehen von den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn, was die Erweiterung bzw. den Neubau des Pflegeheimes in St. Gallenkirch betreffe. 8 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 8. Stellungnahme zum Antrag des Schulerhalterverbandes „Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“ auf Änderung der Verordnung betreffend die „Bildung eines Schulerhalterverbandes“ Im Jahre 1988, so einleitend der Bürgermeister, habe man sich in den Gemeinden Bartholomäberg, St. Anton, Schruns, Silbertal, Tschagguns und Vandans darauf geeinigt, einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter für den Polytechnischen Lehrgang Außermontafon zu bilden. Dieser Gemeindeverband führe seither die Bezeichnung „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“ und habe seinen Sitz in Bartholomäberg. Außerdem sei man damals gemeinsam übereingekommen, zu dem durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Investitionsaufwand für die neu zu bauende Schule einen Betrag von 25 Millionen Schilling zu leisten, der im Innenverhältnis wie folgt zur Finanzierung gelangt sei: Gemeinde Bartholomäberg Gemeinde St. Anton i.M. Gemeinde Silbertal Marktgemeinde Schruns Gemeinde Tschagguns Gemeinde Vandans 17, 63 % 5, 11 % 7, 35 % 32, 82 % 19, 18 % 17, 91 % Außerdem, so der Vorsitzende in diesem Zusammenhang, habe sich die Gemeinde Bartholomäberg damals zusätzlich verpflichtet, den für den Schulneubau und den Spielplatz erforderlichen Grund unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle über dem Betrag von 25 Millionen Schilling liegenden Mehrkosten alleinig zu tragen. Bis zum heutigen Tage sei dieser Gemeindeverband, so der Bürgermeister abschließend, auf Grundlage der von der Vorarlberger Landesregierung genehmigten Verordnung N. 3 aus dem Jahr 1988 (Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“) geführt worden. Weil es in der Polytechnischen Schule Außermontafon seit dem Schuljahr 2008/09 auch Schüler aus den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn gebe, habe man sich im Verwaltungsausschuss der Polytechnischen Schule Außermontafon darauf verständigt, die beiden Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn offiziell in den bisherigen Schulverband aufzunehmen und die bisher gültige Verordnung der Vorarlberger Landesregierung entsprechend abändern zu lassen und zwar wie folgt: a) Die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn sollen in den Schulverband aufgenommen werden. b) Die Namensgebung soll zukünftig „Polytechnische Schule Montafon“ sein. c) Die Investitionskosten sollen nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden. d) Die Betriebskosten sollen nach dem Schülerschlüssel (Anzahl der Schüler, die aus der jeweiligen Gemeinde die Schule besuchen) aufgeteilt werden. e) Der Verwaltungsausschuss besteht zukünftig aus je einem Vertreter der Verbandsgemeinden. f) Bei einer Veräußerung des Schulkomplexes gilt als Grundlage ein Schätzgutachten. Dabei wird der derzeit gültige Investitionsschlüssel angewendet. Allfällige Investitionen, die ab dem 1. September 2013 erfolgen, werden nach dem neuen Investitionsschlüssel (inklusive der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn) abgelöst. g) Bei der Berechnung des Investitionsschlüssels soll als Grundlage die Bevölkerungszahl vom 01. Jänner 2013 herangezogen werden und zwar: Bartholomäberg Gaschurn St. Anton i.M. St. Gallenkirch 2.278 Einwohner 1.494 Einwohner 737 Einwohner 2.208 Einwohner 9 / 13 14, 237 % 9, 337 % 4, 606 % 13, 799 % 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Schruns Silbertal Tschagguns Vandans 3.655 Einwohner 836 Einwohner 2.183 Einwohner 2.610 Einwohner 22, 842 % 5, 225 % 13, 643 % 16, 311 % Diese Änderung der damaligen Verordnung der Landesregierung bedürfe nun zu ihrer Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aller Gemeindevertretungen. Wenn man also der Vorgangsweise, auf die man sich im Verbandsausschuss verständigt habe, zustimmen könne, müsse das heute in einem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung zum Ausdruck kommen. Abschließend stellt der Bürgermeister die Überlegung in den Raum, die Entscheidung heute zu vertagen und mit allen Gemeinden der Talschaft in neue Verhandlungen zu treten. Weil das Schulgebäude seinerzeit nur von den Außermontafoner Gemeinden finanziert worden sei, könnte den beiden Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn im Sinne einer „Montafoner Lösung“ die Möglichkeit geboten werden, sich (unter anteiliger Beteiligung) hinsichtlich dem Schulgebäude einzukaufen, so dass in Zukunft auch alle schulbeschickenden Gemeinden gemeinsame Eigentümer der Liegenschaft und der Immobilie wären. In der darauf folgenden Diskussion sprechen sich mit Ausnahme von DI Alois Kegele alle Anwesenden dafür aus, mit sämtlichen Montafoner Gemeinden in Verhandlung zu treten und diese im Sinne einer „Montafoner Lösung“ einzuladen, sich nachträglich bei der Immobilie einzukaufen. Ein solcher Schritt habe jedenfalls den Vorteil, dass sich sowohl das Grundstück als auch die Immobilie im gemeinsamen Eigentum aller Montafoner Gemeinden befinden würde und hinsichtlich dem Schicksal bzw. der Zukunft dieses Schulgebäudes alle Montafoner Gemeinden gemeinsam das Sagen hätten. 9. Zustimmung zur Bildung der „Verwaltungsgemeinschaft Vorarlberg“ und Beitritt der Gemeinde als Mitglied Abgabenprüfung Einige Gemeinden Vorarlbergs, so einleitend der Vorsitzende, habe sich bei der Prüfung von Abgaben schon bisher externer Fachleute bedient. Von den Abgabepflichtigen bzw. deren Rechtsvertretern sei diese Praxis der Nachschau und Außenprüfung bei Gemeindeabgaben durch externe Personen immer wieder kritisiert worden. Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Aufgabenprüfung um eine hoheitliche Aufgabe handelt, soll nun diese Aufgabe, soweit die Gemeinde hiefür kein eigenes Personal habe, von Gemeindebediensteten anderer Gemeinden durchgeführt werden. Im Wege eine Verwaltungsgemeinschaft bestehe nämlich die Möglichkeit, dass Bedienstete einer Gemeinde namens jener Gemeinden handeln, deren Geschäfte sie besorgen; das heißt die Tätigkeit würde funktionell jener Gemeinde, in welcher die Prüfung im Auftrag der Gemeinde statt findet, zugeordnet. Es könne daher zu keinem Leistungsaustausch innerhalb der Mitgliedsgemeinden kommen. Die Rechtsgrundlage für die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft, so neuerlich der Bürgermeister, bilde der § 97 des Gemeindegesetzes. Die Verwaltungsgemeinschaft sei nur Hilfsorgan der beteiligten Gemeinden und handle wie ein Gemeindeamt im Namen der betreffenden Gemeinde. In der allfälligen Ermächtigung dieses Hilfsorgans, Bescheide im Namen des zuständigen Organs zu erlassen, liege keine Delegation einer behördlichen Zuständigkeit vor, denn die Zurechnung des Aktes an das zuständige Organ und damit dessen Verantwortung werde durch einen solchen Vorgang nicht berührt. Die Erledigung von Aufgaben müsse jeder einzelnen Gemeinde zurechenbar bleiben. Sie habe daher so zu erfolgen, dass deutlich erkennbar sei, welcher Gemeinde diese Erledigung zuzurechnen sei. Bei der Kostentragung werde unterschieden zwischen allfälligen Sachkosten, die der Standortgemeinde aus der Geschäftsführung der Verwaltungsgemeinschaft entstehen, und den nicht den einzelnen Gemeinden zuordenbaren Personal10 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 kosten einerseits sowie den einzelnen Gemeinden zuordenbaren Personalkosten, die im Rahmen der Prüfung entstehen, andererseits. Die Sachkosten und die nicht zuordenbaren Personalkosten teile man im Verhältnis der Einwohner nach der Registerzählung des Vorjahres auf. Die den Mitgliedsgemeinden zuordenbaren Personalkosten verrechne man diesen direkt. Grundlage der Aufteilung der Personalkosten würden die Gesamtpersonalkosten bilden, dividiert durch die Anzahl der Prüftage. Die Abgangsdeckungsbeiträge sowie die Vorauszahlungen werden den Gemeinden von der geschäftsführenden Stadt Dornbirn vorgeschrieben. Diese seien binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt an die Stadt Dornbirn zu überweisen. Unter Einhaltung einer Frist von einem halben Jahr auf das Ende des Kalenderjahres könne jede Mitgliedsgemeinde wieder aus der Verwaltungsgemeinschaft austreten. Für die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten hafte sie jedoch weiterhin. Nach ein paar wenigen Diskussionsbeiträge grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden in weiterer Folge für die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Abgabenprüfung Vorarlberg aus und genehmigen einen Beitritt der Gemeinde Vandans zum nächstmöglichen Termin. 10. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es in den letzten Wochen und Monaten mehrere Zusammenkünfte der Arbeitsgruppe „Standesstatut“ gegeben habe, die vorläufig letzte am gestrigen Abend. Mit Vertretern aller Gemeinden (von der Gemeinde Bartholomäberg hat leider kein Vertreter an der gestrigen Arbeitssitzung teilgenommen) der Talschaft habe man sich am gestrigen Abend auf eine Neufassung der Standesstatuten einigen können. Einvernehmlich habe man sich am gestrigen Abend darauf geeinigt, den nunmehr vorliegenden Entwurf dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur Vorprüfung vorzulegen. Wenn es von dort „grünes Licht“ gebe, werde man den Statutenentwurf allen GemeindevertreterInnen zur Prüfung vorlegen. In einer oder mehreren gemeinsamen Sitzungen (alle Gemeindevertretungen der Talschaft) sollen diese dann diskutiert, ergänzt oder abgeändert und letztlich beschlossen werden.  am vergangenen Wochenende, nämlich am Samstag, dem 14. September 2013, die Trachtengruppe Vandans ihr 60-jähriges-Bestehen gefeiert habe und zwar sowohl mit einem Festgottesdienst als auch mit einem Festabend in der Rätikonhalle. Sowohl der Besuch der Festmesse als auch des Festabends in der Rätikonhalle sei überwältigend gewesen. Für die Ausrichtung dieser Jubiläumsfeier müsse man der Trachtengruppe uneingeschränktes Lob und Anerkennung zollen. Namens der Gemeinde Vandans habe er der Trachtengruppe zu diesem besonderen Vereinsjubiläum gratuliert und diesen ein kleines Geburtstagsgeschenk in Form eines 500, 00 Euro-Schecks überreicht.  mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Wochen der Umbau der so genannten „Bahnhofskreuzung“ nunmehr abgeschlossen sei. Bis auf kleine Restarbeiten sei das Bauvorhaben fertig gestellt. Der Vollständigkeit halber wolle er an dieser Stelle darüber informieren, dass im Nahbereich der nördlich gelegenen Bushaltespur noch ein kleines Wartehäuschen zur Errichtung gelangen werde. In Absprache mit dem Vorarlberger Verkehrsverband gelange dort der Standarttypus T150 zur Ausführung. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Johann Bleiner: Wie lange fährt der Ortsbus noch durch die Parzelle Untere Bündta? 11 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Antwort des Bürgermeisters: Dem Vernehmen nach musste der Fahrplan neuerlich gestrafft werden. Wenn meine Informationen stimmen, soll mit der nächsten Fahrplanumstellung, das ist am 15. Dezember, die Linie „Unterbündta“ eingestellt werden. Vbgm. Michael Zimmermann: In der letzten Zeit muss eine Zunahme der Lärmstörungen festgestellt werden. Ich wäre sehr froh, würde gelegentlich in den Amtlichen Mitteilungen ein Appell an die Bevölkerung gerichtet, offizielle Ruhezeiten einzuhalten und die Lärmstörungen auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren. Antwort des Bürgermeisters: In der Gemeinde Vandans gibt es bekanntlich keine offizielle Lärmschutzverordnung. Es besteht also einzig und alleine die Möglichkeit eines Appells, freiwillig obligate Ruhezeiten einzuhalten. Diesem Wunsch, in einer der nächsten Ausgaben der Amtlichen Mitteilungen einen solchen Appell zu veröffentlichen, komme ich gerne nach. Ernst Stejskal: In diesem Appell sollte nicht unerwähnt bleiben, dass auch das Mähen des Rasens eine solche Lärmbelästigung darstellen kann. Meiner Meinung nach gibt es keine Veranlassung, Rasenflächen während der üblichen Mittagspause oder gar sonntags zu mähen. Antwort des Bürgermeisters: Auch ein diesbezüglicher Appell kann gerne in einer der nächsten Ausgaben der Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden. Vbgm. Michael Zimmermann: Vor wenigen Tagen hat die diesjährige Jahreshauptversammlung des SCM Vandans stattgefunden. Insgesamt waren nebst den Mitgliedern des SCM Vandans 8 Vereinsobleute anwesend. Mich und auch die Verantwortlichen im SCM Vandans hat dieses Faktum gefreut – es zeugt von einer äußerst guten Zusammenarbeit innerhalb der Ortsvereine. Antwort des Bürgermeisters: Ich bin sehr froh, dass du in meiner Vertretung an der besagten Jahreshauptversammlung teilgenommen und für die Gemeinde ein kurzes Grußwort an die Versammelten gerichtet hast. Dass solche Jahreshauptversammlungen auch von anderen Ortsvereinen besucht werden, ist eine äußerst erfreuliche Tatsache. Wenn ich richtig liege, gibt es das in anderen Gemeinden nicht. Das Zusammenwirken der Ortsvereine in unserer Gemeinde scheint wirklich eine Besonderheit zu sein. Johann Bleiner: Ist es richtig, dass in der ehemaligen Tischlerei Lorünser nun ein Installationsunternehmen untergebracht werden soll? Antwort des Bürgermeisters: Ich kann dazu absolut keine Informationen liefern. Mir ist bis dato nicht bekannt, wie diese Betriebsräume weiter genützt werden sollen bzw. ob es überhaupt eine betriebliche Nachnutzung geben soll. Ich bin aber gerne bereit, mich diesbezüglich etwas schlau zu machen. Werner Vergut: Der nächste Winter wird bald vor der Tür stehen. Um Probleme bei der Schneeräumung zu verhindern, sollten entlang der Straßen und Gehsteige dringend einige Hecken und Sträucher zurück geschnitten werden. Vielleicht kann in den Amtlichen Mitteilungen auch auf diesen Umstand hingewiesen werden. Antwort des Bürgermeisters: Das laufende Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern wird stark vernachlässigt. Bei der Schneeräumung wird dies dann besonders spürbar. Ich bin für einen solchen Hinweis sehr dankbar. In einer der nächsten Ausgaben der Amtlichen Mitteilungen werden wir auch auf dieses Übel hinweisen. Florian Küng: Welche Abstände müssen eingehalten werden oder dürfen Hecken direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden? Antwort des Bürgermeisters: Wenn es sich dabei um „ortsübliche Einfriedungen“ handelt, dürfen diese direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Allerdings sind diese immer so zu pflanzen, dass diese später einmal nicht das angrenzende Grundstück beeinträchtigen. Dies gilt auch für Bäume, Hecken und Sträucher, die an einen Straßenrand gepflanzt werden. 12 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Vbgm. Michael Zimmermann: Der Fußweg entlang des Rellsbaches, also vom Rellstal bis zur Parzelle „Lende“, wie auch viele andere Wanderwege befinden sich in einem tollen Zustand. Den dafür Verantwortlichen im Gemeindebauhof gehört aus diesem Grunde einmal Dank und Anerkennung ausgesprochen. Antwort des Bürgermeisters: Ich will dieses Lob und diese anerkennenden Worte gerne an die Verantwortlichen weiterleiten. Lob wird immer gerne gehört. Ganz allgemein muss aber schon einmal darauf hingewiesen werden, dass die Pflege und Betreuung dieser vielen Spazier- und Wanderwege zwischenzeitlich viel Zeit und Geld in Anspruch nimmt. Es stellt sich überhaupt die Frage, wie lange diese Wegqualität noch aufrecht erhalten werden kann – die personelle Besetzung des Gemeindebauhofes wird nämlich immer dürftiger. Manfred Blenke: Wenn es nach mir gehen würde, würde ich bei der vorübergehenden Einstellung von Ferialpraktikanten nicht mehr weiter sparen. In erster Linie werden nämlich all die vielen Spazier- und Wanderwege von diesen betreut und gepflegt. Deren Arbeit verdient wirklich Anerkennung. Als Wegwart des Alpenvereines kann ich das besonders gut beurteilen. Antwort des Bürgermeisters: Im heurigen Jahr haben wir bei der Einstellung von Ferialpraktikanten besonders gespart. Bei der Einstellung von Ferialpraktikanten sind wir jetzt tatsächlich am untersten Limit angelangt. Weitere Einsparungen darf es jetzt keine mehr geben. DI Alois Kegele: Der Wanderweg in die Parzelle Mazutt präsentiert sich im Augenblick etwas desolat. Meiner Meinung nach könnte man dort noch etwas Hand anlegen. Der Fußweg von der Parzella „Granna“ bis nach „Landschisott“ ist mehr oder weniger immer in einem Top-Zustand. Leider hinterlassen dort Mountainbiker vielfach unübersehbare Spuren! Früher hat es noch einen zusätzlichen Fußweg von der Parzelle „Landschisott“ in die Parzelle „Sponna“ gegeben. Dieser ist jetzt in der Natur kaum noch zu erkennen. Wäre es möglich, diesen wieder etwas zu aktivieren? Antwort des Bürgermeisters: Ich kenne diesen letztgenannten Fußweg aus eigenen Begehungen. In der Natur ist er tatsächlich kaum noch wahrzunehmen. Wenn es die Zeit und das Arbeitspensum unserer Gemeindebauhof-Mitarbeiter zulässt, werde ich noch eine Aktivierung dieses Fußweges in Auftrag geben. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 13 / 13 34. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. September 2013