20140306_GVE039

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:23
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2014-03-06
Erscheinungsdatum 2014-03-06
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 06. März 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 39. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 27. Februar 2014 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Thomas Maier, Werner Vergut, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger sowie Renate Neve, Manfred Blenke, Marco Schoder, Johann Bleiner und Paul Schoder als Ersatzleute. Entschuldigt: Schriftführerin: DI Alois Kegele, Wilfried Dönz, Ernst Stejskal, Peter Scheider, Stefan Jochum und Martin Burtscher GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Jänner 2014 2. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Hermann und Ulrike Bitschnau, Vandans, Daleustraße 5, um Erlassung eines Halte- und Parkverbotes auf einem Teilbereich der „Johann-Cornet-Straße“ 3. Verbauungsprojekt Mustergielbach RE 2012: Entscheidung zum Antrag auf Genehmigung einer Kostenerhöhung 4. Diskussion zur Überlegung, auf der St. Antonerstraße, und zwar im Bereich von der Eisenbahnkreuzung bis zur neuen Illbrücke, eine Einbahnregelung zu erlassen 5. Genehmigung eines Kaufangebotes betreffend die Grundstücke Nr. 111/2, Nr. 114/1, Nr. 116/2, Nr. 116/3 und Nr. .742 mit zusammen 1.437 m² 6. Festlegung der Summe an landwirtschaftlichen Förderbeiträgen für das Jahr 2013 7. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014 Die Verhandlungsschrift über die 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2014, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Rita Zint, Renate Neve, Marco Schoder und Johann Bleiner nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 23. Jänner 2014 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Hermann und Ulrike Bitschnau, Vandans, Daleustraße 5a, um Erlassung eines Halte- und Parkverbotes auf einem Teilbereich der „Johann-Cornet-Straße“ Der von den Eheleuten Bitschnau eingelangte Antrag vom 11. Februar 2014 wird vom Bürgermeister verlesen. In diesem führen die Eheleute Bitschnau Klage darüber, dass es für sie als Anrainer eine untragbare Situation gebe, seit sich die Ordination von Dr. Werner Bartl in der Johann-Cornet-Straße befinde. Seit es diese Ordination gebe, werde auf der gesamten Länge der bestehende Gehsteig mit Autos zugeparkt. Beim Ausfahren aus dem eigenen Grundstück gebe es laufend Behinderungen. Darüber hinaus sei es keinem Fußgänger mehr möglich, den Gehsteig zu benutzen. In einem gemeinsamen Gespräch mit Dr. Werner Bartl habe man diesem die Situation geschildert. Im besagten Gespräch habe Dr. Werner Bartl Verständnis für den vorherrschenden Unmut gezeigt. Auch habe man ihn über das Einbringen eines Antrages bei der Gemeinde informiert, mit welchem die Erlassung eines „Halte- und Parkverbotes“ auf der Länge ihres Grundstückes erbeten werde. In der Folge gibt der Vorsitzende dann zu verstehen, dass er schon in der Vergangenheit mehrere Male von Frau Ulrike Bitschnau auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden sei. Dass es nun diesen schriftlichen Antrag gebe, überrasche ihn nicht wirklich. Obwohl er den Unmut der Eheleute Bitschnau nur all zu gut verstehe, plädiere er heute dafür, kein explizites Halte- und Parkverbot auf diesem besagten Teilstück des Gehsteiges zu beschließen. Gemäß § 24 Abs. 1 lit k) der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 i.d.g.F., sei das Halten und Parken auf Gehwegen ohnehin verboten. Es brauche also keinen Beschluss und keine Verordnung, um mit entsprechenden Verkehrszeichen auf dieses ohnehin gültige Halte- und Parkverbot aufmerksam zu machen. Im Übrigen trete er dafür ein, mit Dr. Werner Bartl in der gegenständlichen Causa ein Gespräch zu führen. Mit Verkehrszeichen auf dieses ohnehin schon gültige Halte- und Parkverbot aufmerksam zu machen, löse das Problem nicht. Viel mehr müsse man Dr. Werner Bartl dazu animieren, im Nahbereich einige Parkplätze, ausgewiesen als „Parkplätze für die Ordination Dr. Bartl“, zu schaffen. Er habe sich deshalb bereits erlaubt, mit der Agrargemeinschaft Vandans als Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1332/1 (Alma) Kontakt aufzunehmen und dort auszuloten, ob das Pachten einer zirka 250 m² großen Teilfläche durch Dr. Werner Bartl zum Anlegen eines Parkplatzes vorstellbar sei. Von den Vertretern der Agrargemeinschaft Vandans habe es bereits in diesem ersten Gespräch positive Signale gegeben, was das Pachten einer Fläche zum Anlegen eines Parkplatzes (auf Zeit) betreffe. Auf Ersuchen des Bürgermeisters schildert Ulrike Bitschnau sodann in kurzen Zügen nochmals die gegenwärtige Situation. Wie im bereits zitierten Antrag erwähnt worden sei, verschlechtere sich die Situation immer mehr. Erst vor ein paar Tagen habe sie insgesamt 32 Autos gezählt, die entweder vor der Ordination Dr. Bartl oder auf dem Gehsteig entlang der Johann-Cornet-Straße geparkt worden seien. Mit der Eröffnung dieser Ordination habe sich die Wohnqualität in der Johann-Cornet-Straße nicht verbessert. Auch ihnen, also der ganzen Familie Bitschnau, sei es ein Anliegen, mit Dr. Werner Bartl eine gute und praktikable Lösung zu finden. Auf keinen Fall wolle man, dass diese Problemlösung in einem Zank oder Streit ausarte. 2 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 Leo Brugger begrüßt in seiner Wortmeldung, wenn sich die Gemeinde, sozusagen als Mediator „einklinke“ und beim Finden einer für alle Seiten tragbaren Lösung behilflich sei. Wie bereits zum Ausdruck gekommen sei, könne auch er dem Erlassen eines örtlich begrenzten Park- und Halteverbotes nichts abgewinnen. Das eigentliche Problem werde mit einem solchen Akt nicht gelöst. Markus Pfefferkorn, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Renate Neve und Rita Zint schließen sich im Wesentlichen ihrem Vorredner an. Dass die jetzige Situation für viele Anrainer der Johann-Cornet-Straße ein Problem darstelle, sei verständlich und nachvollziehbar. Allerdings sei das bloße Aufstellen von Verbotstafeln keine wirkliche Lösung des Problems. Dieses Manko könne nur beseitigt werden, wenn es gelinge, im Nahbereich zur Ordination ausreichend Parkplätze zu schaffen. Man hoffe und sei zuversichtlich, mit Unterstützung der Gemeinde eine Lösung zu finden, die allen Ansprüchen gerecht werde. Bgm. Burkhard Wachter bedauert in der Folge, dass es nahezu unmöglich sei, mit Dr. Werner Bartl einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Schon seit längerer Zeit bemühe man sich vom Amt aus, mit diesem einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dies sei auf telefonischem Wege fast nicht möglich. Den Aussagen von Leo Brugger und den anderen Vorrednern könne er sich nur anschließen. Mit dem alleinigen Aufstellen von Verbotstafeln löse man dieses Problem sicherlich nicht. Manfred Blenke äußert die Überlegung, die Johann-Cornet-Straße halbseitig zu sperren und diese Straßenfläche dann offiziell als Parkfläche zu nützen. Dieser Überlegung von Manfred Blenke kann sowohl der Vorsitzende als auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung nichts abgewinnen. Auch Vbgm. Michael Zimmermann plädiert für eine „vernünftige“ Lösung dieses Problems. Wie vom Bürgermeister bereits eingangs ausgeführt worden sei, bestehe auf Gehwegen ohnehin ein generelles Halte- und Parkverbot. Persönlich verstehe er überhaupt nicht, dass auch das in der Ordination tätige Personal auf diesen wenigen Parkplätzen vor der Ordination ihre Autos abstellen. Für die Patienten bleibe von diesen Parkplätzen nicht mehr viel übrig. Wohl oder Übel müsse man Dr. Werner Bartl dazu drängen, für seine Dienstnehmer und die vielen Patienten irgend wo im Nahbereich ausreichende Parkmöglichkeiten zu schaffen. Auch halte er nichts davon, die Polizei zum Bestrafen dieser „Falschparker“ anzuhalten. Mit dem bloßen Strafen dieser „Falschparker“ lasse sich dieses Problem definitiv nicht lösen. Der Vorsitzende gibt abschließend zu verstehen, dass er sich nochmals bemühen werde, mit Dr. Werner Bartl einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Eine rasche Problemlösung liege vermutlich im Interesse aller Beteiligten. In erster Linie gelte es Dr. Werner Bartl von der Bereitschaft der Agrargemeinschaft Vandans, nämlich im Bereich des Grundstückes Nr. 1332/1 eine zirka 250 m² große Teilfläche zum Anlegen eines Parkplatzes zu verpachten, in Kenntnis zu setzen. Persönlich glaube er fest daran, dass sich Dr. Bartl einer solchen Problemlösung nicht verschließen werde. Über Antrag des Bürgermeisters sprechen sich sodann alle Anwesenden dafür aus, zum Antrag der Eheleute Bitschnau heute keinen Beschluss zu fassen und diesen zum Anlass zu nehmen, im gemeinsamen Miteinander mit Dr. Werner Bartl eine nachhaltige Lösung zu suchen. 3. Verbauungsprojekt Mustergielbach PE 2012: Entscheidung zum Antrag auf Genehmigung einer Kostenerhöhung Mit Schreiben vom 16. Jänner 2014, eingelangt am 17. Jänner 2014, informiert die Wild3 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 bach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, über die bisher im Rahmen des Projektes „Mustergielbach PE 2012“ umgesetzten Maßnahmen. Im Rahmen dieses „Projektes für Einzelmaßnahmen“ seien bis dato 650.000, 00 Euro in diverse Maßnahmen investiert worden. Zur gesamtheitlichen Verbesserung der Wildbachsicherheit seien allerdings noch zusätzliche Mittel in Höhe von 65.000, 00 Euro erforderlich gewesen, die es nun (im Nachhinein) zu genehmigen gelte. Diese zusätzlichen Mittel seien in nachstehende Maßnahmen investiert worden: Pos 02: Leitwerksunterfangung: Abweichend vom Projekt wurden oberhalb der Konsoldierungssperre etwa 40 lfm des bestehenden Leitwerkes zusätzlich unterfangen. Pos 04: Ufersicherung Mündungsbereich: Im Mündungsbereich sind unterhalb des bestehenden Leitwerkes auf der linksufrigen Bachseite Ufersicherungen in Form von mit Wasserbausteinen erstellten Spornen erforderlich. In der Folge erinnert der Vorsitzende an den Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23. Februar 2012. Damals habe sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Kostenübernahme im Rahmen des Projektes „Mustergielbach PE 2012“ ausgesprochen. Dem damals vorliegenden Gesamtprojekt sei eine Investitionssumme in Höhe von 650.000, 00 Euro zugrunde gelegen. Die Gemeinde Vandans habe sich verpflichten müssen, im Rahmen dieses Projektes einen Interessentenbeitrag in Höhe von 19 % zu leisten, was von der Gemeindevertretung auch genehmigt worden sei. Heute gehe es darum, die zusätzlich getätigten Investitionen in Höhe von 65.000, 00 Euro anzuerkennen und den daraus für die Gemeinde Vandans resultierenden Interessentenbeitrag in Höhe von ebenfalls 19 % zu genehmigen. Alle Anwesenden begrüßen in der Folge die Realisierung dieses Verbauungsprojektes „Mustergielbach PE 2012“ samt den angeführten Ergänzungen und genehmigen einstimmig den aus der Erhöhung des Projektrahmens (65.000, 00 Euro) resultierenden Interessentenbeitag in Höhe von neuerlich 19 %. 4. Diskussion zur Überlegung, auf der St. Antonerstraße, und zwar im Bereich von der Eisenbahnkreuzung bis zur neuen Illbrücke, eine Einbahnregelung zu erlassen Kurz und bündig informiert der Bürgermeister eingangs, dass er am 03. Februar 2014 mit Guntram Netzer von der Montafonerbahn AG ein Telefongespräch geführt habe. In diesem sei er ohne Umschweife gefragt worden, wie die Gemeinde Vandans zu einer Einbahnregelung – und zwar auf dem Straßenteilstück zwischen der Montafonerbahn und der ehemaligen „gedeckten Brücke“ – stehen würde. Bei der Kreuzung mit der Montafonerbahn, so die Information von Guntram Netzer, komme es immer wieder zu brenzligen Situationen. Man müsse eigentlich von Glück reden, dass es in der Vergangenheit dort nicht zu noch mehr Zusammenstößen mit der Montafonerbahn gekommen sei. Eine Einbahnregelung, nach der von Bludenz kommend nur Richtung Vandans gefahren werden könne, würde die Sicherheit im Bereich dieses Kreuzungspunktes ganz wesentlich erhöhen. Im besagten Telefongespräch, so der Vorsitzende abschließend, habe er Guntram Netzer zu verstehen gegeben, dass er in einer der nächsten Sitzungen die Gemeindevertretung mit diesem Wunsch konfrontieren werde. Bevor er dies tun werde, kontaktiere er auch noch den Bürgermeister der Gemeinde St. Anton i. M., um diesen nach seiner Meinung zu fragen. Das, so nochmals der Bürgermeister, habe er zwischenzeitlich getan. Vom Bürgermeister der Nachbargemeinde St. Anton werde eine solche Einbahnregelung in jeder Hinsicht begrüßt. Er selber, so der Vorsitzende abschließend, finde es wichtig und richtig, wenn eine solche Überlegung, ohne dass es dafür einen aktuellen Anlass gebe, sachlich und ohne Emotionen diskutiert werde. Persönlich könne er sich eine solche Lösung unter gewissen Bedingungen, die er auf Wunsch gerne im Detail erläutere, schon vorstellen. 4 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 Renate Neve gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie früher diesen Verbindungsweg oft befahren habe. Immer wieder habe sie dabei gefährliche und abenteuerliche Situationen erlebt. Sie habe sich letztlich dafür entschieden, diesen Verbindungsweg jetzt nicht mehr zu befahren und über die neu ausgebaute Kreuzung im Bereich des Bahnhofes Vandans in die Landesstraße Nr. 188 einzufahren. Im Übrigen wolle sie bei dieser Gelegenheit den äußerst gelungenen Ausbau dieser Kreuzung nicht unerwähnt lassen. Josef Maier äußert die Auffassung, dass man sich bei objektiver Betrachtung gar nicht gegen eine solche Einbahnreglung aussprechen könne. Als Gemeinde habe der Aspekt „Sicherheit der Verkehrsteilnehmer“ Vorrang gegenüber allen anderen Überlegungen, auch wenn eine solche Einbahnregelung für den einen oder anderen bisherigen Benützer eine gewisse Härte darstelle. Auch Markus Pfefferkorn begrüßt in seiner Wortmeldung eine Einbahnregelung auf diesem besagten Teil der St. Antonerstraße. Als Anrainer habe er oft genug „haarsträubende Situationen“ miterleben müssen. Bei einigen Unfällen sei er selber anwesend gewesen. Zum Glück sei die Mehrzahl der Unfälle glimpflich verlaufen. Jetzt, wo die Montafonerbahn konkret eine solche Lösung anspreche, dürfe dieser Wunsch nicht ignoriert werden. Als Gemeinde habe man die Pflicht und Schuldigkeit, auch manches Mal weniger populäre Entscheidungen zu treffen. Rita Zint, Thomas Maier und Florian Küng können sich die Einführung einer Einbahnregelung ebenfalls vorstellen. Dass dem dortigen Anrainer, nämlich der Familie Vallaster, im Bereich dieser Einbahnregelung ein Zu- und Abfahren gestattet werden müsse, verstehe sich von selbst. Florian Küng äußert die Bitte, dass – und zwar zusätzlich zum dortigen Anrainer – auch den Bewirtschaftern der dort liegenden landwirtschaftlichen Flächen ein Zu- und Abfahren gestattet werden sollte. Vbgm. Michael Zimmermann zeigt in seiner Wortmeldung die vielen Gefahrenstellen dieser Verbindungsstraße auf. Von optimalen Bedingungen könne bei dieser Weganlage keine Rede sein. Mit einer Einbahnregelung lasse sich das Gefahrenpotential dieser Verbindungsstraße merklich reduzieren. Er könne einer solchen Lösung daher nur das Wort reden. Wenn beabsichtigt sei, den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen über die Böschisstraße zu animieren, sei dies zwar grundsätzlich möglich, aber ebenfalls nur eingeschränkt. Vor allem dürfe die Mitverwendung dieser Weganlage als offizieller Radweg nicht außer Acht gelassen werden. Wenn dies wirklich angestrebt werde, plädiere er für eine vorherige Umlegung des Radweges an die Ill. Auch Werner Vergut befürwortet in der Folge die Einführung einer Einbahnregelung. Es sei höchst an der Zeit, eine solche Regelung herbei zu führen. Auf keinen Fall dürfe abgewartet werden, bis es weitere Unfälle, Verletzte oder gar Schlimmeres auf dieser Weganlage bzw. dieser Einbahnkreuzung gebe. Außerdem ersuche er den Bürgermeister um Auskunft, ob es bereits Vorschläge bzw. Konzepte gebe, was die Anlegung eines neuen Radweges entlang der Ill betreffe. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass es schon seit Jahren Überlegungen und Trassierungsvorschläge gebe, diesen Radweg von der Böschisstraße an die Ill zu verlegen. Einzelne Varianten seien auch bereits mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung besprochen worden. Wenn er sich richtig entsinne, habe es zuletzt Probleme mit einem Grundbesitzer in der Gemeinde St. Anton gegeben. Auf jeden Fall spreche aber nichts dagegen, in dieser Angelegenheit nochmals tätig bzw. aktiv zu werden. Vielleicht sei ohnehin einiges schon Schnee von gestern. Manfred Blenke kann sich der Überlegung, nämlich eine solche Einbahnregelung einzuführen, nicht anschließen, wenn es dadurch zu einem Mehrverkehr auf der Böschisstraße komme. Die Begegnung von Autofahrern mit Radfahrern auf der Böschisstraße sei jetzt 5 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 schon äußerst gefährlich. Er selber plädiere für einen dezenten Ausbau der St. Antonerstraße, insbesondere im Bereich der Eisenbahnkreuzung bzw. der Einmündung in die Landesstraße Nr. 188. Thomas Amann spricht sich ebenfalls für die Einführung einer Einbahnregelung aus. Das Befahren dieser Verbindungsstraße sei oftmals lebensgefährlich. Er selber befahre diese Weganlage so gut wie nie beziehungsweise nur in Ausnahmefällen. Außerdem glaube er nicht an einen zeitlichen Mehraufwand, wenn alternativ zu dieser Verbindungsstraße die Hauptzufahrt in den Ort, nämlich die Bahnhofstraße, angefahren werde. Über Antrag des Vorsitzenden sprechen sich sodann alle Anwesenden für das Umsetzen einer Einbahnregelung im besagten Bereich dieser Verbindungsstraße aus. Weil eine solche Maßnahme vermutlich zu einem höheren Verkehrsaufkommen auf der Böschisstraße führen werde, dürfe diese aber erst umgesetzt werden bzw. in Kraft treten, wenn es für den Radweg eine Alternative zur jetzigen Böschisstraße gebe. 5. Genehmigung eines Kaufangebotes betreffend die Grundstücke Nr. 111/2, Nr. 114/1, Nr. 116/2, Nr. 116/3 und Nr. .742 mit zusammen 1.437 m² Die Grundstücke Nr. 111/2, Nr. 114/1, Nr. 116/2, Nr. 116/3 und Nr. .742, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, stünden je zur Hälfte im Eigentum von Gerhard Dietrich und Ing. Fritz Walser. Vor wenigen Wochen seien ihm von den beiden Eigentümern diese Grundstücke zum Kauf angeboten worden. Weil die genannten Grundstücke eine Fläche von insgesamt 1.437 m² aufweisen, im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Baufläche-Mischgebiet“ ausgewiesen seien und sich in guter, zentraler Lage befinden, habe er den beiden Eigentümern ein grundsätzliches Kaufinteresse der Gemeinde signalisiert und mit diesen vereinbart, für die weiteren Verhandlungen eine Verkehrswertschätzung in Auftrag zu geben. Dieses Schätzgutachten liege nunmehr vor und weise einen Verkehrswert zum 18. Februar 2014 in Höhe von 147.000, 00 Euro aus. Es gelte nun zu entscheiden, ob den beiden Eigentümern ein Kaufangebot unterbreitet werden soll oder nicht. Persönlich plädiere er für das Unterbreiten eines Kaufangebotes an die beiden Eigentümer, weil er insgesamt einige Vorteile sehe, wenn sich diese Liegenschaften sowie das darauf befindliche Objekt im Eigentum der Gemeinde befänden. Voraussetzung sei aber auch für ihn ein akzeptabler Kaufpreis, der unter dem ausgewiesenen Schätzpreis liegen müsse. In der darauf folgenden Diskussion spricht sich Florian Küng gegen einen Ankauf dieser Liegenschaften aus. Alleine aus finanzieller Sicht könne er einer solchen Kaufabsicht nichts abgewinnen. Da die Gemeinde schon jetzt über eine Vielzahl an Tauschgrundstücken verfüge, sehe er keine Notwendigkeit, weitere Grundstücke unter diesem Titel anzukaufen. Außerdem fehle es der Gemeinde an den finanziellen Mitteln für einen Ankauf. Die Finanzierung eines solchen Grundkaufes müsste vermutlich zu 100 % mit Fremdmitteln erfolgen, was er nicht befürworten könne. Auch MMag. Eva-Maria Hochhauser kann der Überlegung, diese genannten Grundstücke anzukaufen, nichts abgewinnen. Mit heutigem Tage sehe sie absolut keine Veranlassung für einen Ankauf dieser Liegenschaften. Viele andere für die Gemeinde ebenfalls wichtige Projekte stelle man seit Jahren zurück, weil es dem Vernehmen nach an den finanziellen Mitteln für eine Umsetzung derselben fehle. Vermutlich würde niemand verstehen, wenn sich die Gemeinde jetzt plötzlich entschließen würde, einen solchen Grundkauf zu tätigen. Sie sehe sowohl keine Möglichkeit der Finanzierung als auch keine Notwendigkeit, diese Liegenschaften jetzt ohne Veranlassung bzw. ohne triftigen Grund zu kaufen. Auch Josef Maier kann sich einen Kauf dieser Grundstücke durch die Gemeinde nicht vorstellen. Seiner Meinung nach seien diese Liegenschaften alles andere als lukrativ. Auch dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass das auf den Liegenschaften befind6 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 liche Objekt in einem äußerst desolaten Zustand und eine Wohnung noch immer bewohnt sei. Aus diesem bestehenden Mietverhältnis lasse sich leicht das eine oder andere Problem ableiten. Einer Überlegung, nämlich diese Liegenschaften tatsächlich anzukaufen, sollte erst dann näher getreten werden, wenn der Kaufpreis unter 100.000, 00 Euro liegen würde. Letztlich rückt Josef Maier weiters mit einigen Gedanken die angespannte Finanzlage der Gemeinde in Erinnerung. Seit vielen Jahren sei die Gemeinde angehalten, zur Konsolidierung des Budgets das eine oder andere Grundstück zu verkaufen. Statt einem Verkauf von Grundstücken werde aber immer wieder der Ankauf von Grundstücken in Erwägung gezogen. Werner Vergut gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er den Überlegungen des Bürgermeisters schon einiges abgewinnen könne. Allerdings lasse die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde solchen Spekulationen keinen Spielraum – jedenfalls nicht im Augenblick. Persönlich könne er sich vorstellen, dass es schon Interessenten für diese Grundstücke gebe. Auch er selber hätte eventuell einen Kaufinteressenten zur Hand. Vbgm. Michael Zimmermann gibt zu bedenken, dass es in der Gemeinde Vandans nur verhältnismäßig wenige Grundstücke mit einer Widmung „Baufläche-Mischgebiet“ gebe. Im Eigentum der Gemeinde stehe kein einziges derartiges Grundstück. Die Überlegung des Bürgermeisters, eben ein solches Grundstück anzukaufen, sei daher nicht von der Hand zu weisen. Dass der finanzielle Spielraum der Gemeinde noch immer sehr angespannt sei, wisse er nur all zu gut. Gewisse Chancen müsse man aber nützen, wenn sich diese bieten. Er selber könne sich daher einen Ankauf dieser Liegenschaften schon vorstellen. Der Kaufpreis müsste allerdings deutlich unter dem heute schon erwähnten Verkehrswert liegen. Auch Marco Schoder könnte der Überlegung, eben diese Grundstücke durch die Gemeinde anzukaufen, einiges abgewinnen. Eine ganz wesentliche Voraussetzung bestünde allerdings darin, dass es im Wohnhaus „Rellstalstraße Nr. 42“ keine Mieter mehr gebe und dieses Objekt leer stehe. Das derzeit noch bestehende Mietverhältnis müsste jedenfalls noch von den jetzigen Eigentümern aufgelöst werden. Einer solchen Forderung, wie vom Vorredner geäußert, könnte sich auch Thomas Amann anschließen. Einer Überlegung zum Ankauf dieser Grundstücke könnte seiner Meinung nach dann näher getreten werden, wenn es im Objekt keine Mieter mehr gebe und der Kaufpreis unter 100.000, 00 Euro liegen würde. Der darauf folgende Antrag des Bürgermeisters, nämlich den beiden Eigentümern ein seriöses Angebot zum Kauf dieser Liegenschaften zu unterbreiten, bleibt ganz deutlich in der Minderheit. 6. Festlegung der Summe an landwirtschaftlichen Förderbeiträgen für das Jahr 2013 In aller Kürze erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Juli 2011. Damals habe die Gemeindevertretung neue Richtlinien, was die Gewährung landwirtschaftlicher Förderbeiträge betreffe, beschlossen. In diesen neuen Richtlinien sei unter anderem festgelegt worden, dass die Gemeindevertretung jedes Jahr die Summe jener Mittel, mit welchen der Topf „Landwirtschaftsförderung“ dotiert werden soll, zu beschließen habe. Die Gemeindevertretung habe heute also festzulegen, welcher Betrag für das Jahr 2013 an die ortsansässigen Landwirte zur Auszahlung kommen soll. Der Voranschlag für das Jahr 2013 enthalte einen Ansatz von 24.000, 00 Euro. In den Diskussionen im Zusammenhang mit den neuen Förderrichtlinien sei von den Mitgliedern des Landwirtschaftsausschusses die Bitte geäußert worden, die Höhe der Förderungen in etwa der bisherigen Höhe (rund 26.000, 00 Euro zuzüglich der neuen „Imkerförderung“) zu belassen. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer „Landwirtschaftsförderung“ 7 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 gebe es selbstverständlich nicht. In der „Informationssitzung“ am 17. Dezember 2013, so neuerlich der Vorsitzende, habe er sich veranlasst gesehen, eine Diskussion darüber zu führen, welcher Betrag unter dem Titel „Landwirtschaftsförderung“ für das Jahr 2013 nun tatsächlich zur Auszahlung kommen soll. Auch habe er in der besagten Sitzung die Überlegung geäußert, diesen Budgetposten – wie viele andere im Voranschlag für das Jahr 2013 auch – etwas zu kürzen, weil die Förderbeiträge in den Jahren 2011 und 2012 mit 31.170, 77 Euro bzw. 31.132, 51 Euro doch deutlich über jenen der Vorjahre gelegen seien. Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Florian Küng habe diese Diskussion in der besagten Informationssitzung dann zum Anlass genommen, eine Sitzung des Landwirtschaftsausschusses einzuberufen und eine Diskussion zu diesem Ansinnen (Kürzung der Landwirtschaftsförderung) zu führen. In der Abhaltung dieser Sitzung, so der Vorsitzende weiters, sehe er absolut kein Problem. Dies sei legitim und auch vom Ergebnis der Beratungen her kein wirkliches Problem. Auf das Schärfste zurückweisen müsse er allerdings eine Äußerung des Sitzungsteilnehmers Armin Wachter, nämlich: Er selber (Armin Wachter) sei davon überzeugt, dass es bei dieser Diskussion insgesamt nicht um die gesamte örtliche Landwirtschaft gehe, sondern um einen „Feldzug“ des Bürgermeisters gegen die Familie Reimund Wachter. Diese Äußerung des besagten Sitzungsteilnehmers, so der Bürgermeister sehr emotional, sei nicht nur schäbig, sondern auch dumm und „giftig“. Dies um so mehr, als er den Berufsstand der Bauern und deren Arbeit in jeder Hinsicht schätze. Bis zum heutigen Tage sei niemand in der Lage einen Beweis zu liefern, dass er (der Bürgermeister) bis dato nicht immer hinter den Anliegen der Landwirtschaft gestanden und ihm das einzelne Wohl eines jeden Bauern ein persönliches Anliegen gewesen sei. Das gelte auch für die Familie des besagten Sitzungsteilnehmers. Ein wirkliches Problem habe er allerdings mit jenen Vertretern dieses Berufsstandes, die sich einbilden, sich über gültige Gesetze und Verordnungen rücksichtslos hinweg setzen zu können. Dass die Gemeindevertretung, so neuerlich der Bürgermeister, seinerzeit den Beschluss gefasst habe, nämlich die ortsansässigen Landwirte mit direkten und indirekten Zuschüssen zu unterstützen, bereue er bis zum heutigen Tage in keiner Art und Weise. Ganz im Gegenteil. Er freue sich ob dieser Entscheidung nach wie vor und wisse heute auch, dass die Höhe dieser jährlichen Zuwendung an die Bauern jedem Vergleich mit anderen Montafoner Gemeinden standhalten könne. Nebst der Abgeltung von Erschwernissen werte er diese jährlichen Zuwendungen an die Bauern auch als ein Zeichen der Wertschätzung. Diese Wertschätzung gebe es umgekehrt auch von fast allen Landwirten, egal ob diese diesem Berufsstand haupt- oder nebenberuflich angehören. In der Folge erinnert der Vorsitzende an die direkten und indirekten Zuwendungen an die Landwirte in den zurückliegenden 10 Jahren. Weil diese die letzten Jahre in Summe fast regelmäßig gestiegen seien, plädiere er heute für ein Kürzung derselben. Sodann erinnert der Bürgermeister daran, dass die letzten Jahre bei vielen Budgetansätzen gekürzt worden sei und diese Kürzungen selbst vor den Ortsvereinen nicht Halt gemacht habe. Wenn gleiches Recht für alle zu gelten habe, müsse man auch eine Kürzung bei den jährlichen Zuwendungen an die ortsansässigen Landwirte in Erwägung ziehen dürfen. Sowohl bei der Imkerförderung als auch bei den Zuwendungen an die Ortsvereine gebe es immer wieder „Deckelungen“. Eine solche sollte seiner Meinung nach auch bei der Landwirtschaftsförderung in Erwägung gezogen werden. In groben Zügen informiert der Bürgermeister sodann über jene Beträge, die in den Gemeinden Tschagguns, Bartholomäberg, St. Gallenkirch und Gaschurn unter dem Titel „Landwirtschaftsförderung“ ausbezahlt werden. Wenn man berücksichtige, an wie viele Bauern dieser jeweilige Betrag zur Auszahlung gelange, lasse sich leicht erkennen, dass auch die Summe der in der Gemeinde Vandans zur Auszahlung kommenden „direkten Förderbeiträge“ keine Vergleiche mit anderen Gemeinden scheuen müsse. In diesem Wissen sei es mehr als legitim, über eine Kürzung dieser Zuwendungen nachzudenken. Wie bereits ausgeführt worden sei, könne er sich sowohl eine Deckelung der Höchst8 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 beträge (maximal zirka 4.000, 00 Euro pro Landwirt) als auch eine Herabsetzung jenes Höchstbetrages, der jährlich als direkte und indirekte Förderung zur Auszahlung komme, vorstellen. Josef Maier erinnert nochmals an die betreffende Sitzung der Gemeindevertretung im Jahre 2011, wo man die neuen Förderrichtlinien beschlossen habe. In der damaligen Diskussion habe es Übereinstimmung bei allen GemeindevertreterInnen gegeben, die jährlichen Förderbeiträge an die ortsansässigen Landwirte keinesfalls zu erhöhen und diese eher „einzufrieren“ bzw. mit Augenmaß zu reduzieren. Eine Deckelung der jährlichen Zuwendungen an die Landwirte, wie dies vom Bürgermeister als eine Überlegung geäußert worden sei, könne auch er sich vorstellen, wobei man sich zu den Details noch Gedanken machen müsse. Auch könne er sich weitere Lösungen vorstellen. Ziel müsse ganz generell sein, die direkten Förderbeiträge an die ortsansässigen Landwirte wieder mit einem Betrag zu fixieren, der vertretbar und der finanziellen Situation der Gemeinde angepasst sei. Von einer Reduzierung der seinerzeit festgesetzten Alpungsprämie rate er aus ganz speziellen Überlegungen ab. Florian Küng erinnert in seiner Wortmeldung daran, dass das so genannte „Freiwasser“ in der Vergangenheit keine Berücksichtigung bei den indirekten Förderungen gefunden habe. Bei der vom Bürgermeister nunmehr vorgelegten Zusammenstellung werde diese jedoch mit einer Summe von zirka 4.000, 00 Euro als „indirekte Zuwendung“ ausgewiesen. Im Übrigen könne er der Überlegung des Bürgermeisters, nämlich die jährlichen Zuwendungen an die Landwirte zu deckeln, aus ganz grundsätzlichen Überlegungen nichts abgewinnen. Ein solcher Schritt würde de facto nur einen einzigen Landwirt betreffen. Wenn es schon eine Kürzung der Förderbeiträge gebe, trete er für eine aliquote Kürzung derselben ein. Den Appell von Josef Maier, nämlich die so genannte Alpungsprämie unter keinen Umständen zu kürzen, könne er sich nur anschließen. Auch Werner Vergut könnte sich eine Deckelung der jährlichen Förderbeiträge vorstellen – dies allerdings nur bei der Grundförderung sowie der Tierbestands-Erhaltungsprämie. Die Alpungsprämie dürfe davon nicht betroffen sein. Vandans sei schließlich auch eine Tourismusgemeinde. Eine spezielle Förderung der Alpen, die die Bewirtschaftung weiterhin sicherstelle, erachte er für ganz besonders wichtig. Den Ausführungen von Thomas Amann zufolge müsse gleiches Recht für alle gelten. Bei den letzten Finanzklausuren sei Sparen vereinbart worden, wo immer dies möglich sei. Wohl niemand würde verstehen, wenn der Bereich „Landwirtschaft“ davon ausgenommen würde. Ähnlich wie Josef Maier erinnert Vbgm. Michael Zimmermann an die Diskussionen im Jahre 2011 im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Förderrichtlinien. Damals sei seiner Erinnerung zufolge erklärtes Ziel gewesen, einerseits schlüssige, nachvollziehbare und transparente Richtlinien festzulegen und andererseits die jährliche Förderung selber betragsmäßig zu begrenzen. Angesichts der Entwicklung der letzten Jahre müsse es heute zulässig sein, über jenen Betrag, der für das Jahr 2013 zur Auszahlung kommen soll, eine Diskussion zu führen. Überhaupt müsse man sich fragen, wem in erster Linie diese Landwirtschaftsförderung der Gemeinde Hilfe sein soll – den vielen „kleinen“ Landwirten oder den großen, der Alpwirtschaft, den Imkern oder anderen. Persönlich trete er für eine gerechte Zuweisung dieser Mittel nach klar nachvollziehbaren Kriterien ein. Eine Förderpraxis nach dem „Gießkannenprinzip“ könne er nicht befürworten. Manfred Blenke ärgert sich in seiner Wortmeldung über den ständigen Vergleich der vielen Landwirte mit den Ortsvereinen. Ein solcher sei seiner Meinung nach einfach unzulässig. Jeder dieser Landwirte leiste eine hervorragende Arbeit und verrichte diese Arbeit aus einer gewissen Notwendigkeit heraus – nicht aus Jux und Tollerei. Markus Pfefferkorn, Thomas Maier und Josef Maier plädieren letztendlich dafür, die im 9 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014 Jahre 2011 beschlossenen Richtlinien bei Bedarf zu evaluieren und sprechen sich dafür aus, den Förderbeitrag an die ortsansässigen Landwirte für das Jahr 2013 mit einem Betrag von maximal 25.000, 00 Euro festzusetzen. Der darauf folgende Antrag, nämlich den Förderbeitrag für das Jahr mit maximal 25.000, 00 Euro festzusetzen, wird sodann mit 21 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Florian Küng und Manfred Blenke) von den anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung angenommen. Der Ordnung halber soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass sich der jährliche Förderbeitrag der Gemeinde sowohl aus direkten als auch indirekten Zuwendungen errechnet. Bei der Berechnung der jeweiligen Förderbeiträge sollen die Grundförderung und die Tiererhaltungsprämie variabel gehandhabt werden, die Alpungsprämie soll betragsmäßig wie im Vorjahr zur Auszahlung gelangen. 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  die nächste Sitzung der Gemeindevertretung plangemäß am Donnerstag, dem 20. März 2014, stattfinden werde. Auf dessen Wunsch werde in dieser Sitzung GF Manuel Bitschnau von Montafon Tourismus anwesend sein und die Gemeindevertretung über die derzeitige Situation in der Gesellschaft bzw. das Geschehen insgesamt informieren.  die Abrechnung der Badesaison 2013 einen Einnahmenerlös für die Gemeinde in Höhe von 7.822, 19 Euro erbracht habe. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Michael Zimmermann: Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass in den letzten Tagen und Wochen die beiden Gerinne im Rells- und Auenlatschbach derart „großzügig“ ausgeholzt worden sind? Antwort des Bürgermeisters: Das Ausholzen dieser beiden Gerinne fußt auf einer Initiative der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz. Dem Vernehmen nach konnte ein Interessent gefunden werden, der das Ausholzen dieser beiden Gerinne mehr oder weniger für das Überlassen des geschlägerten Holzes übernimmt. Den Interessenten sollen de facto keine Kosten aus diesem „Kahlschlag“ erwachsen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 10 / 10 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 06. März 2014