20200702_GVE048

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:27
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2020-07-02
Erscheinungsdatum 2020-07-02
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 02. Juli 2020 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 48. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 25. Juni 2020 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Peter Scheider, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Stefan Steininger BSc, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Ferdinand Marent, Arno Saxenhammer sowie Johann Schmid, Renate Neve und Paul Schoder als Ersatzleute; Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie August Montibeller und Christoph Brunold als Ersatzleute; Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Ing. Alexander Zimmermann MSc (GFV), Günter Fritz (GFV), Mag. Johannes Wachter (GFV), Stefan Jochum (GFV), Marko Schoder (GFV), DI Thomas Hepberger (GFV), Kornelia Wachter (AFL) und Andreas Vallaster-Ganahl (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Von 19.30 Uhr bis 19.50 wurde eine öffentliche Fragestunde abgehalten. Um 19.50 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 48. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen und die Schriftführerin, sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Mitfinanzierung der Verlängerung des 8. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG, Schruns 2. Präsentation der Endabrechnung zum Projekt „Neubau zweier Schulturnhallen“ durch Projektleiter Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser, Rankweil 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 12. Juni 2020 4. Kenntnisnahme der in der Sitzung am 03. Juni 2020 getroffenen Entscheidungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 08. Juni 2020 6. Kenntnisnahme der in der Sitzung am 09. Juni 2020 getroffenen Entscheidungen des Ausschusses für Kultur 7. Genehmigung zur Verlängerung des endfälligen Kredits vom Erwerb des ehemaligen Seniorenheim Schmidt in der Höhe von 850.000, 00 Euro 8. Anfragebeantwortungen gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz 9. Entscheidung zu den Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-, Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 47. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Mai 2020 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Mitfinanzierung der Verlängerung des 8. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG Beschlussvorlage: In der Sitzung am 09. Juni 2020 hat die Standesvertretung - Stand Montafon einstimmig die Verlängerung zum 8. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG um ein Jahr für 2020 sowie eine Erhöhung von 1, 2 Mio. Euro auf 5, 425 Mio. Euro befürwortet und die Empfehlung an die Gemeinden der Talschaft geäußert, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Mag. (FH) Ekkehard Nachbaur, Vorstand der Montafonerbahn AG, Schruns oder der Betriebsleiter Guntram Netzer, wird in der kommenden Gemeindevertretungssitzung die Inhalte des 8. MIP im Detail vorstellen. Es wird ersucht, zu der Empfehlung der Standesvertretung, nämlich die Mitfinanzierung der Verlängerung zum 8. Mittelfristigen Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG, einen Beschluss zu fassen. 2 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Beschluss: Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bgm. Florian Küng den Betriebsleiter der Montafonerbahn AG, nämlich Guntram Netzer und dankt diesem für sein Kommen. Ohne weitere Wortmeldung übergibt der Bürgermeister sodann das Wort an Guntram Netzer um das 8. Mittelfristige Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG, den Anwesenden vorzustellen. Guntram Netzer bedankt sich in der Folge für die Einladung bzw. die Gelegenheit das 8. Mittelfristige Investitionsprogramm (kurz: MIP) der Gemeindevertretung vorstellen zu können. Ein seiner Einleitung gibt Guntram Netzer zu verstehen, dass das 8. MIP (2015 – 2019) planmäßig im Jahr 2019 geendet hätte. Durch die Regierungsumbildung im letzten Jahr, sei es leider nicht möglich gewesen, das 9. MIP zu beschließen. Daraufhin sei das 8. MIP um ein Jahr verlängert und das Investitionsvolumen von 1, 2 Mio auf 5, 425 Mio erhöht worden. Das 8. MIP beinhalte unter anderem den Ausbau der Sicherungstechnik, dieser sei noch in Arbeit, der Umbau Zugfunk sowie die Bahnsteigverlängerung beim Kaltenbrunnen sei bereits fertiggestellt worden, die Trassenoptimierung UF 190 bis UF S16 musste verschoben werden. Das nun bis Ende 2020 verlängerte 8. Mittelfristige Investitionsprogramm beinhalte den weiteren Ausbau der Sicherungstechnik mit einem Auftragsvolumen von 10 Millionen Euro. Weiters informiert Guntram Netzer, dass die Montafonerbahn AG sich einen ¼ Stunden Takt zum Ziel gesetzt habe. Es sollten nun zumindest die Voraussetzungen geschaffen werden. Die Vorbereitungen für den Start in das 9. Mittelfristige Investitionsprogramm sind am Laufen. Mag. Nadine Kasper begrüßt diese Maßnahmen. Ihrer Meinung nach sei der Ausbau des öffentlichen Verkehrs wichtig. Die Montafonerbahn sei für die ganze Talschaft wichtig. Zudem beteilige sich der Bund heuer erstmalig mit 80 % an den Investitionskosten. Bgm. Florian Küng gibt zu verstehen, dass der Bund, wie bereits von Mag. Nadine Kasper angesprochen worden sei, erfreulicherweise 80 %, anstatt 50 % dieser Investitionskosten übernehme. Das Land Vorarlberg leiste einen Beitrag in Höhe 10 %, die restlichen 10 % seien von den Eigentümern (Stand, illwerke vkw AG, Land Vorarlberg) zu finanzieren. Manuel Zint bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass der Erhalt der bereits bestehenden Infrastruktur schwierig sei und daher gehöre dieser öffentliche Verkehr unterstützt. Die Montafonerbahn spiele für das ganze Montafon und auch für Vandans eine wichtige Rolle. Seiner Meinung nach sollte der Umstieg vom Privatauto auf „Öffis“, im Speziellen was den Wintergast (Skifahrer) anlange, forciert werden. Seinem Wissen nach, seien aber die Bahnverbindungen im süddeutschen Raum schlecht ausgebaut. Es müsse für den Wintergast ein attraktives Angebot geschaffen werden. Guntram Netzer gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Arbeiten für die Elektrifizierung der „Südbahn“ und zwar die Strecke von Ulm nach Friedrichshafen - Lindau voll im Gange sind. Sobald diese Bauarbeiten beendet worden sind, sei zwischen Bodensee und Stuttgart ein umsteigefreies Reisen möglich. Außerdem werde die Streckengeschwindigkeit bereichsweise auf 160 km/h erhöht. Es gebe auch bereits Kontakt mit dem Flughafen Friedrichshafen, um für die Fluggäste ein attraktives Reisen ins Montafon zu gestalten. Markus Pfefferkorn regt in seiner Wortmeldung an, dass die Stadt Bludenz ebenfalls Nutznießer der Montafonerbahn sei. Auf deren Grund und Boden gebe es zwei Haltestellen der Montafonerbahn, deshalb wolle er fragen, ob es bezüglich Kostenbeteiligung Gespräche gegeben habe? Wenn dem nicht so sei, sollte mit den Verantwortlichen der Stadt Bludenz das Gespräch gesucht werden, um über eine Mitfinanzierung zu beraten. 3 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Guntram Netzer gibt auf diese Wortmeldung von Markus Pfefferkorn zu verstehen, dass es bereits Gespräche mit der Stadt Bludenz gegeben habe. Er werde nochmals mit diesen in Kontakt treten, um über etwaige Kostenbeteiligung zu sprechen. Nach diesen umfassenden Informationen durch den Betriebsleiter Guntram Netzer und Beantwortung einiger Fragen dazu, bedankt sich Bgm. Florian Küng bei diesem. Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren für die Verlängerung des 8. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Mitfinanzierung in Höhe von 60.109, 00 Euro (verbleibender Nettoanteil der Gemeinde Vandans - 24.044, 00 Euro). 2. Präsentation der Endabrechnung zum Projekt „Neubau zweier Schulturnhallen“ durch Projektleiter Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser, Rankweil Beschlussvorlage: In der 10. Sitzung am 17. März 2016 hat die Gemeindevertretung Vandans mit 15 : 8 Stimmen einen konkreten Baubeschluss gefasst, der sowohl die Neuerrichtung der Mehrzweckhalle als auch die Sanierung des Volksschulgebäudes zum Inhalt gehabt hat. In der Sitzung am 20. Oktober 2016 hat sich die Gemeindevertretung mit 15 : 8 Stimmen dafür ausgesprochen, das Projekt „Neubau zweier Schulturnhallen“ bei gleichzeitiger Sanierung des Volksschulgebäudes im Sinne des Ergebnisses des Architekturwettbewerbes in Angriff zu nehmen bzw. unverzüglich in die Tat umzusetzen. Die Errichtungskosten zweier Schulturnhallen (BgA) sind mit rd. € 4, 4 Mio, abzüglich der Fördermittel von rd. € 1, 9 Mio, beziffert worden. Nachdem am 24. November 2017 von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Baubewilligung erteilt worden st, wurde im Frühjahr 2018 mit dem Abriss der alten Rätikonhalle bzw. mit dem Neubau begonnen. Am 20. sowie am 22. September 2019 wurden die neuen Schulturnhallen offiziell eröffnet und eingeweiht. Nachdem nun alle Rechnungen im Amt eingelangt sind, wird Projektleiter Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser, Rankweil, die Endabrechnung präsentieren. Resümee: Bgm. Florian Küng begrüßt den Projektleiter Heinz Fleisch und dankt auch diesem für sein Kommen. Er wolle nun diesem das Wort übergeben, um den Anwesenden die Kostenabrechnung zum Projekt „Errichtung zweier Schulturnhallen“ im Detail vorzustellen. Heinz Fleisch gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass nun alle Abrechnungen vorliegend seien. Die Errichtungskosten seien im Jahr 2016 mit 4.491.328, 11 Euro netto errechnet worden. Im Zuge der Bauarbeiten seien einige gesonderte Aufträge vergeben bzw. zusätzliche Arbeiten in Angriff genommen worden. So seien die Lichtschächte beim Volksschulgebäude saniert, der Parkplatz beim Kindergarten neu errichtet, das Eingangsportal samt Windfang beim Hauptzugang neu geschaffen, der Innenhof mit Pflastersteinen verlegt, einzelne Vorarbeiten auf die Sanierungsetappe beim Volksschulgebäude geleistet worden. Erfreulicherweise könne heute eine Abrechnung ohne diese erwähnten gesonderten Aufträge in Höhe von 4.297.577, 38 Euro (netto) vorgelegt werden. Dieses öffentliche Projekt liege somit unter der Baukostenschätzung und weise ein „Guthaben“ in Höhe von 193.750, 22 Euro auf. Das sei bei einem öffentlichen Bauprojekt alles andere als selbstverständlich. Dieses positive Ergebnis sei unter anderem auch durch das Abwarten bzw. die spätere Ausschreibung zustande gekommen, damit konnten bessere Konditionen ausgehandelt 4 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 werden. Zum anderen habe sich der Bauausschuss der Gemeinde Vandans sehr an diesen Bauprojekt engagiert. Bgm. Florian Küng bedankt sich bei Heinz Fleisch für deren Einsatz, sein Engagement und vor allem für Einhaltung der Kosten. Manuel Zint appelliert an die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, die neuen Hallen so viel wie möglich zu vermieten bzw. der Vandanser Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Diese neu errichteten Hallen hätten einen schlechten Kosten-Nutzen-Faktor. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass diese Hallen in erster Linie als Schulturnhallen errichtet worden seien. Die Benützung dieser Schulturnhallen und zwar von der Volksschule, vom Schulzentrum, vom Kindergarten und auch von der Kleinkinderbetreuung habe oberste Priorität. Die Hallenbenützung durch Privatpersonen müsse genau überlegt sein. Es dürfe auf keinen Fall Probleme mit dem Schulbetrieb geben, oder eine Konkurrenz zur heimischen Gastronomie werden. Auch dürfe man nicht außer Acht lassen, dass es bei gewissen Veranstaltungen zu Lärmbelästigungen kommen könnte. In der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes habe man diese Thematik ausführlich diskutiert. Jetzt müsse man Erfahrungswerte sammeln. Stefan Steininger gibt abschließend zu verstehen, dass die neue Rätikonhalle sehr wohl genutzt werde. Die Harmoniemusik Vandans, die Musikschule Montafon habe schon Konzerte abgehalten und auch Jahreshauptversammlungen wie zum Beispiel von der Raiba Bludenz-Montafon, dem Heimatschutzverein, etc. hätten bereits stattgefunden. Durch die Corona-Pandemie habe man leider einige bereits geplante Veranstaltungen absagen müssen. Bgm. Florian Küng bedankt sich nochmals bei Heinz Fleisch und seinem Team vom gleichnamigen Büro Fleisch & Loser, Rankweil, für diese hervorragende Projektbegleitung und bei Heinz Fleisch für sein heutiges Kommen und für die tolle Präsentation. 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 12. Juni 2020 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 12. Juni 2020 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Bau mit folgenden Themen auseinander: • Kindergarten: Erweiterung Kleinkindbetreuung, Lärmschutzmaßnahmen in den Gruppenräumen, Vorhänge Ausweisraum, Überdachung untere Gruppenräume und Durchbruch bzw. Türe in den unteren Gruppenraum • Volksschule: Beschattung der Klassenzimmer im „Alttrakt“ • Fadergallweg – Straßenanschluss beim Wohnhausneubau Familie Rau, Abschluss eines Vertrages zur Benützung des Banketts • Vensertobel: Sanierung Brücke • Beratung einer Abstandsnachsicht zur Errichtung einer Garage beim Wohnhaus in der Unteren Venserstraße • Ruine Valkastiel: Brücke/Furt über den Mustergielbach beim Zugang zur Ruine 5 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Es wird ersucht, zu den diversen Empfehlungen des Ausschusses für Bau einen Beschluss zu fassen beziehungsweise diese zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Vbgm. Peter Scheider, als Vorsitzender des Ausschusses für Bau erläutert im Detail die erarbeiteten Empfehlungen: 1. Kindergarten: Erweiterung Kleinkinderbetreuung, Lärmschutzmaßnahme in den Gruppenräumen, Vorhänge Ausweichraum, Überdachung untere Gruppenräume und Durchbruch bzw. Türe im unteren Gruppenraum Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung, wie dies vom Ausschuss empfohlen worden ist, und zwar für die Inangriffnahme der erforderlichen Lärmdämmung als Übergangsmaßnahme mit der Anbringung eines Bauvlieses, für die Anschaffung neuer Vorhänge im Bewegungsraum (UG), sowie für die Vergabe an das Büro Fleisch & Loser, Rankweil für einer Kostenschätzung bzw. einer Grundlagenerhebung bezüglich der Erweiterung der Kleinkindbetreuung, aus. 2. Beschattung der Klassenzimmer im „Alttrakt“ des Volksschulgebäudes Mit 19 : 2 Stimmen genehmigen die Anwesenden die zeitnahe Einholung der entsprechenden Angebote zur Beschattung der Klassenzimmer und die Durchführung der erforderlichen Arbeiten während der Sommerferien. Der Bauausschuss erhält dazu das Pouvoir der Gemeindevertretung, eine Auftragsvergabe diesbezüglich zu erteilen und zwar nach Vorliegen der entsprechenden Angebote, sodass diese Räumlichkeiten bis zum neuen Schuljahr mit den erforderlichen Beschattungen ausgestattet sind. 3. Fadergallweg: Straßenanschluss beim Wohnhaus Rau, Abschluss eines Vertrages zur Benützung des Banketts Einstimmig befürworten die Damen und Herren der Gemeindevertretung die Benützung des Banketts, wie dies von den Bauherren der Familie Rau geäußert worden ist und empfehlen den Abschluss eines entsprechenden Vertrages, wobei eventuelle Vertragskosten durch die Antragsteller zu tragen sind. Es sollen auch die notwendigen Arbeiten am „Fadergallweg“ vorgenommen werden. 4. Vensertobel: Sanierung der Brücke Einstimmig stimmen die Mitglieder der Gemeindevertretung der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der gegenständlichen Betonbrücke über das Vensertobel zu. Es soll noch mit den Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung abgeklärt werden, ob eventuell ein gemeinsames Projekt realisiert werden kann. 5. Beratung über eine Abstandsnachsicht zur Errichtung einer Garage beim Wohnhaus, Untere Venserstrasse 85 Vbgm. Peter Scheider erläutert den Wunsch der Antragsteller bezüglich einer Abstandsnachsicht im gegenständlichen Bereich und erklärt dazu die Beweggründe der Ausschussmitglieder, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden soll. Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Versagung der gewünschten Bauabstandsnachsicht aus. 6. Ruine Valkastiel: Brücke/Furt über den Mustergielbach beim Zugang zur Ruine 6 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Einstimmig befürworten die Anwesenden die Empfehlung der Ausschussmitglieder und stimmen einer Begutachtung durch den Gemeindebauhof und die Errichtung einer Fußgängerbrücke oder eventuell die Errichtung einer Furt über den Mustergielbach zur Burgruine „Valkastiel“, zu. Die Mitglieder des Bauausschusses werden dazu ermächtigt, eine Auftragsvergabe für die erforderlichen Arbeiten zu erteilen. 4. Kenntnisnahme der in der Sitzung am 03. Juni 2020 getroffenen Entscheidungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten Beschlussvorlage: In der Sitzung am 03. Juni 2020 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Kindergarten mit folgenden Themen auseinander: • Fixierung des Sommerbetreuungsangebotes (Kindergarten, KKB Schnäggahüsle und Volksschule) • Fixierung des Betreuungsangebotes für das KG-Jahr 2020/21 • Besprechung Erweiterung/Neubau Kleinkindbetreuung Es wird ersucht, die Entscheidungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Bgm. Florian Küng gibt eingangs zu verstehen, dass in der gegenständlichen Verhandlungsschrift auf Seite 7, 1. Absatz das Datum falsch niedergeschrieben worden sei. Richtig sei, ab Juli 2020 und nicht bis 30. Juli 2020. Richtigstellung der Verhandlungsschrift des Ausschusses für Schule und Kindergarten vom 03. Juni 2020: Mag. Nadine Kasper, vertritt die Auffassung, dass derzeit im Bereich Kinderbetreuungsstätten erhöhte Fördermittel durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechendes Ansuchen könne bis 30. ab Juli 2020 eingebracht werden. Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Frau Ina Bezlanovits, als Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Kindergarten den Anwesenden die in der Sitzung am 03. Juni 2020 ausgearbeiteten Empfehlungen. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass aufgrund der CoronaKrise die Familien für den Aufwand der Ferienbetreuung vom Land unterstützt werden. Das Land fördere die von den öffentlichen und privaten Trägern von elementarpädagogischen Einrichtungen verrechneten Elternbeiträge zu 50 %. Die Ferienbetreuungseinrichtungen würden somit den Eltern und Erziehungsberechtigten in der Zeit vom 11.07.2020 bis 13.09.2020 einen Tarif in Höhe von 50 % des festgelegten Tarifs, welcher maximal 300, -Euro pro Woche und Kind in Rechnung stellen. Mag. Nadine Kasper gibt abschließend zu verstehen, dass diese Information an die Eltern weitergegeben werden sollte. Mag. Nadine Kasper gibt weiters zu verstehen, dass es ihrer Meinung nach wichtig sei, dass das Angebot für die Summer-School in Vandans ausgeweitet werde und zwar auf die 7 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 gesamte Ferienzeit. Derzeit gebe es dieses Angebot nur für die letzten beiden Ferienwochen. Ihrer Meinung nach, müsste es möglich sein, dass geeignete Personen gefunden werden, die während den gesamten Ferien mit den Schülern lernen. Markus Pfefferkorn möchte in Erfahrung bringen, wie der Stand betreffend neue Räumlichkeiten bzw. über Ersatzräumlichkeiten für die Kleinkinderbetreuung sei. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass es mit Frau Karin Milbich (Pädagogische Fachaufsicht für Kleinkindbetreuung / Land Vorarlberg) bereits eine Besichtigung der Räumlichkeiten in der „galleria ad fontanas“ gegeben habe. Frau Milbich habe ihn bei diesem Treffen zu verstehen gegeben, dass diese Räumlichkeiten für zwei Gruppen als Übergangslösung vorstellbar wären, allerdings habe sie auch klar zum Ausdruck gebracht, dass sie wenig von solchen Übergangslösungen halte. Es habe zwischenzeitlich auch Gespräche mit der Direktion des Schulzentrum Montafon über eventuell freiwerdende Räumlichkeiten gegeben und zudem habe er auch mit Pfarrer Hans Tinkhauser diesbezüglich ein Gespräch geführt. Er werde gemeinsam mit den zuständigen Ausschussmitgliedern versuchen, baldmöglichst eine passable Lösung des Platzproblems zu finden. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 08. Juni 2020 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 08. Juni 2020 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Tourismus mit folgenden Themen auseinander: • Begutachtung des Baurechtsvertrages Gasthaus Rellstal und Beratung der weiteren Vorgehensweise • Bericht und Zusammenfassung über die Generalversammlung Tourismus Montafon vom 27.05.2020 in Gortipohl • Beratung über die Gästetaxe und in weiterer Folge Empfehlung zur Festsetzung an die Gemeindevertretung • Wander- und Spazierwegenetz Vandans mit Einbezug des Alpenmosaik • Diskussion und Umsetzung von diversen Aktionen wie Sommerkino, Gutschein für Gästeempfang, E-Bike-Verleih, etc. • Adventmarkt (wird dieser weiterhin durchgeführt und wie machen wir ihn wieder attraktiv?) Es wird ersucht, zu den diversen Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus einen Beschluss zu fassen beziehungsweise diese zum Beschluss zu erheben. Beschluss: Ina Bezlanovits, als Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus erläutert den Anwesenden die in der Sitzung am 08. Juni 2020 ausgearbeiteten Empfehlungen. Nach ein paar Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Beibehaltung der Gästetaxe in Höhe von 1, 50 Euro/Nächtigung für das Jahr 2021 aus. 8 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Abschließend wird vereinbart, dass im kommenden Jahr die Höhe der Gästetaxe ab 01.01.2022 in der Gemeindevertretung frühzeitig festgesetzt werden soll, damit die Gastgeber über die Höhe der Gästetaxe frühzeitig für die kommende Wintersaison informiert werden könne. 6. Kenntnisnahme der in der Sitzung am 09. Juni 2020 getroffenen Entscheidungen des Ausschusses für Kultur Beschlussvorlage: In der Sitzung am 09. Juni 2020 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Kultur mit folgenden Themen auseinander: • Aktivitäten des Kulturausschusses • Konzert „Carinthia-Chores“ Es wird ersucht, die Empfehlungen des Ausschuss Kultur zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Vbgm. Peter Scheider als Vorsitzender des Ausschusses für Kultur den Anwesenden die in der Sitzung am 09. Juni 2020 getroffenen Empfehlungen. Leider musste das geplante Konzert mit dem Charinthia-Chor im Herbst, so Peter Scheider in seinen weiteren Ausführungen, abgesagt werden. Er werde versuchen, diesen Chor im Frühjahr 2021 für ein Konzert in Vandans gewinnen zu können. Am Abend des 04. September 2020 erzähle Rudolf Sagmeister in der Rätikonhalle „Geschichten aus Vandans“. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass es wichtig für das Dorleben wäre, wenn während der Sommermonate im Rätikonbad einzelne Veranstaltungen stattfinden würden. Sie könne sich einen Grillabend oder eine Beachparty im Schwimmbadareal vorstellen. 7. Genehmigung zur Verlängerung des endfälligen Kredits vom Erwerb des ehemaligen Seniorenheim Schmidt in der Höhe von 850.000, 00 Euro Beschlussvorlage: In der 49. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Vandans in der Funktionsperiode 2005 bis 2010 am 20. August 2009, hat die Gemeindevertretung einstimmig den Ankauf des Seniorenheim Schmidt für 1.600.000, 00 Euro beschlossen. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 21. Mai 2015 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 850.000, 00 Euro bei der Sparkasse Bludenz beschlossen und zwar zur Abdeckung eines Darlehens, das für den Ankauf des Seniorenheim Schmidt aufgenommen wurde. Die Laufzeit dieses endfälligen Darlehens endet am 30. Juni 2020. In der Sitzung am 23. Mai 2019 hat die Gemeindevertretung Vandans unter Tagesordnungspunkt 12. (vertraulich) die weitere Vorgehensweise beraten bzw. festgelegt. In dieser 9 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Sitzung wurde dafür plädiert, dass die Immobilie so schnell wie möglich einer Nachnutzung zugeführt bzw. für ein touristisches Projekt verkauft werden soll. Leider konnte bisher noch kein touristisch interessierter Käufer für diese Liegenschaft gefunden werden. Zwischenzeitlich sei das gesamte Objekt an die Baufirma Hinteregger & Söhne, Salzburg, ab 01. Juni 2020 für 43 Monate vermietetet worden. Die Sparkasse Bludenz hat mit E-Mail vom 16. Juni 2020 folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: • Verlängerung der Laufzeit um 5 Jahre bis zum 30. Juni 2025 • Endfällig zum 30. Juni 2025 • Zinszahlungen erfolgen wie bisher • Sondertilgungen nach Bedarf oder mit Dauerauftrag jederzeit möglich • Alle weiteren Vertragsinhalte bleiben unverändert Wie bereits ausgeführt, endet das endfällige Darlehen am 30. Juni 2020 und daher wird ersucht, das Darlehen um weitere 5 Jahre zu verlängern bzw. die Annahme des vorliegenden Darlehensangebotes der Sparkasse Bludenz Bank AG vom 16. Juni 2020. Beschluss: Bgm. Florian Küng erläutert kurz den gegenständlichen Sachverhalt sowie die Konditionen des vorliegenden Darlehensangebotes im Detail. Mag. Christian Egele befürwortet in seiner Wortmeldung die von der Sparkasse Bludenz angedachte Sondertilgung. Seiner Meinung nach, sollten die monatlichen Mieteinnahmen vom ehemaligen Seniorenheim zweckgebunden für diese Sondertilgungen verwendet werden. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich sodann die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Annahme dieses vorliegenden Darlehensangebotes der Sparkasse Bludenz Bank AG vom 30. Juni 2020 aus. Einstimmig befürworten die Anwesenden die derzeitigen Mieteinnahmen zweckgebunden der Sondertilgungen in Höhe der derzeitigen Mieteinnahmen für das ehemalige Seniorenheim Schmidt. 8. Anfragebeantwortungen gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: § 38 Rechte Abs. 4: In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sind die Mitglieder der Gemeindevertretung berechtigt, in den Sitzungen der Gemeindevertretung mündliche oder schriftliche Anfragen an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes zu richten. Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Erfolgt die Beantwortung im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung, hat dies unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu geschehen; ansonsten hat die Beantwortung schriftlich zu ergehen. 10 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 20. Mai 2020 sind an den Bürgermeister mehrere schriftliche Anfragen ergangen. Die Beantwortung dieser Anfragen erfolgte schriftlich. Beantwortung: In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 20. Mai 2020 wurden von Herrn Markus Pfefferkorn von der Liste „An frischa Loft – Parteiunabhänige Liste Vandans“ nachstehende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: Anfrage a): Spiel- und Freiraumkonzept (Bericht Vandans Februar 2017) 1. Welche Maßnahmen sind aus dem erarbeiteten Spiel- und Freiraumkonzept aus dem Jahr 2017 bereits bearbeitet, bzw. umgesetzt worden? Aus dem am 17.10.2017 beschlossenen Spiel- und Freiraumkonzept erfolgt im Sommer 2020 die Umsetzung bzw. Sanierung des Gemslespielplatzes. Die Schaffung einer kindgerechten Mountainbikestrecke im Bereich des Mustergielbaches scheiterte bereits aus naturschutzrechtlichen Gründen, weshalb dies nicht weiterverfolgt werden konnte. Ebenso wurde die Neugestaltung des Spielplatzes im Innenhof der Volksschule bzw. des Kindergartens vorangetrieben. Das seinerzeit von Günter Weiskopf ausgearbeitete Projekt, insbesondere die Kostenschätzung wurde auf Bestreben der Volksschuldirektorin von diesem nochmals überarbeitet. Gleichzeitig erfolgte mit Christian Fetz vom Verein Aqua-Mühle Vorarlberg im Juni 2020 ein Augenschein an Ort- und Stelle, bei welchem dieser eine Ausdehnung des Spielplatzes auf dem begrünten Schotterrasen anregte. Ob diese Fläche künftig nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung stehen soll, ist von der Gemeindevertretung zu diskutieren und zu beschließen. Die Gemeinde Vandans beteiligte sich auch aktiv beim Prozess „Jugendplatz Montafon“ (Skaterplatz oder Pumptrack), welcher nun in der Nähe des Bahnhofes Tschagguns geschaffen werden soll. 2. Welches Gremium (Ausschuss oder sonstige Arbeitsgruppe) kümmern sich aktiv um die Umsetzung des Spiel- und Freiraumkonzeptes. Betroffen sind lt. Den Ergebnisberichten vor allem die Themen Spielplatz Gemsle, Spielplatz Schule/Kindergarten, Grillplätze an der Ill, Spielplätze Daleu und Vens. Derzeit nimmt sich dieser Thematik der Ausschuss für „Jugend, Familie und Soziales“ an. Anfrage b): Öffnung elementarpädagogische Einrichtungen und Schulen in den Sommerferien 1. Welche Maßnahmen hat die Gemeinde Vandans bis heute gesetzt, um eine durchgehende Sommerbetreuung in den Bereichen Kleinkindbetreuung, Kindergarten, Volksschule und Schulzentrum anzubieten? Die Sommerbetreuung wurde heuer aufgrund der Corona-Epidemie erweitert. Nach dem Vorliegen des Ergebnisses zur Bedarfserhebung Anfang Juni an der Volksschule, im Kindergarten und in der Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ habe ich mich, gemeinsam mit den Mitgliedern des Ausschusses für Schule und Kindergarten sowie den Leiterinnen dafür ausgesprochen, den Kindergarten Vandans 8 Wochen für die Ferienbetreuung zu öffnen. Aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes dürfen derzeit im Kindergarten auch Kinder betreut werden, die jünger als drei Jahre und älter als sechs Jahre sind. In der 29. bis 31. Kalenderwoche werden in den Räumlichkeiten des Kindergartens (Mo, Do, Fr, ) auch Volksschulkinder mitbetreut. In den Kalenderwochen 32 11 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 - 36 werden einige Volksschulkinder zusätzlich zur regulären Betreuung am Vormittag durch den Verein Kinderbetreuung Vorarlberg am Donnerstagnachmittag die Betreuung im Kindergarten in Anspruch nehmen. Die Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ bietet in der Kalenderwoche 30 bis einschließlich 36 eine Betreuung an. In der Kalenderwoche 29 und in der Kalenderwoche 37 gibt es keinen Bedarf, sowie am Dienstag in der KW 30 und KW 31. Das Schulzentrum Montafon bietet keine Sommerbetreuung an. Diese Kinder müssen in ihrer Heimatgemeinde betreut werden. 2. Hat eine fundierte Bedarfserhebung stattgefunden? Ab welcher Anzahl von Kindern findet eine durchgehende Betreuung im Sommer statt? Ja! Kindergartenleiterin und die Leiterin der Kleinkinderbetreuung sowie die Direktorin der Volksschule haben in ihren Einrichtungen eine erweiterte Bedarfserhebung Anfang Juni durchgeführt und sind im ständigen Austausch mit den Eltern. Das Betreuungsangebot wurde im Einvernehmen mit den Eltern erstellt. Für jeden Bedarf waren die Leiterinnen bemüht, eine entsprechende Lösung zu finden. 3. Haben bereits diesbezüglich Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und dem Lehrkörper stattgefunden? Ja! 4. Sind die Betreuungsangebote auch für Kinder mit Behinderung zugänglich? Ja! 5. Gibt es ein Team (bestehend aus Gemeindebediensteten und Lehrern/Lehrerinnen), die sich aktiv um diese Themen kümmern, bzw. wer zeichnet sich derzeit (Thematik COVID-19) statt dem zuständigen Ausschuss betreffend dieses Themas als verantwortlich? Ja! Die Direktorin der Volksschule, die Leiterin des Kindergartens, die Leiterin der Kleinkindbetreuung, die Amtsleiterin der Gemeinde und der Bürgermeister, sowie der Ausschuss der Gemeinde Vandans für Schule und Kindergarten sind die Ansprechpersonen. Anfrage c): Kinderbetreuung und Kindergarten in der Gemeinde Vandans 1. Wie geht die Gemeinde Vandans mit dem offensichtlichen Platzmangel im Gemeindekindergarten und der Kinderbetreuung um? Im Kindergartenjahr 2020/21 werden voraussichtlich 62 Kinder den Kindergarten besuchen. Sie teilen sich wie folgt auf: 2 Gruppen zu je 23 Kindern sowie die Integrationsgruppe mit 16 Kindern. In der Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ werden ab dem kommenden Herbst voraussichtlich 35 Kinder in zwei Gruppen betreut. Da die Nachfrage ansteigt, soll es ab dem Kindergartenjahr 2021/22 vier Gruppen für den Kindergarten geben. Für die Kleinkinderbetreuung werden neue Räumlichkeiten gesucht. 2. Die Zahlen der Kinder mit Integrationsgutachten steigen landesweit deutlich an. Ist die Gemeinde Vandans in regelmäßigen Austausch mit den entsprechenden Fachstellen? Welche Themen im Bereich der Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen 12 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 stellen sich und wie werden diese seitens der Gemeinde beantwortet, bzw. in eine diesbezügliche Strategie „übersetzt“? Ja, die beiden Leitungen des Kindergartens sowie der Kleinkinderbetreuung sind im ständigen Austausch mit den entsprechenden Fachstellen. Bis jetzt konnten alle Kinder mit Beeinträchtigung in der Kleinkindgruppe und im Kindergarten betreut werden. 3. Welche strategischen Überlegungen macht die Gemeinde Vandans hinsichtlich der möglichen extremen Gruppenverkleinerungen im Rahmen der Aufnahme von Kindern mit Integrationsgutachten in den Bereichen Kleinkinderbetreuung und Kindergarten? Gibt es ein Team (bestehend aus Gemeindebediensteten), die sich aktiv um diese Themen kümmern, bzw. wer zeichnet sich derzeit (Thematik COVID-19) statt dem zuständigen Ausschuss betreffend dieses Themas als verantwortlich? Im Zuge der Erweiterung werden weitere behindertengerechte Maßnahmen gesetzt. Mit dieser Thematik befasst sich der Ausschuss für Schule und Kindergarten, die beiden Leiterinnen des Kindergartens sowie der Kleinkinderbetreuung, der Bürgermeister und die Gemeindebedienstete Eveline Breuss. 4. Welche Maßnahmen wurden in Bezug auf die räumliche Erweiterung (Planung von Zubau, Neubau oder Alternativstandorten) bis jetzt ergriffen und welche Maßnahmen werden in den kommenden 3 Monaten folgen? Gibt es ein Team (bestehend aus Gemeindebediensteten), die sich aktiv um diese Themen kümmern, bzw. wer zeichnet sich derzeit (Thematik COVID-19) statt dem zuständigen Ausschuss betreffend dieses Themas als verantwortlich? Nach zahlreichen Gesprächen sind wir zur Erkenntnis gekommen, dass eine Übergangslösung ab Herbst nicht sinnvoll sein wird. Weitere Sondierungsgespräche für einen Zu- oder Neubau sollen zeitnah erfolgen. Mit Frau Karin Milbich von der Pädagogischen Fachaufsicht Kleinkindbetreuung (VLR), wurde der Alternativstandort in den Räumlichkeiten des ehemaligen Tourismus Info, Dorfstraße 29, bereits vor Ort besichtigt. Der Bauausschuss, der Ausschuss für Schule und Kindergarten, Gemeindemitarbeiter, Bettina Büsch und Petra Matt werden in diese Planungen involviert. 5. Gibt es eine Zuzugsprognose für die Gemeinde Vandans? Welche Wohnbautätigkeiten sind derzeit aktuell, welche Wohnbautätigkeiten werden die nächsten 5-7 Jahren folgen? Welche Entwicklungen sind im Bereich sozialen Wohnbaues zu erwarten? Gibt es ein Team (bestehend aus Gemeindebediensteten), die sich aktiv um diese Themen kümmern, bzw. wer zeichnet sich derzeit (Thematik COVID-19) statt dem zuständigen Ausschuss betreffend dieses Themas als verantwortlich? Im Zuge des ersten Abschnittes des „Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes“ Montafon wurde eine Entwicklungsprognose erstellt. Das Montafon wird von einer leichten Abwanderung von 3 bis 4 % bis 2050 betroffen sein. Wobei die Abwanderung im äußeren Montafon weniger stark ausfällt. Ein Blick auf die Daten von der Statistik Austria zeigt die aktuelle Entwicklung. 2001 hatte Vandans 2.638 Einwohner, 2019 sind es 2.653 Einwohner. Betrachtet man die Wohnbevölkerung nach Alter: Wohnbevölkerung 2011 2001 Änderung % 0 - 14 Jahre 379 517 -26, 7 % 15 - 64 Jahre 1.759 1.823 -3, 5 % 13 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 65 u. mehr Jahre 434 298 45, 6 % In der Bahnhofstraße werden derzeit zwei Wohnanlagen mit insgesamt 21 Wohneinheiten errichtet. Zwei private Grundeigentümer planen ebenfalls die Errichtung zweier Wohnanlagen. Auch das Röm.-Kath. Pfarramt Vandans plant dem Vernehmen nach, das bestehende Pfarrhaus abzutragen und stattdessen ein soziales Wohnbauprojekt zu errichten. Im privaten Bereich ist eine Bautätigkeit, wie im bisherigen Umfang, auch für die nächsten Jahre anzunehmen. Die Zuständigkeit für Bauvorhaben obliegen dem Bauausschuss, der Bauverwaltung Montafon und der Gemeindemitarbeiterin Kathrin Linder. 6. Welche Strategie verfolgt die Gemeinde Vandans hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem landesweit forcierten Ausbau von qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung? Siehe dazu Arbeitsprogramm der Vorarlberger Landesregierung 20192024, Seiten 8-9; Elementarpädagogik). Gibt es ein Team (bestehend aus Gemeindebediensteten), die sich aktiv um diese Themen kümmern, bzw. wer zeichnet sich derzeit (Thematik COVID-19) statt dem zuständigen Ausschuss betreffend dieses Themas als verantwortlich? Eine Erweiterung des Betreuungsangebotes auf Gemeinde- und Standesebene ist in Planung. Die Leitungen der Institutionen sind in diese Planung involviert. Diese Thematik wurde bereits im Ausschuss für Schule und Kindergarten beraten. Es werden dazu sicherlich noch weitere Beratungen/Sitzungen stattfinden, da die Kinderbetreuung im Allgemeinen stark im Umbruch ist. In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 20. Mai 2020 wurden von Herrn Manuel Zint von der Liste „An frischa Loft – Parteiunabhänige Liste Vandans“ nachstehende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: Einsparungen Budget 2020 aufgrund Corona-Pandemie 1. Bis wann wird der aktuelle Voranschlag 2020 überarbeitet und in welchem Ausmaß? Die Gemeindevertretung Vandans hat in der 44. Sitzung am 30. Jänner 2020 den Voranschlag für das Jahr 2020 beschlossen. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat den Voranschlag für das Jahr 2020 am 03.06.2020 genehmigt. Eine Überarbeitung des Voranschlags würde eine neuerliche Genehmigung nach sich ziehen. Da der Voranschlag nur einen Handlungsspielraum für die Gemeinde darstellt und mit einer Genehmigung erst Ende des Jahres gerechnet werden kann, ist eine Überarbeitung nicht zweckmäßig. Des Weiteren sind im Voranschlag 2020 kaum Investitionen (gesamt 195.000, 00 € für Wasser, Kanal und Feuerwehr, siehe Seite 187) geplant. 2. Werden die Änderungen mit dem Finanzausschuss behandelt? Es wird eine Finanzausschusssitzung geben, in der wird über das Einsparpotenzial im heurigen Jahr beraten. 3. Wurden die fehlenden Einnahmen aufgrund der Pandemie bereits erfasst bzw. bis wann werden diese ermittelt? Monat für Monat werden die Mindereinnahmen beobachtet. Eine Erhebung/Schätzung wurde mit dem Vorarlberger Gemeindeverband erarbeitet. 4. Wie werden Mindereinnahmen und das sich abzeichnende „Haushaltsminus“ gedeckt werden? 14 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Zur Konsolidierung der laufenden Gebarung werden wir über kurz oder lang ein sogenanntes „Haushalts-Darlehen“ aufnehmen müssen. Dies erfolgt in Absprache mit der Gebarungskontrolle-VLR/IIIc des Landes. 5. Bis wann wird die mittelfristige Finanzplanung überarbeitet, wer wird dies ausführen? In Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung Montafon wird die mittelfristige Finanzplanung überarbeitet. 6. In der letzten Gemeindevertretungssitzung am 28.04. wurde mitgeteilt, dass das Seniorenheim vermietet wird. Somit ist ein Verkauf eher unwahrscheinlich, wie würde der fehlende geplante Eingang von 1.150.000 € kompensiert werden? In der 38. Sitzung am 23. Mai 2019 hat die Gemeindevertretung Vandans unter Tagesordnungspunkt 12. (vertraulich) die weitere Vorgehensweise beraten bzw. festgelegt. In dieser Sitzung wurde dafür plädiert, dass die Immobilie so schnell wie möglich einer Nachnutzung zugeführt bzw. für ein touristisches Projekt verkauft werden soll. Leider konnte bisher noch kein touristisch interessierter Käufer für diese Liegenschaft gefunden werden. Zwischenzeitlich ist das gesamte Objekt an die Baufirma Hinteregger & Söhne, Salzburg, ab 01. Juni 2020 für 43 Monate vermietetet worden. Die Mieteinnahmen werden für die Kredittilgung verwendet werden. Der geplante Schuldenabbau wie im Voranschlag veranschlagt findet nicht statt. 7. Wie hoch sind aktuell die Kursverluste der noch laufenden Darlehen? Der Euro dotierte am 31.12.2019 mit 1, 0855 Schweizer Franken, am 01.06.2020 mit 1, 0701 Schweizer Franken. Der Schuldenstand per 01.01.2020 betrug 1.519.033, 00 Schweizer Franken. Das sind zum 01.01.2020 1.399.386, 00 Euro. Am 01.06.2020 sind das 1.419.524, 00 Euro. Somit beträgt der Kursverlust vom 31.12 2019 bis zum 01.06.2020 ohne Berücksichtigung der Tilgung und Zinsen 20.138, - Euro. Tabelle: ohne Tilgung und Zinsen Jahr Schuldenstand CHF per 01.01 2019 2018 2017 2016 1.807.974, 2.096.914, 2.391.187, 2.691.750, - Frankenkurs am 01.01 1, 1269 1, 1702 1, 0739 1, 0875 Schuldenstand € per 01.01 1.604.378, 1.791.928, 2.226.638, 2.475.172, - Frankenkurs am 31.12 1, 0855 1, 1269 1, 1702 1, 0739 Schuldenstand € per 31.12 Kursverlust / Gewinn in € 1.665.568, 1.860.781, 2.043.400, 2.506.518, Kursgewinn - 61.190, - 68.853.183.238, - 31.346, 21.849, - In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 20. Mai 2020 wurden von Frau Mag. Nadine Kasper von der Liste „Grüne & Parteifreie Vandans“ nachstehende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: Vor welche finanziellen Herausforderungen stellt die Corona-Krise die Gemeinde Vandans? 15 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 1. Sinkende Einnahmen aus Abgaben und der Kommunalsteuer und geringeren Bundesertragsanteilen werden auch die Gemeinde Vandans belasten. Mit welchem Ausfall rechnet die Gemeinde Vandans für das laufende und kommende Jahr? Da es keine definitiven Zahlen im Voraus gibt, sind die Mindereinnahmen schwer abzuschätzen. Es wird derzeit mit Mindereinnahmen von rund 800.000, 00 Euro gerechnet. 2. Welche Auswirkungen haben diese Ausfälle auf den bereits beschlossenen Rechnungsvoranschlag? Zur Konsolidierung der laufenden Gebarung werden wir über kurz oder lang ein sogenanntes „Haushalts-Darlehen“ aufnehmen müssen. Dies erfolgt in Absprache mit der Gebarungskontrolle-VLR/IIIc des Landes. 3. Macht es vor diesem Hintergrund Sinn, den Voranschlag zu überarbeiten? Wenn ja, wann soll der Voranschlag überarbeitet werden? Die Gemeindevertretung Vandans hat in der 44. Sitzung am 30. Jänner 2020 den Voranschlag für das Jahr 2020 beschlossen. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat den Voranschlag für das Jahr 2020 am 03.06.2020 genehmigt. Eine Überarbeitung des Voranschlags würde eine neuerliche Genehmigung nach sich ziehen. Da der Voranschlag nur einen Handlungsspielraum für die Gemeinde darstellt und mit einer Genehmigung erst Ende des Jahres gerechnet werden kann, ist eine Überarbeitung nicht zweckmäßig. Des Weiteren sind im Voranschlag 2020 kaum Investitionen (gesamt 195.000, 00 € für Wasser, Kanal und Feuerwehr, siehe Seite 187) geplant. 4. Welche zusätzlichen Einnahmen entfielen aufgrund der Corona-Krise und in welcher Höhe (Elternbeiträge, Gästetaxe, Schwimmbad, etc.)? Die Elternbeiträge KG/KKB betrugen im Monat März 2020 rd. 1.700, 00 Euro (Vormonat rd. 3.350, 00). Für die Monate April und Mai 2020 wurden keine Elternbeiträge eingehoben. Gegenüberstellung Gästetaxe 2019/20: März 2019 - € 15.904, 00 März 2020 - € 6.732, 50 April 2019 - € 2.938, 60 April 2020 - € 0, 00 Mai 2019 - € 1.845, 20 Mai 2020 - € 135, 00 Der verkürzte Saisonvorverkauf für das Rätikonbad wurde in der Zeit vom 25. - 28. Mai 2020 durchgeführt. Im Gesamten wurden Einnahmen in Höhe von 5.894, 00 Euro erzielt. Im Vergleich zum letzten Jahr sind es rund 5.000, 00 weniger Einnahmen (Vorverkauf 2019: 10.945, 00 Euro vom 01. – 26. April 2019) 5. Mit welchen Auswirkungen ist auf geplante Großprojekte zu rechnen? Jedes zukünftige Projekt ist auf seine Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit zu überprüfen. Es wurden die Gemeinden von der Bundesregierung angehalten, Projekte umzusetzen damit die Wirtschaft angekurbelt wird. 6. Ist die Finanzierung der Rellsbachverbauung weiterhin gesichert? Sind in diesem Projekt auch alle weiteren anfallenden Kosten, wie bspw. Die Anbindung an die Innerbachstraße, die Beleuchtung, etc. einkalkuliert und somit gesichert? Ja, es sind die Kosten für die Anbindung Innerbachstraße samt Beleuchtung im Projekt enthalten. 16 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 20. Mai 2020 wurden von Frau Mag. Nadine Kasper von der Liste „Grüne & Parteifreie Vandans“ nachstehende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: Wie ist es um den Lärmschutz im Kindergarten bestellt? 1. Im Kindergarten wurden Schallpegelmessungen durchgeführt. Welche Werte wurden gemessen? Mit Schreiben vom 29.10.2019 hat die Firma Dipl. Ing. Bernhard Weithas GmbH, Lauterach, folgendes Gutachten erstellt: Gruppenraum 1 und 2: Gemäß ÖNORM B 8115-3 ist bei einem Raumvolumen von 195 m³ bei Kommunikation mit vollständiger Besetzung eine Nachhallzeit von 0, 56 sec. anzustreben. Im Frequenzbereich von 250 Hz bis 2.000 Hz sollen die Werte um nicht mehr als 25 % vom Wert bei 500 Hz abweichen. Die Messung der Gruppenräume 1 und 2 ergab, dass in den Frequenzbändern zwischen 500 und 4000 Hertz eine deutliche Überhöhung besteht. Im besonders empfindlichen Bereich des Gehörs um 1.000 bis 2.000 Hertz ist die Nachhallzeit doppelt so hoch wie laut Norm zulässig. Gruppenraum 3: Gemäß ÖNORM B 8115-3 ist bei einem Raumvolumen von 194 m³ bei Kommunikation mit vollständiger Besetzung eine Nachhallzeit von 0, 56 sec. anzustreben. Im Frequenzbereich von 250 Hz. bis 2.000 Hz sollen die Werte um nicht mehr als 25 % vom Wert bei 500 Hz abweichen. Die Messung des 3. Gruppenraumes ergab, dass in den Frequenzbändern zwischen 125 und 250 Hertz eine Überhöhung besteht. 2. Überschreiten die gemessenen Werte den Grenzwert? Ja! Der Grenzwert liegt laut Norm bei 0, 56 sec. Der Wert von 0, 7 sec. Nachhallzeit sollte im Frequenzbereich von 250 Hz. bis 2.000 Hz nicht überschritten werden. Wobei der besonders empfindliche Bereich des Gehörs um 1.000 bis 2.000 Hertz ist. 3. Welche Schlüsse werden aus der Messung gezogen? Es sind in den Gruppenräumen 1 und 2 akustische Sanierungsmaßnahmen notwendig. Im Gruppenraum 3 sind die Frequenzbänder zwischen 125 und 250 Hertz überhöht. Diese Überhöhung liegt außerhalb des besonders empfindlichen Bereiches unseres Gehörs. Daher wird die Überhöhung als weniger schlimm empfunden. 4. Sind raumakustische Verbesserungsmaßnahmen geplant? Ja, und zwar im Gruppenraum 1 und 2. 5. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant und wann sollen diese umgesetzt werden? 17 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 In Abstimmung mit Herrn Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser, Bauprojektabwicklung GmbH, Rankweil, werden in den Sommerferien 2020 Schallschutzelemente mittels Anbringung eines Bauvlieses an der Decke durch die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes, angebracht. 6. Wie viel kosten diese Maßnahmen? Die Kosten werden derzeit ermittelt und sind uns derzeit noch nicht bekannt. 9. Entscheidung zu den Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: § 41 Tagesordnung Abs. 2: Der Bürgermeister ist verpflichtet, einen in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung aufzunehmen, wenn dies von mindestens zwei Gemeindevertretern spätestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Sonntage oder Feiertage sind in die Frist nicht einzurechnen. Es sind bis zum 24. Juni 2020 sieben Anträge von der Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper und ein Antrag von den beiden Gemeindevertretern Mag. Nadine Kasper und Markus Pfefferkorn eingelangt. Es ist zu den formal richtig eingereichten Anträgen ein Beschluss zu erheben. Beschluss: Der Bürgermeister gibt einleitend zu verstehen, dass bis heute insgesamt 7 Anträge von der Gemeindevertreterin Frau Mag. Nadine Kasper von der Liste „Grüne & Parteifreie Vandans“, eingebracht wurden. Gemäß Gemeindegesetz § 41 Abs. 2 ist der Bürgermeister verpflichtet, einen in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung aufzunehmen, wenn dies von mindestens zwei Gemeindevertretern spätestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Da diese Anträge lediglich von Frau Mag. Nadine Kasper eingebracht worden seien, könne er heute diese Anträge nicht in der Tagesordnung berücksichtigen. Am 24. Juni 2020 sei ein weiterer Antrag von den beiden Gemeindevertretern Mag. Nadine Kasper von der Liste „Grüne & Parteifreie Vandans“ und von Markus Pfefferkorn von der Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Vandans“ im Gemeindeamt eingelangt und zwar mit dem Antrag „die Gemeindevertretung möge beschließen, künftig die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ zu ergänzen. In diesem Zusammenhang bringt Bgm. Florian Küng zum Ausdruck, dass die Abhaltung einer Bürgerfragestunden – in einem eigenem Tagesordnungspunkt - nicht möglich sei. Er könne sich jedoch vorstellen, eine Bürgerfragestunde eine halbe Stunde vor jeder Sitzung der Gemeindevertretung abzuhalten. Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass es ihrerseits bereits 2015, 2016 und im Jahr 2018 diesbezüglich Anträge gestellt habe. Am 15. Februar 2018 sei ein Beschluss gefasst worden, dass vierteljährlich eine Fragestunde für die Bevölkerung abzuhalten ist. 18 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Letztendlich sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die Abhaltung einer öffentlichen Fragestunde aus. Im Rahmen dieser Fragestunde soll der Bevölkerung die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen an die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung zu stellen. Sowohl an der Amtstafel, auf der Homepage der Gemeinde und in den „Amtlichen Mitteilungen“ der Gemeinde soll rechtzeitig zu diesen Fragestunden eingeladen werden. Der Beginn dieser Fragestunde soll mit 19.30 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr festgesetzt werden. Sollten keine Fragen gestellt werden, werde unverzüglich mit der Sitzung der Gemeindevertretung begonnen. 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Landes- Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsgesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes e) ein Gesetz über Änderung des Gemeindegesetzes Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 13. Mai 2020 und am 10. Juni 2020 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem dieser Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 47. Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Mai 2020 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. 19 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Am 27. Mai 2020 ist von Frau Mag. Nadine Kasper folgendes Email eingelangt: Hallo Evi, unsere eingebrachten Anfragen/Antrag sind im Protokoll nicht angeführt. Hat das einen bestimmen Grund? LG Nadine Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 47. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. Mai 2020 zu genehmigen. Beschluss: Die Verhandlungsschrift über die 47. Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Mai 2020, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann unter Berücksichtigung der Ergänzung von Frau Mag. Nadine Kasper, und zwar mittels Handzeichen, genehmigt. Johann Schmid, Paul Schoder, Armin Wachter und Manuel Zint haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 12. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass ➢ am 03. Juni 2020 ein Schreiben vom Amt der Vorarlberger Landesregierung betreffend Voranschlag für das Jahr 2020 eingelangt sei. In diesem Schreiben erhebt die Landesregierung keine Einwendungen gemäß § 74 GG gegen den Voranschlag der Gemeinde Vandans. Die Landesregierung ersucht in diesem Schreiben, die Anmerkung hinsichtlich der finanziellen Lage der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen: Beurteilung der Finanzlage: Der Ergebnisvoranschlag 2020 weist ein negatives Nettoergebnis in Höhe von 0, 946 Mio Euro aus, welches in erster Linie auf den nicht finanzierungswirksamen Sachaufwand (Abschreibungen) in Höhe von 1, 278 Mio Euro zurückzuführen ist. Laut Finanzierungvoranschlag ergibt sich in der operativen Gebarung ein Überschuss in Höhe von rund 0, 136 Mio welcher jedoch nicht ausreicht, um die budgetierten laufenden Darlehenstilgungen in Höhe von 0, 816 Euro (Tilgung gesamt 1, 666 Mio Euro abzüglich einmalige Tilgungen in Höhe von 0, 850 Mio Euro) zu bedienen. Die Finanzlage der Gemeinde Vandans ist beurteilt auf der Basis der Voranschlagsansätze 2020 weiterhin angespannt. Wir empfehlen, Konsolidierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, um die Genehmigungsfähigkeit (§ 91 Abs. 2 GG) ihrer Vorhaben auch zukünftig zu gewährleisten. Es sind jedenfalls alle Anstrengungen zu unternehmen, um zumindest mittelfristig die laufenden Auszahlungen einschließlich des Schuldendienstes wieder durch laufende Einzahlungen bedecken zu können. Planungen allfälliger zukünftiger Investitionen und deren Finanzierung müssen unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten erfolgen. Bei Vorhaben mit größeren 20 / 23 48. Sitzung Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020