20140320_GVE040

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:27
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2014-03-20
Erscheinungsdatum 2014-03-20
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. März 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 40. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. März 2014 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, Josef Maier, Florian Küng, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Rita Zint, Leo Brugger, Martin Burtscher sowie Renate Neve, Manfred Blenke, Johann Bleiner und Paul Schoder als Ersatzleute. Entschuldigt: Schriftführerin: DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Thomas Amann und Thomas Maier GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Reihenfolge der Tagesordnung zu ändern und die Punkte 1. und 2 zu tauschen bzw. die Tagesordnungspunkt um den Punkt 8. zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Information von GF Manuel Bitschnau zur Situation „Montafon Tourismus neu“ 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 06. März 2014 3. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Günter und Bettina Brauer, D-26632 Ihlow, Moorweg 32, um Verkauf einer zirka 650 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 199/2 4. Überarbeitung der in der Sitzung am 21. Juli 2011 neu beschlossenen Richtlinien betreffend die Gewährung von landwirtschaftlichen Förderbeiträgen (Landwirtschaftsförderung-Richtlinien 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser vom 20. Februar 2014 6. Errichtung eines Lagerraumes mit Kühlzelle durch die Jagdgenossenschaft Vandans: Einräumung eines Baurechtes im Bereich des Grundstückes Nr. 59/6 7. Berichte und Allfälliges 8. Erweiterung der WVA-BA 07: Vergabe der Baumeisterarbeiten-Bauteil 3 Erledigung der Tagesordnung: 1. Information von GF Manuel Bitschnau zur Situation „Montafon Tourismus neu“ Bürgermeister Burkhard Wachter begrüßt den Geschäftsführer der neuen „Montafon Tourismus GmbH“ Manuel Bitschnau und dankt diesem für sein Bestreben, die Damen und Herren der Gemeindevertretung, so zu sagen aus erster Hand, über die aktuelle Situation in der neuen Gesellschaft, über die Geschehnisse der letzten Wochen und Monate sowie die Perspektiven informieren zu können. Nach turbulenten Wochen und Monaten gebe es Einiges zu berichten. Damit es nicht zu Wiederholungen komme, wolle er das Wort gleich an den Geschäftsführer dieser neuen Montafon Tourismus GmbH erteilen und bitte diesen um seine Ausführungen. Manuel Bitschnau bedankt sich sodann für die Möglichkeit, heute die Gemeindevertretung von Vandans umfassend und ausführlich über das Unternehmen „Montafon Tourismus GmbH“, das ja mehrheitlich im Eigentum der Montafoner Gemeinden stehe, informieren zu können. Anhand einer PowerPoint-Präsentation informiert der Geschäftsführer sodann über die ursprüngliche Ausgangslage, die Phase der Zusammenführung, die Umsetzungen im Jahr 2013 und die bisherigen im heurigen Jahr, das neue Marketingleitbild, die Marketingarbeit insgesamt, die neuen Abteilungen, die geplanten Events, die Situation mit den Bergbahnen im Montafon, die Nächtigungsentwicklung sowie die weiteren Vorhaben und Ziele im heurigen Jahr. Nach einer 1-stündigen interessanten Präsentation nimmt Manuel Bitschnau anschließend zu einer Vielzahl an Fragen Stellung, wobei dieser nicht müde wird, immer wieder auf die Bedeutung, den Wert und die Chancen dieses Unternehmens, nämlich der „Montafon Tourismus GmbH“, hinzuweisen. Bevor der Bürgermeister den Geschäftsführer Manuel Bitschnau verabschiedet, dankt er diesem für seinen großartigen Einsatz in den letzten Wochen und Monaten und auch sein heutiges Kommen in die Gemeindevertretung. 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 06. März 2014 Der Vorsitzende bringt eingangs zur Kenntnis, dass es 2 schriftliche Anträge auf Ergänzung der besagten Verhandlungsschrift gebe. Einer dieser Anträge komme von GV Florian Küng. Dieser ersuche um nachstehende Ergänzung seiner auf Seite 9, 3. Absatz, angeführten Wortmeldung und zwar: Florian Küng erinnert in seiner Wortmeldung dann, dass das so genannte „Freiwasser“ in der Vergangenheit nicht im Budget der Gemeinde verrechnet worden sei und die Kosten des Freiwassers um das Vierfache, nämlich auf über 4.000, 00 Euro, gestiegen seien. Man müsse aber auch den Grund für die Steigerung dieser Kosten berücksichtigen, nämlich, dass im Jahre 2004 noch nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einem Wasserzähler ausgestattet gewesen seien. Auch die laufenden Gebührenerhöhungen der Gemeinde dürfe man dabei nicht außer Berücksichtigung lassen. Im Übrigen könne er der Überlegung des Bürgermeisters, nämlich die jährlichen Zuwendungen an die Landwirte zu deckeln, aus ganz grundsätzlichen Überlegungen nichts abgewinnen. Auf Seite 10, 2. Absatz, bitte er um folgende Ergänzung: Florian Küng begründet seine Gegenstimme damit, dass die Kürzung des Budgets (inkl. dem Freiwasser) auf 25.000, 00 Euro eine Reduktion gegenüber dem Jahr 2009 von über 22 % darstelle. So lange nicht gleiches Recht für alle gelte und das Freiwasser in anderen Bereichen (z.B. dem Schwimmbad, dem Fußballplatz etc.) nicht auch als Leistung der Gemeinde ersichtlich gemacht werde, sei er gegen diese überdurchschnittliche Kürzung des Förderbetrages. 2 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 In weiterer Folge informiert der Bürgermeister, dass am 16. März 2014 eine E-Mail von Martin Blenke eingelangt sei. Dieser E-Mail sei ein Schreiben angeschlossen gewesen, mit welcher eine Ergänzung der Verhandlungsschrift über die 39. Gemeindevertretungssitzung vom 06. März 2014 beantragt worden sei. Als Absender dieses Schreibens sei Manfred Blenke angeführt gewesen. Dieser Antrag sei aber nicht unterschrieben gewesen. Weil somit nicht eindeutig festgestellt werden könne, von wem dieser Antrag komme, könne dieser keine Berücksichtigung finden. Diese Rechtsauffassung werde im Übrigen auch von Gemeindeaufsichtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) vertreten. Gemäß § 47 des Gemeindegesetzes stehe es den Gemeindevertretern frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Manfred Blenke, der heute ja anwesend sei, habe also die Möglichkeit, heute Einwendungen zu erheben. Manfred Blenke bringt in der Folge das Schreiben vom 16. März 2014 zur Verlesung und ersucht, die Verhandlungsschrift in diesem Sinne zu ergänzen. In der darauf folgenden Diskussion einigen sich die Anwesenden mit einer Gegenstimme auf folgende Ergänzungen: Seite 3, 4. Absatz: Manfred Blenke äußert die Überlegung, die Johann-Cornet-Straße halbseitig zu sperren und diese Straßenfläche dann offiziell als Parkfläche zu benützen. Als Dr. Klaus Rehor noch eine Ordination betrieben habe, habe man dort auch die Straße halbseitig beparken dürfen. Und diese Straße habe eine noch höhere Verkehrsfrequenz aufgewiesen. Seite 9, 7. Absatz: Manfred Blenke ärgert sich in seiner Wortmeldung über den ständigen Vergleich der vielen Landwirte mit den Ortsvereinen. Ein solcher sei seiner Meinung nach einfach unzulässig. Jeder dieser Landwirte leiste eine hervorragende Arbeit und verrichte diese aus einer gewissen Notwendigkeit heraus – nicht aus Jux und Tollerei. Wenn schon eine Kürzung der Landwirtschaftsförderung sein müsse, solle beim Güterweg Ganeu gespart werden. Dieser Güterweg sei ja für die Landwirtschaft erstellt worden und weise hohe jährliche Erhaltungskosten auf. Die Verhandlungsschrift über die 39. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06. März 2014, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen mit 23 : 1 (Manfred Blenke) Stimme genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen Wilfried Dönz, Ernst Stejskal, Peter Scheider, Stefan Jochum und Martin Burtscher nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 06. März 2014 nicht anwesend waren. 3. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Günter und Bettina Brauer, D – 26632 Ihlow, Moorweg 32, um Verkauf einer zirka 650 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 199/2 Das von den Eheleuten Günter und Bettina Brauer eingelangte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersuchen die Antragsteller um den Verkauf einer zirka 650 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 199/2 der Gemeinde Vandans zur Errichtung eines Eigenheimes. Der im Schätzgutachten vom 16. Juni 2012 ausgewiesene Schätzpreis von 175, 00 Euro pro Quadratmeter würde akzeptiert. In der Folge erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindvertretung am 20. April 2011. In dieser sei unter anderem die rasche Umsetzung der vom „Immobilienausschuss“ in der Sitzung am 24. März 2011 geäußerten Empfehlungen beschlossen 3 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 worden. Eine dieser Empfehlungen habe den unverzüglichen Verkauf des Grundstückes Nr. 199/2 zum Inhalt gehabt. Auch in der Sitzung am 06. März 2014 habe die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit die Auffassung vertreten, dass im Augenblick keine Grundstücke gekauft werden sollen, weil dafür das Geld fehle. Mit Vehemenz solle der Verkauf der seinerzeit aufgelisteten Grundstücke betrieben werden, um mit dem Verkaufserlös die eine oder andere Verbindlichkeit abdecken zu können. In der darauf folgenden Diskussion werden Für und Wider eines solchen Grundstücksverkaufes abgewogen. Letztlich sprechen sich die Anwesenden mit 22 : 2 Stimmen (Josef Maier und Werner Vergut) für den Verkauf einer zirka 650 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 199/2 an die Eheleute Brauer aus. Die Zustimmung zum Verkauf dieser Teilfläche erfolgt unter nachstehenden Bedingungen: a) Der Kaufpreis hat 175, 00 Euro pro Quadratmeter zu betragen. b) Die Vermessungs- und Vertragskosten, die Kosten für die grundbücherliche Eintragung des Rechtsgeschäftes sowie die Grunderwerbssteuer haben die Käufer zu tragen. c) Wenn von den Kaufinteressenten nicht binnen einer Frist von 3 Monaten, also bis längstens 30. Juni 2014, ein verbücherungsfähiger Kaufvertrag zur Unterfertigung vorgelegt wird, verliert dieser Beschluss zum Verkauf dieser besagten Teilfläche seine Gültigkeit. Josef Maier begründet seine Gegenstimme damit, dass er diese Teilfläche lieber an eine ortsansässige Jungfamilie verkauft hätte und Werner Vergut mit der Befürchtung, dass es vermutlich nicht mehr möglich sein wird, für die Restfläche einen Käufer zu finden, der ebenfalls bereit ist, einen Kaufpreis von mindestens 175, 00 Euro pro Quadratmeter zu bezahlen. 4. Überarbeitung der in der Sitzung am 21. Juli 2011 neu beschlossenen Richtlinien betreffend die Gewährung von landwirtschaftlichen Förderbeiträgen (Landwirtschaftsförderung-Richtlinien) Wie schon in der Sitzung am 06. März 2014, erinnert der Bürgermeister vorab an die Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Juli 2011. Damals habe die Gemeindevertretung einstimmig neue Richtlinien, was die Gewährung landwirtschaftlicher Förderbeiträge betreffe, beschlossen. Mit diesen damals beschlossenen Richtlinien habe man die letzten zweieinhalb Jahre Erfahrung sammeln können. Weil er nach diesen bisherigen Erfahrungen einen gewissen Evaluierungsbedarf erkenne, plädiere er heute für einige Korrekturen bzw. Ergänzungen dieser Richtlinien und ersuche um eine Genehmigung derselben. Sodann erläutert der Vorsitzende die damals beschlossenen Richtlinien sowie die von ihm nunmehr erbetenen Korrekturen bzw. Ergänzungen. Äußerst umfassend werden darauf hin die seinerzeit beschlossenen Richtlinien insgesamt sowie die vom Bürgermeister erbetenen Korrekturen und Ergänzungen beraten. In mehr oder weniger allen Debattenbeiträgen werden die damals beschlossenen Richtlinien für gut geheißen. Der Evaluierungsbedarf halte sich in Grenzen. Weil die vom Vorsitzenden erbetenen Korrekturen und Ergänzungen ausschließlich formaler Natur sind, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung unter Berücksichtigung weiterer Änderungen, die erst im Zuge der Generaldiskussion geäußert worden sind, für nachstehende Neufassung aus: LANDWIRTSCHAFTSFÖRDERUNG – RICHTLINIEN 4 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 1. Allgemeines Ziel dieser „örtlichen Landwirtschaftsförderung“ ist die Erhaltung möglichst vieler landwirtschaftlicher Betriebe in der Gemeinde Vandans und zwar unabhängig davon, ob diese im Haupt- oder im Nebenerwerb geführt werden. Mit der Gewährung dieser „örtlichen Förderbeiträge“ sollen insbesondere die vielen strukturellen Erschwernisse dieser Klein- und Mittelbetriebe „abgefedert“ werden. Die Gemeindevertretung Vandans beschließt jedes Jahr im Zusammenhang mit der Genehmigung des Voranschlages (HH-Stelle 1/719000-755000 „Verschiedene Beiträge zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft“) die Summe jener Mittel, mit welcher der Topf „Landwirtschaftsförderung“ dotiert wird. Im Detail setzen sich die Förderbeiträge wie folgt zusammen: Summe gem. Voranschlag Euro ................. abzüglich der Kosten für Milchproben VWG Seuchenvorsorge Refundierung Kommunalsteuer Kopienförderung Freiwasser Wasseranschlussbeitrag Spenden Bauhofleistungen Alpungsprämie Imkerförderung - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ - Euro ................ Zwischensumme (= 100 %) Euro ................ Grundförderung Tierbestandsprämie (= 60 %) (= 40 %) Euro ................ Euro ................ 2. Voraussetzungen für die Gewährung einer Landwirtschaftsförderung sind, 2.1 dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans hat. 2.2 dass sich das Wirtschaftsgebäude in der Gemeinde Vandans befindet. 2.3 dass jene Flächen, die dem Förderantrag zugrunde liegen, sich innerhalb des Gemeindegebietes von Vandans befinden. 3. Arten der Förderung 3.1 Grundförderung a) Ziel der Grundförderung ist die Förderung von tierhaltenden Betrieben, die ihr Futter auf heimischem Boden gewinnen. Grundlage für die Gewährung einer Grundförderung bilden einerseits die im Betrieb gehaltenen Großvieheinheiten, andererseits die selber bewirtschaftete Gesamtfläche. Die für eine Ausbezahlung der „Grundförderung“ erforderlichen Angaben müssen mit der bestätigten Förderzusage der Agrarmarkt Austria übereinstimmen. 5 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 b) Pro vollem Hektar bewirtschafteter Fläche oder pro voller Großvieheinheit (GVE) erhält der Antragsteller einen Förderbeitrag. Als Grundlage für die Errechnung des Förderbeitrages wird immer die kleinere Einheit dieser beiden Parameter herangezogen. 3.2 Tierbestands-Erhaltungsprämie a) Die Tierbestands-Erhaltungsprämie erhalten alle Halter von weiblichen Rindern, sofern diese 22 Monate und älter sind. Stichtag für die Zählung ist der 01. April. Jedes Rind, das 22 Monate und älter ist, zählt 1 Großvieheinheit (GVE). Schafe und Ziegen, die am Stichtag (01. April) 7 Monate und älter sind, werden mit dem Faktor 0, 15 multipliziert. Die Summe daraus ergibt die rechnerischen Großvieheinheiten. Voraussetzung für den Erhalt der TierbestandsErhaltungsprämie ist, dass jeder Landwirt die Kosten für eine allfällige „Vatertierhaltung“ selber trägt und auch die Kosten für eine künstliche Besamung selber finanziert. b) Pro GVE erhält der Antragsteller einen Förderbeitrag. Diese TierbestandsErhaltungsprämie wird nur für Rinder, Schafe und Ziegen gewährt. 3.3 Alpungsprämie a) Bedingt durch die niedrige Besatzzahl einerseits und die hohen Personalkosten andererseits, sind der Fortbestand der Alpen Lün und Lünersee stark gefährdet. Mit der Gewährung einer Alpungsprämie soll ein finanzieller Anreiz geboten werden, vermehrt Vieh auf den Alpen Lün oder Lünersee zu sömmern. b) Für jede auf der Alpe Lün gesömmerte milchgebende Kuh erhält der in Vandans wohnhafte Antragsteller (Landwirt) eine direkte Alpungsprämie in Höhe von 100, 00 Euro. c) Für jedes auf der Alpe Lünersee gesömmerte Rind erhält der Antragsteller (Landwirt) eine Alpungsprämie in Höhe von Rinder bis 12 Monate: Rinder von 13 bis 24 Monaten: Rinder von 25 Monaten und älter: 15, 00 Euro 25, 00 Euro 35, 00 Euro 3.4 Imkerförderung a) Obwohl es in Vorarlberg noch viele „kleine“ Imker gibt, wird die Zahl der Imker und jener der Bienenvölker geringer. Nebst dem allgemeinen Problem des „Imkerschwundes“ hat die Imkerei zunehmend mit einer Vielzahl an sonstigen Problemen (z.B. Völkerverluste, Bienenkrankheiten, Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, Honigmarkt, Nachwuchs etc.) zu kämpfen. Zur Bewältigung der vielen „strukturellen“ Probleme, insbesondere aber zum Ankauf neuer Bienenvölker bzw. den vielen Seuchen-Bekämpfungsmitteln, sollen alle in der Gemeinde Vandans wohnhaften und im Ort tätigen Imker jährlich eine direkte finanzielle Zuwendung erhalten. b) Neue ImkerInnen erhalten beim Ankauf von Schwärmen, Kunstschwärmen oder Völkern einmalig einen Unterstützungsbeitrag in Höhe 150, 00 Euro. Im Gegenzug haben sich „Neuimker“ zu verpflichten, mindestens 2 Jahre zu imkern, andernfalls haben diese die Hälfte der erhaltenen Förderung an die Gemeinde rückzuerstatten. 6 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 c) Anschaffung von Seuchen-Bekämpfungsmitteln: Beitrag pro Volk 5, 00 Euro d) Anschaffung von Bannwaben: Beitrag pro Bannwabe 12, 50 Euro e) Ankauf von Bienenköniginnen: Beitrag zum Kauf einer Reinzuchtkönigin 20, 00 Euro f) Ankauf von Bienenschwärmen: Beitrag zum Kauf eines Kunstschwarmes 40, 00 Euro Die unter lit. b) bis f) angeführten Förderungen werden nach Vorlage der Originalrechnungen mit maximal 300, 00 Euro pro Jahr und Imker begrenzt. 3.5 Sonstiges a) Die meisten Landwirte im Ort sind Mitglied beim Vorarlberger Braunviehzuchtverband. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, von jeder „Milchkuh“ monatlich eine Milchprobe zur Untersuchung in die Landeskontrollstelle einzusenden. Mit der Entnahme dieser Milchproben und die Weiterleitung derselben an die Landeskontrollstelle, sind in der Gemeinde Vandans derzeit 2 Personen betraut. Über das Jahr hinweg müssen derzeit zirka 1.000 Milchproben entnommen und zur Prüfung auf Inhaltsstoffe vorgelegt werden. Der daraus resultierende finanzielle Aufwand beläuft sich auf zirka 1.800, 00 Euro pro Jahr. Die Kosten für die monatlich zu entnehmenden Milchproben werden bis auf Weiteres als weitere (indirekte) Förderung der örtlichen Landwirtschaftsbetriebe von der Gemeinde Vandans übernommen. b) Seuchenvorsorge: Gemäß § 12 der Verordnung des Landeshauptmannes über die Meldung, Ablieferung, Weiterleitung sowie Übernahme tierischer Nebenprodukte und Materialien, haben die Gemeinden für die Bereitstellung und Erhaltung der notwendigen Einrichtungen im Sinne des § 14 TSG zur Seuchenvorsorge an die diese Einrichtung vorhaltende Stelle (Vorarlberger Wiederverwertungsgesellschaft m.b.H.) einen jährlichen Betrag zu leisten. c) Refundierung der Kommunalsteuer: Von den Alpen Lün, Lünersee, Vilifau, Salonien und Fahren-Ziersch wird jährlich eine Kommunalsteuer an die Gemeinde Vandans entrichtet. Den Alpen Lün und Lünersee soll diese jährliche Kommunalsteuer als indirekte Landwirtschaftsförderung refundiert werden. d) Kopienförderung: Für die diversen Alpgenossenschaften, den Bienenzuchtverein etc. werden im Gemeindeamt das Jahr über eine Vielzahl an Kopien angefertigt. Als „indirekte“ Förderung der Landwirtschaft wird auf eine Verrechnung dieser Kopien verzichtet. e) Freiwasser: Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit stehen dem Bewirtschafter maximal 40 m³ Wasser zum Tränken der Tiere kostenlos zu. Voraussetzung dafür ist, dass das Wirtschaftsgebäude über einen eigenen Wasserzähler verfügt und die Tiere mindestens 1 Jahr alt sind sowie ganzjährig gehalten werden. f) Wasseranschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird von der Gemeinde Vandans ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 7 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 27 v.H. der Geschossfläche von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz ist der jeweils gültigen Gebührenverordnung zu entnehmen. Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) soll sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung ermäßigen. g) Spenden: Innerhalb des Bezirkes Bludenz finden alljährlich Veranstaltungen des Braunviehzuchtverbandes bzw. der Schaf- und Ziegenzuchtvereine (Ausstellungen, Prämierungen, Jubiläen etc.) statt. Mit finanziellen Zuwendungen soll die Gemeinde Vandans in diesem Zusammenhang die Anschaffung von Ehrenpreisen unterstützen. 4. Ansuchen Die jährlichen Förderungsansuchen müssen schriftlich an die Gemeinde Vandans gerichtet werden und zwar unter Anschluss der nachstehenden Unterlagen: a) Kopie der bestätigten Förderzusage der Agrarmarkt Austria b) Kopie der Rinderdatenbank c) Wird von Imkern um eine Förderung angesucht, sind dem Ansuchen unbedingt die entsprechenden Originalbelege samt Zahlungsnachweis beizulegen. Abgabetermin ist jeweils der 31. Dezember. Das Ansuchen um Förderung gilt immer für das laufende Kalenderjahr! Unvollständig ausgefüllte und nicht fristgerecht abgegebene Ansuchen werden nicht berücksichtigt. Förderbeiträge, die sich aus verspätet eingebrachten Anträgen errechnen oder solchen, die ohne die erforderlichen Beilagen eingereicht worden sind, gelangen nicht mehr zur Auszahlung. 5. Förderungszusagen Die Förderungszusage erhält der Antragssteller schriftlich zugestellt und beinhaltet die Förderhöhe sowie eventuelle Auflagen und Bedingungen. 6. Auszahlung der Förderung Die jeweiligen Förderungsbeiträge gelangen spätestens bis 31. Jänner des Folgejahres zur Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Landwirtschaftsförderung besteht nicht. Förderbeiträge der Gemeinde Vandans gelangen nur auf Grundlage dieser Richtlinien zur Auszahlung. ***************** Florian Küng gibt abschließend nochmals zu verstehen, dass auch er diese Neufassung der Richtlinien mittragen könne. Wie bereits in der Sitzung am 06. März 2014 deponiert, erachte er jedoch die beschlossene Kürzung der Fördersumme für unangemessen und überproportional. 5. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser vom 20. Februar 2014 In der Sitzung am 20. Februar 2014, so der Bürgermeister, habe der Ausschuss für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser, unter dem Vorsitz von Josef Maier mehrere anstehende Projekte beraten und zu diesen entsprechende Empfehlungen an die Gemeindevertre8 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 tung erarbeitet. Sowohl für die Beratungen als auch die daraus resultierenden Empfehlungen wolle er sich ausdrücklich bedanken. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Josef Maier sodann die ausgearbeiteten Empfehlungen, wie sie dem nachstehenden Protokoll entnommen werden können: „Sanierung des Volksschulgebäudes bzw. der Rätikonhalle: Festlegung der weiteren Vorgangsweise Josef Maier erinnert in aller Kürze an die vergangene Finanzklausur der Gemeindevertretung. In dieser sei erstmals auf Grund der bei Veranstaltungen festgestellten Schwingungen der Kellerdecke die Überlegung geäußert worden, den Abbruch der gesamten Rätikonhalle zu prüfen und allenfalls einer Sanierung vorzuziehen. Man habe deshalb MMag. Paul Köck um eine Prüfung dieser Frage ersucht und diesen gebeten, die aus einem Abbruch der Rätikonhalle bzw. einem Neubau derselben resultierenden Kosten zu erheben. MMag. Paul Köck macht in seiner Äußerung dann klar, dass er aus gestalterischen und funktionalen Gründen absolut keinen Vorteil im Abbruch der Rätikonhalle sehe. Bei einem Abbruch der Rätikonhalle und dessen Neuerrichtung müsse man mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 830.000, 00 Euro rechnen. Weil die jetzige Rätikonhalle von der Größe und der Konzeption her mehr oder weniger allen Wünschen gerecht werde, sehe er keinen Sinn in einem Abbruch und einem Neubau. Abschließend erinnert MMag. Paul Köck an die von ihm erarbeitete Kostenschätzung mit Preisbasis „November 2013“, die Gesamtkosten für die Rätikonhalle in Höhe von 2.442.000, 00 Euro und für die Volksschule in Höhe von 1.744.000, 00 Euro, somit insgesamt 4.186.000, 00 Euro ausweise. Josef Maier weist in weiterer Folge auf die äußerst angespannte Finanzlage der Gemeinde Vandans hin und gibt zu verstehen, dass eine sofortige Sanierung bzw. Erweiterung der Volksschule inklusive der Rätikonhalle zwar wünschenswert, aber kaum finanzierbar sei. Nachdem eine Sanierung der Rätikonhalle und der Volksschule zeitlich unabhängig möglich ist, sollte in einem ersten Schritt nur die Rätikonhalle in Angriff genommen werden. Dies würde neben der vorerst geringeren finanziellen Belastung der Gemeinde auch dem Wunsch von Dir. Evelyn Stoiser entsprechen, welche vordringlich die Sanierung der Rätikonhalle mit der Erweiterung (Küche und Mittagessen im EG, Umkleide- und Sanitärräume im KG) empfiehlt. Bgm. Burkhard Wachter plädiert in der Folge dafür, die statische Konstruktion der Rätikonhalle, insbesondere jener der Kellerdecke, von einem Fachunternehmen überprüfen zu lassen. Wenn sich herausstelle, dass es hier keinen größeren Handlungsbedarf gebe, solle von einem Abbruch der Rätikonhalle Abstand genommen und eine etappenweise Realisierung des vorliegenden Projektes in Angriff genommen werden. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass auch ein akzeptables Finanzierungsmodell gefunden werden könne. Persönlich könne er sich vorstellen, sofort nach Vorliegen des Rechnungsabschluss-Rohentwurfes 2013 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung vorstellig zu werden und dort die Gewährung allfälliger Fördermittel bzw. der sonstigen Finanzierbarkeit prüfen zu lassen. Alle Anwesenden schließen sich in der Folge dieser Überlegung des Bürgermeisters an und sprechen sich dafür aus, möglichst unverzüglich ein Fachunternehmen mit der statischen Überprüfung der Rätikonhalle, insbesondere jene der Kellerdecke, zu beauftragen. Dir. Evelyn Stoiser bringt am Ende dieser Beratungen nochmals die Wichtigkeit einer baldigen Sanierung bzw. einer Erweiterung um die unbedingt notwendigen Räumlichkeiten zum Ausdruck. Das zur Diskussion stehende Objekt sei nahezu 50 Jahre alt - an allen Ecken und Enden gebe es dringenden Sanierungsbedarf. Auch wenn die finanzielle 9 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 Situation der Gemeinde äußerst angespannt sei, hoffe sie auf das Einsehen der Verantwortlichen und das Finden einer Finanzierungslösung, um das Projekt möglichst bald in Angriff nehmen zu können. Josef Maier äußert grundsätzliches Verständnis für das vehemente Fordern einer Sanierung durch die Leiterin der Volksschule und gibt dieser zu verstehen, dass das Projekt „Sanierung bzw. Erweiterung der Volksschule“ bei allen Gemeindeverantwortlichen erste Priorität habe. Erweiterung des Friedhofs – Schaffung neuer Urnengräber Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift Bgm. Burkhard Wachter das Wort und informiert, dass in den letzten Wochen zahlreiche Friedhöfe besichtigt, eine Vielzahl an Vorschlägen geprüft und mehrere Angebote eingeholt worden seien. Konkret warte man im Augenblick noch auf 2 Planungsvorschläge, um dann eine Entscheidung treffen zu können, auf welche Art und Weise der Urnenfriedhof erweitert werden soll. Josef Maier spricht sich in der Folge dafür aus, das Einlangen dieser 2 Planungsvorschläge abzuwarten und dann eine Empfehlung zu erarbeiten. Dieser Überlegung schließen sich auch alle anderen Anwesenden geschlossen an. Ausbau der Zwischenbachstraße: Festlegung der weiteren Vorgangsweise Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister daran, dass die Gemeinde bereits im Jahre 2003 einen Ausbau der Zwischenbachstraße ins Auge gefasst habe. Dem seinerzeit vom Ingenieurbüro Pambalk, Imst, ausgearbeiteten Projekt sei eine Ausbaubreite von insgesamt 5, 50 m (4, 00 m Fahrbahn und 1, 50 m überfahrbarem Gehsteig) zugrunde gelegen. Das gegenständliche Projekt sei von den Anrainern aber – und zwar wegen angeblicher „Überbreite“ – mehrheitlich abgelehnt worden. In der Sitzung am 22. Juli 2005 habe sich dann der damalige Bauausschuss mit dem gegenständlichen Projekt auseinander gesetzt und 2 Varianten für realisierbar beurteilt. Die Variante I habe einen Gesamtausbau von 5, 50 m (4, 00 m Fahrbahn und 1, 50 m überfahrbarem Gehsteig) vorgesehen, die Variante II einen solchen mit 5, 00 m (3, 80 m Fahrbahn und 1, 20 m überfahrbarem Gehsteig). Zu diesen Empfehlungen habe es dann aber keine Beschlüsse der Gemeindevertretung gegeben. Im Jahre 2009 habe sich der Bauausschuss mit dem gegenständlichen Projekt neuerlich befasst und einen „abgespeckten“ Ausbau mit einer Breite von 5, 00 m (4, 00 m Fahrbahn und 1, 00 m überfahrbarem Gehsteig) empfohlen. Dieser Empfehlung habe sich auch die Gemeindevertretung, und zwar in der Sitzung am 18. Juni 2009, angeschlossen. Aber auch zu diesem Projekt habe es dann nur spärliche Zustimmung aus dem Kreise der Anrainer bzw. Grundbesitzer gegeben, weil der Gehsteig mit lediglich 1, 00 m zu schmal sei. In der Sitzung am 27. Jänner 2011 habe sich der Bauausschuss ein weiteres Mal mit dem gegenständlichen Projekt auseinander gesetzt und die Empfehlung geäußert, die Zwischenbachstraße 5, 00 m breit (3, 80 m Fahrbahn und 1, 20 m überfahrbarem Gehsteig) auszubauen. In der darauf folgenden Diskussion sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser für die Ausarbeitung eines konkreten Projektes, das den Ausbau der Zwischenbachstraße in der vorerwähnten Breite zum Inhalt habe, aus. Auf welcher Straßenseite der Gehsteig situiert werde, soll vom Planungsbüro nach einer Aufnahme des gegebenen Geländes festgelegt werden. Nur wenn ein solches Projekt vorliegend sei, so die abschließende Meinung der Mitglieder des Bauausschusses, könne mit den notwendigen Grundablöseverhandlungen begonnen bzw. ein Ortsaugenschein mit den Grundbesitzern vereinbart werden. 10 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 Ausbau der Balzerstraße (Wohnhaus Durig bis Mustergieldamm): Vergabe eines Planungsauftrages Bereits in der Sitzung am 27. Jänner 2011, so der Vorsitzende einleitend, habe sich der Bauausschuss unter anderem für einen Ausbau der Balzerstraße und zwar mit einer Ausbaubreite (4, 50 m Fahrbahn und 1, 50 m überfahrbarem Gehsteig) ausgesprochen. Diese Ausbaubreite sei damals mit der übergeordneten Bedeutung dieser Weganlage argumentiert worden. Leider, so nochmals Josef Maier, gebe es bis zum heutigen Tag noch immer kein Projekt. Man habe deshalb auch noch keine Grundablöseverhandlungen führen können. Seiner Meinung nach sei jetzt einfach wichtig, ein konkretes Projekt erarbeiten zu lassen. Erst wenn ein solches vorliegend sei, wisse man, auf welcher Seite der Gehsteig zur Realisierung kommen soll bzw. wer der Nachbarn und in welchem Ausmaß Grund an die Gemeinde abzutreten habe, um das Projekt umsetzen zu können. Sinnvollerweise solle auch der Straßenabschnitt vom Wohnhaus Durig bis zum Sägewerk Juen bei der Projektierung der Balzerstraße mit berücksichtigt werden. Nach einer kurzen Grundsatzdiskussion sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Ausschusses für die rasche Vergabe eines Planungsauftrages aus.“ Alle diese vom Ausschuss für Bau, Straßen, Wasser und Abwasser, geäußerten Empfehlungen werden in der Folge sehr ausführlich, aber äußerst sachlich, diskutiert. Mit Ausnahme einer Gegenstimme (zu Punkt 3. - Ausbau der Zwischenbachstraße) werden letztlich alle Empfehlungen des Ausschusses einstimmig von der Gemeindevertretung zum Beschluss erhoben. Stefan Jochum begründet seine Gegenstimme zu den Empfehlungen des Ausschusses zu Punkt 3. damit, dass die Parzelle „Zwischenbach“ im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans de facto geschlossen als Bauland ausgewiesen sei. Die nächsten Jahre müsse in diesem Gebiet mit zahlreichen Neubauten gerechnet werden. Das Verkehrsaufkommen auf der Zwischenbachstraße werde daher noch weiter zunehmen. Aus diesem Grunde könne er einem Ausbau der Zwischenbachstraße, wie vom Ausschuss empfohlen, nicht zustimmen. Er plädiere für ein Ausbauprojekt, dem eine Fahrbahnbreite von mindestens 4, 30 m und eine Gehsteigbreite von mindestens 1, 20 m zugrunde liege. 6. Errichtung eines Lagerraumes mit Kühlzelle durch die Jagdgenossenschaft Vandans: Einräumung eines Baurechts im Bereich des Grundstückes Nr. 59/6 Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister, dass das Gebiet der Genossenschaftsjagd Vandans eine jagdbare Fläche von zirka 1.930 Hektar umfasse. Jedes Jahr seien die Jagdpächter gemäß der Abschussplanverordnung der Behörde angehalten, auf dieser Fläche im so genannten „Mindestabschuss“ zirka 90 Stück Schalenwild (Reh- und Rotwild) zu erlegen. Das daraus resultierende Wildbret (Fleisch) gelange mehr oder weniger in den Verkauf. Bevor dieses Wildbret aber einen „Abnehmer“ finde, müsse dieses in einem Kühlraum aufbewahrt werden. Im Augenblick verfüge weder der Jagdverfügungsberechtigte noch der Jagdnutzungsberechtigte über einen solchen Kühlraum. Der Jagdverfügungsberechtigte, also die Jagdgenossenschaft Vandans, trage sich daher mit dem Gedanken, selber einen solchen Lagerraum mit Kühlzelle zu errichten und diesen dann an den oder die jeweiligen Jagdpächter zu vermieten. Dieser Lagerraum müsse das ganze Jahr über gut erreichbar sein. Weil mit dem Zu- und Abfahren doch ein gewisses Verkehrs- und Lärmaufkommen verbunden sei, müsse der entsprechende Standort vielen Erfordernissen gerecht werden. Der zuletzt ins Auge gefasste Standort, nämlich jener oberhalb der Lagerhalle der Funkenzunft, erfülle die geforderten Kriterien zu 100 %. Als Obmann der Jagdgenossenschaft Vandans, so der Bürgermeister abschließend, ersuche er daher, dieser (der Jagdgenossenschaft) im Bereich des Grundstückes Nr. 59/6 ein Baurecht für einen solchen Lagerraum einzuräumen. Der Lagerraum selber werde eine verbaute Fläche von rund 30 m² aufweisen. Wenn von niemand da-gegen ein Einwand 11 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 erhoben werde, soll dieser direkt, und zwar bergseitig, an die bestehende Lagerhalle der Funkenzunft Montafon Vandans angebaut werden. Nach einer kurzen Grundsatzdiskussion sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Einräumung eines solchen Baurechtes aus und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Das gegenständliche Baurecht wird dem Jagdverfügungsberechtigten, also der Jagdgenossenschaft Vandans, eingeräumt. b) Der jährliche Baurechtszins beträgt 100, 00 Euro. Dieser Betrag wird wertgesichert. c) Das gegenständliche Baurecht wird auf eine Dauer von 30 Jahren eingeräumt. Es erlischt also am 31. März 2043. Das bestehende Gebäude geht nach Ablauf des Baurechtes ohne jegliche finanzielle Ablöse in das Eigentum der Gemeinde Vandans über. d) Die Kosten für den Baurechtsvertrag sowie jene für die Vergebührung dieses Vertrages hat die Baurechtsnehmerin zu tragen. e) Die aus dem Betrieb resultierenden Betriebskosten (Strom, Wasser etc.) haben zur Gänze die Bestandsnehmer zu tragen. Wegen Befangenheit hat Bürgermeister Burkhard Wachter an der Abstimmung nicht teilgenommen. 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am Dienstag, dem 11. März 2014, von den Vorstandsdirektoren der Vorarlberger Illwerke AG und allen Bürgermeistern der Talschaft die „Partnerschaftsvereinbarung mit der Nummer 92.969“ unterzeichnet worden sei. Mit dieser Partnerschaftsvereinbarung verpflichte sich die Vorarlberger Illwerke AG, dem Stand Montafon-Forstfonds und den Gemeinden der Talschaft einen Betrag von 2 Millionen Euro als pauschale Abgeltung für alle – auch nicht wägbaren – Nachteile (z.B. Verkehrsbeeinträchtigungen) im Zusammenhang mit der Errichtung des Rellswerkes, der Errichtung des Obervermutwerkes II, der Errichtung der neuen Triebwasserführung für das bestehende Obervermutwerk sowie sämtliche Sanierungsmaßnahmen und Generalüberholungen bis zum 31.12.2020 wie der Generalüberholung des Kopswerkes II, der Sanierung der Becken Rodund und der Sanierung des Beckens II in Latschau zu leisten.  es am gestrigen Tag, also am 19. März 2014, ein Gespräch mit Dr. Werner Bartl gegeben habe, bei dem die Parkplatzprobleme im Bereich seiner Ordination zur Sprache gekommen seien. Von Dr. Bartl gebe es eine Zusage, dass er sich mit der Agrargemeinschaft Vandans ins Einvernehmen setzen und sich bemühen werde, von diesen pachtweise eine Fläche zur Anlegung eines eigenen Parkplatzes zu bekommen.  am Freitag, dem 11. April 2014, für die Mitglieder der Gemeindevertretung (einschließlich der Ersatzleute) die Möglichkeit bestehe, um 14.00 Uhr das neue IllwerkeZentrum in Rodund zu besichtigen. Um 16.00 Uhr gebe es dann die Möglichkeit, die Firma FORM zu besichtigen. Den Abschluss mache man dann um 18.00 Uhr mit einer Besichtigung des umgebauten Feuerwehr-Gerätehauses. Schon heute bitte er, diesen Termin vorzumerken. Eine schriftliche Einladung dazu werde in den nächsten Tagen an alle Damen und Herren der Gemeindevertreter einschließlich der Ersatzleute ergehen. 12 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014  der „schneearme“ Winter nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile habe. Dies jedenfalls für die Gemeinde. So habe man sich bei der Schneeräumung bzw. beim Winterdienst insgesamt im zu Ende gehenden Winter beachtliche Kosten einsparen können.  die Firma Harald Vonier, Tschagguns, in den Räumen der ehemaligen Tischlerei Lorünser ein Lager unterhalte. Die Firma Harald Vonier sei in den Sparten Heizung und Sanitär tätig. Aus freien Stücken habe sich die Firma Vonier bereit erklärt, einen Mitarbeiter am Standort Vandans zu melden. Unter Punkt „Allfälliges“ ergibt sich folgende Wortmeldung: MMag. Eva-Maria Hochhauser: In Kürze soll es zwischen Vertretern der Gemeinde Vandans und der Jugendkoordinatorin beim Stand Montafon, Frau Mag. Monika Valentin, ein Gespräch geben. Dem Vernehmen nach soll auch das Thema „Skaterplatz“ zur Sprache kommen. Kann dazu schon etwas Konkretes gesagt werden? Antwort des Bürgermeisters: Aus Lärmschutzgründen muss der Skaterplatz vermutlich auf dem ehemaligen Reitturnierplatz, also nordseitig vom Schwimmbad, errichtet werden. Im Augenblick sind Mitarbeiter des Gemeindebauhofes damit beschäftigt, die Errichtungskosten zu ermitteln bzw. die noch vorhandenen Geräte auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. Wenn alle Kosten ermittelt sind, wird die Gemeindevertretung noch einen Baubeschluss treffen müssen. 8. Erweiterung der WVA-BA 07: Vergabe der Baumeister- und InstallationsarbeitenBauteil 3 Am Beginn seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Jänner 2012. In der besagten Sitzung sei nämlich der Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau der Wasserversorgung (Bauabschnitt 07) gefasst und gleichzeitig auch die Vergabe der Planungsarbeiten an das Ingenieurbüro Breuß + Mähr beschlossen worden. Heute gehe es nunmehr konkret um die Vergabe der Baumeisterarbeiten einschließlich der Installationsarbeiten im Bauteil 2. Dieser Bauteil 2 umfasse im Wesentlichen die Errichtung eines neuen Hochbehälters „Hochzone Vens“, die Errichtung einer Druckerhöhungsanlage, die Verlegung einer Transportleitung vom Knoten HV030 bis zum neuen Hochbehälter, die Verlegung einer Versorgungsleitung vom Knoten V084 bis zum Knoten V098a, den Abbruch des bestehenden Hochbehälters „Vens“ sowie das Abfräsen und die Aufbringung eines Deckbelages auf einem Teilbereich der Valkastielstraße. Gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, so nochmals der Bürgermeister, seien die gegenständlichen Baumeisterarbeiten einschließlich der Installationsarbeiten im Rahmen eines „offenen Verfahrens“, im „Unterschwellenbereich“ mit „Festpreisen“, im „Billigstbieterprinzip“ ausgeschrieben worden. Die Bekanntmachung der Ausschreibung sei am 31. Jänner 2014 in der Online Ausgabe des „Lieferanzeigers“ der Wiener Zeitung und auf der „Elektronischen Vergabebekanntmachungsplattform“ des Auftragnehmerkatasters Österreich erfolgt. Sodann informiert der Vorsitzende, dass die Ausschreibungsunterlagen für die gegenständlichen Baumeisterarbeiten einschließlich der Installationsarbeiten von insgesamt 15 Firmen angefordert worden seien. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist seien dann aber lediglich 6 Offerte im Gemeindeamt abgegeben worden. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote habe sich jenes der Firma Tomaselli Gabriel BauGmbH, Nenzing, mit einer Bruttosumme von 511.333, 52 Euro (ergibt eine Nettosumme von € 426.111, 27) als das billigste herausgestellt. Hinsichtlich der Beurteilung des Preisniveaus sei noch festzuhalten, dass dieses als der Marktsituation angepasst eingestuft werden könne und mit der Kostenschätzung übereinstimme. 13 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014 Nach der Beantwortung einiger Fragen, die alle grundsätzlicher Natur sind, sprechen sich alle Anwesenden entsprechend der vorliegenden Vergabeempfehlung für eine Vergabe der Baumeisterarbeiten einschließlich der Installationsarbeiten um netto Euro 426.111, 27 an die Firma Tomaselli Gabriel BauGmbH, Nenzing, aus. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 14 / 14 40. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. März 2014