20200910_GVE049

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:27
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2020-09-10
Erscheinungsdatum 2020-09-10
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 10. September 2020 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 49. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 03. September 2020 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Peter Scheider, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Ing. Alexander Zimmermann, Stefan Steininger BSc, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Arno Saxenhammer sowie Dr. Winfried Brüser, Renate Neve, Paul Schoder und DI Alois Kegele als Ersatzleute; Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Johannes Neher, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie Christoph Brunold als Ersatzmann; Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Günter Fritz (GFV), Mag. Johannes Wachter (GFV), Stefan Jochum (GFV), Marko Schoder (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Andrea Vallaster-Ganahl (AFL); Unentschuldigt: DI Thomas Hepberger Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Da es keine Fragen von den Zuhörern gibt, beginnt der Vorsitzende mit der 49. Sitzung der Gemeindevertretung. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 49. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier, sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich die Tagesordnung um den Punkt 12. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkindbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2020/21 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife 2. Beschlussfassung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Gemeindeinformatik GmbH, 6850 Dornbirn 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 05. August 2020 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung vom 03. September 2020 5. Entscheidung zum Antrag vom 22. Juli 2020 der Alpenländische gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, 6800 Feldkirch, zum Erwerb der Grundstücke Nr. 2236/2 im Ausmaß von 48 m² und Nr. 2236/3 im Ausmaß von 12 m² 6. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2019 gemäß § 78 Gemeindegesetz 7. Entscheidung zu den Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz zur Neuregelung der Vergnügungssteuern - Sammelgesetz 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020 10. Berichte und Allfälliges 11. Beratung und Beschlussfassung bezüglich eines Grundtausches Gemeinde Vandans mit Familie Heel (vertraulich!) 12. Erlassung einer Verordnung über die Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet mit Namen Erledigung der Tagesordnung: 1. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkindbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2020/21 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife Beschlussvorlage: Seit dem Jahr 2016/17 ist die Vorarlberger Landesregierung bemüht die Tarife zu vereinheitlichen. Gemäß § 4 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur sozialen Staffelung der Elterntarife in Kinderbetreuungseinrichtungen werden die Tarife des Tarifkorridors jährlich im September entsprechend dem Lebenserhaltungskostenindex angepasst. Mit September 2020 werden die Tarife des Tarifkorridors um 1, 49 Prozent erhöht. Entsprechend diesen Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung sind die bestehenden Tarife entsprechend anzupassen und zwar: Kindergarten: Betreuungsjahr 2020/21 – monatliche Gebühren Modul I Montag bis Freitag jeweils von 07.15 bis 12.00 Uhr neu 07.30 bis 12.30 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € € 37, 00 21, 14 Modul II Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € € 51, 00 26, 42 2 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Modul III und einem Nachmittag Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € € 62, 20 30, 65 Modul IV und zwei Nachmittage Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 13.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) € € 73, 40 34, 88 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Jede weitere Betreuungsstunde wöchentlich kostenlos € 2, 80 Mittagessen pro Essen € 4, 50 Kleinkinderbetreuung für 2 und 3 jährige Kinder: Betreuungsjahr 2020/21 – monatliche Gebühren Modul I (08.00 bis 12.00 Uhr = 4 Stunden) € 59, 00 € 62, 00 € 96, 00 € 127, 00 € 159, 00 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Modul II (07.30 bis 12.30 Uhr = 5 Stunden) € 59, 00 € 80, 00 € 120, 00 € 159, 00 € 199, 00 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Modul III (07.00 Uhr bis 13.00 Uhr = 6 Stunden) 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche € 59, 00 € 96, 00 € 143, 00 € 191, 00 € 239, 00 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Jede weitere Betreuungsstunde wöchentlich € € 37, 00 1, 25 Es wird nun ersucht, zum vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, die Kindergarten- und Kleinkindbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2020/21 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife anzupassen, sowie der Ausweitung der Betreuungszeiten, wird einstimmig zugestimmt. 2. Beschlussfassung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Gemeindeinformatik GmbH, 6850 Dornbirn Beschlussvorlage: 3 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Die Gemeinde Vandans (nachfolgend auch kurz: "Vollmachtgeberin" genannt) ist als Gesellschafterin an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn beteiligt und beabsichtigt ihren gesamten Geschäftsanteil an dieser Gesellschaft an den Vorarlberger Gemeindeverband abzutreten. Zu diesem Zwecke bevollmächtigt hiemit die gefertigte Gemeinde Vandans Herrn Dr. Otmar Müller, geb. 08.12.1956, 6721 Thüringerberg HNr. 175, und Herrn Johann Georg Reisch, geb. 13.01.1964, 6820 Frastanz, Mühlegasse 5, und zwar jeden selbständig, im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Vollmachtgeberin einen Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu unterfertigen, mit welchem die Vollmachtgeberin ihren gesamten Geschäftsanteil an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 67987 g, an den Vorarlberger Gemeindeverband mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Vereinsregister zu ZVR-Zahl 017955105, abtritt. Abtretungspreis ist das Nominale des Stammkapitals des abgetretenen Geschäftsanteiles. Jeder Bevollmächtigte ist selbständig ermächtigt, sämtliche Bestimmungen des Abtretungsvertrages festzulegen, den Abtretungsvertrag im Namen der Vollmachtgeberin in Notariatsaktform zu unterfertigen und überhaupt alles zu unternehmen, damit die vorgenannte Abtretung des Geschäftsanteiles gültig zustande kommt. Die Bevollmächtigten sind zur Ausübung dieser Vollmacht auch dann berechtigt, wenn sie andere Beteiligte oder Gesellschafter vertreten (Zulässigkeit der Doppelvertretung). Es wird nun ersucht, zum vorliegenden Beschlusstext eine Entscheidung bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: Nach kurzer Erläuterung des gegenständlichen Ansuchens durch den Vorsitzenden, sprechen sich alle Damen und Herren mittels Handzeichen einstimmig für die Unterfertigung eines Abretungsvertrages aus, mit welchen der Geschäftsanteil der Gemeinde Vandans an der Gemeindeinformatik GmbH, mit Sitz in Dornbirn, an den Vorarlberger Gemeindeverband, Dornbirn, abgetreten wird. 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Tourismus vom 05. August 2020 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 05. August 2020 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Tourismus mit den nachstehenden Themen auseinandergesetzt: 1. „Ortsprofil Vandans“ mit den Schwerpunkten „Baukultur im Montafon“ und „Wildbäche“ 2. Alpenmosaik Montafon – „Baukulturweg“ 3. Umsetzung einer Spaziergang- und Flanierempfehlung von Montafon Tourismus auf Basis des Ortsplanes Es wird ersucht, zu den vorgenannten Themen einen Beschluss zu fassen. Beschluss: 4 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Nachdem die vom Ausschuss für Tourismus in der Sitzung am 05. August 2020 erarbeiteten Empfehlungen von der Vorsitzenden, nämlich Ina Bezlanovits, erläutert worden sind, werden diese von allen Anwesenden, und zwar mittels Handzeichen, zum Beschluss erhoben. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung vom 03. September 2020 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 03. September 2020 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung mit den nachstehenden Anträgen auseinandergesetzt: 1. Stellungnahme zum Antrag vom 06. Juli 2020 von Herrn Markus Grabherr, Nenzing, um Umwidmung einer zirka 1.019 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“. 2. Stellungnahme zum Antrag vom 19. Juni 2020 von Frau Claudia Heel, Vandans, um Umwidmung einer zirka 447 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 32/1 von „Freifläche-Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche–Kerngebiet“. 3. Stellungnahme zum Antrag vom 23. Juni 2020 von Otto und Silvia Marent, Vandans, um Umwidmung einer zirka 1.696 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „BauflächeWohngebiet“. Beschluss: Bgm. Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass die vorliegenden Anträge vorab mit dem Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Lorenz Schmidt beraten und von diesem für genehmigungsfähig beurteilt worden sind. 1. Antrag vom 06. Juli 2020 von Herrn Markus Grabherr, Nenzing: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.003 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans, von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche– Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 16 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 von „Verkehrsfläche–Straße“ in „Bauflächewohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534 stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Markus Grabherr. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1531 eine Gesamtfläche von 911 m² und das Grundstück Nr. 1534 eine Gesamtfläche von 1.219 m² auf und liegt in der Parzelle „Außervens“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die beiden Grundstücke als „Freifläche–Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaften grenzen direkt an die öffentliche „Untere Venserstraße“ an und können von dieser aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 im Ausmaß von zirka 1.003 m² von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 16 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534, 5 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 je GB Vandans von „Verkehrsfläche–Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes von „VS“ in „BW“ stellt eine Bereinigung desselben dar. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Antragsteller die Errichtung eines Eigenheimes auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen sind verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügen über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Weiters grenzen diese gegenständlichen Teilflächen westseitig an bereits bestehendes „Bauland“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Zu diesem Ansuchen entsteht eine recht kontroverse und ausführliche Diskussion. Zum einen wurde über das Ausmaß der gegenständlichen Umwidmungsfläche (1.000 m² für die Errichtung eines Einfamilienwohnhaues), sowie die grundsätzliche Frage betreffend die Festlegung des Siedlungsrandes und zum anderen wurde über „Verdichtung nach Innen (ins Zentrum)“ ausführlich besprochen. Letztendlich sprechen sich die Anwesenden mit 5 : 2 Stimmen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung desselben. Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1531 und Nr. 1534 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden müssen. Beschluss der Gemeindevertretung: Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er diesen Antrag nicht befürworten könne. Er begründet seine ablehnende Haltung damit, dass für die geplante Errichtung eines Einfamilienwohnhauses nicht 1.000 m² Baufläche umgewidmet werden müssen. Walter Stampfer sieht dieses Ansuchen ebenfalls kritisch. Nach den Vorgaben der Raumplanungsziele soll eine Verdichtung ins Zentrun erfolgen und nicht, gemäß dem vorliegenden Antrag, die Siedlungsränder erweitern. Seiner Meinung gebe es heute bereits viel zu wenig landwirtschaftliche Flächen, die für die ortsansässigen Bauern äußerst wichtig seien. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er dieses Ansuchen nicht grundsätzlich ablehne, jedoch habe er persönlich mit dem Ausmaß der beantragten Widmungsfläche, große Bedenken. Bereits in der Sitzung des Raumplanungsausschusses habe er die Meinung vertreten, dass mit dem Antragssteller das Gespräch gesucht werden soll, um über das beantragte Flächenausmaß eingehend zu beraten. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Aussage zu verstehen, dass die gegenständliche Umwidmungsfläche für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses nicht nachvollziehbar sei. Auf dieser beantragten Umwidmungsfläche sei die Errichtung von zwei Einfamilienhäuser möglich bzw. stelle dieses Flächenausmaß zwei Bauplätze dar. 6 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Bgm. Florian Küng gibt auf diese Wortmeldungen zu verstehen, dass der vorliegende Antrag aus raumplanerischer Sicht genehmigungsfähig sei. Was die Festlegung des Siedlungsrandes anlange, werde derzeit der „Räumliche Entwicklungsplan“ erstellt. Westseitig dieser gegenständlichen Flächen bestehe bereits eine Verbauung und somit sehe er im vorliegenden Antrag keine Ausweitung des Siedlungsrandes. Weiters dürfe die dortige orthographische Situation nicht außer Acht gelassen werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 17 : 5 Stimmen für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 1.003 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534, je GB Vandans, von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“ sowie um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 16 m² aus den Grundstücken Nr. 1531 und Nr. 1534 von „Verkehrsfläche–Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“. 2. Antrag vom 19. Juni 2020 von Frau Claudia Heel: Umwidmung einer zirka 447 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 32/1 von „Freifläche-Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche–Kerngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 32/1, GB Vandans, steht im alleinigen Eigentum von Frau Claudia Heel. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 32/1 eine Gesamtfläche von 1.318 m² auf und befindet sich im Dorfzentrum. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 32/1 als „Baufläche-Kerngebiet und die restliche Teilfläche als „Freifläche–Sondergebiet (Geräteschuppen)“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück Nr. 32/1 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 32/1 und zwar im Nahbereich ihres Einfamilienhauses, eine Garage zu errichten. Die Liegenschaft wird von der „Dorfstraße“ erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung der restlichen Fläche des Grundstückes Nr. 32/1 im Ausmaß von zirka 449 m² von „Freifläche–Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche–Kerngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant die Antragstellerin nordöstlich ihres Wohnhauses eine Garage zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung einer Garage setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Weiters grenzt diese gegenständliche Teilfläche west- und nordseitig an bereits bestehendes „Bauland (BK)“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. 7 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Mit der Antragstellerin soll ebenfalls eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer zirka 447 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 32/1 von „Freifläche-Sondergebiet (Geräteschuppen)“ in „Baufläche–Kerngebiet“. 3. Antrag vom 23. Juni 2020 von Otto und Silvia Marent, Vandans: Umwidmung einer zirka 1.696 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166, je GB Vandans, stehen im gemeinsamen Eigentum von Otto und Silvia Marent. Laut Grundstücksdatenbank weisen diese gegenständlichen Grundstücke eine Gesamtfläche von 3.487 m² auf und liegen in der Parzelle „Innerbach“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind diese Grundstücke überwiegend als „Freifläche–Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 350/3, Nr. 360/1, Nr. .140 und Nr. .166 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Liegenschaften grenzen direkt an den öffentlichen „Vanossaweg“ an und können von diesem aus gut über eigenen Grund und Boden erschlossen werden. Die genannten Grundstücke sind sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 350/3 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „BauflächeWohngebiet“ im Ausmaß von ca. 1.226 m² bzw. die Umwidmung von ca. 28 m² von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Baufläche-Wohngebiet“, die Umwidmung aus dem Grundstück Nr. 360/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 313 m², die Umwidmung des Grundstückes Nr. .140 im Ausmaß von 99 m² von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. .166 im Ausmaß von ca. 29 m² von „Freifläche–Freihaltegebiet“ in „Baufläche–Wohngebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 04. September 2020 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 25. September 2020 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge planen die beiden Söhne der Antragsteller jeweils die Errichtung von Eigenheimen auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 350/3 und Nr. 360/1. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen sind verkehrsmäßig voll erschlossen und 8 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 verfügen über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Das bestehende Wohnhaus der Antragsteller „Vanossaweg 7“ auf Grundstück Nr. .140, ist im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan derzeit als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes soll diese gegenständliche Fläche in Bauland umgewidmet werden. Die gegenständlichen Teilflächen grenzen nordseitig an bereits bestehendes „Bauland“ bzw. „Bauerwartungsland“, sodass vom Grundsatz her von einer klassischen Anschlusswidmung gesprochen werden kann. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Mit den Antragstellern soll für die Grundstücke Nr. 350/3 und Nr. 360/1 eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 350/3 und Nr. 360/1 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden müssen. Beschluss der Gemeindevertretung: Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Empfehlung des Ausschusses, nämlich die von den Antragsstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen, wird einstimmig im Entwurf zum Beschluss erhoben. 5. Entscheidung zum Antrag vom 22. Juli 2020 der Alpenländische gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, 6800 Feldkirch, zum Erwerb der Grundstücke Nr. 2236/2 im Ausmaß von 48 m² und Nr. 2236/3 im Ausmaß von 12 m² Beschlussvorlage: Die Alpenländische gemeinnützige Wohnbaugesellschaft hat das Grundstück Nr. 116/3 mit 1.437 m² in der Rellstalstraße unterhalb vom Sägewerk Juen erworben. Die Alpenländische Wohnbaugesellschaft plant im Jahr 2022 einen gemeinnützigen Wohnbau mit 8 Mietwohnungen zu errichten. Zwischen ihrem Grundstück Nr. 116/3 und der Rellstalstraße, Grundstück Nr. 2236/1 befinden sich zwei „Grundstücksstreifen“ mit insgesamt 60 m² im Eigentum der Gemeinde Vandans. Es handelt sich dabei, um zwei Restflächen, die aufgrund der Neuvermessung nach dem Ausbau der Rellstalstraße entstanden sind. Die Alpenländische gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, Feldkirch, hat mit Email vom 22. Juli 2020 angefragt, ob und in weiterer Folge, zu welchen Konditionen diese besagten Grundstücksstreifen an die Alpenländische verkauft werden könnten. Es wird ersucht, zum vorgenannten Antrag eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Der Vorsitzende gibt einleitend zu verstehen, dass dieser Antrag in seiner Fraktion eingehend beraten worden sei. Innert seiner Fraktion werde die Meinung vertreten, dass diesem Antrag der Alpenländischen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft, Feldkirch, entsprochen werden könne. Da es sich um einen sozialen Wohnbau handle, bringe er einen Kaufpreis/m² in Höhe von 300, 00 Euro in Vorschlag. 9 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Walter Stampfer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er sich einen Verkauf der genannten Grundstücke vorstellen könne, allerdings zu einem Preis von 380, 00 bis 400, 00 Euro pro Quadratmeter. Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass in der Vergangenheit bei ähnlich lautenden Ansuchen viele Fehler gemacht worden seien. Er verweise im Speziellen auf den Grundverkauf an die Fa. Ammann Wohnbaugesellschaft in der Oberen Venserstraße. Der Firma Ammann Wohnbaugesellschaft sei auch ein Grundstreifen seitens der Gemeinde Vandans verkauft und eine Abstandsnachsicht zur Oberen Venserstraße auf 0, 0 m bewilligt worden. Dies habe in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, gerade im Hinblick auf die Schneeräumung. Er könne daher diesem Antrag nicht zustimmen. Im gesamten Gemeindegebiet gebe es zunehmend Probleme mit der Schneeräumung bzw. mit der Lagerung des Schnees auf eigenem Grund und Boden. Ina Bezlanovits vertritt die Meinung, dass der Verkaufspreis in Höhe von 300, 00 Euro gut vertretbar sei, da es sich um sozialen Wohnbau handle. Die angesprochenen Schneeräumung stelle ein Problem dar und werde in Zukunft sicherlich noch mehr werden. Wahrscheinlich werde in ein paar Jahren, wie bereits in den Städten, der Schnee mit LKW´s abtransportiert werden müssen. Mag. Nadine Kasper schließt sich ihrer Vorrednerin an, und befürwortet den Verkauf dieser gegenständlichen Flächen zum Preis von 300, 00 Euro/m² an die Alpenländische gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft, Feldkirch. Das Thema „Schneeräumung“ werde zunehmend ein Problem werden, und daher gelte es nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren mit 21 : 1 Stimme für den Verkauf der Grundstücke Nr. 2236/2 im Ausmaß von 48 m² und Nr. 2236/3 im Ausmaß von 12 m² zum Preis von 300, 00 Euro/m², aus. Die aus diesem Verkauf resultierenden Vertrags- und Verbücherungskosten hat alleinig die Käuferin zu tragen. 6. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2019 gemäß § 78 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: 1. Gemäß den Bestimmungen des § 78 Gemeindegesetz hat der Bürgermeister den Rechnungsabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen. Der Rechnungsabschluss ist jedem Gemeindevertreter rechtzeitig, mindestens aber 1 Woche vor der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung, zuzustellen. Die Gemeindevertretung hat den Rechnungsabschluss aufgrund der COVID-Maßnahmen bis zum 15. Juli nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen. Innerhalb derselben Frist ist der beschlossene Rechnungsabschluss der Landesregierung vom Bürgermeister zur Kenntnis zu bringen. 2. Der Rechnungsabschluss hat die Ergebnisrechnung, die Finanzierungsrechnung, die Vermögensrechnung, die Voranschlagsvergleichsrechnung für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt in Form des Detailnachweises auf Kontenebene, die Nettovermögensveränderungsrechnung, den Nachweis über Investitionsvorhaben und deren Finanzierung sowie gegebenenfalls weitere Nachweise zu umfassen. Die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung sind in der Gliederung des Voranschlags darzustellen. Die Vermögensrechnung ist in Vermögen, Sonderposten betreffend erhaltene Investitionszuschüsse, Fremdmittel und Nettovermögen (Ausgleichsposten) zu gliedern. Die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Gesamthaushalt haben der Summe der Voranschlagsvergleichsrechnungen für die Bereichsbudgets zu entsprechen und die internen Vergütungen zu enthalten. Die Nettovermögensveränderungsrechnung hat die Ände- 10 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 rungen des Nettovermögens des abgelaufenen Haushaltsjahrs im Verhältnis zum vorangegangenen Haushaltsjahr darzustellen. Ferner sind der Stand des Vermögens und der Schulden bei Beginn und am Ende des Haushaltsjahres sowie Änderungen, die im Laufe des Haushaltsjahres eingetreten sind, festzuhalten. Alle Haftungen aus dem Verantwortungsbereich der Gemeinde sind übersichtlich aufzulisten, wobei zu jeder Haftung insbesondere der Haftungsrahmen, der Ausnützungsstand, die zur Beurteilung der Einhaltung der Haftungsobergrenze notwendigen Angaben und eine allenfalls getroffene Risikovorsorge auszuweisen sind. Trotz allen Bemühungen konnte der Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 nicht fristgerecht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Am 03. September 2020 ist der Rechnungsabschluss jedem Gemeindevertreter zugestellt worden. Die wesentlichen Abweichungen vom Voranschlag werden im Anhang begründet. Es wird ersucht, dem vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 zuzustimmen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 am 03. September 2020 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zugestellt worden sei. Persönlich bedauere er sehr, dass es trotz allen Bemühungen nicht möglich gewesen sei, den Rechnungsabschluss fristgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen. Mag. Nadine Kasper kritisiert in der Folge die neuerlich viel zu späte Vorlage des Rechnungsabschlusses zur Beschlussfassung. Für die diesbezüglichen Argumente des Gemeindekassiers bezüglich „coronabedingtes“ Homeoffice, könne sie nur wenig Verständnis aufbringen. In anderen Gemeinden sei eine fristgerechte Vorlage – trotz Corona - möglich gewesen. Weiters gibt die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu verstehen, dass die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans äußerst angespannt sei. Auch die hohen Kursverluste der Schweizer-Franken-Kredite seien enorm. Das Girokonto bei der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon sei derzeit mit rd. 1 Mio überzogen und somit sei der Rahmen völlig ausgeschöpft. Die Gemeinde Vandans verfüge über keine frei verfügbaren Mittel. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass im Voranschlag 2019 Grundverkäufe in Höhe von 970.000, 00 vorgesehen waren. Im Jahr 2019 sei es allerdings nicht zu den geplanten Grundverkäufen gekommen. Ein weiterer entscheidender Faktor der derzeitigen angespannten finanziellen Lage seien auch die Mindereinnahmen durch die derzeitige COVID19-Pandemie. Mindereinnahmen von Ertragsanteilen durch den Bund/Land, wie auch Mindereinnahmen von Kommunalsteuern und Tourismusbeiträgen etc., seien Grund der derzeitigen finanziellen äußerst angespannten Situation. Im heurigen Jahr sei mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 800.000, 00 Euro zu rechnen. Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert bzw. begründet sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold speziell die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2019 im Detail. Der Gemeindekassier gibt weiters zu verstehen, dass die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans äußerst angespannt sei. Aus diesem Grunde sei auch der Voranschlag 2020 ein reines Konsolidierungsbudget. Armin Wachter gibt nach den Ausführungen von Gemeindekassier Wolfgang Brunold zu verstehen, dass im Jahr 2019 gegenüber dem Voranschlag, trotz Minderausgaben in Höhe von rund einer Million Euro und Mehreinnahmen an Wasserbezugsgebühren im Rechnungsjahr 2019 ein Abgang von knapp einer Million Euro zu Buche stehe. Im Hinblick auf die anstehenden Ausgaben im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung, die Inangriff- 11 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 nahme des Wasserleitungs-Wartungsbuches bzw. des Kanalkatasters sowie der zu erwartenden Mindereinnahmen infolge der COVID19-Pandemie werde hinkünftig ein jährlicher Abgang von 1, 5 – 2 Mio Euro zu erwarten sein. Bgm. Florian Küng gibt neuerlich zu verstehen, dass heute in allen Bereichen gespart werden müsse. Nun stehe man mit dem Rücken zur Wand und deshalb müssten auch Prioritäten gesetzt werden. Die Kosten für das angesprochene Wildbach-Verbauungsprojekt sehe er allerdings als Chance für die Gemeinde, da durch diese Verbauungsmaßnahmen wichtige touristische Nutzungen möglich seien. Jede Ausgabe mehr denn je, auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft werden. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich letztendlich die Anwesenden einstimmig für eine Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2019 gemäß § 78 Gemeindegesetz aus. Einem weiteren Antrag, nämlich dem Gemeindekassier und der gesamten Verwaltung die Entlastung zu erteilen, wird ebenfalls einstimmig zugestimmt. Bgm. Florian Küng hat wegen Befangenheit an dieser Abstimmung nicht teilgenommen. Eine Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2019 wird dieser Verhandlungsschrift angeschlossen. 7. Entscheidung zu den Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: § 41 Tagesordnung Abs. 2: Der Bürgermeister ist verpflichtet, einen in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung aufzunehmen, wenn dies von mindestens zwei Gemeindevertretern spätestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Sonntage oder Feiertage sind in die Frist nicht einzurechnen. Es sind bis zum 02. September 2020 sieben Anträge von den Gemeindevertretern Mag. Nadine Kasper und Manuel Zint eingelangt. Es ist zu den formal richtig eingereichten Anträgen ein Beschluss zu erheben. Beschluss: Bevor über die eingelangten Anträge diskutiert werden konnte, gibt Mag. Nadine Kasper in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass alle sieben eingebrachten Anträge zurückgezogen werden. Sie begründet diese Entscheidung damit, dass es in der Vergangenheit nur einen „Hick-Hack“ gegeben habe und es deshalb nicht viel Sinn mache heute über diese Anträge einen Beschluss zu fassen. Sie wolle an die neu gewählte Gemeindevertretung neue Anträge stellen. Mag. Christian Egele zeigt sich verwundert über diese Entscheidung, da vieles der geforderten Maßnahmen in den einzelnen Anträgen, schon längst umgesetzt worden bzw. inhaltlich nicht mehr relevant seien. Bgm. Florian Küng nimmt diese Entscheidung der Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper, ohne weitere Wortmeldung, zur Kenntnis. 12 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz zur Neuregelung der Vergnügungssteuern - Sammelgesetz Beschlussvorlage: Dieser Beschluss wurde vom Landtag am 09. Juli 2020 für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu diesem Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, diesen nicht dringlichen Beschlusse des Vorarlberger Landestages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Juli 2020 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Am 27. Juli 2020 hat Vbgm. Peter Scheider folgende Einwendung mündlich vorgebracht: Unter Tagesordnungspunkt 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 12. Juni 2020 ……….. Beschluss: Vbgm. Peter Scheider, als Vorsitzender des Ausschusses für Bau erläutert im Detail die erarbeiteten Empfehlungen: 1. Kindergarten: Erweiterung Kleinkinderbetreuung, ……. ……, sowie für die Vergabe an das Büro Fleisch & Loser, Rankweil und an die ARGE Bernardo Bader/Innauer Matt Architekten, Bezau für eine Kostenschätzung bzw. einer Grundlagenerhebung inkl. Planung bezüglich der Erweiterung der Kleinkindbetreuung, aus. 13 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02. Juli 2020, unter Berücksichtigung der vorstehenden Ergänzung von Vbgm. Peter Scheider zu genehmigen. Beschluss: Die Verhandlungsschrift über die 48. Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Juli 2020, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann unter Berücksichtigung der Ergänzung von Vbgm. Peter Scheider, und zwar mittels Handzeichen, genehmigt. Ing. Alexander Zimmermann MSc (GFV), Dr. Winfried Brüser (GFV), DI Alois Kegele (GFV), und Kornelia Wachter (AFL) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 10. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass ➢ am kommenden Samstag, dem 12. September 2020 der letzte „Gmesmarkt“ in diesem Jahr stattfinden werde. Der Markt sei von Freitagabend auf Samstagvormittag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr verschoben worden. Er lade alle Anwesenden recht herzlich zur Teilnahme ein. ➢ am kommenden Sonntag, dem 13. September 2020 die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen stattfinden werden. Er wolle heute allen ausscheidenden Gemeindevertretern einen Dank für ihre Mitarbeit in den vergangenen fünf Jahren aussprechen und den neu gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern heute schon viel Glück für die Zukunft wünschen. ➢ am 10. September 2020 ein Schreiben der Wildbach- und Lawinenverbauung eingelangt sei, in dem um eine Kostenerhöhung für das Verbauungsprojekt „AuenlatschbachProjekt 2014“ angesucht werde. Der Gesamtprojektumfang sei mit 3.000.000, 00 Euro veranschlagt und genehmigt worden. Seitens der Betriebsbauleitung gebe es noch zusätzliche Ausgaben für die Fertigstellung in Höhe von 300.000, 00 Euro, deshalb ersuche man um Genehmigung dieser Kostenerhöhung und um Übernahme des entsprechenden Interessentenbeitrages. Für die Gemeinde Vandans bedeute das Mehrkosten in Höhe von 18.000, 00 Euro, das entspreche dem Finanzierungsschlüssel von 6 %. ➢ Frau Tanja Rudigier am 03. September 2020 telefonisch mitgeteilt habe, dass der Reitclub Montafon nach wie vor auf der Suche nach einem geeigneten Standort für einen Reitplatz mit Reiterhalle sei. Dies wäre in touristischer Hinsicht für die Gemeinde eine Bereicherung. ➢ Mag. Johannes Wachter kurzfristig erkrankt sei und daher wolle er den Inhalt dieser Sitzung des Ausschusses für Jugend Familie und Soziales vom 24. Juni 2020 vorbringen. In dieser Sitzung seien die Punkte Spielplatzgestaltung Gemsle, Spielplatz Kindergarten/Volksschule beraten worden. In Zusammenarbeit mit dem Verein Aquamühle sei die Neugestaltung beim Spielplatz Gemsle zwischenzeitlich abgeschlossen worden und zwar mit einem Sonnensegel, einer neuen Rutschbahn, künstlichem kleinen Bachbett und einem „Matschtisch“. Was den Spielplatz beim Kindergarten bzw. bei der Volksschule betreffe, so habe man sich darauf geeinigt, das Projekt Kindergartenerweiterung abzuwarten und erst in einem weiteren Schritt eine Entscheidung zu treffen. ➢ erstmalig eine Sommerschule in den letzten 2 Ferienwochen an der Volksschule Vandans angeboten worden sei. Dieses Angebot habe guten Anklang gefunden. 14 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Peter Scheider: Am vergangenen Freitag wurde die Ausstellung „Und plötzlich war es da - Hochwasser mit verheerenden Folgen - Vandans 1910“ hier in der Rätikonhalle eröffnet. Das Interesse aus der Bevölkerung war erfreulicherweise sehr groß und der Vortrag der von Rudolf Sagmeister und DI Wolfgang Schilcher gestaltet wurde, sehr interessant. Den beiden Herren gebührt ein Dank seitens der Gemeinde Vandans. Für diesen Vortrag wurde eine große Leinwand ausgeliehen. Meiner Meinung sollte überlegt werden, ob die Gemeinde Vandans selbst eine größere Leinwand für die diversen Veranstaltungen, Versammlungen und Sitzungen ankauft. Antwort des Bürgermeisters: Die Anschaffung einer größeren Leinwand für die Rätikonhalle ist sicherlich von Vorteil. Wir werden dementsprechende Angebote einholen, damit wir wissen, um welche Anschaffungskosten es sich dabei handelt. Armin Wachter: Im Bereich des Lünersee´s gab es kürzlich keinen Internetempfang. Nach einer Kontaktaufnahme mit A1 wurde innert 1 Woche eine neue Anlage installiert und zwar mit G4 Standard. Dieses prompte Service von A1 fand ich lobenswert. Armin Wachter: Der Weg von der Alpe Platzis in Richtung Rellstal ist in einem katastrophalen Zustand und wurde nicht entsprechend Vereinbarung ausgeführt. Wenn nicht bald entsprechende Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, wird die Alpe Platzis rechtliche Schritte einleiten. Antwort des Bürgermeisters: Ich werde mir nächste Woche selber ein Bild über den angesprochenen Zustand dieses Weges machen, und in weiterer Folge mit den Verantwortlichen neuerlich das Gespräch suchen, um in dieser Sache endlich eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Walter Stampfer: Seit dem Jahr 2003 ist die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans sehr schlecht und trotzdem wird über die Erweiterung des Kindergartens, über einen Neubau des Feuerwehrhauses, die Sanierung von Spielplätzen gesprochen. Ich persönlich finde diese Vorgehensweise für absolut unkorrekt, da dies nur leere Versprechungen sind. Walter Stampfer: Am kommenden Sonntag finden die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen statt. Mir ist unverständlich, dass das Wahllokal im Schulzentrum eingerichtet worden ist und nicht in der neuen Rätikonhalle, wie früher. Gerade in dieser Zeit, wo Abstand halten, äußerst wichtig ist, wurden die engen Räumlichkeiten beim alten Schulhaus ausgewählt. Antwort des Bürgermeisters: Das Wahllokal im Schulzentrum wurde bereits im März festgelegt und an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz gemeldet und daher wurde dieser Standort so belassen. Aufgrund der derzeitigen Pandemie wurden eine Fülle von Sicherheitsmaßnahmen gesetzt, wie die Bestellung eines COVID-Beauftragten, Einbahnregelungen, Sicherheitsabstände, etc. Bei der nächsten Wahl wird das Wahllokal sicherlich wieder in den Räumlichkeiten der Rätikonhalle eingerichtet. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen bedankt sich der Bürgermeister bei den zahlreichen Zuhörern für ihr Kommen und bittet diese die Sitzung bzw. Rätikonhalle zu verlassen. 11. Beratung und Beschlussfassung bezüglich eines Grundtausches Gemeinde Vandans mit Familie Heel (vertraulich!) Zu diesem Tagesordnungspunkt wird eine eigene Verhandlungsschrift (vertraulich!) abgefasst. 15 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020 12. Erlassung einer Verordnung über die Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet mit Namen Beschlussvorlage: Im Jahr 2019 hat uns die Aufsichtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Bludenz) darauf hingewiesen, dass die „Verordnung über die Bezeichnung von Verkehrsflächen der Gemeinde Vandans“ zu überarbeiten ist und zwar so, dass klar ersichtlich ist, welche Straße wo verläuft, und welchen Namen diese trägt. Es soll für jede außenstehende Person nachvollziehbar sein, wie die jeweilige Straße verläuft. Bis dato wurde in der gegenständlichen Verordnung nur der Name der Verkehrsfläche angeführt bzw. die Verordnung mit einer neuen Straßenbezeichnung ergänzt. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Feldkirch, wurde für jede Verkehrsfläche in Vandans, eine Planungsgrundlage erstellt sowie amtsintern die bestehende Verordnung überarbeitet bei der diese Planungsgrundlagen einen Bestandteil der Verordnung bildet. Es wird ersucht, die Verordnung über die Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeingebiet mit Namen neu zu beschließen. Beschluss: Nachdem von Bgm. Florian Küng die Verordnung samt den Planungsgrundlagen erläutert worden sind und sich keine Wortmeldungen ergeben, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig, und zwar mittels Handzeichen, für die Erlassung einer neuen Verordnung über die Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet mit Namen samt den Planungsgrundlagen, die einen Bestandteil dieser Verordnung bilden, aus. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.35 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Florian Küng, Bgm. 16 / 16 49. Sitzung Gemeindevertretung vom 10. September 2020