19950713_GVE004

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:26
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1995-07-13
Erscheinungsdatum 1995-07-13
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 13. Juli 1995 Niederschrift aufgenommen am 13. Juli 1995 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 4. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 6. Juli 1995 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Vbgm. Franz Egele als Vorsitzender, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Josef Maier, Alois Neher, Wilhelm Pummer sowie die Ersatzleute Reinhard Rützler, Friedericke Feurstein und Peter Schapler. Entschuldigt: Bgm. Burkhard Wachter, Wolfgang Violand, Dipl. Ing. Alois Kegele, Gottfried Schapler und Gerhard Flatz Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden die anwesenden Ersatzleute Friedericke Feurstein und Peter Schapler gem. § 37 GG. durch den Vorsitzenden angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 2.c), 2.d) und 8) zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juni 1995 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von a) b) c) d) Lothar und Jasmin Lindner, 6774 Tschagguns, Latschauerstraße 1/23 Gerhard und Sabine Weber, 6773 Vandans, Dorf 17 Andreas Gunz, 6773 Vandans, Agath 490 Jürgen Atzmüller, 6773 Vandans, Daleu 855 3. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Hans und Rosa Burtscher, 6773 Vandans, Neuheim 393, sowie von Frau Silvia Westreicher, 6773 Vandans, Neuheim 394, um Staubfreimachung eines ca. 23 m langen Zufahrtsbereiches aus dem Gst.Nr. 353/12 4. Entscheidung zum Antrag auf Ausbau der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Bereich der privaten Zufahrtsstraße, Gst.Nr. 1289/1 5. Anschaffung einer EDV-Anlage für das Gemeindeamt 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes; -2b) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes; c) ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes; 7. Berichte und Allfälliges 8. Abschluß eines Übereinkommens mit dem Stand Montafon/Forstfond betreffend die Erstellung eines Schlepperweges im Bereich der gemeindeeigenen Liegenschaft Nr. 993/2 (Rotröfi) Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juni 1995, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung der vier Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Das von den Antragstellern Hans und Rosa Burtscher sowie Silvia Westreicher eingebrachte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Die Antragsteller erbitten darin die Staubfreimachung des zu den Wohnhäusern Nr. 393 und 394 führenden Straßenteilstückes. Anhand einer Mappenkopie erläutert der Vorsitzende sodann die örtliche Situation und stellt unzweifelhaft fest, daß das besagte Straßenteilstück sich im Eigentum des öffentlichen Gutes befindet. Aus präjudiziellen Überlegungen könne er sich eine Asphaltierung dieses Teilstückes nicht vorstellen. Seiner Meinung nach sei jedoch vorstellbar, diese besagte Teilstrecke mit ca. 23 m Länge an die Eheleute Hans und Rosa Burtscher als Eigentümer des Gst.Nr. 353/9 oder an Frau Silvia Westreicher als Eigentümerin des Gst.Nr. 353/10 käuflich zu veräußern. Zur Diskussion stelle er dafür einen Kaufpreis von S 570, -- pro Quadratmeter. Dieser Betrag basiere auf einem von der Gemeindevertretung am 14. Oktober 1986 bzw. 5. September 1991 bewilligten Grundverkauf und beinhalte die zwischenzeitliche Indexsteigerung. Angesichts der zu übernehmenden Dienstbarkeitsverpflichtung solle auf diesen erwähnten Kaufpreis jedoch eine 50%ige Ermäßigung gewährt werden. Nach sachlicher Diskussion und Beratung beschließt die Gemeindevertretung sodann mit 16 : 3 Stimmen (Gegenstimmen: Alois Neher, Josef Maier und Peter Schapler) nachstehende Verkaufsbedingungen: a) Der Kaufpreis beträgt S 570, -- pro Quadratmeter. Nachdem die kaufsgegenständliche Teilfläche mit einem Dienstbarkeitsrecht belastet wird, gewährt die Gemeinde einen 50%igen Preisnachlaß. Das bedeutet, daß letztlich S 285, -- pro Quadratmeter zu entrichten sind. Der Kaufpreis ist innert 14 Tagen nach Verbücherung des Rechtsgeschäftes zur Zahlung an die Gemeinde fällig. b) Den Eigentümern des Gst.Nr. 353/7 oder der Eigentümerin des Gst.Nr. 353/8 und deren Rechtsnachfolgern ist vom neuen Eigentümer ein unbefristetes und unentgeltliches Geh- und Fahrrecht über diese kaufsgegenständliche Teilfläche einzuräumen. -3- c) Sämtliche Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten sind zur Gänze vom Käufer zu tragen. Josef Maier bringt abschließend zum Ausdruck, daß er dem beabsichtigten Verkauf und der vorgeschlagenen Regelung grundsätzlich zustimme. Nachdem der vorgeschlagene Kaufpreis als überhöht erachtet werde, beziehe sich seine Gegenstimme ausschließlich auf den Kaufpreis. 4. Vizebürgermeister Franz Egele bringt den von den Anrainern der privaten Zufahrtsstraße, Gst.Nr. 1289/1, eingebrachten Antrag zur Verlesung. Die Anrainer Manfred und Gudrun Kessler, Bruno und Sofie Maier, Franz und Oswina Violand, Werner und Beate Enzenhofer, Dr. Peter und Regina Wachter, Sepp und Gertrude Horntrich und Ing. Anton und Maria Resch ersuchen darin um einen Ausbau der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Bereich der privaten Zufahrtsstraße, Gst.Nr. 1289/1. Die Antragsteller begründen ihr Ersuchen damit, daß über die gegenständliche Weganlage mindestens 10 Baugrundstücke, die derzeit zum überwiegenden Teil bereits bebaut sind, erschlossen werden. Als Anrainer einer privaten Zufahrtsstraße müsse man ohnehin auf verschiedene Annehmlichkeiten wie z.B. Gehsteig, Straßenbeleuchtung, Müllabfuhr, Schneeräumung etc. verzichten. In der Folge ergibt sich eine angeregte Diskussion, bei der Für und Wider eingehend beraten werden. Vbgm. Franz Egele stellt seinerseits fest, daß die besagte Privatstraße eine Länge von ca. 180 m aufweise. Dies würde jedenfalls 6 Lichtpunkte erforderlich machen. Der Gesamtaufwand für diese Straßenbeleuchtungsanlage würde sich somit auf rund S 132.000, -- belaufen. Nachdem eine Vielzahl von Gemeindestraßen eine solche Straßenbeleuchtung noch nicht aufweisen, könne er sich eine positive Erledigung dieses gegenständlichen Antrages nicht vorstellen. Im übrigen müsse man auch die Konsequenzen einer positiven Entscheidung vor Augen führen. Ein Kompromiß könnte seiner Meinung nach darin bestehen, den Antragstellern einen Anschluß an die öffentliche Beleuchtungsanlage zu gestatten, sodaß die laufenden Stromkosten für diese private Beleuchtungsanlage hinkünftig von der Gemeinde finanziert würden. Dieser Meinung des Vorsitzenden schließen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig an. Aus grundsätzlichen Überlegungen wird daher dem Begehren der Antragsteller nicht stattgegeben. Für den Fall, daß diese auf eigene Kosten eine Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich dieser privaten Zufahrtsstraße installieren, solle diesen jedoch ein Anschluß an das öffentliche Beleuchtungsnetz gestattet werden. 5. Vorweg erinnert der Vorsitzende an die bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 23. März 1995 geführte Diskussion in dieser Angelegenheit. Damals habe der Amtsvorstand ausführlich die Notwendigkeit der beantragten Anschaffung begründet und ins Treffen geführt, daß die derzeitige Situation mit dem Anschluß an die Großanlage in Schruns eine äußerst unbefriedigende Lösung darstelle. Der derzeitigen Anlage fehle nicht nur die erforderliche Kapazität sondern auch die Möglichkeit eines flexiblen Arbeitens. Das Gemeindeamt habe seit der Beratung am 23. März 1995 mit dem Vorarlberger Gemeinderechenzentrum mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit geführt. Die Anschaffung einer neuen hauseigenen PC-Anlage habe demnach -4- unübersehbare Vorteile und eröffne in nahezu allen Bereichen neue Perspektiven. Aus diesem Grunde habe man zwischenzeitlich neue Angebote bei den Firmen Data Systems Austria, BOG Olivetti und SBM Scheidbach eingeholt. Diese eingelangten Angebote habe man in der Folge dem Vorarlberger Gemeinderechenzentrum zur sachlichen und rechnerischen Prüfung übergeben. Nach Auswertung dieser vorliegenden Angebote empfehle das Vorarlberger Gemeinderechenzentrum eine Auftragsvergabe an die Firma Data Systems Austria. In Anerkennung der geschilderten Notwendigkeit genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung nach kurzer Beratung einstimmig die Anschaffung einer PC-Anlage bestehend aus 6 Arbeitsplätzen bei der Firma Data Systems Austria und zwar auf Basis des Angebotes vom 12. Juli 1995. Die Kosten der Anschaffung belaufen sich auf S 359.000, -- netto. In diesem Betrag sind die Installationskosten, jedoch nicht Kleinteile, wie Kabel, Dosen, Endwiderstände usw., enthalten. 6. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 7. Unter Punkt "Anfälliges" bringt Wilhelm Pummer zum Ausdruck, daß diverse Kanaldeckel im Bereich der Untervenserstraße Setzungen aufweisen. Dadurch komme es zu nicht unbeträchtlichen Lärmbelästigungen für die Anrainer. Er bitte daher diese Mängel ehest beheben zu lassen. Vbgm. Franz Egele gibt in seiner Antwort zu verstehen, daß bei der Firma Rinderer als damals ausführendes Unternehmen schon mehrmals die Behebung dieser Mängel urgiert worden sei. Mit allem Nachdruck werde er aber nochmals die unverzügliche Reparatur fordern. Peter Scheider informiert die Anwesenden, daß am 2. und 3. September 1995 der SCM Vandans wiederum das traditionelle Ortsvereineturnier veranstalte. Seiner Meinung nach solle sich auch die Gemeindevertretung wiederum mit einer Mannschaft an diesem Turnier beteiligen. Persönlich erkläre er sich bereit, die Anmeldung und die Organisation zu übernehmen, wenn sich eine entsprechende Anzahl von Gemeindevertretern zum Mittun bereit erkläre. Friedericke Feurstein ersucht abschließend um Auskunft, ob die bereits erfolgten 40 km/h-Bodenmarkierungen noch weiter ergänzt werden. Ihrer Meinung nach solle nach Abschluß der noch ausstehenden Asphaltierungsarbeiten eine Ergänzung dieser Bodenmarkierungen vorgenommen werden. 8. Anhand der vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen erläutert der Vorsitzende das vom Stand Montafon/Forstfond beabsichtigte Ausbauprojekt im Bereich "Rotröfi". Ausgehend von der Rellstalstraße, Gst.Nr. 2292, soll in östliche Richtung ein ca. 200 m langer Forstweg errichtet werden. Die geplante Forststraße werde mit einem Gefälle von ca. 9% auf die Trasse eines ehemaligen Weges geführt. Die gegenständliche Forststraße tangiere die Gst.Nr. 993/2, 992/9 und 994. Das Gst.Nr. 993/2 befinde sich im Eigentum der Gemeinde Vandans. Der Stand Montafon bitte nunmehr um die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme und habe hiefür ein entsprechendes Übereinkommen vorgelegt. Dieses Übereinkommen wird in der Folge vom Vorsitzenden verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. -5Nach eingehender Beratung stimmen die Mitglieder der Gemeindevertretung der beantragten Grundinanspruchnahme einstimmig zu und zwar unter folgenden Bedingungen: a) Die Gemeinde Vandans übernimmt an der geplanten Weganlage keine Errichtungs- und späteren Erhaltungskosten. b) Grenzsteine, die durch die Baumaßnahmen betroffen sind, sind vor Baubeginn zu versichern und nach Fertigstellung der Bauarbeiten im Einvernehmen mit der Gemeinde Vandans wieder herzustellen. c) Die Vertragsparteien sichern gegenseitig die Benützung der Weganlage auf ihrem Grundbesitz zu und gestatten auch einvernehmlich die Errichtung und den Betrieb von forstlichen Bringungsanlagen entsprechend den forstgesetzlichen Bestimmungen im Bereich des jeweiligen Grundbesitzes. d) Soferne aus dem Bau der gegenständlichen Weganlage nachweisbare Rutschungen resultieren, hat der Stand Montafon/Forstfond die Gemeinde Vandans in allen Belangen schad- und klaglos zu halten und allfällige Sanierungsmaßnahmen alleinig zu finanzieren. e) Die gegenständliche Zustimmung wird nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Landschaftsschutzbewilligung gültig. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Vorlage des rechtskräftigen Baubescheides begonnen werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: