20180524_GVE029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:29
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2018-05-24
Erscheinungsdatum 2018-05-24
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 24. Mai 2018 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 29. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 17. Mai 2018 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, Stefan Jochum (ab 20.15 Uhr – Punkt 3.), Marko Schoder sowie Wilhelm Pummer, Johann Schmid und Paul Schoder als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl, Johannes Neher, Klaus Dreier sowie Thomas Slovik und August Montibeller als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper (ab 21.10 Uhr - Punkt 8.) Entschuldigt: Ing. Alexander Zimmermann MSc (GFV), Gerhard Flatz (GFV), DI Thomas Hepberger (GFV), Kornelia Wachter (AFL) und Walter Stampfer (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Die Entscheidung des Vorsitzenden, die Punkte 9. und 10. von der Tagesordnung abzusetzen, wird zur Kenntnis genommen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 03. April 2018 2. Kenntnisnahme des Evaluierungsberichtes des Vorarlberger Landesrechnungshofes vom 16. April 2018 betreffend die Umsetzung der Empfehlungen 2014 – 2016 (Baurechtsverwaltung) 3. Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes für den Teilbereich „Ortszentrum“ 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 29. März 2018, 05. April 2018 und 26. April 2018 5. Ausschuss für Schule und Kindergarten sowie Jugend, Familie und Soziales: Korrektur der Verhandlungsschrift vom 22. Februar 2018 6. Schützengilde Montafon: a) Einräumung eines Baurechts bzw. Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages b) Gewährung eines Baukostenzuschusses c) Errichtung eines Schutzdammes 7. Entrichtung des restlichen Kaufpreises im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes Nr. 88/2 samt dem darauf befindlichen Wohnhaus 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 20. März 2018 – weitere Entscheidungen zu den Anträgen von Amts wegen, nämlich die im Gebiet Ganeu/Schandang bestehenden „Bauflächen“ den tatsächlichen Erfordernissen entsprechend anzupassen und zwar gemäß den nunmehr vorliegenden Bestandsaufnahmen (tatsächlich überbaute Flächen, einschließlich unterirdischer Zubauten, der Vordächer bzw. allfälliger Terrassen – § 2 BBV) 9. Verkauf von „abfallenden“ Flächen entlang der Rellstalstraße 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz a) zum Schutz der Bodenqualität b) über eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes c) über eine Änderung des Kindergartengesetzes d) über eine Änderung des Bienenzuchtgesetzes 11. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 03. April 2018 Die Verhandlungsschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 03. April 2018, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung einstimmig genehmigt. Ergänzung auf Seite 3, 4. Absatz: In der allgemeinen Diskussion bringen Vertreter der Oppositionsparteien und Marko Schoder sodann zum Ausdruck, dass bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwicklungskonzeptes die betroffene Bevölkerung viel zu wenig miteinbezogen worden sei und es auf viele offene Fragen noch immer keine Antwort gebe. Wilhelm Pummer, Johann Schmid, Paul Schoder und Thomas Slovik haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 2. Kenntnisnahme des Evaluierungsberichtes des Vorarlberger Landesrechnungshofes vom 16. April 2018 betreffend die Umsetzung der Empfehlungen 2014 – 2016 (Baurechtsverwaltung) Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 16. April 2018 hat der Landes-Rechnungshof den Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen 2014 – 2016 im Bereich der Gemeinden gemäß § 5a (1) des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof übermittelt. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof hat der Bürgermeister nun dafür zu sorgen, dass dieser Bericht in der Gemeindevertretung ohne unnötigen Aufschub, spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Übergabe, unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt wird. Dies wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Mai 2018 der Fall sein. Es wird ersucht, diesen Evaluierungsbericht des Vorarlberger Landesrechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen, zumal von allen Vorschlägen des Landes-Rechnungshofes bereits die Hälfte umgesetzt worden und weitere 34 % bereits in Bearbeitung sind. Beschluss: Der Bürgermeister gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass er auf eine vollkommene Verlesung verzichten werde, da dieser Evaluierungsbericht des Vorarlberger Landesrechnungshofes vom 16. April 2018 allen Gemeindevertretern mit der Einladung zur heutigen Sitzung bereits zugestellt worden sei und er sich in seinen Erläuterungen auf jene Passagen, die die Bauverwaltung Montafon betreffe, beschränken werde. Nachdem vom Vorsitzenden jene Teile des Evaluierungsberichtes, der die Bauverwaltung Montafon betrifft, erläutert worden sind, wird der vorliegende Evaluierungsbericht des Vorarlberger Landesrechnungshofes vom 16. April 2018 von den Anwesenden einstimmig zur Kenntnis genommen. 3. Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes für den Teilbereich „Ortszentrum“ Beschlussvorlage: In der Sitzung am 15. Februar 2018 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Erlassung einer Bausperre im Bereich „Ortszentrum“ ausgesprochen und den Raumplaner DI Reinhard Falch, Pettneu, mit der raschen Erarbeitung eines Teilbebauungsplanes für diesen Teilbereich beauftragt. Seit Anfang März ist DI Reinhard Falch mit der Grundlagenerhebung beschäftigt. Im Rahmen dieser Vorerhebungen hat dieser das Ersuchen geäußert, die Gemeindevertretung möge nachstehenden Grundsatzbeschluss fassen: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans hat für den Bereich Innerbach – Rodund ein Räumliches Entwicklungskonzept beschlossen, in dem unter anderem die Ziele und Maßnahmen für die Siedlungs- und Tourismusentwicklung im Planungsgebiet festgelegt wurden. Der Bereich zwischen Rellsbach und Mustergielbach, der nördlich an das Räumliche Entwicklungskonzept Innerbach – Rodund anschließt und in dem sich das Ortszentrum von Vandans befindet, ist von mindestens ebenso großer Bedeutung für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Vandans. Für einen zum Teil bereits bebauten und zum Teil noch unbebauten Bereich beiderseits der Dorfstraße im Ortszentrum von Vandans hat die Gemeindevertretung am 15. Februar 2018 die Erlassung einer Bausperre 3 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 im Hinblick auf die Erlassung eines Teilbebauungsplanes verordnet, um bauliche Entwicklungen, die nicht mit den Zielsetzungen der Gemeinde für diesen Bereich im Einklang stehen, hintanzuhalten. Aufgrund der Dringlichkeit beabsichtigt daher die Gemeindevertretung Vandans für den Bereich zwischen Rellsbach und Mustergielbach mit dem Ortszentrum von Vandans ein teilräumliches Entwicklungskonzept zu erstellen. Für den Bereich des Ortszentrums beiderseits der Dorfstraße sollen dem teilräumlichen Entwicklungskonzept folgende Zielsetzungen zugrunde gelegt werden: - Erhaltung und Aufwertung der touristischen Infrastruktur sowie die Erhöhung des qualitätsvollen Gästebettenangebotes, Beschränkung des Anteils von Ferienwohnungen auf ein verträgliches Maß im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus und des dörflichen Erscheinungsbildes. - Erhaltung und Stärkung der öffentlichen Versorgungsangebote sowie der Handelsund Dienstleistungseinrichtungen und der Gastronomie. - Steuerung der baulichen Entwicklung im Hinblick auf ein ansprechendes Orts- und Straßenbildes unter Berücksichtigung einer bodensparenden Bebauung. - Erhaltung und Stärkung der Aufenthaltsqualität im Ortszentrum durch eine Gestaltung des Straßenraumes, die Freihaltung öffentlich nutzbarer Freiflächen und die Erhaltung und Verbesserung von straßen- und platzraumbildenden Bepflanzungen im Ortszentrum. Es wird ersucht, diesem Ersuchen von DI Reinhard Falch zu entsprechen und diesen Grundsatzbeschluss zu fassen. Beschluss: Zur Frage, welchen Umfang das nächste teilräumliche Entwicklungskonzept tatsächlich haben soll, ergibt sich eine äußerst rege Diskussion. Eine verbindliche Entscheidung dazu soll in einer der nächsten Sitzungen getroffen werden. Aus ganz grundsätzlichen Überlegungen sprechen sich hingegen alle Anwesenden dafür aus, dem teilräumlichen Entwicklungskonzept für den Bereich „Ortszentrum“ folgende Zielsetzungen zugrunde zu legen: - Erhaltung und Aufwertung der touristischen Infrastruktur sowie die Erhöhung des qualitätsvollen Gästebettenangebotes, Beschränkung des Anteils von Ferienwohnungen auf ein verträgliches Maß im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus und des dörflichen Erscheinungsbildes. - Erhaltung und Stärkung der öffentlichen Versorgungsangebote sowie der Handelsund Dienstleistungseinrichtungen und der Gastronomie. - Steuerung der baulichen Entwicklung im Hinblick auf ein ansprechendes Orts- und Straßenbildes unter Berücksichtigung einer bodensparenden Bebauung. - Erhaltung und Stärkung der Aufenthaltsqualität im Ortszentrum durch eine Gestaltung des Straßenraumes, die Freihaltung öffentlich nutzbarer Freiflächen und die Erhaltung und Verbesserung von straßen- und platzraumbildenden Bepflanzungen im Ortszentrum. 4 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 29. März 2018, 05. April 2018 und 26. April 2018 Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, nämlich Peter Scheider, das Wort und erläutert den Anwesenden die in den Sitzungen am 29. März 2018, 05. April 2018 und 26. April 2018 getroffenen Empfehlungen. 29. März 2018: Nebst der Vergabe der Bauüberwachung (Bauleitung) standen in der Sitzung am 29. März 2018 die „Anschaffung einer Beschattungsanlage“ für das Schulzentrum Montafon sowie der „Ausbau der Schmittagasse“ auf der Tagesordnung. Die Entscheidung, nämlich im Zusammenhang mit dem Neubau der Schulturnhallen die Bauüberwachung (Bauleitung) zu vergeben, wurde vertagt. Befürwortet wurde hingegen von den Mitgliedern des Bauausschusses die rasche Bestellung einer Beschattungsanlage für das SPZ und die Vergabe eines Lieferauftrages an die Firma Fesal, Koblach, zum Preis von 6.903, 00 Euro. Hinsichtlich dem ins Auge gefassten Ausbau der Schmittagasse wurde ein Ortsaugenschein am 05. April 2018 vereinbart. 05. April 2018: Nach einem Ortsaugenschein plädierten alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses für das Suchen nach einer günstigeren Lösungsvariante (z.B. mittels einer Asphaltrinne). Mit 6 : 1 Stimme genehmigten die anwesenden Mitglieder des Bauausschusses im Zusammenhang mit dem Projekt „Neubau Schulturnhallen“ die Vergabe der Leistung „Bauüberwachung“ an das Büro Fleisch & Loser, Rankweil. 26. April 2018: Auf der Tagesordnung dieser Sitzung des Bauausschusses standen eine „Teilerneuerung des Fahrbahnbelages im Bereich der Schmittagasse unter gleichzeitiger Beseitigung der anfallenden Oberflächenwässer“, eine Teilerneuerung des Fahrbahnbelages im Bereich des Radweges sowie im Zusammenhang mit dem Projekt „Neubau Schulturnhallen“ die Vergabe einer Bautafel. Im Zusammenhang mit den ins Auge gefassten Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Schmittagasse sprachen sich alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses für eine kostenreduzierte Sparvariante aus und zwar: Abtrag und Entsorgung des bestehenden Asphaltbelages einschließlich der vorhandenen Feinplanie, das Profilieren für das Quergefälle, Errichtung einer neuen Feinplanie (10 cm), Einbau eines neuen Asphaltbelages (GK 16 mm, 10 cm) einschließlich einer Asphaltmulde sowie die Straßenentwässerung (Einlaufschächte und Rohrmaterial). Die Kosten dafür sind mit rund 29.000, 00 Euro errechnet worden. Im Zusammenhang mit der Teilerneuerung des Fahrbahnbelages im Bereich des Radweges haben sich die Mitglieder des Bauausschusses für eine Vertagung und das Einholen einer hieb- und stichfesten Kostenschätzung ausgesprochen. Der Auftrag zur „Lieferung der Bautafel“ im Zusammenhang mit dem Projekt „Neubau Schulturnhallen“ wurde an die Firma Online-Dekor, Bludenz, vergeben. Beschluss: 5 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Die von Peter Scheider erläuterten und vom Bauausschuss bereits gefassten Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Neubau zweier Schulturnhallen, nämlich a) die Vergabe der Bauüberwachung an das Büro Fleisch & Loser, Rankweil, und b) die Vergabe bzw. Lieferung einer Bautafel an die Firma Online-Dekor, Bludenz, werden von den Anwesenden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Die Bestellung einer Beschattungsanlage für das Schulzentrum Montafon bzw. die Vergabe eines Lieferauftrages an die Firma Fesal, Koblach, und zwar zum Preis von 6.903, 00 Euro, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Ebenso einstimmig sprechen sich die Anwesenden im Zusammenhang mit den ins Auge gefassten Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Schmittagasse für die kostenreduzierte Sparvariante, bestehend aus dem Abtrag und der Entsorgung des bestehenden Asphaltbelages einschließlich der vorhandenen Feinplanie, das Profilieren für das Quergefälle, der Errichtung einer neuen Feinplanie (10m), dem Einbau eines neuen Asphaltbelages (GK 16 mm, 10 cm) einschließlich der Ausbildung einer Asphaltmulde sowie der Errichtung einer Straßenentwässerung (Einlaufschächte und Rohrmaterial), aus und genehmigen die Finanzierung der daraus resultierenden Kosten in Höhe von rund 29.000, 00 Euro. Im Zusammenhang mit der angestrebten Teilerneuerung des Fahrbahnbelages im Bereich des Radweges geben die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung zu verstehen, dass für eine Sanierung in dieser Größenordnung derzeit das Geld fehle. Angesichts dieses Umstandes sollen die Sanierungsarbeiten im Bereich des Radweges, und zwar im Bereich unterhalb des Schwimmbades, auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt werden. Im Klartext bedeute dies die teilweise Erneuerung des Forstkoffers, die teilweise Neuerrichtung einer Feinplanie und eine Erneuerung des Asphaltbelages, wo dies eben notwendig sei. Ina Bezlanovits plädiert abschließend dafür, den Asphaltbelag auf jenem Teil des FranzBitschnau-Weges, der sich vor den beiden Kirchen befindet, zu erneuern. Dieser sei mehr oder weniger auf der gesamten Länge am Zusammenbrechen und sei mehr als desolat. 5. Ausschuss für Schule und Kindergarten sowie Jugend, Familie und Soziales: Korrektur der Verhandlungsschrift vom 22. Februar 2018 Beschlussvorlage: In der ursprünglichen Verhandlungsschrift sind unter Punkt 1. Fixierung des Betreuungsangebotes für das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 einige Äußerungen festgehalten worden, die in dieser Art und Weise nicht oder nicht in diesem Zusammenhang erfolgt sind. Nachstehend die Korrekturen dazu (kursiv dargestellt): 1. Fixierung des Betreuungsangebotes für das kommende KG-Jahr 2018/19 Über Ersuchen von Gerhard Flatz, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Kindergarten, ergreift die Leiterin des Kindergartens, nämlich Frau Nadine Vallaster, das Wort und informiert, dass im Kindergarten Vandans derzeit 4 Betreuungsmodule angeboten werden und zwar: Modul 1: 07.15 bis 12:00 Uhr Halbtagsbetreuung 6 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Modul 2: Modul 3: Modul 4: 07.00 bis 13.00 Uhr Halbtagsbetreuung 07.00 bis 13.00 Uhr sowie einen Nachmittag (DI oder DO) von 13.00 bis 17.00 Uhr mit 1 Mittagessen 07.00 bis 13.00 Uhr sowie an zwei Nachmittagen (DI und DO) von 13.00 bis 17.00 Uhr mit 2 Mittagessen Das Modul 4 werde derzeit von keinem Kind in Anspruch genommen. 2 Kinder nehmen das Modul 4 in Anspruch. Insgesamt 48 Kinder besuchen derzeit den Kindergarten Vandans. Die Nachmittagsbetreuung werde am Dienstag von 7 Kindern und jene am Donnerstag von 6 Kindern in Anspruch genommen. Im Übrigen gebe es am 13. März 2018 Gelegenheit, die Kinder für das neue Kindergartenjahr (2018/2019) anzumelden. An diesem Tag kläre man mit den Müttern/Vätern/Eltern außerdem ab, welchen tatsächlichen Betreuungsbedarf es im neuen Kindergartenjahr gebe. Ersten Recherchen zufolge gehe sie davon aus, dass der Kindergarten Vandans im Kindergarten Jahr 2018/19 von rund 56 58 Kindern besucht werde. Im Kindergarten Vandans, also ohne die Kleinkinderbetreuung, seien derzeit 8 Kindergartenpädagoginnen/Helferinnen beschäftigt. Das derzeitige Betreuungsangebot zähle nicht nur im Montafon, sondern über die Talgrenzen hinaus, zu den Besten. Sie erkenne daher keine besondere Notwendigkeit, dieses gravierend auszuweiten. In weiterer Folge berichtet Petra Matt, die Leiterin der Kleinkinderbetreuung, dass im „Schnäggahüsle“ derzeit insgesamt 38 Kinder (ab einem Alter von 2 Jahren) betreut werden, wobei die Betreuung dieser vielen Kinder in 2 Gruppen erfolge. In der Kleinkinderbetreuung bestehe die Möglichkeit, aus 4 Betreuungsmodulen auswählen zu können die Kinder von 1 bis 5 Vormittagen in der Woche anzumelden. Modul I: Modul II: Modul III: Modul IV: 2 Vormittage in der Woche 3 Vormittage in der Woche 4 Vormittage in der Woche 5 Vormittage in der Woche Das Modul I werde derzeit von 16 Kindern, das Modul II von 9 Kindern, das Modul III von 6 Kindern und das Modul IV von 2 Kindern angenommen. Sie selber plädiere dafür, das Betreuungsangebot im „Schnäggahüsle“ ab dem kommenden Herbst auf 2 Module zu reduzieren, weil das vorhandene Raumangebot im Augenblick alles andere als ausreichend sei. Ihrer Meinung nach sollte das Modul I: Modul II: mindestens 2 Vormittage in der Woche, das höchstens 3 Vormittage in der Woche umfassen. Kinder ab dem 3. Lebensjahr sollten den Kindergarten besuchen müssen. Eine solche Lösung müsste von der Gemeinde erst noch genehmigt werden. Weil im kommenden Betreuungsjahr wieder nur in den bisherigen 2 Gruppen(räumen) betreut werden könne, müsse die Anzahl der Kinder mit 48 gedeckelt werden. Wenn es über diese 48 Kinder hinaus einen besonders dringenden Betreuungsbedarf gebe, müsse nach einer individuellen und flexiblen Lösung gesucht werden. Insbesondere bei „Härtefällen“ solle es möglich sein, eine Ausnahmelösung zu finden. Derzeit besuchen: 1 Vormittag in der Woche: 2 Kinder 2 Vormittage in der Woche: 16 Kinder 3 Vormittage in der Woche: 9 Kinder 4 Vormittage in der Woche: 6 Kinder 5 Vormittage in der Woche: 2 Kinder 7 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Damit allen Eltern, die zur Anmeldung am 15.03.2018 und 22.03.2018 kommen, ein Platz zugesichert werden kann, plädiert Petra Matt dafür vorerst nur 2 oder 3 Vormittage in der Woche zur Anmeldung anzubieten. Aus pädagogischen Gründen ist eine Anmeldung für einen Vormittag in der Woche nicht mehr möglich. Laut aktueller Meldeliste sind Anmeldungen bis zu 48 Kindern denkbar. Bei genügend freien Vormittagen nach der Anmeldung, können bei Bedarf natürlich auch 4 und 5 Vormittage in der Woche gewählt werden. Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die 5 Vormittage oder auch Nachmittage benötigen, haben die Möglichkeit den Kindergarten zu besuchen. Eine solche Lösung müsste von der Gemeinde erst noch genehmigt werden. Gerhard Flatz äußert sodann das Ersuchen an die beiden Leiterinnen, nämlich das Ergebnis der neuen Bedarfsmeldungen unverzüglich an die Mitglieder des Ausschusses weiterzugeben. Außerdem plädiere er unmissverständlich dafür, bei der Bedarfsanmeldung Kinder von berufstätigen Müttern/Eltern bevorzugt zu berücksichtigen. Kinder aus Nachbargemeinden sollen generell nur dann aufgenommen werden, wenn es noch freie Kapazitäten gebe. Sodann bedankt sich der Vorsitzende bei Nadine Vallaster und Petra Matt für deren Kommen und deren Informationen. Persönlich, so sein abschließendes Resümee, gehe er davon aus, dass entweder der Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung der Empfehlung von Petra Matt folgen und das Betreuungsangebot im „Schnäggahüsle“ ab dem kommenden Herbst auf die beiden erwähnten Module erst einmal auf 2 und 3 Vormittage zu beschränken. Beschluss: In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass es in der besagten Verhandlungsschrift einige Fehler beziehungsweise falsche Wiedergaben gegeben habe, die eine Korrektur derselben erforderlich gemacht haben. Für diese Fehler bzw. die teilweise falsche Wiedergabe in der Verhandlungsschrift wolle er sich entschuldigen. In der Folge erläutert Eveline Breuß die nun anstehenden Korrekturen in der Verhandlungsschrift des Ausschusses für Schule und Kindergarten und Jugend, Familie und Soziales vom 22. Februar 2018 und diesen in der „überarbeiteten“ Verhandlungsschrift Rechnung getragen worden sei. Dem überarbeiteten Protokoll wird sodann ohne weiteren Wortmeldungen einstimmig zugestimmt bzw. werden diese Änderungen in der Verhandlungsschrift einstimmig zur Kenntnis genommen. 6. Schützengilde Montafon: a) Einräumung eines Baurechtes bzw. Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages b) Gewährung eines Baukostenzuschusses c) Errichtung eines Schutzdammes Beschlussvorlage: Am 02. Februar 2018 haben Michael Fleisch und Gerald Caser als Vertreter der Schützengilde Montafon beim Gefertigten vorgesprochen und diesem einen Bauantrag für die Er- 8 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 richtung eines unterirdischen Zubaus zur Unterbringung eines Luftwaffenstandes übergeben. Gleichzeitig sind von den beiden Vertretern der Schützengilde die Ersuchen an die Gemeinde Vandans geäußert worden, nämlich a) der Schützengilde Montafon ein generelles Baurecht auf dem Grundstück Nr. .969 einzuräumen bzw. mit der Schützengilde Montafon einen entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen; b) der Schützengilde Montafon zur Realisierung des Bauvorhabens „Errichtung eines unterirdischen Zubaus zur Unterbringung eines Luftwaffenstandes“ einen angemessenen Baukostenzuschuss zu leisten; c) der Forderung der Wildbach- und Lawinenverbauung mittels einem Beschluss zu entsprechen und das mit diesen bereits besprochene Konzept für die Schutzmaßnahmen (Auffangbecken, Schutzdamm) beim Gafaduratobel umzusetzen. Es wird ersucht, zu den Ersuchen der Schützengilde Montafon entsprechende Beschlüsse zu fassen. Beschluss: Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der anwesende Obmann, nämlich Oberschützenmeister Michael Fleisch, das gegenständliche Bauprojekt sowie die übrigen Anliegen der Schützengilde an die Gemeinde. Alle Anwesenden begrüßen in der Folge die rasche Realisierung des von der Schützengilde Montafon ins Auge gefassten Bauprojektes und sprechen sich dafür aus, mit diesen hinsichtlich der Grundinanspruchnahme einen Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen, wie dies seinerzeit mit dem SCM Vandans bzw. dem UTC Vandans auch der Fall gewesen ist. Über die Höhe eines allfälligen Baukostenzuschusses seitens der Gemeinde Vandans soll dann entschieden werden, wenn Einvernehmen darüber erzielt worden ist, wer und in welcher Höhe die Kosten für das „Verbauungsprojekt Gafaduratobel“ zu finanzieren sind bzw. abgeklärt worden ist, von welchen Seiten Unterstützungs-, Förder- oder Sponsorenbeiträge (zB aus dem Talschaftsfonds) erwartet werden können. 7. Entrichtung des restlichen Kaufpreises im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes Nr. 88/2 samt dem darauf befindlichen Wohnhaus Beschlussvorlage: Mit Kaufvertrag vom 25. bzw. 30.5.2016 hat die Gemeinde Vandans einen Hälfteanteil am Grundstück Nr. 88/2 samt dem darauf errichteten Wohnhaus „Zwischenbachstraße 6“ erworben. Während das Eigentum der Gemeinde Vandans am ersten Hälfteanteil bereits verbüchert worden ist, erfolgt die Verbücherung des zweiten Hälfteanteiles erst nach dem Ableben des Verkäufers bzw. dem Einlösen limitierten Vorkaufsrechtes. Für diesen ersten Hälfteanteil ist von der Gemeinde Vandans bereits eine Summe in Höhe von 130.000, 00 Euro an den Verkäufer geleistet worden. Am 15. Februar 2018 hat Herr Otto Kilga, Besitzer des zweiten Hälfteanteiles, bei mir vorgesprochen und mich in Kenntnis gesetzt, dass er beim besagten Wohnhaus noch die eine oder andere Investition tätigen wolle. Er erlaube sich deshalb die Bitte zu äußern, den Kaufpreis für den zweiten Hälfteanteil (105.000, 00 Euro) schon jetzt zur Auszahlung an ihn 9 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 zu bringen. (Gemäß dem oberwähnten Kaufvertrag würde der restliche Kaufpreis erst binnen 4 Wochen nach Ableben des Verkäufers zur Zahlung an den oder die Erben des Verkäufers fällig.) Es wird ersucht, zur Bitte des seinerzeitigen Verkäufers eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Die Diskussion gestaltet sich recht kontrovers. Letztlich sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 16 : 7 Stimmen dafür aus, den seinerzeit abgeschlossenen Kaufvertrag mit einem Vertragszusatz zu ergänzen, dem Wunsch des Verkäufers Rechnung zu tragen, und diesem schon jetzt bzw. nach Unterfertigung des Vertragszusatzes die restliche Kaufpreissumme in Höhe von 105.000, 00 Euro auszuzahlen. Diese restliche Kaufpreissumme in Höhe von 105.000, 00 Euro soll durch eine Darlehensaufnahme finanziert werden. 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 20. März 2018 – weitere Entscheidungen zu den Anträgen von Amts wegen, nämlich die im Gebiet Ganeu/Schandang bestehenden „Bauflächen“ den tatsächlichen Erfordernissen entsprechend anzupassen und zwar gemäß den nunmehr vorliegenden Bestandsaufnahmen (tatsächlich überbaute Flächen, einschließlich unterirdischer Zubauten, der Vordächer bzw. allfälliger Terrassen – § 2 BBV) Beschlussvorlage: In der Sitzung am 03. April 2018 hat die Gemeindevertretung unter anderem eine Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Gebiet Ganeu/Schandang beschlossen und eine Vielzahl an Umwidmungen (Anpassung der bereits bestehenden „Bauflächen“ an die tatsächlichen Erfordernisse gemäß den vorliegenden Bestandsaufnahmen) beschlossen. Da die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme erst am 10. April 2018 endete, stellte die Gemeindevertretung klar, dass dieser Beschluss nur für jene Anträge Gültigkeit hat, zu denen keine Stellungnahmen einlangen. Zu jenen Anträgen, zu denen noch eine Stellungnahme des Grundeigentümers einlangt, soll in der kommenden Sitzung eine Entscheidung getroffen werden: Innert der vorgegebenen Frist sind letztlich 3 Stellungnahmen eingelangt und zwar: 09.04.2018 24.04.2018 07.05.2018 Carmen Kerschbaumer, 5310 Mondsee, St. Lorenz 11 Franz Egele, 6773 Vandans, Dorfstraße 15s Johanna Pfeifer, BSc, 6020 Innsbruck, Meinhardstraße 5/48 Die drei Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage angeschlossen. Es wird ersucht, in der Sitzung am 24. Mai 2018 diesen von Amts wegen beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Sinne der Empfehlung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 20. März 2018 zuzustimmen bzw. die beantragte Änderung des dortigen Flächenwidmungsplanes zu beschließen. Beschluss: Antrag Nr. 34/2018 von Amts wegen 10 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Auf dem Grundstück Nr. 937 von Ferdinand Orlainsky steht das Ferienhaus „Ganeu 265“ mit einer überbauten Fläche von rund 69 m². Da die im Flächenwidmungsplan dafür ausgewiesene BM-Fläche nicht dieses Ausmaß aufweist, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Flächenwidmungsplan im Bereich des Ferienhauses „Ganeu 265“ zu ändern und gemäß dem vorliegenden Lageplan (Teil 14) im Bereich der Grundstücke Nr. 937, Nr. 936/2 und Nr. 922/1 eine 69 m² große Fläche als Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen, auszuweisen. Diese 69 m² entsprechen der beim bereits erwähnten Ferienhaus tatsächlich „überschirmten“ Fläche. Zu den Einwendungen der Carmen Kerschbaumer stellt die Gemeindevertretung fest, dass das besagte Ferienhaus bereits seit Jahrzehnten bestehend ist. Die Vordächer bzw. Dachvorsprünge dieses Objektes ragen de facto seit Bestehen teilweise in die Grundstücke Nr. 936/2 bzw. Nr. 922/1 hinein. Es muss davon ausgegangen werden, dass dafür ein Baukonsens vorliegt. Alleine aus der Umwidmung von Teilflächen im Bereich der Grundstücke Nr. 936/2 und Nr. 922/1 kann der Eigentümer des Ferienhauses „Ganeu 265“ keine Eigentumsansprüche ableiten. Im Zusammenhang mit dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes hat die Miteigentümerin am Grundstück Nr. 922/1 also keine neuen Rechte an den Eigentümer des vorerwähnten Ferienhauses abzutreten. Die vorliegende Änderung des Flächenwidmungsplanes dient einzig und alleine der Herstellung des raumplanungsrechtlichen SOLL-Standes. Antrag Nr. 44/2018 von Amts wegen Auf dem Grundstück Nr. 905 von Franz Egele steht das Ferienhaus „Ganeu 274“ mit einer überbauten Fläche von rund 104 m² (einschließlich dem unterirdischen Zubau). Da die im Flächenwidmungsplan dafür ausgewiesene BM-Fläche nicht dieses Ausmaß aufweist, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Flächenwidmungsplan im Bereich des Ferienhauses „Ganeu 274“ zu ändern und gemäß dem vorliegenden Lageplan (Teil 28) im Bereich des Grundstückes Nr. 905 eine 104 m² große Fläche als Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen, auszuweisen. Diese 104 m² entsprechen der beim bereits erwähnten Ferienhaus tatsächlich überbauten bzw. „überschirmten“ Fläche. Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. Antrag Nr. 38/2018 von Amts wegen Auf dem Grundstück Nr. 919/2 von Erika Schaller steht das Ferienhaus „Ganeu 268b“ mit einer überbauten Fläche von rund 177 m². Da die im Flächenwidmungsplan dafür ausgewiesene „Baufläche“ nicht dieses Ausmaß aufweist, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Flächenwidmungsplan im Bereich des Ferienhauses „Ganeu 268b“ zu ändern und gemäß dem vorliegenden Lageplan (Teil 23) im Bereich der Grundstücke Nr. 919/2 und Nr. 2201 eine 177 m² große Fläche als Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen, auszuweisen. Diese 177 m² entsprechen der beim bereits erwähnten Ferienhaus tatsächlich „überschirmten“ Fläche. Zu den Einwendungen der Johanna Pfeifer stellt die Gemeindevertretung fest, dass das besagte Ferienhaus bereits seit Jahrzehnten bestehend ist. Die Vordächer bzw. Dachvorsprünge dieses Objektes ragen de facto seit Bestehen teilweise in das Grundstück Nr. 2201 hinein. Das Grundstück Nr. 2201 steht im Eigentum der Gemeinde Vandans und stellt in der Natur ein Fußweg dar, der jetzt und auch künftig ohne Einschränkung begangen werden kann. Das gegenständliche Objekt ist seinerzeit baurechtlich genehmigt worden. Im Augenblick ist lediglich die direkt überbaute Fläche des Objektes auf dem Grundstück Nr. 919/2 als Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch 11 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Ferienhäuser errichtet werden dürfen, gewidmet. Das Vordach bzw. der Dachvorsprung ragt schon jetzt in das Grundstück Nr. 2201 hinein. Die vorliegende Änderung des Flächenwidmungsplanes dient einzig und alleine der Herstellung des raumplanungsrechtlichen SOLL-Standes. 9. Verkauf von „abfallenden“ Flächen entlang der Rellstalstraße Beschlussvorlage: In der Sitzung am 16. November 2017 hat die Gemeindevertretung die gegenständliche Angelegenheit bereits einmal beraten. Aus ganz grundsätzlichen Überlegungen hat sich die Gemeindevertretung in der besagten Sitzung gegen einen Verkauf dieser abfallenden Restflächen an die jeweiligen Anrainer ausgesprochen. Abweichend von diesem damaligen Beschluss hat die Gemeindevertretung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Rellstalstraße einen Grundtausch mit dem Anrainer Erich Juen genehmigt. Auch ist der Bürgermeister beauftragt worden, mit den Anrainern Ilse Kasper, Herwig und Marina Schapler bzw. Doris Hartmann bezüglich der Grundstücke Nr. 2236/4, Nr. 2236/5 und Nr. 2236/6 Verkaufsgespräche zu führen. Am 14. März 2018 hat Herr Herwig Schapler wissen lassen, dass er grundsätzlich Interesse am Kauf des Grundstückes Nr. 2236/5 mit 9 m² habe. Sein Kaufinteresse sei allerdings nicht besonders groß und gelte nur, wenn die Gemeinde bereit sei, diese Liegenschaft zu einem „humanen“ Preis von zirka 10, 00 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen. Ähnlich hat sich auch Frau Ilse Kasper am 16. Mai 2018 sowie Frau Erika Pummer in Vertretung ihrer Tochter Doris Hartmann geäußert. Es wird ersucht, in der gegenständlichen Angelegenheit eine definitive Entscheidung zu treffen. Beschluss: Angesichts der Tatsache, dass einerseits bereits eine fertige Vermessungsurkunde vorliegt, die dringend verbüchert werden sollte, und es sich andererseits um 3 äußerst bescheidene Kleinflächen handelt, sprechen sich alle Anwesenden für einen Verkauf dieser Teilflächen an die Genannten aus und genehmigen einen Verkaufspreis von je 10, 00 Euro pro Quadratmeter. Da die gegenständliche Vermessungsurkunde nach den Bestimmungen des § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz zur Verbücherung kommen soll, fallen keine Vertragskosten an. Wilhelm Pummer hat wegen Befangenheit weder an der Beratung selber noch an der Abstimmung teilgenommen. 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz a) b) c) d) zum Schutz der Bodenqualität über eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes über eine Änderung des Kindergartengesetzes über eine Änderung des Bienenzuchtgesetzes In aller Kürze erläutert der Bürgermeister die wesentlichsten Inhalte dieser oben angeführten Gesetzesbeschlüsse. 12 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Nach diesen Ausführungen des Vorsitzenden sprechen sich alle Anwesenden der Gemeindevertretung dafür aus, die nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 11. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es im Bereich „Rellstal – Schattseite“ große Sturmschäden gibt und von den Forstverantwortlichen im Stand Montafon mit einem Schadholzanfall in der Größenordnung von zirka 2.000 m³ gerechnet werde. Die Aufarbeitung dieses Schadholzes sei insgesamt sehr aufwendig und teuer. Weil das betreffende Gelände mehr oder weniger äußerst steil sei, müsse die Aufarbeitung nur mit Seilkränen erfolgen.  das Land Vorarlberg im Februar 2017 gemeinsam mit dem Stand Montafon eine Machbarkeitsstudie zum Bahnausbau im Montafon in Auftrag gegeben habe. Von den Kosten dieser Studie trage 85 % das Land. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie seien insgesamt 6 Trassenvarianten analysiert worden, zusätzlich in einem eigenen Model die Weiterführung von St. Gallenkirch bis Gaschurn. Auch seien neue, innovative Bahnkonzepte untersucht worden. Als Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie werde nun eine sogenannte TramTrain für das Montafon vorgeschlagen. Bei der TramTrain handle es sich um ein Fahrzeug, das sowohl wie eine klassische Eisenbahn bzw. im Ortsgebiet als Straßenbahn gefahren werden könne.  es im Zusammenhang mit der Errichtung eines Jugend- und Skaterplatzes in Schruns nun auch eine seriöse Kostenschätzung gebe, wobei der finanzielle Aufwand insgesamt auf rund 240.000, 00 Euro geschätzt werde. Nach dem vorliegenden Finanzierungsvorschlag entfalle auf die Gemeinde Vandans nach Abzug der Landesförderung ein verbleibender Finanzierungsbeitrag in Höhe von zirka 12.600, 00 Euro.  Gemeindevertreter Walter Stampfer seit wenigen Tagen im Tourismusbeirat Montafon vertreten sei und er sich mit dem Gedanken trage, diesem auch die Funktion des Vorsitzenden im örtlichen Ausschuss für Tourismus anzubieten.  es bis zum heutigen Tag nicht gelungen sei, einen neuen Pächter für den Alpengasthof Rellstal zu finden. Auf die Inserate in den Vorarlberger Nachrichten sowie in der Zeitschrift „Bergwelten“ des Österreichischen Alpenvereines habe es lediglich 2 Rückmeldungen gegeben. Im Augenblick könne er daher die Frage, ob es im heurigen Sommer einen Betrieb im Alpengasthof Rellstal gebe, nicht beantworten.  am Sonntag, dem 27. Mai 2018, in der Friedhofskirche ein Konzert von Schülern der Musikschule Montafon gebe, zu welchem er schon heute einladen wolle.  es am Donnerstag, dem 07. Juni 2018, im Illwerke-Zentrum-Montafon einen zweiten öffentlichen Informationsabend, verbunden mit einem Workshop, zum Projekt „Internationaler Naturpark Rätikon“ geben werde und alle Damen und Herren der Gemeindevertretung zum Kommen herzlich eingeladen seien.  im Zusammenhang mit den Eingaben der Vorarlberger Illwerke AG um die Erteilung der naturschutzrechtlichen, forstrechtlichen und wasserrechtlichen Bewilligung für die Neuerrichtung des Kraftabstieges beim Rodundwerk I sowie um Erteilung der Baubewilligung für die in diesem Zusammenhang geplanten Baustelleneinrichtungen am Mittwoch, dem 06. Juni 2018, 09.00 Uhr, eine Augenscheinsverhandlung stattfinde, an der er als Vertreter der Gemeinde Vandans teilnehmen werde. 13 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ina Bezlanovits: Beim letzten Gmesmarkt, der wieder auf dem Vorplatz des Gemeindeamtes stattgefunden hat, hat es wieder einmal geregnet. Für die verhältnismäßig vielen Besucher hat es leider keine ausreichende Gelegenheit gegeben, irgendwo unterzustehen und damit im Trockenen zu verweilen. Aus diesem Grunde meine Frage: Gibt es keine Möglichkeit, bei solch schlechtem (oder unsicheren) Wetter kurzfristig einige große Regenbzw. Sonnenschirme zu organisieren und diese dann auf dem Marktgelände zu platzieren? Viele Marktbesucher würden ohne Zweifel länger auf dem Markt verweilen, wenn es solche Unterstandsmöglichkeiten geben würde. Antwort des Bürgermeisters: Die Anregung ist gut. Ich werde mich bemühen, eine vertretbare Lösung zu finden. Klaus Dreier: Mich würde interessieren, ob es zwischenzeitlich gelungen ist, für die Ortsfeuerwehr Vandans ein gebrauchtes Tanklöschfahrzeug anzukaufen. Antwort des Bürgermeisters: Nein. Im Abstimmung mit dem Kommando der Ortsfeuerwehr hat die Gemeinde einzig und alleine bei der Gemeinde Rauris (Sbg) ein schriftliches Kaufangebot eingebracht. Eine Entscheidung zu diesem Kaufangebot wird es aber erst am 01. Juni 2018 geben. Mag. Nadine Kasper: Vom Förderverein Zeitvorsorge gibt es ganz neu das Projekt „Zeitpolster“. Ziel des Projektes ist es, sich jetzt ein Zeitguthaben zu schaffen und sich damit eine Zeitsäule für die eigene Altersvorsorge zu sichern. Über dieses äußerst interessante Projekt sollte mehr informiert werden. Mir wäre sehr recht, wenn im Gemeindeamt entsprechendes Informationsmaterial aufgelegt und das Projekt in den „Amtlichen Mitteilungen“ vorgestellt werden könnte. Antwort des Bürgermeisters: Ganz grundsätzlich spricht absolut nichts dagegen, im Foyer des Gemeindeamtes entsprechendes Informationsmaterial zum besagten Projekt aufzulegen und auch in den Amtlichen Mitteilungen des Gemeindeamt über dieses Projekt zu berichten. Armin Wachter: Im Bereich der Rellstalstraße gibt es massive Fahrbahnsetzungen, die meiner Meinung nach so bald wie möglich behoben werden sollten. Antwort des Bürgermeisters: Bitte sei so gut und beschreibe, wo konkret es diese Fahrbahnsetzungen gibt. Der Ausschuss für Bau wird sich dann vor Ort ein Bild vom Ausmaß dieser Fahrbahnsetzungen machen und die weitere Vorgangsweise festlegen. Armin Wachter: Auf dem Grundstück Nr. 1346/3 ist von der Firma Ammann-Bau, Nenzing, ein Mehrwohnungshaus errichtet worden. Zur „Oberen Venserstraße“ hin ist vor wenigen Tagen ein Maschendrahtzaun ohne Einhaltung eines Bauabstandes errichtet worden. Ist die Errichtung dieses Maschendrahtzaunes ohne Einhaltung eines Bauabstandes überhaupt zulässig? Antwort des Bürgermeisters: Ob beim besagten Maschendrahtzaun eine Bewilligungspflicht vorliegt oder nicht bzw. ob tatsächlich ein Bauabstand eingehalten werden muss, kann ich aus dem Stegreif jetzt nicht sagen, weil ich die Art, die Höhe etc. des Zaunes nicht kenne. Wenn es sich um eine ganz normale, also ortsübliche Einfriedung handelt, ist meiner Meinung nach kein Bauabstand einzuhalten. Ich werde die gegenständliche Sache aber prüfen lassen und dann darüber berichten. Armin Wachter: Um welche Summe soll das Seniorenheim „Schmidt“ tatsächlich verkauft werden? Sind die zum Seniorenheim gehörenden Grundflächen noch immer als „Freifläche - Sondergebiet“ gewidmet. Ich hätte einige Kaufinteressenten für das Heim bzw. die Grundstücke. Antwort des Bürgermeisters: Für das Seniorenheim selber ist noch kein konkreter Kaufpreis fixiert worden. Faktum ist, dass auf dem Seniorenheim noch Verbindlichkeiten in 14 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018 Höhe von mehr als 1, 1 Millionen Euro haften. Die Grundstücke selber sind schon seit Jahren als „Baufläche – Mischgebiet“ gewidmet. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir die Kontaktdaten dieser Interessenten zur Verfügung stellen könntest. Im Augenblick bin ich für den Namen jedes Interessenden froh und dankbar. Ing. Stefan Steininger: Wie ist der Stand bezüglich der Umlegung der Dorfstraße im Zusammenhang mit dem „Verbauungsprojekt Rellsbach Unterlauf“? Antwort des Bürgermeisters: Die Genehmigungsbescheide der Behörde stehen immer noch aus. Angesichts des Verhandlungsergebnisses rechnen wir aber jedenfalls mit der Erteilung der beantragten Bewilligungen. Die Planungs- und Vorarbeiten sind voll am Laufen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 15 / 15 29. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. Mai 2018