19870205_GVE016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:30
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1987-02-05
Erscheinungsdatum 1987-02-05
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am 5. Februar 1987 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattgefundene 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2) Genehmigung der Niederschrift von der 15. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.12.1986 3) Stellungnahme zu den nicht dringlichen Landtagsbeschlüssen über: a) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt und b) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen 4) Ansuchen um Wasseranschluß von: a) Andrea und Günter Fürstler, Vandans (Gp. 1887/4) 5) Stellungnahme zum Ansinnen der Marktgemeinde Schruns um Unterbringung der Musikschule im Raiffeisen-Lagerhaus und Genehmigung der daraus resultierenden Kosten 6) Neuerliches Ansuchen der ÖBRD-Ortsstelle Vandans um Genehmigung eines Ausrüstungsankaufes um ca. 36.500, -- S 7) Änderung des Gemeindearztvertrages mit Dr. Klaus Rehor aufgrund von Bestrebungen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, in Zukunft die Versicherungspflicht der Gemeindeärzte nach dem ASVG zu verneinen 8) Entscheidung über die von der Fam. Platzer, Vandans, Innerbach 506, eingebrachte Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 10.11.1986 9) Entscheidung über die von Frau Irmgard Dürtscher, Vandans, Unterbündta 202, eingebrachte Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 16.9.1986 10) Beschlußfassungen zum Voranschlag 1987 gem. § 73 GG A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 15.1.1987 und der Voranschlagsentwurferarbeitung des Gemeindevorstandes vom 20.1.1987 B) Feststellung des Voranschlages 19 8 7 11) Genehmigung des Dienstpostenplanes 12) Berichte und Allfälliges -2- Anwesend sind: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, alle 4 Gemeinderäte und 12 Gemeindevertreter Entschuldigt: GV Peter Künzle, GV Rudolf Zudrell, GV Franz Bitschnau, GV Richard Bertel Ersatzleute: Gerlinde Linder, Norbert Sartori, Edwin Egele zur TAGESORDNUNG: 1) Bgm. Burkhard Wachter eröffnet um 20.05 Uhr die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, Ersatzleute und Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 2) Die Niederschrift von der 15. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.12.1986, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig in der vorgelegten Abfassung genehmigt. 3) Zu den nicht dringlichen Landtagsbeschlüssen über a) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt und b) ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen werden einstimmig keine Volksabstimmungen verlangt. 4) Das Ansuchen um Wasseranschluß wird vom Vorsitzenden erläutert und unter den Bestimmungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung einstimmig genehmigt. 5) Der Bürgermeister informiert über die in dieser Angelegenheit bereits stattgefundenen Besprechungen und Besichtigung und erläutert anhand des Angebotes der Raiffeisenbank Montafon vom 26.11.1986 und des Schreibens vom 15.12.1986 der Marktgemeinde Schruns den gegenständlichen Sachverhalt. Demzufolge wäre für das von der Raiffeisenbank Montafon zur Pachtung angebotene Wohnhaus mit neun Unterrichtszimmern, incl. der Doppelgarage als Probenraum für Ensembles und Gruppenarbeit, ein monatlicher PachtSchilling von 11.800, -- S plus Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Adaptierung der Schulräumlichkeiten, deren Kosten auf ca. 500.000, -S geschätzt werden, gehen zu Lasten der Pächter. Ergänzender Mobilarbedarf und schalltechnische Maßnahmen werden weitere ca. 100.000, - S erfordern. Laut Vorschlag der Marktgemeinde Schruns sollen diese Kosten in Höhe von ca. 600.000, -- S so verumlagt werden, als daß pro Schulkind ein einmaliger Betrag von ca. 2.500, -- S durch die Gemeinde zu leisten wäre. -3- Unter Zugrundelegung des vorliegenden Angebotes befürwortet die Gemeindevertretung einstimmig analog der Empfehlung de$ Schul-, Sportund Kulturausschusses vom 11.12.1986 die Anmietung der gegenständlichen Räumlichkeiten, die erforderlichen Adaptierungsarbeiten und die daraus resultierenden Investitionskosten in der genannten Höhe. Die Verumlagung dieser Umbau- und Einrichtungskosten soll jedoch nicht nach der Schülerzahl sondern nach dem Bevölkerungsschlüssel auf die musikschulbeschickenden Gemeinden erfolgen. Dies darf aber keine Auswirkungen auf die künftige Beschickung haben. 6) Mit Schreiben vom 15.12.1986 ersucht die ÖBRD-Ortsstelle Vandans neuerlich um die Genehmigung zum Ankauf von Ausrüstungsgegenständen um ca. 36.500, -- S und begründet, daß ohne die geforderten Ausrüstungsgegenstände das Mindesterfordernis für jeden Wintereinsatz nicht vorhanden sei. Nachdem im Voranschlag für das Jahr 1987 entsprechende finanzielle Mittel berücksichtigt wurden, wird dem Ansuchen entsprochen und für die Anschaffung der Ausrüstungsgegenstände ein Betrag in Höhe von 36.500, -- S einstimmig genehmigt. 7) Bürgermeister Wachter erläutert anhand des von der Vorarlberger Landesregierung vorgelegten Mustervertrages die wesentlichsten Änderungen, wobei zusammenfassend gesagt werden kann, daß mit der Neufassung des vorliegenden Mustervertrages neue Gesichtspunkte von gesundheitspolitischen Zielsetzungen, z.B. Wahrnehmung von Belangen des Umweltschutzes, wie auch solche Komponenten in den Vertrag eingearbeitet wurden, die auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Gemeindearztes schließen lassen. Nachdem der Gemeinde Vandans keine Mehrkosten oder zusätzliche Belastungen gegenüber dem bisherigen Vertragswerk mit Gemeindearzt Dr. Rehor entstehen, wird die Umarbeitung des bestehenden Gemeindearztvertrages aus sozialrechtlichen Gründen im Sinne des Entwurfes vom Amt der Vorarlberger Landesregierung einstimmig genehmigt. 8) Bgm. Burkhard Wachter tritt zu Pkt. 8) und 9) den Vorsitz an seinen Stellvertreter ab und verläßt während der Behandlung dieser Punkte den Sitzungsraum. Vbgm. Wolfgang Violand verliest den Einspruch von Ernst und Herta Platzer zum Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters. In diesem geht es der Fam. Platzer um die Vorschreibung einer Fertigstellungsfrist für die Außenfassade vom Wohnhausneubau Dietrich Karl. Vizebürgermeister Wolfgang Violand erläutert daraufhin den Sachverhalt über das Bauvorhaben Dietrich Karl vom Erstbescheid vom 11.7.1977 und des zweiten Baubescheides vom 10.11. 1986. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Baugesetz und der diesbezüglichen Erkundigungen bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz faßt die Gemeindevertretung als Baubehörde 2. Instanz einstimmig folgenden Beschluß: -4- Die Berufung der Eheleute Platzer ist unzulässig, da die Verletzung eines Rechtes behauptet wird, welches im § 30 Abs. 1 Baugesetz nicht angeführt ist. Die Eheleute Platzer haben also zu dem angeführten Berufungsgrund keine Parteienstellung Die Berufung der Eheleute Platzer wird daher abgelehnt. Der Bescheid des Bürgermeisters vom 10.11.1986 wird jedoch dahingehend abgeändert bzw. ergänzt, daß gem. § 42 Abs. 1 Baugesetz eine Frist für die Dauer der Ausführungsarbeiten mit 31.12.1988 festgesetzt wird. 9) Frau Irmgard Dürtscher, Vandans 202, hat eine Berufung zum Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters für das Bauvorhaben Fussenegger Franz, Vandans 430, eingebracht. Vbgm. Wolfgang Violand verliest auch diesen Einspruch und schildert den Sachverhalt. Demzufolge hat Frau Dürtscher als Besitzerin der Gp. 1864 ein an der Nordseite des Grundstückes Franz Fussenegger verlaufendes 4, 50 m breites Zufahrtsrecht. Für Frau Dürtscher ist nach deren Ansicht aber eine vollwertige Nutzung dieses Zufahrtsrechtes nicht gegeben, weil der Dachvorsprung des Bauvorhabens Fussenegger bei der Breite von 4, 50 m nicht berücksichtigt wurde. Gemäß den Bestimmungen im Baugesetz und der Einholung von Rechtsauskünften faßt die Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluß: Gegen ein Dienstbarkeitsrecht ist kein Abstand zu bemessen. Die Berufungswerberin wird für Ihr Begehren auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Berufung wird daher abgelehnt und der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters bestätigt. 10) Der vom Gemeindevorstand vorgelegte Voranschlagsentwurf für das Jahr 1987 wird, nachdem eingehende Beratungen im Finanzausschuß und im Gemeindevorstand bereits stattgefunden haben, wie folgt beschlossen: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes: a) Grundsteuer A für land- und forstw. Betriebe 500 v.H b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 420 v.H. c) Gewerbesteuer 172 v.H. d) Lohnsummensteuer 2 v.H. e) Getränkesteuer für alle Getränke und Eis mit Ausnahme von Frühstückskaffee 10 v.H. f) Vergnügungssteuer 10 v.H. (ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungs- und Getränkesteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten) g) Verwaltungsabgaben bei Baubewilligung 1/8 % der Baukostensumme unter Annahme von 2.000, -- S/m3 umbautem Raum, höchstens jedoch 1.500, -- S bzw. 3.000, -- S bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern h) Die Gästetaxe incl. 1, 50 S an den Verkehrsverband Montafon, wird mit 7, 50 S belassen. i) Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt für gewerbliche Betriebe wird mit 13, -- S belassen. -5- j) Die Hundesteuer wird wie folgt belassen: Alle über 3 Monate alten Hunde einheitlich 250, --%S für jeden weiteren Hund im Haushalt 400, -- S (ausgenommen von der Hundesteuer sind Jagd- und Lawinenhunde, nur von hauptberufl. Jägern) k) Müll wird nur noch aus den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen, mit Aufschrift versehenen, schwarzen Müllsäcken (60 1) abgeführt. Die Mindestabnahme für Ein-Personen-Haushalte beträgt 10 Stück pro Jahr, für übrige Haushalte 20 Stück pro Jahr 1 Müllsack (Mindestabnähme jedoch 10 bzw. 20 Stück) excl. MWSt. 12, 73 S Container je Entleerung excl. MWSt. 160, -- S l) Die Wasserverbrauchsgebühren ohne 10 % MWSt. werden wie folgt festgesetzt: 1. Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser beträgt 2, -- S 2. Die Zählermiete pro Wassermesser beträgt pro Jahr 75, -- S 3. Jene ca. 20 Haushalte, deren Verbrauch noch nicht durch Wassermesser registriert wird, sollen pro Person 75 m3 Jahrespauschalbezug bezahlen. m) Die Wasseranschlußgebühr ohne MWSt. für Neu- oder Zubauten bei Hauptwohngebäuden setzt sich wie folgt zusammen: 1. Die Grundgebühr beträgt 5.500, -- S 2. zuzüglich pro Kubikmeter umbautem Raum gemäß der Bauverhandlung 18, -S 3. Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Anschlußgebühr um 50 % als indirekte Wohnbauförderung. 4. Objekte, die nach der Schlußüberprüfung des Neu- oder Zubaues über 1800 m3 u.R. aufweisen, müssen zur Anschlußgebühr Wassererschließungskosten bezahlen. Die Höhe wird von der Gemeindevertretung individuell festgesetzt. n) Die Kanalbenützungsgebühr wird mit 7, -- S pro Kubikmeter Wasserverbrauch (ohne MWSt.) festgesetzt. o) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1.00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung wird für Einwohner von Vandans mit 2.200, -- S festgesetzt. p) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wird bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit 1.600, -- S und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit 1.050, -- S belassen. -6- q) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: 1. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung. 2. Für die Kosten der Stierhaltung kommt die Gemeinde auf. 3. Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen. 4. Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh lt. letzter Viehzählung sind 40 m3 Wasser frei. r) Die Kindergartengebühr wird mit 90, -- S pro Kind und für jedes weitere Kind aus der selben Familie mit 60, -- S festgesetzt. Elternbeitrag für Inanspruchnahme vom vorläufigen Kindergarten-Busverkehr: 120, -- S/Monat B) Der Vorsitzende berichtet über die Voranschlagsberatungen im Finanzausschuß und Gemeindevorstand. Die wesentlichen vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben wurden dort eingehend erläutert. Zu weiteren Anfragen von Gemeindevertretern zu einzelnen Voranschlagsstellen wird erschöpfend Auskunft erteilt. Der Voranschlag für das Jahr 1987 wird somit über Antrag des Vorsitzenden im Sinne des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes, wie folgt im Anhang ersichtlich, festgesetzt und genehmigt. Mit Ausnahme von VSt. 015 403 (Gemeindeblatt und Öffentlichkeitsarbeit - Druckkosten) erfolgt die Beschlußfassung einstimmig. Bei dieser VSt. tritt die ÖVP-Fraktion für eine Verminderung des Voranschlagsansatzes ein. Dieser Voranschlagsposten wird deshalb nur mit 16 : 5 Stimmen genehmigt. 11) Der vorgelegte Dienstpostenplan für das Jahr 1987 beinhaltet insgesamt 18 Dienstnehmer (hievon 3 teilzeitbeschäftigte Arbeiter und 1 Freistellung-Bgm.) und wird einstimmig genehmigt. 12) Berichte des Vorsitzenden über a) Begehung bzw. Besichtigung der Schiabfahrt "Schandang" und Variante "Tschöppen" am 11.2.1987; b) Einführung eines Parkplatzdienstes bei der Seilbahn Vandans durch Pensionisten; c) Polytechnischer Lehrgang - Bericht der Landesregierung vom 13.1.1987 werden zur Kenntnis gebracht. -7- Weitere Wortmeldungen unter Punkt "Anfälliges" über % a) Neuauflage der Vandanser Heimatkunde; b) Reaktion des Elternvereines auf eine Anfrage im Schul-, Sport- und Kulturausschuß vom 11.12.1986; c) Verwendung von umweltfreundlichem Altpapier für die Anfertigung von Niederschriften etc., sowie Anregung Grundwasseruntersuchung Bauschuttdeponie; d) Mangelndes Verständnis der Bevölkerung bei der Schneeräumung sowie Probleme beim vorgesehenen Einsatz einer Schneefräse werden rege diskutiert und vom Vorsitzenden - soweit möglich beantwortet. - Ende der Sitzung um 22.55 Uhr F.d.R.d.A. Der Vorsitzende [Beilage] [-8-] ZUSAMMENSTELLUNG DES VORANSCHLAGES Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag 1986 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1986 1987 1987 1987 1987 S S in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 428 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT SICHERHEIT 0 172.000, 00 11.000, 00 3.514, 4 3.381.700, 00 150.000, 00 1 ÖFFENTLICHE 345 627, 4 15.000, 00 285.600, 00 64.000, 00 UND 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 1.183, 0 2.388.000, 00 UND WISSENSCHAFT 5.289, 9 5.229.400, 00 681.000, 00 2 UNTERRICHT, 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS 901, 0 993.100, 00 3 KUNST, KULTUR 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT 2.000, 00 SPORT KULTUS 4 SOZIALE UND WOHNBAUFÖRDERUNG 304, 0 UND WOHNBAUFÖRDERUNG 5 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 8.000, 00 1.991, 0 1.771.000, 00 242, 0 1.416, 0 1.622.000, 00 16.000, 00 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 1.018, 0 1.078.000, 00 VERKEHR 3.965, 0 2.529.000, 00 30.000, 00 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 300.000, 00 250.000, 00 5 6 STRASSEN- UND BAU, 37, 0 359.000, 00 1.704, 0 2.210.000, 00 250.000, 00 7 8 DIENSTLEISTUNGEN 8.694, 0 1.318.000, 00 3.964.000, 00 8 DIENSTLEISTUNGEN 10.328, 0 2.879.000, 00 5.192.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 25897 30.230.186, 48 9 FINANZWIRTSCHAFT 4538 5.055.843, 41 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 30.182, 0 34.335.000, 00 4.275.000, 00 31.079, 7 22.183.800, 00 6.617.000, 00 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten 1 Erlös von Grundvermögen 420, 0 --500.000, 00 Erlös von 2 Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien 3 Erlös von Betriebsrealitäten Betriebsrealitäten 425, 0 --- Erwerb und Bau von 4 320.000, 00 3.972, 0 7.200, 0 ----- Erwerb und Bau von 2.314.000, 00 3 3.250.000, 00 --- 4 Erlös von 334, 0 --1.200.000, 00 Verwaltungsimmobilien Verwaltungsimmobilien 5 Erlös von Betriebsmobilien Betriebsmobilien Erwerb von --- 75, 0 6 Erlös von Wertpapieren Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen 238, 0 --- Erwerb von 1 Grundvermögen --- ----- 1, 0 --450.000, 00 317, 0 --350.000, 00 Erwerb von 5 15.000, 00 1.000, 00 6 Erwerb v. und Beteiligungen Gewährung von 310.000, 00 7 Darlehen 9 Darlehensaufnahme 3.500, 0 --1.650.000, 00 8 Schuldentilgung 487, 0 --502.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einnahmen d. Vermögensg. 7.790, 0 --4.275.000, 00 Ausg. d. Vermögensgeb 9.179, 0 --6.617.000, 00 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 22.392, 0 24.335.000, 00 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 21.900, 7 22.183.800, 00 --Einn. d. Vermögensgebarung 7.790, 0 4.275.000, 00 --Ausg. d. Vermögensgebarung 9.179, 0 6.617.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 30.182, 0 28.610.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 31.079, 7 28.800.800, 00 Vortrag Gebarungsüberschuß 48.743, 73 --Vortrag Gebarungsabgang 2.812, 8 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 30.182, 0 28.658, 743, 73 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 33.893, 5 28.800.000, 00 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 3.710, 5 142.056, 27 --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 33.892, 5 28.800.000, 00 --Gesamtausgaben 33.892, 5 28.800.000, 00 --========================================================================= ================================================================