19960215_GVE010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:30
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-02-15
Erscheinungsdatum 1996-02-15
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 15. Februar 1996 Niederschrift aufgenommen am 15. Februar 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 10. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 8. Februar 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Gerlinde Linder, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Reinhard Rützler, Fritz Maier und Roman Zimmermann. Entschuldigt: Manfred Blenke, Michael Zimmermann und Wolfgang Violand Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und die Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Fritz Maier gemäß § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Jänner 1996 2. Genehmigung einer Verordnung über die Einrichtung, die Befugnis und die Geschäftsordnung der Berufungskommission 3. Wahl der Mitglieder der Berufungskommission und Bestellung eines Vorsitzenden bzw. Stellvertreters 4. Abschluß eines Bestandvertrages mit Franz Bitschnau und Mitbesitzer, Vandans, Dorf 363, betreffend eine Parkfläche beim Wohnhaus Nr. 10 5. Entscheidung zum Antrag der Familie Franz Bitschnau und Mitbesitzer, Vandans, Dorf 363, auf Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über das Gst.Nr. 65/4 6. Ansuchen der Pfarre Vandans um Übernahme der Betriebskosten für das Jahr 1995 der Friedhofskirche 7. Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den Stromkosten für das Jahr 1995 in der Pfarrkirche 8. Neuregelung der Benützungsgebühren für die Rätikonhalle Vandans ab 1. Februar 1996 9. Diskussion zur beabsichtigten Erweiterung bzw. General Sanierung des Gemeindeamtes 10. Diskussion über die beabsichtigte Sanierung des gemeindeeigenen Wohnhauses Nr. 10 11. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Jänner 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. In Anlehnung an die in der Sitzung am 18. Jänner 1996 bereits stattgefundene Diskussion bringt der Vorsitzende die vom Gemeindeamt erarbeitete" Verordnung über die Einrichtung, die Befugnis und die Geschäftsordnung einer Berufungskommission" den Anwesenden zur Kenntnis. Die inhaltliche Richtigkeit dieser Verordnung sei den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge bereits mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgestimmt worden. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen genehmigen die Anwesenden einstimmig die nachstehende Verordnung über die Einrichtung, die Befugnis und die Geschäftsordnung einer Berufungskommission Aufgrund des § 53 Abs. 1, 2 und 4 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet: Einrichtung und Befugnis § 1 Einrichtung Für die Gemeinde Vandans wird eine Berufungskommission eingerichtet. Sie besteht aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern, die von der Gemeindevertretung gemäß § 53 Abs. 2 des Gemeindegesetzes in sinngemäßer Anwendung des § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz gewählt werden. Für jedes Mitglied wird in gleicher Weise ein Ersatzmitglied gewählt. Der Stellvertreter des Vorsitzenden wird ebenfalls von der Gemeindevertretung und zwar aus den Mitgliedern der Berufungskommission gewählt. § 2 Befugnis (1) Der Berufungskommission (§ 1) wird zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Bescheide des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches (§ 50 Abs. 1 lit. a Z. 13 des Gemeindegesetzes) die Befugnis übertragen, im Namen der Gemeindevertretung Entscheidungen und Verfügungen oder sonstige Amtshandlungen vorzunehmen. (2) Die Übertragung gemäß Abs. 1 erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Abgabenkommission fallen. Geschäftsordnung § 3 Einberufung von Sitzungen (1) Die Berufungskommission ist vom Vorsitzenden nach Bedarf zu Sitzungen einzuberufen (§ 53 Abs. 3 erster Satz des Gemeindegesetzes). -3- (2) In der Einberufung sind Zeit und Ort der Sitzung bekanntzugeben. Die Einberufung muß den Mitgliedern schriftlich und spätestens am siebten Tag vor der Sitzung zugestellt sein. Wenn die Einhaltung dieser Frist nicht ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens für die Gemeinde möglich ist, muß die Einberufung mindestens zwölf Stunden vor der Sitzung zugestellt sein. Für die Zustellung der Einberufung gelten die Bestimmungen des § 40 Abs. 4 bis 7 des Gemeindegesetzes sinngemäß. § 4 Anwesenheitspflicht - Einberufung von Ersatzmitgliedern Die Kommissionsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Ist ein Mitglied verhindert, so ist dies dem Vorsitzenden unter Angabe des Grundes unverzüglich bekanntzugeben. Der Vorsitzende hat an dessen Stelle und mit dessen Rechten das Ersatzmitglied unverzüglich zur Sitzung einzuberufen. Bei unvorhergesehener Verhinderung eines zur Sitzung einberufenen Mitgliedes ist sein Ersatzmitglied auch ohne Einberufung durch den Vorsitzenden berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen, wenn dies vor Beginn der Sitzung dem Vorsitzenden mitgeteilt wird. § 5 Abstimmung (1) Zu einem Beschluß der Berufungskommission ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit der Maßgabe erforderlich, daß bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidend ist (§ 53 Abs. 3 des Gemeindegesetzes). (2) Die Abstimmung hat durch Erheben der Hand zu erfolgen. Eine geheime Abstimmung ist nicht zulässig. (3) § 44 Abs. 2 und 4 des Gemeindegesetzes gilt sinngemäß. § 6 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Berufungskommission sind nicht öffentlich. Die Beratungen und die Beschlüsse sind vertraulich. § 7 Geschäftsbehandlung (1) Der Vorsitzende hat die Beschlußfassung durch schriftliche Beschlußanträge vorzubereiten. Er kann sich hiebei der Mithilfe der vom Bürgermeister zur Verfügung gestellten Gemeindebediensteten (§ 66 Abs. 2 lit. d des Gemeindegesetzes) bedienen. Der Vorsitzende hat Kopien der Beschlußanträge den Mitgliedern spätestens bei der Behandlung der betreffenden Tagesordnungspunkte auszuhändigen. Der Vorsitzende kann einzelne Mitglieder mit deren Zustimmung mit der Vorbereitung aller Fälle, von Gruppen von Fällen oder einzelner Fälle betrauen. (2) Der Vorsitzende hat die Beratungen und Abstimmungen zu leiten. Der Vorsitzende hat den Sitzungen erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen beizuziehen (§ 53 Abs. 3 zweiter Satz des Gemeindegesetzes). -4- (3) Der Vorsitzende, im Falle des Abs. 1 letzter Satz das mit der Vorbereitung betraute Mitglied, hat aufgrund des zum Beschluß erhobenen Antrages den für die Ausfertigung bestimmten Erledigungsentwurf zu erstellen. Wird ein Beschluß über einen Bescheidspruch oder einen wesentlichen Teil der Begründung gegen den Antrag des Vorsitzenden bzw. des mit der Vorbereitung betrauten Mitgliedes gefaßt, so ist der Erledigungsentwurf über deren Verlangen von jenem Mitglied zu erstellen, dessen Antrag zum Beschluß erhoben wurde. (4) Der Vorsitzende hat den dem Bürgermeister zur Ausfertigung zuzuleitenden Erledigungsentwurf (§ 66 Abs. 1 lit. d des Gemeindegesetzes) auf seine Übereinstimmung mit dem gefaßten Beschluß zu prüfen und die Übereinstimmung zu bestätigen. (5) Im übrigen sind § 38 Abs. 2 erster Satz, Abs. 3, § 45, § 47 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 und 9, § 48 Abs. 1 bis 5 und § 49 Abs. 1 bis 3 Gemeindegesetz sinngemäß anzuwenden. Ebenso einstimmig schließen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung dem Vorschlag des Vorsitzenden an, den Mitgliedern der Berufungskommission – analog der am 11. Mai 1995 beschlossenen Regelung für Gemeindevertreter und Ersatzleute – eine Entschädigung für Verdienstentgänge in der Zeit von Montag bis einschließlich Freitag, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zu gewähren. 3. Die von den Fraktionen eingebrachten schriftlichen Vorschläge werden vom Bürgermeister verlesen. Diesen zufolge sollen der Berufungskommission für die laufende Funktionsperiode nachstehende Personen als ordentliche Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder angehören: Mitglieder Von der F-Fraktion: Ersatz Stefan Jochum Peter Schneider Siegfried Bitschnau Eveline Breuss Josef Tschofen Leo Brugger Josef Tschofen Leo Brugger Manfred Blenke Florentin Salzgeber Von der Fraktion Bürgerliste, Volkspartei und Parteifreunde: Gottfried Schapler Alois Neher Mag. Florian Bachmayr Peter Schapler Von der Sozialistischen Partei und Parteifreie: Karl Stuchly Anton Kovar Gemäß den eingebrachten Vorschlägen werden die Genannten einstimmig zu ordentlichen Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der Berufungskommission Vandans bestellt. Über Antrag des Bürgermeisters werden darüberhinaus einhellig Stefan Jochum zum Vorsitzenden der Berufungskommission und Siegfried Bitschnau zu dessen Stellvertreter bestellt. 4. Der Vorsitzende informiert, daß sich vor dem gemeindeeigenen Wohnhaus Nr. 10 mehrere markierte Parkplätze befinden. Das mit diesen Parkplätzen tangierte Grundstück stehe im Eigentum des öffentlichen Gutes. Nachdem sich diese Parkflächen unmittelbar neben dem Gartenbaubetrieb der Familie Franz Bitschnau befinden und mehr oder weniger permanent durch -5Bedienstete oder Kunden des Gartenbaubetriebes genutzt werden, habe er der Familie Bitschnau eine vertragliche Regelung nahegelegt. Von der Familie Bitschnau sei dieses Angebot des Bürgermeisters dankend aufgegriffen worden. In Anlehnung an den am 18. Jänner 1996 genehmigten Bestandvertrag mit Frau Astrid Lorünser habe das Gemeindeamt daher einen Vertrags-Entwurf für die vertragsgegenständliche Teilfläche mit 63 m2 aus dem Gst.Nr. 2177 erarbeitet. Dieser vom Gemeindeamt erarbeitete Bestandvertrag wird in der Folge vollinhaltlich verlesen und den Anwesenden damit zur Kenntnis gebracht. Ohne weitere Debattenbeiträge wird daraufhin der vorliegende Bestandvertrag mit der Familie Franz Bitschnau und Mitbesitzer einstimmig angenommen und diesem in der vorliegenden Form zugestimmt. 5. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge sei auf dem Gst.Nr. 65/4 der Familie Franz Bitschnau und Mitbesitzer die Dienstbarkeit des Fußsteiges zugunsten der Gemeinde Vandans einverleibt. Dieses vorgenannte Dienstbarkeitsrecht werde aber bereits seit Jahrzehnten nicht mehr ausgeübt. Mit Schreiben vom 16. Jänner 1996 habe nunmehr die Familie Franz Bitschnau, 6773 Vandans, Dorf 363, die Löschung dieses Dienstbarkeitsrechtes erbeten. Nachdem dem gegenständlichen Dienstbarkeitsrecht keinerlei Bedeutung mehr zukomme und dieses weder für die Gemeinde Vandans noch das öffentliche Gut von Nutzen sei, wird der beantragten Löschung dieses Dienstbarkeitsrechtes kurzerhand zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt ebenfalls einstimmig. 6. Das vom Pfarramt Vandans eingebrachte Ansuchen um Übernahme der im Jahre 1995 in der Friedhofkirche aufgelaufenen Betriebskosten wird vom Bürgermeister verlesen. Der Betriebskostenaufwand, welcher ausschließlich die Stromkosten beinhalte, belaufe sich gemäß dem Ansuchen auf S 9.007, 64. Ergänzend dazu erörtert der Bürgermeister den am 6. September 1991 abgeschlossenen Vertrag mit der Pfarre Vandans über die Instandsetzung der alten Pfarrkirche (Friedhofskirche). In diesem sei unter anderem vereinbart worden, daß im Hinblick auf die alleinige Verwendung der alten Pfarrkirche als Leichenaufbahrungsraum die Betriebskosten ausschließlich von der Gemeinde Vandans zu tragen seien. Soferne aber eine andere Mitbenützung der alten Pfarrkirche erfolge, sei hinsichtlich der Aufteilung dieser Betriebskosten das Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem Pfarrkirchenrat herzustellen. Obwohl auch im Jahre 1993 eine Mitverwendung der alten Pfarrkirche durch die Pfarre vorgelegen habe, habe sich der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 7. Juli 1994 für eine gänzliche Übernahme der im Jahre 1993 aufgelaufenen Betriebskosten (= Stromkosten) ausgesprochen. Auch im Jahre 1995 sei eindeutig eine Mitbenützung (Schülermessen) der alten Pfarrkirche durch die Pfarre erfolgt. Entgegen dieser letztjährigen Entscheidung plädiere er nunmehr aus präjudiziellen Überlegungen für eine einvernehmliche Aufteilung dieser im Jahre 1995 aufgelaufenen Betriebskosten mit der Pfarre. -6Vbgm. Franz Egele schließt sich der Meinung des Vorredners an und spricht sich ebenfalls für eine einvernehmliche Aufteilung der Betriebskosten mit der Pfarre aus. Angesichts der geringen Verwendung durch die Gemeinde erscheine ihm eine Aufteilung der Betriebskosten je zur Hälfte durchaus gerechtfertigt. Der Ordnung halber müsse in diese BetriebskostenAbrechnung aber auch die Aufwendungen für die Feuerversicherung und allfällige Wassergebühren aufgenommen werden. Josef Maier und Dipl. Ing. Alois Kegele geben zu bedenken, daß die Stromkosten in der Pfarrkirche in den letzten Jahren beträchtlich gesunken seien. Dies sei ohne Zweifel auch darauf zurückzuführen, daß der eine oder andere Gottesdienst in der Friedhofskirche stattfinde. Die Mitverwendung der Friedhofskirche durch die Pfarre sei also durchaus positiv zu bewerten. Josef Tschofen stellt seinerseits eine Vertagung der Entscheidung zur Diskussion. Seiner Meinung nach solle mit der Pfarre Vandans ein Gespräch geführt und das Ausmaß der tatsächlichen Mitbenützung abgeklärt werden. Im Zuge dieses Gespräches könne auch geprüft werden, ob für die Friedhofskirche ausreichender Versicherungsschutz bestehe. Auf Basis dieses Ergebnisses sollen dann die tatsächlichen Betriebskosten zwischen der Pfarre und der Gemeinde aufgeteilt werden - damit werde man auch dem seinerzeitigen Vertrag vom 6. September 1991 gerecht. Diese Anregung wird auch von Gottfried Schapler vollinhaltlich unterstützt. Dem Vorschlag von Josef Tschofen zufolge wird daraufhin die Entscheidung über die beantragte Übernahme der im Jahre 1995 aufgelaufenen Betriebskosten in der Friedhofskirche einstimmig vertagt. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Pfarre das Ausmaß der Mitbenützung und auch andere offene Fragen in diesem Zusammenhange abzuklären. Peter Scheider und Josef Tschofen bringen abschließend zum Ausdruck, daß an der Westseite des Turmes bereits Putzschäden festzustellen seien. Ihrer Meinung nach solle die Behebung dieser und allenfalls anderer Schäden unverzüglich veranlaßt werden. 7. Das von der Pfarre eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zu den Stromkosten in der Pfarrkirche wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Die Ausgaben für das Kalenderjahr 1995 belaufen sich laut Ansuchen auf S 24.785, 09. In Anlehnung an vorangegangene Beschlüsse genehmigt die Gemeindevertretung nach kurzer Diskussion einstimmig einen Kostenbeitrag der Gemeinde in Höhe von 50%, das sind aufgerundet S 12.393, --. 8. Eingangs seiner Ausführungen gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß die große Frequenz der Rätikonhalle bzw. des Gymnastikraumes Zusehens zu Problemen führe. Der große Andrang auf die Rätikonhalle bzw. den Gymnastikraum müsse vermutlich größtenteils den bisher äußerst günstigen Benützungstarifen zugeschrieben werden. Seiner Meinung nach sei daher nunmehr der Zeitpunkt gekommen, mit kostendeckenden Tarifen diesen Tendenzen entgegenzuwirken. Aus diesem Grunde habe das Gemeindeamt einen Vorschlag über künftige Benützungsgebühren ausgearbeitet. Dieser Vorschlag wird vom Vorsitzenden sodann verlesen und zur Diskussion gestellt. -7- Norbert Sartori plädiert seinerseits dafür, daß bei den Reinigungskosten keine Fixbeträge sondern die jeweils auflaufenden Reinigungskosten zur Verrechnung gelangen sollen. Damit trage man auch anfälligen Kostensteigerungen während eines Jahres Rechnung. Gerlinde Linder gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, daß hinkünftig auch das Auf- und Abstuhlen Angelegenheit eines jeden Veranstalters sein müsse. Dipl. Ing. Alois Kegele regt im Zuge der Diskussion an, auch die Verpflichtung zur Organisation einer Brandwache in diese Gebührenregelung aufzunehmen. Vbgm. Franz Egele spricht sich angesichts der großen Frequenzen einerseits und finanziellen Überlegungen andererseits unmißverständlich dafür aus, bei sämtlichen kommerziellen Veranstaltungen in der Rätikonhalle (also auch Yoga-Kurse, Konditionstraining etc.) ein Benützungsentgelt einzuheben. Nachdem für Licht, Heizung und WC-Benützung der Gemeinde ein finanzieller Aufwand entstehe, sei die Einhebung eines Benützungsentgeltes durchaus gerechtfertigt. Gottfried Schapler stellt zur Diskussion, auch Veranstaltungen des Pächters mit einem geringen Benützungsentgelt zu belasten, weil mit jeder Veranstaltung ein finanzieller Aufwand für die Gemeinde verbunden sei. Zusammenfassend einigen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich einstimmig auf nachstehende Benützungsregelung: - Die Saalmiete beträgt S 4.000, -- pro Veranstaltung. - Die Reinigungskosten werden jeweils nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. Derzeit sind dies für eine kleine Reinigung: S 1.000, -- große Reinigung: S 4.200, -In den vorstehenden Tarifen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits inkludiert. - Bei sämtlichen Veranstaltungen von ortsansäßigen Vereinen gelangen weder eine Saalmiete noch Reinigungskosten zur Verrechnung. Die tatsächlichen Kosten der Reinigung werden jedoch als weitere (indirekte) Förderung dem jeweiligen Vereinskonto angelastet. - Bei Veranstaltungen auswärtiger Veranstalter ohne Eintrittsgeld (z.B. Jahreshauptversammlung etc.) gelangen eine ermäßigte Saalmiete von S 2.000, — und die tatsächlichen Reinigungskosten zur Verrechnung. Bei Veranstaltungen auswärtiger Veranstalter mit Eintrittsgeld (z.B. Tanzund Bai 1 Veranstaltungen etc.) werden sowohl die Saalmiete von S 4.000, - als auch die tatsächlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt. - Das Auf- und Abstuhlen sowie das Ein- und Ausräumen der Tische hat ausschließlich durch den jeweiligen Veranstalter zu erfolgen. - Ebenso sind die Kosten für eine allfällige Brandwache zur Gänze vom Veranstalter zu tragen. Über die Notwendigkeit einer Brandwache entscheidet die Gemeinde Vandans. -8- - Bei kommerziellen Nutzungen der Rätikonhalle bzw. des Gymnastikraumes (z.B. Yoga-Kurs, AK-Kurse etc.) wird ein Entgelt von S 200, -- pro Benützung eingehoben. - Bei Eigenveranstaltungen durch den Pächter des Restaurationsbetriebes wird keine Saalmiete verrechnet. Die Reinigung des Saales bzw. der beanspruchten Nebenräume (Foyer, WC, Bühne, Galerie etc.) ist in diesem Falle vom Veranstalter selber vorzunehmen oder auf seine Kosten in Auftrag zu geben. - Die Benützung der Rätikonhalle bzw. des Gymnastikraumes für Turn- bzw. Trainingszwecke wird allen bei der Sicherheitsdirektion gemeldeten Ortsvereinen von Vandans kostenlos gestattet. Die Terminfestlegung mit dem Gemeindeamt hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. - Bei Sonderveranstaltungen aller Art behält sich die Gemeinde Vandans das Recht einer Sonderregelung vor. 9. Recht umfassend bringt der Bürgermeister vorab zum Ausdruck, daß sowohl beim südseitigen als auch beim nordseitigen Trakt des Amtsgebäudes umfassende Sanierungen anstehen. Um weitere Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden, müsse man in absehbarer Zeit diese längst fälligen Sanierungsmaßnahmen in Angriff nehmen. In diesem Zusammenhange müßte auch die von der Post- und Telegraphenverwaltung längst begehrte Erweiterung des Postamtes vorgenommen werden. Zur Erlangung von Sanierungs- und Gestaltungsvorschlägen solle daher ein geladener Ideenwettbewerb ausgeschrieben werden, zumal im Budget für das laufende Jahr die Gemeindevertretung bereits finanzielle Mittel in der Größenordnung von S 100.000, -- für einen solchen Ideenwettbewerb vorgesehen habe. Stefan Jochum unterstützt die Überlegungen des Vorsitzenden und spricht sich für eine möglichst rasche Ausschreibung eines solchen Wettbewerbes aus. Seiner Meinung nach sollen die Vorgaben an die Teilnahmeberechtigten des Ideenwettbewerbes nicht allzu eng gehalten werden. Josef Maier schließt sich der Äußerung des Vorredners weitestgehend an, spricht sich aber dennoch für einige konkrete Vorgaben (z.B. künftiger Raumbedarf des Gemeindeamtes und des Postamtes) aus. Nur wenn der Planer diese wichtigsten Vorgaben kenne, könne dieser diese auch entsprechend berücksichtigen. Im übrigen vertrete er die Auffassung, daß ein geladener Wettbewerb (z.B. 5 Teilnehmer) durchaus ausreichend sei. Auch Josef Tschofen befürwortet in seiner Wortmeldung die beabsichtigte Ausschreibung eines Ideenwettbewerbes und beurteilt eine Grundvorgabe an die Planer als durchaus notwendig. Die längst notwendige Erweiterung des Postamtes und der teilweise äußerst schlechte Zustand des Amtsgebäudes rechtfertige ein unverzügliches Handeln. Gerlinde Linder bringt ihrerseits zum Ausdruck, daß die Wirtschaft gerade jetzt öffentliche Aufträge dringend benötige und die derzeitigen Tiefstpreise für eine baldmöglichste Inangriffnahme dieser beabsichtigten Baumaßnahmen sprechen würde. Auch Gottfried Schapler anerkennt die Notwendigkeit dieser längst fälligen Sanierungsmaßnahmen und stellt aus Gründen der Finanzierbarkeit auch eine etappenweise Lösung zur Diskussion. -9Nach einigen weiteren Debattenbeiträgen befürworten die Anwesenden sodann einstimmig eine baldmöglichste Inangriffnahme dieser notwendigen Sanierungsmaßnahmen und sprechen sich für die Ausschreibung eines geladenen Wettbewerbes aus. Die Erarbeitung der unbedingt erforderlichen Vorgaben an die Planer solle raschest durch den Bauausschuß erfolgen. Abschließend erkundigt sich Florentin Salzgeber, inwieweit sich die Postund Telegraphenverwaltung zur Mitfinanzierung der gewünschten Erweiterung bereit erklärt habe. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß hiezu noch keine konkreten Verhandlungen erfolgt seien. In ersten Sondierungsgesprächen habe sich die Postverwaltung dahingehend geäußert, daß die Baumaßnahmen mit Ausnahme der Inneneinrichtung jedenfalls von der Gemeinde zu finanzieren seien. Die Post- und Telegraphenverwaltung erkläre sich aber selbstverständlich bereit, mit Bezug der neuen Räumlichkeiten einen angemessenen und ortsüblichen Mietzins an die Gemeinde zu leisten. 10. Recht eindrucksvoll schildert der Bürgermeister, daß beim gemeindeeigenen Wohnhaus Nr. 10 eine General-Innensanierung längst überfällig sei. Das Wohnhausinnere präsentiere sich in einem nahezu unbewohnbaren Zustand. Es stehe der Gemeinde schlecht an, qualitativ äußerst fragwürdige Wohnungen zu vermieten, auch wenn dafür lediglich ein Minimalbetrag eingehoben werde. Selbstverständlich könne auch ein Verkauf oder eine langfristige Gesamtvermietung dieses Objektes ins Auge gefaßt werden. Persönlich beurteile er ein Verkauf als die denkbar schlechteste Lösung und befürworte daher eine General Sanierung und in diesem Zusammenhange die Schaffung zweier unabhängiger Wohneinheiten. Seinen Vorstellungen zufolge solle einer der beiden in Vandans hauptberuflich tätigen Planer (Ing. Thomas Hepberger oder Mag. Paul Köck) mit einer Umplanung und der Ermittlung der tatsächlichen Umbaukosten beauftragt werden. Während der Bauphase solle die Familie Niederkofi er in die freie Wohnung im Gemeindeamt übersiedelt werden. Soferne eine der beiden Wohnungen im Wohnhaus Nr. 10 nach erfolgter Sanierung wieder durch die Familie Niederkofler bewohnt werde, habe diese selbstverständlich hiefür einen angemessenen und ortsüblichen Mietzins zu leisten. In der darauffolgenden Wortmeldung von Gottfried Schapler bringt dieser zum Ausdruck, daß die Qualität der gegenständlichen Bausubstanz nur sehr schwer einzuschätzen sei. Persönlich erachte er auch in diesem Falle die Ausschreibung eines kleinen Wettbewerbes für äußerst nützlich. Josef Maier spricht sich vorerst für die Klärung der künftig beabsichtigten Nutzung aus. Eine Nutzung als Wohnraum könne mit einer solchen für gewerbliche Zwecke nicht gleichgesetzt werden. Die Vorgabe an den betreffenden Planer müsse jedenfalls auf die tatsächliche Nutzung abgestimmt werden. Gerlinde Linder plädiert ihrerseits dafür, die Außenfassade möglichst unverändert zu belassen. Das Gebäude füge sich hervorragend in das Ortsbild ein. Die Schaffung von Geschäftsräumen im gegenständlichen Objekt erachte sie persönlich angesichts der zahlreich leerstehenden Geschäftslokale in unmittelbarer Nähe als wenig sinnvoll. -10- Vbgm. Franz Egele äußert sich ebenfalls dahingehend, an der Außenfassade möglichst wenig zu verändern. Seiner Meinung nach solle ehebaldigst ein Fachmann mit einer Bestandsaufnahme beauftragt werden, wobei insbesondere auch auf die tatsächlichen Gegebenheiten (unzureichende Raumhöhen) eingegangen werden müsse. Der Innenausbau solle seinen Vorstellungen zufolge weitestgehend in Leichtbauweise erfolgen, sodaß sowohl eine gewerbliche als auch eine Wohnungsnutzung nicht ausgeschlossen sei. Die Ausschreibung eines kleinen Wettbewerbes erachte er als unnotwendig. Josef Tschofen schließt sich der Wortmeldung des Vorredners vollinhaltlich an und gibt darüberhinaus zu bedenken, daß bei der Schaffung von zwei Wohnungen diese je ca. 100 m2 Nutzfläche aufweisen. Eine Wohnung dieser Größenordnung entspreche vermutlich dann nicht mehr den Erfordernissen der Familie Niederkofler. Josef Maier äußert sich letztlich dahingehend, daß die Möglichkeiten der künftigen Nutzung weitestgehend vom Ergebnis des beauftragten Planers abhängen. Aus diesem Grunde sollen jedenfalls die Vorschläge des Planers abgewartet werden. Vbgm. Franz Egele spricht sich abschließend für eine möglichst rasche Inangriffnahme dieser notwendigen Sanierungsmaßnahmen aus. Unter Berücksichtigung angemessener Mieteinnahmen einerseits und der Gewährung eines Althaus-Sanierungsdarlehens durch die Landesregierung andererseits, könne die Finanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen keine allzugroßen Probleme aufwerfen. Zusammenfassend sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung letztlich einstimmig dafür aus, raschest einen ortsansäßigen Fachmann mit einer Planung und einer verbindlichen Kostenermittlung zu beauftragen. Zur Vergabe eines entsprechenden Auftrages sollen bei den beiden ortsansäßigen Planungsbüros entsprechende Angebote eingeholt werden. 11. Der Bürgermeister berichtet, daß - das Bezirksgericht Montafon auf 4. März 1996 eine Tagsatzung zur Feststellung der Versteigerungsbedingungen betreffend das Wohn- und Geschäftshaus, Vandans, Dorf Nr. 43, anberaumt habe. Der Schätzwert für das gegenständliche Wohn- und Geschäftshaus sei mit 12.300.000, -- S ermittelt worden. - sich bei der Besprechung der musikschulbeschickenden Gemeinden am 8. Februar 1996 sämtliche Anwesende für eine sofortige Schulgelderhöhung um 20% ausgesprochen haben. Eine weitere Erhöhung um 20% sei bereits mit Beginn des Schuljahres 1996/97 festgelegt worden. - vom Bildungszentrum "Schloß Hofen" eine Vielzahl von Seminaren für Kommunalpolitiker(innen) angeboten werde. Angesichts der bunten Angebotspalette bitte er um Besuch der einen oder anderen Veranstaltung. - am 7. Februar 1996 um 14.30 Uhr eine unangekündigte Überprüfung der Kassagebarung der Gemeinde Vandans stattgefunden habe. Die Kassaführung habe hiebei einen sehr geordneten Eindruck hinterlassen. Den hierüber verfaßten Prüfungsbericht werde er in der nächsten Sitzung, soferne dieser bis dorthin vorliegend sei, zur Kenntnis bringen. -11- Unter Punkt "Anfälliges" bringt Wilhelm Pummer zur Kenntnis, daß vor dem Zentralsporthotel Kasper neuerdings ein Scheinwerfer angebracht worden sei und dieser nicht nur das betreffende Objekt anleuchte sondern auch die Sicht der Richtung Vens fahrenden Verkehrsteilnehmer nicht unerheblich beeinträchtige. Er bitte daher um Prüfung, inwieweit für die Anbringung dieses Scheinwerfers eine Bewilligung der betreffenden Behörde vorliege. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der