19590309_GVE051

Dateigröße 44.78 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:33
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1959-03-09
Erscheinungsdatum 1959-03-09
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS NIEDERSCHRIFT über die am Montag, den 9. März 1959 um 20.00 Uhr im Schulhaus Vandans stattgefundenen 51. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. TAGESORDNUNG: 1. Protokollgenehmigung der letzten Gemeindevertretungssitzung 2. Berichte : a) Grundablöse Auenlatsch b) Rellstalstraße 3. Beschlußfassung wegen Überlassung der Ankaufsprämie für Zuchtstiere an den Viehzuchtverein 4. Unterstützungsansuchen den Blindenfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg 5. Bekanntgabe des Gutachten von ÖBRat Riedmann als Raumplaner für den Gemeindehausbau und Beschlußfassung über die Festlegung des Bauplatzes und die Art der Projektsausschreibung. 6. Stellungnahme zu einem nicht dringlichen Landtagsbeschluß betreffend dem Spitalsgesetz. 7. Parzellierung des erworbenen Wildbachgrundes Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 12 Gem.Vertr: Vorsitzender: BITSCHNAU Alfons Tagesordnung: Zu 1.) Der Inhalt der verlautbarten Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. Aufklärend zur Niederschrift der 50. Gemeindevertretungssitzung Pkt. 8 sei vermerkt, daß es sich bei der Reihung der Ansuchen um Wohnbaudarlehen um DIETRICH Josef, Jagdaufseher, Vandans 85 (Thum) handelt. Zu 2.) Berichte a) Der Bürgermeister berichtete, daß er bisher mit den ehem. Grundeigentümern zu keiner Einigung gelangt ist. Nach eingehender Beratung wurde die Gemeindeverwaltung angewiesen für das AuenlatschbachVerbauungsgebiet mit ca. 27000 m 2.- (zwei) Schilling auszubezahlen. b) Der vorliegende Vertrag mit den Vorarlberger Illwerken über die Eigentumsregelung der Rellserstraße wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und befürwortet, sofern die anderen Grundeigentümer damit einverstanden sind, daß auf Grund von Ausnahmegenehmigungen seitens der Gemeinde als Straßenpolizeibehörde die Straße mit PKW nur befahren werden darf. -2- a) Fußgänger a) Personen, die die Straße im öffentlichen Interesse befahren müssen, b) Gewerbetreibenden im Rellstal c) Jagdpächtern im Rellstal zu 3.) Die Ankaufsbeihilfe für Zuchtstiere wird dem Viehzuchtverein überlassen. zu 4.) Dem Blindenfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg werden 500.als Spende überlassen. zu 5.) Nach längerer Beratung am 11.3. von 17 bis 20 Uhr an Ort und Stelle hat sich die Gemeindevertretung unter Vorsitz von GR Neher mit 10 JA und 1 LEER-Stimme für den Platz vom Meßnerhaus Nr. 2 und der östl. davon liegenden Gp. 72/2 für den Gemeindehausneubau entschieden. Der Platz soll mit den angrenzenden Grundparzellen ein Ausmaß von ca. 25 ar erreichen. Der Bürgermeister hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen. Die GV Netzer, Kasper und Egele waren bei diesem Lokalaugenschein und der Abstimmung abwesend. Die Gemeindevertretung hat Bgm. Alfons Bitschnau als Grundeigentümer wahlweise angeboten: a) eine Geldablöse mit 60.- S pro m2 mit einer 4%igen Verzinsung ab sofort bis zur endgültigen Verbücherung oder b) die Gp. 78 (Dreieck zwischen Schulhaus und J. Anton Bitschnau) im Verhältnis 1:2 und der anschließende Grund der Gp. 88 (Frühmeßpfründe) im Verhältnis 1:1.5 im Tauschwege zu vergüten oder c) die Gp. 80/1 und 81 vom Anwesen Mathies 105 im Verhältnis 1:1.5 im Tauschwege abzutreten. Sofern eine befriedigende Grundbeistellung Schwierigkeiten bereitet erklärt sich Bgm. Bitschnau auch mit der gleichen Ablösung einverstanden. Ferner beschließt die Gemeindevertretung 8 bis 10 Architekten zur Projektanfertigung einzuladen, gem. Beschluß vom 17.1.58 Pkt. 2a zu honorieren, sowie Ihnen aufzutragen neben dem üblichen Raumprogramm tunlichst das Feuerwehrgerätehaus im gleichen Baukörper einzuschließen In diesem Zusammenhange wird beschlossen das Meßnerhaus Bp. und HNr.2 nach Fertigstellung des neuen Gemeindehauses abzutragen. zu 6.) Es wurde beschlossen, daß das vom Landtag beschlossene Spitalsgesetz gem. Art. 26 der Landesverfassung nicht einer Volksabstimmung unterliegen soll. zu 7.) Es wurde beschlossen die Gp. 353/6, die ein Teilstück des erworbenen Wildbachgrundes bildet und westl. der Landstraße II.0.189 liegt vor der Parzellierung zu planieren. Gegen die Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf Grund solcher Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 3 GO 1935 offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im Falle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - Schluß der Sitzung um 0.00 Uhr Für die Richtigkeit der Ausfertigung: [Samt Unterschriften.] gez. Bürgermeister