19940721_GVE048

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:31
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1994-07-21
Erscheinungsdatum 1994-07-21
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift aufgenommen am 21. Juli 1994 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 48. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 7. Juli 1994 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, GR Wolfgang Violand (ab 20.45 Uhr), GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Günter Fritz, Leonhard Ammann, Traugott Mostböck und Friederikke Feurstein. Entschuldigt: Vbgm. Franz Egele, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Bitschnau und GV Dr. Gernot Hämmerle Nicht anwesend: GV Elmar Kasper Schriftführer: GemKass. Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 48. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 10) zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sitzung vom 16. Juni 1994 2. Grundsatzentscheidung zur Mitbeteiligung der Gemeinde Vandans an der Umsetzung des Sozialhilfekonzeptes Montafon 3. Entscheidung zum Antrag der Darinka Schmidt, Vandans, Innerbach 54, um Beistellung des für die Errichtung eines Alten-Pflegeheimes erforderlichen Grundes aus dem Gst.Nr. 35/3 4. Entscheidung zum Antrag von Jürgen Gabi, Vandans, Diel 112, um käufliche Überlassung einer Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Gst.Nr. 199/2 5. Entscheidung zum Antrag der Geschwister Arno Sauerwein, Heinz Sauerwein, Frank Sauerwein, Petra Sauerwein und Pia Heinzle auf Umwidmung des neugebildeten Gst.Nr. 1434/4 mit 621 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet 6. Genehmigung eines Nachtragsvoranschlages gemäß § 76 des Gemeindegesetzes für das laufende Jahr 1994 7. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1993 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Landes-Umweltinformationsgesetz) -29. Berichte und Allfälliges 10. Einführung einer generellen 40 km/h-Beschränkung für das gesamte Ortsgebiet (ausgenommen Landesstraße) Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juni 1994, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Bürgermeister Burkhard Wachter und Mag. Christoph Jochum vom Beratungsunternehmen Simma & Partner informieren sehr umfassend über das vom Büro Simma & Partner erarbeitete Altenhilfekonzept Montafon, das in weiterer Folge erarbeitete Baukonzept für ein Sozialzentrum in Schruns sowie die bereits stattgefundenen Besprechungen über die weitere Vorgangsweise zur Umsetzung des Gemeindesozialkonzeptes in der Marktgemeinde Schruns. In der Folge ergibt sich eine rund 90-minütige Grundsatzdiskussion über das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme, deren Analyse sowie das von der Marktgemeinde Schruns in Auftrag gegebene Baukonzept. Als Resümee dieser recht ergiebigen Diskussion kann abschließend zusammengefaßt werden, daß einhellig die Auffassung vertreten wird, daß eine Lösung dieser Problematik nur im Zusammenwirken mehrerer Gemeinden möglich sein wird. Nachdem derzeit die Abklärung diverser Details, insbesondere solche über Finanzierungs- und Beteiligungsquoten, Bau- und Folgekosten, Standortwahl, Realisierung weiterer Ausbaustufen etc., noch aussteht, soll eine konkrete Beschlußfassung zum vorliegenden Antrag der Marktgemeinde Schruns erst nach Vorliegen dieser noch ausstehenden Informationen erfolgen. 3. Das von der Antragstellerin eingebrachte Ansuchen vom 1. Juli 1994 wird vom Vorsitzenden verlesen und den Anwesenden somit zur Kenntnis gebracht. Zur Ergänzung dieses Ansuchens ersucht der Bürgermeister die unter den Zuhörern anwesende Antragstellerin um weitere Informationen insbesondere im Hinblick auf die Beweggründe für einen Neubau bzw. eine Umsituierung ins Ortszentrum. Dem Wunsche des Bürgermeisters entsprechend ergreift die Antragstellerin sodann das Wort und informiert eingehend über die bisherige Entwicklung des Seniorenheimes und die nunmehr vorherrschenden Kapazitätsprobleme. Für eine Umlegung des Seniorenwohnheimes ins Ortszentrum gebe es mehrere Gründe. Die Einbindung bzw. Integration der Heiminsaßen sei bei einer Situierung des Seniorenwohnheimes in Zentrumsnähe besser möglich. Die zuständige Abteilung der Vorarlberger Landesregierung habe in mehreren Gesprächen auf die Vorteile einer solchen Umlegung hingewiesen. Die Größenordnung des Neubaues (ca. 36 Betten) ergebe sich nahezu zwingend aus betriebswirtschaftlichen Erfordernissen. In welcher Form eine Grundbeistellung durch die Gemeinde zu erfolgen hätte, müßte in weiteren Detailgesprächen festgelegt werden. Faktum sei, daß ein Ankauf des Grundstückes zum derzeitigen Zeitpunkt aus finanziellen Gründen nicht möglich sei. Sprecher aller Fraktionen bringen in der Folge die bisher vorbildlich geleistete Arbeit von Frau Darinka Schmidt zum Ausdruck und bescheinigen der Antragstellerin vorbildliches Engagement im Sozialbereich. Ebenso -3unmißverständlich wird jedoch auf die Problematik des gegenständlichen Ansuchens hingewiesen. Einhellig vertritt letztlich die Gemeindevertretung die Meinung, daß eine Entscheidung zum vorliegenden Ansuchen aufgrund der unzureichenden Unterlagen derzeit nicht möglich sei und beschließt daher eine Vertagung der Entscheidung. Bis zu einer neuerlichen Beratung innert der Gemeindevertretung soll die Antragstellerin ersucht werden, detaillierte Baukosten, einen Finanzierungsplan sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nachzureichen. 4. Das vom Antragsteller Jürgen Gabi am 1. Juli 1994 eingelangte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersucht der Antragsteller um Verkauf einer Teilfläche in der Größenordnung von rund 70 bis 80 m2 aus der gemeindeeigenen Liegenschaft Nr. 199/2. Die gegenständliche Liegenschaft der Gemeinde Vandans grenze unmittelbar an sein Grundstück Nr. 200/3 an. Mit dem Zukauf dieser beantragten Teilfläche ergebe sich eine sinnvolle Grenzbegradigung. Darüberhinaus lasse sich die Einfahrt in die neuerstellte Garage besser gestalten. Nach eingehender Beratung sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für einen Verkauf dieser beantragten Teilfläche an den Antragsteller unter nachstehenden Bedingungen aus: a) Der Kaufpreis pro Quadratmeter wird mit S 500, -- festgelegt. Darüberhinaus sind sämtliche Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten zur Gänze vom Antragsteller zu tragen. b) Das westseitig an der sogenannten Dielstraße, Gst.Nr. 2204, erstellte Muldenpflaster befindet sich derzeit teilweise auf der Liegenschaft 200/3 des Antragstellers. Die durch das gegenständliche Muldenpflaster beanspruchte Grundstücksfläche im Bereich des Gst.Nr. 200/3 ist an das öffentliche Gut um S 120, -- pro Quadratmeter abzutreten. Die daraus resultierenden Vermessungs- und Verbücherungskosten werden von der Gemeinde Vandans übernommen. 5. Das von den Antragstellern am 18. April 1994 eingebrachte Ansuchen um Umwidmung des Gst.Nr. 1434/4 mit 621 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Anhand weiterer Planunterlagen erläutert der Bürgermeister sodann die örtliche Situation und weist darauf hin, daß die gegenständliche Umwidmung sowohl in nördlicher als auch in östlicher Richtung Lückenwidmungen erforderlich mache. Die antragsgemäße Umwidmung des neugebildeten Gst.Nr. 1434/4 widerspreche den Zielvorstellungen des Raumplanungsgesetzes nicht und befinde sich inmitten bereits bebauter Liegenschaften. Eine positive Erledigung des gegenständlichen Antrages sei daher durchaus vertretbar. In der darauffolgenden Debatte schließen sich die Anwesenden der Meinung des Vorsitzenden an und beschließen in weiterer Folge einstimmig die antragsgemäße Umwidmung von 621 m2 aus dem Gst.Nr. 1434/2 und die amtswegige Umwidmung des Gst.Nr. 1434/2 mit 1030 m2, des Gst.Nr. 1434/3 mit 773 m2, die Umwidmung von ca. 1850 m2 aus dem Gst.Nr. 1434/1 sowie die Umwidmung von ca. 70 m2 aus dem Gst.Nr. 1438/1 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet. -46. Der vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 13. Juli 1994 einstimmig beschlossene Nachtrags-Voranschlags-Entwurf für das Jahr 1994 wird vom Vorsitzenden und dem anwesenden Gemeindekassier erläutert. Im Detail sieht dieser Mehraufwendungen gegenüber dem Voranschlag bei der Voranschlagsstelle 811 0512 in Höhe von S 6.000.000, -- vor. Diese Mehraufwendungen werden durch Mehreinnahmen bei der Voranschlagsstelle 811 3462 gedeckt. Der gegenständliche Nachtrags-Voranschlag für das Jahr 1994 wird daraufhin einstimmig genehmigt. 7. Vom Bürgermeister wird eingangs festgestellt, daß eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses 1993 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zeitgerecht zugegangen ist. Demzufolge wird auf eine detaillierte Verlesung des Rechnungsabschlusses verzichtet. Über Ersuchen des Vorsitzenden verliest GV Manfred Vallaster als Obmann des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 12.7.1994 stattgefundene Überprüfung der Kassagebarung. Es wurden dabei keinerlei Mängel festgestellt; einige Anregungen und Feststellungen sind im internen Prüfungsbericht, welcher ebenfalls verlesen wird, festgehalten. In weiterer Folge ergibt sich über diesen internen Prüfungsbericht eine sachliche Diskussion, bei der insbesondere der Bürgermeister zu den einzelnen Empfehlungen und Anregungen Stellung nimmt. Sowohl der Obmann des Prüfungsausschusses als auch Bürgermeister Burkhard Wachter sprechen sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold als auch der Mitarbeiterin Anneliese Schoder Dank und Anerkennung für die tadellose Führung der Gemeindekassa aus. Sodann werden vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier noch einige wenige Fragen zu den wesentlichsten Voranschlagsabweichungen beantwortet. In getrennten Abstimmungen werden sodann dem Gemeindekassier Wolfgang Brunold einstimmig die Entlastung erteilt und der Rechnungsabschluß 1993 in der vorgelegten Abfassung einstimmig genehmigt. 8. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 9. Unter Punkt "Anfälliges" ergreift Friedericke Feurstein das Wort und bedankt sich namens des Krankenpflegevereines Außermontafon für die von der Gemeinde Vandans gewährte Spende und deren Beitritt als ordentliches Mitglied zum Krankenpflegeverein Außermontafon. GV Manfred Vallaster bittet den Vorsitzenden um Auskunft, ob hinsichtlich der Anschaffung einer Tragkraftspritze mit der Freiwilligen Feuerwehr bereits ein Gespräch stattgefunden habe. In seiner Antwort weist der Bürgermeister darauf hin, daß die Freiwillige Feuerwehr, vertreten durch deren Kommandant Günter Blenke, zwischenzeitlich das gegenständliche Ansuchen um Anschaffung einer Tragkraftspritze zurückgezogen habe. Weiters bringt GV Manfred Vallaster zum Ausdruck, daß der am 27.6.1994 stattgefundene Tourismus-Informationsabend seine Erwartungen nur teilweise erfüllt habe. Insbesondere habe man bei diesem TourismusInformationsabend den Eindruck gewinnen können, daß zwischen dem -5Hotelier Helmut Tschabrun und dem Leiter des Tourismusbüros eine Disharmonie vorherrsche. Seiner Meinung nach solle der Bürgermeister die beiden Vorgenannten zu einem klärenden Gespräch einladen. Der Bürgermeister verspricht seinerseits die Anregung aufzugreifen und dieses klärende Gespräch zu arrangieren. GV Ernst Stejskal ersucht letztlich um Auskunft, wer für die baupolizeiliche Genehmigung des Wohnhausneubaues von Alexander Dobler verantwortlich sei. In seiner Antwort weist der Vorsitzende darauf hin, daß er als Baubehörde erster Instanz für diese Baubewilligung zuständig und diese auch von ihm erteilt worden sei. Die gegenständliche Baubewilligung basiere jedoch auf einem positiven Gutachten des von der Gemeinde Vandans bestellten Sachverständigen. 10. Der Vorsitzende erinnert vorab an die bereits in der Sitzung am 16. Juni 1994 stattgefundene Grundsatzdiskussion. In Anlehnung an diese beschließt die Gemeindevertretung nach kurzer Beratung mit 17 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: GV Florentin Salzgeber und GR Gottfried Schapler) die Einführung einer generellen 40 km/h-Beschränkung auf allen öffentlichen Straßen im Ortsgebiet mit Ausnahme der Landesstraße L 83. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 0.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: