19610219_GVE011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:34
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1961-02-19
Erscheinungsdatum 1961-02-19
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift Aufgenommen am Sonntag, den 19. Feber 1961 im Schulhaus Vandans über die stattgefundene 11. Gemeindevertretungssitzung. TAGESORDNUNG : 1. Genehmigung der Niederschrift der 10. Gemeindevertretungssitzung 2. Bericht über die Ärzteausschreibung 3. Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 3.2.61 hinsichtlich der Bedingungen zur Flüssigmachung der 300.000.- S Orgelspende in Verbindung mit der Grundbeistellung zum Gemeindehausbauvorhaben. 4. Vergabe der statischen Berechnungen für das Gemeindehaus 5. Verpflichtserklärung im Sinne des § 93 der neuen StVo 1960 6. Grundtrennungsbewilligung für Geschw. Schoder HNr. 5 --- o --Anwesend waren : der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 12 Gemeindevertreter; Ersatz für den als krank entschuldigten GV Dietrich Karl war Mangeng Anton. Vorsitzender : Bürgermeister BITSCHNAU Alfons --- o --- zur Tagesordnung: zu 1.) Der Inhalt der verlautbarten 10. Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den einzelnen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. zu 2.) Der Bürgermeister berichtete, daß sich 3 Ärzte für Vandans interessieren und zum Zwecke der Augenscheinnahme nächstens eintreffen werden. zu 3.) In schriftlicher Abstimmung wurde der Vereinbarungsvertrag vom 16.2.61 zwischen Gemeinde Vandans und Pfarrpfründe betreffend Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 3.2.61 mit 10 JA, 3 LEER und 2 NEIN-Stimmen beschlußmäßig angenommen. Demnach wurde mit Zustimmung der Administratur in Feldkirch vereinbart, daß die Gemeinde in Anerkennung der Kostenübernahme für die neue Orgel mit S 300.000.folgendes Entgegenkommen im Interesse des Gemeindehausbauvorhabens beanspruchen wird: a) Die Pfarrpfründe hat kostenlos maximal 5 ar Boden excl. entsprechender einmaliger Befestigung, die zu Lasten der Gemeinde geht, abzutreten. Der Grund kann wahlweise beansprucht werden, jedoch wird die Breite im Winkel des Zugangs weges und der L.Str.II.O.Nr. 189 mit 7.- m fixiert. b) Die Pfarrpfründeräumen dem Gemeindehausbauvorhaben nördl. zur künftigen Grundgrenze eine unentgeltliche und totale Bauabstandsnachsicht ein. c) Der bestehende Widumstall kann durch die Gemeinde nach Fertigstellung des unter d) bezeichneten Bauvorhabens abgetragen und verwendet werden. -2- d) Vor Entfernung des Widumstalles ist ostwärts an das Pfarrhaus in der ganzen Länge ein erdgeschossiges Bauwerk in Massivbauweise mit den Innenmaßen 2.10 x 3.- m von der Gemeinde kostenlos zu erstellen. Die genaue Beschreibung des Baukörpers ist im oa. Vertrag festgehalten. Diese gemeindlichen Leistungen sind jedoch mit 50.000.- S begrenzt. Der zeitlich mögliche Einsatz von Gemeindearbeitern zur Baudurchführung wurde bewilligt. zu 4.) Die Angebote der Statiker zum Gemeindehausbau wurden bekanntgegeben. Der Gemeinderat wird beauftragt mit einem der Interessenten einen Vertragsabschluss zu tätigen, wobei die Mitwirkung von Dipl. Ing. Ehrle, Tschagguns gewünscht wird. zu 5.) Im Sinne des Rundschreibens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 30.1.61 wurde einstimmig beschlossen, die gem. § 93 Abs. 1 der StVo 1960 den Anrainern an Straßen und Wegen entlang des Bereiches "Innerort" angelastete Verpflichtung der Säuberung und Streuung von 1.- m breitem Straßengrund gemeindlicherseits abzunehmen. 6.) Das Grundtrennungsansuchen der Geschw. Schoder, Vandans 5 im Sinne des Teilungsplanes von Ing. Cons. f. WV Theodor Rümmele vom 11.4.60 GZ. 1183 (Neubau Geschäftshaus Koller) wurde einstimmig genehmigt. --- o --Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf Grund solcher Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 2 Gde.Ordnung 1935 offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im Falle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - Schluß der Sitzung um 9.30 Uhr gez. Bürgermeister [Samt Unterschrift.]