19750503_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:36
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1975-05-03
Erscheinungsdatum 1975-05-03
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift über die am Samstag, den 3. Mai 1975, um 15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in Vandans stattgefundene konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG 1) 2) 3) im Feststeilung der Beschlußfähigkeit gem. § 38 GG Angelobung der Gemeindevertreter (§ 32 GG) Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes Sinne des § 49 GG 4) Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 50 GG) nach den schriftlich eingegangenen Vorschlägen der Parteien 5) Wahl des Bürgermeisters gem. § 55 GG 6) Wahl des Vizebürgermeisters (§ 56 GG) Anwesend waren: LORÜNSER Hermann FPÖ SCHODER Ernst FPÖ BOTT Alfons FPÖ TSCHOFEN Josef FPÖ MAIER Hermann FPÖ GRASS Reinhard FPÖ ALGE Edwin FPÖ NEHER Franz FPÖ WACHTER Edwin FPÖ ABSEHER Alfred OVP BITSCHNAU Hans ÖVP SCHAPLER Gottfried ÖVP NEHER Paul ÖVP TAGWERKER Paul ÖVP TSCHABRUN Heinz ÖVP STEJSKAL Ernst jun, SPÖ. FUSSENEGGER Josef SPÖ MATHIS Hugo KPÖ Den Vorsitz führte Bgm. Vonier Oskar als Gemeindewahlleiter Zur Tagesordnung: 1) Der Vorsitzende Bgm., Vonier Oskar eröffnete um 15„oo Uhr die Sitzung, begrüßte die Anwesenden, auch die Zuhörer, und stellte die Beschlußfähigkeit fest. Er dankte den vollzählig Erschienenen -2für ihr Kommen und beglückwünschte die Gemeindevertreter zu ihrer Wahl. Er erläuterte die Bestimmungen des Gemeindegesetzes hinsichtlich der konstituierenden Sitzung und brachte im besonderen das Rundschreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz 17.04.75 sowie den Erlaß der Landesregierung v, 22.4.75 Zl. Ib-13/75 hinsichtlich der Wahl bzw. Aufteilung der zu besetzenden Stellen im Gemeindevorstand zur Kenntnis. 2) Die anwesenden Gemeindevertreter gelobten dem Vorsitzenden, die Verfassung, sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, die Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. 3) Über Antrag von Bott Alfons FPÖ wurde durch Handerheben einstimmig beschlossen, vier Gemeinderäte zu wählen. Gem. dem unter Pkt. 1 zit. Erlaß der Landesregierung wurde abweichend der bisherigen Übung durch das Los entschieden, daß die FPÖ den 1, und 30, sowie die ÖVP den 2. und 4., Gemeinderat in den Gemeindevorstand entsendet. Als Stimmenzähler wurden Maier Hermann FPÖ und Abseher Alfred ÖVP gewählt. 4) a) Im Sinne des schriftlich eingebrachten Vorschlages der FPÖ-Fraktion wurden folgende Herren als Gemeinderäte vorgeschlagen: Lorünser Hermann und Schoder Ernst. Die Stimmenauszählung erbrachte bei den einzelnen Wahlgängen folgendes Ergebnis: 16 Stimmen für Lorünser Hermann als 1. GR 2 Stimmen leer 14 Stimmen für Schoder Ernst als 3. GR 4 Stimmen leer b) Von der Österreichischen Volkspartei wurden Schapler Gottfried und Bitschnau Hans schriftlich vorgeschlagen. In der schriftlichen Abstimmung wurde folgendes Ergebnis festgestellt: 12 Stimmen für Schapler Gottfried als 2. GR 6 Stiimmen leer -314 Stimmen für Bitschnau Hans als 4. GR 4 Stimmen leer Alle vier Gemeinderäte dankten für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen und erklärten, die Wahl anzunehmen. 5) Über Antrag der FPÖ-Fraktion brachte Lorünser Hermann den nicht der Gemeindevertretung angehörigen bisherigen bewährten Bürgermeister Vonier Oskar wieder als Bürgermeister für die kommenden 5 Jahre in Vorschlag. Von Schapler Gottfried ÖVP ebenfalls der bisherige Bgm„ Vonier Oskar vorgeschlagen. Die anschließende schriftliche Wahl erbrachte folgendes Ergebnis: alle 18 Stimmen für Vonier Oskar Somit ist Vonier Oskar wieder als Bürgermeister für die kommenden 5 Jahre gewählte Mit Ausnahme des Stimmrechtes im Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung stehen ihm alle übrigen Rechte und Pflichten zu. Der neugewählte Bürgermeister erklärte, die Wahl anzunehmen und dankte für den einmütigen Vertrauensbeweis. Gleichzeitig hat er gegenüber der Gemeindevertretung das Gelöbnis gem. § 32, Abs. 1 GG abgelegt. 6) Unter dem Vorsitz des neugewählten Bürgermeisters Vonier Oskar brachte Maier Hermann von der FPÖ-Fraktion Lorünser Hermann als Vizebürgermeister in Vorschlag. Der anschließende schriftliche Wahlgang brachte: 16 Stimmen für Lorünser Hermann 2 Stimmen leer Lorünser Hermann dankte ebenfalls für das Vertrauen und erklärte, die Wahl anzunehmen. Bürgermeister Vonier Oskar ergriff nach Beendigung der Wahlhandlungen das Wort und dankte nochmals für den einmütigen Vertrauensbeweis. Er beglückwünschte den Vizebürgermeister und betonte, daß es ihm eine Beruhigung sei, wiederum Hermann Lorünser als Vizebürgermeister mit 20jähriger Erfahrung zur Seite zu haben. Ebenso beglückwünschte er die neugewählten Gemeinderäte. Den scheidenden Gemeindevertretern dankte er im Namen der Gemeinde für die aufopferungsvolle Tätigkeit, die sie in den vergangenen 5 Jahren geleistet haben. Er betonte, daß es sein ehrlicher Wille sei, die Aufgaben des Bürgermeisters unparteiisch nach bestem -4Wissen und Können zum Nutzen der Gemeinde zu lösen. Die vielfältigen überörtlichen Aufgaben der kommenden Jahre seien von den Parteien bereits in der Wahlwerbung angesprochen worden. Die Volksvertreter werden neben ihrer verantwortungsvollen Entscheidungspflicht immer mehr Mittler zwischen Gemeindestube und Bevölkerung sein müssen. Er glaube aber sicher, daß wenn wir Achtung zum Mitmenschen haben und uns mit der ganzen Energie den Sachproblemen widmen, in den kommenden 5 Jahren wieder nutzbringende Arbeit geleistet werden könne. Es möge ein gutes Omen sein, daß diese 1. Sitzung der neuen Gemeindevertretung in beispielhafter Harmonie abgelaufen sei. Er wünschte den Mandataren und der ganzen Bevölkerung Gesundheit und Gottes Segen und bat um aufrechte und ehrliche Mitarbeit zum Wohle der HEIMAT. - Ende der ersten und konstituierenden Sitzung um 15.30 Uhr Diese Wahl des Gemeinderates kann von jedem hiebei Wahlberechtigten binnen einer Woche nach ihrer Durchführung wegen unrichtiger Ermittlung des Wahlergebnisses oder wegen gesetzwidriger Vorgänge im Wahlverfahren, die auf das Wahlergebnis von Einfluß waren, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich angefochten werden; über die Anfechtung entscheidet die Bezirkswahlbehörde Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Unterschriften: