19961227_GVE019

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:38
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-12-27
Erscheinungsdatum 1996-12-27
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 27. Dezember 1996 Niederschrift aufgenommen am 27. Dezember 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 19. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 16. Dezember 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Wolfgang Violand, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer und Gerhard Flatz Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 18.00 Uhr die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter sowie den Schriftführer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 13) zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. November 1996 2. Entscheidung zu den nachstehenden Ansuchen um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von a) Markus und Gabriele Blenke, Vandans, Zwischenbach 110 b) Wohnbau GesmbH, Bludenz, Bahnhofstraße 8 3. Entscheidung zum Antrag der Eheleute Walter und Regine Seifert, Bürs, Rudigierstraße 8, um die Bewilligung zur Verlegung eines Stromkabels im Bereich der öffentlichen Gemeindestraße, Gst.Nr. 2262 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 10. Dezember 1996 5. Genehmigung eines Optionsvertrages mit dem Union-Tennisclub Vandans 6. Entscheidung zur beabsichtigten Generalsanierung des gemeindeeigenen Wohnhauses Nr. 10 7. Ergänzungswahlen in den Prüfungsausschuß gemäß § 52 des Vorarlberger Gemeindegesetzes 8. Genehmigung von diversen Landwirtschaftsförderungen 9. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 1997 gemäß § 73 des Vorarlberger Gemeindegesetzes -2- 10. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 1997 11. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Behindertengesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Sozialhilfegesetzes d) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes e) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes (Pflegegeld) f) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes g) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes (Gleichbehandlung) h) ein Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern 12. Berichte und Allfälliges 13. Änderung des Flächenwidmungsplanes: Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Umwidmung der Gst.Nr. 497/1, 659/2, 671/3, 674/1, .202 und .994 sowie Teilflächen der Gst.Nr. 472, 495, 496 und 499 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Betriebsgebiet Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. November 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Korrektur im 2. Absatz auf Seite 6 einstimmig genehmigt: Josef Maier begrüßt in seiner Wortmeldung die beabsichtigten Investitionen ausdrücklich. Seiner Meinung nach sei erfreulich, nicht wie viele andere Gemeinden über eine Verlustabdeckung sondern über neue Investitionen diskutieren zu können. Nachdem sowohl vom Bund, vom Land als auch von der Vorarlberger Illwerke AG als Aktionärin verbindliche Finanzierungszusagen zum 4. Sonderinvestitionsprogramm bereits vorliegen, erachte er die Aufwendungen der Montafoner Gemeinden als vertret- und annehmbar. 2. Nach kurzer Erläuterung der zur Entscheidung anstehenden Ansuchen wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigungen werden ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Durch Verlesung bringt der Vorsitzende den Anwesenden das Ansuchen der Eheleute Walter und Regine Seifert vom 2. Dezember 1996 zur Kenntnis. Die Antragsteller erbitten darin die Einräumung eines Leitungsrechtes zur Verlegung eines Stromkabels in der öffentlichen Wegparzelle, Gst.Nr. 2262. Einstimmig genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung nach kurzer Beratung die Einräumung des beantragten Leitungsrechtes und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Mit der Gemeinde Vandans als Verwalterin des öffentlichen Gutes ist ein entsprechendes Vertragswerk abzuschließen. Die daraus resultierenden Kosten haben zur Gänze die Berechtigten zu tragen. -3- b) Die Querung der öffentlichen Wegparzelle hat nach Möglichkeit mittels Durchpressung und zwar in einer Tiefe von mindestens 0, 80 m zu erfolgen. Auf bestehende Leitungen ist hiebei Rücksicht zu nehmen. c) Sollte, aus welchen Gründen immer, eine spätere Umlegung dieses Stromkabels erforderlich werden, haben die Kosten hiefür die Berechtigten bzw. ihre Rechtsnachfolger zu tragen. d) Beschädigungen am Stromkabel, auch wenn diese aus einer Benützung dieser öffentlichen Wegparzelle resultieren, sind von den Antragstellern auf ihre Kosten zu beheben. e) Die öffentliche Wegparzelle bzw. die angrenzenden Grundstücke sind unverzüglich nach Abschluß der Durchpressung dem Urzustand entsprechend instandzusetzen. 4. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses, Peter Scheider, die am 10. Dezember 1996 getroffenen Empfehlungen. Dipl.Ing. Alois Kegele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, daß der Empfehlung gemäß Punkt 2) der Tagesordnung nur dann zugestimmt werden könne, wenn vom Veranstalter der Vandanser Pferdesporttage dem Gemeindeamt nach Abschluß der Veranstaltung eine Abrechnung mit sämtlichen Einnahmen und Ausgaben vorgelegt werde. Dieses Ansinnen wird einhellig begrüßt. Ohne weitere Debattenbeiträge werden sodann die vom Sport-, Vereins- und Jugendausschuß geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. 5. Der Bürgermeister erinnert vorab an die in diesem Zusammenhange bereits stattgefundenen Beratungen innert der Gemeindevertretung und zwar am 31. März 1994 und am 28. Dezember 1995. Die Gemeindevertretung habe damals beschlossen, dem Union- Tennisclub Vandans unter bestimmten Bedingungen und Auflagen die für eine zukünftige Erweiterung der Tennisanlage erforderliche Grundfläche im Ausmaß von 1330 m2 aus den Gst.Nr. 12/3 und 450/6 unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nachdem es sich bei der Einräumung eines derartigen Gebrauchs- bzw. Nutzungsrechtes um die Einräumung einer persönlichen Dienstbarkeit handle, habe Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz in weiterer Folge den Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages empfohlen. Da jedoch der Union-Tennisclub Vandans derzeit keinen Bedarf an der Einräumung der Dienstbarkeit habe, schlage Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz vor, vorerst einen sogenannten Optionsvertrag abzuschließen, das heißt, dem Union-Tennisclub Vandans den zukünftigen Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren anzubieten. Mit einer solchen Option werde dem Union-Tennisclub Vandans das Recht eingeräumt, die vertragliche Zusicherung einer Dienstbarkeit des Gebrauchs in Wirksamkeit zu setzen. Es stehe im Ermessen des Union-Tennisclub Vandans, ob und wann innerhalb des Optionszeitraumes er von dieser Option auch tatsächlich Gebrauch mache. Der von Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz erarbeitete Optionsvertrag wird in der Folge vom Bürgermeister verlesen und den Anwesenden hiermit zur Kenntnis gebracht. Josef Tschofen spricht sich in seiner Wortmeldung gegen den Abschluß eines solchen Optionsvertrages aus. Zum einen sei der Abschluß eines solchen Optionsvertrages mit nicht unbeachtlichen Kosten verbunden, zum anderen werde man hinkünftig in allen ähnlichen Fällen ebenfalls solche Verträge abschließen müssen. Seiner Meinung nach liege eine klare Beschlußfassung der Gemeindevertretung vor. Bei entsprechendem Bedarf könne der Union-Tennisclub Vandans jederzeit auf diese Beschlußfassung zurückgreifen. -4- Bgm. Burkhard Wachter und Gottfried Schapler befürworten den Abschluß eines solchen Optionsvertrages und in weiterer Folge den Abschluß eines entsprechenden Dienstbarkeitsvertrages. Die Umsetzung der von der Gemeindevertretung seinerzeit gefaßten Beschlüsse setze zwangsläufig den Abschluß eines entsprechenden Vertrages mit dem Union-Tennisclub Vandans voraus. Nachdem der Union-Tennisclub Vandans derzeit bzw. kurzfristig diese Grundfläche der Gemeinde für die Erweiterung der Tennisanlage noch nicht benötige und diese bis auf weiteres als Parkfläche genützt werde, sei der Abschluß eines solchen Optionsvertrages durchaus gerechtfertigt. Vbgm. Franz Egele schließt sich den Meinungen der beiden Vorredner an. Seiner Auffassung zufolge sollen jedoch, abweichend vom vorliegenden Entwurf, die Vertragskosten je zur Hälfte von den Vertragsparteien getragen werden. Mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Josef Tschofen) genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann den Abschluß des von Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz erarbeiteten Optionsvertrages, wobei abweichend vom Vertragsentwurf die Kosten des Vertrages je zur Hälfte getragen werden sollen. 6. Mit Beschluß vom 4. April 1996 habe der Gemeindevorstand, so der Vorsitzende in seinen Ausführungen, das ortsansäßige Planungsbüro Ing. Thomas Hepberger mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und einer Umplanung des gemeindeeigenen Wohnhauses Nr. 10 beauftragt. Nachdem vom Planer in weiterer Folge mehrere Varianten erarbeitet worden seien, habe sich der Gemeindevorstand in der Sitzung am 5. Juni 1996 für die Schaffung zweier Wohnungen mit je 93 m2 Nutzfläche ausgesprochen. Zwischenzeitlich habe der von der Gemeinde beauftragte Planer eine Baukostenübersicht vorgelegt, die für den Umbau bzw. die Gesamtsanierung Nettokosten in Höhe von S 2.657.000, - ausweise. Einer mündlichen Zusage zufolge gewähre das Land Vorarlberg zu diesen Aufwendungen einen Annuitätenzuschuß, wobei die endgültige Höhe allerdings erst nach einem Lokalaugenschein festgelegt werde. Die Finanzierung dieser Wohnhaussanierung sei jedenfalls aber mit entsprechenden Darlehensaufnahmen beabsichtigt, wobei das Althaussanierungs-Darlehen vermutlich 1, 2 Mio. S betragen werde. Aus den zu erwartenden Mieteinnahmen (S 12.000, - bis S 14.000, - pro Monat) müsse die Rückzahlung dieser erforderlich werdenden Darlehensaufnahmen möglich sein, sodaß diese Aufwendungen den ordentlichen Haushalt nicht oder nur unwesentlich belasten werden. Die direkte Umsetzung der Sanierungsarbeiten solle aus Gründen der Einfach- und Zweckmäßigkeit in enger Zusammenarbeit mit dem Bauausschuß erfolgen. Zu diesem Zwecke solle diesem eine entsprechende Beschluß- und Vergabekompetenz eingeräumt werden. In der darauffolgenden Generaldiskussion genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig die unverzügliche Inangriffnahme dieser beabsichtigten Generalsanierung und räumen dem Bauausschuß die für alle Entscheidungen in dieser Bauangelegenheit erforderliche Beschluß- und Vergabekompetenz ein. 7. Kurz und bündig verweist der Bürgermeister in seinen Ausführungen auf die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Vandans in der Zeit vom 6. bis 13. August 1996. In diesem Zusammenhange habe die Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung unter anderem festgestellt, daß dem von der Gemeindevertretung gewählten Prüfungsausschuß nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern angehöre. Derzeit umfasse der Prüfungsausschuß lediglich drei Personen und zwar Dipl.Ing. Alois Kegele, Josef Maier und Gerhard Flatz. Gemäß § 51 Abs. 4 des Gemeindegesetzes müsse dieser Prüfungsausschuß richtigerweise aber mindestens fünf Personen umfassen. Aus diesem Grunde habe er die beiden Oppositionsparteien ersucht, zusätzlich zu den bisherigen Personen je ein weiteres Mitglied namhaft zu machen. -5- Namens der ÖVP-Fraktion bringt Dipl.Ing. Alois Kegele in weiterer Folge Alois Neher als zusätzliches Mitglied im Prüfungsausschuß in Vorschlag. Für die SPÖ-Fraktion nominiert Gerhard Flatz die Person Wolfgang Fussenegger als weiteres Mitglied in den Prüfungsausschuß. Der Erweiterung des Prüfungsausschusses um die beiden vorgenannten Personen wird daraufhin einstimmig zugestimmt. 8. Zur Förderung der örtlichen Landwirtschaft beschließt die Gemeindevertretung einstimmig bis auf weiteres nachstehende Regelungen: a) Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung. b) Die Anschaffung für einen Herdebuchstier (bis maximal S 70.000, zuzügl. Mehr- wertsteuer) sowie die Kosten für dessen Haltung werden zur Gänze von der Gemeinde Vandans getragen. c) Die Aufwendungen des Viehzuchtvereines für die monatlichen Milchprobearbeiten trägt ebenfalls zur Gänze die Gemeinde Vandans. d) Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit werden 40 m3 Wasser kostenlos gewährt. e) Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich die Wasseranschlußgebühr um 75 %. 9. Anhand einer Zusammenstellung über die Steuereinnahmen der Jahre 1985 bis 1995 verdeutlicht der Vorsitzende, daß sich die finanzielle Situation der Gemeinde im vergangenen Jahr weiter verschlechtert habe. Der permanente Rückgang an gemeindeeigenen Steuern, insbesondere der Entfall der bisherigen Gewerbesteuer, treffe die Gemeinde Vandans besonders hart. Dieser finanziellen Situation entsprechend beinhalte das Budget für das Jahr 1997 folglich nur unbedingt notwendige Ausgaben und beschränke sich somit auf sogenannte „Pflichtausgaben". In seiner Sitzung am 16. Dezember 1996 habe sich der Gemeindevorstand bereits eingehend mit dem gegenständlichen Voranschlags-Entwurf auseinandergesetzt. Wie der betreffenden Niederschrift entnommen werden könne, habe der Gemeindevorstand eine Vielzahl von Vorschlägen und Anregungen geäußert. In Summe sei dem Voranschlags-Entwurf letztlich einstimmig zugestimmt worden, nachdem die Ansätze unter Berücksichtigung sparsamster und wirtschaftlicher Haushaltsführung erarbeitet worden seien. Vom Gemeindekassier und dem Vorsitzenden werden in weiterer Folge dann die wesentlichsten Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages erläutert. Über Antrag der ÖVP-Fraktion werden die Aufwendungen bei der Haushaltsstelle 1/063 729 (Städtekontakte und Partnerschaft) von S 70.000, - auf S 40.000, - reduziert. Darüberhinaus soll bei der Haushaltsstelle 2/853 346 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1, 4 Mio. S berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll die Haushaltsstelle 2/840 001 von 1, 6 Mio. S auf S 0, " berichtigt werden. Die vom Gemeindevorstand mitbeschlossenen Gebühren und Abgaben für das Jahr 1997 werden einstimmig bestätigt und die in diesem Zusammenhange erforderlichen Verordnungen genehmigt. Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann einstimmig den Voranschlag für das Jahr 1997 mit Einnahmen und Ausgaben in der Größenordnung von S 70.215.000, -. 10. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge beinhalte der Dienstpostenplan für das Jahr 1997 insgesamt 22 Dienstposten. Dieser gegenständliche Dienstpostenplan enthalte unter anderem 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte in handwerklicher Verwendung, 2 teilzeitbeschäftigte Angestellte der Nicht-Hoheitsverwaltung, 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte -6- der Hoheitsverwaltung, 1 Witwe nach einem verstorbenen Gemeindebeamten sowie die teilweise Freistellung des Bürgermeisters. Dem vorgelegten Dienstpostenplan wird von den Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig zugestimmt. 11. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: Wolfgang Violand) zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. Wolfgang Violand begründet seine Gegenstimme damit, daß alle diese Gesetzesänderungen mit Mehrbelastungen für die Gemeinden verbunden seien. Seiner Meinung nach müsse man sich vermehrt gegen solche Mehrbelastungen der Gemeinden zur Wehr setzen. 12. Der Bürgermeister berichtet, daß - vom Stand Montafon nunmehr eine Abrechnung über den Neubau des Standesgebäudes vorgelegt worden sei. Diese Abrechnung weise GesamtHerstellungskosten von S 28.932.441, - auf. Unter Berücksichtigung der genehmigten Zusatzleistungen in Höhe von S 1.533.108, - weise diese Abrechnung gegenüber der Kostenschätzung vom Oktober 1993 eine Abweichung von S 1.651.149, - oder 6, 03 % auf. - am 22. Dezember 1996 von Claudia Vonier ein Schreiben eingelangt sei, in dem sich diese bei der Gemeindevertretung für die breite Unterstützung aus Anlaß des Ablebens von Oskar Vonier bedankt habe. - die Gemeinde Vandans bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz um die Wiedererteilung der Baubewilligung und der Errichtungsbewilligung zur weiteren Verwendung des Bewegungsraumes im Untergeschoß des Kindergartens als Gruppenraum beantragt habe. Anläßlich der kommissionellen Verhandlung am 23. Dezember 1996 habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dem Begehren der Gemeinde Vandans entsprochen und die Verwendung des Bewegungsraumes als Gruppenraum um weitere zwei Jahre (Ende Kindergartenjahr 1997/98) gestattet. Von der anwesenden Kindergarteninspektorin sei in diesem Zusammenhange jedoch unmißverständlich zum Ausdruck gebracht worden, daß einer solchen Nutzung des Bewegungsraumes letztmalig zugestimmt und die Gemeinde dringend ersucht werde, eine vertretbare Alternative bis zum Ablauf dieser Genehmigung zu finden. Unter Punkt „Allfälliges" bedankt sich Gerlinde Linder für die Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters und das in diesem Zusammenhange erhaltene Präsent der Gemeinde. Darüberhinaus ersucht sie um bestmöglichste Unterstützung der am 5. Jänner 1997 in der Rätikonhalle stattfindenden Kabarett-Veranstaltung mit „Muckenstruntz & Bamschabl". Josef Maier regt in seiner Wortmeldung an, hinkünftig sämtliche Sitzungsniederschriften doppelseitig zu kopieren. Damit könne einerseits die riesige Papierflut einigermaßen eingedämmt werden, andererseits lasse sich damit vermutlich nicht unerheblich Porto einsparen. 13. Das von der Vorarlberger Illwerke AG eingebrachte Ansuchen vom 17. Dezember 1996 wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ist im Zusammenhang mit dem Joint- Venture zwischen der Vorarlberger Illwerke AG und der Firma Erne die Errichtung und der Betrieb von Fertigungshallen auf Illwerke-Grundstücken im Bereich des „Umschlagplatzes" vorgesehen. Für die Beantragung der erforderlichen Bewilligungen ist eine Umwidmung der im Bereich des Umschlagplatzes gelegenen Grundstücke Nr. 497/1, 659/2, 671/3, 674/1, .202 und .994 sowie Teilflächen der Gst.Nr. 472, 495, 496 und 499 erforderlich. -7- In der recht eingehenden Beratung begrüßen alle Anwesenden einhellig die beabsichtigte Errichtung dieser Fertigungshallen auf dem „Umschlagplatz" und bescheinigen diesem unübersehbare Vorteile, insbesondere in punkto Erschließung, geringe Einsehbarkeit, die bisherige Nutzung als Betriebsgebiet, keine unmittelbaren Anrainer etc. Angesichts der vorerwähnten Vorteile des Standortes und der positiven Auswirkungen auf die Arbeitsplatz-Situation in Vandans genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin einstimmig die Umwidmung der Gst.Nr. 497/1, 659/2, 671/3, 674/1, .202 und .994 sowie Teilflächen der Gst.Nr. 472, 495, 496 und 499 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Betriebsgebiet (Kategorie I). Nachdem nordseitig einzelne Liegenschaften die „Rote Zone" des Auenlatsch- bzw. Rellsbaches tangieren, soll die endgültige Festlegung des Betriebsgebietes im nördlichen Bereich im Einvernehmen mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, dem Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung sowie den Antragstellern erfolgen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und wünscht allen Anwesenden, verbunden mit dem Dank für die sachliche, faire und konstruktive Zusammenarbeit, ein gesundes und erfolgreiches Jahr 1997. Die Sitzung wird um 21.25 Uhr geschlossen. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: -8- Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung 1997 Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1996 1997 1997 Bezeichnung 1997 1997 in 1000 S S in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 708 605.000, 00 VERWALTUNG 5872 5.756.739, 84 366.099, 90 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT 51 431.017, 95 202.919, 93 0 90.000, 00 ALLGEMEINE 1 ÖFFENTLICHE 35.000, 50 UND SICHERHEIT 595 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 2208 2.237.000, 00 36.200, 00 WISSENSCHAFT 7952 7.519.319, 39 715.676, 12 2 UNTERRICHT, 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS 42 55.000, 00 3 KUNST, KULTUR KULTUS SPORT UND 1110 1.311.413, 31 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG 981 186.000, 00 30.000, 00 WOHNBAUFÖRDERUNG 4726 4.550.843, 83 412.100, 00 5 GESUNDHEIT 2.651.501, 21 37 237.000, 00 4 SOZIALE UND 5 GESUNDHEIT 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 2503 2.830.000, 00 5.623.448, 32 77.297, 45 2676 6 STRASSEN- UND BAU, VERKEHR 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 352 420.000, 00 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 3468 3.258.297, 47 5681 7 8 DIENSTLEISTUNGEN 27693 7.935.000, 00 17.298.000, 00 8 DIENSTLEISTUNGEN 28876 8.018.526, 80 9.210.378, 20 9 FINANZWIRTSCHAFT 28339 27.303.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 1958 2.414.310, 64 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 62914 43.135.912, 88 17.454.000, 00 62914 41.861.799, 71 11.138.842, 50 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten Erlös von 1 Grundvermögen 1 --170.000, 90 Erwerb von 1 Grundvermögen 164 --- Erlös von 2 Verwaltungsrealitäten Verwaltungsrealitäten 150 ----- Erlös von 3 Betriebsrealitäten 9768 Betriebsrealitäten 15677 Erwerb und Bau von --3.216.000, 00 3 --- 12.000.000, 00 Erlös von 4 Verwaltungsmobilien 5 Verwaltungsmobilien 381 ----- 689.000, 00 Erlös von 5 Betriebsmobilien Betriebsmobilien 81 6 Erlös von Wertpapieren 1 Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen 865 --- 357.000, 00 --- Erwerb und Bau von 2 200.000, 20 --82.000, 00 --190.000, 00 Erwerb von 4 Erwerb von 5 6 Erwerb v. und Beteiligungen --- 156.000, 00 Gewährung von 7 Darlehen 512 9 Darlehensaufnahme 10661 --14.082.000, 00 9 Schuldentilgung 2606 --2.543.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 21301 --17.454.000, 00 Ausg. d. Vermögensgeb 19571 --16.706.000, 00 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 41613 41.843.000, 00 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 43343 42.671.000.00 --Einn. d. Vermögensgebarung 21301 17.454.000, 00 --Ausg. d. Vermögensgebarung 19571 16.706.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 62914 59.297.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 62914 59.377.000, 00 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang 10.706.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 62914 59.297.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 62914 70.215.000, 00 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 10.918, 000, 00 --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 62914 70.215.000, 00 --Gesamtausgaben 62914 70.215.000, 00 --=========================================================================