20090115_GVE042

Dateigröße 135.36 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:36
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2009-01-15
Erscheinungsdatum 2009-01-15
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS 15. Jänner 2009 Niederschrift aufgenommen am 15. Jänner 2009 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 42. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 07. Jänner 2009 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Helmut Moosbrugger, Florian Küng, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz, Klaus Bitschnau und Stefan Jochum sowie die Ersatzleute Virginia Sudec und Leo Brugger. Entschuldigt: Schriftführerin: Vbgm. Michael Zimmermann, Mag. Klaus Neyer und Rupert Platzer GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 6. zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2008 Stellungnahme zum Begehren von Bianca Künzle im Zusammenhang mit der Realisierung des Verbauungsprojektes „Rellsbach 2006“ 3. Übernahme eines Interessentenbeitrages am Verbauungsprojekt Fadergall 4. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Gasgesetzes 5. Berichte und Allfälliges 6. Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der „Montafon Tourismus GmbH“ Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2008 Die Niederschrift über die 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2008, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von allen Anwesenden in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Gerhard Flatz, Helmut Moosbrugger und Virginia Sudec nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 18. Dezember 2008 nicht anwesend waren. 2. Stellungnahme zum Begehren von Bianca Künzle im Zusammenhang mit der Realisierung des Verbauungsprojektes „Rellsbach 2006“ Vorab erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Oktober 2007. Das gegenständliche Projekt sei damals von der Gemeindevertretung einstimmig befürwortet worden. Auch der Übernahme eines Interessentenbeitrages in Höhe von 13 % habe man einstimmig zugestimmt. Das gegenständliche Projekt umfasse die Errichtung von insgesamt 9 Querwerken aus Stahlbeton, 9 Sporne aus Stahlbeton zur Stabilisierung bestehender Leitwerke, die Errichtung eines neuen Zufahrtsweges auf den bestehenden Leitwerken, die Sanierung von 12 bestehenden Querwerken, die Verbesserung der Drainagierung im Bereich der Voralpe Tschöppa sowie eine Stabilisierung der Sohle des Ableitungsgerinnes mittels Holzkastensperren. Am 17. November 2008, so der Bürgermeister neuerlich, sei das gegenständliche Projekt von DI Wolfgang Schilcher den betroffenen Grundeigentümern vorgestellt worden. Im Wesentlichen habe es dabei große Zustimmung zum vorliegenden Projekt gegeben. Lediglich von den Eheleuten Stampfer seien damals inakzeptable Forderungen geäußert worden. Am 22. Dezember 2008 sei dann im Auftrag von Frau Bianca Künzle ein Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Christoph Ganahl, Dornbirn, eingelangt. Dr. Christoph Ganahl bringe im besagten Schreiben zum Ausdruck, dass Frau Bianca Künzle der notwendigen Grundabtretung grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Voraussetzung dafür sei allerdings das Akzeptieren zweier Bedingungen und zwar: 1. An der Ostseite der Liegenschaft verläuft ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit in einer Breite von 1, 2 Metern. Dieses Fahrrecht ist aufgrund des Umstandes, dass eine Erschließung nach Norden für die Allgemeinheit sowohl über den „Rosaweg“ als auch über die Verlängerung des „Vanossaweges“ möglich ist, nicht mehr erforderlich. Die Erschließung erfolgt über eine asphaltierte und beleuchtete Trasse, sodass meine Mandantin die Ansicht vertritt, dass eine Aufrechterhaltung der an ihrem Haus entlang führenden Dienstbarkeit nicht geboten ist, zumal dies im Sinne der zu § 473 ABGB ergangenen Rechtsprechung nahezu zwecklos geworden ist. Es wäre daher im Gegenzug gegen die Grundabtretung seitens der Gemeinde zu erklären, dass die Dienstbarkeit des Gehens- und Fahrens über den 1, 2 breiten Grundstückstreifen aufgegeben wird. 2. Durch die Verbreiterung des Dammes auf 4 Meter sowie die damit verbundene Benützung durch Fahrzeuge sowie die steigende Frequenz durch Benutzer befürchtet meine Mandantin eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Es wäre somit sicherzustellen, das eine Fahrerlaubnis nur für Fahrzeuge der Wildbachund Lawinenverbauung besteht; keinesfalls ist meine Mandantin gewillt, über die neu zuschaffende Wegtrasse Transporttätigkeiten für Holz und andere Angelegenheiten -2- zuzulassen, da dies mit einer erhöhten Lärmbelästigung für sie verbunden wäre. Darüber hinaus sind auch sämtliche anderen Nutzungen (Schaffung einer Schipiste in Verbindung mit dem Aufstellen von Schneekanonen) ausdrücklich nicht möglich. Bürgermeister Burkhard Wachter vertritt in der Folge die Auffassung, dass diese Forderungen völlig überzogen und in keiner Art und Weise akzeptabel seien, zumal die Familie Künzle seit dem „Pfingst-Hochwasser“ im Jahre 1999 immer wieder eine Erhöhung des Hochwasserschutzes fordere. Auch müsse man wissen, dass das besagte Geh- und Fahrrecht seinerzeit auf Wunsch der Familie Künzle verlegt worden sei, und zwar dorthin, wo es jetzt bestehe. Wenn es von den Familien Stampfer und Künzle „kein Einlenken“ mehr gebe, werde man Wohl oder Übel beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung eine Abänderung des Verbauungsprojektes beantragen müssen. Ohne diese Grundinanspruchnahmen könne das Projekt nämlich nicht realisiert werden. Auch DI Alois Kegele zeigt sich verwundert ob diesen Forderungen der Anrainerin Bianca Künzle. Beim bereits erwähnten „Pfingst-Hochwasser“ im Jahre 1999 habe die Familie Künzle um die Sicherheit ihres Wohnhauses gebangt. Jetzt, wo die Gemeinde im Rahmen des Verbauungsprojektes „Rellsbach 2006“ für zusätzliche Schutzmaßnahmen eintrete, werde man mit völlig überzogenen Forderungen konfrontiert. Leo Brugger schließt sich den beiden Vorrednern an. Seiner Meinung nach sehe Frau Bianca Künzle dieses Verbauungsprojekt aus einem falschen Blickwinkel. Anders könne er sich diese Forderungen nicht erklären. Die Befürchtung, dass später einmal die Dammkrone mechanisch beschneit werden könnte, entbehre jeder Grundlage. Auch glaube er nicht, dass es bei einer Verbreiterung der Dammkrone ein erhöhtes Verkehrsaufkommen geben werde. Gefühlsmäßig werde es auf der Dammkrone – wie in anderen Bereichen auch - ein allgemeines Fahrverbot geben. Ausgenommen davon seien vermutlich lediglich Fahrten im Rahmen einer Verbauungstätigkeit oder einer Räumung des Bachgerinnes. Auch Ernst Stejskal kann den von Bianca Künzle geäußerten Forderungen kein Verständnis entgegen bringen. Auf der einen Seite fordere man von der Gemeinde permanent eine Erhöhung des Hochwasserschutzes. Auf der anderen Seite sei man aber nicht bereit, den dafür erforderlichen Grund zur Verfügung zu stellen. Schließlich koste dieses Projekt der Gemeinde eine beachtliche Summe, nämlich 494.000, 00 Euro. Als Gegenleistung dürfe man sich wohl erwarten, dass von den direkten Anrainern der für die Verbauungsmaßnahmen erforderliche Grund an die Gemeinde abgetreten werde. Alois Neher schließt sich all seinen Vorrednern an. Auch er könne diesen Forderungen der Bianca Künzle absolut kein Verständnis entgegen bringen. Gerade das „Pfingst-Hochwasser“ im Jahre 1999 habe deutlich vor Augen geführt, welch große Schäden ein Hochwasser anrichten könne. Besonders deutlich sei damals aber auch zu sehen gewesen, wie wichtig diese Verbauungsmaßnahmen seien. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden dagegen aus, diese Forderungen der Anrainerin Bianca Künzle zu akzeptieren. Der Vorsitzende gibt abschließend zu verstehen, dass er sich umgehend mit den Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Verbindung setzen und um eine Abänderung des Projektes bemüht sein werde. 3. Übernahme eines Interessentenbeitrages am Verbauungsprojekt Fadergall Der Vorsitzende berichtet, dass es im Nahbereich des Wohnhauses „Fadergallweg 27“, das sich im gemeinsamen Eigentum der Geschwister Küng/Moosbrugger befinde, schon mehrmals Steinschläge gegeben habe. Angesichts der häufigen Beobachtung von Ereignissen (Steinschlägen) habe die Wildbach- und Lawinenverbauung nunmehr eine -3- Schutzmaßnahme, bestehend aus einem zirka 45 Meter langen Erddamm, empfohlen. Der finanzielle Aufwand für diese Sofortmaßnahme belaufe sich auf zirka 50.000, 00 Euro. Die Finanzierung dieser Kosten erfolge zu 60 % durch den Bund und zu 20 % durch das Land Vorarlberg. Die restlichen 20 % habe die Gemeinde Vandans zu tragen. In der Folge bringen mehrere Anwesende zum Ausdruck, dass die beabsichtigte Schutzmaßnahme ohne Zweifel richtig und notwendig sei. Allerdings sei auch in diesem Fall nicht einsehbar, dass von den unmittelbaren Interessenten, nämlich den Geschwistern Küng/Moosbrugger, überhaupt kein „Interessentenbeitrag“ geleistet werde. Dem vorliegenden Projekt „Steinschlagschutz Fadergall“ solle daher nur zugestimmt werden, wenn auch die Geschwister Küng/Mosbrugger bereit seien, einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 10 % zu leisten. Der Gemeinde Vandans verbleibe dann immer noch die Übernahme eines 10 %igen Beitrages. Außerdem müsse auch sichergestellt sein, dass Florian Küng als Eigentümer der Grundstücke Nr. 725, Nr. 748, Nr. 751, Nr. 752 und Nr. 753 sowie die Geschwister Küng/Moosbrugger als gemeinsame Eigentümer des Grundstückes Nr. 726/3 den für diese Schutzmaßnahme erforderlichen Grund und Boden kostenlos bzw. unentgeltlich zur Verfügung stellen. Unter der Voraussetzung, dass sich die Geschwister Küng/Moosbrugger ebenfalls mit einem Beitrag von 10 % an den Projektskosten beteiligen, sprechen sich in der Folge alle Anwesenden für eine rasche Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahme und der Übernahme eines 10 %igen Beitrages durch die Gemeinde Vandans aus. Wegen Befangenheit hat Florian Küng weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. Abschließend gibt Bürgermeister Burkhard Wachter zu verstehen, dass er sich auch noch um eine finanzielle Mitbeteiligung des Standes Montafon/Forstfonds bemühen werde. Persönlich glaube er nämlich, dass diese Steine aus dem Grundstück Nr. 754/1 abrollen, das sich im Eigentum des Standes Montafon/Forstfonds befinde. 4. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Gasgesetzes Nach Erläuterung der wesentlichen Änderungen bzw. Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 5. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am gestrigen Tage von der Gemeinde St. Anton i. M. ein Schreiben eingelangt sei. In diesem werde mitgeteilt, dass von der Forderung nach Errichtung einer „gedeckten Holzbrücke“ aus sachlichen und rechtlichen Gründen Abstand genommen und der Errichtung einer Betonbrücke zugestimmt werde. Allerdings dürfe die Fahrbahn eine Breite von 3.00 m und der Gehsteig eine solche von 1.40 m nicht übersteigen. Der Gehsteig selber dürfe nicht befahrbar ausgeführt werden. Auch müsse von der Gemeinde Vandans akzeptiert werden, dass auf der Verbindungsstraße (von der Abzweigung an der L 188 bis zur Einmündung in die Untere Venserstraße) ein LKWFahrverbot und eine Gewichtsbeschränkung von 3, 5 Tonnen verordnet werde. Im -4- Übrigen habe die Gemeinde Vandans alleinig für die Kosten der Errichtung und Erhaltung der Brücke aufzukommen.  es am 24. Jänner 2009 den diesjährigen „Neujahrsempfang“ in der Rätikonhalle gebe. In alter Tradition ehre die Gemeinde an diesem Tag verdiente Vereinsfunktionäre und erfolgreiche Sportler. Schon heute ersuche er alle Anwesenden, sich diesen Termin freizuhalten und an der Veranstaltung teilzunehmen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: DI Alois Kegele: Am kommenden Samstag, dem 17. Jänner 2009, gibt es in der Rätikonhalle das Kabarett „Vogelfrei“ mit Stefan Vögel. Namens des Kulturausschusses lade ich alle Anwesenden zum Besuch der Veranstaltung ein. Antwort des Bürgermeisters: Dem Appell von DI Alois Kegele kann ich mich nur anschließen. Das Kabarett selber ist dem Vernehmen nach von höchster Qualität. Luzia Klinger: Persönlich begrüße ich es, dass nach dem „Tourismusabend“ auch der „Neujahrsempfang“ in der Rätikonhalle vom Restaurant Zwickmühle bewirtet wird. Es würde mich aber interessieren, ob auch andere Betriebe zur Bewirtung der Veranstaltung eingeladen worden sind. Antwort des Bürgermeisters: Nach der Vertragsauflösung mit der Norbert Lampacher GmbH bin ich an Walter Egele herangetreten mit dem Ersuchen, den „Tourismusabend“ zu bewirten. Walter Egele hat sich dazu spontan bereit erklärt und die Veranstaltung in gewohnter Qualität bewirtet. Es war für mich daher nahe liegend, ihn auch um die Bewirtung des „Neujahrsempfanges“ zu bitten. Andere Betriebe wurden von mir ganz bewusst nicht mehr kontaktiert. Luzia Klinger: Gibt es im Hinblick auf die Ampelregelung bei der Bahnhofkreuzung etwas Neues zu berichten? Antwort des Bürgermeisters: Nein, leider nicht. Noch immer warten wir auf das Projekt der OMV (Umbau der Tankstelle). Luzia Klinger: In der Gemeinde Vandans gibt es nun neue „Baurichtlinien“ bzw. die zwingende Verpflichtung für alle Bauwerber zur Einholung einer „Baugrundlagenbestimmung“. Bei den diesbezüglichen Beschlussfassungen wurde vereinbart, die Bevölkerung entsprechend zu informieren. Wird es demnächst einen solchen Informationsabend geben? Antwort des Bürgermeisters: Die diesbezüglichen Verordnungen sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt worden. Sobald das Ergebnis dieser Prüfung vorliegend ist, soll mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates ein Termin für einen solchen Informationsabend fixiert werden. Peter Schapler, Ernst Stejskal und Josef Maier: Immer wieder muss vernommen werden, dass der Ortsbus am Bahnhof abfährt, obwohl gerade ein Zug am Einfahren ist. Ist der Fahrer des Ortsbusses nicht verpflichtet, die Ankunft des betreffenden Zuges abzuwarten? Antwort des Bürgermeisters: Für den Ortsbus gibt es einen separaten Fahrplan, der nach Möglichkeit exakt einzuhalten ist. Wenn meine Informationen stimmen, sieht dieser Fahrplan nicht das Abwarten eines jeden Zuges vor. Ganz generell wäre mir aber recht, wenn alle Unstimmigkeiten direkt bei der mbs-Bus GmbH, Herr Gebhard Schoder, gemeldet würden. Nur wenn diese dort deponiert werden, können entsprechende -5- Weisungen an die Fahrer ergehen. 6. Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der „Montafon Tourismus GmbH“ In der Sitzung am 20. November 2008, so der Bürgermeister einleitend, hat die Gemeindevertretung unter anderem einstimmig den Beitritt der Gemeinde Vandans als Gesellschafter bei der „Montafon Tourismus GmbH“ beschlossen. Die damalige Zustimmung erfolgte unter der Voraussetzung, dass der gewichtete Mischschlüssel zugleich das Beteiligungsverhältnis der Gemeinden darstellt. Zwischenzeitlich hat die Vorarlberger Illwerke AG mitgeteilt, dass sie nicht zusätzlich neben der Illwerke-Betriebsgesellschaft m.b.H. der neuen Gesellschaft beitreten wird. Innerhalb aller restlichen Gesellschafter wurde daher in der Folge vereinbart, der auf die Vorarlberger Illwerke AG entfallende Anteil am Stammkapital, nämlich 5, 92 %, auf die übrigen Gesellschafter aufzuteilen. Damit erhöhen sich die einzelnen Gesellschaftsanteile geringfügig. Der auf die Gemeinde Vandans entfallende Anteil am Stammkapital erhöht sich damit von 3, 56 % auf 3, 78 %. Diese erhöhte Beteiligung an der Gesellschaft setzt allerdings eine Zustimmung der Gemeindevertretung voraus. Es wird daher um einen entsprechenden Beschluss bzw. eine generelle Zustimmung zum nunmehr vorliegenden Gesellschaftsvertrag ersucht. Ohne große Diskussion sprechen sich alle Anwesenden in der Folge für eine Genehmigung des vorliegenden Gesellschaftsvertrages aus und genehmigen den auf die Gemeinde Vandans entfallenden Anteil am Stammkapital in Höhe von 3, 78 %. Josef Maier ersucht abschließend um Auskunft, ob zwischenzeitlich auch die Gemeinde Gaschurn dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag zugestimmt habe. Wenn er richtig informiert worden sei, habe die dortige Gemeindevertretung dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag nämlich nicht zugestimmt. In seiner Antwort bestätigt der Bürgermeister, dass es in der Gemeindevertretung Gaschurn keinen positiven Beschluss zum vorliegenden Gesellschaftsvertrag gegeben habe. Am 13. Januar 2009 habe es aus diesem Grunde im Stand Montafon eine recht ausführliche Grundsatzdiskussion gegeben. Auf diese Grundsatzdiskussion hin habe Bürgermeister Martin Netzer zugesichert, den gegenständlichen Gesellschaftsvertrag am 21. Januar 2009 nochmals der Gemeindevertretung vorzulegen und um einen zustimmenden Beschluss bemüht zu sein. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. -6-