20100724_GVE004

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:40
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2010-07-24
Erscheinungsdatum 2010-07-24
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 08. Juli 2010 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 4. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 01. Juli 2010 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wächter als Vorsitzender, Luzia Klinger, MMag. EvaMaria Hochhauser. Mag. Christian Egele, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Renate Neve, Manfred Blenke, Ingeborg Dobler, Marko Schoder und Johann Bleiner. Entschuldigt: Schriftführerin: Vbgm. Michael Zimmermann, Josef Maier, Wilfried Dönz, Thomas Maier, Peter Scheider und Martin Tschabrun GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, den Gemeindekassier, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden Renate Neve, Marko Schoder und Johann Bleiner gemäß § 37 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Juni 2010 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 17. Juni und 07. Juli 2010 3. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der Vorarlberger Landesregierung vom Mai 2010 4. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010 1 /17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc Die Verhandlungsschrift über die 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. Juni 2010, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter MMag. Eva-Maria Hochhauser, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Werner Vergut, Stefan Jochum, Martin Burtscher, Renate Neve, Marko Schoder und Johann Bleiner nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 24. Juni 2010 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 17. Juni und 07. Juli 2010 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen erläutert der Bürgermeister die in den Sitzungen des Raumplanungsausschusses am 17. Juni bzw. am 07. Juli 2010 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: 1.1 Karl Peter, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 18: Antrag vom 19. Januar 2010: Umwidmung einer zirka 670 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1522, Nr. 1527 und Nr. 2216/2 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Mischgebiet, in dem auch landwirtschaftliche Objekte errichtet werden dürfen. Begründung: „Ich beabsichtige auf dieser Teilfläche die Errichtung eines Garagenund Lagergebäudes und eventuell eine Vermietung von Teilflächen an den Verein „Tischlein deck dich"." Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1522 und Nr. 1527 befinden sich im alleinigen Eigentum des Antragstellers, das Grundstück Nr. 2216/2 steht derzeit noch im Eigentum der Gemeinde Vandans. Die Grundstücke Nr. 1522 und Nr. 2216/2 grenzen direkt an die Grundstücke Nr. 1519 und Nr. 1520/1 an. Während das Grundstück Nr. 1519 im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Wald" ausgewiesen ist, ist das Grundstück Nr. 1520/1 zum Teil als Baufläche/Mischgebiet, in dem auch landwirtschaftliche Objekte errichtet werden dürfen, und zum Teil als Baufläche/Betriebsgebiet I ausgewiesen. Mit Schreiben vom 09.06.2008 hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Rodung einer zirka 200 m2 großen Waldfläche aus den Grundstücken Nr. 1522 und Nr. 1527 zur Kenntnis genommen wird und mit der Rodung sofort begonnen werden darf. Die Erschließung der Grundstücke Nr. 1522 und Nr. 1527 erfolgt ausgehend von der „Unteren Venserstraße" über den Ladritschweg bzw. in weiterer Folge über das Grundstück Nr. 1520/1. Der Antragsteller besitzt dafür angeblich ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „Gelbe Zone" ausgewiesen. Am 06. Mai dieses Jahres hat der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, den gegenständlichen Antrag an Ort und Stelle beurteilt. In seiner Stellungnahme kommt unmissverständlich zum Ausdruck, dass dem vorliegenden Antrag nicht entsprochen werden soll. Das vom Antragsteller geplante Garagen- und Lagergebäude soll, so die Empfehlung des Amtssachverständigen, vis a vis des dort bestehenden Stallgebäudes errichtet werden. Dort würde das geplante Gebäude das bestehende Betriebsgebiet nach Norden hin optimal abschließen. Mit einer Umwidmung, wie vom Antragsteller beantragt, würde man einen Widmungssplitter schaffen, für den es keine raumplanerische Rechtfertigung gebe. Außerdem würde mit einer solchen Umwidmung weiteren Folgewidmungen Vorschub geleistet. Auch dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass 2/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc der Antragsteller im dortigen Bereich bald schon Eigentümer einer bereits gewidmeten Fläche werde. Für die Widmung neuer „Bauflächen" gebe es absolut keine Notwendigkeit. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Wie vom Amtssachverständigen festgestellt worden ist, gibt es für die Umwidmung neuer „Bauflächen" im Bereich der Grundstücke Nr. 1522, Nr. 1527 und Nr. 2216/2 absolut keine Notwendigkeit. Der Antragsteller beabsichtigt, im unmittelbaren Nahbereich der zur Umwidmung beantragten Teilfläche zwei bereits als „Bauland" gewidmete Teilflächen käuflich zu erwerben. Auf diesen kann das geplante Garagen- und Lagergebäude problemlos errichtet werden. Ganz generell müssen Splitterwidmungen, wie vom Antragsteller beantragt, vermieden werden, weil diese immer problematisch sind. Außerdem muss darauf verwiesen werden, dass die Grundstücke Nr. 1522 und Nr. 1527 über keine Anschlussmöglichkeit an den Ortskanal verfügen. Stellungnahme der Nachbarn: Mit Schreiben vom 21. Juni 2010 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Nach dem keine solchen eingelangt sind, kann davon ausgegangen werden, dass es von den Nachbarn keine Einwände gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, gibt. Entscheidung der Gemeindevertretung: Entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses sprechen sich alle Anwesenden gegen eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. 1.2 Markus Burtscher, 6773 Vandans, Untere Venserstraße 70: Antrag vom 02. März 2010: Umwidmung einer zirka 853 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1489/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet sowie Umwidmung von zirka 193 m2 aus dem Grundstück Nr. 1489/1 von Baufläche/Mischgebiet in Baufläche/Wohngebiet. Begründung: „Ich beabsichtige in absehbarer Zeit, auf dieser zur Umwidmung beantragten Teilfläche des Grundstückes Nr. 1489/1 ein Wohnhaus zu errichten." Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1489/1 befindet sich derzeit im alleinigen Eigentum von Herrn Ernst Moosbrugger und weist eine Fläche von 15.807 m2 auf. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das genannte Grundstück größtenteils als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmet. Lediglich eine zirka 1.600 m2 große Teilfläche ist als Baufläche/Mischgebiet ausgewiesen. Sie befindet sich direkt angrenzend an die „Untere Venserstraße". Die Erschließung der neu zur Umwidmung beantragten Teilfläche soll über die bestehende Weganlage (Haldaweg) erfolgen. Dem Antragsteller soll dafür ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht eingeräumt werden. Eine Anschlussmöglichkeit an den Ortskanal ist vorhanden. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt sowohl süd- als auch westseitig an bereits bestehendes „Bauland". Der vorliegende Antrag kann also als klassische Anschlusswidmung gewertet werden. Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan ist das Grundstück Nr. 1489/1 zur Gänze „weiß" ausgewiesen. Es liegen also keine nennenswerten Gefährdungen vor. Die Liegenschaft ist als „Bauland" bestens geeignet. Dem vorliegenden Antrag soll daher entsprochen werden. Über diese Empfehlung hinaus wird angeregt, in diesem Zusammenhang a) die Rückwidmung einer zirka 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück 3/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc Nr. 1489/1 von Baufläche/Mischgebiet in Freifläche/Sondergebiet, b) eine Umwidmung des neu gebildeten Grundstückes Nr. 1489/5 sowie des Grundstückes Nr. 1484 von Baufläche/Mischgebiet in Baufläche/Wohngebiet und c) eine Ausweisung der bestehenden Weganlage, jedenfalls bis zum Grenzpunkt mit der Nummer 19862, als „Verkehrsfläche" vorzunehmen; Stellungnahme der Nachbarn: Mit Schreiben vom 21. Juni 2010 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum vorliegenden Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Nach dem keine solchen eingelangt sind, kann davon ausgegangen werden, dass gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, kein Einwand erhoben wird. Bgm. Burkhard Wächter: Am 23. Juni 2010 habe der Antragsteller telefonisch den gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes zurückgezogen. Im betreffenden Gespräch habe er Markus Burtscher in Kenntnis gesetzt, dass der Raumplanungsausschuss die Empfehlung geäußert habe, die im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/1 ausgewiesene BM-Fläche sowie das angrenzende Grundstück Nr. 1484 von BM in BW umzuwidmen und gleichzeitig auch die zum Wohnhaus „Haldaweg 6" führende Zufahrtsstraße - jedenfalls bis zum Ende des neuen Grundstückes Nr. 1489/6 - als „Verkehrsfläche" auszuweisen. Markus Burtscher habe ihm darauf hin zu verstehen gegeben, dass er als künftiger Eigentümer des Grundstückes Nr. 1489/5 keinen Einwand habe, wenn dieses von BM in BW umgewidmet werde. Wichtig sei, dass er das Grundstück mit einem Eigenheim bebauen könne. Allerdings sei jene derzeit im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/1 ausgewiesene Fläche größer als sein Grundstück Nr. 1489/5. Dieses habe nämlich nur ein Ausmaß von 1.331 m2. Der Ordnung halber müsse dann jene BM-Fläche, die über das Grundstück Nr. 1489/5 hinausgeht, in FF umgewidmet werden. Diese sei schließlich von der Größe her nicht mehr zu bebauen. Das neu gebildete Grundstück Nr. 1489/6 stehe wie das Grundstück Nr. 1489/1 nach wie vor im Eigentum von seinem Großvater, nämlich Ernst Moosbrugger. Er bitte daher, diese Rückwidmung mit ihm zu besprechen. Am 28. Juni 2010 habe dieses Gespräch mit Ernst Moosbrugger stattgefunden. Dieser habe Verständnis für die Empfehlung des Raumplanungsausschusses gezeigt und habe seine ausdrückliche Zustimmung gegeben, die als BM ausgewiesene Teilfläche des Grundstückes Nr. 1489/1 von BM in FF und eine als BM ausgewiesene Teilfläche des genannten Grundstückes in „Verkehrsfläche" umzuwidmen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Abweichend von der Empfehlung des Raumplanungsausschusses, soll a) die Fläche des neu gebildeten Grundstückes Nr. 1489/5 von BM in BW, b) die im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/1 vorhandene BM-Restfläche in FF, c) das Grundstück Nr. 1484 von BM in BW und d) jene Fläche der Zufahrtsstraße, die im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/1 als BM ausgewiesen ist, als „Verkehrsfläche" gewidmet werden. Die Entscheidung erfolgt einstimmig. 1.3 Erwin Moosbrugger, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 97: Antrag vom 22. März 2010: Umwidmung einer zirka 575 m2 großen Teilfläche aus 4/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc den Grundstücken Nr. 1567 und Nr. 1568 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/ Wohngebiet sowie Umwidmung der Restflächen aus den Grundstücken Nr. 1567 und Nr. 1568 mit zirka 1.679 m2 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/ Wohngebiet-Erwartungsland. Begründung: „Unsere Tochter Elke Einsiedler, geb. Moosbrugger, beabsichtigt in absehbarer Zeit auf der zur Umwidmung beantragten Teilfläche die Errichtung eines Eigenheimes." Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1567 und Nr. 1568 befinden sich im alleinigen Eigentum des Antragstellers. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind beide Liegenschaften als Freifläche/Freihaltegebiet ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind beide genannten Grundstücke als „Gelbe Zone" ausgewiesen. Beide Grundstücke sind über die „Untere Venserstraße" ausreichend erschlossen. Anschlussmöglichkeiten an den Ortskanal und die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind gegeben. Der vorliegende Antrag ist am 06. Mai 2010 vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung an Ort und Stelle begutachtet und von diesem für genehmigungsfähig beurteilt worden. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Die beiden zur Umwidmung beantragten Grundstücke Nr. 1567 und Nr. 1568 befinden sich direkt zwischen den Grundstücken Nr. 1565/2 und Nr. 1578/1, die beide mit Wohnhäusern bebaut sind. Die vom Antragsteller beantragte Umwidmung stellt so gesehen eine klassische „Lückenwidmung" dar. Die Grundstücke Nr. 1567 und Nr. 1568 erfüllen - mit Ausnahme der noch fehlenden Umwidmung - alle Voraussetzungen für eine Bebauung. Sie sind als Bauland bestens geeignet. Es wird daher einstimmig die Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen. Darüber hinaus wird dafür plädiert, a) sowohl das gesamte Grundstück Nr. 1565/2 sowie b) das Grundstück Nr. 1578/1 bis zur bergseitigen Wand des dort bestehenden Wohnhauses in die gegenständliche Umwidmung einzubeziehen und diese Flächen ebenfalls als Baufläche/Wohngebiet auszuweisen. Stellungnahme der Nachbarn: Am 28. Juni 2010 hat Frau Renate Lampacher als Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1565/2 im Gemeindeamt zum Ausdruck gebracht, dass sie ihr Grundstück nicht von FF in BW umwidmen lassen will. Sie benötige diese Umwidmung derzeit und auch in ferner Zukunft nicht. Ebenso fehle ihr das Geld für die finanziellen Aufwendungen, die sich durch eine Umwidmung von FF in BW ergeben. Sie hoffe, dass ihrem Wunsch entsprochen wird. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 1.4 Gemeinde Vandans: Antrag vom 23. März 2010: Umwidmung einer zirka 1.400 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1249/1 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/Wohngebiet. Begründung: „Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche eignet sich bestens für eine Bebauung. Aus finanziellen Gründen ist beabsichtigt, diese Teilfläche nach erfolgter Umwidmung käuflich zu veräußern." Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1249/1 ist derzeit zur Gänze als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmet und weist eine Fläche von 7.798 m2 auf. Im Gefahrenzonen- 5/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc plan der Gemeinde Vandans ist die zur Umwidmung beantragte Teilfläche als „Gelbe Zone" ausgewiesen. Auch wenn bei einer Bebauung dieser Teilfläche mit Auflagen der Wildbach- und Lawinenverbauung gerechnet werden muss, eignet sich diese bestens für eine Ausweisung als „Bauland". Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt mehr oder weniger an 3 Seiten an bereits bestehendes Bauland an. Das Grundstück Nr. 1249/1 ist über das Grundstück Nr. 1249/9 verkehrsmäßig erschlossen. Auch Anschlussmöglichkeiten an den Ortskanal bzw. die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans sind vorhanden. Stellungnahme der Nachbarn: Der Bürgermeister informiert, dass am 02. Juli 2010 ein Schreiben der Sieglinde Mostböck eingelangt sei. Im besagten Schreiben bringe diese ihre Verwunderung über diese jetzige Umwidmung zum Ausdruck. Erst vor 2 Jahren habe die Gemeinde dieses Grundstück erworben. Schon jetzt wolle sie dieses Grundstück umwidmen und vermutlich auch veräußern. Sie könne sich nicht vorstellen, dass dies vom Gesetz her zulässig sei. Wenn die Gemeinde ihre Finanzen aufbessern wolle, solle sie bereits gewidmete Grundstücke verkaufen. Als man das besagte Grundstück der Gemeinde zum Kauf angeboten habe, habe man ihr versichert, dass die nächsten Jahre sicher nichts gebaut werde, zumal das gegenständliche Grundstück als Tauschgrundstück benötigt werde. Es schaue jetzt jedenfalls so aus, als ob die Gemeinde ein Spekulationsgeschäft machen wolle. Vom Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Gemeinde Vandans alle Grundstücke, die in den letzten Jahren erworben worden seien, in erster Linie für Tauschzwecke gekauft habe. Das gelte auch für das Grundstück Nr. 1249/1. Beim Kauf dieses Grundstückes habe die Gemeinde Vandans für eine zirka 1.900 m2 große Teilfläche einen höheren, nämlich einen „Mischpreis" akzeptiert, weil vom Verfasser des Schätzgutachtens eine Umwidmung dieser Teilfläche in „Bauland" für nicht ausgeschlossen beurteilt worden sei. Wenn die Gemeinde schon einen höheren Kaufpreis entrichten habe müssen, sei auch legitim, wenn diese Teilfläche jetzt umgewidmet werde. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt, grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche an drei Seiten an bereits bestehendes Bauland an. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist in jeder Hinsicht voll erschlossen. Der vorliegende Antrag kann guten Gewissens als „Lückenwidmung" beurteilt werden. Werner Vergut gibt zu verstehen, dass er dieser Umwidmung nicht zustimmen könne. Er habe Verständnis für die Einwände von Frau Sieglinde Mostböck und sei im Übrigen auch überzeugt, dass es noch besser geeignete Grundstücke für einen Verkauf gebe. Bgm. Burkhard Wächter stellt dazu fest, dass er diese Teilfläche für einen Verkauf als bestens geeignet betrachte. Seiner Meinung nach dürfe die Gemeinde in erster Linie jene Grundstücke verkaufen, die nicht im öffentlichen Interesse liegen und nicht für öffentliche Bauvorhaben benötigt werden. Dies sei beim gegenständlichen Grundstück der Fall. Luzia Klinger bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass diesem Umwidmungsantrag ohne „schlechtem Gewissen" zugestimmt werden könne. Die Gemeinde habe dieses Grundstück zu einem fairen Preis gekauft und zusätzlich auch eine Zufahrtsstraße zu diesem erworben. All das habe man getan, weil man schon damals eine Umwidmung für möglich gehalten habe. Dass sich ein allfälliger Käufer bei der Bebauung dieses Grundstückes an alle gültigen Gesetze und Vorschriften halten müsse, verstehe sich von selbst. Auch Thomas Amann kann sich den Ausführungen seiner Vorrednerin nur 6/17 4i Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010 doc anschließen. Die Überlegungen des Bürgermeisters seien vollkommen richtig und nachvollziehbar. Diese Umwidmung stelle eine klassische Anschlusswidmung dar. Den Einwänden der Sieglinde Mostböck könne er nichts abgewinnen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses mit 23 : 1 Stimme (Werner Vergut) zugestimmt. 1.5 Erbengemeinschaft Holzmann, vertreten durch Karl-Heinz Holzmann, St.Anton: Antrag vom 22. März 2010: Umwidmung der Grundstücke Nr. 162/3, Nr. 162/4, Nr. 173/1, Nr. 173/2, Nr. 173/3, Nr. 174, Nr. 175, Nr. 176/4, Nr. .75, Nr. .76, Nr. .77, Nr. .79 und Nr. .90 mit zusammen 5.814 m2 von Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland in Baufläche/Wohngebiet. Begründung: „Nach dem eine Realteilung bevorsteht, ersuchen wir um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung der genannten Grundstücke von Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland in Baufläche/Wohngebiet." Sachverhalt: Alle im Antrag genannten Grundstücke weisen eine Gesamtfläche von 5.814 m2 auf und sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland gewidmet. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist die besagte Fläche als „Gelbe Zone" ausgewiesen. Die zur Umwidmung beantragte Fläche ist verkehrsmäßig sowohl von der „Balzerstraße" als auch von der „Schmittagasse" her erschlossen. Im unmittelbaren Nahbereich befinden sich Anschlussmöglichkeiten an den Ortskanal und die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans. Die zur Umwidmung beantragte Fläche ist für eine Bebauung optimal geeignet. Zum Teil sind die genannten Grundstücke bereits bebaut. Die zur Umwidmung beantragte Fläche grenzt an 3 Seiten an bereits bestehendes „Bauland" an. Der vorliegende Antrag stellt so gesehen eine klassische „Lückenwidmung" dar. Stellungnahme der Nachbarn: Die Nachbarn Kerstin Naier, Jürgen Atzmüller und Annemarie de Klerk, Jürgen Heemann und Dr. Dirk und Carla Schlieper, alles Bewohner des Wohnhauses „Balzerstraße 15" bringen gemeinsam vor, dass die vorgesehene Umwidmung lediglich die Interessen der Erbengemeinschaft berücksichtige auf keinen Fall jene der Anrainer. Der nötige Bedarf für die Umwidmung einer 5.814 m2 großen Fläche könne nicht gesehen werden. Im Übrigen sei der Flächenwidmungsplan mit einer Bestandsgarantie ausgestattet und dürfe daher nur bei einem konkreten Bedarf geändert werden. Darauf habe man als Anrainer bei der Planung der eigenen Wohnanlage vertraut. Dem entsprechend sei auch disponiert worden. Man beantrage daher ausdrücklich die Einholung eines raumplanerischen Sachverständigengutachtens. Vor einer Entscheidung im Raumplanungsausschuss über die Umwidmung der besagten Grundstücke solle zudem ein Erschließungs- und Parzellierungskonzept in Auftrag gegeben werden. Auf jeden Fall wolle man eine eventuelle Zustimmung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes an die Bedingung knüpfen, dass die Erschließungsstraße, die südlich ihrer Wohnanlage verlaufe, bestehen bleibe und lediglich der Zufahrt zum bestehenden Wohnhaus „Schmittagasse Nr. 8" diene. Auf keinen Fall dürfe diese Zufahrtsstraße der zusätzlichen Erschliessung aller zur Umwidmung beantragten Grundstücke dienen. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Angesichts der vorliegenden Situation spricht absolut nichts gegen eine antragsgemäße Erledigung. Wie im Sachverhalt bereits festgehalten ist, grenzen die zur Umwidmung beantragten Flächen an drei Seiten an bereits bestehendes „Bauland" an. Über die „Balzerstraße" bzw. die Schmittagasse sind die Flächen verkehrsmäßig optimal erschlossen. Mit der seinerzeit beschlossenen Widmung dieser Flächen als „Baufläche/Wohngebiet-Erwar7/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08 Juli 2010.doc tungsland" war eine spätere Umwidmung in „Bauland" vorprogrammiert. Nach erfolgter Umwidmung ergibt sich im dortigen Bereich eine kompakte und geschlossene „Bauland-Widmung". Florian Küng äußert sich kritisch im Bezug auf die Umwidmung der gesamten Fläche. In anderen Fällen habe man nur kleine Einheiten, z.B. 1 - 2 Bauplätze, umgewidmet. Er habe Bedenken, dass diese große Fläche unter Umständen an einen Großinvestor verkauft und die Liegenschaft dann mit großen Baukörpern bebaut werde. Dies könnte verhindert werden, wenn die Gemeinde nur kleine Einheiten umwidme und neuen Umwidmungen erst dann zustimme, wenn die vorhandene BW-Fläche bereits bebaut sei. Der Vorsitzende verweist in seiner Antwort, dass bei der Erbengemeinschaft eine Realteilung anstehe. Jeder Erbberechtigte erhalte im Zuge dieser Realteilung seinen Anteil. Dass es dafür keinen Eigenbedarf gebe (jeder Erbberechtigte hat eine eigene Familie), glaube er nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Liegenschaften im Ganzen an einen Großinvestor verkauft werden, sei mehr theoretischer Natur. Wenn dieser Fall dennoch eintrete, habe sich der Käufer außerdem an die sehr restriktive Verordnung der Gemeinde Vandans zu halten, was das Ausmaß der baulichen Nutzung anlange. Zu den Einwänden der Nachbarn müsse klar festgestellt werden, dass es alleinige Angelegenheit der künftigen Grundeigentümer sei, nämlich festzulegen, wie geteilt werde und wie man diese Liegenschaften künftig erschließen werde. Dem Wunsch der Nachbarn, dass über die jetzt bestehende Zufahrtsstraße auch künftig nur das Wohnobjekt „Schmittagasse Nr. 8" erschlossen werde, könne nur von den künftigen Grundeigentümern entsprochen werden. Dafür, dass die Gemeinde eine solche Entscheidung treffe, fehle die rechtliche Grundlage. Marco Schoder äußert in seiner Wortmeldung Verständnis für den Antrag der Erbengemeinschaft Holzmann. Man könne nicht dem einen Erbberechtigten ein „Bauland" und dem anderen eine „Bauerwartungsfläche" zuteilen. Wenn alles in „Bauland" gewidmet sei, lasse sich besser eine Einigung unter den Erbberechtigten erzielen. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass alle diese Liegenschaften bereits als „Bauerwartungsfläche" gewidmet seien. Wie die Bezeichnung schon sage, handle es sich also um Flächen, deren Bebauung „erwartet" werde. Thomas Amann beurteilt den Antrag der Erbengemeinschaft als legitim. Wie vom Vorredner bereits zum Ausdruck gebracht worden sei, stehe eine Realteilung an. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes könne der vorliegende Antrag nicht mit anderen verglichen werden. Dass die Liegenschaften früher oder später einmal bebaut werden, liege auf der Hand. Wenn sich jeder Bauwerber an die gültige Verordnung der Gemeinde Vandans über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung halten müsse, sehe er in einer Bebauung - egal welcher Art - kein Problem. Mag. Christian Egele vertritt die Auffassung, dass der Gemeinde nicht das Recht zustehe, eine gewisse Art der Bebauung von vornherein abzulehnen. Von Bedeutung dürfe ausschließlich sein, dass sich jede Bebauung an dieser bereits zitierten Verordnung der Gemeinde zu orientieren habe. Alles andere müsse dem künftigen Eigentümer dieser Liegenschaften überlassen werden. Dass sich gewidmetes Bauland unter der Erbengemeinschaft besser aufteilen lasse, liege im Übrigen auf der Hand. Dieser Auffassung schließt sich auch Luzia Klinger an. Jedes Bauvorhaben, das der gültigen Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung gerecht werde, habe seine Berechtigung. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses mit 23 : 1 Stimme (Florian Küng) zu- 8/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc gestimmt. 2.1 Vorarlberger lllwerke AG, 6900 Bregenz, Weidachstraße 6: Antrag vom 16. Juni 2010: Umwidmung einer zirka 74 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 754/2 von „Gewässer" in Freifläche/Sondergebiet (Hydraulikkammer). Begründung: „Die Vorarlberger lllwerke AG beabsichtigt, das bestehende Einlaufbauwerk des Rodundwerkes II durch den Einbau von zwei notschlusstauglichen Rollschützen zu adaptieren, für deren Antriebssteuerung im Bereich des Dammes des Speicherbeckens Latschau II eine Hydraulikkammer errichtet werden soll. Diese soll auf dem Grundstück Nr. 754/2, GB Vandans, welches sich im Alleineigentum der Vorarlberger lllwerke AG befindet und im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Gewässer" ausgewiesen ist, ausgeführt werden." Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 754/2, GB Vandans, befindet sich im Alleineigentum der Antragstellerin und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan größtenteils als „Gewässer", teilweise als „forstwirtschaftliche Fläche" gewidmet. Unmittelbar angrenzend an die Dammkrone beabsichtigt die Antragstellerin die Errichtung einer Sperrkammer. Die Zufahrt zu dieser erfolgt über die Weganlage, die direkt auf der Dammkrone verläuft. Stellungnahme der Nachbarn: Mit Schreiben vom 29. Juni 2010 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Am 01. Juli 2010 hat der Stand Montafon Forstfonds mitgeteilt, dass gegen die Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 74 m2 aus dem Grundstück Nr. 754/2 von „Gewässer" in Freifläche/Sondergebiet (Hydraulikkammer) kein Einwand erhoben wird. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Die Errichtung der gegenständlichen Hydraulikkammer stellt eine betriebliche Notwendigkeit dar. Sie liegt inmitten der schon bestehenden Betriebsanlagen und muss als Teil derselben gesehen werden. Angesichts dieser Fakten wird eine Genehmigung des vorliegenden Antrages befürwortet. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 2.2 Edith und Wilfried Schoder, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 73 Antrag vom 28. Juni 2010: Umwidmung des Grundstücks Nr. 1770/2 von BW in FL, Umwidmung einer zirka 1.385 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von BW in FL, Umwidmung einer zirka 920 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1723 und Nr. 1725/1 von (BW) in FL und Umwidmung einer zirka 1.166 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von FF in (BW). Begründung: „Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind wir unter anderem Eigentümer der Grundstücke Nr. 1723, Nr. 1725/1 und Nr. 1770/2, je GB Vandans. Die gegenständlichen Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zum Teil als Baufläche/Wohngebiet, zum Teil als Baufläche/Wohngebiet-Erwartungsland und zum Teil als Freifläche/Freihaltegebiet ausgewiesen. Gemäß der beigeschlossenen Plankopie ersuchen wir Sie um Umwidmung des Grundstückes Nr. 1770/2 von BW in FL, die Umwidmung einer zirka 1.385 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von BW in FL, die Umwidmung einer zirka 920 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1723 und Nr. 1725/1 von (BW) in FL und die Umwidmung einer zirka 1.166 m2 großen Teilfläche aus dem Grund9/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc stück Nr. 1725/1 von FF in (BW). Unseren Antrag möchten wir wie folgt begründen: Wir beabsichtigen in den nächsten Wochen einige Kühe bzw. Rinder zu kaufen und unsere Landwirtschaft wieder selber zu bewirtschaften. Wir verfügen über genügend eigenen Grund und Boden, um einige Tiere ganzjährig halten zu können. Unser Wirtschaftsgebäude (Stall) haben wir in den letzten Jahren auf den neuesten Stand gebracht. Auch an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten haben wir bereits einiges in unserem Besitz. Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Landwirtschaft wieder selber zu bewirtschaften - dies auch in der Hoffnung, dass eines unserer Kinder einmal unseren Weg fortsetzen wird." Sachverhalt: Die von der Umwidmung betroffenen Grundstücke Nr. 1770/2, Nr. 1723 und Nr. 1725/1 befinden sich je zur Hälfte im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller. Teilflächen sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als FF, als (BW) und als BW gewidmet. Die Antragsteller wollen eigenen Angaben zufolge wieder aktiv als Landwirte tätig sein und ihre eigenen Liegenschaften selber bewirtschaften. Es wurden, so zu sagen zur Untermauerung dieser Absicht, in den letzten Jahren namhafte Investitionen im Bereich des Wirtschaftsgebäudes bzw. des landwirtschaftlichen Maschinenparks getätigt. Es kann daher mit Recht davon ausgegangen werden, dass die Absicht der Antragsteller auch in die Tat umgesetzt wird und diese wieder als Nebenerwerbslandwirte tätig sein werden. Auf dem Anwesen der Antragsteller wurde bis vor einigen Jahren eine aktive Landwirtschaft betrieben - die Aktivierung dieser ehemaligen Landwirtschaft ist daher auch für die Anrainer „keine Überraschung". Zur Absicht der Antragsteller sind von den Nachbarn jedenfalls keine Einwände geäußert worden. Im näheren Umkreis befinden sich noch mehrere landwirtschaftliche Gebäude. Die Erschließung der zur Umwidmung beantragten Teilflächen soll einerseits über die „Obere Venserstraße", andererseits über den „Agathweg" erfolgen. Das auf dem Grundstück Nr. 1725/1 bestehende Wohnhaus ist an den Ortskanal angeschlossen. Stellungnahme der Nachbarn: Mit Schreiben vom 29. Juni 2010 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag der Antragsteller auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes kein Einwand erhoben wird. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Eine Rückwidmung der genannten Teilflächen in FL erscheint den Anwesenden nicht unproblematisch, auch wenn auf den Liegenschaften der Antragsteller bis vor wenigen Jahren aktiv eine Landwirtschaft betrieben worden ist. Insbesondere die gleichzeitige Widmung einer neuen Bauerwartungsfläche unterhalb des Grundstückes Nr. 1715 sollte gut überlegt werden, zumal diese einige Meter über die jetzige Widmungsgrenze hinausragen würde und damit weiteren Anschlusswidmungen Vorschub geleistet würde. Es wird daher das Einholen einer Stellungnahme beim Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung sowie ein informelles Gespräch mit den Antragstellern angeregt. Erst danach soll zum vorliegenden Antrag eine Stellungnahme abgegeben werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Die Entscheidung zum vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsauschusses vertagt und soll erst getroffen werden, wenn die Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung vorliegt bzw. das informelle Gespräch mit den Antragstellern stattgefunden hat. 2.3 Helga Künzle, 6773 Vandans, Sägeweg 2 Antrag vom 30. Juni 2010: Umwidmung einer zirka 93 m2 großen Teilfläche aus den 10/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08 Juli 2010 doc Grundstücken Nr. 397 und Nr. .975 von Freifläche/Freihaltegebiet in Baufläche/ Wohngebiet. Begründung: „Wie ihnen sicherlich bekannt ist, bin ich zwischenzeitlich alleinige Eigentümerin der Grundstücke Nr. 397 und Nr. .975, je GB Vandans. Beide Grundstücke weisen zusammen eine Fläche von 664 m2 auf. Ich habe nun vor, diese Grundstücke meiner Tochter Michaela Künzle zu schenken, die auf diesen Liegenschaften ein neues Eigenheim errichten will. Das derzeit auf den Liegenschaften bestehende Wohnhaus „Innerbachstraße 2" soll vorher abgebrochen werden. Bei einer Abgleichung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes mit dem Gefahrenzonenplan habe ich heute festgestellt, dass die Grundstücke Nr. 397 und Nr. .975 nicht bis zur „Roten Zone" des Rellsbaches als Baufläche/Wohngebiet gewidmet sind. Meinen Unterlagen zufolge befindet sich dazwischen eine zirka 93 m2 große Fläche, die derzeit als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmet ist. Aus Gründen, die meiner Meinung nach auf der Hand liegen, soll das neue Objekt auf den Liegenschaften so nördlich wie möglich errichtet werden. Ich bitte Sie daher, die in der beigeschlossenen Kopie des Flächenwidmungsplanes (schraffiert) dargestellte Fläche (zirka 93 m2) aus den Grundstücken Nr. 397 und Nr. .975 von FF in BW umzuwidmen." Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 397 und Nr. .975 befinden sich im alleinigen Eigentum der Antragstellerin. Wie von der Antragstellerin bereits erwähnt worden ist, ist das Grundstück Nr. 397 zum Teil als Baufäche/Wohngebiet, zum Teil als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmet. Das Grundstück Nr. .975 ist nur zu einem ganz kleinen Teil als Baufläche/Wohngebiet gewidmet, der größte Teil scheint im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Freifläche/Freihaltegebiet auf. Eine Fläche mit zirka 175 m2 ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „Rote Zone" ausgewiesen. Zwischen dieser „Roten Zone" und der als BW gewidmeten Fläche befindet sich eine zirka 93 m2 große Fläche, die als Freifläche/Freihaltegebiet ausgewiesen ist. Die Grundstücke Nr. 397 und Nr. .975 sind über die „Innerbachstraße" ausreichend erschlossen. Anschlussmöglichkeiten an den Ortskanal und die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind gegeben. Stellungnahme der Nachbarn: Mit Schreiben vom 29. Juni 2010 wurden sämtliche Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von dieser Möglichkeit hat keiner der Anrainer Gebrauch gemacht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Sowohl vom Grundstück Nr. 397 als auch vom Grundstück Nr. .975 sind bereits Teilflächen als Baufläche/Wohngebiet gewidmet. Wie dem Antrag entnommen werden kann, soll das auf den erwähnten Liegenschaften bereits bestehende Wohnobjekt abgetragen werden. Der geplante Neubau soll so nördlich wie möglich, also unmittelbar im Anschluss an die „Rote Zone" errichtet werden. Dies setze jedoch voraus, dass die zwischen der „Roten Zone" und der bestehenden BW-Fläche liegende Teilfläche ebenfalls als Baufläche/ Wohngebiet gewidmet werde. Dass die als BW gewidmete Fläche bis an die „Rote Zone" ausgedehnt werden soll, ist schlüssig und nachvollziehbar. Der vorliegende Antrag stellt eine klassische Lückenwidmung dar. Es wird daher einstimmig die Genehmigung des vorliegenden Antrages empfohlen. Darüber hinaus befürwortet der Raumplanungsausschuss die BW-Fläche des angrenzenden Grundstückes Nr. 413/1 ebenfalls bis an die „Zonengrenze" auszudehnen. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 11 /17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc 2.4 Vorarlberger lllwerke AG, 6900 Bregenz, Weidachstraße 6 Antrag vom 22. Juni 2010: Umwidmung einer zirka 8 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 754/4 von „forstwirtschaftlicher Fläche" in Freifläche/Sondergebiet (Kiosk). Begründung: „Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 23. April 2010, ZI. BHBL-ll-4002-2010/0001, wurde der Vorarlberger lllwerke AG die naturschutzrechtliche Bewilligung sowie die Baubewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Personenseilrutsche (Flying Fox) erteilt. Durch diese Attraktion und unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Projekte (Golmiweg, Alpinecoaster sowie Waldseilpark) konnten vermehrt Gäste animiert werden, das Gebiet Golm zu besuchen, wobei das derzeitige Gastronomieangebot in Latschau nicht mehr ausreichend ist, die Bedürfnisse der Gäste entsprechend zu befriedigen. Um kurzfristig eine Verbesserung dieser Situation erzielen zu können, soll auf der im beiliegenden Lageplan entsprechend ausgewiesenen Fläche des Grundstückes Nr. 754/5 vorübergehend (bis Ende Oktober 2010) ein mobiler Kiosk aufgestellt werden. Die Details dieses Verkaufsstandes können der beiliegenden Baubeschreibung samt Ansichtsplan entnommen werden. Die betroffene Liegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „forstwirtschaftliche Fläche" gewidmet. Wir stellen daher höflich den Antrag, die für die Aufstellung des Kiosk benötigte Fläche im Ausmaß von 8 m2 von „forstwirtschaftlicher Fläche" in Freifläche/Sondergebiet (Kiosk) umzuwidmen." Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 754/4 befindet sich im Alleineigentum der Antragstellerin und ist bis auf eine kleine Ausnahme im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „forstwirtschaftliche Fläche" ausgewiesen. Wie dem Lageplan entnommen werden kann, soll der neue Kiosk im Nahbereich zur Ausstiegsstation der neuen Seilrutsche (Flying-Fox) zur Aufstellung kommen - also direkt an die Abzweigung der Winterrodelbahn vom Parkplatz am Staubecken Latschau. Sowohl der Alpine-Coaster, der Waldseilpark und auch die neue Seilrutsche, die sich alle in unmittelbarer Nähe zum nun geplanten Kiosk befinden, stellen eine optimale Ergänzung zum bereits bestehenden Freizeitangebot dar. Der Betrieb eines Kiosk an diesem zentralen Punkt stelle ohne Zweifel eine unbedingte Notwendigkeit dar. Der dafür vorgesehene Standort eignet sich dafür bestens, zumal dieser in verkehrsmäßiger Hinsicht bereits bestens erschlossen ist. Weil Toilettenanlagen bei der Zwischenstation der Golmerbahn vorhanden sind, soll es beim Kiosk keine solchen geben. Stellungnahme der Nachbarn: Mit Schreiben vom 29. Juni 2010 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Der Stand Montafon, vertreten durch Standesrepräsentant Bgm. Rudolf Lerch, hat am 06. Juli 2010 telefonisch mitgeteilt, dass gegen die beabsichtigte Umwidmung einer zirka 8 m2 großen Fläche aus dem Grundstück Nr. 754/4 von „forstwirtschaftlicher Fläche" in Freifläche/Sondergebiet (Kiosk) kein Einwand erhoben wird. Empfehlung des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt, soll der neue Kiosk unmittelbar bei der Ausstiegsstation der neuen Seilrutsche zur Aufstellung kommen. Das um den Kiosk befindliche Areal wird mit Winterrodelbahn, Alpine-Coaster, Waldseilpark und Seilrutsche bereits stark touristisch genutzt. Mit der Aufstellung dieses Kiosk soll das in diesem Bereich eher schwache Gastronomieangebot verbessert werden. Entscheidung der Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag wird gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses einstimmig zugestimmt. 12/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08 Juli 2010.doc 3. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der Vorarlberger Landesregierung vom Mai 2010 Recht ausführlich informiert Bürgermeister Burkhard Wächter, dass die Kontrollabteilung der Vorarlberger Landesregierung im heurigen Frühjahr rund 3 Wochen stichprobenartig einzelne Teilbereiche der Gebarung der Gemeinde Vandans (im Wesentlichen die Haushaltsjahre 2008 und 2009 und - soweit erforderlich - früherer Jahre) geprüft habe. Am 21. April 2010 habe es im Beisein von Gemeindekassier Wolfgang Brunold mit den beiden Prüfern, Herr Reinhard Blum und Herr Mario Reis, ein persönliches Gespräch gegeben. Die wesentlichsten Feststellungen anlässlich der Prüfung seien dabei zur Sprache gekommen. Am 19. Mai 2010 sei dann das Überprüfungsergebnis in schriftlicher Form im Gemeindeamt eingelangt. Das Überprüfungsergebnis sei in einen Bericht und in einem Anhang gegliedert. Der Bericht selber umfasse überwiegend Feststellungen zu Defiziten und Empfehlungen, während die für in Ordnung befundenen Stichproben nicht oder nur kurz erwähnt worden sind. Geringfügige Mängel oder Ergänzungen zu einzelnen Prüfbemerkungen seien im Anhang dargestellt. Am 23. Juni habe das Gemeindeamt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung eine Ausfertigung des Überprüfungsergebnisses zukommen lassen. Der vorliegende Prüfbericht zeige umfassend auf, wo überall Fehler gemacht worden seien. Insbesondere, so Burkhard Wächter weiters, bringe dieser aber zum Ausdruck, wie angespannt die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans sei. Die finanzielle Situation brauche dringend eine Konsolidierung, der finanzielle Freiraum nahezu bei Null liege und die finanzielle Situation auch in den nächsten Jahren nicht „rosig" sein werde. Seiner Meinung nach komme auch klar zum Ausdruck, dass das Geld nicht verjubelt oder vergeudet worden sei, sondern in Grundkäufe oder in wichtige Projekte bzw. in die bestehende Infrastruktur eingeflossen sei. Unmissverständlich werde im Kontrollbericht aber auch dargelegt, dass es nebst einigen längst fälligen Grundverkäufen auch namhafte Erhöhungen bei den gemeindeeigenen Abgaben und Steuern geben müsse. Der Anteil an gemeindeeigenen Einnahmen sei die letzten Jahre stetig gefallen - seit dem Jahre 2004 um ganze 6, 6 %. Im Zusammenhang mit den notwendigen Steuer- und Abgabenerhöhungen habe die Kontrollabteilung auch neuerlich detaillierte Gebührenkalkulationen verlangt. In der Hektik des Alltages seien ihm, so der Bürgermeister, und auch in der Verwaltung insgesamt viele Fehler passiert. Da und dort fehle ein Beschluss zur Gänze, vielfach sei der Beschluss von einem falschen Gremium gefasst worden. Auch die gemeindeinterne Sammlung an Verordnungen weise einige Lücken auf. Glücklicherweise sei im Überprüfungsbericht aber von keinen Verfehlungen die Rede, die man hinterfragen müsse oder gar strafrechtlicher Natur seien. Insbesondere aus finanziellen Gründen, so einzelne Empfehlungen im Prüfbericht, müsse man in Zukunft noch mehr gemeindeübergreifende Kooperationen anstreben und die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg suchen, wo immer dies möglich sei. Da und dort, auch das sei im Prüfbericht klar zum Ausdruck gekommen, gebe es - und zwar sowohl in der Verwaltung wie auch in der Gemeindekasse noch viel Optimierungspotential, das unbedingt ausgeschöpft werden sollte. Zusammenfassend, so abschließend der Bürgermeister, könne dem Überprüfungsbericht entnommen werden, dass die Zeit „überreif" für eine Konsolidierung der Finanzen sei und die nächsten Jahre nur Projekte in Angriff genommen werden sollen, die unbedingt notwendig sind und deren Finanzierung gesichert sei. Die vielen aufgezeigten Fehler und Mängel gelte es, so rasch wie möglich zu beheben. Innerhalb von 3 Monaten, so abschließend der Vorsitzende, habe er dem Amt der Vorarlberger Landesregierung über die auf Grund des Überprüfungsergebnisses getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen schriftlich zu berichten. Wenn jemand der Anwesenden Interesse an einer Kopie dieser Stellungnahme habe, stelle er diese gerne zur Verfügung. DI Alois Kegele erinnert in seiner Wortmeldung an die letzte Prüfung der Kontrollabteilung im Jahre 2002. Schon damals sei im Prüfbericht klar zum Ausdruck gekommen, dass ausgabenseitig gespart werden müsse, wo immer dies möglich sei. 13/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc Auch das Wissen, dass verschiedene Grundverkäufe längst überfällig seien, sei nicht neu. Seiner Meinung nach sei jetzt wichtig, diese längst überfälligen Schritte zu tun und auch die vielen Überziehungen der Kontokorrentkredite mit entsprechenden Darlehensaufnahmen zu sanieren. In diesem Zusammenhang plädiere er einmal mehr dafür, Darlehensaufnahmen nach Möglichkeit bei einem heimischen Kreditinstitut zu tätigen, wenn diese von den Konditionen her annähernd bei den übrigen Angebotslegern liegen. Was die Sanierung des Rätikonbades in den Jahren 2002 und 2003 anlange, könne er sich nur wiederholen - aus finanziellen und betriebswirtschaftlichen Gründen hätte man diesen Schritt nie tun dürfen. Ernst Stejskal plädiert in seiner Wortmeldung dafür, jetzt den Blick nach vorne und nicht nach hinten zu richten. Der Prüfbericht zeige auf, wo jetzt gehandelt werden müsse. Dass die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans äußerst angespannt sei, sei keine neue Erkenntnis. Seit dem Entfall der Gewerbesteuer im Jahre 1994 lasse sich verfolgen, wie sich diese ständig verschlechtere. Dass man die letzten Jahre trotzdem wichtige Projekte realisiert habe, finde er wichtig und richtig. Auch wenn der finanzielle Spielraum immer enger geworden sei, habe man sich wichtigen Projekten nicht verschließen können. Persönlich appelliere er an alle Anwesenden, sich während den Sommermonaten Gedanken zu machen, wo es Einsparungspotentiale gebe und wo kurz- bzw. mittelfristig neue Gemeindekooperationen möglich seien. Werner Vergut gibt zu verstehen, dass in den letzten Jahren innerhalb der Gemeinde eine Infrastruktur errichtet worden sei, die ihresgleichen suche. Gerade beim Ausbau des Wasser-, Abwasser- , Straßen und des Gehsteignetzes zeige sich das am Besten. Persönlich sei er davon überzeugt, dass man mit diesem Ausbau der Infrastruktur schon manch größeren Schaden bei Katastrophenereignissen verhindern habe können. Dass die Realisierung dieser Bauvorhaben viel Geld gekostet habe, liege auf der Hand. Es sei wichtig, den Sparstift anzusetzen, wo immer dies möglich sei. Persönlich interessiere ihn aber insbesondere, ob es bei den gemeindeeigenen Steuern und Abgaben große Abgabenschuldner gebe bzw. wie es um die Rückstände im Allgemeinen stehe. Bgm. Burkhard Wächter verweist in seiner Antwort auf das laufende Mahnwesen, das bestens funktioniere. Trotz dieser Tatsache gebe es - jedenfalls für Vandanser Verhältnisse - beachtliche Rückstände. Eine konkrete Aussage dazu könne er im Augenblick allerdings nicht machen, weil die derzeitige Auflistung mit allen Rückständen noch einige „Altlasten", z.B. uneinbringliche Forderungen, enthalte, die man laut Empfehlung der Kontrollabteilung längst ausbuchen hätte sollen. Sobald dies geschehen sei, gebe er gerne Auskunft über die aktuelle Situation. MMag. Eva-Maria Hochhauser verweist in ihrer Wortmeldung darauf, dass überall, also bei Bund, Land und bei den Gemeinden gespart werden müsse. Diesem allgemeinen Sparen könne sie nur das Wort reden. Sie warne allerdings vor übertriebenen Erhöhungen bei den gemeindeeigenen Gebühren und Abgaben. Sie glaube nämlich nicht, dass solche Erhöhungen - jedenfalls nicht alleinig - den gewünschten Erfolg bringen. Die finanziellen Lasten alleinig auf den Bürger abzuwälzen, sei der falsche Weg. Die Sanierung der Gemeindefinanzen müsse nach einem durchdachten und überlegten Konzept erfolgen, so auch die ins Auge gefassten Grundverkäufe. An Grundstücken soll ihrer Meinung nach nur verwertet werden, was im öffentlichen Interesse auch tatsächlich entbehrt werden könne. Thomas Amann schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an. Auch er befürchte, dass Gebührenerhöhungen alleine nicht den gewünschten Effekt bringen. Er plädiere viel mehr dafür, das vorhandene touristische Potential besser bzw. optimaler auszuschöpfen. In der Tourismusgemeinde Vandans gebe es eine Vielzahl an ungenützten Möglichkeiten. Die Gemeinde Vandans könne in mehrerlei Hinsicht „das erste Ziel im Montafon" sein. Sie verfüge über gravierende Vorteile, die man besser verkaufen und besser vermarkten müsse. Im Übrigen habe man mit der Vorarlberger 14/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010 doc Illwerke AG bzw. der lllwerke Tourismus GmbH einen Partner zur Hand, der seinesgleichen suchen müsse. Stefan Jochum prangert die gängige Praxis von Bund und Land an, nämlich immer mehr Aufgaben an die Gemeinden abzuwälzen, ohne diesen aber eine finanzielle Abgeltung zu bieten. Wenn man die Entwicklungen beim Spitalfonds, beim Sozialfonds oder dem Rettungsfonds etwas genauer betrachte, lasse sich unschwer erkennen, zu welchen Lasten diese Entwicklung gehe. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Gemeinden seien in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Dass diese Entwicklung in finanzieller Hinsicht Spuren hinterlasse, dürfe eigentlich niemand überraschen. Leo Brugger kann den Aussagen seiner Vorredner nur beipflichten. Nur mit Gebührenund Abgabenerhöhungen könne die finanzielle Notlage der Gemeinde nicht entscheidend verbessert werden. Jeder sei seiner Meinung nach aufgerufen, allfällige Einsparungspotentiale - in erster Linie ausgabenseitig - zu suchen und aufzuzeigen. Eine alleinige Erhöhung aller Gebühren und Abgaben könne auch „ein Schuss in die falsche Richtung" sein. Bgm. Burkhard Wächter bedankt sich abschließend für die sachliche und konstruktive Diskussion und die vielen Debattenbeiträge. Im gemeinsamen Miteinander lasse sich ganz bestimmt einen Weg finden, der momentanen finanziellen Notlage Herr zu werden. Im Übrigen werde er sich dafür einsetzen, dass es zu keinen übertriebenen oder ungerechtfertigten Erhöhungen bei den gemeindeeigenen Gebühren und Abgaben kommen werde. Die nachhaltige Beseitigung aller aufgezeigten Fehler und Mängel - so sein Versprechen - sei ihm eine persönliche Verpflichtung. 4. Berichte und Anfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass > der praktische Arzt Dr. Werner Bartl am 05. Juli 2010 seine neue Ordination in der Johann-Cornet-Straße Nr. 1 eröffnet habe. Zur Ordination zähle auch eine Hausapotheke. > der Alpengasthof Rellstal am 09. Juli 2010 wieder den Betrieb aufnehmen werde. Als Pächterin habe man Frau Karin Bosshard aus Bürserberg gewinnen können. > es am Freitag, dem 02. Juli 2010, im Feuerwehr-Gerätehaus ein neuerliches Gespräch mit fast allen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Vandans gegeben habe. Im diesem Zusammenhang habe es auch eine Vorwahl gegeben, was den neuen Kommandanten anlange. Aus dieser seien Werner Vergut, Alexander Burtscher und Christoph Schapler als jene Kandidaten mit der breitesten Zustimmung hervor gegangen. Werner Vergut habe sofort zu verstehen gegeben, dass er für das Amt des Kommandanten nicht mehr zur Verfügung stehe. Im Beisein von Werner Vergut habe er mit den beiden anderen Kandidaten am heutigen Abend ein Gespräch geführt. In diesem habe ihm auch Alexander Burtscher zu verstehen gegeben, dass er im Augenblick nicht die Zeit für ein solches Amt aufbringen könne. Mit Christoph Schapler gebe es in der nächsten bzw. übernächsten Woche noch ein vertiefendes Gespräch. > am 06. Juli 2010 im Gemeindeamt die verkehrstechnische Stellungnahme zur beantragten Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich der Kreuzung L 188 und L 83 eingelangt sei. In dieser werde lang und breit dargelegt, warum die Ausführung dieses Fußgängerüberganges an dieser Stelle bzw. zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeführt werden könne. 15/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Inge Dobler: Wie vom Bürgermeister bereits ausgeführt worden ist, hat Dr. Werner BartI am vergangenen Montag seine Ordination in Vandans eröffnet. Ich möchte ihm dafür herzlich gratulieren und ihm auch alles Gute wünschen. Dass Dr. Werner BartI kein Interesse mehr hat, in der Gemeinde Vandans als Gemeindearzt tätig zu sein, bedauere ich sehr. Meiner Meinung sollte mit ihm in dieser Angelegenheit nochmals das Gespräch gesucht werden. Es wäre schade, wenn diese Funktion von einem anderen Arzt wahrgenommen würde. Als Dr. Klaus Rehor seinerzeit zum Gemeindearzt von Vandans bestellt worden ist, hat sich die Gemeinde Vandans das einiges kosten lassen. Die von Dr. Werner BartI in diesem Zusammenhang geäußerten Forderungen sind meiner Meinung nach mehr als akzeptabel. Antwort des Bürgermeisters: Die Eröffnung der neuen Ordination von Dr. Werner BartI freut auch mich. Ich kann mich den vielen guten Wünschen in diesem Zusammenhang nur anschließen. Warum Dr. BartI plötzlich kein Interesse mehr hat, für die Gemeinde Vandans als Gemeindearzt tätig zu sein, weiß ich nicht. Seine diesbezügliche Entscheidung sollte aber respektiert und akzeptiert werden. Im Übrigen liegt mir sehr an einer Klarstellung, dass die seinerzeitigen Zugeständnisse (in finanzieller Hinsicht) an Dr. Klaus Rehor nicht mit seiner Bestellung zum Gemeindearzt, sondern mit seiner Niederlassung in der Gemeinde Vandans als praktischer Arzt im Zusammenhang gestanden sind. Zur damaligen Zeit war es mehr als üblich, die Niederlassung eines praktischen Arztes mit finanziellen Zugeständnissen attraktiver zu machen. Viele Gemeinden haben sich damals dafür entschieden, auf ihre Kosten ganze Arzthäuser samt Ordination zu bauen bzw. einzurichten. So gesehen waren die damaligen Zugeständnisse an Dr. Klaus Rehor mehr als vertretbar. Die diesbezügliche Situation von heute kann mit der damaligen nicht mehr verglichen werden. Manfred Schapler: Herr Markus Kuhn hat uns heute ein elektronisches Archivierungssystem präsentiert. Persönlich bin ich überzeugt, dass das Interesse am Gemeindegeschehen bzw. der Kommunalpolitik insgesamt in der Bevölkerung immer größer wird. Das Einrichten einer eigenen Homepage durch die Gemeinde Vandans war für mich längst überfällig. Jetzt würde ich dafür plädieren, auf dieser Homepage der Gemeinde nicht nur die Sitzungsprotokolle etc. zu veröffentlichen, sondern auch alle für die Bevölkerung interessanten Beschlüsse und Verordnungen. Vielleicht ist auch ein entsprechender Link auf das heute präsentierte Gemeindearchiv möglich. Antwort des Bürgermeisters: Diese Anregung kann ich nur unterstützen. Gerade bei den vielen Verordnungen der Gemeinde erscheint mir eine entsprechende Transparenz von ganz besonderer Bedeutung. Auch einen entsprechenden Link auf das Gemeindearchiv kann ich nur begrüßen. Ich werde mit dem Betreuer unserer Homepage unverzüglich in Kontakt treten. Markus Pfefferkorn: Gibt es eine Verordnung, in der die zulässigen Zeiten für das Rasenmähen festgelegt worden sind. Bei der Polizeiinspektion langen immer wieder Beschwerden ein, die das Rasenmähen während der Mittagsruhe bzw. an Sonn- und Feiertagen betreffen. Ein Einschreiten der Exekutive ist verständlicherweise nur dann möglich, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage, z.B. eine Verordnung über das Verhindern von Lärmstörungen, gibt. Antwort des Bürgermeisters: Eine diesbezügliche Verordnung gibt es - jedenfalls in der Gemeinde Vandans - nicht. Vor Jahren hat sich die Gemeindevertretung mit diesem Problem auseinander gesetzt. Damals ist aber innerhalb der Gemeindevertretung mehrheitlich die Auffassung vertreten worden, dass nicht alles mit einem Gesetz oder einer Verordnung geregelt werden sollte. Man hat sich damals auf entsprechende Appelle an die Bevölkerung geeinigt. Ich nehme diese Anfrage aber gerne zum Anlass für eine diesbezügliche „Erinnerung" in den amtlichen Mitteilungen des Gemeindeamtes. 16/17 4. Sitzung Gemeindevertretung vom 08. Juli 2010.doc Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit, wünscht allen Anwesenden schöne und erholsame Sommerferien und schließt um 22.25 Uhr die Sitzung.