19510104_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:39
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1951-10-04
Erscheinungsdatum 1951-10-04
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT über die SITZUNG DES GEMEINDEAUSSCHUSSES am Donnerstag den 4.Jänner 1951 um 20.30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes in Vandans Anwesend waren die Herren: Maier Wilhelm Bürgermeister Egele Josef, 2.Gemeinderat Wachter Ludwig, Gemeindevertreter Maier Bernhard, Gemeindevertreter Schoder Ferdinand Gemd.Vertreter Schoder Josef, Gemeindevertreter Wachter Meinrad, Gemeindevertr. Maier Viktor, Gemeindevertreter Kasper Ernst, Gemeindevertreter Dalla-Brida Alfons, Gemeindevertr. Abwesend waren die Herren: Schapler Christian, 1.Gemeinderat Pfeifer Josef, Gemeindevertreter VORSITZENDER Herr Maier Wilhelm, Bürgermeister TAGESORDNUNG 1.) Festsetzung der Miete für das Lehrerinnenzimmer im Schulhaus 2.) Ansuchen des Hubinger Franz und Hanny um Erteilung der Bewilligung zur Führung eines Kinobetriebes im Schulhause. 3.) Namhaftmachung von 2 Sanitätssprengelaussussmitgliedern 4.) Ansuchen des Mayer Albert Rodund um 200 - 300 m2 Baugrund 5.) Ansuchen des Gföllner Hubert Rodund um 500 m2 Baugrund 6.) Behandlung der Eingabe des Johann Gassner betr. Zufahrt zu seinem Baugrund 7.) Ansuchen des Pfarramtes Vandans um Überlassung eines Zimmers im neuen Schulhause 8.) Beratung über die Gewährung einer Spende für Sachaufwand eines Aufenthaltsraumes im neuen Hauptschulgebäude für auswertige Schüler in Schruns 9.) Beratung über den Gemeindehebammen-Niederlassungsvertrag. 10.) Beschlussfassung über den Mitgliedsvertrag an den Landesverband für Fremdenverkehr, weiters Beschlussfassung über einen Spendenbeitrag an den Vrlbg. Blindenverband 11.) Genehmigung des Voranschlages 1951 und Festsetzung der Gemeindesteuern und Umlagen. -2- ZUR TAGESORDNUNG 1.) Die Zimmermiete für das Lehrerinnenzimmer im neuen Schulhause wurde beginnend ab 15.11.1950 nach ortsüblicher Höhe festgesetzt. 2.) Das Ansuchen der Eheleute Franz u. Hanny Hubinger Schulwart in Vandans bezgl. Aufnahme eines Kinobetriebes im neuen Schulhause wurde der Lokalbedarf mehrheitlich für Vandans bejaht, jedoch sind für die einzelnen technischen u. versch. anderen Einzelheiten noch genauere Aufklärungen einzuholen. 3.) Als Sanitätssprengelmitglieder für den Sanitätssprengel AusserMontafon wurden die Herren Neher Franz, Maurer u. Landwirt in Vandans 161 u. Herr Schoder Josef, Landwirt in Vandans, Vens 127 entsendet. 4.) Das Baugrundansuchen des Mayer Albert in Vandans Rodund wird in der Behandlung bis zur Vorlage eines Planes über Wasser u. Lichtanschluss vertagt. 5.) Das Baugrundansuchen des Gföllner Hubert in Vandans Rodund wird wie in Punkt 4 bis Vorlage von Plänen vertagt. 6.) Das neuerliche Ansuchen des Gassner Johann Vandans 48 um die Zufahrtsbewilligung zu seinem Baugrund in der Bündta wurde bis zur Klärung und in diesem Zusammenhange stehender Änderungen vertagt. 7.) Dem Ansuchen des Pfarramtes Vandans um die Überlassung eines Unterrichtslokales im neuen Schulhause wurde mit der Bedingung entsprochen, dass bei anderweitiger Verwendung die Benützungsbewilligung bzw. der Gemeindevertretungsbeschluss wiederrufen wird. 8.) Dem Ansuchen der Hauptschule u. der Gemeindevertretung von Schruns um einen Spendenbeitrag für den bes. Sachaufwand für den Aufenthalts und Speiseraum für die auswertigen Schüler in der Höhe von S 1, 250.-- wird unter der folgenden Bedingung entsprochen, dass die Schüleraufsicht im fraglichen Tages-u.-Aufenthaltsraum unbedingt von einer Lehrperson zu überwachen ist. 9.) Zum neuerlichen Verhandlungsgegenstand des Gemeindehebammenvertrages wird bei Stellungnahme der Gemeindevertretung beschlossen, den Zusatz einer angemessenen u. anderen Gemeinden angeglichen Pauschaljahresvergütung zuzustehen. 10.) Dem Landesverband für Fremdenverkehr wird der angestrebte Betrag wie bereits im Voranschlag 1951 vorgesehen bewilligt, weiters wurde dem Vrlbg. Blindenverband ebenfalls ein Spendenbetrag v. S 50.-- per 1951 zugebilligt. 11.) Der Voranschlag für das Rechnungsjahr 1951 wurde vom Kassier Herrn Gebhard Schoder Punkt um Punkt verlesen und in allen Teilen erläutert, ein Einwand wurde weder während der Auflagefrist noch bei Behandlung des Voranschlages von den Gemeinderäten eingebracht es wurden sodann die folgenden im Voranschlag gem. der VGO 1935 veranschlagten Steuerhebesätze, Gebühren und Abgaben für das Jahr 1951 beschlossen: -3- 1.) Grundsteuern: a) Land und forstwirtschaftliche Betriebe nach dem Hebesatz 200 v.H. b) für gewerblich genutzte und vermietete Teile land- u. forstwirtsch. Betriebe .................................................. 200 v.H. c) Für Grundstücke und neu in die Steuer kommende Gebäude 200 v.H. d) für Grundstücke mit Steuervorschreibung nach dem Erstarrungsbetrag ......................................... 200 v.H. 2.) Gewerbesteuer: a) nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital ................ 250 v.H. b) Lohnsummensteuer .......................................... 2 v.H. 3.) Weiters werden in der Gemeinde folgende Abgaben, Gebühren und Beiträge erhoben: a) eine Lustbarkeitsabgabe mit folgenden Sätzen: 10 % des nach Abzug der 10%igen Kriegsopferabgabe verbleibenden Eintrittsgeldes von sämtlichen Eintrittsgeldern mit Ausnahme solcher Veranstaltungen die nach den bes. Merkmalen nur für Wohlfahrtszwecke veranstaltet werden und das Reinerträgnis solcher Veranstaltungen sozialen Wohlfahrtszwecken zugeführt wird. b) eine Gemeindegetränkesteuer nach der für die Gemeinde Vandans erlassenen Steuerordnung mit einem Hebesatz v.10 v. H. ohne Berücksichtigung von Gassenschank oder Ausschank im Freien durch Vereine oder dgl. c) eine Steuer für das Halten von Hunden mit folgenden Sätzen: für weibliche Hunde S 40.-- männliche S 30.-- weiters für jeden zweiten Hund S 100.-- die Hundesteuer von S 100.--für jeden zweiten Hund gilt für alle Hundebesitzer wo die Voraussetzung offensichtlich eine Hausgemeinschaft bildet, sodass eine Steuerbefreiung mit dem Einwand versch. Eigentumsrechtes nicht gegeben ist. Steuerflichtig ist jeder Hund der mindestens 3 Monate alt ist oder im Laufe des Jahres angeschafft und vor dem 31.12.1951 3 Monate alt wird, Steuerpflicht besteht auch dann wann die Steuervorschreibung hinausgegeben wird, trotz dem Einwand, dass ein Hund wegen alters oder sonstiger Untauglichkeit noch vor Jahresende abgeschafft wird. Obiges gilt auch f. weiteren H. d) Kurtaxen mit folgenden Sätzen: Gültig für alle Betriebsinhaber von Gaststätten und Pächtern v. Schutzhütten bzw. Alpenvereinshütten, Privatzimmervermieter an Pensionsgäste soweit der Unterstandsgeber zum Steuereinzugsgebiet Vandans gehört und der Gast der Natur nach nicht als Berufstätiger Dauermieter betrachtet wird, pro Pensionsgast und pro Nächtigung in Betten 0.50 Groschen, Nächtigungen auf Alpenvereinshütten pro Bett u. Gast ebenfalls 0.50 Groschen Matratzenlager auf Alpenvereinshütten 0.30 Groschen pro Gast und Nacht. e) Verwaltungsabgaben nach der Verwaltungsabgabenordnung die durch Anschlag getrennt von dieser Niederschrift erfolgt. -4- f) Bewilligung zur Abhaltung einer öffentlichen Tanzunterhaltung (nach dem Gesetz v.14.11.1928.LGBl. Nr.7/1929) Bis 24 Uhr S 20.-- für jede weitere Stunde, je angefangene Stunde S 20.-Die Tanzgebühr ist auch zu entrichten wann z. B. auch bei Tag eine Tanzveranstaltung stattfindet die auch vor 24 Uhr beendet wird, es ist daher auch für untertags-Tanzveranstaltungen 24 Stund[en] vor Beginn die Tanzbewilligung beim Gemeindeamte einzuholen. Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung steht die Berufung offen die binnen zwei Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte Vandans einzubringen wäre. [Unterschrift:] 1. Gemeinderat: Chr. Schapler Angeschlagen am: 10.1.1951 Abgenommen am: 2. Gemeinderat Bürgermeister Maier