19940922_GVE049

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:39
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1994-09-22
Erscheinungsdatum 1994-09-22
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 22. September 1994 Niederschrift aufgenommen am 22. September 1994 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 49. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 15. September 1994 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Norbert Sartori, GV Gerlinde Linder, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Leonhard Ammann, Alois Neher und Friederike Feurstein. Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GR Josef Tschofen, GV Kurt Greber, GV Manfred Vallaster und GV Dr. Gernot Hämmerle Nicht erschienen: GV Gerhard Stampfer und GV Franz Bitschnau Schriftführer: Gem.Bed. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 49. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung vom 21. Juli 1994 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Arno und Manuela Sauerwein, Vandans, Untervens 459, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde für ein Wohnhaus auf Gst.Nr. 1434/4 3. Genehmigung einer neuerlichen Haftungserklärung bis zu einem Darlehensanteil von S 50.643, -- im Rahmen des Abwasserverbandes Montafon (BA VI - Verbandssammler Silbertal mit Anschlußkanal Vandans-Vens) 4. Genehmigung eines Mietvertrages mit dem Stand Montafon-Forstfonds betreffend die Errichtung einer Bauaushub- und Bauabbruchmaterialdeponie auf Gst.Nr. 58, Kat.Gem. Vandans 5. Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 1993 von S 145.667, -- zum Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen 6. Zustimmung zum Kauf des Grundstückes Nr. 1877/2 mit 99 m2 von den Erben nach Monika Mangeng 7. Anschaffung von 3 Atemschutzgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Vandans 8. Grundsatzdiskussion über die Zulassung neuer Bauformen im Gemeindegebiet 9. Berichte und Anfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 48. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Juli 1994, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Nach kurzer Erläuterung des Bauvorhabens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 3. Das vom Abwasserverband Montafon eingebrachte Schreiben vom 1. September 1994 wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Diesem zufolge wurden die förderungsfähigen Herstellungskosten für den Bauabschnitt VI (Verbandssammler Silbertal mit Anschlußkanal Vandans-Vens) von der Österreichischen Kommunalkredit AG mit S 15.136.991, -- festgestellt. Das Darlehen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds betrage somit S 10.596.000, -- und liege daher um S 446.000, -- über der seinerzeitigen Zusicherung in Höhe von S 10.150.000, --. Vom Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds werde nunmehr die Vorlage einer Annahmeerklärung sowie von den Verbandsgemeinden neue Haftungserklärungen für die Darlehenserhöhung in der Größenordnung von S 446.000, -gefordert. Nach kurzer Beratung genehmigen die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig eine zusätzliche Haftungserklärung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB über einen Betrag von S 50.643, --, dies entspricht 11, 355% des gegenständlichen Erhöhungsdarlehens. 4. Der Bürgermeister informiert, daß mit Bescheid vom 29. Juni 1994 der Gemeinde Vandans die Errichtung einer Bauaushub- und Bauabbruchmaterialdeponie auf den Gst.Nr. 58 und 1211, Kat.Gem. Vandans, bewilligt worden sei. Mit der Eigentümerin des Gst.Nr. 1211, Frau Ida Bader, sei bereits im Jahre 1992 ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen worden. Das Gst.Nr. 58 befinde sich im Eigentum des Standes Montafon - Forstverwaltung. Es gelte nunmehr, mit dem Stand Montafon Forstfonds ebenfalls einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen, welcher sich inhaltlich an den seinerzeitigen Mietvertrag mit Frau Ida Bader anlehne. Vom Stand Montafon sei ein entsprechender MietvertragsEntwurf erarbeitet und der Gemeinde Vandans zur Genehmigung vorgelegt worden. Die wesentlichen Bedingungen dieses Mietvertrages werden vom Bürgermeister in der Folge im Detail erläutert. In der darauffolgenden Diskussion beantragt GR Gottfried Schapler, die unter Punkt 6) angeführte Indexklausel geringfügig abzuändern. Ausgangsbasis für die Indexberechnung soll die für den Monat September 1994 veröffentlichte Indexzahl sein. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig den vorliegenden Mietvertrag. Für das Entgegenkommen seitens des Standes Montafon bedankt sich der Bürgermeister namens der Gemeinde. -3- 5. Der Vorsitzende erinnert, daß das gegenständliche Ansuchen vom Stand Montafon um Gewährung eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 1993 bereits in der Sitzung am 21. Oktober 1993 beraten worden sei. Damals habe sich die Gemeindevertretung mehrheitlich für eine Vertagung der Entscheidung ausgesprochen, bis mit dem Stand Montafon in der Causa "Verbauung Brunnentobel" ein für die Gemeinde Vandans befriedigendes Verhandlungsergebnis vorliege. Zwischenzeitlich habe im Stand Montafon eine entsprechende Beratung stattgefunden. Diese habe erbracht, daß vom Stand Montafon eine gewisse Mitverantwortung nicht in Abrede gestellt werde. Eine endgültige Entscheidung zum Antrag der Gemeinde Vandans auf finanzielle Mitbeteiligung an den Sanierungskosten stehe derzeit noch aus. In der Hoffnung, daß das Ansuchen der Gemeinde Vandans letztlich im Sinne unserer Vorstellungen erledigt werde, plädiere er daher für eine positive Erledigung des seinerzeitigen Ansuchens vom 24. September 1993. Dieser Meinung des Vorsitzenden schließen sich sodann auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung an und genehmigen einstimmig die Übernahme eines Finanzierungsbeitrages für das Jahr 1993 in Höhe von S 145.667, --. 6. Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Ausbau des Daunerweges habe die Gemeinde Vandans, so die Einführung des Bürgermeisters, bereits im Jahre 1987 von der damaligen Eigentümerin das Gst.Nr. 1877/2 mit 99 m2 käuflich erworben. Bis zum heutigen Tage habe die Gemeinde Vandans verabsäumt, einen entsprechenden Kaufvertrag errichten und durchführen zu lassen. Nachdem die damalige Eigentümerin, Frau Monika Mangeng, zwischenzeitlich verstorben sei, befinde sich das gegenständliche Grundstück nunmehr in neuen Händen. Damit das Grundstück nunmehr in das rechtmäßige Eigentum der Gemeinde Vandans übergehen könne, bitte er um eine nachträgliche Genehmigung des seinerzeit getätigten Grundkaufes bzw. der in diesem Zusammenhange erforderlichen weiteren Schritte. Dem Antrag des Bürgermeisters wird daraufhin einstimmig entsprochen. GR Gottfried Schapler hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 7. In Anlehnung an die bereits am 16. Juni 1994 stattgefundene Diskussion in der Gemeindevertretung genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die Anschaffung dreier Atemschutzgeräte im Zusammenhang mit dem Ankauf eines neuen Kleinlöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Vandans. Die Entscheidung, ob Normaldruck- oder Überdruckgeräte angeschafft werden sollen, werde dem Kommando der Freiwilligen Feuerwehr überlassen. Für die gegenständliche Anschaffung wird von der Gemeindevertretung ein Kostenrahmen von rund S 100.000, -bewilligt. 8. Sehr eingehend informiert der Bürgermeister vorweg über zunehmende Bauanträge, die hinsichtlich der äußeren Erscheinung bzw. Gestaltung markant vom bisher Üblichen abweichen. Anhand einiger konkreter Bauanträge verdeutlicht der Vorsitzende diese Problematik und gibt zu verstehen, daß die Vorstellungen der Antragsteller bzw. der planenden Architekten einerseits und jene der Baubehörde andererseits zunehmend differieren. -4Auch wenn neuzeitlichen Bauformen durchaus Positives abgewonnen werden könne, müsse eine gewisse Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild gewährleistet sein. Die bisher äußerst konservative Haltung der Gemeinde Vandans in gestalterischer Hinsicht müsse angesichts der neuen Gestaltungswünsche eine Lockerung erfahren, soweit diese eine vertretbare Norm nicht überschreiten. Auch wenn energiespartechnische Überlegungen, verdichtete Bauweise und erhöhte Wohnbauförderungen neue Maßstäbe erfordern, dürfe dies nicht zu Lasten des Gesamterscheinungsbildes gehen. In der rund eineinhalbstündigen Diskussion vertreten Mandatare aller Fraktionen die Auffassung, daß die künftige Baugestaltung durchaus eine vertretbare Lockerung erfahren könne, wenn das Orts- und Landschaftsbild dadurch nicht negativ beeinträchtigt werde. Als Fremdenverkehrsgemeinde habe die Gemeinde Vandans andere Maßstäbe anzulegen wie städtische und diesem ähnliche Bereiche. Nachdem jeder von der Norm abweichenden Bewilligung präjudiziellen Charakter zukomme, müsse jeder Bauantrag individuell beurteilt und auf seine gestalterische Verträglichkeit hin geprüft werden. Der zu diesem Tagesordnungspunkt anwesende Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung, Dipl. Ing. Ulrich Grasmugg, vertritt seinerseits die Auffassung, daß die neuzeitliche Baugestaltung durchaus auch triftige Vorteile beinhalte. Eine kategorische Ablehnung aller von der bisherigen Norm abweichenden Bauanträge sei daher unvertretbar und habe folglich wenig Aussicht auf aufsichtsbehördliche Bestätigung. Persönlich empfehle er der Gemeinde Vandans die Installierung eines Gestaltungsbeirates, wobei dieser nur bei gravierend von der bisherigen Norm abweichenden Bauanträgen gehört werden soll. Die Sitzung der Gemeindevertretung wird um 21.35 Uhr auf die Dauer von 20 Minuten unterbrochen, um den zahlreich anwesenden Zuhörern die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu bieten. Um 21.55 Uhr eröffnet der Vorsitzende die Sitzung sodann neuerlich - die Beratungen hinsichtlich der Zulassung neuer Bauformen im Gemeindegebiet werden fortgesetzt. Nach zahlreichen weiteren Debattenbeiträgen gelangen die Mitglieder der Gemeindevertretung zur Ansicht, daß die Installierung eines Gestaltungsbeirates gesondert in einer der nächsten Sitzungen beraten und entschieden werden soll. Einvernehmen herrscht letztlich darüber, daß Bauanträge nur dann positiv erledigt werden sollen, wenn das Bauvorhaben bisherigen Überlegungen nicht widerspricht und Interessen des Ortsbildund Landschaftsschutzes nicht nachteilig beeinträchtigt werden. 9. Der Bürgermeister berichtet, daß - GV Dr. Gernot Hämmerle mit Schreiben vom 2. September 1994 sein Gemeindevertretungsmandat infolge einer Verlegung des Wohnsitzes nach Feldkirch zurücklege. Das vom Mandatar eingelangte Schreiben wird den Anwesenden durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. - die abgelaufene Sommersaison einen neuen Besucherrekord im Schwimmbad Vandans erbracht habe. Der anteilige Eintrittskarten-Erlös für die Gemeinde Vandans präsentiere sich dementsprechend erfreulich. -5- von der Geschäftsstelle "Gemeindeentwicklung" im Herbst des laufenden Jahres mehrere Seminare veranstaltet werden. Ziel des Seminars sei es, den Teilnehmern das Thema "Gemeindeentwicklung" intensiv zu vermitteln und praktische Anleitungen für den Start, die Durchführung und die Umsetzung von Gemeindeentwicklungsprojekten an die Hand zu geben. - die Gärtnerei Bitschnau von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Bewilligung zur Errichtung von Zubauten und zur Vornahme von Umbauten beim bestehenden Betriebsgebäude erhalten habe. Auch wenn die gegenständlichen Baumaßnahmen in jeder Hinsicht nur begrüßt werden können, beeinträchtige das angrenzende Anbaugebiet bzw. die darauf befindlichen Glashäuser die weitere Gestaltung des Ortszentrums nicht unerheblich. Es müsse folglich mittel- oder langfristig Ziel der Gemeinde sein, das gegenständliche Anbaugebiet und die darauf befindlichen Glashäuser aus dem unmittelbaren Ortskern auszusiedeln bzw. entsprechend zu verlegen. Seiner Meinung nach sollen mit den Betreibern der Gärtnerei raschest entsprechende Sondierungsgespräche geführt werden, um die Vorstellungen der Betroffenen zu hören. Die Anregung des Bürgermeisters wird von den Anwesenden einhellig befürwortet. Unter Punkt "Allfälliges" bringt GV Peter Schapler zum Ausdruck, daß seiner Meinung nach die Abholung der wiederverwertbaren Altstoffe bei den Sammelstellen der Gemeinde Vandans nicht befriedigend funktioniere. Das Verhalten einiger Mitbürger sei darüberhinaus unverständlich. Durch das unzerkleinerte Einwerfen von Kartonagen präsentiere sich der entsprechende Container innert kürzester Zeit übervoll. Er rege deshalb an, die Bevölkerung in einem der nächsten "Informationen des Bürgermeisters" entsprechend zu informieren. Frau Friederike Feurstein bemängelt ihrerseits, daß im Ortsgebiet zahlreiche Kaugummi- und Süßwarenautomaten aufgestellt worden seien. Sie bittet daher um Auskunft, ob hiefür eine Bewilligung erwirkt worden sei. In seiner Antwort weist der Bürgermeister darauf hin, daß die Aufstellung dieser Automaten jedenfalls ohne Zustimmung der Gemeinde erfolgt sei. Ob allenfalls eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft vorliege, könne er nicht beurteilen. Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung werde er jedenfalls eine Abklärung mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vornehmen. GR Gottfried Schapler ersucht um Auskunft, ob die seinerzeit erlassene 40 km/h-Beschränkung für das Ortsgebiet bereits in Kraft getreten sei. Dazu stellt der Bürgermeister fest, daß die entsprechende Verordnung zwar erlassen, die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen aber noch nicht erfolgt sei. Zur Aufstellung der Verkehrszeichen habe er die Unterstützung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bzw. der Gendarmerie erbeten. Die gegenständliche Verordnung trete jedenfalls erst mit der Aufstellung dieser Verkehrszeichen in Kraft. Die Bevölkerung werde vom Inkrafttreten der Verordnung selbstverständlich entsprechend informiert. GV Manfred Blenke bringt in seiner Wortmeldung seinen Unmut über den zaghaften Fortgang bei den Kanalisations-Bauarbeiten in der Parzelle Daleu zum Ausdruck. Die in diesem Bereich betroffene Bevölkerung bringe diesem Baufortschritt kein Verständnis mehr entgegen, zumal seinem Wissen nach keine triftigen Gründe dafür vorliegen. -6Der Bürgermeister bestätigt in seiner Beantwortung, daß der Baufortschritt tatsächlich zu wünschen übrig lasse. Mehrere undichte Leitungsrohre im Bereich der Tischlerei Bitschnau seien seinem Wissen nach für die letzten Verzögerungen verantwortlich. Wenngleich sich die ausführende Firma nach wie vor im vorgegebenen Bauzeitplan bewege, werde er sowohl mit der Bauleitung als auch mit dem ausführenden Unternehmen entsprechende Gespräche führen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: