20091203_GVE052

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:43
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2009-12-03
Erscheinungsdatum 2009-12-03
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift aufgenommen am 03. Dezember 2009 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 52. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 26. November 2009 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Rupert Platzer, Florian Küng, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler und Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Leo Brugger, Karl-Heinz Thaler, Mag. Christian Egele und Anton Kovar Entschuldigt: Günter Fritz, Ernst Stejskal, Stefan Jochum und Gerhard Flatz Nicht erschienen: Helmut Moosbrugger Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 52. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. November 2009 2. Genehmigung eines Bebauungsplanes gemäß § 28 RPG für den Bereich „Ortseinfahrt“ 3. 7. Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG: Diskussion und Beschlussfassung 4. Ankauf zweier Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 146/1 und Nr. 144/2 mit zusammen 75 m² zur Verbreiterung des öffentlichen „Gemsleweges“ 5. Ankauf einer Teilfläche mit 19 m² aus dem Grundstück Nr. 208/6 von Elmar Kasper zum Ausbau der Rätikonstraße 6. Genehmigung von Richtlinien betreffend die Widmung von Grundstücken für Ferienhauszwecke bzw. die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 11. November 2009 8. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. November 2009 Die Niederschrift über die 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. November 2009, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. DI Alois Kegele, Ulrike Bitschnau, Mag. Klaus Neyer, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Klaus Bitschnau, Mag. Christian Egele, KarlHeinz Thaler und Anton Kovar nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 19. November 2009 nicht anwesend waren. 2. Genehmigung eines Bebauungsplanes gemäß § 28 RPG für den Bereich „Ortseinfahrt“ Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2008. Damals habe die Gemeindevertretung beschlossen, für die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans nördlich und südlich der Bahnhofstraße befindlichen und als Baufläche/Kerngebiet gewidmeten Grundstücke Nr. 35/3, Nr. 36, Nr. 45/2, Nr. .871, Nr. 45/1, Nr. .10, Nr. .8 und Nr. 51/1 eine Bausperre zu erlassen. Diese Bausperre gelte bis zur Erlassung eines Bebauungsplanes, längstens aber auf die Dauer von zwei Jahren. Begründet habe man diesen Beschluss damals unter anderem damit, dass die vom Bahnhof heraufführende Landesstraße L 83 die Hauptzufahrt in die Gemeinde Vandans darstelle. Der künftigen Bebauung der noch weitgehend unbebauten Flächen links- und rechtsseitig der „Bahnhofstraße“ sowie der Gestaltung des dortigen Straßenraumes komme daher im Hinblick auf das Erscheinungsbild des Ortseinfahrtsbereiches bzw. das Orts- und Landschaftsbild von Vandans insgesamt, eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Nach diesem Beschluss der Gemeindevertretung, so neuerlich der Bürgermeister, habe es einen Auftrag an DI Reinhard Falch, als Mitglied des örtlichen Gestaltungsbeirates gegeben, für den vorerwähnten Bereich gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes einen Bebauungsplan auszuarbeiten. Im Besonderen solle dieser Bebauungsplan – und zwar unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Art der Bebauung, die räumliche Verteilung bzw. die Höhenentwicklung der Gebäude, Baugrenzen und Baulinien - insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Straßenraumes, Bestimmungen über das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (wie beispielsweise die Anordnung einer Allee zur Gestaltung der Ortseinfahrt) enthalten. Dieser Bebauungsplan, so abschließend der Bürgermeister, liege nun im Entwurf vor. Er bitte nun DI Reinhard Falch, diesen im Detail zu erläutern. Auf das Ersuchen des Bürgermeisters hin ergreift sodann DI Reinhard Falch das Wort und bedankt sich für die Möglichkeit, diesen Entwurf heute persönlich erläutern zu dürfen. In weiterer Folge legt DI Reinhard Falch ausführlich und umfassend die Überlegungen des Gestaltungsbeirates dar, die diesem vorliegenden Entwurf zugrunde liegen. Am Ende seiner Ausführungen gibt er dann noch zu verstehen, dass dieser Bebauungsplan seiner Meinung nach alles Wesentliche enthalte, trotzdem lasse er den Architekten einen gewissen Spielraum für die bauliche Gestaltung der Baukörper. Leo Brugger weist in seiner Wortmeldung darauf hin, dass das alte „Schoder-Haus“ auf den Grundstücken Nr. .8 und Nr. .10 unter Denkmalschutz stehe. Er bitte um Auskunft, ob beim vorliegenden Entwurf eines Bebauungsplanes auf diesen Umstand Rücksicht genommen worden sei. -2- DI Reinhard Falch beantwortet diese Frage in der Folge unmissverständlich mit Ja und verweist auf die in diesem Bereich festgelegte „Baulinie“, die bei einem Neubau zwingend eingehalten werden müsse. Wenn es einmal zu einem Abbruch des auf dem Grundstück Nr. .871 stehenden Stallgebäudes komme, gebe es freie Sicht auf das denkmalgeschützte Objekt. Mag. Eva-Maria Hochhauser resümiert, dass dieser Bebauungsplan de facto 3 Grundbesitzer betreffe, nämlich Franz Egele, die Erbengemeinschaft Schoder und die Gemeinde Vandans. Bei realistischer Betrachtung müsse man davon ausgehen, dass eine Bebauung dieser Liegenschaften nur schrittweise erfolgen werde. Das eine oder andere von der Gemeinde angestrebte Ziel (z.B. die „Torwirkung“ am Ortseingang, die Allee etc.) lasse sich daher zwangsläufig erst bei einer gänzlichen Verbauung der Liegenschaften verwirklichen. DI Reinhard Falch bestätigt in seiner Antwort diese Annahme. Jede aus dem vorliegenden Bebauungsplan resultierende Maßnahme komme erst im Zusammenhang mit einer kompletten Bebauung dieser Liegenschaften zum Tragen. Mag. Beatrice Pfeifer ersucht um Auskunft, ob dieser Bebauungsplan auch wieder geändert werden könne, wenn es neue Fakten oder neue Überlegungen gebe. Auch diese Frage wird von DI Reinhard Falch eindeutig und unmissverständlich mit Ja beantwortet. Es liege im Ermessen der jeweiligen Gemeindevertretung, den Bebauungsplan zu ändern oder nicht. In der vorliegenden Art und Weise habe dieser solange Gültigkeit, bis dieser geändert werde. Wenn es neue Überlegungen, neue Fakten oder neue Umstände gebe, spreche nichts dagegen, den vorliegenden Bebauungsplan entsprechend zu ändern bzw. zu adaptieren. Karl-Heinz Thaler erkundigt sich, ob und in welchem Ausmaß beim vorliegenden Bebauungsplan auch auf die Gefahrenzone Rücksicht genommen worden ist. In seiner Antwort gibt DI Reinhard Falch zu verstehen, dass dies selbstverständlich der Fall gewesen sei. Größtenteils seien die betroffenen Grundstücke im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Eine recht beachtliche Fläche sei auch als „weiße Zone“ ausgewiesen. Nur ein sehr kleiner Bereich sei als „Rote Zone“ ausgewiesen. Es sei ein Muss, auf diese Zoneneinteilungen Rücksicht zu nehmen. Nachdem sich keine Fragen mehr ergeben, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Genehmigung des vorliegenden Bebauungsplan-Entwurfes aus. Wegen Befangenheit hat Mag. Christian Egele weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilgenommen. Bürgermeister Burkhard Wachter macht abschließend aufmerksam, dass der heute von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes nun einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen ist. Die Auflage sei ortsüblich kundzumachen. Während der Auflagefrist könne jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan beziehe, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Darauf müsse in der Kundmachung hingewiesen werden. Änderungsvorschläge seien dann der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan zur Kenntnis zu bringen. Im Übrigen, so der Vorsitzende am Ende seiner Ausführungen, sei der Entwurf Menschen mit schwerer Sehbehinderung während der Auflagefrist auf Verlangen zu erläutern. 3. 7. Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG: Diskussion und Beschlussfassung Bürgermeister Burkhard Wachter informiert, dass das 7. Mittelfristige Investitionspro-3- gramm ein finanzielles Volumen von 10, 5 Millionen Euro umfasse, wovon 7, 5 Millionen Euro auf Investitionen und 3, 0 Millionen Euro auf Erhaltungsmaßnahmen entfallen. Bei den Erhaltungsmaßnahmen müsse man wissen, dass diese je zur Hälfte vom Bund und dem Land Vorarlberg finanziert werden. In der Sitzung am 13. Oktober 2009, so neuerlich der Vorsitzende, habe die Standesvertretung einstimmig eine rasche Umsetzung dieses 7. mittelfristigen Investitionsprogrammes befürwortet und die Empfehlung an die Gemeinden der Talschaft geäußert, so schnell wie möglich die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Konkret enthalte dieses folgende Schwerpunkte: a) b) c) d) e) f) Projektfertigstellung Gleisneulage Lorüns Bahnsteigverlängerung auf einheitlich 150 m Modernisierung Sicherungsanlage Gleisneulage Schruns Ausweichgleis Kaltenbrunnen Umbau entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz Die Umsetzung dieser Maßnahmen solle, so nochmals der Bürgermeister, in den Jahren 2010 bis 2014 erfolgen. Die Aufbringung der finanziellen Mittel erfolge zu 50 % durch den Bund, zu 34, 74 % durch das Land Vorarlberg, zu 12, 61 % durch die Gemeinden des Montafons und zu 2, 65 % durch die Vorarlberger Illwerke AG. Von den Gemeinden der Talschaft sei demzufolge in den Jahren 2010 bis 2014 ein Betrag von 614.024, 00 Euro aufzubringen. Zu diesen Beiträgen der Gemeinden gewähre das Land Vorarlberg Bedarfszuweisungen zwischen 50 und 60 %. Unter Berücksichtigung der Einwohner zum 31. Dezember 2008 entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Anteil von 15, 72 % das sind 208.201, 00 Euro. Vom Land Vorarlberg erhalte die Gemeinde Vandans dazu Bedarfszuweisungen in Höhe von 55 %. Dieser Betrag sei in 5 gleich bleibenden und aufeinander folgenden Jahresraten, beginnend im Jahre 2010, mit je 18.738, 00 Euro zu begleichen. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift Dir. Bertram Luger von der Montafonerbahn AG das Wort. Vorab bedankt er sich für die Möglichkeit, die wesentlichen Inhalte dieses 7. mittelfristigen Investitionsprogrammes persönlich erläutern zu dürfen. Sodann informiert dieser recht ausführlich über die im Rahmen dieses 7. mittelfristigen Investitionsprogrammes geplanten Maßnahmen und insbesondere auch die Prioritäten innerhalb dieser geplanten Maßnahmen. In der rund 30 Minuten dauernden Diskussion ergeben sich dann eine Fülle von Wortmeldungen. Rupert Platzer ersucht um Auskunft, warum jener Zug im Bahnhof St. Anton, der Richtung Bludenz fährt, immer schneller den Bahnhof verlässt als jener Richtung Schruns. Florentin Salzgeber äußert seine Bedenken was die künftige Abstimmung von Bahn und Ortsbus betreffe. Er könne nicht glauben, dass es immer eine direkte Anschlussmöglichkeit mit dem Ortsbus gebe, wenn die Bahn im 15-Minuten-Takt fahre. Karl-Heinz Thaler macht aufmerksam, dass die Einführung eines 15-Minuten-Taktes einige Veränderungen erfordere. Jedenfalls müsse sowohl in Bludenz als auch in Schruns der Busparkplatz massiv erweitert werden, nachdem es dort zum Teil schon jetzt große Parkplatzprobleme gebe. Klaus Bitschnau macht in seiner Wortmeldung aufmerksam, dass vermutlich der Bus-Fuhrpark aufgestockt werden müsse, wenn es tatsächlich bei der Bahn zu einem 15-MinutenTakt kommen sollte. -4- Mag. Beatrice Pfeifer plädiert einmal mehr dafür, die Bahnverbindung bis nach Partenen auszuweiten. Die Bahn sollte im Montafon in verkehrsmäßiger Hinsicht die „Hauptschlagader“ darstellen. Außerdem halte sie nichts von „überlangen“ Zügen. Ihrer Meinung nach sollten generell „kürzere“ Züge zum Einsatz kommen. Thomas Maier gibt zu verstehen, dass er der Umsetzung dieses 7. mittelfristigen Investitionsprogrammes zustimmen werde. In Zukunft erwarte er sich aber, dass jede geplante Maßnahme auch ausführlich begründet werde. Und diese Informationen müsse man dann rechtzeitig bekommen. Es sollte nämlich jedem Gemeindemandatar möglich sein, sich rechtzeitig mit den diversen Maßnahmen auseinander zu setzen und sich Gedanken machen zu können. Persönlich würde ihn auch interessieren, mit welchem Betrag letztlich die bisherigen 6 Investitionsprogramme abgerechnet worden seien und wer allfällige Mehrkosten getragen habe. Auch Vbgm. Michael Zimmermann spricht sich für eine Umsetzung dieses 7. Investitionsprogrammes aus. Bei diesem Gesamtvolumen müsse es seiner Meinung nach möglich sein, einige Verbesserungen am Bahnhof Vandans umzusetzen. Der Bahnhof selber und das Gelände um den Bahnhof mache nämlich zeitweise einen äußerst verwahrlosten Eindruck. Auch die Beleuchtung des Vorplatzes bzw. des Bahnsteiges sei mangelhaft. Im Übrigen stehe für ihn eine Aufstockung des Bus-Fuhrparkes außer Diskussion, wenn die Bahn dann im 15-Minuten-Takt verkehre. Bei den Fahrzeiten der Busse könnte viel Zeit eingespart werden, wenn der Buskunde seine Fahrkarte bereits an einem Kartenautomaten lösen könnte. Das Lösen der Fahrkarte beim Busfahrer gehe eindeutig zu Lasten längerer Fahrzeiten. Mag. Eva-Maria Hochhauser weist darauf hin, dass nur im Zentrum der Stadt Salzburg die Busfahrkarte am Kartenautomat gelöst werden könne. Überall sonst müsse die Buskarte direkt im Bus gelöst werden. Im Großen und Ganzen funktioniere das recht gut. Persönlich würde sie noch interessieren, ob das Alkoholverbot in allen Zügen der ÖBB auch für die Züge der Montafonerbahn gelte. Leo Brugger bestätigt, dass die Bahnhöfe der Montafonerbahn teilweise einen „ramponierten“ Eindruck erwecken. Überall werde man Vandalismus-Spuren konfrontiert. Wenn die Bahnhofbereiche mit Kameras überwacht würden, ließe sich im Hinblick auf den stetig steigenden Vandalismus viel Geld einsparen. Anton Kovar plädiert ebenfalls dafür, die Montafonerbahn bis nach Gaschurn bzw. Partenen auszubauen. Wenn dies nicht möglich sei, sollte die Bahn jedenfalls bis zur Talstation der Valiserabahn ausgebaut werden. Schließlich seien die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn bisher immer bereit gewesen, sich an den Investitionsprogrammen der Montafonerbahn zu beteiligen. Peter Schapler bemängelt, dass im Bahnhof Vandans neue Aschenbecher montiert worden seien. In allen Bahnhöfen gelte ein generelles Rauchverbot. Seiner Meinung nach sollte dies auch in den Bahnhöfen der Montafonerbahn gelten. Nach Beantwortung der vielen Fragen durch Dir. Bertram Luger, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Umsetzung bzw. Mitfinanzierung dieses 7. mittelfristigen Investitionsprogrammes aus. Die Zustimmung selber erfolgt allerdings unter nachstehenden Bedingungen: a) Voraussetzung ist die tatsächliche Gewährung der von Bund, Land und den übrigen Aktionären in Aussicht gestellten Förderungen. b) Sämtliche Montafoner Gemeinden beteiligen sich anteilsmäßig und ohne Zusatzbedingungen an diesem 7. mittelfristigen Investitionsprogramm. -5- 4. Ankauf zweier Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 146/1 und Nr. 144/2 mit zusammen 75 m² zur Verbreiterung des öffentlichen „Gemsleweges“ In kurzen Zügen erinnert der Bürgermeister an den Kauf des Anwesens „Zögernitz“ vor zirka eineinhalb Jahren. Das Anwesen habe man damals sehr günstig erwerben können, weil es über keine ordnungsgemäße Erschließung verfügt habe. Nach mehreren Gesprächen mit den Eigentümern des Grundstückes Nr. 146/1, den Eheleuten Monika und Norbert Sartori, sowie der Eigentümerin des Grundstückes Nr. 144/2, Frau Mathilde Ammann, bestehe nun die Möglichkeit etwas Grund links- und rechtsseitig des „Gemsleweges“ käuflich zu erwerben, so dass die Schaffung einer ordnungsgemäßen Zufahrt möglich werde. Er plädiere daher dafür, dieses Kaufangebot auf jeden Fall anzunehmen und den Kauf der beiden Teilflächen zu beschließen. Ohne Diskussion sprechen sich in der Folge alle Anwesenden dafür aus, a) aus dem Grundstück Nr. 146/1 der Familie Sartori eine Teilfläche mit 24 m² und b) aus dem Grundstück Nr. 144/2 von Frau Mathilde Ammann eine Teilfläche mit 51 m² zum Preis von 150, 00 Euro pro Quadratmeter käuflich zu erwerben. Auch werde akzeptiert, dass sämtliche Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten in diesem Zusammenhang von der Gemeinde getragen werden. Norbert Sartori nimmt wegen Befangenheit weder an den Beratungen noch an der Abstimmung teil. Norbert Sartori äußert im Anschluss die Bitte, einen allfälligen Ausbau des „Gemsleweges“ nicht in der Hauptsaison vorzunehmen. In den letzten 2 Jahren habe es in der Hauptsaison immer wieder Baustellenlärm gegeben. Damit müsse jetzt ein Ende sein. Außerdem appelliere er schon heute an die Gemeinde, den „Gemsleweg“ nicht als Durchzugsstraße auszubauen. Seiner Meinung nach gebe es dafür absolut keine Notwendigkeit. Im Übrigen bringe jede Durchzugsstraße zusätzlichen Verkehr, der die angrenzenden Grundstücke beeinträchtige. Anton Kovar stellt zur Diskussion, für das Anwesen „Zögernitz“ eine Bausperre zu erlassen. Mit einer solchen Bausperre könne man gewisse Bedenken der Anrainer, nämlich dass das besagte Anwesen in einer übertriebenen Art und Weise bebaut werde, zerstreuen. Bgm. Burkhard Wachter macht in seiner Antwort deutlich, dass es für eine solche Bausperre absolut keine Veranlassung gebe, zumal es im Augenblick keine konkreten Bauabsichten gebe. Ob und in welcher Form das Anwesen später einmal bebaut werde, müsse heute nicht festgelegt werden. Wichtig sei seiner Meinung nach nur das Faktum, dass es eine ausreichende Erschließung des Anwesens gebe und die Gemeinde keine Beschränkungen irgend welcher Art akzeptieren müsse. Josef Maier schließt sich diesen Ausführungen des Bürgermeisters an. Wie das Anwesen „Zögernitz“ später einmal genutzt werde, soll dann jene im Amt befindliche Gemeindevertretung entscheiden. Wenn die Familie Sartori den Verkauf ihrer Teilfläche an irgend welche Bedingungen knüpfe, solle von einem Ankauf dieser Teilfläche Abstand genommen werden. 5. Ankauf einer Teilfläche mit 19 m² aus dem Grundstück Nr. 208/6 von Elmar Kasper zum Ausbau der Rätikonstraße Am 27. August 2008, so der Bürgermeister einleitend, habe der Gemeindevorstand ein Kaufangebot an Herrn Elmar Kasper betreffend den Erwerb einer Teilfläche mit 19 m² aus dem Grundstück Nr. 208/6 genehmigt. Dieses Kaufangebot sei damals von Herrn Elmar -6- Kasper angenommen worden. Mit der Annahme dieses Kaufangebotes seien die Voraussetzungen für einen geringfügigen Ausbau der Rätikonstraße im Bereich des Grundstückes Nr. 208/6 geschaffen worden. Nun, so nochmals der Vorsitzende, sei es an der Zeit, hinsichtlich dieser Teilfläche einen Kaufvertrag abzuschließen und das Rechtsgeschäft im Grundbuch einzutragen. Dazu brauche es aber einen Beschluss der Gemeindevertretung. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge für einen Ankauf dieser 19 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 208/6 von Herrn Elmar Kasper aus und genehmigen einen Kaufpreis in Höhe von 165, 00 Euro pro Quadratmeter. Außerdem nehmen die Anwesenden zur Kenntnis, dass sämtliche Vermessungs-, Vertrags- und Grundbuchskosten in diesem Zusammenhang alleinig von der Gemeinde getragen werden. 6. Genehmigung von Richtlinien betreffend die Widmung von Grundstücken für Ferienhauszwecke bzw. die Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnung Bgm. Burkhard Wachter gibt eingangs seinen Ausführungen zu verstehen, dass es seit einigen Jahren in der Gemeinde Vandans einen großen „Run“ auf klassische Ferienwohnungen gebe. Immer wieder müsse sich deshalb der Gemeindevorstand mit Anträgen gemäß § 16 Abs. 4 Raumplanungsgesetz (Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände kann die Gemeinde auf Antrag die Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnung bewilligen, wenn dadurch die Erreichung der im § 2 genannten Raumplanungsziele nicht gefährdet wird.) befassen. Entscheidungen zu solchen Anträgen zu treffen, sei sehr schwierig, weil es bis dato keine diesbezüglichen Richtlinien gebe. Um dem Vorwurf der Willkür vorzubeugen, habe sich der Gemeindevorstand für die Erarbeitung klarer Richtlinien was die Widmung von Grundstücken für Ferienhauszwecke bzw. die Nutzung von Wohnungen oder Wohnräumen als Ferienwohnung ausgesprochen. In Zusammenarbeit mit der Raumplanungsabteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung und der Gemeinde Vandans, so nochmals der Bürgermeister, habe DI Georg Rauch, Schlins, in den letzten Wochen solche Richtlinien für die Gemeinde Vandans erarbeitet. Es gelte nun, diese zu diskutieren und nach Möglichkeit zum Beschluss zu erheben. Auf Ersuchen des Vorsitzenden hin ergreift sodann DI Georg Rauch das Wort und bedankt sich für den diesbezüglichen Auftrag. In weiterer Folge erläutert dieser seinen Entwurf im Detail und legt seine Beweggründe für diese sehr restriktive Fassung dar. Es folgt sodann eine äußerst umfassende Diskussion, die jedoch sehr sachlich geführt wird. Trotz geringfügigen Auffassungsunterschieden bei der einen oder anderen Formulierung, sprechen sich alle Anwesenden für eine sehr restriktive Handhabung von Bewilligungen zur Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnung aus. Die großzügige Bewilligung von Ferienwohnungen sei jedenfalls bei mittel- und langfristiger Betrachtung der falsche Weg und müsse in mehrerlei Hinsicht abgelehnt werden. Es müsse auch weiterhin erklärtes Ziel sein, den Anteil an Ferienwohnungen in der Gemeinde Vandans so gering wie möglich zu halten. Unter Berücksichtigung einer kleinen Korrektur, sprechen sich sodann alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Erlassung klarer Richtlinien betreffend die Widmung von Grundstücken für Ferienhauszwecke bzw. die Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnung aus und erheben den von DI Georg Rauch erarbeiteten Entwurf einstimmig zum Beschluss. Die heute beschlossenen Richtlinien werden dieser -7- Niederschrift angehängt. Abschließend appellieren alle Anwesenden an die Mitglieder des Gemeindevorstandes, in Zukunft alle Entscheidungen gemäß § 16 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes auf Grundlage dieser Richtlinien zu treffen und bei der Erteilung allfälliger Nutzungsbewilligungen keine falsche Großzügigkeit an den Tag zu legen. 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 11. November 2009 Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, die in der Sitzung am 11. November 2009 geäußerten Empfehlungen. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden dafür aus, diese Empfehlungen zum Beschluss zu erheben. Josef Maier bedauert, dass einzelne Vereine Jahr für Jahr zu den laufenden Betriebskosten die Gewährung einer Sonderförderung beantragen. Wie man dem Wort „Sonderförderung“ bereits entnehmen könne, werde diese nur aus Anlass von „besonderen Aufwendungen“ gewährt. Laufende Betriebskosten und obligate Instandhaltungsarbeiten könne man beim besten Willen nicht als „besondere Aufwendungen“ anerkennen. Diesen Vereinen solle daher ans Herz gelegt werden, sich solche Ansuchen zu ersparen. 8. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es im kommenden Jahr neuerlich eine Baustelle auf der L 188, nämlich im Ortsteil Gantschier, geben werde. Mit einer Bauzeit von zirka 17 Wochen soll der 2. Teil der notwendigen Straßensanierung in Angriff genommen werden. Über eine Zeit von zirka 3 – 4 Wochen werde der gesamte Fahrzeugverkehr über die Gemeinde Vandans geführt. Mangels wirklicher Alternativen habe er dafür die Zustimmung gegeben.  es vergangenen Freitag, dem 27. November 2009, in der Rätikonhalle den jährlich stattfindenden „Informationsabend für Tourismusinteressierte“ gegeben habe. Insgesamt sei der Besuch recht erfreulich gewesen. Ganz besonders habe ihn aber die Anwesenheit von so vielen Gemeindevertretern bzw. Gemeindevorstandsmitgliedern gefreut.  Frau Mathilde Ammann der Gemeinde neuerlich 2 Bücher, eines davon vom Vandanser Autor Alois Schoder, geschenkt habe. Für diese neuerliche Schenkung wolle er sich nochmals herzlich bedanken.  die Gemeindevertreterin Mag. Eva-Maria Hochhauser vor wenigen Tagen ihr 2. Studium mit Auszeichnung abgeschlossen habe. Persönlich und namens aller Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindevertretung wolle er dazu ganz herzlich gratulieren und für die Zukunft alles erdenklich Gute wünschen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Karl-Heinz Thaler: Am 19. November 2009 fand in Kennelbach die 9. Verbandsversammlung des Umweltverbandes statt, an der ich im Auftrag der Gemeinde Vandans teilgenommen habe. Unter anderem wurden folgende Punkte besprochen: Der Voranschlag für das Jahr 2010 in der Höhe von 4, 371 Mio. Euro wurde einstimmig -8- angenommen. Die Höhe des Voranschlags ist um ca. 100.000, 00 Euro höher als die Rechnung 2008. Im Jahr 2009 sind die Kosten hauptsächlich für die Sammlung von Papier und Metall durch die allgemeine Weltwirtschaftskrise eingebrochen. Für das Jahr 2010 wird mit einem leichten Anstieg der Entsorgungspreise gerechnet. Bemängelt werden von den Abfallverwertern weiterhin die vielen Fehlwürfe beim Restmüll sowie beim gelben Sack. Durch die Fehlwürfe entstehen Mehrkosten die wieder auf den Entsorgungspreis durchschlagen (Verschmutzungsgrad). Im nächsten Jahr möchte der Verband einheitliche Piktogramme bzw. eine Beschilderung für alle Altstoffsammelstellen in Vorarlberg einführen. Antwort des Bürgermeisters: Für die laufenden Informationen und vor allem auch den Besuch der vielen Veranstaltungen des Abfallwirtschaftsverbandes möchte ich mich herzlich bedanken. Ich bin sehr froh und dankbar, dass diese Aufgaben von Dir wahrgenommen werden, zumal Du inzwischen wirklich ein Kenner der Materie geworden bist. Anton Kovar: Noch vor einigen Jahren hat es bei den Restmüllsäcken eine verpflichtende Mindestabnahme von 10 Stück pro Jahr gegeben. Warum hat man an dieser Praxis nicht festgehalten? Ich persönlich habe das Gefühl, dass viele Haushalte keinen einzigen Restmüllsack bei der Gemeinde kaufen und ihren Restmüll anderweitig entsorgen. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass diese anderweitige Entsorgung des Restmülls auf illegale Art und Weise erfolgt. Antwort des Bürgermeisters: Es stimmt, dass diese Praxis vor einigen Jahren geändert worden ist. Man muss aber wissen, dass es im Zusammenhang mit der verpflichtenden Abnahme einer Mindestanzahl von Restmüllsäcken sehr massive Klagen aus der Bevölkerung gegeben hat. Auch die Mülltrennung bzw. Sammlung von wieder verwertbaren Altstoffen war vor einigen Jahren noch nicht so ausgeprägt wie heute. Das diesbezügliche Bewusstsein hat sich in der Bevölkerung stark gewandelt. Die jetzige Handhabung fußt auf dem Verbraucherprinzip. Wer viel Restmüll produziert, muss gezwungenermaßen viel Restmüllsäcke bei der Gemeinde kaufen. Wer sauber trennt und schon beim Einkauf auf wenig Restmüll achtet, kann sich den Kauf vieler Restmüllsäcke ersparen. Jener, der fleißig und brav trennt und Restmüll vermeidet, wird also belohnt, in dem er nicht zum Kauf von Restmüllsäcken verpflichtet wird. Im Gemeindeamt wird exakt aufgelistet, wer Restmüllsäcke kauft bzw. in welcher Anzahl. Am Ende eines jeden Jahres lässt sich so unschwer feststellen, wer überhaupt keinen einzigen Restmüllsack kauft. Vbgm. Michael Zimmermann: Am kommenden Sonntag, dem 06. Dezember 2009, feiert der Bienenzuchtverein Vandans – St. Anton mit einem Gottesdienst und einem anschließenden Frühschoppen in der Rätikonhalle sein 75-jähriges Bestehen. Namens des Vereines darf ich alle zum Besuch der Jubiläumsfeier einladen. Der Frühschoppen in der Rätikonhalle wird von einer Abordnung der Harmoniemusik Vandans, nämlich die „Gluandigraba-Schrenzern“ gespielt. Antwort des Bürgermeisters: Den Appell von Michael Zimmermann kann ich nur unterstützen. Im Bienenzuchtverein Vandans – St. Anton wird seit Jahrzehnten eine großartige Arbeit zum Wohle vieler Honigkunden bzw. von Umwelt und Natur geleistet. Eine volle Rätikonhalle wäre vermutlich der schönste Dank an den veranstaltenden Verein. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen, die sachliche sowie konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. -9-