20210422_GVE007

Dateigröße 3.8 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:44
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2021-04-22
Erscheinungsdatum 2021-04-22
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 22. April 2021 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 7. öffentlichen Sit­ zung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. April 2021 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans"Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Alexander Zimmermann MSc, Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Mag. Alexander Döblinger, Ferdinand Marent; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhäng -|e Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Manuel Zint, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“ Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Wilfried Bleiner (GFV) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Vorstellung der Grundlagenerhebung bezüglich der Erweiterung der Kleinkindbetreuung „Studie Kinderhaus Vandans“ 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 25. März 2021 3. Entscheidung zum Antrag vom 02. September 2020 von Frau Nicole Maier, Vandans, um Umwidmung einer ca. 27 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 (im Eigentum der illwerke vkw AG) von „Freifläche-Freihaltegebiet" in „Freifläche­ Sondergebiet (Carport)“, GB Vandans 4. Entscheidung zum Antrag vom 23. September 2020 von Herrn Richard Schoder, Vandans, um Umwidmung einer ca. 781 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet", GB Vandans 5. Entscheidung zum Antrag vom 20. November 2020 von Herrn Markus Burtscher, Inner­ bachstraße 7, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 391/5, GB Vandans 6. Entscheidung zum Antrag vom 28. Dezember 2020 von Gustav und Monika Schreiber, Vandans, um Umwidmung einer ca. 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet “, GB Vandans 7. Entscheidung zum Antrag vom 08. Februar 2021 von Herrn Ewald Wachter, Vandans, um Änderung des Flächenwidmungsplanes und Umwidmung einer Teilfläche von ca. 81 m2 aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freifläche-Landwirtschaft“ in „Baufläche-Mischgebiet­ Landwirtschaft“ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“ 8. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finan­ zen am 18. März 2021 9. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) am 22. März 2021 10. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau am 06. April 2021 11. Vorstellung Netzwerk der Europa-Gemeinderäte und Europa-Gemeinderätinnen 12. Vorstellung Freestyle Ski & Snowboard - World Championship - Montafon 2027 13. Beschlussfassung über die Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienst gemäß § 80b Gemeindegesetz 14. Verabschiedung einer Resolution zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden 15. Entscheidung zu den Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 Vorarlberger Gemeindegesetz 16. Berichte und Allfälliges Erl®* 1. u '9 der Tagesordnung: Vorst* ng der Grund igenerhebung bezüglich der Erweiterung der Kleinkindbetreu­ ung „Studie Kinderhaus Vandans“ Beschlussvorlage: Herr Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser, Rankweil/Schruns wird gemeinsam mit Archi­ tekt Sven Matt vom Architekturbüro Innauer Matt, Bezau, die erarbeitete Studie „Kinderhaus Vandans“ präsentieren. 2/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22 April 2021 Vorstellung: Eingangs begrüßt der Bürgermeister den zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladenen Ar­ chitekten DI Sven Matt als Vertreter der „ARGE Bernardo Bader - Innauer Matt Architekten" sowie den Projektbegleiter, nämlich Heinz Fleisch, und dankt diesen für ihr Kommen und die Bereitschaft, den Mitgliedern der Gemeindevertretung die Grundlagenerhebung für die Erweiterung der Kleinkindbetreuung „Studie Kinderhaus Vandans“ persönlich vorzustellen. Bedingt durch den akuten Platzmangel im Kindergarten sowie in der Kleinkindbetreuung „Schnäggahüsle “ habe man diese Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, damit baldmög­ lichst eine Lösung für dieses Platzproblem gefunden werden könne. Wie bereits allen An­ wesenden bekannt sei, werde die Kleinkindbetreuung ab Herbst und zwar für die nächsten drei Jahre in den Räumlichkeiten der „galleria ad fontanas“ untergebracht, da aufgrund der Anmeldezahlen ab Herbst 2021, eine 4. Gruppe im Kindergarten eingerichtet werden müsse. Diese Umsiedelung sei allerdings eine Übergangslösung und auch nur als Über­ gangslösung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung akzeptiert worden. Die Gemeinde habe nun Handlungsbedarf und deshalb habe man in einem ersten Schritt eine Machbar­ keitsstudie in Auftrag gegeben, die heute präsentiert werde. Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift sodann DI Sven Matt das Wort und erläutert die Studie „Kinderhaus Vandans“ anhand einer Power-Point-Präsentation. In seiner Einleitung legt er den Anwesenden die ortsräumlichen Strukturen und deren Entwicklung seit der 50er Jahre dar und informiert eingehend über die IST-Situation. DI Sven Matt, gibt weiters zu verstehen, dass das geforderte Raumprogramm derzeit nicht erfüllt werden könne und auch eine barrierefreie Anbindung an den Turnsaal sowie an die Mittagsbetreuung nicht gegeben sei. Die Gemeinde Vandans habe deshalb eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, bei der die möglichen baulichen Maßnahmen als Grundlage zur Entscheidungsfindung, sowie der Abwägung zwischen Umbau Bestand und Neubau Kindercampus gegenübergestellt worden sind, um somit besser eine Entscheidung treffen zu können. Die derzeit verfügbare Nutzfläche für beide Einrichtungen betrage 608 m2. Der erforderliche Raumbedarf bzw. die benötigte Nutzfläche liege jedoch bei 1.200 m2. Auf dieses Ergebnis hin, habe man versucht einige Varianten zu finden, um für diese Platznot eine Lösung zu schaffen. Er wolle nun drei Varianten vorstellen. Bei der Variante „01“, so DI Sven Matt weiter in seinen Ausführungen, werde das beste­ hende Untergeschoss belassen und lediglich im Erdgeschoss ein Teilneubau sowie das Obergeschoss neu errichtet. Bei dieser Variante sei es leider nicht möglich, barrierefreie Zugänge beim Haupteingang und auch nicht in den Turnsaal, in die Mittagsbetreuung sowie zur Volksschule zu schaffen. Weiters könne bei dieser Variante das vorgegebene Raumpro­ gramm nicht umgesetzt werden. Rund 600 m2 Nutzfläche würden gegenüber dem Anforde­ rungsprofil fehlen. Die Kleinkindbetreuungseinrichtung würde bei dieser Variante weiterhin in den Räumlichkeiten im Zwischentrakt untergebracht sein. Ein Ausbau sei nicht mehr mög­ lich. Nach dieser Präsentation der Variante „01“ informiert Heinz Fleisch, als Vertreter des Büros Fleisch & Loser, über die Errichtungskosten. In den Errichtungskosten seien die Baukosten aller Gewerke incl. Inneneinrichtung, Nebenkosten sowie eine Reserve berücksichtigt wor­ den. Für die Variante „01“ seien Errichtungskosten netto in Höhe von 3, 485 Millionen Euro berechnet worden. Bei der Variante „02“, so Architekt Sven Matt, würde das Untergeschoss teilweise bestehen und teilweise neu errichtet. Das Erdgeschoss und das Obergeschoss würden komplett neu errichtet werden. Die Verbindung zwischen Kindergarten und Volkschule würde weiterhin in der bestehenden Art und Weise bestehen bleiben. Einen barrierefreien Zugang zum Turns­ aal, Mittagsbetreuung sowie zur Volksschule sei aus diesem Grunde leider nicht möglich. Bei dieser Variante würden lediglich die Räumlichkeiten des Kindergartens neu errichtet. 3/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 Die jetzige Situation in der Kleinkindbetreuung verändere sich kaum. Auch bei dieser Vari­ ante gebe es für die Kleinkindbetreuung keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Nach der Vorstellung der Variante „02“ gibt Heinz Fleisch daraufhin zu verstehen, dass für die Variante „02“ Netto-Errichtungskosten in Höhe von 4, 729 Euro errechnet worden sind. Bei der Variante „03“, so wiederum DI Sven Matt, würde ein komplett neues Gebäude „Kin­ dercampus“ errichtet und das bestehende Kindergartengebäude würde zur Gänze abgeris­ sen werden. Bei dieser Variante könnte dem geforderten Raumprogramm zu 100 % ent­ sprochen werden. Der Zugang sowie die Verbindung zum Turnsaal und zur Mittagsbetreu­ ung erfolge barrierefrei. Eine Matschgarderobe als Schmutzschleuse, die zwischenzeitlich in vielen Kinderbetreuungseinrichtungen bestehen würde, sei im Untergeschoss vorgese­ hen worden. Der separat geplante Baukörper ermögliche eine Verbindungstreppe zwischen dem oberen und unteren Platzniveau. Die gesamte Kleinkindbetreuungseinrichtung würde, ebenfalls wie der Kindergarten, flexible Grundrisse erhalten. Die Team- und die Leitungs­ räumlichkeiten seien an neuralgischen Punkten mit Übersicht nach „Innen-Außen-Holen und Bringen“ situiert worden. Bei dieser Variante könnten attraktive Spielflächen für den Kinder­ garten und für die Kleinkindbetreuung geschaffen werden, mit einem separaten Ausgang zum Spielbereich der Kleinkinder. Dieser Neubau würde eine hohe städtebauliche Qualität erhalten, durch die Verbindung der beiden Platzniveaus mittels Außentreppe. Ein wichtiges Thema sei auch die Barrierefreiheit, die bei dieser Variante zur Gänze erfüllt werden könnte. Zudem würden sich durch diesen Neubau klar strukturierte Zuordnungen der Nutzungen, einfach statische Strukturen, bei gleichzeitig flexibel und teilbaren Gruppenräumen ergeben. Die Außenspielflächen könnten bei dieser Variante gut zoniert werden. Und zu guter Letzt könnte bei der Variante „03" wie bereits erwähnt, der geforderte Raumbedarf zur Gänze erfüllt werden. Nach Vorstellung der Variante „03“ ergreift Heinz Fleisch neuerlich das Wort. Die Errich­ tungskosten für die Variante „03“ würden sich auf 4, 926 Millionen Euro (netto) belaufen. Nach dieser Präsentation dankt Bgm. Florian Küng den beiden Herren für diese informative Präsentation und gibt weiters zu verstehen, dass nun der 1. Schritt erfolgt sei und zwar in Erfahrung zu bringen, was umsetzbar sei und auch zu welchem Preis. Dass die Kinderbe­ treuung zunehmend an Bedeutung gewinne, sowie der Ausbau eines Ganztageskindergar­ tens in Vandans, stehe für ihn außer Zweifel. Dieser 1. Schritt sei essentiell wichtig gewesen. Er werde allen Gemeindevertretern diese Präsentation mit der Verhandlungsschrift zukom­ men lassen, damit sich jede(r) Einzelne Gedanken über die präsentierten Varianten machen könne. In weiterer Folge müsse letztendlich entschieden werden, welche der drei Varianten zur Realisierung gelangen soll, um mit dem Land in Kontakt zu treten, unter welchen Vor­ aussetzungen dieses Projekt realisiert bzw. finanziert werden könne. In der letzten Sitzung des Finanzausschusses habe man über eine Finanzplanung beraten. Es werde in absehba­ rer Zeit eine weitere Sitzung des Finanzausschusses geben, um einen Fahrplan mit den hinkünftigen Investitionen zu erstellen und über deren Finanzierungsmöglichkeiten zu bera­ ten. Nachdem vom Architekten und dem Vertreter des Ingenieurbüros noch einige Detailfragen beantwortet werden konnten, dankt der Bürgermeister den Genannten für deren Kommen sowie die Präsentation und wünscht diesen ein gutes Nachhause kommen. 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 25. März 2021 Beschlussvorlaqe: 4/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindever­ tretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendun­ gen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 25. März 2021 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 25. März 2021, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Ein­ wendungen erhoben. Stefan Köberle, Manuel Zint und Johannes Neher haben an der Abstimmung nicht teilge­ nommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 3. Entscheidung zum Antrag vom 02. September 2020 von Frau Nicole Maier, Vandans, um Umwidmung einer ca. 27 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 (im Eigentum der illwerke vkw AG) von „Freifläche-Freihaltegebiet* 1 in „Frei­ fläche-Freihaltegebiet (Carport)“ Beschlussvorlage: In der Sitzung am 25. Februar 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilflä­ che im Ausmaß von ca. 27 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 (im Eigentum der illwerke vkw AG) von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Freifläche-Son­ dergebiet (Carport)“ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Abteilung Straßenbau Vllb, so­ wie vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 25. Februar 2021 unter Punkt 5. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 693 im Ausmaß von 3 m2 von „Freifläche-Freihal­ tegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ von Amtswegen umzuwidmen. Beschluss: 5/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 Antrag vom 02. September 2020 von Nicole Maier, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 27 m2 aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 (im Eigentum der illwerke vkw AG) je GB Vandans, von „Freifläche-Freihaltege­ biet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Carport)“, je GB Vandans. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 693 steht im alleinigen Eigentum von Frau Nicole Maier. Laut Grund­ stücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 1.151 m2 auf und liegt in der Parzelle „Rodund“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 693 als „Baufläche - Wohngebiet“ ausgewiesen und bereits mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist der gegenständliche Bereich als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 693, Nr. 663 und Nr. 695/1 zwei Carport's an das bestehende Wohnhaus zu errichten. Die Liegenschaften wer­ den von der „Rodunderstraße“ erschlossen. Das Grundstück Nr. 693 ist sowohl an die Was­ serversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 im Ausmaß von zirka 27 m2 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche - Sondergebiet (Carport)“. Die Grundstücke Nr. 663 und Nr. 695/1 befinden sich im Eigentum der illwerke vkw AG. Eine Zustimmung seitens der illwerke vkw für die Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt vor. Die gegenständlichen Flächen befinden sich in der Hochspannungs-Beschränkungszone. Eine Zustimmung für die Errich­ tung dieser Carports in diesem Bauverbotsbereich liegt von der illwerke vkw ebenfalls vor. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass die vorliegenden Anträge bereits mit Michael Kaufmann MSc - Amtssachverständiger für Raumplanung und Baugestaltung - be­ raten und die nachstehenden Anträge (außer das Ansuchen von Ewald Wachter) von die­ sem grundsätzlich als genehmigungsfähig beurteilt worden seien. Dem vorliegenden Antrag zufolge plant die Antragstellerin östlich ihres Wohnhauses zwei Carports zu errichten. Das Erteilen einer Baubewilligung für die Errichtung dieser Carports setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Die Zustimmungen seitens der illwerke vkw AG liegen vor, zum einen für die Änderung des Flächenwidmungsplanes und zum an­ deren für die Errichtung der Carports in diesem „Bauverbotsbereich“. Während der Bearbeitung des gegenständlichen Ansuchens wurde von Amtswegen festge­ stellt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 663 im Ausmaß von 3 m2 noch als „Freiflä­ che-Freihaltegebiet “ gewidmet ist. Diese Teilfläche soll von Amtswegen von „Freifläche-Frei­ haltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “ umgewidmet werden. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von der Antragstellerin beantragt, sowie die Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amtswegen aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegen­ den Antrages. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ 6/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22, April 2021 geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Abteilung Straßenbau Vllb, so­ wie vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Ge­ meindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer zirka 27 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 663 und Nr. 695/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Freifläche-Son­ dergebiet (Carport)“. b) 4. Zudem befürworten die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amtswegen und genehmigen diesbezüglich die Umwid­ mung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 663 im Ausmaß von 3 m2 von „Freifläche­ Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Entscheidung zum Antrag vom 23. September 2020 von Herm Richard Schoder, Vandans, um Umwidmung einer ca. 781 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Bauerwartungsfläche-Wohnqebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 25. Februar 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilflä­ che im Ausmaß von ca. 781 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Bau­ erwartungsfläche-Wohngebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie vom Amtssachverständi­ gen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Änderung des Flächenwidmunqsplanes von Amts wegen: In der Sitzung am 11. Februar 2021 haben die Mitglieder des Raumplanungsausschusses zudem empfohlen, die angrenzende bestehende Zufahrtsstraße (Grundstück Nr. 1994/6) als Verkehrsfläche auszuweisen. In der Sitzung am 25. Februar 2021 hat sich die Gemeinde­ vertretung für die Umwidmung der bestehenden Zufahrtsstraße, Grundstück Nr. 1994/6 im Ausmaß von 223 m2 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ von Amtswe­ gen ausgesprochen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 bzw. vom 05. März 2021 sind die Eigentümer und die Nachbarn über die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amtswegen bezüglich der Ausweisung des Grundstückes Nr. 1994/6 in „Verkehrsfläche-Straße“ infor­ miert worden. Am 11. März 2021 ist von Benjamin Marte eine E-Mail eingelangt. In dieser gibt Herr Benja­ min Marte, als Eigentümer der neuen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1994/6 bekannt, dass er prinzipiell für diese Umwidmung bzw. Ausweisung in Verkehrsfläche sei, jedoch nicht für die Teilfläche im Ausmaß von 26 m2 die er zwischenzeitlich, gemeinsam mit seiner Frau erworben habe. Mit Schreiben vom 24. März 2021 erklärt sich Frau Marina Wolf, Grundeigentümerin des Nachbargrundstückes Nr. 1994/1, mit der Ausweisung des Grundstückes Nr. 1994/6 als 7/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 „Verkehrsfläche-Straße" einverstanden. Ihr Grundstück Nr. 1994/1 sei nur über das Grund­ stück Nr. 1994/6 erreichbar. Laut Kaufvertrag vom 20. Dezember 1978 samt Nachtrag aus dem Jahr 1983 habe sie über das Grundstück Nr. 1994/6 ein uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 25. Februar 2021 unter Punkt 5. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes wie vom Antragsteller bean­ tragt, definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen; c) eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 im Ausmaß von 7 m2 von „FreiflächeFreihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ von Amtswegen umzuwidmen; d) das gesamte Grundstück Nr. 1994/6 (vor der Grundstücksteilung GZ 17069/2020A) im Ausmaß von 223 m2 von „Baufläche-Wohngebiet'' in „Verkehrsfläche-Straße“ von Amtswegen umzuwidmen. Beschluss: Antrag vom 23. September 2020 von Richard Schoder, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 781 m2 aus dem Grundstück Nr. 2006, GB Vandans, von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“, GB Vandans. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 2006 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Richard Schoder. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 6.296 m2 auf und liegt in der Parzelle „Scheibenkopf “. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist eine Teilfläche im Aus­ maß von 1.545 m2 als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“, die restliche Fläche als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Die Liegenschaft wird von der „Scheibenkopfstraße“ erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch an die Ab­ wasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung der bereits als „Bau­ erwartungsfläche-Wohngebiet “ gewidmeten Teilfläche im Ausmaß von zirka 781 m2 aus dem Grundstück Nr. 2006 in „Baufläche-Wohngebiet“. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 im Ausmaß von 1.545 m2 ist im Flächenwid­ mungsplan der Gemeinde Vandans als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“, die restliche Fläche als „Freifläche-Freihaltegebiet“ gewidmet. Die zur Umwidmung gegenständliche Teilfläche soll noch im heurigen Jahr mit einem Ein­ familienwohnhaus bebaut werden. 8/27 7 Sitzung Gemeindevertretung vom 22 April 2021 Die gegenständliche Teilfläche grenzt west- und nordseitig an bereits bestehendes „Bau­ land“, sodass im gegenständlichen Fall von einer klassischen Anschlusswidmung gespro­ chen werden kann. Während der Bearbeitung des gegenständlichen Antrages wurde von Amts wegen festge­ stellt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 im Ausmaß von ca. 7 m2 als „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ gewidmet ist. Diese Teilfläche soll von Amtswegen von „Freifläche-Frei­ haltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “ umgewidmet werden. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, sowie die Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amtswegen aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegen­ den Antrages. Zudem sprechen sich die Mitglieder des Raumplanungsausschusses dafür aus, die Zu­ fahrtsstraße auf dem Grundstück Nr. 1994/6 als Verkehrsfläche auszuweisen und empfeh­ len der Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang die Änderung des Flächenwid­ mungsplanes und zwar das Grundstück Nr. 1994/6 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Ver­ kehrsfläche-Straße“ von Amtswegen umzuwidmen. Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsver­ trag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie vom Amtssachverständi­ gen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmi­ gen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer zirka 781 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ in „Baufläche­ Wohngebiet“; b) Zudem sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Herrn Richard Schoder für die ge­ genständliche Teilfläche aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt; c) Die Mitglieder der Gemeindevertretung befürworten die Änderung des Flächenwid­ mungsplanes von Amts wegen und genehmigen diesbezüglich eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2006 im Ausmaß von ca. 7 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Bau­ fläche-Wohngebiet“, d) sowie die bestehende Zufahrtsstraße, Grundstück Nr. 1994/6 im Ausmaß von 223 m2 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße “ umzuwidmen; Abschließend gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass das Grundstück Nr. 1994/6 zwi­ schenzeitlich geteilt worden sei. Da für die Trennfläche (Trennstück 1) im Ausmaß von 26 m2 ein Geh- und Fahrrecht bestehe, soll auch diese als „Verkehrsfläche-Straße“ aus­ gewiesen werden. 9/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 5. Entscheidung zum Antrag vom 20. November 2020 von Herrn Markus Burtscher, In­ nerbachstraße 7, Vandans, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet*1 in „Baufiäche-Wohngebiet“ sowie 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 391/5, GB Vandans Beschlussvorlage: In der Sitzung am 25. März 2021 hat sich die Gemeindevertretung mit 21 : 3 Stimmen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer ca. 1.028 m2 großen Teilfläche von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohnge­ biet“ sowie 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 391/5 im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie vom Amtssachverständi­ gen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Änderung des Flächenwidmunqsplanes von Amts wegen: In der Sitzung am 11. Februar 2021 haben die Mitglieder des Raumplanungsausschusses zudem empfohlen, den bestehenden „Spatlaweg“ (Grundstück Nr. 391/6) als Verkehrsfläche auszuweisen. In der Sitzung am 25. März 2021 hat sich die Gemeindevertretung für die Umwidmung des Grundstückes Nr. 391/6 im Ausmaß von 455 m2 von „Baufläche-Wohnge­ biet“, „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ sowie „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsflä­ che-Straße“ von Amtswegen ausgesprochen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind die Eigentümer und die Nachbarn über die beab­ sichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes von Amtswegen bezüglich der Ausweisung des Grundstückes Nr. 391/6 in „Verkehrsfläche-Straße “, informiert worden. Es sind keine Stellungnahmen eingelangt. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 25. März 2021 unter Punkt 7. der Tagesordnung im Entwurf be­ schlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes wie vom Antragsteller beantragt, de­ finitiv zu beschließen; b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen; c) das Grundstück Nr. 391/6 im Ausmaß von 455 m2 von „Baufläche-Wohngebiet“, „Bauer­ wartungsfläche-Wohngebiet “ sowie „Freifläche-Freihaltegebiet" in „Verkehrsfläche­ Straße“ von Amtswegen umzuwidmen. Beschluss: Antrag vom 20. November 2020: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche-Wohn­ gebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Bauflä­ che-Wohngebiet“ aus dem Grundstück Nr. 391/5, GB Vandans. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 391/5 steht zwischenzeitlich im alleinigen Eigentum von Herrn Markus Burtscher. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 1.886 m2 auf und liegt in der Parzelle „Innerbach“. 10/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 391/5 teilweise als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ und teilweise als „Freifläche-Frei­ haltgebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Nr. 391/5 innert der nächsten 5 Jahre mehrere Ferien-Chalets für die gewerbliche Beherbergung zu errichten. Das Grundstück Nr. 391/5 ist im „Räumlichen Entwicklungskonzept Innerbach - Rodund 2017“ als Siedlungs­ entwicklungsgebiet „Wohnen und Tourismus“ ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 391/5 im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche-Wohn­ gebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “ sowie ca. 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses vom 11. Februar 2021: Dem vorliegenden Antrag zufolge, plant der Antragsteller auf dem Grundstück Nr. 391/5 Ferien-Chalets, zu Zwecken der gewerblichen Beherbergung, zu errichten. Das Erteilen ei­ ner Baubewilligung für die Errichtung dieser Ferien-Chalets setzt eine entsprechende Flä­ chenwidmung voraus. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist verkehrsmäßig voll er­ schlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgungsund die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Geneh­ migung des vorliegenden Antrages. Zudem sprechen sich die Mitglieder des Raumplanungsausschusses dafür aus, die Zu­ fahrtsstraße „Spatlaweg“ auf dem Grundstück Nr. 391/6 als Verkehrsfläche auszuweisen und empfehlen der Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang die Änderung des Flä­ chenwidmungsplanes und zwar das Grundstück Nr. 391/6 von „BauerwartungsflächeWohngebiet“ sowie „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße “ von Amtswegen umzuwidmen. Mit dem Antragsteller soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsver­ trag gemäß § 38a Abs 2 lit a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2006 innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden muss. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Innert der vorgegebenen Frist sind von der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung positive schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie zur Änderung von Amtswe­ gen, nämlich das Grundstück Nr. 391/6 „Spatlaweg“ von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Ver­ kehrsfläche-Straße“ auszuweisen, geäußert worden sind. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 20: 3 Stimmen für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 1.028 m2 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ sowie 11/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22 April 2021 479 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet “ aus dem Grundstück Nr. 391/5, GB Vandans; b) Zudem sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 20 : 3 Stim­ men für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Herrn Markus Burtscher für die gegenständlichen Teilflächen aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt; c) Einstimmig wird der Umwidmung von Amtswegen zugestimmt, nämlich die bestehende Zufahrtsstraße „Spatlaweg“ als Verkehrsfläche auszuweisen und genehmigen in diesem Zusammenhang eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 391/6 im Ausmaß von 455 m2 von „Baufläche-Wohngebiet“, „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ sowie „Freifläche-Freihal­ tegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ von Amtswegen umzuwidmen; 6. Entscheidung zum Antrag vom 28. Dezember 2020 von Gustav und Monika Schreiber, Vandans, um Umwidmung einer ca. 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 25. Februar 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilflä­ che im Ausmaß von ca. 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Abteilung Wasserwirtschaft, sowie vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 25. Februar 2021 unter Punkt 5. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) eine Teilfläche des angrenzenden Grundstückes Nr. 80/5 im Ausmaß von 36 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ von Amtswegen umzuwidmen. Beschluss: Antrag vom 28. Dezember 2020 von Gustav und Monika Schreiber, Vandans: Umwidmung einer ca. 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von FreiflächeFreihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 80/7 steht je zur Hälfte im Eigentum von Gustav und Monika Schreiber. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 684 m2 auf und liegt in der Par­ zelle „Zwischenbach“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 80/7 im Ausmaß von ca. 478 m2 als „Baufläche-Mischgebiet“ und die restliche Fläche im Ausmaß von ca. 206 m2 als „Freifläche-Freihaltegebiet “ ausgewiesen. Im Gefahrenzonen­ plan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück als „Gelbe Zone" sowie als „Rote Zone“ ausgewiesen. 12/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 Der Sohn der Antragsteller beabsichtigt das Dachgeschoss des Wohnhauses „Rätikon­ straße 28“ als Wohnung auszubauen. Der Zugang zu dieser Wohnung soll nordseitig durch eine Außentreppe erfolgen. Der Teilbereich in dem die Außentreppe errichtet werden soll, ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche-Freihal­ tegebiet“ ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 (Gelbe Gefahrenzone) im Ausmaß von ca. 50 mz von „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Sohn der Antragsteller das Dachgeschoss des Wohnhauses „Rätikonstraße 28“ als Wohnung auszubauen. Der Zugang zu dieser Woh­ nung soll nordseitig durch eine Außentreppe erfolgen. Das Erteilen einer Baubewilligung setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Die zur Umwidmung beantragte Teilflä­ che ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die öf­ fentliche Wasserversorgungs- und die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Es wird so­ mit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses gibt es keine Gründe, die gegen eine Umwidmung der von den Antragstellern begehrten Fläche in „Baufläche-Misch­ gebiet“ sprechen. Während der Bearbeitung des gegenständlichen Antrages wurde von Amtswegen festge­ stellt, dass eine Teilfläche aus dem angrenzenden Grundstück Nr. 80/5 im Ausmaß von ca. 36 m2 als „Freifläche-Freihaltegebiet" gewidmet ist. Diese Teilfläche soll von Amtswegen von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Mischgebiet“ bis hin zur „Roten Gefahren­ zone“ umgewidmet werden. Angesichts der Gegebenheiten bzw. dieser Beurteilung durch den Raumplanungsaus­ schuss wird der Gemeindevertretung die Genehmigung dieses Antrages sowie die Ände­ rung des Flächenwidmungsplanes von Amtswegen empfohlen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Abteilung Wasserwirtschaft, sowie vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Ge­ meindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer zirka 50 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 80/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Mischgebiet“; b) Einstimmig wird der Umwidmung von Amtswegen zugestimmt, nämlich eine Teilfläche des angrenzenden Grundstückes Nr. 80/5 im Ausmaß von 36 m2 von „Freifläche-Frei­ haltegebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ umzuwidmen. 7. Entscheidung zum Antrag vom 08. Februar 2021 von Herrn Ewald Wachter, Vandans, um Änderung des Flächenwidmung splanes und Umwidmung einer Teilfläche von ca. 81 m2 aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freifläche-Landwirtschaft“ in „Baufläche- 13/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22 April 2021 Mischgebiet-Landwirtschaft “ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet“ in , .Baufläche-Mischqebiet-Landwirtschaft“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 25. Februar 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer ca. 81 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet'1 in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft “ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet'1 in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft1' im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung, vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung und Geologie vom Amt der Vorarlber­ ger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 25. Februar 2021 unter Punkt 5. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt, definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: Antrag vom 08. Februar 2021 von Ewald Wachter, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche von ca. 81 m2 aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freifläche­ Landwirtschaft“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet11 in „Baufläche-Misch­ gebiet-Landwirtschaft “. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 293 und Nr. 294 stehen im alleinigen Eigentum von Ewald Wachter. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 293 eine Fläche von 9.747 m2 auf und liegt in der Parzelle „Innerbach11. Das Grundstück Nr. 294 weist eine Fläche von 1.979 m2 auf und die Bauparzelle Nr. .841 weist eine Fläche von 125 m2 auf. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 293 teilweise als „Freifläche-Landwirtschaft “, „Freifläche-Freihaltegebiet“ und als „Wald“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 294 ist im Flächenwidmungsplan als „Baufläche-Wohn­ gebiet“ und als „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft “ ausgewiesen. Im Gefahrenzonen­ plan der Gemeinde Vandans scheinen die zur Umwidmung beantragten Teilflächen als „Gelbe Zone“ auf. Der Antragsteller beabsichtigt im bestehenden Stallgebäude auf Grundstück Nr. 293 ein Materiallager einzurichten. Auf der Nordseite des Stallgebäudes auf Grundstück Nr. 294 ist die Errichtung einer Fahrzeughalle für landwirtschaftliche Gerätschaften geplant. Eine Baubewilligung bzw. eine Verwendungsänderung setzt eine dementsprechende Flä­ chenwidmung voraus. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 293 (Gelbe Gefahrenzone) im Ausmaß von ca. 81 m2 von „Freifläche- 14/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22 April 2021 Landwirtschaft“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft“ sowie eine Teilfläche im Aus­ maß von 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 (Gelbe Gefahrenzone) von „Baufläche-Wohn­ gebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft “. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Antragsteller im bestehenden Stallgebäude ein Materiallager einzurichten. Auf der Nordseite des Stallgebäudes auf dem Grundstück Nr. 294 soll eine Fahrzeughalle für die landwirtschaftlichen Gerätschaften errichtet werden. Das Erteilen einer Baubewilligung setzt eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist verkehrsmäßig voll erschlossen und verfügt über An­ schlussmöglichkeiten an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbe­ seitigungsanlage. Es wird somit voll und ganz den gemäß § 4 des Vorarlberger Baugesetzes an „Bauland“ geforderten Voraussetzungen entsprochen. Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses gibt es keine Gründe, die gegen eine Umwidmung in die vom Antragsteller begehrte Fläche „Baufläche-Mischgebiet­ Landwirtschaft“ sprechen. Angesichts der Gegebenheiten bzw. dieser Beurteilung durch den Raumplanungsaus­ schuss wird der Gemeindevertretung die Genehmigung dieses Antrages empfohlen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzu­ geben. Lediglich von der Wildbach- und Lawinenverbauung, vom Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung und Geologie vom Amt der Vorarlber­ ger Landesregierung sind positive Stellungnahmen eingelangt. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Ge­ meindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer zirka 81 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 293 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “ sowie eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 365 m2 aus dem Grundstück Nr. 294 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Baufläche­ Mischgebiet-Landwirtschaft “. 8. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen am 18. März 2021 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 18. März 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Kick Off Finanzplanung - Vorstellung und Besprechung Ablauf 2. Vorstellung Management Informationssystem - laufendes Monitoring Finanzen 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss/Kenntnjsnahme: 15/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 In seiner Einleitung bringt Bgm. Florian Küng die am 18. März 2021 festgelegte Tagesord­ nung bzw. deren Beratungen zur Kenntnis. Weiters gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass das Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Finanzplanung fordere, insbesondere sei diese bei hinkünftigen Investitionen wichtig. Ohne Wortmeldungen werden die Beratungen des Ausschusses für Finanzen vom 18. März 2021 von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. 9. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) am 22. März 2021 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 22. März 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumpla­ nung und Gemeindeentwicklung der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung aus­ einandergesetzt: Räumlicher Entwicklungsplan (REP) Vandans 1. • « Kick-Off-Sitzung Präsentation durch das Büro Stadtland, Bregenz (erste Analyseergebnisse und Fragebogenaktion) • Fixierung der weiteren Vorgehensweise Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss/Kenntnisnahme: In seiner Einleitung bringt Bgm. Florian Küng die am 22. März 2021 festgelegte Tagesord­ nung bzw. deren Beratungen zur Kenntnis. In weiterer Folge erinnert Bgm. Florian Küng, dass sich die Gemeindevertretung in der Sit­ zung am 23. Oktober 2019 mit 23 :1 Stimme für die unverzügliche Erarbeitung eines „Räum­ lichen Entwicklungsplanes“ für das Gebiet der Gemeinde Vandans ausgesprochen und die Vergabe eines Planungsauftrages an die Bietergemeinschaft „stadtland“ und „DI Georg Rauch“ und zwar auf Grundlage des vorliegenden Angebotes in Höhe von 31.500, 00 Euro (netto) vom 07. August 2019 ausgesprochen habe. Durch die Corona Pandemie habe der Prozessablauf allerdings angepasst werden müssen. Durch diese Anpassung würden sich Mehrkosten in Höhe von 7.500, 00 Euro für die Erstel­ lung des Räumlichen Entwicklungsplanes ergeben. Der Gemeindevorstand habe diesen Mehrkosten einstimmig zugestimmt. Ohne Wortmeldungen werden die Beratungen des Ausschusses für Raumplanung und Ge­ meindeentwicklung (incl. Verkehr) vom 22. März 2021 von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. 16/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22 April 2021 10. Beschlussfassung und Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau am 06. April 2021 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 06. April 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Beratung und Empfehlung an den Gemeindevorstand zur beabsichtigten Erweiterung bzw. Erhöhung der Einfriedung der Familie Fleisch, Daunerstraße 2 2. Beratung und Empfehlung zum Antrag von den Anrainern, Scheidl, Bezlanovits und Elsener bezüglich Tagwasserbeseitigung im Bereich der Oberen Venserstraße und Ban­ kett Gluandistraße 3. Umbau Kleinkindbetreuung, Dorfstraße 29 (ehemaliges Tourismusinfo): Empfehlung der Beauftragung einer Bauleitung 4. 5. 6. Neubau Garage beim Feuerwehrhaus: Empfehlung über die weitere Vorgehensweise Erschließung Innerbach - Ortskanalisation BA 08 und Wasserversorgung BA 08: Emp­ fehlung zur Beschlussfassung Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Empfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 2, 3., 4. und 5. zum Beschluss zu erheben sowie die weiteren Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss/Kenntnisnahme: Nachdem die vom Ausschuss für Bau in der Sitzung am 06. April 2021 erarbeiteten Emp­ fehlungen vom Vorsitzenden, nämlich Peter Scheider, im Detail erläutert worden sind, wer­ den diese von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. Die Punkte 2. - 5. werden mittels Handzeichen, einstimmig zum Beschluss erhoben, gemäß den Empfehlungen des Bauaus­ schusses. Abschließend bedankt sich Peter Scheider beim Gemeindevertreter Mathias Rinderer für seinen bemerkenswerten Einsatz. Mathias Rinderer habe in seiner Freizeit, sozusagen eh­ renamtlich, viel Zeit bezüglich der Umsiedelung der Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle “ in die neuen Räumlichkeiten investiert und einen Entwurf für die notwendigen Umbauarbei­ ten erstellt. 11 ■ Vorstellung Netzwerk der Europa-Gemeinderäte und Europa-Gemeinderätinnen Beschlussvorlaqe: Die Landtagsabgeordnete und Gemeindevertreterin Frau Mag. Nadine Kasper wird das „Netzwerk Europa-Gemeinderäte und Europa-Gemeinderäterinnen“ den Anwesenden vor­ stellen: Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte sind die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für EU-Themen auf lokaler und regionaler Ebene. Die parteiübergreifende 17/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 Initiative "Europa fängt in der Gemeinde an" zählt aktuell über 1.000 Europa-Gemeinderä­ tinnen und -Gemeinderäte in allen Bundesländern. Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte sind erste Ansprechpartnerinnen und An­ sprechpartner, wenn es um die wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung Europas in den Gemeinden geht. Sie vermitteln EU-Themen auf lokaler und regionaler Ebene, unter­ stützen bei der Umsetzung von EU-Entscheidungen auf Gemeindeebene, informieren Bür­ gerinnen und Bürger in den Regionen über aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union und tragen EU-relevante Anregungen und Ideen aus den Gemeinden an die österrei­ chische Bundesregierung heran. Mittlerweile zählt die parteiübergreifende Initiative "Europa fängt in der Gemeinde an" über 1.000 Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte in allen Bundesländern. Es wird ersucht, entsprechende Vertreter oder Vertreterinnen, als Europa-Gemeinderäte und Europa-Gemeinderätinnen für die Gemeinde Vandans, zu nominieren. Beschluss: Auf Ersuchen des Bürgermeisters hin, informiert Frau Mag. Nadine Kasper über das Netz­ werk der Europa-Gemeinderäte und Europa-Gemeinderätinnen. Mag. Nadine Kasper gibt weiters zu verstehen, dass sie einen Beitritt in dieses Netzwerk sehr begrüße, da man über dieses Netzwerk viele wichtige Informationen, Anregungen und Ideen erhalte und zudem würden immer wieder interessante Schulungen angeboten werden. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass sich Nadine Kasper bereit erklärt habe, sich in dieses Netzwerk als Europa-Gemeinderätin nominieren zu lassen. Wenn es aus der Gemeindevertretung noch weitere Interessenten gebe, so mögen sich diese bei ihm melden. Einstimmig wird der Nominierung von Mag. Nadine Kasper in der Funktion als Europa-Ge­ meinderätin im Netzwerk der Europa-Gemeinderäte und Europa-Gemeinderätinnen, als Vertreterin der Gemeinde Vandans, zugestimmt. 12 . Vorstellung Freestyle Ski & Snowboard - World Championship - Montafon 2027 Beschlussvorlage: In der 5. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode am Dienstag dem 13. April 2021, wurde unter Tagesordnungspunkt 6. von der Möglichkeit der Bewerbung zur Freestyle Ski & Snowboard - World Championship - Montafon 2027 berichtet. Die Word Championship bzw. Weltmeisterschaft ist nach den Olympischen Winterspielen die zweithöchste Veranstaltung in dieser Sportart. Dabei würde das Montafon als ein Tal, mit drei Skigebieten und fünf Veranstaltungsorten kandidieren. Es finden in den Sportarten Snowboard und Ski Freestyle, 26 Entscheidungen in 13 Tagen statt. 350 Journalisten aus 19 Nationen würden über diese Großveranstaltung aus dem Montafon berichten. Diese internationale Berichterstattung würde dem Montafon eine nachhaltige Be­ kanntheit über die Grenzen hinaus verschaffen. Seitens des Standes wird ersucht, die grundsätzliche Haltung aus den Gemeindevertretun­ gen abzufragen. Beschluss: 18/27 7 Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng über die geplante Bewerbung zur Freestyle Ski & Snowboard - World Championship - Montafon 2027. Wie bereits in der Beschlussvor­ lage ausgeführt worden sei, würden ca. 350 Journalisten aus 19 Nationen über diese Groß­ veranstaltung aus dem Montafon berichten. Insgesamt werde mit Einnahmen in Höhe von 4, 848 Millionen Euro und Ausgaben in Höhe von 4, 959 Millionen Euro gerechnet. Die Austria Ski WM und Großveranstaltungsges.m.b.H. würde als Veranstalter auftreten. Geplant sei zudem, dass der Schiclub Montafon in Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Schiverband und allen Skivereinen des Landes dieses Event durchführe und der Generalsekretär, das Olympische Komitee-Team, die Resort Partner sowie die Montafon Tourismus GmbH, die Organisation übernehmen würden. Zu dieser Veranstaltung erwarte man sich Nächtigungen von ca. 2.300 Personen bestehend aus Athleten, Betreuer und weiteren Personen zuzüglich Besucher, Fanclubs und Gästen. Dieses Event würde vom Land Vorarlberg, Stand Montafon, Marktgemeinde Schruns als Standortgemeinde, TV Rechte, Ticketverkäufe, Montafon Tourismus sowie diversen Sponsoren und Partnern finanziert werden. Der Stand Montafon müsste einen Finanzie­ rungsbeitrag in Höhe von 1, 1 Millionen Euro leisten. In der besagten Standessitzung, so der Vorsitzende in seinen weiteren Ausführungen, sei über diese Finanzierungssumme beraten und einige Finanzierungsvarianten diskutiert worden. Zum einen sei über eine Erhöhung bzw. einen Aufschlag der Gästetaxe und zum anderen sei die Finanzierung aus dem Tal­ schaftsfonds diskutiert worden. Die Finanzierung aus dem Talschaftsfonds sei teilweise kri­ tisch gesehen worden, da auch die Nicht-Tourismus-Gemeinden betroffen wären. Würde die Gesamtsumme über die Gästetaxe finanziert werden, betrüge der Aufschlag € 0, 136 pro Nächtigung und zwar für 5 Jahre (2023-2027). Für die Gemeinde Vandans gebe es kein Risiko. Durch den beabsichtigten Aufschlag der Gästetaxe in den Jahren 2023 bis 2027 müsse die Gemeinde Vandans keine Kosten vorstrecken. Ob das Montafon den Zuschlag für diese Veranstaltung schlussendlich erhalte, sei keines­ wegs sicher. Diese Entscheidung falle erst im Jahr 2022. Zudem gebe es noch viele Fragen zu klären. Heute gehe es zu erfahren, wie die grundsätzliche Haltung in der Gemeindever­ tretung Vandans sei und, wenn es eine positive Haltung gebe, ob die Gemeinde Vandans bereit sei, einen Kostenbeitrag in Höhe von 48.803, 00 Euro zu leisten und zwar in Form eines Aufschlages auf die Gästetaxe, wie bereits angesprochen. Nach einer Fülle von Wortmeldungen und Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Na­ tur, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich mit 22 :1 Stimme für die Bewerbung zur Freestyle Ski & Snowboard - World Championship - Montafon 2027 aus. Sollte das Montafon den Zuschlag erhalten, so genehmigen die Anwesenden die Erhö­ hung bzw. Aufschlag der Gästetaxe von 0, 136 Euro pro Nacht und zwar zweckgebunden, um den Beitrag der Gemeinde Vandans in Höhe von 48.803, 00 Euro für dieses Event zu leisten. Eine Finanzierung aus dem Talschaftsfonds wird einstimmig abgelehnt. 13. Beschlussfassunq über die Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienst gemäß § 80b Gemeindegesetz Beschlussvorlaqe: In der Standesberatung am 01. März 2021 hat Dr. Oswald Huber, Gemeindesekretär der Marktgemeinde Schruns, über die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich des Gemein­ devermittlungsdienstes informiert. Bisher haben mehrere Gemeinden dem Gemeindever­ mittlungsamt angehört. Diese Einrichtung ist freiwillig und deren wesentlichen Aufgabenbereiche sind: 19/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021 • • « • • Wirksame Vergleiche über Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen In Streitigkeiten über Bestimmungen oder Berichtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder Grunddienstbarkeiten In Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und in Besitzstreitigkeiten Vornahme von Sühneversuchen in Ehrenbeleidigungssachen Verwaltungsrecht: Sühneversuch im Falle einer Ehrenkränkung (Sittenpolizei) Die Bestellung des Gemeindevermittlungsdienstes erfolgt auf die Funktionsdauer der Ge­ meindevertretung und zwar durch die Gemeindevertretung. In der Standesberatung wurde von den teilnehmenden Bürgermeistern zum Ausdruck ge­ bracht, dass auf die freiwillige Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienstes verzichtet werden soll. Dies wäre von der Gemeindevertretung wie folgend zu beschließen: Das bestehende Gemeindevermittlungsamt gilt bis zum Ablauf der fünfjährigen Amtsdauer als ein Gemeindevermittlungsdienst nach § 80b Gemeindegesetz in der Fassung LGBI. Nr. 62/2019. Die Gemeinde Vandans verzichtet nach Ablauf der fünfjährigen Amtsdauer auf die Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienstes gern. § 80b Gemeindegesetz. Es wird ersucht, zur Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienstes eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: Der Bürgermeister informiert die Anwesenden über die Einrichtung eines Gemeindevermitt­ lungsamtes. Nach einer sachlichen Auseinandersetzung sprechen sich die Anwesenden einstimmig für folgende Vorgehensweise aus: Das bestehende Gemeindevermittlungsamt gilt bis zum Ablauf der fünfjährigen Amtsdauer als ein Gemeindevermittlungsdienst nach § 80b Gemeindegesetz in der Fassung LGBI. Nr. 62/2019. Die Gemeinde Vandans verzichtet nach Ablauf der fünfjährigen Amtsdauer auf die Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienstes gern. § 80b Gemeindegesetz. 14. Verabschiedung einer Resolution zum Volksabstimmunqsverfahren in den Gemein­ den Beschlussvorlage: Die Initiative Ludesch für einen lebenswerten Walgau hat sich in einem offenen Brief an alle Vorarlberger Gemeinden im Rahmen der landesweiten Aktion Volksabstimmen über Volks­ abstimmen gewandt. Wie es darin heißt, wurden inzwischen in 37 Vorarlberger Gemeinden Anträge auf die Durchführung von Volksabstimmungen eingebracht. In diesem offenen Brief haben sie die Gemeindevertretungen aufgefordert, sich für den Erhalt des bürgerlichen Volksabstimmungsrechtes einzusetzen. Als Maßnahme schlagen sie dazu ein gemeinsa­ mes Schreiben der Vorarlberger Gemeinden an den Nationalrat und die Bundesregierung vor. Zudem fordern sie ein unterschriftliches Verlangen der Gemeinde auf Grund eines Ge­ meindevertretungsbeschlusses den Gesetzesbeschluss, mit dem das bürgerliche Volksab­ stimmungsrecht aus der Vorarlberger Landesgesetzgebung gestrichen wird, einer landes­ weiten Volksabstimmung zu unterziehen. ENTWURF: Resolution der Gemeinde Vandans 20/27 7. Sitzung Gemeindevertretung vom 22. April 2021