20180215_GVE027

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:46
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2018-02-15
Erscheinungsdatum 2018-02-15
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 15. Februar 2018 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 27. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 08. Februar 2018 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Mag. Christian Egele, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Gerhard Flatz, Ina Bezlanovits, Marko Schoder sowie Ferdinand Marent und Hildegard Funk als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Manuel Zint, Andreas Vallaster-Ganahl, Klaus Dreier, Walter Stampfer sowie August Montibeller als Ersatzmann. Entschuldigt: Vbgm. Michael Zimmermann (GFV), Stefan Jochum (GFV), Johannes Neher (AFL) und Mag. Nadine Kasper (GRÜ) Nicht erschienen: Dipl. Arch. Thomas Hepberger (GFV) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2017 2. Ergänzung der Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21. September 2017 3. Entscheidung zu den Anträgen der Fraktionen „Grüne & Parteifreie Vandans“ und „An frischa Loft“ vom 14. Dezember 2017 betreffend a) Abhaltung einer Bürgerfragestunde (max. 30 Minuten vor jeder Gemeindevertretungssitzung) b) Aufstellung von Hinweisschildern im Bereich der L 83 zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 4. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses betreffend die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 am 26. September 2017 5. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses betreffend die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 am 11. Oktober 2017 6. Stellungnahme zum zusammenfassenden Bericht des Prüfungsausschusses betreffend die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 am 19. Juli 2017, 26. September 2017 und 11. Oktober 2017 7. Beantwortung der Anfragen gemäß § 38 Abs. 4 von a) GV Marko Schoder vom 22. Dezember 2017 b) GV Mag. Nadine Kasper vom 17. Jänner 2018 8. Erweiterung der Ortskanalisation – BA 07: a) Vergabe der Baumeisterarbeiten b) Vergabe der Mess- und Steuertechnik, der elektronischen Ausrüstung sowie der Einbindung in das bestehende Leitsystem der Gemeinde Vandans 9. Abschluss eines Gemeindearztvertrages mit Frau Dr. Evelyn Wittmann, Vandans 10. Verordnung über die Erlassung einer Bausperre 11. Entscheidung zum Antrag der Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, 6832 Sulz, auf Bewilligung von Ausnahmen vom Teilbebauungsplan „östliche Ortseinfahrt“ 12. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Ausschusses für Bau vom 20. Dezember 2017 13. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft vom 09. Jänner 2018 14. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes; b) ein Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes; 15. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Dezember 2017 Die Verhandlungsschrift über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Dezember 2017, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Markus Pfefferkorn, Andrea Vallaster-Ganahl, Klaus Dreier, Ferdinand Marent und Hildegard Funk haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 2. Ergänzung der Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 21. September 2017 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 21. September 2017 hat die Gemeindevertretung Vandans unter anderem beschlossen, die Grundstücke Nr. 992/2, Nr. 992/3, Nr. 992/4, Nr. 992/5, Nr. 992/8, Nr. 992/11, Nr. 992/12, Nr. 994, Nr. 995, Nr. 1004/2, Nr. 1154, Nr. 1165, Nr. 2082/3, Nr. 2074 und Nr. 2030 zum Preis von 49.281, 65 Euro an den Stand Montafon – Forstfonds zu veräußern. Während in der Verhandlungsschrift (Punkt 10.) der vereinbarte Verkaufspreis in Höhe von 49.281, 65 Euro richtig angeführt worden ist, ist bei der Aufzählung der verkaufsgegenständlichen Grundstücken verabsäumt worden, das Grundstück Nr. 992/12 mit anzuführen. Es wird ersucht, diesen Fehler in der Verhandlungsschrift zu beheben und die Verhandlungsschrift dahingehend zu ergänzen, dass auch das Grundstück Nr. 992/12 Verkaufsgegenstand ist. Beschluss: Alle Anwesenden sprechen sich nach einer kurzen Diskussion für eine Korrektur der Verhandlungsschrift vom 21. September 2017, Tagesordnungspunkt 10., 3. Absatz, wie folgt aus: „………für einen Verkauf der Grundstücke Nr. 992/2, Nr. 992/3, Nr. 992/4, Nr. 992/5, Nr. 992/8, Nr. 992/11, Nr. 992/12, Nr. 994, Nr. 995, Nr. 1004/2, Nr. 1154, Nr. 1165, Nr. 2082/3, Nr. 2074 und Nr. 2030 zum vorgenannten Schätzpreis an den Stand Montafon aus. Die aus diesem Rechtsgeschäft resultierenden Vertrags- und Verbücherungskosten haben die Vertragspartner zu gleichen Teilen zu finanzieren. 3. Entscheidung zu den Anträgen der Fraktionen „Grüne & Parteifreie Vandans“ und „An frischa Loft“ vom 14. Dezember 2017 betreffend a) Abhaltung einer Bürgerfragestunde (max. 30 Minuten vor jeder Gemeindevertretungssitzung) b) Aufstellung von Hinweisschildern im Bereich der L 83 zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr Beschlussvorlage: Mit E-Mail vom 14. Dezember 2017 ersucht Frau Mag. Nadine Kasper namens der Fraktionen „Grüne & Parteifreie Vandans“ und „An frischa Loft“ gemäß § 41 Abs. 2 GG um Aufnahme nachstehender Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung: 1. Beschluss: „Die Vandanser Gemeindevertretung möge beschließen, dass ab der nächsten öffentlichen Gemeindevertretungssitzung eine Bürgerfragestunde (max. 30 min) in jeder öffentlichen Gemeindevertretungssitzung als „Erster Tagesordnungspunkt“ aufgenommen wird.“ Begründung: 3 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 „Gemeindepolitik ist in der Lage, das politische Interesse und die politische Beteiligung aktiv zu fördern und greift unmittelbar in das Lebensumfeld der Vandanser Bürgerinnen und Bürger ein. Es muss in unser aller Interesse liegen, diesen Gehör zu schenken und deren Interesse ernst zu nehmen. Die Abhaltung einer Bürgerfragestunde beweist Bürgernähe und gibt die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung und Mitsprache.“ 2. Beschluss: „Die Erhebung des querenden Fußgängerverkehrs auf der L83 Vandanser Straße im Bereich Schwimmbadstraße ergab keine Notwendigkeit für einen Schutzweg. Dennoch wird dieser Bereich, sowie der Bereich „Überquerung zum Tennisplatz“, von etlichen Eltern als für Kinder gefährlich gewertet. Die Gemeindevertretung möge in diesen Bereichen die Aufstellung von „Hinweisschildern zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr“ veranlassen.“ Begründung: Das Verkehrsaufkommen mag in diesem Bereich tatsächlich nicht als „massiv“ gelten. Dennoch queren insbesondere Kinder diesen Bereich. Eine gewisse Verunsicherung kann gerade aus Gesprächen mit Eltern immer wieder vernommen werden. Ein Hinweisschild würde auch ortsunkundige Autofahrer auf diesen „versteckten Gefahrenbereich“ hinweisen. Passiert ist bis dato tatsächlich noch nichts, dennoch sollte auf diese „versteckte Gefahrenquelle“ hingewiesen werden. Beschluss: Nach einer sehr umfassenden Diskussion, in deren Rahmen die unterschiedlichsten Meinungen zu hören waren, einigen sich die Damen und Herren letztendlich einstimmig darauf, vierteljährlich eine Fragestunde für die Bevölkerung abzuhalten. Im Rahmen dieser Fragestunde soll der Bevölkerung die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen an die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung zu stellen. Sowohl an der Amtstafel, auf der Homepage der Gemeinde und in den „Amtlichen Mitteilungen“ der Gemeinde soll rechtzeitig zu diesen Fragestunden eingeladen werden. Der Beginn dieser Fragestunde soll mit 20.00 Uhr festgesetzt werden. Weiters wird der Bürgermeister beauftragt, nämlich Kontakt mit dem Landesstraßenbauamt aufzunehmen und mit den dort Verantwortlichen die Aufstellung der besagten Gefahrenzeichen im Bereich der Kreuzung L83/Schwimmbadstraße bzw. L83/Sportplatzweg zu fixieren. 4. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses betreffend die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 am 26. September 2017 Am 26. September 2017, so der Bürgermeister in seiner Einleitung, habe eine weitere Sitzung des Prüfungsausschusses (PA) der Gemeinde Vandans stattgefunden. Das hierüber verfasste Protokoll sei von der Vorsitzenden des PA, Frau Mag. Nadine Kasper, am 15. Dezember 2017 im Gemeindeamt abgegeben worden. Nachdem er über das Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er sich mit dem Ergebnis beziehungsweise den einzelnen Prüfbemerkungen im Detail auseinandergesetzt und eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme vom 22. Dezember 2017, so neuerlich der Vorsitzende, habe er allen Damen und Herren der Gemeindevertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung zukommen lassen. Er sehe daher keine Notwendigkeit mehr, den Inhalt dieser schriftlichen Stellungnahme zu verlesen und stelle sowohl den Prüfbericht als auch seine Stellungnahme zur Diskussion. 4 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 Nachdem es weder zum Bericht des Prüfungsausschusses noch zur Stellungnahme des Bürgermeisters Anfragen gibt, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 5. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses betreffend die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 am 11. Oktober 2017 Am 11. Oktober 2017, so nochmals der Bürgermeister, habe eine weitere Sitzung des Prüfungsausschusses (PA) der Gemeinde Vandans stattgefunden. Das hierüber verfasste Protokoll sei von der Vorsitzenden des PA, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, am 15. Dezember 2017 im Gemeindeamt abgegeben worden. Nachdem er über das Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er sich mit dem Ergebnis beziehungsweise den einzelnen Prüfbemerkungen im Detail auseinandergesetzt und eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme vom 22. Dezember 2017, so neuerlich der Vorsitzende, habe er allen Damen und Herren der Gemeindevertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung zukommen lassen. Er sehe daher keine Notwendigkeit mehr, den Inhalt dieser schriftlichen Stellungnahme zu verlesen und stelle sowohl den Prüfbericht als auch seine Stellungnahme zur Diskussion. Nachdem es weder zum Bericht des Prüfungsausschusses noch zur Stellungnahme des Bürgermeisters Anfragen gibt, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 6. Stellungnahme zum zusammenfassenden Bericht des Prüfungsausschusses betreffend den Prüfungen am 19. Juli 2017, 26. September 2017 und am 11. Oktober 2017 Am 19. Juli 2017, am 26. September 2017 und am 11. Oktober 2017, so der Bürgermeister am Beginn seiner Ausführungen, habe es Sitzungen des Prüfungsausschusses (PA) der Gemeinde Vandans gegeben. Das hierüber verfasste Protokoll sei von der Vorsitzenden des PA, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, am 15. Dezember 2017 im Gemeindeamt abgegeben worden. Nachdem er über das Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er sich mit dem Ergebnis beziehungsweise den einzelnen Prüfbemerkungen im Detail auseinandergesetzt und eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme vom 22. Dezember 2017, so neuerlich der Vorsitzende, habe er allen Damen und Herren der Gemeindevertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung zukommen lassen. Er sehe daher keine Notwendigkeit mehr, den Inhalt dieser schriftlichen Stellungnahme zu verlesen und stelle sowohl den Prüfbericht als auch seine Stellungnahme zur Diskussion. Nachdem es weder zum Bericht des Prüfungsausschusses noch zur Stellungnahme des Bürgermeisters Anfragen gibt, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 7. Beantwortung der Anfragen gemäß § 38 Abs. 4 von a) GV Marko Schoder vom 22. Dezember 2017 b) GV Mag. Nadine Kasper vom 17. Jänner 2018 a) Mit E-Mail vom 22. Dezember 2017 werden von Marko Schoder nachstehende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: 5 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 1. „Was geschieht mit den Änderungsanträgen, die zum räumlichen Entwicklungskonzept eingebracht wurden. Ich bitte um eine Auflistung der Abläufe und der weiteren Vorgangsweise, sowie der nun zuständigen Instanzen.“ Gemäß § 11 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Auf diesen Umstand ist in der Kundmachung hinzuweisen. In der Kundmachung vom 18. Oktober 2017 ist diesem gesetzlichen Erfordernis Rechnung getragen worden. Während der offiziellen Auflagefrist (18. Oktober bis 17. November 2017) sind im Gemeindeamt Vandans insgesamt 9 Stellungnahmen eingelangt, nämlich 2 von Ämtern, 3 von Privatpersonen, 3 von Gemeinden, 1 vom Stand Montafon. Alle diese Stellungnahmen sind zwischenzeitlich dem von der Gemeinde in dieser Causa beauftragten Raumplaner, nämlich Herrn DI Georg Rauch, zur raumplanungsfachlichen Bearbeitung übergeben worden. Die raumplanungsfachliche Bearbeitung dieser Stellungnahmen ist derzeit noch im Gange. Dem von der Gemeinde in dieser Causa beauftragten Raumplaner steht es in jeder Hinsicht frei, im Rahmen der raumplanungsfachlichen Bearbeitung dieser Stellungnahmen bei Bedarf externe Fachleute beizuziehen. Nach der Bearbeitung dieser Stellungnahmen und dem Vorliegen eines Schlussberichtes wird sich der Ausschuss der Gemeinde Vandans für „Raumplanung und Gemeindeentwicklung“ mit diesen Stellungnahmen im Detail auseinander setzen und letztlich eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindevertretung ausarbeiten. Gemäß § 11 Abs. 3 Raumplanungsgesetz sind dann sämtliche eingelangten Änderungsvorschläge der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen und zwar vor der Beschlussfassung über das räumliche Entwicklungskonzept. Letztlich hat die Gemeindevertretung das REK zu beschließen, wobei die Landesregierung vor der Beschlussfassung über das räumliche Entwicklungskonzept zu hören ist. 2. „Sind weitere regionale Entwicklungskonzepte für Vandans aktuell in Planung und wenn ja für welche Ortsteile und in Zeitrastern.“ Per heutigem Tage sind innert der Gemeinde Vandans keine weiteren räumlichen Entwicklungskonzepte in Planung. Aus aktuellen Gründen erscheint mir allerdings die Erarbeitung eines räumlichen Entwicklungskonzeptes für den Ortsteil „Zwischenbach“ von ganz elementarer Bedeutung. Die diesbezügliche Entscheidung ist allerdings von der Gemeindevertretung zu treffen. Dass es innert der nächsten Jahre flächendeckende Entwicklungskonzepte für den gesamten Vandanser Dauersiedlungsraum geben wird müssen, steht für mich außer Diskussion. b) Mit E-Mail vom 17. Jänner 2018 werden von Mag. Nadine Kasper nachstehende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: 1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des „Maisäß Hofer“? Im Auftrag der Gemeinde hat das Vermessungsbüro BOLTER & SCHÖSSER die exakte Einmessung aller Wohnobjekte im Maisäßgebiet „Ganeu – Schandang“ vorge6 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 nommen. Wenn die Ergebnisse (Planunterlagen) vorliegend sind, ist der Flächenwidmungsplan entsprechend den neuen Erfordernissen anzupassen. Dies gilt auch für die im Bereich des Grundstückes Nr. 958/1 (Hofer) ausgewiesene Flächenwidmung. 2. Uns wurde mitgeteilt, dass in den letzten Wochen vermehrt Rechnungen, die scheinbar jahrelang nicht gestellt wurden, verschickt wurden. Von der Gemeindekasse habe ich die Auskunft erhalten, dass vor kurzer Zeit eine einzige Rechnung gestellt worden ist, die Leistungen früherer Jahre zum Inhalt hatte. Dass diese Rechnung (für eine erfolgte Schneeräumung) nicht jährlich gestellt worden ist, beruht vermutlich auf einem Kommunikationsfehler. 3. Weshalb erhielten Zweitwohnsitze keine Rechnungen für Müllgebühren? Ganz grundsätzlich ist festzuhalten, dass gemäß der gültigen Abgaben- und Gebührenverordnung für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden, eine Haushalts-Grundgebühr (derzeit 80, 00 Euro/Jahr) zu leisten ist. Diese Haushalts-Grundgebühr wird laut Auskunft der Gemeindekasse allen Zweitwohnsitz-Abgabepflichtigen vorgeschrieben. 4. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Wasserabrechnungen für die Illwerke? Mit Bescheid vom 23.10.2017 sind der Vorarlberger Illwerke AG die Anschlussgebühren für die Werkssiedlung Rodund (8 Objekte) in Höhe von 55.317, 04 Euro vorgeschrieben worden. Mit Zahlungsauftrag vom 27. Oktober 2017 sind der Vorarlberger Illwerke AG ferner Wasserlieferungen in den Jahren 2010 bis 2016 in Höhe von insgesamt 358.604, 30 Euro in Rechnung gestellt worden. Gemäß dem vorliegenden Kontoauszug sind die Anschlussgebühren für die Werkssiedlung Rodund von der Vorarlberger Illwerke AG am 21. November 2017 bezahlt worden. Die in Rechnung gestellten Wasserlieferungen sind von den Vorarlberger Illwerken AG am 12. Dezember 2017 bezahlt worden. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass am 25. Oktober 2017 beziehungsweise am 10. November 2017 mit der Vorarlberger Illwerke AG eine Vereinbarung abgeschlossen worden ist, mit der die Versorgung der Illwerke mit Trinkwasser der Gemeinde Vandans und die Besitzverhältnisse der diversen Anlagenteile geregelt worden sind. 5. Wer ist für die Pistenabgeltung (Lende bis Seilbahn) verantwortlich. Wie hoch ist diese? Mit Bescheid vom 27. August 1991, Zl. II – 560/91, ist der Gemeinde Vandans von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Landschaftsschutzbewilligung zur Errichtung der Tourenabfahrt „Schandang“ erteilt worden. Im gegenständlichen Bescheid ist unter anderem festgelegt worden, dass der Güterweg „Ganeu“ sowie die Forststraße „Tschöppen“ und die weitere Verbindung zur Talstation der „Doppelsesselbahn“ maschinell präpariert werden sollen. Das Präparieren des Güterweges „Ganeu“ bzw. der Verbindung zur Talstation erfolgt in erster Linie aus Gründen der „Lenkung“ bzw. „Kanalisierung“ der Benützer. Die aus der Präparierung dieser Anlagenteile resultierenden Kosten werden von der Gemeinde Vandans getragen. In den letzten 5 Jahren schlugen daraus resultierend folgende Kosten zu Buche: 2016: 2.235, 50 Euro 7 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 2015: 2014: 2013: 2012: 8. 3.132, 00 Euro 1.840, 00 Euro 3.142, 75 Euro 5.333, 30 Euro Erweiterung der Ortskanalisation – BA 07: a) Vergabe der Baumeisterarbeiten b) Vergabe der Mess- und Steuertechnik, der elektronischen Ausrüstung sowie der Einbindung in das bestehende Leitsystem der Gemeinde Vandans Beschlussvorlage: Bis auf einige kleine Lücken gibt es im gesamten Ortsgebiet von Vandans zwischenzeitlich eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Eine dieser Lücken befindet sich im Ortsteil „Untervens“, nämlich im Bereich vom ehemaligen Bauhofgelände der Firma Atzmüller“ und der Wallfahrtskapelle „Venser Bild“. In der Sitzung am 09. März 2017 hat die Gemeindevertretung Vandans unter anderem die Vergabe eines Planungsauftrages beschlossen, nämlich an das Ingenieurbüro Breuß + Mähr, Koblach. Das vom Ingenieurbüro Breuß + Mähr zwischenzeitlich erarbeitete Projekt sieht nunmehr insgesamt 3 Projektsabschnitte vor, nämlich den Projektsabschnitt „Untervens“, den Projektsabschnitt „Gluandistraße“ und den Projektsabschnitt „Innerbach“. In der Sitzung am 15. Februar 2018 sollen sowohl die Baumeisterarbeiten als auch die Vergabe der Mess- und Steuertechnik, der elektronischen Ausrüstung sowie der Einbindung in das bestehende Leitsystem der Gemeinde Vandans beschlossen werden. Gemäß den vorliegenden Vergabeempfehlungen des Ingenieurbüros Breuß + Mähr, Koblach, vom 22. Jänner 2018, sollen a) die Baumeisterarbeiten an die Bestbieterin, nämlich die Firma Berger + Brunner GmbH, Inzing, zum Angebotspreis von € 247.090, 56 (brutto) und b) die Lieferung des Mess- und Steuertechnik, der elektronischen Ausrüstung sowie der Einbindung in das bestehende Leitsystem der Gemeinde Vandans an die Firma Siemens AG, Bregenz, zum Angebotspreis von € 33.194, 75 (brutto) vergeben werden. Hinweis: Im Voranschlag für das Jahr 2018 ist unter der Haushaltsstelle „Errichtung der Ortskanalisation“ ein Betrag von 380.000 Euro budgetiert. Es wird ersucht, die beiden Auftragsvergaben gemäß den vorliegenden Vergabeempfehlungen zu beschließen. Beschluss: Alle Anwesenden sprechen sich nach einer kurzen Präsentation des gegenständlichen Bauprojektes durch den Bürgermeister für die Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Firma Berger + Brunner GmbH und der Vergabe der Mess- und Steuertechnik, der elektronischen Ausrüstung sowie der Einbindung in das bestehende Leitsystem der Gemeinde Vandans an die Firma Siemens AG, Bregenz, aus und zwar gemäß den vorliegenden Vergabeempfehlungen des Ingenieurbüro Breuß + Mähr, Koblach, vom 22. Jänner 2018. 8 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 9. Abschluss eines Gemeindearztvertrages mit Frau Dr. Evelyn Wittmann, Vandans Beschlussvorlage: Obwohl das derzeit noch gültige Gemeindesanitätsgesetz, LGBl. Nr.38/1971, alle Gemeinden des Landes gemäß § 2 verpflichtet, nämlich einen Arzt vertraglich zu verpflichten, als Gemeindearzt freiberuflich a) b) bei der Besorgung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete des Gesundheitswesens mitzuwirken, als praktischer Arzt die Heilkunde im Gemeindegebiet auszuüben, sofern die ärztliche Versorgung in der Gemeinde nicht anderweitig gewährleistet ist. Trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung gibt es in der Gemeinde Vandans seit dem Ausscheiden von Dr. Klaus Rehor am 31. Jänner 2010 keinen vertraglich verpflichteten „Gemeindearzt“. Mit Vereinbarung vom 29. Jänner 2016 hat die Gemeinde Vandans das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Vorarlberg, Feldkirch, im Rahmen des Ärztebereitschaftsdienstmodells NEU beauftragt, die erforderlichen Totenbeschauen und die kurativen Leistungen, letztere eingeschränkt auf dringende – nicht notärztlich relevante – Fälle in Pflegeheimen wochentags (MO – FR) von 19.00 bis 07.00 Uhr, für das Gebiet der Gemeinde Vandans sicherzustellen. Die Gemeinde Vandans bezahlt dem RK für die Durchführung der Aufgaben jährlich einen Betrag von 3.074, 00 Euro. Für jede Totenbeschau bezahlt die Gemeinde Vandans zusätzlich an das RK auf Basis des zwischen dem Vorarlberger Gemeindeverband und der Vorarlberger Ärztekammer abgestimmten Tarifes, eine Pauschale von insgesamt 140, 00 Euro (inkl. aller Fahrtkosten und sonstigen Zuschlägen). Diese Beträge haben sich jährlich um jenen Betrag, um den sich der Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex des vorangegangenen Jahres verändert hat, geändert. Im Jahre 2016 hat die Gemeinde Vandans Zahlungen an das RK in Höhe von 2.843, 19 Euro, im Jahre 2017 solche in Höhe von 3.127, 25 geleistet. In mehreren Gesprächen/Verhandlungen ist es nun gelungen, Frau Dr. Evelyn Wittmann, wohnhaft in Vandans, für eine Bestellung als „Gemeindearzt“ zu gewinnen. Frau Dr. Evelyn Wittmann ist ab 01. Februar 2018 als praktische Ärztin, und zwar zusammen mit Frau Dr. Alexandra Steininger in einer Gemeinschaftspraxis, in Tschagguns tätig. Angesichts der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung wird dafür plädiert, Frau Dr. Evelyn Wittmann mit Wirkung vom 01. März 2018 als „Gemeindearzt“ zu verpflichten und mit dieser einen Vertrag gemäß dem angeschlossenen Entwurf abzuschließen. Beschluss: Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für den Abschluss eines Gemeindearztvertrages mit Frau Dr. Evelyn Wittmann im Sinne des vorliegenden Entwurfes aus und genehmigen eine rechtsverbindliche Unterzeichnung des Vertrages im Sinne der Bestimmungen des Gemeindegesetzes (§ 69 Abs. 1 GG). 10. Verordnung über die Erlassung einer Bausperre Beschlussvorlage: Die durch das Zentrum von Vandans führende Landesstraße L 83 stellt eine Hauptzufahrt dar. Der künftigen Bebauung der zum Teil noch unbebauten und zum Teil bereits bebauten 9 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 Flächen links- und rechtsseitig der „Dorfstraße“ sowie der Gestaltung des dortigen Straßenraumes kommt im Hinblick auf das Erscheinungsbild des Ortszentrums bzw. des Ortsund Landschaftsbildes von Vandans insgesamt eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Zur Weiterentwicklung des touristischen Angebotes kann das Ortszentrum von Vandans mit seinen räumlichen Gegebenheiten entscheidend beitragen. Die Erhaltung und Aufwertung der touristischen Infrastruktur und die Erhöhung des qualitätsvollen Gästebettenangebotes sind dabei von zentraler Bedeutung. Bei der touristischen Entwicklung der Gemeinde Vandans kann der Bereich „Ortszentrum“ ein bedeutender Baustein darstellen. Angesichts diesem Wissen gibt es Überlegungen, einige Bereiche als „Tourismuszonen Beherbergung“ auszuweisen. Da sich eine „Tourismuszone Beherbergung“ vermutlich über die Grundstücke Nr. 2, Nr. 3, Nr. .3, Nr. 4, Nr. 6/1, Nr. 6/2, Nr. 6/3, Nr. 6/4, Nr. 8/2, Teilfläche von Nr. 12/11, Nr. 13, Nr. .13/1, Nr. .13/2, Nr. .16, Nr. 18, Nr. .18, Nr. 19/2, Nr. 19/3, Nr. 19/4, Nr. .20, Nr. 33, Teilfläche von Nr. 34/1, Nr. 34/2, Nr. .845 und Nr. 2175 erstrecken wird, wird die Erlassung beziehungsweise Verordnung einer vorübergehenden Bausperre für notwendig erachtet. Wenn der Prozess „Erarbeitung eines Teil-Bebauungsplanes Ortszentrum“ abgeschlossen ist, kann diese Bausperre wieder aufgehoben werden. Die Verordnung einer Bausperre erscheint im Hinblick auf die Erlassung des Teil-Bebauungsplanes erforderlich, damit nicht während der Erstellung des beschlussfähigen TeilBebauungsplanes durch Bauvorhaben im gegenständlichen Bereich die Zielsetzungen für die Erlassung des Teil-Bebauungsplanes beeinträchtigt bzw. zunichte gemacht werden. Eine Bausperre hat die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 nur zulässig sind, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. Es wird daher dafür plädiert, nachstehende Verordnung zu erlassen: Verordnung der Gemeindevertretung Vandans über die Erlassung einer Bausperre Gemäß § 37 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., wird auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 15. Februar 2018 verordnet: §1 1. Für die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans talseits und bergseits der Dorfstraße befindlichen und als „Baufläche – Kerngebiet“, als „Verkehrsfläche – Straßen“ bzw. als „Vorbehaltsflächen (ÖG – BK) und (GA – BK) gewidmeten Grundstücke Nr. Nr. 2, Nr. 3, Nr. .3, Nr. 4, Nr. 6/1, Nr. 6/2, Nr. 6/3, Nr. 6/4, Nr. 8/2, Teilfläche von Nr. 12/11, Nr. 13, Nr. .13/1, Nr. .13/2, Nr. .16, Nr. 18, Nr. .18, Nr. 19/2, Nr. 19/3, Nr. 19/4, Nr. .20, Nr. 33, Teilfläche von Nr. 34/1, Nr. 34/2, Nr. .845 und Nr. 2175, je GB 90109 Vandans, wird eine Bausperre erlassen. Die Bausperre betrifft nur jene Grundstücksteile, welche im angeschlossenen Plan (§ 2) innerhalb der roten Linien dargestellt sind. 2. Es ist beabsichtigt, für den gegenständlichen Bereich einen Teil-Bebauungsplan zu erlassen, da dem Vernehmen nach derzeit noch unbebaute Flächen bebaut werden sollen, und ein solcher Teil-Bebauungsplan aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildes notwendig ist. In diesem Teil-Bebauungsplan soll insbesondere die Art 10 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Art der Bebauung, Baugrenzen und Baulinien, die äußere Gestaltung der Bauwerke, die Flächen für Gemeinschaftsanlagen, Bestimmungen über Einfriedungen, insbesondere zur Straße hin, sowie Bestimmungen über das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgelegt werden. 3. Eine Bausperre hat die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 nur zulässig sind, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. §2 Der dieser Verordnung angeschlossene Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan Vandans vom 07. Februar 2018 im Maßstab 1 : 1.500 bildet einen Bestandteil dieser Verordnung und kann während der Amtsstunden im Gemeindeamt Vandans (Zimmer Nr. 1) eingesehen werden. Beschluss: Nach einer recht umfassenden Diskussion sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für die Erlassung einer Bausperre im gegenständlichen Bereich und die Erlassung der vorstehenden Verordnung aus. Weiters wird der Bürgermeister beauftragt, Herrn DI Reinhard Falch, Pettnau, mit der Erarbeitung des diesbezüglichen Teilbebauungsplanes zu beauftragen. Alle Anwesenden sprechen sich außerdem dafür aus, die heute beschlossene Bausperre so rasch wie möglich wieder aufzuheben. Auf eine rasche Erarbeitung eines Teilbebauungsplanes für das Gebiet „Ortszentrum“ wird daher größter Wert gelegt. 11. Entscheidung zum Antrag der Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, 6832 Sulz, auf Bewilligung von Ausnahmen vom Teilbebauungsplan „östliche Ortseinfahrt“ Beschlussvorlage: Die Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, Sulz, beabsichtigt auf den Grundstücken Nr. 51/4 und Nr. 51/5 die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, bestehend aus insgesamt 10 Eigentumswohnungen, 11 Tiefgaragenplätzen sowie 7 Parkplätzen im Freien. Mit Antrag vom 19. Jänner 2018 ersucht die Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH auf Grundlage der Pläne vom 23. Februar 2016 um die Bewilligung von Ausnahmen vom bestehenden Teilbebauungsplan „östliche Ortseinfahrt“ gemäß § 35 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 idgF. Das gegenständliche Ansuchen wird wie folgt begründet: a) Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl Aufgrund der Gefährdung des Mustergielbaches wurde bei der Vorprüfung des Projektes seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung vorgeschrieben, das geplante Gebäude im südöstlichen Eck höhenmäßig entsprechend anzuheben. Somit würde sich die maximale Geschosszahl von 4 m um 0, 41 m erhöhen und dann rein rechnerisch eine Geschosszahl von 4, 5 aufweise (1, 16 m statt 0, 75 m). b) Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Baugrenze (unterirdisch) 11 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 Für das Unterbringen von 11 Tiefgaragenplätzen würde das geplante Bauvorhaben an der Nordseite die festgelegte Baugrenze unterirdisch überschreiten. Die Zulassung dieser Ausnahmen stellt eine elementbare Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung dar. Sowohl von der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, als auch von DI Reinhard Falch (Verfasser des gegenständlichen Teilbebauungsplanes) liegen positive Stellungnahmen zu den gegenständlichen Anträgen vor. Es wird ersucht, zum gegenständlichen Antrag der Firma Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, Sulz, um Bewilligung dieser Ausnahmen eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Nach einer kurzen aber äußerst sachlich geführten Diskussion, sprechen sich die Anwesenden mit 13 : 9 Stimmen für die Zulassung einer Ausnahme bzw. die Erteilung einer Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl von 4 auf 4, 5 aus. Der Zulassung einer Ausnahme bzw. der Erteilung einer Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Baugrenze (unterirdisch) wird einstimmig zugestimmt. Der Zulassung dieser beiden Ausnahmen wird vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung der Gemeindevertretung zum vorliegenden Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes (Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 51/4 im Ausmaß von 150 m² von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Kerngebiet“) zugestimmt. 12. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Ausschusses für Bau vom 20. Dezember 2017 Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, nämlich Peter Scheider, das Wort und erläutert den Anwesenden die in der Sitzung am 20. Dezember 2017 getroffenen Empfehlungen bzw. Beschlüsse im Detail und bringt die diesbezügliche Verhandlungsschrift wie folgt zur Verlesung: 1) Neubau Schulturnhalle: „Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende am Beginn seiner Ausführungen an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2016. Damals habe die Gemeindevertretung unter anderem den Beschluss gefasst, nämlich zwei Schulturnhalle neu zu bauen und zwar auf Grundlage des Siegerprojektes der Architekten Bernardo Bader + Innauer/Matt. Außerdem habe die Gemeindevertretung den Ausschuss für Bau bevollmächtigt, alle im Rahmen dieses Bauprojektes anstehenden Vergaben, soweit diese im Rahmen der „Errichtungskosten-Schätzung“ liegen, namens der Gemeindevertretung zu tätigen. Heute, so nochmals der Vorsitzende, gelte es die Baumeisterarbeiten, die Abbrucharbeiten, die HS-Installationen, die Schwarzdecker- und Spenglerarbeiten, die Zimmermannsarbeiten, die Elektroinstallationen sowie die Lüftungsinstallationen zu vergeben. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift sodann Heinz Fleisch als Vertreter des Büros Fleisch & Loser das Wort. Er erinnert, dass das Büro Fleisch & Loser mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 16. Juli 2015 mit der „Projektsteuerung“ und am 18. August 2017 mit den Ausschreibungen und der Bauleitung beauftragt worden sei. In Wahrnehmung dieses Auftrages habe das Büro die anstehenden Vergaben ausgeschrieben, die eingelangten Angebote geprüft und zu jedem Gewerk einen Vergabevorschlag erarbeitet. Bevor Heinz Fleisch die einzelnen Ausschreibungsergebnisse bzw. das Ergebnis der zahlreichen Nachverhandlungen darlegt macht er aufmerksam, dass die Inhalte dieser heutigen Präsentation, also alle Zahlen, Daten und Fakten, 12 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 absolut vertraulich zu behandeln seien und nichts von dem nach außen dringen dürfe, da die Firmen erst nach heutigem Entscheid der Bauausschusssitzung die Aufträge erhalten. Bei dieser Gelegenheit verwies Heinz Fleisch auf die von den anwesenden Ausschussmitgliedern unterzeichnete „Verschwiegenheitsvereinbarung“. Bevor Heinz Fleisch die einzelnen Ausschreibungsergebnisse bzw. die Ergebnisse der Nachverhandlungen darlegt gibt er zu verstehen, dass es bei den Baumeisterarbeiten keine Nachverhandlung gegeben habe, weil diese Leistung laut Bundesvergabegesetz als „nicht offenes Verfahren ohne vorheriger Bekanntmachung“ ausgeschrieben wurde. Sodann gibt Heinz Fleisch erläuternde Informationen zu den einzelnen Gewerken. De facto sei versucht worden, zu jedem einzelnen Gewerk 5 - 6 Angebote einzuholen. Leider sei dies nicht immer der Fall gewesen. Mit der Anzahl der abgegebenen Angebote, Beispiel beim Baumeister 5 Angebote und beim Zimmerer 3 Angebote könne man zufrieden sein. Alle eingelangten Angebote, so neuerlich Heinz Fleisch, seien vom Büro sachlich, inhaltlich und rechnerisch geprüft worden. Dort, wo es zulässig gewesen sei, habe man mit den ersten zwei Billigstbietern Nachverhandlungen im Rahmen eines Verhandlungsgespräches unter Anwesenheit des Bürgermeisters, der Verwaltungsleiterin, dem jeweiligen Sonderplaner und Heinz Fleisch geführt. Nach diesen Nachverhandlungen seien vom Büro die entsprechenden Vergabeempfehlungen erarbeitet worden. Besonders erfreulich sei die Tatsache, dass alle heute zur Vergabe anstehenden Aufträge kostenmäßig innert der seinerzeitigen Kostenschätzung liegen. Um aber für die Zukunft die Reserve wieder auszugleichen, müsse in absehbarer Zeit zur Errichtungskostenschätzung aus dem Jahre 2016 der Baukostenindex laut WKO-Österreich dazu gerechnet werden. Nach der Präsentation der Angebote und der einzelnen Preisspiegel beziehungsweise der Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sie alle Anwesenden auf Grundlage der vorliegenden Vergabeempfehlungen einstimmig für nachstehende Auftragsvergaben aus: Baumeisterarbeiten: Heinz Fleisch gibt zu verstehen, dass dieses Gewerk gemäß den Bestimmungen des Vergabegesetzes öffentlich ausgeschrieben worden sind. Es wurden 5 BaumeisterAngebote abgegeben. Als Best- und Billigstbieter wurde die Firma Jäger-Bau, Schruns, gewertet. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge für eine Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Firma Jäger-Bau, Schruns, aus. Heinz Fleisch gibt sodann nochmals zu verstehen, dass die nachstehenden Gewerke nicht öffentlich ausgeschrieben worden sind und es jeweils mit den zwei Erstgereihten Nachverhandlungen gegeben habe. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Nachverhandlungen gebe es nunmehr nachstehende Billigstbieter: Abbrucharbeiten Zimmermannarbeiten Schwarzdecker u. Spenglerarbeiten HS-Installationen Lüftungsinstallationen Elektroinstallationen Firma Kessler, Nenzing Firma Kieber, Schruns Firma Stemer, Schruns Firma Egele, Vandans Firma Stolz, Schruns Firma MBS, Schruns Gemäß der von Heinz Fleisch geäußerten Vergabevorschläge genehmigen in der Folge alle anwesenden Ausschussmitglieder eine Auftragsvergabe an die jeweiligen Bestbieter. 13 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 Bei der Auftragsvergabe für die Lüftungsinstallationen hat Arno Saxenhammer wegen Befangenheit weder an den Beratungen noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Im Zusammenhang mit der Vergabe der Elektroinstallationen an die Firma Montafonerbahn AG, Schruns, plädieren alle Anwesenden dafür, klare Ausführungstermine vorzugeben und diese dann auch „scharf“ zu überwachen.“ Die von Peter Scheider erläuterten Empfehlungen bzw. die vom Bauausschuss bereits getätigten Beschlüsse werden einstimmig zur Kenntnis genommen. 13. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft vom 09. Jänner 2018 Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift Florian Küng als Vorsitzender des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft das Wort und erläutert den Anwesenden die in der Sitzung am 09. Jänner 2018 getroffenen Empfehlungen bzw. Änderung der Richtlinien. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: 1. Landwirtschaftsförderung der Gemeinde Vandans Eingangs informiert Florian Küng über die derzeit gültigen Richtlinien der Landwirtschaftsförderung in der Gemeinde Vandans. Er selber, so nochmals Florian Küng, erachte es für notwendig, diese im Augenblick gültigen Richtlinien in einigen Passagen zu ändern. Konkret gehe es ihm um nachstehende Änderungen/Anpassungen: Punkt 3.1 – Grundförderung a) Ziel der Grundförderung ist die Förderung von nutztierhaltenden Betrieben, die ihr Futter auf heimischen Boden gewinnen. Punkt 3.2 – Tierbestands-Erhaltungsprämie a) Die Tierbestands-Erhaltungsprämie erhalten alle Halter von weiblichen Rindern, sofern diese 24 Monate und älter sind. Stichtag für die Zählung ist der 01. April. Punkt 3.4 - Imkerförderung e) Beitrag zum Kauf einer Reinzuchtkönigin - Erhöhung des Förderungsbeitrages von 20, 00 Euro auf 30, 00 Euro f) Beitrag zum Ankauf Bienenschwärmen oder Bienenvölker - Erhöhung des Förderungsbeitrages von 40, 00 Euro auf 50, 00 Euro Beschluss: Nach einer kurzen Diskussion grundsätzlicher Art, sprechen sich alle Anwesenden für eine Anpassung der Richtlinien im Sinne der vorstehenden Empfehlungen/Änderungen aus und erheben diese einstimmig zum Beschluss. 14. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung der Mindestsicherungsgesetzes 14 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 14. Dezember 2017 und 31. Jänner 2018 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von acht Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu einem dieser Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich dafür aus, die nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 15. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, in Bregenz eine Besprechung mit dem Vorstand der Vorarlberger Illwerke AG gebe. Schon heute lade er alle Mitglieder des Gemeindevorstandes zur Mitfahrt nach Begrenz ein.  mit dem Abbruch der Rätikonhalle am Montag, dem 26. Februar 2018, begonnen werde. Am Freitag davor, nämlich am 23. Februar 2018, werde die Ortsfeuerwehr Vandans in der Rätikonhalle eine Feuerwehrprobe unter „realistischen Annahmen“ abhalten.  das Projekt „Aquarena – Umbau in ein Ganzjahresbad“ von der Gemeinde St. Gallenkirch vorerst „auf´s Eis gelegt“ worden sei. Grund dafür sei in erster Linie die fehlende Solidarität der übrigen Montafoner Gemeinden.  es von der Schützengilde Montafon einen Bauantrag für die Bewilligung eines Anbaus gebe. In diesem Zusammenhang ersuche die Schützengilde die Gemeinde um Einräumung eines Baurechtes, einer Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie um Gewährung eines Baukostenzuschusses.  Herr Wilfried Bleiner aus persönlichen Gründen die Jugendarbeit Montafon verlassen werde. Das Projekt „Mobiles Wohnzimmer“ werde daher bis auf weiteres pausieren.  nunmehr geplant sei, das ehemalige Tourismusbüro einer Nachnutzung zuzuführen. Aus diesem Grunde werde in Erwägung gezogen, die Vermietung dieser Räumlichkeiten einem Makler zu übertragen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Markus Pfefferkorn: Für eine konkrete Planung der Gemeindevorstands- bzw. Gemeindevertretungssitzungen wäre es von Vorteil, wenn es wieder einen Terminplan geben würde. Antwort des Bürgermeisters: Die konkrete Fixierung der nächsten Sitzungen wird noch schwierig sein, weil es noch eine Vielzahl an unbekannter Komponenten gibt. Es gibt aber jedenfalls die Absicht, wieder einen solchen „Sitzungsplan“ aufzulegen. 15 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018 Florian Küng: Dem Vernehmen nach soll es auch im heurigen Jahr wieder eine E-BikeFörderung der Gemeinde geben. Ich würde mich freuen, wenn die E-Bike-Förderung etwas reduziert würde und dafür auch die Anschaffung von Fahrrad-Anhängern (z.B. Kikis) gefördert würde. Antwort des Bürgermeisters: Ich finde diese Überlegung mehr als gut und kann mir eine Änderung der bisherigen Förderpraxis gut vorstellen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.50 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 16 / 16 27. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. Februar 2018