19541119_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:45
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1954-11-19
Erscheinungsdatum 1954-11-19
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Inhalt des Dokuments

-1[Viereckiger Stempel: „angeschlagen am: 23. Nov. 1954 abgenommen am: 7. 12. 1954 Bürgermeister.“ NIEDERSCHRIFT: über die am Freitag den 19.November 1954 um 20 Uhr im Sitzungszimmer des Schulhauses in Vandans abgehaltenen Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren: 1.) Wachter Meinrad Bürgermeister 6.) Kasper Ernst Gemeindevertr. 2.) Bitschnau Alfons, 1.Gemeinderat 7.) Dalla-Brida Alf.Gemd.Vertr. 3.) Egele Josef 2.Gemeinderat 8.) Schoder Josef Gemeindevertr. 4.) Maier Viktor Gemeindevertr. 9.) Schoder Ferdinand Gemd.Vertr. 5.) Neher Oskar Gemeindevertreter 10.) Pfeifer Josef Gemeindevertr. 11.) Wachter Ludwig Gemd.Vertr. Entschuldigt: 1 Maier Bernhard Gemeindevertreter TAGESORDNUNG: A.) Berichte: 1.) Beschlussfassung über die Wasseranschlussgebühren an der GemeindeWasserversorgungsanlage. 2.) Festsetzung der Wassergrundgebührenordnung ab 1.1.1955 3.) Behandlung eines Ansuchens des Bergrettungsdienstes um einen Ausrüstungsbeitrag. 4.) Stellungnahme zum Verkaufsangebot des sogen."Oswalda" Anwesen. 5.) Ansuchen des Altbürgermeisters Egele Engelbert um Kauf eines Bauplatzes aus dem Gemeindevermögen 6.) Ansuchen der Schoder Rosina Vandans 142 um Grundtrennungsbewilligung der Gp.1717 auf der Heimat HNr.164 7.) Beschlussfassung auf Übernahme von Gastschulbeiträgen an auswärtige Schulen. 8.) Ansuchen um einen Bauplatz der Margarethe Hermann Schruns. 9.) Allfälliges ZUR TAGESORDNUNG: zu 1) Der Bericht des Almeinkomitees über die Besichtigung von evtl. zu erschliessenden Baugründen auf dem Gemeindegut(Venseralmein) wurde zur Kenntnis genommen. zu 2) Auf Antrag des Wasserausschusses wurde durch schriftliche Abstimmung, mehrheitlich folgende Wassergebührenordnung beschlossen: a) Wasseranschlußgebühren: Die Wasseranschlußgebühren bei Neuanschlüssen an der Gemeindewasserversorgungsanlage betragen einheitlich S 1, 600.- Ab dem Zeitpunkt der wasserrechtlichen Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz v.17.Sept.1952 Zahl.- II-922 - 1952 mit Ausnahme jener Anschlüsse bezw. Neuanschlüsse die in den Zeitraum vom 17.9.1952 bis 19.11.1954 fallen und mit einem (1/4) des Grundbetrages also mit S 400.-- berechnet werden. Die Verschreibung der Anschlußgebühren an die in Betracht kommenden letzteren Wasserabnehmer die Ihre Anschlüsse im Zeitraum zwischen dem 17.9.1952 bis 19.11.1954 oder früher getätigt haben und bereits schon ein Wasseranteilrecht hatten, oder evtl. in einem Baubescheid festgehalten wurde, erfolgt in gesonderter Form nach Feststellung der Fälle. Künftige Neuanschlüsse sind an die Bewilligung der Gemeindevertretung gebunden. Die Lieferung des Wassers erfolgt in der Regel nur an Haus-Grund- oder Betriebsstättenbesitzer. Eine nähere Wasserleitungsordnung für den Bereich der Gemeinde Vandans wird noch rechtzeitig -2erlassen werden. Die Anschlussleitungen (Hausleitung) von der Gemeindewasserleitung (Hauptleitung) bis zu dem anzuschließenden Objekt darf nur von einem konzessionierten Installateur durchgeführt werden. Die Installationskosten gehen zu Lasten des Anschlussbewerbers. b) Wassergrundgebühren: Die Wassergrundgebühren werden erstmalig für das Rechnungsjahr 1955 bezw. ab 1.1.1955 zur Vorschreibung gebracht uzw. wie folgt: Alle getrennt geführten Haushalte, bei denen die Trinkwasserentnahme aus dem Gemeindewasserversorgungsnetz erfolgt oder bereits erfolgt ist und an den neuen Hochdruckleitungen angeschlossen sind, haben eine jährliche Grundgebühr zu entrichten, die Wassergebührenordnung wird jährlich bei der Erstellung des Gemeindevoranschlages beschlossen. Die Grundgebühr beträgt sonach monatl. S 2.-bezw. Jährlich S 24.-Die Bewilligung des Anschlusses an die Gemeindewasserleitung auf Grund der Anmeldung steht der Gemeindevertretung zu. Die Bewilligung verpflichtet den Anschlußwerber, ohne besondere Verständigung, sich den jeweiligen Bedingungen der Wasserleitungsordnung der Gemeinde Vandans, dem hiezu erlassenen Tarife und Verfügungen der Gemeinde zu unterwerfen. Die Bewilligung verpflichtet den Anschlußwerber weiter zur Übernahme der Haftung zur ungeteilten Hand für die Entrichtung der Wassergebühren und Abgaben der Benützer des Wasseranschlußes. Der Einzug der Wasser-Gebühren und-Abgaben bei den Benützern enthebt den Liegenschaftsbesitzer grundsätzlich nicht der Haftung. zu 3) Dem Ansuchen des Bergrettungsdienstes um einen Ausrüstungsbeitrag für versch. Gerätschaften konnte nur teilweise bewilligt werden, nachdem h.a.in Erfahrung gebracht wurde, dass bereits eine andere Dienststelle mit der Beschaffung ähnlicher Geräte befasst wurde. zu 4) Es wurde beschlossen das der Gemeinde Vandans zum Kauf angetragene Grundstück als Ersatz für verkaufte Bauplätze anzukaufen um eine Schmälerung des Bestandes am Gemeindegut zu vermeiden. zu 5) Dem Baubewerber Egele Engelbert um einen Bauplatz aus dem Gemeindegut, wurde der Verkauf an diesen grundsätzlich bewilligt, dennoch ist vorher eine Lagebesichtigung vorzunehmen. zu 6) Die Grundtrennungsbewilligung an Schoder Rosina Vandans 142 in der Gp.1717 auf dem Anwesen HNr.164 wurde erteilt. zu 7) Es wurde beschlossen für die Besucher der Hauptschule in Schruns pro Schüler S 150.-- für das Schuljahr 1954/55 als Gastschulbeiträge zu übernehmen. Ferner übernimmt die Gemeinde Vandans jedoch keine anderen Schulbeiträge an auswertige Musikschulen usw. soferne eine gesetzl. Veranlassung nicht besteht. zu 8) Das Ansuchen der Frau Hermann Margarethe Schruns-Kaltenbrunnen um Kauf eines Bauplatzes wurde die Behandlung dieses Punktes vertagt. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb zweier Wochen nach deren Verlautbarung beim gef. Gemeindeamte während der Amtsstunden schriftlich einzubringen wäre. f.d.R.d.A. Schoder Schriftführer Der Bürgermeister: [Unterschrift: „Wachter“] -3Anhang zur Sitzungsniederschrift v.19.11.1954 GEMEINDEAMT Vandans Vandans, am 19.11.1954 MONTAFON/VORARLBERG Betr: Zusatz zur Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung .19.11.1954 Ergänzung: Zu Punkt 5 der erledigten Tagesordnung, dass beschlossen wurde den m2 Baugrund mit S 8.-- festzusetzen Betr: Egele Engelbert dzt. Vandans Hnr.10 f.d.R.d.A. Schoder Bürgermeister: [Unterschrift: „Wachter]